Fundamenter
Neubau 2MFH mit TG Alfterer Str. 77, 53347 Alfter
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anlagen der Verträge wie Ausschreibung: Anlagen der Verträge wie Ausschreibung: Die BietererklärungDie ProjektbeschreibungDie zusätzliche VertragsbedingungenDie zusätzlich technische VertragsbestimmungenBodengutachtenDeklarationsanalyseAmtlicher LageplanDie Leistungsbeschreibungdie statischen Positionsplänedie Ausführungsplanung Unserem Angebot liegen die oben, unter Punkt 1 aufgeführten Anlagen / Bedingungen zugrunde und wurden bei der Kalkulation berücksichtigt. Ich / Wir bieten die Ausführung der beschriebeben Leistung zu den von mir / uns eingesetzten Preisen an. An mein / unser Angebot halten wir uns bis acht Kalenderwochen nach Ablauf der Zuschlagfrist gebunden. Über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle habe ich / wir uns unterrichtet, und bei der Kalkulation berücksichtigt.Ich / Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: seit:. . . . . . . . . . . . . . unter der Nummer:. . . . . . . . . . . . . . Ich / Wir werden die Leistung im eigenen Betrieb ausführen: m  Ja m Nein Ich / Wir werden die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer übertragen. Ich / Wir erklären, dass ich / wir meinen / unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin / sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n). Bei Auftragerteilung reiche ich unaufgefordert ein:- Freistellungsbescheinigung - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse, der Bau BG - Bestätigungen der Haftpflichtversicherung - Arbeits- und Gesundheitsschutz: Nachweis des Ersthelfers, Bescheinigung über Mitarbeiterunterweisung sind auf der Baustelle zum   Nachweis vorzuhalten - Sozialversicherungsnummern und Personalausweisnummern der am Bau tätigen Mitarbeiter sind auf der Baustelle zum Nachweis   vorzuhalten Zulässige Verwendung von Unterlagen: Der Bieter ist nur berechtigt, die Ausschreibungsunterlagen, gleich in welcher Form, für Zwecke der Erstellung seines Angebotes zu verwenden. Darüber hinaus sind die Ausschreibungsunterlagen vertraulich zu behandeln. Das Vorstehende gilt für Teile der Ausschreibungsunterlagen oder Auszüge hieraus entsprechend. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Ausschreibungsunterlagen, Teile bzw. Auszüge hiervon auch von den von ihm angefragten Nachunternehmern vertraulich zu behandeln sind. Soweit ein Bieter zur Erstellung seines Angebotes seinerseits ein Nachbieterverfahren dergestalt durchführt, dass er die Ausschreibungsunterlagen einer Vielzahl von Nachunternehmern zur Verfügung stellt, gleich welchen Mediums der Bieter sich bedient, insbesondere also auch Internetauktionsplattformen, hat der Bieter sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten des Angebotsempfängers (Bauherrn) iSd § 5 BDSG unkenntlich sind. Eine angebotsunabhängige Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen ist untersagt. Verstößt der Bieter gegen die vorstehenden Verpflichtungen wird er vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Bieter bleibt in diesen Fällen vorbehalten. Ich / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Ort:  . . . . . . . . . . . .                        Datum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Anlagen der Verträge wie Ausschreibung:
Projektbeschreibung Projektbeschreibung Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung gemäß DIN 18299 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Lage: Das Projekt befindet sich am östlichen Rand von Alfter im Stadtteil Oedekoven. Hier entstehen zwei unterkellerte Mehrfamilienwohnhäuser - zweigeschossig mit Staffelgeschoss - mit je 10 Wohneinheiten und gemeinsamer Tiefgarage. Das Grundstück befindet sich in Hanglage. Die Erschließung erfolgt über die Alfterer Straße über das Untergeschoss Die Baustellenzufahrt für Bautätigkeiten erfolgt von der Alfterer Straße auf das Grundstück. Der Bauzaun wird entlang der äußeren Grundstücksgrenzen aufgestellt. Anschrift der Baustelle: Alfterer Straße 77 & 79, 53347 Alfter Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwerke vorhanden. An das Bauvorhaben grenzen folgende Bebauungen an: Wohnbebauung, Kindergarten (siehe Lageplan) Zufahrtmöglichkeiten / Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Alfterer Straße Für den Transport der Baustoffe auf der Baustelle stehen folgende Transportmittel zur Verfügung: vom AN vorzuhalten. 0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. (Neubau) Bauart: Das Projekt umfasst zwei Mehrfamilienhäuser mit je 10 Wohneinheiten und einem Kellergeschoss inkl. gemeinsamer Tiefgaragein Massivbauweise Kellergeschoss: WU Konstruktion mit Lastfall gegen drückendes Wasser Decken: Ortbetondecken Bodenaufbauten: Dämmung mit Estrich und Bodenbelag Außenwände: Mauerwerk teilw. Stahlbeton mit Wärmedämmverbundsystem, UG Stahlbeton Halbfertigteilwände Fenster: Kunststofffenster mit Rollladenkästen Innenwände tragend: Mauerwerk, teilweise Stahlbeton Innenwände nicht tragend: Metallständerwände mit GK-Bekleidung, Gipskartonvorsatzschalen, Leichtbetonsteine Treppen: , entkoppelt Dachform: Flachdach Höhen und Flächen (Neubau) OKFFB UG- 3,20 m OKFFB EG+ 0,00 m = 94,20 ü.NN OKFFB OG+ 2,95 m OKFFB STG+ 6,05 m OK Attika StG+ 7,27 m OK Attika Dach + 9,46 m Umbauter Raumca. 9.271 m³ Name und Anschrift des Auftraggebers: s. Deckblatt Termine und Fristen Vorgesehener Beginn der Arbeiten: s. Deckblatt Geplante Dauer der Arbeiten: s. Deckblatt Sigeko Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wurde vom AG beauftragt.
Projektbeschreibung
ZVB - zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB - zusätzliche Vertragsbedingungen Bei der Ausführung von Bauleistungen des Projektes gilt die VOB in aktuell gültiger Fassung Teil B und C mit in diesen zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) festgelegten Änderungen und Ergänzungen. Die §§ ohne weiteren Angaben beziehen sich auf die VOB/B. Zu § 1 Art und Umfang der Leistung 1. Der Wortlaut des vom Architekturbüro NEUNWERK Architekten verfassten Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich, auch wenn der Auftragnehmer für sein Angebot selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat. Ist im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte als vereinbart. 2. Vertragsbestandteile werden: - alle unter Punkt 1 Anlagen der Verträge wie Ausschreibung der Bietererklärung erfassten Pläne, Dokumente etc. - ergänzende Unterlagen können bei beidseitigem Einverständnis nachträglich in den Vertrag aufgenommen werden. Hierzu zählen u.a. weiterführende statische Unterlagen etc. - bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in der oben aufgestellten Reihenfolge. Zu § 2 Vergütung Keine Änderungen oder Ergänzungen zur VOB. Zu § 3 Ausführungsunterlagen 1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Architekturbüro NEUNWERK Architekten als zur Ausführung gekennzeichnet sind. Der AN erhält die notwendigen Planunterlagen in Papierform zweifach, auf Wunsch als pdf oder dwg Datei per Mail. 5. Alle Unterlagen, die der Auftragnehmer zu beschaffen hat, sind dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten unaufgefordert und rechtzeitig zur Zustimmung vorzulegen. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Unterlagen wird durch die Zustimmung nicht eingeschränkt. Zu § 4 Ausführung 4a) Baustelleneinrichtungspläne sind dem AG bzw. seinem Vertreter auf Verlangen rechtzeitig vor Ausführung der Leistung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Prüfzeit beträgt 10 Arbeitstage. 4b) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die Kosten für die Inanspruchnahme privaten und öffentlichen Grundes mit den Vertragspreisen abgegolten. Das gleiche gilt für Wasser- und Energieanschlüsse. Der Auftragnehmer beteiligt sich mit einem prozentualen Anteil seiner Nettorechnungssumme an den Kosten der Beistellungen durch den Auftraggeber. Diese werden als "Abzüge Netto" definiert und setzen sich wie folgt zusammen: -Bauleistungsversicherung: 0,4% -Bauwasser: wird durch AN gestellt -Baustrom: wird durch AN gestellt -Sanitärunterhaltung: wird durch AN gestellt Die Gesamt Abzüge netto betragen somit 0,4%. Zu § 5 Ausführungsfristen als Vertragsfristen gelten die schriftlich fixierten Termine auf Seite 1 und 3 des Vertrages. Der AN verpflichtet sich zur Lieferung eines Ablaufplans für das Gewerk. Zwischentermine auf Grundlage dieses Ablaufplans gelten als Vertragsfristen. Grundlage des Ablaufplans bildet der Bauzeitenplan des Architekten. Solange der Ablaufplan des AN nicht vorliegt, gilt der Bauzeitenplan als bindend. Änderungen der Terminplanung sind mit Vorlauf von mind. 12 Tagen zum Starttermin schriftlich vorzulegen und gelten nur bei beidseitiger Anerkenntnis als bindend. Zu § 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung 1. Ansprüche aus Behinderung oder Unterbrechungen, einschl. der Verlängerung von Ausführungsfristen, kann der AN nur dann geltend machen, wenn er diese dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten unverzüglich, schriftlich anmeldet. Zugleich sind die für die Festsetzung der Vergütung erforderlichen Feststellungen mit der Bauleitung zu treffen. Zu § 7 Verteilung der Gefahr Ergänzung: Der AN hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme abzuschließen. Zu § 8 Kündigung durch den Auftraggeber Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB. Zu § 9 Kündigung durch den Auftragnehmer Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB. Zu § 10 Haftung der Vertragsparteien Die Bewachung und Verwahrung der Baubuden, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider und dergleichen des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen - auch während der Arbeitsruhe - ist Sache des Auftragnehmers. Eine Haftung des Bauherren ist ausgeschlossen, auch wenn sich die Gegenstände auf seinem Grundstück befinden.Hat der Bauherr aufgrund gesetzlicher Vorschriften den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadenersatz zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, wenn der Schaden durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.Wird der Bauherr von einem Dritten wegen eines Schadens in Anspruch genommen, der auf einer Verletzung der dem Auftragnehmer obliegenden Verpflichtung beruht, hat der Auftragnehmer dem Bauherren vor diesen Ansprüchen unverzüglich freizustellen.Zu § 11 Vertragsstrafe Verzug mit der Fertigstellung ist vereinbart mit 2 Tausendstel der Nettoabrechnungssumme pro Werktag, die Obergrenze der Vertragsstrafe ist mit 5% der Nettoauftragssumme begrenzt. Auf §11 VOB/B wird verwiesen. Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlußzahlung vorbehalten werden. Als Ausführungsfristen gelten die Angaben auf dem Deckblatt des Vertrags. Zu § 12 Abnahme Es wird eine formelle Abnahme gem. §12 VOB/B vereinbart; §12 Nr. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. Die Gefahrtragung richtet sich ausschließlich nach §644 BGB. Zu § 13 Mängelansprüche Nr.4, (1) und (2), Für Mängelansprüche wird generell eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vereinbart, dies gilt auch für vom Feuer berührte Bauteile von Feuerungsanlagen. Zu § 14 Abrechnung Rechnungen sind als Original-Rechnungen in Papierform einzureichen. Abweichungen hierzu bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AuftraggebersDie Beteiligung des Auftraggebers an der Ermittlung des Leistungsumfangs gilt nicht als Anerkenntnis.Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlagrechnungen sind laufend zu nummerieren. Teilschlussrechnungen sind nur bei Teilabnahmen zulässig.Nachtragsleistungen sind unter Angabe des Nachtragsauftrages in besonderen Abschnitten auszuweisen.Abschlag- und Schlussrechnungen und die notwendigen Abrechnungsunterlagen sind in dreifacher Fertigung einzureichen.Zu § 15 Stundenlohnarbeiten Die Anerkenntniswirkung gem. §15 Nr.3 Satz 5 wird ausgeschlossen.Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer arbeitstäglich Stundenzettel einzureichen.Der Auftragnehmer hat die Erstschrift der bescheinigten Stundenzettel der Rechnung beizufügen. Diese müssen das Datum, die Bezeichnung der Baustelle, die Namen, die Berufs-, Lohn- und Gehaltsgruppe der Arbeitskräfte, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft und die Art der Leistung enthalten.Für angehängte Stundenlohnarbeiten sind gesonderte Abschlagrechnungen aufzustellen, und in der Nummernfolge der Abschlagrechnungen einzuordnen.Der Auftragnehmer ist auf Verlangen dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten verpflichtet, die Lohnkosten anhand der Lohnlisten nachzuweisen, soweit nicht Stundenverrechnungssätze vereinbart wurden.Zu § 16 Zahlung Abschlagzahlungen werden mit einem abgerundeten Betrag von höchstens 90 v.H. der Rechnungssumme gezahlt. Für Stundenlohnarbeiten wird die Abschlagzahlung in voller Höhe mit einem abgerundeten Betrag geleistet.Schlussrechnungen werden nach mängelfreier Schlussabnahme Höhe von 95 v.H. der freigegebenen Rechnungssumme gezahlt, 5 v.H. dienen als Sicherheitsleistung für die volle Zeit der Gewährleistung (siehe hierzu §17 Sicherheitsleistungen).Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile werden gegen Sicherheit in Höhe von 70 v.H. ihres Wertes gewährt. Als Wert gelten bei Fremdbezug die Einkaufspreise, bei Entnahme aus dem Lager des Auftragnehmers die Wiederbeschaffungspreise und bei Eigenfertigung die Herstellkosten. Mit dem Antrag hat der Auftragnehmer Aufstellungen einzureichen, aus denen Menge, Wert und Zeitpunkt der Anlieferung oder Bereitstellung der Stoffe und der Bauteile und bei bereitgestellten Bauteilen der Bereitstellungsort hervorgeht. Die Abschlagzahlungen sind nach Einbau der Stoffe und Bauteile bei den folgenden Zahlungen Ihrem tatsächlichen Anteil entsprechend zu verrechnen.Als Tag der Zahlung giltbei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln der Tag der Übergabe oder der Einlieferung,Bei Bezahlung durch Zahlkarte oder Postanweisung der Tag der Einlieferung,Bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers der Tag der Hingabe oder Absendung des Auftrags an die Post oder Geldanstalt.Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von jedem Rechnungsbetrag abgezogen, für den die geforderten Zahlungsfristen eingehalten werden. Die Fristen beginnen mit dem Eingang der prüfbaren Original-Rechnung im Büro NEUNWERK Architekten. Der Auftraggeber kann das angebotene Skonto abziehen, wenn - die Abschlagrechnung innerhalb von 10 Bankentagen, - die Schlussrechnung nach 20 Bankentagen beglichen wird. - Als Bankentag gilt Montag bis Freitag exklusive Feiertage NRW.Zu § 17 Sicherheitsleistung Für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, die Rückerstattung von Überzahlungen, einschl. Zinsen, Schadenersatz und Gewährleistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme einschl. der Umsatzsteuer für die volle Zeit der Gewährleistung zu leisten. Die Sicherheitsleistung hat spätestens mit der Einreichung der Schlussrechnung über die ausgeführte Leistung zu erfolgen.Die Sicherheitsleistung kann nach mängelfreier Schlussabnahme und geprüfter und freigegebener Schlussrechnung auf ein Sperrkonto eingezahlt werden, oder durch eine unbefristete und unbedingt selbstschuldnerische Bürgschaft eines "in den Europäischen Gemeinschaften" zugelassenen Kreditinstituten geleistet werden.Die Sicherheit für Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile hat der Auftragnehmer mit Stellung des Antrags zu leisten.Urkunden und Gewährleistungsbürgschaften werden auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Verjährungsfrist für Gewährleistung einschl. Schadenersatz abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche - auch auf Erstattung von Überzahlung - erfüllt worden sind. Durch die Rückgabe von Urkunden werden weitere Ansprüche auf Erstattung von Überzahlung nicht berührt.Urkunden über Abschlagzahlungsbürgschaften werden auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.Vertragsänderungen Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.Zu § 18 Streitigkeiten Gerichtsstand Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung (ZPO) vor, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Bonn.Verträge mit ausländischen Auftragnehmern Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich in der deutschen Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelungen der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
ZVB - zusätzliche Vertragsbedingungen
ZTV - zusätzliche technische Vertragsbedingungen ZTV - zusätzliche technische Vertragsbedingungen Folgende Leistungen sind Nebenleistungen und in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet: Baustelleneinrichtung Alle Sicherheits- und Baustelleneinrichtungen, Hebezeuge, Geräte, Container, Toiletten etc. die nicht ausdrücklich in einzelnen Positionen erfasst wurden, sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.Seitens des AGs ist es geplant, die Baustelle mit einem Kran zu bedienen, der neben der Tiefgaragenzufahrt auf dem Grundstück positioniert werden soll. Änderungen durch den AN sind möglich. Die Positionierung des Baukrans in der Baugrube ist nicht gewünscht. Bei Änderungen durch den AN ist ein Baustelleneinrichtungsplan der Bauleitung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Alle den Kran betreffenden Kosten sowie für die Errichtung des Baukrans ggfls. notwendige Fundamente sowie die Entfernung der Fundamente unmittelbar nach Abbau des Krans sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Grundlage für die Baustelleneinrichtung bildet der Baustelleneinrichtungsplan. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Baumaßnahme einen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Dieser Plan ist mit der Bauleitung abzustimmen und verbindlich einzuhalten. Der Baustelleneinrichtungsplan muss insbesondere folgende zusätzliche Angaben enthalten: Anzahl und Lage der Baustellenunterkünfte, Magazine und Lagerplätze;Angabe der Schwenkbereiche des Krans unter Berücksichtigung von Hindernissen, z. B. Freileitungen;Standorte von sonstigen stationären Baumaschinen und Anlagen;Entsorgungseinrichtungen;bei notwendigen Wasserhaltungsarbeiten Anzahl und Lage der Pump- und Schluckbrunnen oder Vorfluter sowie der erforderlichen Rohrleitungen. Erdarbeiten Der Auftragnehmer hat sich vor Aufnahme der Arbeiten bei Versorgungsunternehmen davon zu überzeugen, dass alle Leitungen vom Netz (z.B. Strom, Gas, Wasser, Wärme) getrennt und verschlossen sind.Kosten für die Behebung von Schäden z.B. an Bürgersteigen etc. trägt der Verursacher unmittelbar, bzw. über eine Umlage, falls mehrere Auftragnehmer für den Schaden verantwortlich sind, oder der Verursacher sich mehr eindeutig feststellen lässt.Die Böschungswinkel sind gemäß DIN 4124 / DIN 18300 bzw. den Vorgaben des Bodengutachtens anzulegen. Die Abrechnung des Aushubs erfolgt rechnerisch anhand der Planunterlagen bzw.gemeinsamen Aufmass. Überflüssiger Aushub durch zu flach angelegte Böschungen wird nicht vergütet. Vergütet wird nur das tatsächlich ausgehobene Volumen, ohne Vergütung der Auflockerung, das im gemeinsamen Aufmaß ermittelt wird. Maurerarbeiten Besonders zu beachten sind: - DIN 1053-1 "Mauerwerk - Ausführung und Bemessung", - DIN V 106-1 "Kalksandsteine - Teil 1: Voll-, Loch-, Block-, Hohlblock-, Plansteine, Planelemente, Fasensteine, Bauplatten, Formsteine", - DIN V 106-2 "Kalksandsteine - Teil 2: Vormauersteine und Verblender", - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für KS-Mauerwerk. Wandanschlüsse mit Stumpfstoßtechnik: Sofern in den Ausführungsplänen oder den statischen Berechnungen keine gesonderten Hinweise gegeben sind, gelten folgende Vorgaben zur Stumpfstoßtechnik: Wandanschlüsse sind in der bewährten Stumpfstoßtechnik auszuführen. Dabei sind im Höhenabstand von ca. 50 cm in den Mörtelfugen Edelstahl-Flachstahlanker einzulegen. Die Anschlussfugen sind aus statischen und schalltechnischen Gründen zu vermörteln. Bei einschaligen Wänden mit Schallschutzanforderungen, empfiehlt es sich, die Trennwand (z.B. Wohnungstrennwand) durchstoßen zu lassen und die flankierenden Wände (z.B. Tragschalen der Außenwände) stumpf anzuschließen. Witterungsschutz: Das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem üblicherweise zu rechnen ist und die Ableitung des Wassers, ist eine Nebenleistung nach DIN 18299. Baustoffe, z.B. Mauersteine und Mörtel, sowie Bauteile, z.B. Wände, sind daher z.B. durch Abdecken mit Folie gegen Niederschlagswasser zu schützen. Arbeiten bei Frost: Für Arbeiten bei Frost dürfen keine chloridhaltigen Tausalze oder Frostschutzmittel verwendet werden, da diese Mittel das Mauerwerk schädigen können. Nach DIN 1053 darf Mauerwerk bei Frost nur unter besonderen Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Zum Arbeiten bei Frost sind die Bestimmungen der DIN 1053-1 und der DIN 18330 zu beachten. Das Mauern bei Frost bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Oberflächenbehandelung von Innenwänden: Übliche Anforderungen an die Oberfläche der Innenwände liegen vor, wenn die Wände mit Putzen bekleidet werden, die als Träger von Anstrichen und Tapeten dienen. Erhöhte Anforderungen an die Rohbauwand ("nicht flächenfertige Wand" nach DIN 18202) oder den Innenputz sind besonders zu beschreiben. Vorarbeiten zum Auftrag von Dünnlagenputz: Ein tapezierfähiger Untergrund kann bereits durch Auftrag eines Dünnlagenputzes erzielt werden. Bei der Ausführung ist das Merkblatt "Dünnlagenputz im Innenbereich", Herausgeber Deutscher Stuckgewerbebund zu beachten. Die mittlere Putzdicke beträgt 5 mm. An der dünnsten Stelle ist eine Mindestdicke von 3 mm einzuhalten. Grundsätzlich sind bei Dünnlagenputz an den Putzgrund erhöhte Anforderungen an die Maßtoleranz der Rohbauwände zu stellen. Bereits der Putzgrund zum Auftrag von Dünnlagenputz muss den Anforderungen für "flächenfertige Wände" nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6 genügen. Ohne besondere Vereinbarung muss die Rohbauwand nur die Anforderungen für "nicht flächenfertige Wände" nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 5 erfüllen. Das Anpassen der Steine durch schneiden, in Höhe und Länge, entsprechend der Ausführungsplanung des Architekten. Steinformate können auf Wunsch des Bieters / Auftragnehmers z.B. an Brüstungen oder Wandabschlüssen von den ausgeschriebenen Fromaten abweichen, Ebenheitsabweichungen, Festigkeitsklassen, Rohdichte und Mauerwerksdicke dürfen nicht geändert werden. Betonarbeiten Stahlbetonbauteile die mit Wasser in Berührung kommen sind als weiße Wanne auszuführen. Verdichten des Betons mit einem Innenrüttler. Ein Ersatzgerät ist betriebsbereit auf der Baustelle vorzuhalten.Entmischungen des Betons sind durch eine Begrenzung der freie Fallhöhe des Betons auf maximal 50 cm unter Verwendung von Fallrohren zu verhindern.Der Beton soll Lagenweise, frisch in frisch eingebaut werden. Beim verdichten sind die einzelnen Schichten zu vernageln, d.h. der Rüttler soll noch in die untere, bereits verdichtete Schicht eintauchen.Die Betonnachbehandelung des Sohlbetons erfolgt gemäß DIN 1045-3 durch abdecken mit Folie. Der Beton ist mindestens drei Tage lang feucht zu halten. Bei kalter Witterung oder langsamer Festigkeitsentwicklung des Betons ist die Nachbehandelungsdauer gegebenenfalls zu verlängern. Bei Temperaturen unter +5°C verlängern sich die Abdeckfristen.Die Ausschalfrist für den Beton der Wände beträgt im Regelfall drei Tage. Die Ausschalfrist dient als Betonnachbehandelung und ist zwingend erforderlich. Bei Temperaturen unter +5°C verlängern sich die Ausschalfristen.Betoniertermine sind mindestens zwei Werktag vorher beim Bauleiter anzumelden.Betoniertermine bei Außentemperaturen unter +5°C müssen mit der Bauleitung abgestimmt und freigegeben werden.Die Abdichtung der Arbeitsfugen erfolgt mit beschichteten Fugenblechen oder Fugenbändern die in den frischen Beton eingebaut werden. Der Stoß der Fugenbleche erfolgt durch verkleben. Eckausbildung der Fugenbänder nur mit vorkonfektionierten Formteilen.Bei Arbeitsfugen in Kelleraußenwänden erfolgt die Abdichtung mit einem außenliegenden Fugenband.Vor dem Betonieren sind die Arbeits- und Betonierfugenfugen sorgsam von losem Beton und Zementschlempe zu reinigen und mit klarem Wasser vorzunässen bis die Oberfläche matt feucht ist.Für Schalungsanker in den Kelleraußenwänden sind Faserzementrohre, Innendurchmesser 22 mm, zu verwenden. Diese Rohre werden später nach Herstellervorschrift verschlossen mittels in Kunstharz getauchte Pfropfen. Die Pfropfen sind außenseitig mit Kunstharz zu verspachteln.Für die Außenwand ist Großflächenschalung zu verwenden. Brettschalung ist nicht zugelassen.Die Arbeitsfuge zwischen Außenwand und Kelledecke wird mit einem schmalen Fugenblech oder Fugenband abgedichtet.Durchdringungen durch die Sperrbetonwand sind vor dem Betonieren als Rohrdurchführung einzusetzten oder später mit Kernbohrungen und Dichtelement auszuführen.Abstimmung des Größtkorns der Gesteinskörnung auf die Stababstände der Bewehrung. Nachfolgende Bauteile sind vom Architekten / Bauleiter, die Bewehrung vom Statiker, vor dem Betonieren förmlich abzunehmen und durch Protokolle und Fotos zu dokumentieren. Der AN hat diese Teilabnahmen zwei Arbeitstage vor der Abnahme schriftlich beim Architekten / Bauleiter und Statiker schriftlich anzumelden. Bauteile die ohne Abnahme eingebaut wurden und bei denen eine nachträgliche Abnahme nicht möglich ist, können auf Anweisung des Architekten / Bauleiteres zu Lasten des AN, abgebrochen und neu errichtet werden. Alle Arbeitsfugen einschl. innen und aussenliegenden Fugenblechen oder Fugenbändern, deren Stöße, Eckausbildungen und vorkonfektionierten Formteilen.Kunstharz getauchte Faserzementpfropfen zum Verschluss der Schalungsanker, einschl. der Verspachtelung mit Kunstharz.Die Bewehrung (wird vom Statiker abgenommen)Alle Bauteile wie Grundleitungen etc., die die Bodenplatte oder Wände der weiße Wanne durchdringen. Abdichtungsarbeiten / Grundleitungen Die Massen der Abwasser- und Regenwasserleitungen sind in gemeinsamen Positionen zusammengefasst.
ZTV - zusätzliche technische Vertragsbedingungen
08 Erdungsanlage
08
Erdungsanlage
Fundamenterder / Ringerder Erdungsanlage Vorbermerkungen Erdungsanlage Vorbermerkungen Erdungsanlage Für Neubauten ist ein Fundamenterder zu errichten. Die erforderliche Maschenweite im Betonfundament bzw. unter dem Betonfundament (WU-Beton, Schwarze Wanne, Perimeterdämmung od. Folienisolierung) ist der DIN 18014 bzw. der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) bzw. DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) zu entnehmen. Bei einem stahlarmierten Betonfundament mit einem Typ-B Erder außerhalb dieses Betonfundamentes muss für diesen Typ-B Erder ein korrosionsfester Erderwerkstoffe (NIRO V4A, z. B. Werkstoff-Nr. 1.4571, 1.4404) eingesetzt werden. Dieser Typ-B Erder ist alle 5 m mit der Stahlarmierung des Betonfundamentes zu verbinden. Hinsichtlich der Anforderungen an die Erdungsanlage sind eventuelle, mitgeltende Normen des Personenschutz nach DIN VDE 0100 und für Anlagen > 1kV nach DIN VDE 0101 Teil 1 und 2 wie auch VDE 0141 zu beachten. Lage und Anordnung von Anschlussfahnen für den Äußeren und Inneren Blitzschutz, Blitzschutz-Potentialausgleich wie auch für den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (HES) sind vor Errichtung der Erdungsanlage festzulegen. Wird für den Erder eines Blitzschutzsystems die schutzklassenspezifische Mindestlänge l1 nicht erreicht, sind im Bereich jeder Ableitung zusätzliche Erder (Tiefen- od. Strahlenerder) einzubringen. Die Mindestlänge l1 muss nicht berücksichtigt werden, wenn der Erdungswiderstand der Erdungsanlage den Richtwert 10 Ohm unterschreitet. Die Erderwirksamkeit wird im Geltungsbereich der zitierten Normen ab eine Tiefe von 0,5 m erreicht.
Fundamenterder / Ringerder
08.0001 Fundamenterder Flachband Fl 30x3,5 mm nach DIN EN 50164-2 (VDE 0185 Teil 202), Werkstoff: St/tZn (zn 500) entsprechend DIN 18014 senkrecht in das Betonfundament(Streifenfundament) einlegen, gemäß Baufortschritt, kompl. mit allen Anschluss-, Verbindungs-, Kreuzklemmen und allem Zubehör, liefern und montieren
08.0001
Fundamenterder
190,00
m
08.0002 Ringerder Runddraht Rd 10 mm nach DIN EN 50164-2 (VDE 0185 Teil 202), Werkstoff: NIRO (V4A) Werkst.Nr. 1.4541 unter oder seitlich neben das Betonfundament verlegen, gemäß Baufortschritt, kompl. mit allen Anschluss-, Verbindungs-, Kreuzklemmen und allem Zubehör, liefern und montieren.
08.0002
Ringerder
250,00
m
08.0003 MV-Klemme mit Sechskantschraube St/tZn MV-Klemmen Mehrzweck-Verbindungsklemme zur universellen Verwendung als Kreuz-, T- und Parallelklemme für Rundleiter Blitzstromtragfähig geprüft nach EN 62561-1 mit Sechskantschraube und Gewinde im Unterteil Werkstoff Klemme: St/tZn Klemmbereich Rd: 8-10 mm Materialstärke: 2,5 mm Normenbezug: DIN EN 62561-1 Fabrikat: DEHN Typ: MVK 8.10 SKM10X30 STTZN Art.-Nr.: 390050 oder gleichwertig. liefern und montieren
08.0003
MV-Klemme mit Sechskantschraube St/tZn
50,00
Stk
08.0004 Kreuzstücke mit Zwischenplatte Kreuzstücke mit Zwischenplatte für zwei Rund- und Flachleiter bis 40mm Kreuzstücke, für ober- und unterirdische Verbindungen zum Verbinden von Leitern, in Kreuz- und T-Anordnung mit Zwischenplatte für Rd und Fl bis 40 mm Werkstoff Klemme: NIRO (V4A) Klemmbereich Rd / Rd: 7-10 / 7-10 mm Klemmbereich Rd / Fl: 7-10 / 30-40 mm Klemmbereich Fl / Fl: 30-40 / 30-40 mm Werkstoff Schraube / Mutter: NIRO (V4A) Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401 ASTM / AISI:: 316Ti / 316L / 316 Zwischenplatte: ja Normenbezug: DIN EN 62561-1 Fabrikat: DEHN Typ: KS 7.10 7.10 FL40 ZP V4A Art.-Nr.: 319229 oder gleichwertig. liefern und montieren
08.0004
Kreuzstücke mit Zwischenplatte
30,00
Stk
08.0005 Kreuzstücke mit Zwischenplatte Kreuzstücke mit Zwischenplatte für Rund- und Flachleiter NIRO (V4A) Kreuzstücke, für ober- und unterirdische Verbindungen zum Verbinden von Leitern, in Kreuz- und T-Anordnung Werkstoff Klemme: NIRO (V4A) Klemmbereich Rd / Rd: 8-10 / 8-10 mm Klemmbereich Rd / Fl: 8-10 / 30 mm Klemmbereich Fl / Fl: 30 / 30 mm Werkstoff Schraube / Mutter: NIRO (V4A) Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401 ASTM / AISI:: 316Ti / 316L / 316 Zwischenplatte: ja Normenbezug: DIN EN 62561-1 Fabrikat: DEHN Typ: KS 8.10 8.10 FL30 ZP V4A Art.-Nr.: 319209 oder gleichwertig. liefern und montieren
08.0005
Kreuzstücke mit Zwischenplatte
25,00
Stk
08.0015 Drückbügelklemme MAXI St/blank Druckbügelklemme zum Verbinden von Rund- und Flachleitern im Betonfundament oder von Betonstahl- Matten und Bewehrungen mit Rund- und Flachleitern für T-, Kreuz- und Parallelverbindungen Werkstoff: St/blank Klemmbereich Rd / Rd: (+/II) 20-32 / 8-10 mm Klemmbereich Rd / Fl: (+/II) 20-32 / 40 x 4-5 mm Normenbezug: DIN EN 62561-1 Fabrikat: DEHN Typ: VK DB 20.32 8.10 FL40 BSB STBL Art.-Nr.: 308036 oder gleichwertig. liefern und montieren
08.0015
Drückbügelklemme MAXI St/blank
30,00
Stk
08.0025 Dach-, Wand- und Erderdurchführung, Wasser- und Druckwasserdicht Durchführung (gegenüber stehendem Wasser von Mauern und Flachdächern, mit Gewindestange M12 aus NIRO zum nachträglichen Einbau Werkstoff-Teller: NIRO (V4A Durchführungslänge (l2): 400-600 mm Liefern und montieren. Fabrikat: DEHN + SÖHNE Art.Nr.: 478340 oder gleichwertig
08.0025
Dach-, Wand- und Erderdurchführung, Wasser- und Druckwasserdicht
6,00
Stk
08.0035 Erstellen der nach DIN 18014 geforderten Dokumentation und Messung und Prüfung Erstellen der nach DIN 18014 geforderten Dokumentation mit Verlegeplänen, Ausführungsfotos und einem Schlussbericht mit Messwerten, einschl. der erforderlichen Messungen
08.0035
Erstellen der nach DIN 18014 geforderten Dokumentation und Messung und Prüfung
1,00
psch

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen