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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Technische Vorbemerkungen Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
DIN 4109-1
Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen
DIN 4109-2
Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
DIN 14094-2
Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 2: Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern
DIN 18531-1
Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
DIN 18531-3
Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Auswahl, Ausführung und Details
DIN 18531-4
Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Instandhaltung
DIN 18531-5
Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge
DIN 68365
Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz
DIN 68800-3
Holzschutz - Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln
DIN EN 335
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten
DIN EN 350
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff
DIN EN 460
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen
DIN EN 546
Normenreihe: Aluminium und Aluminiumlegierungen - Folien
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1253-1
Abläufe für Gebäude - Teil 1: Bodenabläufe mit Geruchverschluss mit einer Geruchverschlusshöhe von mindestens 50 mm
DIN EN 1253-2
Abläufe für Gebäude - Teil 2: Dachabläufe und Bodenabläufe ohne Geruchverschluss
DIN EN 1253-3
Abläufe für Gebäude - Teil 3: Bewertung der Konformität
DIN EN 10088-1
Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
DIN EN 10088-2
Nichtrostende Stähle - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
VDI 2719
Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
AGI-Arbeitsblatt B 10
Industriedächer. Leitlinien für Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen auf Tragschalen aus Stahltrapezprofiltafeln - Porenbeton - Stahlbeton
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt B 12
Industriedächer. Leitlinien für Planung und Ausführung. Mehrschalige nicht belüftete Metallprofil-Systemkonstruktionen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung
Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere
FLLRegelwerk
Dachbegrünungsrichtlinien - Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
IVD-Merkblatt Nr. 14
Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen - Vorbeugung - Sanierung
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 19-1
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 1 Außenbereich
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
vdd Technische Regeln
Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
Herausgeber: vdd-Industrieverband Bitumen- Dach- und Dichtungsbahnen e.V.
VdS 2008
Feuergefährliche Arbeiten, Richtlinien für den Brandschutz
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2021
Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2047
Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2216
Brandschutzmaßnahmen für Dächer, Merkblatt für die Planung und Ausführung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ZVDH-Fachregel
Regeln für Abdichtungen - mit Flachdachrichtlinie -
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Blei im Bauwesen, Teil 1: Technische Regeln
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Äußerer Blitzschutz auf Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Solartechnik für Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
Angaben zur Baustelle
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst:
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.).
Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten.
Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien.
Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich Gefälle zu den Einläufen haben. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezüglich Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Dies gilt insbesondere auch bei der Sanierung vorhandener Dachflächen.
Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Bekiesung, Begrünung, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren.
Randbohlen müssen 1 cm dünner als die vorgesehene Dämmschicht sein.
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht.
Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen.
Schaumglasplatten sind entsprechend der Konstruktion der Deckenplatte nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu verlegen. Dabei dürfen die von den Herstellern vorgeschriebenen Verbrauchsmengen von Heißbitumen zum Verkleben der Platten nicht unterschritten werden.
Soweit lieferbar sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung mit versetzten Stößen ausgeführt werden.
Mechanische Befestigungen auf Spannbetonbauteilen dürfen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und Genehmigung durch die Bauleitung erfolgen.
Voranstriche auf Trapezblechen dürfen nicht in die Dachkonstruktion gelangen.
Der Einbau von Wechseln im Dachverband ist in den Bauplänen nur betreffs der Lage der Fenster dargestellt. Die genauen Maße sind entsprechend dem angebotenen Fabrikat und der erforderlichen Brüstungshöhe vom Auftragnehmer festzulegen.
Die Maße für Wechsel sind dem Auftraggeber mitzuteilen, wenn die Wechsel nicht selbst vom Auftragnehmer eingebaut werden.
Werden die Fenster einschließlich Futter ausgeschrieben, sind typenspezifische Futter des Fensterherstellers einzubauen, sofern der Hersteller solche anbietet.
Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
(Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) VDI 2719Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Es gelten weiter die UVV (Unfallverhütungsvorschriften) sowie die DIN 4420 und 4421, das Regelwerk des deutschen Dachdeckerhandwerks, die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers / Herstellerrichtlinien sowie die Technischen Merkblätter, jeweils in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung. Richtlinien, Bestimmungen und Verordnungen von Behörden, wie Gewerb aufsicht, Brandschutzbehörde usw., sowie Vorschriften der für das Projekt gültigen Landesbauordnung sind einzuhalten.
Alle Leistungen (insbes. die Anforderungen der EnEV) sind grundsätzlich mit Lieferung und Montage allem Zubehör, komplett, funktions- und abnahmefertig anzubieten. Bei allen Positionen sind die angebotenen Fabrikate, Systeme Typenbezeichnungen usw. anzugeben, soweit diese dort nicht angegeben sind.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung zu Vollständigkeit, d.h. alle Lieferungen, Leistungen und Arbeitsvorgänge, die sich bei den Positionen zur Vollständigkeit der Leistung, zur Funktionsfähigkeit, zum Erreichen des Nutzungszweckes und für den abnahmefertigen Zustand der geforderten Leistung ergeben, sind einzurechnen, auch wenn einzelne Teilleistungen oder Teillieferungen nicht besonders beschrieben sind.
Alle Angebotspreise verstehen sich inkl. Lohn- und Materialkosten.
Nach Auftragserteilung sind von Auftragnehmer (falls erforderlich) gewerkespezifische Verlegezeichnungen mit allen technischen Angaben, Hinweisen und Vermassung für die Ausführung zur Abstimmung in prüffähiger Ausführung dem Bauherrn vorzulegen.
Grundlage für die weiterführende Planung und Ausführung des Auftragnehmers ist die vom Auftraggeber beigestellte Vertragsplanung. Seitens des AG erfolgen keine weiteren Planungsleistungen. dem Auftragnehmer obliegt die Prüfung der baulichen Gegebenheiten
(Baustelle, Zufahrt, Baustelleinrichtung etc.). Mängel und/oder Behinderungen, die den Bereich der Baustelle betreffen, sind der Bauleitung des Auftraggebers unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Eventuell noch zu erbringende bauseitige Nebenleistungen sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten auszuführen.
Arbeitsbehinderungen, die durch eine rechtzeitige Besichtigung der Baustelle hätten vermieden werden können, werden vom AG nicht anerkannt.
Falls es für die Ausführung eigener Leistungen erforderlich ist, Arbeitsschutzabdeckungen, Umwehrungen, Leiter- und Treppengänge und sonstige Einrichtungen zu entfernen, sind diese nach Ausführung oder Unterbrechung der Arbeiten unverzüglich gem . UVV wieder herzustellen.
Besondere Vorbemerkungen Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Material- und Farbfestlegung ist mit dem Projektleiter rechtzeitig vor Ausführungsbeginn abzustimmen.
Nach der Dachrinnenmontage ist gemäß DIN EN 607, 612 und 1462 das Gefälle zu prüfen und der gesamte Rinnenstrang ggf . so auszurichten, dass ein einwandfreies und stauloses Ablaufen des Regenwassers gewährleistet ist. Im Traufbereich von Pfannendächern sind grundsätzlich Nackenbleche hinter den
Rinnenblechen anzuordnen.
Bis zum Anschluß der Dachentwässeung an die Grundsielleitungen, ist das anfallende Regenwasser mit einer sicher aufgestellten provisorischen Regenentwässerung von der Fassade so fernzuhalten, dass das abgelaufene Regenwasser dauerhaft vom Gebäude abgehalten wird. Es ist ferner darauf zu achten, dass das provisorisch abgeführte Regenwasser nicht zum Schaden Dritter abgeleitet wird.
Nach dem Anschließen der Regenwasser-Fallrohre an die Grundleitung ist darauf zu achten, dass keinerlei Baustoffe/Restmaterialien den Rinnenabfluss verstopfen oder in die Grundleitungen gelangen können.
Beläge oder Verkleidungen aus Blechwerkstoffen sind nach DIN 18 339, 3.1.2 bis 3.1.9 herzustellen.
Bei der Montage von Aluminium Fenstersohlbänken ist darauf zu achten, dass die bauseitig vorhandene Foliendichtung in voller Fensterbreite sowie in den Anschlussbereichen zur Fensterleibung am Fenster angeklebt bzw. so befestigt wird, dass eine fachgerechte Andichtung der Aluminium-Fenstersohlbänke
gewährleistet ist.
Der Untergrund ist besonders sorgfältig zu reinigen und ggf . zu trocknen. Sämtliche Materialien sind absolut unverschmutzt und trocken einzubauen. Die Leistung ist vor und während des Einbaus mit geeigneten Maßnahmen dauerhaft gegen Schimmelbefall zu schützen.
Technische Vorbemerkungen
01 Haus 1
01
Haus 1
01.01 Dachdeckerarbeiten
01.01
Dachdeckerarbeiten
01.02 Dachabdichtung Eingangssituation
01.02
Dachabdichtung Eingangssituation
01.03 Dachabdichtung Loggia
01.03
Dachabdichtung Loggia
01.04 Dachabdichtung Gauben
01.04
Dachabdichtung Gauben
01.05 Sonstiges
01.05
Sonstiges
01.06 Klempnerarbeiten
01.06
Klempnerarbeiten
01.07 Loggien- und Balkonbeläge
01.07
Loggien- und Balkonbeläge
02 Haus 2
02
Haus 2
02.01 Dachdeckerarbeiten
02.01
Dachdeckerarbeiten
02.03 Dachabdichtung Flachdach zwischen den Satteldächern
02.03
Dachabdichtung Flachdach zwischen den Satteldächern
02.04 Dachabdichtung Gauben
02.04
Dachabdichtung Gauben
02.05 Dachabdichtung Loggia
02.05
Dachabdichtung Loggia
02.06 Sonstiges
02.06
Sonstiges
02.07 Klempnerarbeiten
02.07
Klempnerarbeiten
02.08 Loggien- und Balkonbeläge
02.08
Loggien- und Balkonbeläge
03 Haus 3
03
Haus 3
03.01 Dachdeckerarbeiten
03.01
Dachdeckerarbeiten
03.03 Dachabdichtung Flachdach zwischen den Satteldächern
03.03
Dachabdichtung Flachdach zwischen den Satteldächern
03.05 Dachabdichtung Loggia
03.05
Dachabdichtung Loggia
03.06 Sonstiges
03.06
Sonstiges
03.07 Klempnerarbeiten
03.07
Klempnerarbeiten
03.08 Loggien- und Balkonbeläge
03.08
Loggien- und Balkonbeläge