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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Technische Vorbmerkungen Tischlerarbeiten Tischlerarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung
einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale
Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische
Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug
genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig",
immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 16830-3
Fensterprofile aus hochschlagzähem Polyvinylchlorid (PVC-HI) - Teil 3: Profile mit
beschichteten, farbigen Oberflächen; Anforderungen
DIN 18095-1
Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen
DIN 18540
Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen
DIN 18542
Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern
aus Schaumkunststoff - Imprägnierte Fugendichtungsbänder - Anforderungen
und Prüfung
DIN EN 300
Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OSB) - Definitionen,
Klassifizierung und Anforderungen
DIN EN 335
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen,
Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten
DIN EN 350
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung und Klassifizierung
der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff
DIN EN 438-2
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis
härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 2: Bestimmung der Eigenschaften
DIN EN 438-3
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis
härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 3: Klassifizierung und Spezifikationen
für Platten mit einer Dicke kleiner als 2 mm, vorgesehen zum Verkleben auf ein
Trägermaterial
DIN EN 438-4
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer
Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 4: Klassifizierung und Spezifikationen für Kompakt-
Schichtpressstoffe mit einer Dicke von 2 mm und größer
DIN EN 438-5
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer
Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 5: Klassifizierung und Spezifikationen für Schicht-
pressstoffe für Fußböden mit einer Dicke kleiner 2 mm, vorgesehen zum Verkleben
auf ein Trägermaterial
DIN EN 438-6
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer
Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 6: Klassifizierung und Spezifikationen für Kompakt-
Schichtpressstoffe für die Anwendung im Freien mit einer Dicke von 2 mm und größer
DIN EN 438-7
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer
Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 7: Kompaktplatten und HPL-Mehrschicht-Verbund-
platten für Wand- und Deckenbekleidungen für Innen- und Außenanwendung
DIN EN 438-8
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer
Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 8: Klassifizierung und Spezifikationen für Design-
Schichtpressstoffe
DIN EN 438-9
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer
Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 9: Klassifizierung und Spezifikationen für
Schichtpressstoffe mit alternativem Kernaufbau
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei
Druckbeanspruchung
DIN EN 1192
Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen
DIN EN 1522
Fenster, Türen, Abschlüsse - Durchschusshemmung - Anforderungen und
Klassifizierung
DIN EN 12207
Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung
DIN EN 12208
Fenster und Türen - Schlagregendichtheit - Klassifizierung
DIN EN 12210
Fenster und Türen - Widerstandsfähigkeit bei Windlast - Klassifizierung
DIN EN 14220
Holz und Holzwerkstoffe in Außenfenstern, Außentüren und Außentürzargen -
Anforderungen und Spezifikationen
DIN EN ISO 21306-1
Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Werkstoffe -
Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen
VDI 2719
Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
DGUV Regel 109-606
Branche Tischler- und Schreinerhandwerk für den Arbeitsschutz
ift-Richtlinie FE-06/2
Prüfung von mechanischen und stumpf geschweißten T-Verbindungen
bei Kunststofffenstern
ift-Richtlinie FE-07/1
Hochwasserbeständige Fenster und Türen - Anforderungen, Prüfung,
Klassifizierung
ift-Richtlinie FE-08/1
Rahmeneckverbindungen für Holzfenster - Anforderungen, Prüfung
und Bewertung
ift-Richtlinie FE-09/1
Schweißeckverbinder; Anforderungen, Prüfungen und Bewertung
ift-Richtlinie FE-11/1
Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Fenstern und Fenstertüren
ift-Richtlinie FE-13/1
Eignung von Kunststofffensterprofilen - Prüfung und Klassifizierung
ift-Richtlinie MO-01/1
Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der
Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen
ift-Richtlinie MO-02/1
Baukörperanschluss von Fenstern Teil 2 Verfahren zur Ermittlung der
Gebrauchstauglichkeit von Befestigungssystemen
IVD-Merkblatt Nr. 4
Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern
IVD-Merkblatt Nr. 9
Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen
für die Ausführung
IVD-Merkblatt Nr. 23
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen an Naturstein
IVD-Merkblatt Nr. 26
Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit vorkomprimierten
und imprägnierten Fugendichtbändern (Kompribänder)
RAL-GZ 716
Kunststoff-Fensterprofilsysteme - Gütesicherung
VdS 2021
Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes
Schutzkonzept
VFF Richtlinie ES.01
Energetische Kennwerte von Fenstern, Türen und Fassaden
VFF Merkblatt KB.01
Kraftbetätigte Fenster
VFF Merkblatt KB.02
Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau -
Planung und Ausführung
VFF Merkblatt KB.03
Smart Windows
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KU.01
Visuelle Beurteilung von Oberflächen von Kunststofffenster-
und -Türelementen
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber
festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Fertigstellung der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Fenster und Fenstertüren
Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen zum Austausch oder zur Aufarbeitung ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Zur Aufarbeitung hat der Auftragnehmer die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, wird der Transport nicht gesondert vergütet.
Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen.
Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen.
Elastische Dichtstoffe müssen überstreichbar sein.
Die Angaben des Systemherstellers der Kunststofffensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Materialauswahl. Insbesondere sind die zusätzlichen Verstärkungen bei Veränderung der Fenstergröße zu beachten. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen.
Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
Türen
Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen.
Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Alle Leistungen (insbes. die Anforderungen der GEG) sind grundsätzlich mit Lieferung und Montage allem Zubehör, komplett, funktions- und abnahmefertig anzubieten und einschließlich aller Nebenleistungen auszuführen. Bei allen Positionen sind die angebotenen Fabrikate, Systeme Typenbezeichnungen usw. anzugeben, soweit diese dort nicht angegeben sind.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung zu Vollständigkeit, d.h. alle
Lieferungen, Leistungen und Arbeitsvorgänge, die sich bei den Positionen zur Vollständigkeit der Leistung, zur Funktionsfähigkeit, zum Erreichen des Nutzungszweckes und für den abnahmefertigen Zustand der geforderten Leistung ergeben, sind einzurechnen, auch wenn einzelne Teilleistungen oder Teillieferungen nicht besonders beschrieben sind. Alle Angebotspreise verstehen sich inkl. Lohn- und Materialkosten.
Nach Auftragserteilung sind von Auftragnehmer (falls erforderlich) gewerkespezifische Verlegezeichnungen mit allen technischen
Angaben, Hinweisen und Vermassung für die Ausführung zur Abstimmung in prüffähiger Ausführung dem Bauherrn
vorzulegen.
Grundlage für die weiterführende Planung und Ausführung des Auftragnehmers ist die vom Auftraggeber
beigestellte Vertragsplanung. Seitens des AG erfolgen keine weiteren Planungsleistungen.
Dem Auftragnehmer obliegt die Prüfung der baulichen Gegebenheiten (Baustelle, Zufahrt, Baustelleinrichtung etc.). Mängel und/oder Behinderungen, die den Bereich der Baustelle betreffen, sind der Bauleitung des
Auftraggebers unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Eventuell noch zu erbringende bauseitige Nebenleistungen sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten auszuführen.
Falls es für die Ausführung eigener Leistungen erforderlich
ist, Arbeitsschutzabdeckungen, Umwehrungen, Leiter- und Treppengänge und sonstige Einrichtungen zu entfernen, sind diese nach Ausführung oder Unterbrechung der Arbeiten unverzüglich gem . UVV wieder herzustellen
Arbeitsbehinderungen, die durch eine rechtzeitig Besichtigung der Baustelle hätten vermieden werden können, werden vom AG nicht anerkannt.
Technische Vorbmerkungen Tischlerarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Fenster- und Außentüren
Die Fenster sind grundsätzlich nach den Maßfestlegungen der Werkpläne M 1:50 und Detailblätter zu fertigen, sofern in den Zeichnungen nichts Abweichendes angegeben is, dies ist mit der Bauleitung abzustimmen. Schlagrichtung und weitere Details sind mit der Projektleitung abzustimmen.
Nachfolgende Leistungsbeschreibungen sind bei der Kalkulation Grundlage und zu berücksichtigen
Kunststoff Elemente RAL-Gütezeichen (Gütegemeinschaft Kunststoff-Fenstersysteme).
Farbe Innen Weiß und Außen farbig in hellgrau foliert (genarbt) nach Wahl des AG
Fenster Gesamtkonstruktion Uw 0,80 W/m²K
g-Wert 0,50
Außentüren Gesamtkonstruktion Uw 1,10 W/m²K
Glas: Wärmschutzglas gem. GEG-Nachweis 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung
mit Wärmeschutz und Schalldämmprüfzeugnis
In den Obergeschossen sind die bodenständigen Elemente,
sofern keine Absturzsicherung außen geplant sind, gemäß den technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasung (TRAV) fest verglast herzustellen.
Fenster- und Türkonstruktionen zu schutzbedürftigen Räumen, die über eine Schalldämmung im eingebauten Zustand von R w = 32 dB verfügen, sind schalltechnisch geeignet
Die Fenster sind mit Dreh-Kipp bzw. Drehbeschlägen und zur Erhöhung der Sicherheit mit umlaufenden Pilzköpfen ausgestattet.
Die Beschläge sollen eine Fehlbedienungsstellung erhalten.
Die Fenster- und Fenstertürgriffe werden in weiß ausgeführt.
Alle Fenster in den Erdgeschoss Wohnungen erhalten abschließbare Fenstergriffe mit Druckknopf.
Alle Austritte zu den Terrassen, Balkonen und Dachterrassen werden barrierearm ausgeführt.
Alle Fenster- und Fenstertüren in den Wohnungen erhalten einen elektrisch betriebenen Aufsatzrollladen. Farbe des Rollladenpanzer analog den Fenstern.
Bei allen Fenstern bzw. Fenstertüren die als 2. Rettungsweg gemäß Brandschutz gekennzeichnet sind, kommt ein manueller Notauf zur Ausführung.
Bodenständige Fensterelemente erhalten Bodeneinstands- profile, die mit statisch zugelassenen Ankern an der Rohdecke zu befestigen sind. Die Aufbauhöhe der Fußböden beträgt: ca. 18 cm.
Dichtung / Anschlüsse: luftdicht, Abdichtung, vierseitig umlaufend:außen mit SIGA Fentrim oder gleichwertig IS Klebefläche auf Mauerwerk mind. 50 mm
Bodentiefe Einstände und Sockelbereiche werden fachgerecht mit Flüssigkunststoff durch den Dachdecker eingedichtet.
Generell sind die Befestigung aller Fenster an dem Baukörper
statisch nach zu weisen und mit zugelassenen Ankern zu
befestigen.
Untergrund Stahlbeton und KS-MW, Fenster mit Fenstersystem in der Dämmebene gem. Ausführungs- planung inkl. aller erforderlichen UK, z.B. Trag- und Haltekonsolen, Dübel /Verschraubungen usw. Oberhalb Anschluss an den Rollladenkasten
Nachweise des AN: statischer Nachweis der Trag- und Haltekonsolen, Befestigung / -mittel,mit zugelassenen Ankern zu befestigen (Montageanker für die Überbrückung des Hohlschichtbereiches) Gläser (TRAV), Rahmenbeiwert (als Nachweis der Einhaltung des Bauteilnachweises, GEG)
Die Haupteingangstür wird in Aluminium pulverbeschichtet analog den Fensterfarbe, außen und innen weiß wie folgt ausgeführt. Ausführung in RC2N mit integriertem Türöffner und Panikfunktion von innen nach außen gemäß Brandschutz. Innen ein Griff Langschild aus Aluminium außen eine Griffstange ca. 40 cm lang und einer runden Profilzylinderrosette mit Ausziehschutz. Vorgerichtet für Profilzylinder. Glasausschnitt mit Klarglas. Beschlag: in gesonderter Position
Lüftung erfolgt über Fensterfalzlüfter in gesonderter Position.
Es wird ohne Vorort Aufmaß gefertigt, dies ist mit der Bauleitung abzustimmen.Vor Produktion sind Werkstatt- zeichnungen mit Angabe der jeweiligen individuellen Ausstattung und Detailangaben für jedes Fenster zu erstellen und dem Architektenzur Ausführungsfreigabe vorzulegen.
Vor Übergabe sind die Fenster fachgerecht einzustellen.
Der Einbau der Fensterelemente ist wie folgt in die EP
einzukalkulieren mit umlaufend PU-Schaum einschließlich Dampfsperre Andichtung Fenster / Mauerwerk mit
Dicht-Flexband Fabr. Illbruck Aktiv o.glw., einer Versiegelung, Bei Ausführung der Fugenanschlüsse mit selbstexpandierenden Kompri-Bändern, ist die Leistung mit dem Projektleiter abzustimmen.
Die Fenster sind während der Bauzeit (Rahmen und Glas) innen und außen durch eine Schutzfolie zu schützen.
Nach Fertigstellung der Estricharbeiten ist die Folie in
Abstimmung mit der Bauleitung rückstandsfrei zu entfernen.
einschl. deren Nebenleistungen.
Angrenzende Bauteile sind vollständig und umlaufend anzudichten und von Verunreinigungen und Beschädigungen zu schützen.
Alle erforderlichen Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe, einschl. Abladen, lagern und Transport bis zur Einbaustelle. Alle ausgeschriebenen Positionen sind fertige Leistungen
Einbauteile wie Schalldämmlüfter sind so zu wählen, dass keineAufbauten oder Bedienteile den geforderten Öffnungswinkel von 90° einschränken.
Ausgeschrienenes Fabrikat / System
Bieterangaben über angebotenes Fabrikat System
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Haus 1
01
Haus 1
01.01 Außenfenster- und Türen
01.01
Außenfenster- und Türen
01.02 Rollläden
01.02
Rollläden
02 Haus 2
02
Haus 2
02.01 Außenfenster- und Türen
02.01
Außenfenster- und Türen
02.02 Rollläden
02.02
Rollläden
03 Haus 3
03
Haus 3
03.01 Außenfenster- und Türen
03.01
Außenfenster- und Türen
03.02 Rollläden
03.02
Rollläden