Baustoffe
Neubau 2MFH mit TG Alfterer Str. 77, 53347 Alfter
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anlagen der Verträge wie Ausschreibung: Anlagen der Verträge wie Ausschreibung: Die BietererklärungDie ProjektbeschreibungDie zusätzliche VertragsbedingungenDie zusätzlich technische VertragsbestimmungenBodengutachtenDeklarationsanalyseAmtlicher LageplanDie Leistungsbeschreibungdie statischen Positionsplänedie Ausführungsplanung Unserem Angebot liegen die oben, unter Punkt 1 aufgeführten Anlagen / Bedingungen zugrunde und wurden bei der Kalkulation berücksichtigt. Ich / Wir bieten die Ausführung der beschriebeben Leistung zu den von mir / uns eingesetzten Preisen an. An mein / unser Angebot halten wir uns bis acht Kalenderwochen nach Ablauf der Zuschlagfrist gebunden. Über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle habe ich / wir uns unterrichtet, und bei der Kalkulation berücksichtigt.Ich / Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: seit:. . . . . . . . . . . . . . unter der Nummer:. . . . . . . . . . . . . . Ich / Wir werden die Leistung im eigenen Betrieb ausführen: m  Ja m Nein Ich / Wir werden die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer übertragen. Ich / Wir erklären, dass ich / wir meinen / unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin / sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n). Bei Auftragerteilung reiche ich unaufgefordert ein:- Freistellungsbescheinigung - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse, der Bau BG - Bestätigungen der Haftpflichtversicherung - Arbeits- und Gesundheitsschutz: Nachweis des Ersthelfers, Bescheinigung über Mitarbeiterunterweisung sind auf der Baustelle zum   Nachweis vorzuhalten - Sozialversicherungsnummern und Personalausweisnummern der am Bau tätigen Mitarbeiter sind auf der Baustelle zum Nachweis   vorzuhalten Zulässige Verwendung von Unterlagen: Der Bieter ist nur berechtigt, die Ausschreibungsunterlagen, gleich in welcher Form, für Zwecke der Erstellung seines Angebotes zu verwenden. Darüber hinaus sind die Ausschreibungsunterlagen vertraulich zu behandeln. Das Vorstehende gilt für Teile der Ausschreibungsunterlagen oder Auszüge hieraus entsprechend. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Ausschreibungsunterlagen, Teile bzw. Auszüge hiervon auch von den von ihm angefragten Nachunternehmern vertraulich zu behandeln sind. Soweit ein Bieter zur Erstellung seines Angebotes seinerseits ein Nachbieterverfahren dergestalt durchführt, dass er die Ausschreibungsunterlagen einer Vielzahl von Nachunternehmern zur Verfügung stellt, gleich welchen Mediums der Bieter sich bedient, insbesondere also auch Internetauktionsplattformen, hat der Bieter sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten des Angebotsempfängers (Bauherrn) iSd § 5 BDSG unkenntlich sind. Eine angebotsunabhängige Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen ist untersagt. Verstößt der Bieter gegen die vorstehenden Verpflichtungen wird er vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Bieter bleibt in diesen Fällen vorbehalten. Ich / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Ort:  . . . . . . . . . . . .                        Datum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Anlagen der Verträge wie Ausschreibung:
Projektbeschreibung Projektbeschreibung Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung gemäß DIN 18299 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Lage: Das Projekt befindet sich am östlichen Rand von Alfter im Stadtteil Oedekoven. Hier entstehen zwei unterkellerte Mehrfamilienwohnhäuser - zweigeschossig mit Staffelgeschoss - mit je 10 Wohneinheiten und gemeinsamer Tiefgarage. Das Grundstück befindet sich in Hanglage. Die Erschließung erfolgt über die Alfterer Straße über das Untergeschoss Die Baustellenzufahrt für Bautätigkeiten erfolgt von der Alfterer Straße auf das Grundstück. Der Bauzaun wird entlang der äußeren Grundstücksgrenzen aufgestellt. Anschrift der Baustelle: Alfterer Straße 77 & 79, 53347 Alfter Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwerke vorhanden. An das Bauvorhaben grenzen folgende Bebauungen an: Wohnbebauung, Kindergarten (siehe Lageplan) Zufahrtmöglichkeiten / Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Alfterer Straße Für den Transport der Baustoffe auf der Baustelle stehen folgende Transportmittel zur Verfügung: vom AN vorzuhalten. 0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. (Neubau) Bauart: Das Projekt umfasst zwei Mehrfamilienhäuser mit je 10 Wohneinheiten und einem Kellergeschoss inkl. gemeinsamer Tiefgaragein Massivbauweise Kellergeschoss: WU Konstruktion mit Lastfall gegen drückendes Wasser Decken: Ortbetondecken Bodenaufbauten: Dämmung mit Estrich und Bodenbelag Außenwände: Mauerwerk teilw. Stahlbeton mit Wärmedämmverbundsystem, UG Stahlbeton Halbfertigteilwände Fenster: Kunststofffenster mit Rollladenkästen Innenwände tragend: Mauerwerk, teilweise Stahlbeton Innenwände nicht tragend: Metallständerwände mit GK-Bekleidung, Gipskartonvorsatzschalen, Leichtbetonsteine Treppen: , entkoppelt Dachform: Flachdach Höhen und Flächen (Neubau) OKFFB UG- 3,20 m OKFFB EG+ 0,00 m = 94,20 ü.NN OKFFB OG+ 2,95 m OKFFB STG+ 6,05 m OK Attika StG+ 7,27 m OK Attika Dach + 9,46 m Umbauter Raumca. 9.271 m³ Name und Anschrift des Auftraggebers: s. Deckblatt Termine und Fristen Vorgesehener Beginn der Arbeiten: s. Deckblatt Geplante Dauer der Arbeiten: s. Deckblatt Sigeko Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wurde vom AG beauftragt.
Projektbeschreibung
ZVB - zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB - zusätzliche Vertragsbedingungen Bei der Ausführung von Bauleistungen des Projektes gilt die VOB in aktuell gültiger Fassung Teil B und C mit in diesen zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) festgelegten Änderungen und Ergänzungen. Die §§ ohne weiteren Angaben beziehen sich auf die VOB/B. Zu § 1 Art und Umfang der Leistung 1. Der Wortlaut des vom Architekturbüro NEUNWERK Architekten verfassten Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich, auch wenn der Auftragnehmer für sein Angebot selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat. Ist im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte als vereinbart. 2. Vertragsbestandteile werden: - alle unter Punkt 1 Anlagen der Verträge wie Ausschreibung der Bietererklärung erfassten Pläne, Dokumente etc. - ergänzende Unterlagen können bei beidseitigem Einverständnis nachträglich in den Vertrag aufgenommen werden. Hierzu zählen u.a. weiterführende statische Unterlagen etc. - bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in der oben aufgestellten Reihenfolge. Zu § 2 Vergütung Keine Änderungen oder Ergänzungen zur VOB. Zu § 3 Ausführungsunterlagen 1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Architekturbüro NEUNWERK Architekten als zur Ausführung gekennzeichnet sind. Der AN erhält die notwendigen Planunterlagen in Papierform zweifach, auf Wunsch als pdf oder dwg Datei per Mail. 5. Alle Unterlagen, die der Auftragnehmer zu beschaffen hat, sind dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten unaufgefordert und rechtzeitig zur Zustimmung vorzulegen. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Unterlagen wird durch die Zustimmung nicht eingeschränkt. Zu § 4 Ausführung 4a) Baustelleneinrichtungspläne sind dem AG bzw. seinem Vertreter auf Verlangen rechtzeitig vor Ausführung der Leistung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Prüfzeit beträgt 10 Arbeitstage. 4b) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die Kosten für die Inanspruchnahme privaten und öffentlichen Grundes mit den Vertragspreisen abgegolten. Das gleiche gilt für Wasser- und Energieanschlüsse. Der Auftragnehmer beteiligt sich mit einem prozentualen Anteil seiner Nettorechnungssumme an den Kosten der Beistellungen durch den Auftraggeber. Diese werden als "Abzüge Netto" definiert und setzen sich wie folgt zusammen: -Bauleistungsversicherung: 0,4% -Bauwasser: wird durch AN gestellt -Baustrom: wird durch AN gestellt -Sanitärunterhaltung: wird durch AN gestellt Die Gesamt Abzüge netto betragen somit 0,4%. Zu § 5 Ausführungsfristen als Vertragsfristen gelten die schriftlich fixierten Termine auf Seite 1 und 3 des Vertrages. Der AN verpflichtet sich zur Lieferung eines Ablaufplans für das Gewerk. Zwischentermine auf Grundlage dieses Ablaufplans gelten als Vertragsfristen. Grundlage des Ablaufplans bildet der Bauzeitenplan des Architekten. Solange der Ablaufplan des AN nicht vorliegt, gilt der Bauzeitenplan als bindend. Änderungen der Terminplanung sind mit Vorlauf von mind. 12 Tagen zum Starttermin schriftlich vorzulegen und gelten nur bei beidseitiger Anerkenntnis als bindend. Zu § 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung 1. Ansprüche aus Behinderung oder Unterbrechungen, einschl. der Verlängerung von Ausführungsfristen, kann der AN nur dann geltend machen, wenn er diese dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten unverzüglich, schriftlich anmeldet. Zugleich sind die für die Festsetzung der Vergütung erforderlichen Feststellungen mit der Bauleitung zu treffen. Zu § 7 Verteilung der Gefahr Ergänzung: Der AN hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme abzuschließen. Zu § 8 Kündigung durch den Auftraggeber Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB. Zu § 9 Kündigung durch den Auftragnehmer Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB. Zu § 10 Haftung der Vertragsparteien Die Bewachung und Verwahrung der Baubuden, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider und dergleichen des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen - auch während der Arbeitsruhe - ist Sache des Auftragnehmers. Eine Haftung des Bauherren ist ausgeschlossen, auch wenn sich die Gegenstände auf seinem Grundstück befinden.Hat der Bauherr aufgrund gesetzlicher Vorschriften den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadenersatz zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, wenn der Schaden durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.Wird der Bauherr von einem Dritten wegen eines Schadens in Anspruch genommen, der auf einer Verletzung der dem Auftragnehmer obliegenden Verpflichtung beruht, hat der Auftragnehmer dem Bauherren vor diesen Ansprüchen unverzüglich freizustellen.Zu § 11 Vertragsstrafe Verzug mit der Fertigstellung ist vereinbart mit 2 Tausendstel der Nettoabrechnungssumme pro Werktag, die Obergrenze der Vertragsstrafe ist mit 5% der Nettoauftragssumme begrenzt. Auf §11 VOB/B wird verwiesen. Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlußzahlung vorbehalten werden. Als Ausführungsfristen gelten die Angaben auf dem Deckblatt des Vertrags. Zu § 12 Abnahme Es wird eine formelle Abnahme gem. §12 VOB/B vereinbart; §12 Nr. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. Die Gefahrtragung richtet sich ausschließlich nach §644 BGB. Zu § 13 Mängelansprüche Nr.4, (1) und (2), Für Mängelansprüche wird generell eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vereinbart, dies gilt auch für vom Feuer berührte Bauteile von Feuerungsanlagen. Zu § 14 Abrechnung Rechnungen sind als Original-Rechnungen in Papierform einzureichen. Abweichungen hierzu bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AuftraggebersDie Beteiligung des Auftraggebers an der Ermittlung des Leistungsumfangs gilt nicht als Anerkenntnis.Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlagrechnungen sind laufend zu nummerieren. Teilschlussrechnungen sind nur bei Teilabnahmen zulässig.Nachtragsleistungen sind unter Angabe des Nachtragsauftrages in besonderen Abschnitten auszuweisen.Abschlag- und Schlussrechnungen und die notwendigen Abrechnungsunterlagen sind in dreifacher Fertigung einzureichen.Zu § 15 Stundenlohnarbeiten Die Anerkenntniswirkung gem. §15 Nr.3 Satz 5 wird ausgeschlossen.Über Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer arbeitstäglich Stundenzettel einzureichen.Der Auftragnehmer hat die Erstschrift der bescheinigten Stundenzettel der Rechnung beizufügen. Diese müssen das Datum, die Bezeichnung der Baustelle, die Namen, die Berufs-, Lohn- und Gehaltsgruppe der Arbeitskräfte, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft und die Art der Leistung enthalten.Für angehängte Stundenlohnarbeiten sind gesonderte Abschlagrechnungen aufzustellen, und in der Nummernfolge der Abschlagrechnungen einzuordnen.Der Auftragnehmer ist auf Verlangen dem Architekturbüro NEUNWERK Architekten verpflichtet, die Lohnkosten anhand der Lohnlisten nachzuweisen, soweit nicht Stundenverrechnungssätze vereinbart wurden.Zu § 16 Zahlung Abschlagzahlungen werden mit einem abgerundeten Betrag von höchstens 90 v.H. der Rechnungssumme gezahlt. Für Stundenlohnarbeiten wird die Abschlagzahlung in voller Höhe mit einem abgerundeten Betrag geleistet.Schlussrechnungen werden nach mängelfreier Schlussabnahme Höhe von 95 v.H. der freigegebenen Rechnungssumme gezahlt, 5 v.H. dienen als Sicherheitsleistung für die volle Zeit der Gewährleistung (siehe hierzu §17 Sicherheitsleistungen).Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile werden gegen Sicherheit in Höhe von 70 v.H. ihres Wertes gewährt. Als Wert gelten bei Fremdbezug die Einkaufspreise, bei Entnahme aus dem Lager des Auftragnehmers die Wiederbeschaffungspreise und bei Eigenfertigung die Herstellkosten. Mit dem Antrag hat der Auftragnehmer Aufstellungen einzureichen, aus denen Menge, Wert und Zeitpunkt der Anlieferung oder Bereitstellung der Stoffe und der Bauteile und bei bereitgestellten Bauteilen der Bereitstellungsort hervorgeht. Die Abschlagzahlungen sind nach Einbau der Stoffe und Bauteile bei den folgenden Zahlungen Ihrem tatsächlichen Anteil entsprechend zu verrechnen.Als Tag der Zahlung giltbei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln der Tag der Übergabe oder der Einlieferung,Bei Bezahlung durch Zahlkarte oder Postanweisung der Tag der Einlieferung,Bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers der Tag der Hingabe oder Absendung des Auftrags an die Post oder Geldanstalt.Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von jedem Rechnungsbetrag abgezogen, für den die geforderten Zahlungsfristen eingehalten werden. Die Fristen beginnen mit dem Eingang der prüfbaren Original-Rechnung im Büro NEUNWERK Architekten. Der Auftraggeber kann das angebotene Skonto abziehen, wenn - die Abschlagrechnung innerhalb von 10 Bankentagen, - die Schlussrechnung nach 20 Bankentagen beglichen wird. - Als Bankentag gilt Montag bis Freitag exklusive Feiertage NRW.Zu § 17 Sicherheitsleistung Für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, die Rückerstattung von Überzahlungen, einschl. Zinsen, Schadenersatz und Gewährleistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme einschl. der Umsatzsteuer für die volle Zeit der Gewährleistung zu leisten. Die Sicherheitsleistung hat spätestens mit der Einreichung der Schlussrechnung über die ausgeführte Leistung zu erfolgen.Die Sicherheitsleistung kann nach mängelfreier Schlussabnahme und geprüfter und freigegebener Schlussrechnung auf ein Sperrkonto eingezahlt werden, oder durch eine unbefristete und unbedingt selbstschuldnerische Bürgschaft eines "in den Europäischen Gemeinschaften" zugelassenen Kreditinstituten geleistet werden.Die Sicherheit für Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile hat der Auftragnehmer mit Stellung des Antrags zu leisten.Urkunden und Gewährleistungsbürgschaften werden auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Verjährungsfrist für Gewährleistung einschl. Schadenersatz abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche - auch auf Erstattung von Überzahlung - erfüllt worden sind. Durch die Rückgabe von Urkunden werden weitere Ansprüche auf Erstattung von Überzahlung nicht berührt.Urkunden über Abschlagzahlungsbürgschaften werden auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.Vertragsänderungen Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.Zu § 18 Streitigkeiten Gerichtsstand Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung (ZPO) vor, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Bonn.Verträge mit ausländischen Auftragnehmern Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich in der deutschen Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelungen der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
ZVB - zusätzliche Vertragsbedingungen
ZTV - zusätzliche technische Vertragsbedingungen ZTV - zusätzliche technische Vertragsbedingungen Folgende Leistungen sind Nebenleistungen und in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet: Baustelleneinrichtung Alle Sicherheits- und Baustelleneinrichtungen, Hebezeuge, Geräte, Container, Toiletten etc. die nicht ausdrücklich in einzelnen Positionen erfasst wurden, sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.Seitens des AGs ist es geplant, die Baustelle mit einem Kran zu bedienen, der neben der Tiefgaragenzufahrt auf dem Grundstück positioniert werden soll. Änderungen durch den AN sind möglich. Die Positionierung des Baukrans in der Baugrube ist nicht gewünscht. Bei Änderungen durch den AN ist ein Baustelleneinrichtungsplan der Bauleitung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Alle den Kran betreffenden Kosten sowie für die Errichtung des Baukrans ggfls. notwendige Fundamente sowie die Entfernung der Fundamente unmittelbar nach Abbau des Krans sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Grundlage für die Baustelleneinrichtung bildet der Baustelleneinrichtungsplan. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Baumaßnahme einen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Dieser Plan ist mit der Bauleitung abzustimmen und verbindlich einzuhalten. Der Baustelleneinrichtungsplan muss insbesondere folgende zusätzliche Angaben enthalten: Anzahl und Lage der Baustellenunterkünfte, Magazine und Lagerplätze;Angabe der Schwenkbereiche des Krans unter Berücksichtigung von Hindernissen, z. B. Freileitungen;Standorte von sonstigen stationären Baumaschinen und Anlagen;Entsorgungseinrichtungen;bei notwendigen Wasserhaltungsarbeiten Anzahl und Lage der Pump- und Schluckbrunnen oder Vorfluter sowie der erforderlichen Rohrleitungen. Erdarbeiten Der Auftragnehmer hat sich vor Aufnahme der Arbeiten bei Versorgungsunternehmen davon zu überzeugen, dass alle Leitungen vom Netz (z.B. Strom, Gas, Wasser, Wärme) getrennt und verschlossen sind.Kosten für die Behebung von Schäden z.B. an Bürgersteigen etc. trägt der Verursacher unmittelbar, bzw. über eine Umlage, falls mehrere Auftragnehmer für den Schaden verantwortlich sind, oder der Verursacher sich mehr eindeutig feststellen lässt.Die Böschungswinkel sind gemäß DIN 4124 / DIN 18300 bzw. den Vorgaben des Bodengutachtens anzulegen. Die Abrechnung des Aushubs erfolgt rechnerisch anhand der Planunterlagen bzw.gemeinsamen Aufmass. Überflüssiger Aushub durch zu flach angelegte Böschungen wird nicht vergütet. Vergütet wird nur das tatsächlich ausgehobene Volumen, ohne Vergütung der Auflockerung, das im gemeinsamen Aufmaß ermittelt wird. Maurerarbeiten Besonders zu beachten sind: - DIN 1053-1 "Mauerwerk - Ausführung und Bemessung", - DIN V 106-1 "Kalksandsteine - Teil 1: Voll-, Loch-, Block-, Hohlblock-, Plansteine, Planelemente, Fasensteine, Bauplatten, Formsteine", - DIN V 106-2 "Kalksandsteine - Teil 2: Vormauersteine und Verblender", - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für KS-Mauerwerk. Wandanschlüsse mit Stumpfstoßtechnik: Sofern in den Ausführungsplänen oder den statischen Berechnungen keine gesonderten Hinweise gegeben sind, gelten folgende Vorgaben zur Stumpfstoßtechnik: Wandanschlüsse sind in der bewährten Stumpfstoßtechnik auszuführen. Dabei sind im Höhenabstand von ca. 50 cm in den Mörtelfugen Edelstahl-Flachstahlanker einzulegen. Die Anschlussfugen sind aus statischen und schalltechnischen Gründen zu vermörteln. Bei einschaligen Wänden mit Schallschutzanforderungen, empfiehlt es sich, die Trennwand (z.B. Wohnungstrennwand) durchstoßen zu lassen und die flankierenden Wände (z.B. Tragschalen der Außenwände) stumpf anzuschließen. Witterungsschutz: Das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem üblicherweise zu rechnen ist und die Ableitung des Wassers, ist eine Nebenleistung nach DIN 18299. Baustoffe, z.B. Mauersteine und Mörtel, sowie Bauteile, z.B. Wände, sind daher z.B. durch Abdecken mit Folie gegen Niederschlagswasser zu schützen. Arbeiten bei Frost: Für Arbeiten bei Frost dürfen keine chloridhaltigen Tausalze oder Frostschutzmittel verwendet werden, da diese Mittel das Mauerwerk schädigen können. Nach DIN 1053 darf Mauerwerk bei Frost nur unter besonderen Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Zum Arbeiten bei Frost sind die Bestimmungen der DIN 1053-1 und der DIN 18330 zu beachten. Das Mauern bei Frost bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Oberflächenbehandelung von Innenwänden: Übliche Anforderungen an die Oberfläche der Innenwände liegen vor, wenn die Wände mit Putzen bekleidet werden, die als Träger von Anstrichen und Tapeten dienen. Erhöhte Anforderungen an die Rohbauwand ("nicht flächenfertige Wand" nach DIN 18202) oder den Innenputz sind besonders zu beschreiben. Vorarbeiten zum Auftrag von Dünnlagenputz: Ein tapezierfähiger Untergrund kann bereits durch Auftrag eines Dünnlagenputzes erzielt werden. Bei der Ausführung ist das Merkblatt "Dünnlagenputz im Innenbereich", Herausgeber Deutscher Stuckgewerbebund zu beachten. Die mittlere Putzdicke beträgt 5 mm. An der dünnsten Stelle ist eine Mindestdicke von 3 mm einzuhalten. Grundsätzlich sind bei Dünnlagenputz an den Putzgrund erhöhte Anforderungen an die Maßtoleranz der Rohbauwände zu stellen. Bereits der Putzgrund zum Auftrag von Dünnlagenputz muss den Anforderungen für "flächenfertige Wände" nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6 genügen. Ohne besondere Vereinbarung muss die Rohbauwand nur die Anforderungen für "nicht flächenfertige Wände" nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 5 erfüllen. Das Anpassen der Steine durch schneiden, in Höhe und Länge, entsprechend der Ausführungsplanung des Architekten. Steinformate können auf Wunsch des Bieters / Auftragnehmers z.B. an Brüstungen oder Wandabschlüssen von den ausgeschriebenen Fromaten abweichen, Ebenheitsabweichungen, Festigkeitsklassen, Rohdichte und Mauerwerksdicke dürfen nicht geändert werden. Betonarbeiten Stahlbetonbauteile die mit Wasser in Berührung kommen sind als weiße Wanne auszuführen. Verdichten des Betons mit einem Innenrüttler. Ein Ersatzgerät ist betriebsbereit auf der Baustelle vorzuhalten.Entmischungen des Betons sind durch eine Begrenzung der freie Fallhöhe des Betons auf maximal 50 cm unter Verwendung von Fallrohren zu verhindern.Der Beton soll Lagenweise, frisch in frisch eingebaut werden. Beim verdichten sind die einzelnen Schichten zu vernageln, d.h. der Rüttler soll noch in die untere, bereits verdichtete Schicht eintauchen.Die Betonnachbehandelung des Sohlbetons erfolgt gemäß DIN 1045-3 durch abdecken mit Folie. Der Beton ist mindestens drei Tage lang feucht zu halten. Bei kalter Witterung oder langsamer Festigkeitsentwicklung des Betons ist die Nachbehandelungsdauer gegebenenfalls zu verlängern. Bei Temperaturen unter +5°C verlängern sich die Abdeckfristen.Die Ausschalfrist für den Beton der Wände beträgt im Regelfall drei Tage. Die Ausschalfrist dient als Betonnachbehandelung und ist zwingend erforderlich. Bei Temperaturen unter +5°C verlängern sich die Ausschalfristen.Betoniertermine sind mindestens zwei Werktag vorher beim Bauleiter anzumelden.Betoniertermine bei Außentemperaturen unter +5°C müssen mit der Bauleitung abgestimmt und freigegeben werden.Die Abdichtung der Arbeitsfugen erfolgt mit beschichteten Fugenblechen oder Fugenbändern die in den frischen Beton eingebaut werden. Der Stoß der Fugenbleche erfolgt durch verkleben. Eckausbildung der Fugenbänder nur mit vorkonfektionierten Formteilen.Bei Arbeitsfugen in Kelleraußenwänden erfolgt die Abdichtung mit einem außenliegenden Fugenband.Vor dem Betonieren sind die Arbeits- und Betonierfugenfugen sorgsam von losem Beton und Zementschlempe zu reinigen und mit klarem Wasser vorzunässen bis die Oberfläche matt feucht ist.Für Schalungsanker in den Kelleraußenwänden sind Faserzementrohre, Innendurchmesser 22 mm, zu verwenden. Diese Rohre werden später nach Herstellervorschrift verschlossen mittels in Kunstharz getauchte Pfropfen. Die Pfropfen sind außenseitig mit Kunstharz zu verspachteln.Für die Außenwand ist Großflächenschalung zu verwenden. Brettschalung ist nicht zugelassen.Die Arbeitsfuge zwischen Außenwand und Kelledecke wird mit einem schmalen Fugenblech oder Fugenband abgedichtet.Durchdringungen durch die Sperrbetonwand sind vor dem Betonieren als Rohrdurchführung einzusetzten oder später mit Kernbohrungen und Dichtelement auszuführen.Abstimmung des Größtkorns der Gesteinskörnung auf die Stababstände der Bewehrung. Nachfolgende Bauteile sind vom Architekten / Bauleiter, die Bewehrung vom Statiker, vor dem Betonieren förmlich abzunehmen und durch Protokolle und Fotos zu dokumentieren. Der AN hat diese Teilabnahmen zwei Arbeitstage vor der Abnahme schriftlich beim Architekten / Bauleiter und Statiker schriftlich anzumelden. Bauteile die ohne Abnahme eingebaut wurden und bei denen eine nachträgliche Abnahme nicht möglich ist, können auf Anweisung des Architekten / Bauleiteres zu Lasten des AN, abgebrochen und neu errichtet werden. Alle Arbeitsfugen einschl. innen und aussenliegenden Fugenblechen oder Fugenbändern, deren Stöße, Eckausbildungen und vorkonfektionierten Formteilen.Kunstharz getauchte Faserzementpfropfen zum Verschluss der Schalungsanker, einschl. der Verspachtelung mit Kunstharz.Die Bewehrung (wird vom Statiker abgenommen)Alle Bauteile wie Grundleitungen etc., die die Bodenplatte oder Wände der weiße Wanne durchdringen. Abdichtungsarbeiten / Grundleitungen Die Massen der Abwasser- und Regenwasserleitungen sind in gemeinsamen Positionen zusammengefasst.
ZTV - zusätzliche technische Vertragsbedingungen
02 Grundleitungen/ Leerrohre / Wand und Deckendurchführungen
02
Grundleitungen/ Leerrohre / Wand und Deckendurchführungen
02.0023 Gelenkstück DN125 für Verlegung durch Fundament Gelenkstück DN125 für die Verlegung von Grundleitungen im Bereich von Fundamenten zur Aufnahme von Setzungen im Toleranzbereich. Die Ausführung erfolgt durch Montage von mind. 3 kurzen Rohrstücken (max. 500 mm) und einer doppelten Lage einer kunststoffbeschichteten, selbstklebenden Polsterbinde.
02.0023
Gelenkstück DN125 für Verlegung durch Fundament
4,00
Stk
02.0024 Gelenkstück DN150 für Verlegung durch Fundament Ausführung in DN 150
02.0024
Gelenkstück DN150 für Verlegung durch Fundament
1,00
Stk
02.0026 Mauerkragen aus EPDM DN 100 Mauerkragen aus EPDM, zur Abdichtung von PVC-Rohren, Kragen ringförmig und profiliert, zum Einbau in die Bodenplatte, einschl. Spannband aus Edelstahl mit Spannschloss. Nennweite DN 100 Der Mauerkragen ist auf das einzubetonierende Rohr aufzuziehen und mittels Spannband Maßgerecht zu befestigen und in die Schalung zu positionieren. Die Dichtfunktion des Mauerkragens ist durch einen Prüfbericht nachzuweisen. Fabrikat: Frank oder gleichwertig Typ: Mauerkragen liefern und montieren Angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
02.0026
Mauerkragen aus EPDM DN 100
6,00
Stk
02.0027 Mauerkragen aus EPDM DN 125 Nennweite DN 125
02.0027
Mauerkragen aus EPDM DN 125
2,00
Stk
02.0028 KRASO Bodenablauf DN 100 KRASO Bodenablauf oder gleichwertig für den Ablauf von Grauwasser, Ablaufleistung: 1,79 l/s, mit druckwasserdichter, umlaufender KRASO Vierstegdichtung, druckwasserdicht MPA-geprüft bis 7,0 bar, gas- und geruchsdicht, zum Einbau im Innenbereich für Flächen ohne Fahrverkehr, Kunststoffrost Klasse K3 , 15x15 cm, Geruchsverschluss, Schlammfangsieb und Bauzeitschutzdeckel, Bauhöhe: Ablauf ca. 110 mm, Aufsatzrahmen von 30-70 mm stufenlos verstell- und verdrehbar, Anschluss: KG DN 110 senkrecht liefern und fachgerecht in die Bodenplatte einbauen. Gesamthöhe Bodenaufbau: 5 cm Hersteller: KRASO GmbH & Co. KG · 46414 Rhede, Tel. + 49 (0) 28 72 / 95 35 - 0 · Fax 95 35 - 35 info@kraso.de · www.KRASO.de Einbauort: Wasch- und Technikräume
02.0028
KRASO Bodenablauf DN 100
3,00
Stk
02.0029 KRASO Typ BDF - DN 100 KRASO Typ BDF - DN 100 oder gleichwertig - mit amtlichem Prüfzeugnis - Deckendurchführung zum beidseitigen Anschließen von KG/HT Rohren, mit druckwasserdichter, umlaufender KRASO Vierstegdichtung und einseitig angeformter Steckmuffe, Lieferlänge: ca. 25 cm, liefern und fachgerecht in die  Deckenplatte einbauen einschl. Styroporkranz. Angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . .
02.0029
KRASO Typ BDF - DN 100
5,00
Stk
02.0031 KRASO Wanddurchführung Typ DFW 8 speziell für Fertigteilwerke. Für den Einbau in Dreifachwände, zum beidseitigen Anschließen von KG/HT Rohren. Druckwasserdicht, KRASO Typ DFW 8 oder gleichwertig mit beidseitig angeformter Steckmuffe und druckwasserdichter, umlaufender Vierstegdichtung sowie druckwasserdichter, beidseitiger umlaufender Doppelstegdichtung, inkl. 2 Deckeln als Einbauhilfe für Dreifachwand DN 110, Lieferlänge: ca. 30 cm angebotenes Fabrikat:. . . . . . . . . . . . . .
02.0031
KRASO Wanddurchführung Typ DFW 8
1,00
St
02.0032 KRASO Hof-/Parkdeckablauf Typ 1,5 KRASO Hof-/Parkdeckablauf Typ 1,5 oder gleichwertig mit druckwasserdichter, umlaufender KRASO Vierstegdichtung, mit frostsicherer Geruchssperre, herausnehmbarem Sandfangkorb, Ablaufleistung: 4,3 l/s nach DIN EN 1253, mit Schlitzrost ca. 24 x 24 cm, aus Guss, Belastungsklasse A bis 1,5 t, Plattenstärke 30 cm, Auslauf senkrecht; Anschluss: wahlweise für KG/HT oder KG 2000 Rohre DN 110 liefern und einbauen einschl. Styroporkragen an der Unterseite der Decke. Der Styroporkragen ist nach Aushärten der decke zu entfernen. Angebotenes Fabrikat:...............................
02.0032
KRASO Hof-/Parkdeckablauf Typ 1,5
2,00
Stk
Futterrohr Futterrohr Futterrohr Curaflex® 3000 aus Spezialfaserzement als Aussparung für Durchdringungen. Dicht gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser. Einsatz in noch zu erstellende Bauwerke. Geeignet für WU- Betonkonstruktionen (Weiße Wanne). Futterrohr Curaflex® 3000 aus Spezialfaserzement, als Aussparung für Durchdringungen, zur Aufnahme von Dichtungseinsätzen, spezielle Rillung der äußeren Oberfläche für eine homogene Verbindung zum Beton, Dichtigkeit gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser, gasdicht gegen Bodengase Futterrohrinnendurchmesser DN 80, DN 100, DN 125, DN 150, DN 200, DN 250, DN 300, DN 350, DN 400, DN 450, DN 500, DN 600, DN 700, DN 800, Einzellänge 200 mm, 240 mm, 250 mm, 300 mm, 350 mm, 365 mm, 400 mm, 500 mm, 1000 mm, einschl. Schalungshilfen einschl. Verschlussstopfen Hersteller:  DOYMA GmbH & Co Typ:    Curaflex® 3000 oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: ................................. angebotener Typ: .................................. Entsprechend den Herstellerunterlagen komplett betriebsfertig mit sämtlichem erforderlichen Zubehör liefern und montieren.
Futterrohr
02.0033 Futterrohr DN100 für Trinkwasser-Hauseinführung Futterrohr, wie im Hinweistext beschrieben, jedoch Futterrohrinnendurchmesser 100 mm Einzellänge 350 mm
02.0033
Futterrohr DN100 für Trinkwasser-Hauseinführung
1,00
St
02.0034 Futterrohr DN300 für Wärmepumpe Futterrohr, wie im Hinweistext beschrieben, jedoch Futterrohrinnendurchmesser 200 mm Einzellänge 350 mm
02.0034
Futterrohr DN300 für Wärmepumpe
1,00
St
02.0035 Doyma Curaflex, Kombination 3800 DN 150 Rohrdurchfuehrung mit ITL-System, dicht gegen drueckendes Wasser, gasdicht, für Bauten ohne Dichtungsbahnen, zur Durchführung von einem Medienrohr mit 87 - 92 mm Aussendurchmesser, bestehend aus: Curaflex Spezialfaserzement-Futterrohr 3000 lnnendurchmesser 150 mm, Einzellaenge:300 mm, Curaflex Nova Uno mit ITL - System als nichtgeteilte Dichtung, mit blauen Gestellringen und 40 mm breiter Elastomerdichtung aus EPDM, gas- und wasserdicht, radondicht für Rohr-/ Kabeldurchführung 87 - 92 mm Erzeugnis: DOYMA Curaflex Kombination 3800 oder gleichwertig, Futterrohr zum Einbau in Hohlwandelemente Angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
02.0035
Doyma Curaflex, Kombination 3800 DN 150
E
1,00
Stk
02.0036 Doyma Curaflex, Kombination 3800 DN 150 Curaflex Spezialfaserzement-Futterrohr 3000 lnnendurchmesser 80 mm, Einzellaenge:300 mm, Curaflex Nova Uno mit ITL - System als nichtgeteilte Dichtung, mit blauen Gestellringen und 40 mm breiter Elastomerdichtung aus EPDM, gas- und wasserdicht, radondicht für Rohr-/ Kabeldurchführung 36 - 40 mm Erzeugnis: DOYMA Curaflex Kombination 3800 oder gleichwertig, Futterrohr zum Einbau in Hohlwandelemente Angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
02.0036
Doyma Curaflex, Kombination 3800 DN 150
E
1,00
Stk
03 Beton- und Stahlbetonarbeiten
03
Beton- und Stahlbetonarbeiten
03.0054 Herstellen einer Trennfuge Herstellen einer Trennfuge zwischen Konsolauflager aus Beton und Decke aus Beton bestehend aus: Isover Akustic HWP 1 Haustrennwand-Platten oder gleichwertig aus Mineralwolle mit einseitiger anorganischer Beschichtung, durchgehend wasserabweisender Ausrüstung (DIN EN 13162); Höhe: 30 cm Einbaudicke: einlagig, 20 mm liefern und einbauen.
03.0054
Herstellen einer Trennfuge
30,00
m
03.0055 Herstellen einer Fuge in Stahlbetonwand Herstellen einer Fuge zwischen den Stirnflächen von zwei Stahlbetonwänden bestehend aus: - anlegen der Fuge - Einbau einer Gebäudetrennwandplatte, Fabrikat: Isover Akustic HWP 1 Haustrennwand-Platten, dichtgestoßen, Plattendicke: 30 mm Dicke der Betonwand bis 30 cm
03.0055
Herstellen einer Fuge in Stahlbetonwand
7,00
m
03.0066 Einbau von Hüllrohren in Fundamente Einlegen von Hüllrohren (KG- Rohre) in die Fundament-Schalung vor dem Betonieren, fixieren, nach Betonieren freilegen und säubern. Breiten Fundamente: 50 - 130 cm Durchmesser von DN125 - DN 150
03.0066
Einbau von Hüllrohren in Fundamente
20,00
Stk
05 Maurerarbeiten
05
Maurerarbeiten
05.0001 Abdichtung aus Bitumenbahnen Abdichtung aus Bitumenbahnen Waagerechte Abdichtung gegen Bodenfeuchte unter Wänden aus Mauerwerk, DIN 18195-4, Abdichtung einlagig, aus Bitumenbahnen verschweißt, Bitumen-Dachdichtungsbahnen DIN 52130 G 200 DD mit Glasgewebeeinlage 200 g/m2, Stoßüberdeckung verschweißt, Verbreiterung für Anschluss an Bodenabdichtung 15 cm, zweiseitig, Wandstärke bis 24cm.
05.0001
Abdichtung aus Bitumenbahnen
E
175,00
m
05.0002 Feuchtigkeitsisolierung, 11,5cm 1 Lage Feuchtigkeitsisolierung aus Bitumenbahn V13, für Mauerwerk 11,5cm stark und über der ersten Schicht (ca.25cm über Rohboden).
05.0002
Feuchtigkeitsisolierung, 11,5cm
E
28,00
m
05.0003 Feuchtigkeitsisolierung, 17,5 und 24cm wie vor jedoch 17,5 und 24cm
05.0003
Feuchtigkeitsisolierung, 17,5 und 24cm
147,00
m
05.0004 Ausgleichsschicht aus Mörtel D 11,5 / 17,5 / 24cm Ausgleichsschicht aus Mörtel, unter Bimswänden oder KS-Wänden, Dickenbereich Ausgleichsschicht bis 3 cm, Mauerwerksdicke 11,5 / 17,5 /24 cm.
05.0004
Ausgleichsschicht aus Mörtel D 11,5 / 17,5 / 24cm
684,00
m
05.0005 Bimsmauerwerk D=17,5 / Rohd. 2,0 / Festigk. V 12 Bimsmauerwerk der tragenden Außen- Innenwände, nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, ohne Stoßfugenvermörtelung, im Dünnbettmörtel, Fabrikat:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Festigkeitsklasse: 12 Rohdichteklasse: 2,0 Mauerwerksdicke: 17,5 cm Mörtelgruppe: Steinformat: Vollblockstein nach Wahl des Bieters
05.0005
Bimsmauerwerk D=17,5 / Rohd. 2,0 / Festigk. V 12
1.120,00
05.0006 Bimsmauerwerk D=24 / Rohd. 2,0 / Festigk. V12 Bimsmauerwerk der tragenden Außen- Innenwände, wie vor, jedoch: Festigkeitsklasse: 12 Rohdichteklasse: 1,8 Mauerwerksdicke: 24 cm Mörtelgruppe:DBM Steinformat: Vollblockstein nach Wahl des Bieters Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
05.0006
Bimsmauerwerk D=24 / Rohd. 2,0 / Festigk. V12
508,00
05.0008 Bimsmauerwerk, D=11,5 / Rohd. 1,0 / Festigk. V4 Bimsmauerwerk der nicht tragenden Wände im Innenbereich Festigkeitsklasse: 4 Rohdichteklasse: 1,0 Mauerwerksdicke: 11,5 cm Steinformat: nach Wahl des Bieters
05.0008
Bimsmauerwerk, D=11,5 / Rohd. 1,0 / Festigk. V4
78,00
05.0010 Herstellen einer senkrechten Fuge im Mauerwerk Herstellen einer senkrechten Fuge im Mauerwerk d=17,5cm oder 24,0cm zur schalltechnischen Entkoppelung bestehend aus: - anlegen der Fuge - Einbau einer Gebäudetrennwandplatte, Fabrikat: ISOVER HWP 2 Haustrennwandplatte, dichtgestoßen, Plattendicke: 20 mm
05.0010
Herstellen einer senkrechten Fuge im Mauerwerk
E
1,00
m
05.0013 Türöffnungen in 11,5cm MW Herstellen von Türöffnungen beim Aufmauern, einschl. Fertigsturz, passend zum Mauerwerk. lichte Breite: ca. 1,025 m lichte Höhe v. OKFF ca. 2,135 m Wanddicke: 11,5 cm
05.0013
Türöffnungen in 11,5cm MW
4,00
Stk
05.0014 Türöffnungen in 17,5cm MW Herstellen von Türöffnungen beim Aufmauern, einschl. Fertigsturz, passend zum Mauerwerk. lichte Breite: 76 -1,01 m lichte Höhe über 2,13 bis 2,51 m Wanddicke: 17,5 cm
05.0014
Türöffnungen in 17,5cm MW
8,00
Stk
05.0015 Türöffnungen in 24cm MW Herstellen von Türöffnungen beim Aufmauern, einschl. Fertigsturz, passend zum Mauerwerk. lichte Breite: 76 - 1,01 m lichte Höhe über 2,13 bis 2,51 m Wanddicke: 24 cm
05.0015
Türöffnungen in 24cm MW
26,00
Stk
06 Stahl und Einbauteile
06
Stahl und Einbauteile
06.0003 Schöck Tronsole Typ L Schöck Tronsole Typ L-420, Trittschalldämmelement zur trittschalltechnischen Trennung zwischen Treppenlauf/-podest und Treppenhauswand Treppenlaufdicke: ca. 20,0 - 25,0 cm Treppensteigung: max. 18,80 / 26,50 cm
06.0003
Schöck Tronsole Typ L
12,00
06.0004 Schöck Tronsole Typ B Schöck Tronsole Typ B-V1-L1500-B350 als tragendes Trittschalldämmelement für den Anschluss von Treppenlauf an Bodenplatte Treppenlaufbreite: bis ca. 1,42 m
06.0004
Schöck Tronsole Typ B
3,00
m
06.0005 Schöck Tronsole Typ T Schöck Tronsole Typ T-V6-H200 als tragendes Trittschalldämmelement für den Anschluss von Treppenlauf an Treppenpodeste Treppenlaufbreite: bis ca. 1,20 m
06.0005
Schöck Tronsole Typ T
12,00
m
06.0006 Schöck Tronsole Typ Z - V + V - T Schöck Tronsole Typ Z - V + V - T als tragendes Trittschalldämmelement für den Anschluss von Treppenpodeste an die Treppenhauswand, Wandelement inkl. Tragelement Podestdicke: ca. 20 cm Treppenlaufbreite: bis ca. 1,20 m
06.0006
Schöck Tronsole Typ Z - V + V - T
12,00
Stk
06.0007 Schöck ISOKORB XT Typ Q Lieferung und Einbau eines tragenden Wärmedämmelements für unterstützte Stahlbetonbalkone vom Typ Schöck ISOKORB XTTyp Q-P-V1-REI 120-X120-H200-L=300-5.0, zur thermischen Trennung der Balkonplatte von der Deckenplatte, L=300mm Einbau: Decke an Balkon
06.0007
Schöck ISOKORB XT Typ Q
8,00
Stk
06.0008 Schöck ISOKORB XT Typ Q Lieferung und Einbau eines tragenden Wärmedämmelements für unterstützte Stahlbetonbalkone vom Typ Schöck ISOKORB XTTyp Q-V1-REI 120-X120-H200-6.0, zur thermischen Trennung der Balkonplatte von der Deckenplatte, L=1000mm Einbau: Decke an Balkon
06.0008
Schöck ISOKORB XT Typ Q
4,00
Stk
06.0009 Schöck ISOKORB XT Typ K Lieferung und Einbau eines tragenden Wärmedämmelements für frei auskragende Stahlbetonbalkone vom Typ Schöck ISOKORB XTTyp K-M4-V3-REI 120-CV50-X120-H200-6.2, zur thermischen Trennung der Balkonplatte von der Deckenplatte, L=1000mm Einbau: Decke an Balkonen
06.0009
Schöck ISOKORB XT Typ K
16,00
Stk
06.0010 Schöck ISOKORB XT Typ Z Lieferung und Einbau eines tragenden Wärmedämmelements für verschiedene Einbausituationen vom Typ Schöck ISOKORB XTTyp Z-EI 120-X120-H200-5.3 zur thermischen Trennung der Balkonplatte von der Deckenplatte, L=1000mm Einbau: Decke an Balkon
06.0010
Schöck ISOKORB XT Typ Z
10,00
Stk
06.0011 HALFEN Maueranschluss-System HALFEN Maueranschluss-System, als Verbindung zwischen Betonbauteilen und Bims-Mauerwerk, einschl. Anschlussanker.
06.0011
HALFEN Maueranschluss-System
109,00
m
06.0012 HALFEN Rückbiegeanschlüsse HBT 190-Typ 5 - 10/10 cm HALFEN Rückbiegeanschlüsse HBT 190- TYP 5 - 10/15 cm liefern und nach Statik bzw. Herstellerangaben einbauen. Einbauort: abgesenkte Decken
06.0012
HALFEN Rückbiegeanschlüsse HBT 190-Typ 5 - 10/10 cm
27,00
m
06.0013 Durchstanzbewehrung HDB-10/165-2/240 HALFEN Dübelleiste Typ HDB als Durchstanzbewehrung in die Decke, gem. der Europäischen Technischen Zulassung ETA-12/0454 bzw. den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Z-15.1-213 und Z-15.1-264, versehen mit dem RAL Gütezeichen RAL-GZ 658/2 der Gütegemeinschaft Verankerungs- und Bewehrungstechnik e.V., aus geripptem oder glattem Betonstahl B 500, zur Verstärkung durchstanzgefährdeter Bereiche von Flachdecken oder Fundamentplatten unter vorwiegend ruhenden und nicht vorwiegend ruhenden Beanspruchungen, Typ HDB - 10 /165-2/240 oder gleichwertig, liefern und unter Verwendung von Klemmbügeln oder Abstandhaltern (Zubehörteile) gem. Montageanleitung des Herstellers nach Statikplan einbauen.
06.0013
Durchstanzbewehrung HDB-10/165-2/240
100,00
St
06.0014 Durchstanzbewehrung HDB-10/165-3/360 HALFEN Dübelleiste Typ HDB als Durchstanzbewehrung in die Decke, gem. der Europäischen Technischen Zulassung ETA-12/0454 bzw. den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Z-15.1-213 und Z-15.1-264, versehen mit dem RAL Gütezeichen RAL-GZ 658/2 der Gütegemeinschaft Verankerungs- und Bewehrungstechnik e.V., aus geripptem oder glattem Betonstahl B 500, zur Verstärkung durchstanzgefährdeter Bereiche von Flachdecken oder Fundamentplatten unter vorwiegend ruhenden und nicht vorwiegend ruhenden Beanspruchungen, Typ HDB - 10 /165-3/360 oder gleichwertig, liefern und unter Verwendung von Klemmbügeln oder Abstandhaltern (Zubehörteile) gem. Montageanleitung des Herstellers nach Statikplan einbauen.
06.0014
Durchstanzbewehrung HDB-10/165-3/360
40,00
St
06.0015 Elastomerlager, b=100 mm Elastomerlager für statische Bauteillagerung, Calenberg bi - Trapezlager, oder gleichwertig liefern und nach Herstellerangaben einbauen inkl. Herstellen der Auflagerfuge. Dicke: 10 mm Auflagerbreite: 100 mm angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . .
06.0015
Elastomerlager, b=100 mm
30,00
m
06.0016 Beton Lüftungsschacht, BTH = 252/50/200 cm Beton-U-Lichtschachtsystem als Fertigteil aus hochwertigem Qualitätsbeton (C30/C37). Lichtdurchflutend durch extra heller, geschlossener und glatter Oberfläche. Materialstärke mind. 8 cm ohne Boden, lichte Breite:2,52 m lichte Tiefe:0,50 m lichte Höhe:2,00 m Incl. Rost, begehbar, feuerverzinkt aufgedübelt auf Betonlichtschacht, Maschenrost 30/10. MEAVECTOR Betonlichtschacht liefern und einbauen nach Einbauanleitung des Herstellers. Angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . .
06.0016
Beton Lüftungsschacht, BTH = 252/50/200 cm
1,00
Stk
06.0017 Beton Lüftungsschacht, BTH = 100/50/200 cm lichte Breite:1,00 m lichte Tiefe:0,50 m lichte Höhe:2,00 m liefern und einbauen nach Einbauanleitung des Herstellers. Angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . .
06.0017
Beton Lüftungsschacht, BTH = 100/50/200 cm
1,00
Stk
06.0018 Wechselzarge und Fenstereinsatz 100/80 Wärmegedämmtes Zargenfenster MEATHERMO AQUA oder gleichwertig, Dreh-Kipp, 100cm x 80cm, für Wandstärke 30cm, mit Hart-PVC Rahmen entsprechend EN 14351 für den Einbau in wasserundurchlässige Ortbeton- und Fertigteilwände. Hochwasserdicht bis zu einem Wasserpegel von mindestens 130cm ab Fensterunterkante und hochwasserbeständig bis zu einem Wasserpegel von mindestens 150cm gemäß Richtlinie FE-07/1, geprüft und bestätigt vom ift Rosenheim. Einbruchschutzklasse RC2 N. Fensterflügel mit verdecktem Einhand-Dreh-Kipp Beschlag, inkl. Abdeckkappen, DIN R. Farbe Weiß ähnl. RAL 9016. Ausführung aus 82mm PVC-Hohlprofilen. 6-Kammer-Kunststoffflügel und 7-Kammer Kunststoffblendrahmen. Mit Mitteldichtung. Umlaufender Roto NX Sicherheitsbeschlag. 3-fach Wärmeschutzverglasung, äußere Scheibe VSG-Glas. Ug-Wert 0,6 W/m²K; Uw - Wert 0,85 W/m²K. Perimeter-Abdeckrahmen Meaframe oder Gleichwertig für 100 mm Dämmstärke (das Einkleben vor Montage des Lichtschachts durchführen) Liefern und einbauen nach Einbauanleitung des Herstellers. Produkt: MEATHERMO AQUA oder gleichwertig Angebotenes Produkt: . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
06.0018
Wechselzarge und Fenstereinsatz 100/80
6,00
Stk
06.0019 Lichtschacht 100x100-125x40 Lichtschächte aus glasfaserverstärktem Polyester (UP-GF) in weißer Farbe (ähnlich RAL 9016), mit integriertem, höhenverstellbarem Aufsatzelement (Verschiebebereich: bis 25 cm Höhenanpassung) und Entwässerungsöffnung d = 80 mm mit Rückstausicherung Abmessungen: 100x100-125x40 cm liefern incl. aller erforderlichen Befestigungsmittel und nach Herstellerangaben druckwasserdicht einbauen. Einschließlich feuerverzinkter Abdeckroste mit integrierter Rostabhebesicherung, Gitterrost Masche 30/10, begehbar. Fensteröffnung: BxH ca. 100 x 80 cm Fabrikat: MEA MEAMAX Aqua oder gleichwertig. angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
06.0019
Lichtschacht 100x100-125x40
6,00
Stk
06.0020 Zwischenelemente 100x40x35 cm Zwischenelemente 100x40x35 cm aus weißen recyclingfähigem glasfaserverstärktem Polypropylen (GF-PP), h = 35 cm für den Einbau zwischen Grundkörper und Aufsatzelement. Verschraubung an 4 vorgebohrten Punkten am Flansch liefern einschließlich aller erforderlicher Befestigungsmittel und nach Herstellerangaben wasserdicht einbauen. Pro Lichschacht müssen jeweils zwei Zwischenelemente verbaut werden. Fabrikat: MEA MEAFlX Zwischenelement Aqua oder gleichwertig. angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . .
06.0020
Zwischenelemente 100x40x35 cm
12,00
Stk
07 Abdichtungs- und Dämmarbeiten
07
Abdichtungs- und Dämmarbeiten
07.0004 Montagedämmplatte für GFK-Lichtschächte, d = 10 cm Lieferung und Montage einer Montagedämmplatte MEAFIX PRO für GFK-Lichtschächte oder gleichwertig, mit Fensterausschnitt für Fensterzargen Größe 100cm x 80cm. Platten-Außenmaß 125cm x 147cm. Aus 10cm starkem XPS-Dämmstoff (Polystyrolextruderschaum), mit geschlossener, front- und randseitig wasserundurchlässiger Beschichtung und farbig markierten Befestigungspunkten. Fensterzargen Größe: 100cm x 80cm Platten-Außenmaß: 125cm x 147cm Material: XPS-Dämmstoff Dämmstärke: 10 cm Lichtschacht Größe: MEAMAX 100 x 125cm - 150 x 40cm angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . .
07.0004
Montagedämmplatte für GFK-Lichtschächte, d = 10 cm
3,00
St
07.0005 Montagedämmplatte für GFK-Lichtschächte, d = 16 cm Stärke der Montagedämmplatte d = 16 cm angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . .
07.0005
Montagedämmplatte für GFK-Lichtschächte, d = 16 cm
3,00
St
07.0006 Perimeterdämmung, PS 035, 80mm, Polysterol- Hartschaumdämmstoff Perimeterdämmung aus Polysterol- Hartschaumdämmstoff DIN 18164-1, PS 038, TYP WS, mit Stufenfalz, erhöht druckbelastet für den Einsatz im Erdreich liefern und vollflächig verkleben. Dicke: 80 mm Einbau: Aufzugsunterfahrt angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . .
07.0006
Perimeterdämmung, PS 035, 80mm, Polysterol- Hartschaumdämmstoff
18,00
07.0007 Perimeterdämmung, PS 035, 100mm, Polysterol- Hartschaumdämmstoff Perimeterdämmung aus Polysterol- Hartschaumdämmstoff DIN 18164-1, PS 038, TYP WS, mit Stufenfalz, erhöht druckbelastet für den Einsatz im Erdreich liefern und vollflächig verkleben. Dicke: 100 mm Einbau: Flankendämmung angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . .
07.0007
Perimeterdämmung, PS 035, 100mm, Polysterol- Hartschaumdämmstoff
120,00
07.0008 Perimeterdämmung, PS 035, 120mm, Polysterol- Hartschaumdämmstoff Dicke: 120 mm Einbau: Flankendämmung angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . .
07.0008
Perimeterdämmung, PS 035, 120mm, Polysterol- Hartschaumdämmstoff
E
120,00
07.0009 Perimeterdämmung, PS 035, 140 mm, Polysterol- Hartschaumdämmstoff Perimeterdämmung aus Polysterol- Hartschaumdämmstoff DIN 18164-1, PS 035, TYP WS, mit Stufenfalz, erhöht druckbelastet für Einsatz im Erdreich liefern und vollflächig verkleben. Dicke: 140 mm Einbau: Treppenhaus Haus B gegen Erdreich angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . .
07.0009
Perimeterdämmung, PS 035, 140 mm, Polysterol- Hartschaumdämmstoff
29,00
07.0010 Styrodur 12 cm zw Wand und Terrassenwand Lieferung und Einbau eines Styrodurstreifens, 12 cm stark, 24 cm breit, als thermische Trennung der Terrassenwand zur Außenwand.
07.0010
Styrodur 12 cm zw Wand und Terrassenwand
40,00
m

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