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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anlagen der Verträge wie Ausschreibung: Anlagen der Verträge wie Ausschreibung:
Die BietererklärungDie ProjektbeschreibungDie zusätzliche VertragsbedingungenDie
zusätzlich technische
VertragsbestimmungenBodengutachtenDeklarationsanalyseAmtlicher LageplanDie
Leistungsbeschreibungdie statischen Positionsplänedie Ausführungsplanung
Unserem Angebot liegen die oben, unter Punkt 1 aufgeführten Anlagen /
Bedingungen zugrunde und wurden bei der Kalkulation berücksichtigt. Ich / Wir
bieten die Ausführung der beschriebeben Leistung zu den von mir / uns
eingesetzten Preisen an.
An mein / unser Angebot halten wir uns bis acht Kalenderwochen nach Ablauf der
Zuschlagfrist gebunden.
Über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle habe ich / wir uns unterrichtet,
und bei der Kalkulation berücksichtigt.Ich / Wir sind Mitglied der
Berufsgenossenschaft:
seit:. . . . . . . . . . . . . .
unter der Nummer:. . . . . . . . . . . . . .
Ich / Wir werden die Leistung im eigenen Betrieb ausführen:
m Ja m Nein
Ich / Wir werden die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an
Nachunternehmer übertragen.
Ich / Wir erklären, dass ich / wir meinen / unseren Verpflichtungen zur Zahlung
der Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
nachgekommen bin / sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die
Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n). Bei Auftragerteilung reiche
ich unaufgefordert ein:- Freistellungsbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse, der Bau BG
- Bestätigungen der Haftpflichtversicherung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Nachweis des Ersthelfers, Bescheinigung über
Mitarbeiterunterweisung sind auf der Baustelle zum Nachweis vorzuhalten
- Sozialversicherungsnummern und Personalausweisnummern der am Bau tätigen
Mitarbeiter sind auf der Baustelle zum Nachweis
vorzuhalten
Zulässige Verwendung von Unterlagen: Der Bieter ist nur berechtigt, die
Ausschreibungsunterlagen, gleich in welcher Form, für Zwecke der Erstellung
seines Angebotes zu verwenden. Darüber hinaus sind die Ausschreibungsunterlagen
vertraulich zu behandeln. Das Vorstehende gilt für Teile der
Ausschreibungsunterlagen oder Auszüge hieraus entsprechend. Der Bieter hat
sicherzustellen, dass die Ausschreibungsunterlagen, Teile bzw. Auszüge hiervon
auch von den von ihm angefragten Nachunternehmern vertraulich zu behandeln sind.
Soweit ein Bieter zur Erstellung seines Angebotes seinerseits ein
Nachbieterverfahren dergestalt durchführt, dass er die Ausschreibungsunterlagen
einer Vielzahl von Nachunternehmern zur Verfügung stellt, gleich welchen Mediums
der Bieter sich bedient, insbesondere also auch Internetauktionsplattformen, hat
der Bieter sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten des
Angebotsempfängers (Bauherrn) iSd § 5 BDSG unkenntlich sind. Eine
angebotsunabhängige Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen ist untersagt.
Verstößt der Bieter gegen die vorstehenden Verpflichtungen wird er vom
Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche
gegen den Bieter bleibt in diesen Fällen vorbehalten.
Ich / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot
meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben
kann.
Ort: . . . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . . . .
.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . .
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Anlagen der Verträge wie Ausschreibung:
Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung gemäß DIN 18299
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und
Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Lage: Das Projekt befindet sich am östlichen Rand von Alfter im Stadtteil
Oedekoven. Hier entstehen zwei unterkellerte Mehrfamilienwohnhäuser -
zweigeschossig mit Staffelgeschoss - mit je 10 Wohneinheiten und gemeinsamer
Tiefgarage.
Das Grundstück befindet sich in Hanglage. Die Erschließung erfolgt über die
Alfterer Straße über das Untergeschoss
Die Baustellenzufahrt für Bautätigkeiten erfolgt von der Alfterer Straße auf das
Grundstück. Der Bauzaun wird entlang der äußeren Grundstücksgrenzen aufgestellt.
Anschrift der Baustelle: Alfterer Straße 77 & 79, 53347 Alfter
Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwerke
vorhanden. An das Bauvorhaben
grenzen folgende Bebauungen an: Wohnbebauung, Kindergarten (siehe Lageplan)
Zufahrtmöglichkeiten / Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Alfterer Straße
Für den Transport der Baustoffe auf der Baustelle stehen folgende
Transportmittel zur Verfügung: vom AN vorzuhalten.
0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der
Geschosse. (Neubau)
Bauart: Das Projekt umfasst zwei Mehrfamilienhäuser mit je 10 Wohneinheiten und
einem Kellergeschoss inkl. gemeinsamer Tiefgaragein Massivbauweise
Kellergeschoss: WU Konstruktion mit Lastfall gegen drückendes Wasser
Decken: Ortbetondecken
Bodenaufbauten: Dämmung mit Estrich und Bodenbelag
Außenwände: Mauerwerk teilw. Stahlbeton mit Wärmedämmverbundsystem, UG
Stahlbeton Halbfertigteilwände
Fenster: Kunststofffenster mit Rollladenkästen
Innenwände tragend: Mauerwerk, teilweise Stahlbeton
Innenwände nicht tragend: Metallständerwände mit GK-Bekleidung,
Gipskartonvorsatzschalen, Leichtbetonsteine
Treppen: , entkoppelt
Dachform: Flachdach
Höhen und Flächen (Neubau)
OKFFB UG- 3,20 m
OKFFB EG+ 0,00 m = 94,20 ü.NN
OKFFB OG+ 2,95 m
OKFFB STG+ 6,05 m
OK Attika StG+ 7,27 m
OK Attika Dach + 9,46 m
Umbauter Raumca. 9.271 m³
Name und Anschrift des Auftraggebers:
s. Deckblatt
Termine und Fristen
Vorgesehener Beginn der Arbeiten: s. Deckblatt
Geplante Dauer der Arbeiten: s. Deckblatt
Sigeko
Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wurde vom AG beauftragt.
Projektbeschreibung
ZVB - zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB - zusätzliche Vertragsbedingungen
Bei der Ausführung von Bauleistungen des Projektes gilt die VOB in aktuell
gültiger Fassung Teil B und C mit in diesen zusätzlichen Vertragsbedingungen
(ZVB) festgelegten Änderungen und Ergänzungen. Die §§ ohne weiteren Angaben
beziehen sich auf die VOB/B.
Zu § 1 Art und Umfang der Leistung
1. Der Wortlaut des vom Architekturbüro NEUNWERK Architekten verfassten
Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich, auch wenn der Auftragnehmer für
sein Angebot selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet hat.
Ist im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder
gleichwertig" verwendet worden und fehlt die für das Angebot geforderte
Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte als vereinbart.
2. Vertragsbestandteile werden:
- alle unter Punkt 1 Anlagen der Verträge wie Ausschreibung der Bietererklärung
erfassten Pläne, Dokumente etc.
- ergänzende Unterlagen können bei beidseitigem Einverständnis nachträglich in
den Vertrag aufgenommen werden. Hierzu zählen u.a. weiterführende statische
Unterlagen etc.
- bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in der oben aufgestellten
Reihenfolge.
Zu § 2 Vergütung
Keine Änderungen oder Ergänzungen zur VOB.
Zu § 3 Ausführungsunterlagen
1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom
Architekturbüro NEUNWERK Architekten als zur Ausführung gekennzeichnet sind. Der
AN erhält die notwendigen Planunterlagen in Papierform zweifach, auf Wunsch als
pdf oder dwg Datei per Mail.
5. Alle Unterlagen, die der Auftragnehmer zu beschaffen hat, sind dem
Architekturbüro NEUNWERK Architekten unaufgefordert und rechtzeitig zur
Zustimmung vorzulegen. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die
Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Unterlagen wird durch die Zustimmung
nicht eingeschränkt.
Zu § 4 Ausführung
4a) Baustelleneinrichtungspläne sind dem AG bzw. seinem Vertreter auf Verlangen
rechtzeitig vor Ausführung der Leistung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die
Prüfzeit beträgt 10 Arbeitstage.
4b) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die Kosten für die Inanspruchnahme
privaten und öffentlichen Grundes mit den Vertragspreisen abgegolten. Das
gleiche gilt für Wasser- und Energieanschlüsse.
Der Auftragnehmer beteiligt sich mit einem prozentualen Anteil seiner
Nettorechnungssumme an den Kosten der Beistellungen durch den Auftraggeber.
Diese werden als "Abzüge Netto" definiert und setzen sich wie folgt zusammen:
-Bauleistungsversicherung: 0,4%
-Bauwasser: wird durch AN gestellt
-Baustrom: wird durch AN gestellt
-Sanitärunterhaltung: wird durch AN gestellt
Die Gesamt Abzüge netto betragen somit 0,4%.
Zu § 5 Ausführungsfristen
als Vertragsfristen gelten die schriftlich fixierten Termine auf Seite 1 und 3
des Vertrages. Der AN verpflichtet sich zur Lieferung eines Ablaufplans für das
Gewerk. Zwischentermine auf Grundlage dieses Ablaufplans gelten als
Vertragsfristen. Grundlage des Ablaufplans bildet der Bauzeitenplan des
Architekten. Solange der Ablaufplan des AN nicht vorliegt, gilt der
Bauzeitenplan als bindend. Änderungen der Terminplanung sind mit Vorlauf von
mind. 12 Tagen zum Starttermin schriftlich vorzulegen und gelten nur bei
beidseitiger Anerkenntnis als bindend.
Zu § 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
1. Ansprüche aus Behinderung oder Unterbrechungen, einschl. der Verlängerung von
Ausführungsfristen, kann der AN nur dann geltend machen, wenn er diese dem
Architekturbüro NEUNWERK Architekten unverzüglich, schriftlich anmeldet.
Zugleich sind die für die Festsetzung der Vergütung erforderlichen
Feststellungen mit der Bauleitung zu treffen.
Zu § 7 Verteilung der Gefahr
Ergänzung: Der AN hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener
Deckungssumme abzuschließen.
Zu § 8 Kündigung durch den Auftraggeber
Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB.
Zu § 9 Kündigung durch den Auftragnehmer
Keine Änderung oder Ergänzung zur VOB.
Zu § 10 Haftung der Vertragsparteien
Die Bewachung und Verwahrung der Baubuden, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider und
dergleichen des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen - auch während der
Arbeitsruhe - ist Sache des Auftragnehmers. Eine Haftung des Bauherren ist
ausgeschlossen, auch wenn sich die Gegenstände auf seinem
Grundstück befinden.Hat der Bauherr aufgrund gesetzlicher Vorschriften den
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadenersatz zu leisten, so steht ihm der
Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, wenn der Schaden durch Verschulden des
Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.Wird der
Bauherr von einem Dritten wegen eines Schadens in Anspruch genommen, der auf
einer Verletzung der dem Auftragnehmer obliegenden Verpflichtung beruht, hat der
Auftragnehmer dem Bauherren vor diesen Ansprüchen unverzüglich freizustellen.Zu
§ 11 Vertragsstrafe
Verzug mit der Fertigstellung ist vereinbart mit 2 Tausendstel der
Nettoabrechnungssumme pro Werktag, die Obergrenze der Vertragsstrafe ist mit 5%
der Nettoauftragssumme begrenzt. Auf §11 VOB/B wird verwiesen. Die
Vertragsstrafe kann bis zur Schlußzahlung vorbehalten werden. Als
Ausführungsfristen gelten die Angaben auf dem Deckblatt des Vertrags.
Zu § 12 Abnahme
Es wird eine formelle Abnahme gem. §12 VOB/B vereinbart; §12 Nr. 5 VOB/B wird
ausgeschlossen. Die Gefahrtragung richtet sich ausschließlich nach §644 BGB.
Zu § 13 Mängelansprüche
Nr.4, (1) und (2), Für Mängelansprüche wird generell eine Verjährungsfrist von 5
Jahren vereinbart, dies gilt auch für vom Feuer berührte Bauteile von
Feuerungsanlagen.
Zu § 14 Abrechnung
Rechnungen sind als Original-Rechnungen in Papierform einzureichen. Abweichungen
hierzu bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AuftraggebersDie Beteiligung
des Auftraggebers an der Ermittlung des Leistungsumfangs gilt nicht als
Anerkenntnis.Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder
Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlagrechnungen sind laufend zu
nummerieren. Teilschlussrechnungen sind nur bei Teilabnahmen
zulässig.Nachtragsleistungen sind unter Angabe des Nachtragsauftrages in
besonderen Abschnitten auszuweisen.Abschlag- und Schlussrechnungen und die
notwendigen Abrechnungsunterlagen sind in dreifacher Fertigung einzureichen.Zu §
15 Stundenlohnarbeiten
Die Anerkenntniswirkung gem. §15 Nr.3 Satz 5 wird ausgeschlossen.Über
Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer arbeitstäglich Stundenzettel
einzureichen.Der Auftragnehmer hat die Erstschrift der bescheinigten
Stundenzettel der Rechnung beizufügen. Diese müssen das Datum, die Bezeichnung
der Baustelle, die Namen, die Berufs-, Lohn- und Gehaltsgruppe der
Arbeitskräfte, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft und die Art der
Leistung enthalten.Für angehängte Stundenlohnarbeiten sind gesonderte
Abschlagrechnungen aufzustellen, und in der Nummernfolge der Abschlagrechnungen
einzuordnen.Der Auftragnehmer ist auf Verlangen dem Architekturbüro NEUNWERK
Architekten verpflichtet, die Lohnkosten anhand der Lohnlisten nachzuweisen,
soweit nicht Stundenverrechnungssätze vereinbart wurden.Zu § 16 Zahlung
Abschlagzahlungen werden mit einem abgerundeten Betrag von höchstens 90 v.H. der
Rechnungssumme gezahlt. Für Stundenlohnarbeiten wird die Abschlagzahlung in
voller Höhe mit einem abgerundeten Betrag geleistet.Schlussrechnungen werden
nach mängelfreier Schlussabnahme Höhe von 95 v.H. der freigegebenen
Rechnungssumme gezahlt, 5 v.H. dienen als Sicherheitsleistung für die volle Zeit
der Gewährleistung (siehe hierzu §17 Sicherheitsleistungen).Abschlagzahlungen
für Stoffe und Bauteile werden gegen Sicherheit in Höhe von 70 v.H. ihres Wertes
gewährt. Als Wert gelten bei Fremdbezug die Einkaufspreise, bei Entnahme aus dem
Lager des Auftragnehmers die Wiederbeschaffungspreise und bei Eigenfertigung die
Herstellkosten. Mit dem Antrag hat der Auftragnehmer Aufstellungen einzureichen,
aus denen Menge, Wert und Zeitpunkt der Anlieferung oder Bereitstellung der
Stoffe und der Bauteile und bei bereitgestellten Bauteilen der
Bereitstellungsort hervorgeht. Die Abschlagzahlungen sind nach Einbau der Stoffe
und Bauteile bei den folgenden Zahlungen Ihrem tatsächlichen Anteil entsprechend
zu verrechnen.Als Tag der Zahlung giltbei Übergabe oder Übersendung von
Zahlungsmitteln der Tag der Übergabe oder der Einlieferung,Bei Bezahlung durch
Zahlkarte oder Postanweisung der Tag der Einlieferung,Bei Überweisung oder
Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers der Tag der Hingabe oder Absendung
des Auftrags an die Post oder Geldanstalt.Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto
wird von jedem Rechnungsbetrag abgezogen, für den die geforderten
Zahlungsfristen eingehalten werden. Die Fristen beginnen mit dem Eingang der
prüfbaren Original-Rechnung im Büro NEUNWERK Architekten. Der Auftraggeber kann
das angebotene Skonto abziehen, wenn
- die Abschlagrechnung innerhalb von 10 Bankentagen,
- die Schlussrechnung nach 20 Bankentagen beglichen wird.
- Als Bankentag gilt Montag bis Freitag exklusive Feiertage NRW.Zu § 17
Sicherheitsleistung
Für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für
die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, die Rückerstattung von
Überzahlungen, einschl. Zinsen, Schadenersatz und Gewährleistung hat der
Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme einschl.
der Umsatzsteuer für die volle Zeit der Gewährleistung zu leisten. Die
Sicherheitsleistung hat spätestens mit der Einreichung der Schlussrechnung über
die ausgeführte Leistung zu erfolgen.Die Sicherheitsleistung kann nach
mängelfreier Schlussabnahme und geprüfter und freigegebener Schlussrechnung auf
ein Sperrkonto eingezahlt werden, oder durch eine unbefristete und unbedingt
selbstschuldnerische Bürgschaft eines "in den Europäischen Gemeinschaften"
zugelassenen Kreditinstituten geleistet werden.Die Sicherheit für
Abschlagzahlungen für Stoffe und Bauteile hat der Auftragnehmer mit Stellung des
Antrags zu leisten.Urkunden und Gewährleistungsbürgschaften werden auf Verlangen
zurückgegeben, wenn die Verjährungsfrist für Gewährleistung einschl.
Schadenersatz abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche - auch auf
Erstattung von Überzahlung - erfüllt worden sind. Durch die Rückgabe von
Urkunden werden weitere Ansprüche auf Erstattung von Überzahlung nicht
berührt.Urkunden über Abschlagzahlungsbürgschaften werden auf Verlangen
zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden
ist, eingebaut sind.Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und
schriftlich angenommen sind.Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.Zu § 18 Streitigkeiten
Gerichtsstand
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsvereinbarung nach § 38
Zivilprozessordnung (ZPO) vor, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
dem Vertrag Bonn.Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich in der deutschen Sprache
abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen
in deutscher Sprache. Für die Regelungen der vertraglichen und
außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
ZVB - zusätzliche Vertragsbedingungen
ZTV - zusätzliche technische Vertragsbedingungen ZTV - zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Folgende Leistungen sind Nebenleistungen und in die Einheitspreise
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet:
Baustelleneinrichtung
Alle Sicherheits- und Baustelleneinrichtungen, Hebezeuge, Geräte, Container,
Toiletten etc. die nicht ausdrücklich in einzelnen Positionen erfasst wurden,
sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.Seitens des AGs ist es
geplant, die Baustelle mit einem Kran zu bedienen, der neben der
Tiefgaragenzufahrt auf dem Grundstück positioniert werden soll. Änderungen durch
den AN sind möglich. Die Positionierung des Baukrans in der Baugrube ist nicht
gewünscht. Bei Änderungen durch den AN ist ein Baustelleneinrichtungsplan der
Bauleitung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Alle den Kran betreffenden
Kosten sowie für die Errichtung des Baukrans ggfls. notwendige Fundamente sowie
die Entfernung der Fundamente unmittelbar nach Abbau des Krans sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Grundlage für die Baustelleneinrichtung bildet der Baustelleneinrichtungsplan.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Baumaßnahme einen
Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Dieser Plan ist mit der Bauleitung
abzustimmen und verbindlich einzuhalten.
Der Baustelleneinrichtungsplan muss insbesondere folgende zusätzliche Angaben
enthalten:
Anzahl und Lage der Baustellenunterkünfte, Magazine und Lagerplätze;Angabe der
Schwenkbereiche des Krans unter Berücksichtigung von Hindernissen, z. B.
Freileitungen;Standorte von sonstigen stationären Baumaschinen und
Anlagen;Entsorgungseinrichtungen;bei notwendigen Wasserhaltungsarbeiten Anzahl
und Lage der Pump- und Schluckbrunnen oder Vorfluter sowie der erforderlichen
Rohrleitungen.
Erdarbeiten
Der Auftragnehmer hat sich vor Aufnahme der Arbeiten bei Versorgungsunternehmen
davon zu überzeugen, dass alle Leitungen vom Netz (z.B. Strom, Gas, Wasser,
Wärme) getrennt und verschlossen sind.Kosten für die Behebung von Schäden z.B.
an Bürgersteigen etc. trägt der Verursacher unmittelbar, bzw. über eine Umlage,
falls mehrere Auftragnehmer für den Schaden verantwortlich sind, oder der
Verursacher sich mehr eindeutig feststellen lässt.Die Böschungswinkel sind gemäß
DIN 4124 / DIN 18300 bzw. den Vorgaben des Bodengutachtens anzulegen. Die
Abrechnung des Aushubs erfolgt rechnerisch anhand der Planunterlagen
bzw.gemeinsamen Aufmass. Überflüssiger Aushub durch zu flach angelegte
Böschungen wird nicht vergütet. Vergütet wird nur das tatsächlich ausgehobene
Volumen, ohne Vergütung der Auflockerung, das im gemeinsamen Aufmaß ermittelt
wird.
Maurerarbeiten
Besonders zu beachten sind:
- DIN 1053-1 "Mauerwerk - Ausführung und Bemessung",
- DIN V 106-1 "Kalksandsteine - Teil 1: Voll-, Loch-, Block-, Hohlblock-,
Plansteine, Planelemente, Fasensteine, Bauplatten, Formsteine",
- DIN V 106-2 "Kalksandsteine - Teil 2: Vormauersteine und Verblender",
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für KS-Mauerwerk.
Wandanschlüsse mit Stumpfstoßtechnik: Sofern in den Ausführungsplänen oder den
statischen Berechnungen keine gesonderten Hinweise gegeben sind, gelten folgende
Vorgaben zur Stumpfstoßtechnik: Wandanschlüsse sind in der bewährten
Stumpfstoßtechnik auszuführen. Dabei sind im Höhenabstand von ca. 50 cm in den
Mörtelfugen Edelstahl-Flachstahlanker einzulegen. Die Anschlussfugen sind aus
statischen und schalltechnischen Gründen zu vermörteln. Bei einschaligen Wänden
mit Schallschutzanforderungen, empfiehlt es sich, die Trennwand (z.B.
Wohnungstrennwand) durchstoßen zu lassen und die flankierenden Wände (z.B.
Tragschalen der Außenwände) stumpf anzuschließen.
Witterungsschutz: Das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem
üblicherweise zu rechnen ist und die Ableitung des Wassers, ist eine
Nebenleistung nach DIN 18299. Baustoffe, z.B. Mauersteine und Mörtel, sowie
Bauteile, z.B. Wände, sind daher z.B. durch Abdecken mit Folie gegen
Niederschlagswasser zu schützen.
Arbeiten bei Frost: Für Arbeiten bei Frost dürfen keine chloridhaltigen Tausalze
oder Frostschutzmittel verwendet werden, da diese Mittel das Mauerwerk schädigen
können. Nach DIN 1053 darf Mauerwerk bei Frost nur unter besonderen
Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Zum Arbeiten bei Frost sind die Bestimmungen
der DIN 1053-1 und der DIN 18330 zu beachten. Das Mauern bei Frost bedarf der
Zustimmung des Auftraggebers.
Oberflächenbehandelung von Innenwänden: Übliche Anforderungen an die Oberfläche
der Innenwände liegen vor, wenn die Wände mit Putzen bekleidet werden, die als
Träger von Anstrichen und Tapeten dienen. Erhöhte Anforderungen an die
Rohbauwand ("nicht flächenfertige Wand" nach DIN 18202) oder den Innenputz sind
besonders zu beschreiben.
Vorarbeiten zum Auftrag von Dünnlagenputz: Ein tapezierfähiger Untergrund kann
bereits durch Auftrag eines Dünnlagenputzes erzielt werden. Bei der Ausführung
ist das Merkblatt "Dünnlagenputz im Innenbereich", Herausgeber Deutscher
Stuckgewerbebund zu beachten. Die mittlere Putzdicke beträgt 5 mm. An der
dünnsten Stelle ist eine Mindestdicke von 3 mm einzuhalten. Grundsätzlich sind
bei Dünnlagenputz an den Putzgrund erhöhte Anforderungen an die Maßtoleranz der
Rohbauwände zu stellen. Bereits der Putzgrund zum Auftrag von Dünnlagenputz muss
den Anforderungen für "flächenfertige Wände" nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6
genügen. Ohne besondere Vereinbarung muss die Rohbauwand nur die Anforderungen
für "nicht flächenfertige Wände" nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 5 erfüllen.
Das Anpassen der Steine durch schneiden, in Höhe und Länge, entsprechend der
Ausführungsplanung des Architekten. Steinformate können auf Wunsch des Bieters /
Auftragnehmers z.B. an Brüstungen oder Wandabschlüssen von den ausgeschriebenen
Fromaten abweichen, Ebenheitsabweichungen, Festigkeitsklassen, Rohdichte und
Mauerwerksdicke dürfen nicht geändert werden.
Betonarbeiten
Stahlbetonbauteile die mit Wasser in Berührung kommen sind als weiße Wanne
auszuführen.
Verdichten des Betons mit einem Innenrüttler. Ein Ersatzgerät ist betriebsbereit
auf der Baustelle vorzuhalten.Entmischungen des Betons sind durch eine
Begrenzung der freie Fallhöhe des Betons auf maximal 50 cm unter Verwendung von
Fallrohren zu verhindern.Der Beton soll Lagenweise, frisch in frisch eingebaut
werden. Beim verdichten sind die einzelnen Schichten zu vernageln, d.h. der
Rüttler soll noch in die untere, bereits verdichtete Schicht eintauchen.Die
Betonnachbehandelung des Sohlbetons erfolgt gemäß DIN 1045-3 durch abdecken mit
Folie. Der Beton ist mindestens drei Tage lang feucht zu halten. Bei kalter
Witterung oder langsamer Festigkeitsentwicklung des Betons ist die
Nachbehandelungsdauer gegebenenfalls zu verlängern. Bei Temperaturen unter +5°C
verlängern sich die Abdeckfristen.Die Ausschalfrist für den Beton der Wände
beträgt im Regelfall drei Tage. Die Ausschalfrist dient als Betonnachbehandelung
und ist zwingend erforderlich. Bei Temperaturen unter +5°C verlängern sich die
Ausschalfristen.Betoniertermine sind mindestens zwei Werktag vorher beim
Bauleiter anzumelden.Betoniertermine bei Außentemperaturen unter +5°C müssen mit
der Bauleitung abgestimmt und freigegeben werden.Die Abdichtung der Arbeitsfugen
erfolgt mit beschichteten Fugenblechen oder Fugenbändern die in den frischen
Beton eingebaut werden. Der Stoß der Fugenbleche erfolgt durch verkleben.
Eckausbildung der Fugenbänder nur mit vorkonfektionierten Formteilen.Bei
Arbeitsfugen in Kelleraußenwänden erfolgt die Abdichtung mit einem
außenliegenden Fugenband.Vor dem Betonieren sind die Arbeits- und
Betonierfugenfugen sorgsam von losem Beton und Zementschlempe zu reinigen und
mit klarem Wasser vorzunässen bis die Oberfläche matt feucht ist.Für
Schalungsanker in den Kelleraußenwänden sind Faserzementrohre, Innendurchmesser
22 mm, zu verwenden. Diese Rohre werden später nach Herstellervorschrift
verschlossen mittels in Kunstharz getauchte Pfropfen. Die Pfropfen sind
außenseitig mit Kunstharz zu verspachteln.Für die Außenwand ist
Großflächenschalung zu verwenden. Brettschalung ist nicht zugelassen.Die
Arbeitsfuge zwischen Außenwand und Kelledecke wird mit einem schmalen Fugenblech
oder Fugenband abgedichtet.Durchdringungen durch die Sperrbetonwand sind vor dem
Betonieren als Rohrdurchführung einzusetzten oder später mit Kernbohrungen und
Dichtelement auszuführen.Abstimmung des Größtkorns der Gesteinskörnung auf die
Stababstände der Bewehrung.
Nachfolgende Bauteile sind vom Architekten / Bauleiter, die Bewehrung vom
Statiker, vor dem Betonieren förmlich abzunehmen und durch Protokolle und Fotos
zu dokumentieren. Der AN hat diese Teilabnahmen zwei Arbeitstage vor der Abnahme
schriftlich beim Architekten / Bauleiter und Statiker schriftlich anzumelden.
Bauteile die ohne Abnahme eingebaut wurden und bei denen eine nachträgliche
Abnahme nicht möglich ist, können auf Anweisung des Architekten / Bauleiteres zu
Lasten des AN, abgebrochen und neu errichtet werden.
Alle Arbeitsfugen einschl. innen und aussenliegenden Fugenblechen oder
Fugenbändern, deren Stöße, Eckausbildungen und vorkonfektionierten
Formteilen.Kunstharz getauchte Faserzementpfropfen zum Verschluss der
Schalungsanker, einschl. der Verspachtelung mit Kunstharz.Die Bewehrung (wird
vom Statiker abgenommen)Alle Bauteile wie Grundleitungen etc., die die
Bodenplatte oder Wände der weiße Wanne durchdringen.
Abdichtungsarbeiten / Grundleitungen
Die Massen der Abwasser- und Regenwasserleitungen sind in gemeinsamen Positionen
zusammengefasst.
ZTV - zusätzliche technische Vertragsbedingungen
02 Grundleitungen/ Leerrohre / Wand und Deckendurchführungen
02
Grundleitungen/ Leerrohre / Wand und Deckendurchführungen
02.0023 Gelenkstück DN125 für Verlegung durch Fundament Gelenkstück DN125 für die Verlegung von Grundleitungen im
Bereich von Fundamenten zur Aufnahme von Setzungen im
Toleranzbereich.
Die Ausführung erfolgt durch Montage von mind. 3 kurzen
Rohrstücken (max. 500 mm) und einer doppelten Lage einer
kunststoffbeschichteten, selbstklebenden Polsterbinde.
02.0023
Gelenkstück DN125 für Verlegung durch Fundament
4,00
Stk
02.0024 Gelenkstück DN150 für Verlegung durch Fundament Ausführung in DN 150
02.0024
Gelenkstück DN150 für Verlegung durch Fundament
1,00
Stk
02.0026 Mauerkragen aus EPDM DN 100 Mauerkragen aus EPDM, zur Abdichtung von
PVC-Rohren, Kragen ringförmig und profiliert,
zum Einbau in die Bodenplatte, einschl.
Spannband aus Edelstahl mit Spannschloss.
Nennweite DN 100
Der Mauerkragen ist auf das einzubetonierende
Rohr aufzuziehen und mittels Spannband Maßgerecht
zu befestigen und in die Schalung zu
positionieren. Die Dichtfunktion des Mauerkragens
ist durch einen Prüfbericht nachzuweisen.
Fabrikat: Frank oder gleichwertig
Typ: Mauerkragen
liefern und montieren
Angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
02.0026
Mauerkragen aus EPDM DN 100
6,00
Stk
02.0027 Mauerkragen aus EPDM DN 125 Nennweite DN 125
02.0027
Mauerkragen aus EPDM DN 125
2,00
Stk
02.0028 KRASO Bodenablauf DN 100 KRASO Bodenablauf oder gleichwertig
für den Ablauf von Grauwasser, Ablaufleistung: 1,79 l/s, mit druckwasserdichter, umlaufender KRASO Vierstegdichtung, druckwasserdicht MPA-geprüft bis 7,0 bar, gas- und geruchsdicht, zum Einbau im Innenbereich für Flächen ohne Fahrverkehr, Kunststoffrost Klasse K3 , 15x15 cm, Geruchsverschluss, Schlammfangsieb und Bauzeitschutzdeckel, Bauhöhe: Ablauf ca. 110 mm, Aufsatzrahmen von 30-70 mm stufenlos verstell- und verdrehbar, Anschluss: KG DN 110 senkrecht
liefern und fachgerecht in die Bodenplatte einbauen.
Gesamthöhe Bodenaufbau: 5 cm
Hersteller:
KRASO GmbH & Co. KG · 46414 Rhede,
Tel. + 49 (0) 28 72 / 95 35 - 0 · Fax 95 35 - 35
info@kraso.de · www.KRASO.de
Einbauort: Wasch- und Technikräume
02.0028
KRASO Bodenablauf DN 100
3,00
Stk
02.0029 KRASO Typ BDF - DN 100 KRASO Typ BDF - DN 100
oder gleichwertig
- mit amtlichem Prüfzeugnis -
Deckendurchführung zum beidseitigen Anschließen von KG/HT Rohren, mit druckwasserdichter, umlaufender KRASO Vierstegdichtung und einseitig angeformter Steckmuffe, Lieferlänge: ca. 25 cm, liefern und fachgerecht in die Deckenplatte einbauen einschl. Styroporkranz.
Angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . .
02.0029
KRASO Typ BDF - DN 100
5,00
Stk
02.0031 KRASO Wanddurchführung Typ DFW 8 speziell für Fertigteilwerke. Für den Einbau in Dreifachwände, zum beidseitigen Anschließen von KG/HT Rohren.
Druckwasserdicht, KRASO Typ DFW 8 oder gleichwertig mit beidseitig angeformter Steckmuffe und druckwasserdichter, umlaufender Vierstegdichtung sowie druckwasserdichter, beidseitiger umlaufender Doppelstegdichtung, inkl. 2 Deckeln als Einbauhilfe für Dreifachwand
DN 110, Lieferlänge: ca. 30 cm
angebotenes Fabrikat:. . . . . . . . . . . . . .
02.0031
KRASO Wanddurchführung Typ DFW 8
1,00
St
02.0032 KRASO Hof-/Parkdeckablauf Typ 1,5 KRASO Hof-/Parkdeckablauf Typ 1,5 oder gleichwertig mit druckwasserdichter, umlaufender KRASO Vierstegdichtung, mit frostsicherer Geruchssperre, herausnehmbarem Sandfangkorb, Ablaufleistung: 4,3 l/s nach DIN EN 1253, mit Schlitzrost ca. 24 x 24 cm, aus Guss, Belastungsklasse A bis 1,5 t, Plattenstärke 30 cm, Auslauf senkrecht; Anschluss: wahlweise für KG/HT oder KG 2000 Rohre DN 110 liefern und einbauen einschl. Styroporkragen an der Unterseite der Decke.
Der Styroporkragen ist nach Aushärten der decke zu entfernen.
Angebotenes Fabrikat:...............................
02.0032
KRASO Hof-/Parkdeckablauf Typ 1,5
2,00
Stk
Futterrohr Futterrohr
Futterrohr Curaflex® 3000 aus Spezialfaserzement als
Aussparung für Durchdringungen. Dicht gegen drückendes
und nichtdrückendes Wasser. Einsatz in noch zu
erstellende Bauwerke. Geeignet für WU-
Betonkonstruktionen (Weiße Wanne).
Futterrohr Curaflex® 3000 aus Spezialfaserzement, als
Aussparung für Durchdringungen, zur Aufnahme von
Dichtungseinsätzen, spezielle Rillung der äußeren
Oberfläche für eine homogene Verbindung zum Beton,
Dichtigkeit gegen drückendes und nichtdrückendes
Wasser, gasdicht gegen Bodengase
Futterrohrinnendurchmesser DN 80, DN 100, DN 125, DN
150, DN 200, DN 250, DN 300, DN 350, DN 400, DN 450, DN
500, DN 600, DN 700, DN 800,
Einzellänge 200 mm, 240 mm, 250 mm, 300 mm, 350 mm, 365
mm, 400 mm, 500 mm, 1000 mm,
einschl. Schalungshilfen
einschl. Verschlussstopfen
Hersteller: DOYMA GmbH & Co
Typ: Curaflex® 3000
oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat: .................................
angebotener Typ: ..................................
Entsprechend den Herstellerunterlagen komplett
betriebsfertig mit sämtlichem erforderlichen Zubehör
liefern und montieren.
Futterrohr
02.0033 Futterrohr DN100 für Trinkwasser-Hauseinführung Futterrohr, wie im Hinweistext beschrieben, jedoch
Futterrohrinnendurchmesser 100 mm
Einzellänge 350 mm
02.0033
Futterrohr DN100 für Trinkwasser-Hauseinführung
1,00
St
02.0034 Futterrohr DN300 für Wärmepumpe Futterrohr, wie im Hinweistext beschrieben, jedoch
Futterrohrinnendurchmesser 200 mm
Einzellänge 350 mm
02.0034
Futterrohr DN300 für Wärmepumpe
1,00
St
02.0035 Doyma Curaflex, Kombination 3800 DN 150 Rohrdurchfuehrung mit ITL-System, dicht gegen drueckendes Wasser, gasdicht, für Bauten ohne Dichtungsbahnen,
zur Durchführung von einem Medienrohr mit 87 - 92 mm Aussendurchmesser, bestehend aus:
Curaflex Spezialfaserzement-Futterrohr 3000
lnnendurchmesser 150 mm,
Einzellaenge:300 mm,
Curaflex Nova Uno mit ITL - System als nichtgeteilte Dichtung, mit blauen Gestellringen und 40 mm breiter Elastomerdichtung aus EPDM, gas- und wasserdicht, radondicht für Rohr-/ Kabeldurchführung 87 - 92 mm
Erzeugnis: DOYMA Curaflex Kombination 3800 oder gleichwertig, Futterrohr zum Einbau in Hohlwandelemente
Angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
02.0035
Doyma Curaflex, Kombination 3800 DN 150
E
1,00
Stk
02.0036 Doyma Curaflex, Kombination 3800 DN 150 Curaflex Spezialfaserzement-Futterrohr 3000
lnnendurchmesser 80 mm,
Einzellaenge:300 mm,
Curaflex Nova Uno mit ITL - System als nichtgeteilte Dichtung, mit blauen Gestellringen und 40 mm breiter Elastomerdichtung aus EPDM, gas- und wasserdicht, radondicht für Rohr-/ Kabeldurchführung 36 - 40 mm
Erzeugnis: DOYMA Curaflex Kombination 3800 oder gleichwertig, Futterrohr zum Einbau in Hohlwandelemente
Angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
02.0036
Doyma Curaflex, Kombination 3800 DN 150
E
1,00
Stk
03 Beton- und Stahlbetonarbeiten
03
Beton- und Stahlbetonarbeiten
03.0054 Herstellen einer Trennfuge Herstellen einer Trennfuge zwischen Konsolauflager aus Beton und Decke aus Beton bestehend aus:
Isover Akustic HWP 1 Haustrennwand-Platten oder
gleichwertig aus Mineralwolle mit einseitiger anorganischer
Beschichtung, durchgehend wasserabweisender Ausrüstung (DIN EN 13162); Höhe: 30 cm
Einbaudicke: einlagig, 20 mm
liefern und einbauen.
03.0054
Herstellen einer Trennfuge
30,00
m
03.0055 Herstellen einer Fuge in Stahlbetonwand Herstellen einer Fuge zwischen den Stirnflächen von zwei Stahlbetonwänden bestehend aus:
- anlegen der Fuge
- Einbau einer Gebäudetrennwandplatte, Fabrikat: Isover Akustic HWP 1 Haustrennwand-Platten, dichtgestoßen,
Plattendicke: 30 mm
Dicke der Betonwand bis 30 cm
03.0055
Herstellen einer Fuge in Stahlbetonwand
7,00
m
03.0066 Einbau von Hüllrohren in Fundamente Einlegen von Hüllrohren (KG- Rohre) in die Fundament-Schalung vor dem Betonieren, fixieren, nach Betonieren freilegen und säubern.
Breiten Fundamente: 50 - 130 cm
Durchmesser von DN125 - DN 150
03.0066
Einbau von Hüllrohren in Fundamente
20,00
Stk
05 Maurerarbeiten
05
Maurerarbeiten
05.0001 Abdichtung aus Bitumenbahnen Abdichtung aus Bitumenbahnen
Waagerechte Abdichtung gegen Bodenfeuchte unter Wänden aus Mauerwerk, DIN 18195-4, Abdichtung einlagig, aus Bitumenbahnen verschweißt, Bitumen-Dachdichtungsbahnen DIN 52130 G 200 DD mit Glasgewebeeinlage 200 g/m2, Stoßüberdeckung verschweißt, Verbreiterung für Anschluss an Bodenabdichtung 15 cm, zweiseitig, Wandstärke bis 24cm.
05.0001
Abdichtung aus Bitumenbahnen
E
175,00
m
05.0002 Feuchtigkeitsisolierung, 11,5cm 1 Lage Feuchtigkeitsisolierung aus Bitumenbahn V13, für Mauerwerk 11,5cm stark und über der ersten Schicht (ca.25cm über Rohboden).
05.0002
Feuchtigkeitsisolierung, 11,5cm
E
28,00
m
05.0003 Feuchtigkeitsisolierung, 17,5 und 24cm wie vor jedoch 17,5 und 24cm
05.0003
Feuchtigkeitsisolierung, 17,5 und 24cm
147,00
m
05.0004 Ausgleichsschicht aus Mörtel D 11,5 / 17,5 / 24cm Ausgleichsschicht aus Mörtel, unter Bimswänden oder KS-Wänden, Dickenbereich Ausgleichsschicht bis 3 cm,
Mauerwerksdicke 11,5 / 17,5 /24 cm.
05.0004
Ausgleichsschicht aus Mörtel D 11,5 / 17,5 / 24cm
684,00
m
05.0005 Bimsmauerwerk D=17,5 / Rohd. 2,0 / Festigk. V 12 Bimsmauerwerk der tragenden Außen- Innenwände, nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, ohne Stoßfugenvermörtelung, im Dünnbettmörtel,
Fabrikat:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Festigkeitsklasse: 12
Rohdichteklasse: 2,0
Mauerwerksdicke: 17,5 cm
Mörtelgruppe:
Steinformat: Vollblockstein nach Wahl des Bieters
05.0005
Bimsmauerwerk D=17,5 / Rohd. 2,0 / Festigk. V 12
1.120,00
m²
05.0006 Bimsmauerwerk D=24 / Rohd. 2,0 / Festigk. V12 Bimsmauerwerk der tragenden Außen- Innenwände, wie vor, jedoch:
Festigkeitsklasse: 12
Rohdichteklasse: 1,8
Mauerwerksdicke: 24 cm
Mörtelgruppe:DBM
Steinformat: Vollblockstein nach Wahl des Bieters
Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
05.0006
Bimsmauerwerk D=24 / Rohd. 2,0 / Festigk. V12
508,00
m²
05.0008 Bimsmauerwerk, D=11,5 / Rohd. 1,0 / Festigk. V4 Bimsmauerwerk der nicht tragenden Wände im Innenbereich
Festigkeitsklasse: 4
Rohdichteklasse: 1,0
Mauerwerksdicke: 11,5 cm
Steinformat: nach Wahl des Bieters
05.0008
Bimsmauerwerk, D=11,5 / Rohd. 1,0 / Festigk. V4
78,00
m²
05.0010 Herstellen einer senkrechten Fuge im Mauerwerk Herstellen einer senkrechten Fuge im Mauerwerk d=17,5cm oder 24,0cm zur schalltechnischen Entkoppelung bestehend aus:
- anlegen der Fuge
- Einbau einer Gebäudetrennwandplatte, Fabrikat: ISOVER HWP 2 Haustrennwandplatte, dichtgestoßen, Plattendicke: 20 mm
05.0010
Herstellen einer senkrechten Fuge im Mauerwerk
E
1,00
m
05.0013 Türöffnungen in 11,5cm MW Herstellen von Türöffnungen beim Aufmauern,
einschl. Fertigsturz, passend zum Mauerwerk.
lichte Breite: ca. 1,025 m
lichte Höhe v. OKFF ca. 2,135 m
Wanddicke: 11,5 cm
05.0013
Türöffnungen in 11,5cm MW
4,00
Stk
05.0014 Türöffnungen in 17,5cm MW Herstellen von Türöffnungen beim Aufmauern,
einschl. Fertigsturz, passend zum Mauerwerk.
lichte Breite: 76 -1,01 m
lichte Höhe über 2,13 bis 2,51 m
Wanddicke: 17,5 cm
05.0014
Türöffnungen in 17,5cm MW
8,00
Stk
05.0015 Türöffnungen in 24cm MW Herstellen von Türöffnungen beim Aufmauern,
einschl. Fertigsturz, passend zum Mauerwerk.
lichte Breite: 76 - 1,01 m
lichte Höhe über 2,13 bis 2,51 m
Wanddicke: 24 cm
05.0015
Türöffnungen in 24cm MW
26,00
Stk
06 Stahl und Einbauteile
06
Stahl und Einbauteile
06.0003 Schöck Tronsole Typ L Schöck Tronsole Typ L-420, Trittschalldämmelement zur trittschalltechnischen Trennung zwischen Treppenlauf/-podest und Treppenhauswand
Treppenlaufdicke: ca. 20,0 - 25,0 cm
Treppensteigung: max. 18,80 / 26,50 cm
06.0003
Schöck Tronsole Typ L
12,00
m²
06.0004 Schöck Tronsole Typ B Schöck Tronsole Typ B-V1-L1500-B350 als tragendes Trittschalldämmelement für den Anschluss von Treppenlauf an Bodenplatte
Treppenlaufbreite: bis ca. 1,42 m
06.0004
Schöck Tronsole Typ B
3,00
m
06.0005 Schöck Tronsole Typ T Schöck Tronsole Typ T-V6-H200 als tragendes Trittschalldämmelement für den Anschluss von Treppenlauf an Treppenpodeste
Treppenlaufbreite: bis ca. 1,20 m
06.0005
Schöck Tronsole Typ T
12,00
m
06.0006 Schöck Tronsole Typ Z - V + V - T Schöck Tronsole Typ Z - V + V - T als tragendes Trittschalldämmelement für den Anschluss von Treppenpodeste an die Treppenhauswand, Wandelement inkl. Tragelement
Podestdicke: ca. 20 cm
Treppenlaufbreite: bis ca. 1,20 m
06.0006
Schöck Tronsole Typ Z - V + V - T
12,00
Stk
06.0007 Schöck ISOKORB XT Typ Q Lieferung und Einbau eines tragenden Wärmedämmelements für unterstützte Stahlbetonbalkone vom Typ Schöck ISOKORB XTTyp Q-P-V1-REI 120-X120-H200-L=300-5.0, zur thermischen Trennung der Balkonplatte von der Deckenplatte, L=300mm
Einbau: Decke an Balkon
06.0007
Schöck ISOKORB XT Typ Q
8,00
Stk
06.0008 Schöck ISOKORB XT Typ Q Lieferung und Einbau eines tragenden Wärmedämmelements für unterstützte Stahlbetonbalkone vom Typ Schöck ISOKORB XTTyp Q-V1-REI 120-X120-H200-6.0, zur thermischen Trennung der Balkonplatte von der Deckenplatte, L=1000mm
Einbau: Decke an Balkon
06.0008
Schöck ISOKORB XT Typ Q
4,00
Stk
06.0009 Schöck ISOKORB XT Typ K Lieferung und Einbau eines tragenden Wärmedämmelements für frei auskragende Stahlbetonbalkone vom Typ Schöck ISOKORB XTTyp K-M4-V3-REI 120-CV50-X120-H200-6.2, zur thermischen Trennung der Balkonplatte von der Deckenplatte, L=1000mm
Einbau: Decke an Balkonen
06.0009
Schöck ISOKORB XT Typ K
16,00
Stk
06.0010 Schöck ISOKORB XT Typ Z Lieferung und Einbau eines tragenden Wärmedämmelements für verschiedene Einbausituationen vom Typ Schöck ISOKORB XTTyp Z-EI 120-X120-H200-5.3 zur thermischen Trennung der Balkonplatte von der Deckenplatte, L=1000mm
Einbau: Decke an Balkon
06.0010
Schöck ISOKORB XT Typ Z
10,00
Stk
06.0011 HALFEN Maueranschluss-System HALFEN Maueranschluss-System, als Verbindung zwischen Betonbauteilen und Bims-Mauerwerk, einschl. Anschlussanker.
06.0011
HALFEN Maueranschluss-System
109,00
m
06.0012 HALFEN Rückbiegeanschlüsse HBT 190-Typ 5 - 10/10 cm HALFEN Rückbiegeanschlüsse HBT 190- TYP 5 - 10/15 cm liefern und nach Statik bzw. Herstellerangaben einbauen.
Einbauort: abgesenkte Decken
06.0012
HALFEN Rückbiegeanschlüsse HBT 190-Typ 5 - 10/10 cm
27,00
m
06.0013 Durchstanzbewehrung HDB-10/165-2/240 HALFEN Dübelleiste Typ HDB als Durchstanzbewehrung in die Decke,
gem. der Europäischen Technischen Zulassung ETA-12/0454 bzw. den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Z-15.1-213 und Z-15.1-264, versehen mit dem RAL Gütezeichen RAL-GZ 658/2 der Gütegemeinschaft Verankerungs- und Bewehrungstechnik e.V., aus geripptem oder glattem Betonstahl B 500, zur Verstärkung durchstanzgefährdeter Bereiche von Flachdecken oder Fundamentplatten unter vorwiegend ruhenden und nicht vorwiegend ruhenden Beanspruchungen,
Typ HDB - 10 /165-2/240
oder gleichwertig, liefern und unter Verwendung von Klemmbügeln oder Abstandhaltern (Zubehörteile) gem. Montageanleitung des Herstellers nach Statikplan einbauen.
06.0013
Durchstanzbewehrung HDB-10/165-2/240
100,00
St
06.0014 Durchstanzbewehrung HDB-10/165-3/360 HALFEN Dübelleiste Typ HDB als Durchstanzbewehrung in die Decke,
gem. der Europäischen Technischen Zulassung ETA-12/0454 bzw. den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Z-15.1-213 und Z-15.1-264, versehen mit dem RAL Gütezeichen RAL-GZ 658/2 der Gütegemeinschaft Verankerungs- und Bewehrungstechnik e.V., aus geripptem oder glattem Betonstahl B 500, zur Verstärkung durchstanzgefährdeter Bereiche von Flachdecken oder Fundamentplatten unter vorwiegend ruhenden und nicht vorwiegend ruhenden Beanspruchungen,
Typ HDB - 10 /165-3/360
oder gleichwertig, liefern und unter Verwendung von Klemmbügeln oder Abstandhaltern (Zubehörteile) gem. Montageanleitung des Herstellers nach Statikplan einbauen.
06.0014
Durchstanzbewehrung HDB-10/165-3/360
40,00
St
06.0015 Elastomerlager, b=100 mm Elastomerlager für statische Bauteillagerung, Calenberg bi - Trapezlager, oder gleichwertig liefern und nach Herstellerangaben einbauen inkl. Herstellen der Auflagerfuge.
Dicke: 10 mm
Auflagerbreite: 100 mm
angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . .
06.0015
Elastomerlager, b=100 mm
30,00
m
06.0016 Beton Lüftungsschacht, BTH = 252/50/200 cm Beton-U-Lichtschachtsystem als Fertigteil aus hochwertigem Qualitätsbeton (C30/C37).
Lichtdurchflutend durch extra heller, geschlossener und glatter Oberfläche.
Materialstärke mind. 8 cm ohne Boden,
lichte Breite:2,52 m
lichte Tiefe:0,50 m
lichte Höhe:2,00 m
Incl. Rost, begehbar, feuerverzinkt aufgedübelt auf Betonlichtschacht, Maschenrost 30/10.
MEAVECTOR Betonlichtschacht
liefern und einbauen nach Einbauanleitung des Herstellers.
Angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . .
06.0016
Beton Lüftungsschacht, BTH = 252/50/200 cm
1,00
Stk
06.0017 Beton Lüftungsschacht, BTH = 100/50/200 cm lichte Breite:1,00 m
lichte Tiefe:0,50 m
lichte Höhe:2,00 m
liefern und einbauen nach Einbauanleitung des Herstellers.
Angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . .
06.0017
Beton Lüftungsschacht, BTH = 100/50/200 cm
1,00
Stk
06.0018 Wechselzarge und Fenstereinsatz 100/80 Wärmegedämmtes Zargenfenster MEATHERMO AQUA oder gleichwertig, Dreh-Kipp, 100cm x 80cm, für Wandstärke 30cm, mit Hart-PVC Rahmen entsprechend EN 14351 für den Einbau in wasserundurchlässige Ortbeton- und Fertigteilwände. Hochwasserdicht bis zu einem Wasserpegel von mindestens 130cm ab Fensterunterkante und hochwasserbeständig bis zu einem Wasserpegel von mindestens 150cm gemäß Richtlinie FE-07/1, geprüft und bestätigt vom ift Rosenheim. Einbruchschutzklasse RC2 N. Fensterflügel mit verdecktem Einhand-Dreh-Kipp Beschlag, inkl. Abdeckkappen, DIN R. Farbe Weiß ähnl. RAL 9016. Ausführung aus 82mm PVC-Hohlprofilen. 6-Kammer-Kunststoffflügel und 7-Kammer Kunststoffblendrahmen. Mit Mitteldichtung. Umlaufender Roto NX Sicherheitsbeschlag. 3-fach Wärmeschutzverglasung, äußere Scheibe VSG-Glas. Ug-Wert 0,6 W/m²K; Uw - Wert 0,85 W/m²K.
Perimeter-Abdeckrahmen Meaframe oder Gleichwertig für 100 mm Dämmstärke (das Einkleben vor Montage des Lichtschachts durchführen)
Liefern und einbauen nach Einbauanleitung des Herstellers.
Produkt: MEATHERMO AQUA oder gleichwertig
Angebotenes Produkt: . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
06.0018
Wechselzarge und Fenstereinsatz 100/80
6,00
Stk
06.0019 Lichtschacht 100x100-125x40 Lichtschächte aus glasfaserverstärktem Polyester (UP-GF) in weißer Farbe (ähnlich RAL 9016), mit
integriertem, höhenverstellbarem Aufsatzelement (Verschiebebereich: bis 25 cm Höhenanpassung) und Entwässerungsöffnung d = 80 mm mit Rückstausicherung
Abmessungen: 100x100-125x40 cm
liefern incl. aller erforderlichen Befestigungsmittel und nach Herstellerangaben druckwasserdicht einbauen. Einschließlich feuerverzinkter Abdeckroste mit integrierter Rostabhebesicherung, Gitterrost Masche 30/10, begehbar.
Fensteröffnung: BxH ca. 100 x 80 cm
Fabrikat: MEA MEAMAX Aqua oder gleichwertig.
angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
06.0019
Lichtschacht 100x100-125x40
6,00
Stk
06.0020 Zwischenelemente 100x40x35 cm Zwischenelemente 100x40x35 cm aus weißen recyclingfähigem glasfaserverstärktem Polypropylen (GF-PP), h = 35 cm für den Einbau zwischen Grundkörper und Aufsatzelement. Verschraubung an 4 vorgebohrten Punkten am Flansch liefern einschließlich aller erforderlicher Befestigungsmittel und nach Herstellerangaben wasserdicht einbauen.
Pro Lichschacht müssen jeweils zwei Zwischenelemente verbaut werden.
Fabrikat: MEA MEAFlX Zwischenelement Aqua oder gleichwertig.
angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . .
06.0020
Zwischenelemente 100x40x35 cm
12,00
Stk
07 Abdichtungs- und Dämmarbeiten
07
Abdichtungs- und Dämmarbeiten
07.0004 Montagedämmplatte für GFK-Lichtschächte, d = 10 cm Lieferung und Montage einer Montagedämmplatte MEAFIX PRO für GFK-Lichtschächte oder gleichwertig, mit Fensterausschnitt für Fensterzargen Größe 100cm x 80cm. Platten-Außenmaß 125cm x 147cm. Aus 10cm starkem XPS-Dämmstoff (Polystyrolextruderschaum), mit geschlossener, front- und randseitig wasserundurchlässiger Beschichtung und farbig markierten Befestigungspunkten.
Fensterzargen Größe: 100cm x 80cm
Platten-Außenmaß: 125cm x 147cm
Material: XPS-Dämmstoff
Dämmstärke: 10 cm
Lichtschacht Größe:
MEAMAX 100 x 125cm - 150 x 40cm
angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . .
07.0004
Montagedämmplatte für GFK-Lichtschächte, d = 10 cm
3,00
St
07.0005 Montagedämmplatte für GFK-Lichtschächte, d = 16 cm Stärke der Montagedämmplatte d = 16 cm
angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . .
07.0005
Montagedämmplatte für GFK-Lichtschächte, d = 16 cm
3,00
St
07.0006 Perimeterdämmung, PS 035, 80mm, Polysterol-
Hartschaumdämmstoff Perimeterdämmung aus Polysterol- Hartschaumdämmstoff DIN 18164-1, PS 038, TYP WS, mit Stufenfalz, erhöht druckbelastet für den Einsatz im Erdreich liefern und vollflächig verkleben.
Dicke: 80 mm
Einbau: Aufzugsunterfahrt
angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . .
07.0006
Perimeterdämmung, PS 035, 80mm, Polysterol-
Hartschaumdämmstoff
18,00
m²
07.0007 Perimeterdämmung, PS 035, 100mm, Polysterol-
Hartschaumdämmstoff Perimeterdämmung aus Polysterol- Hartschaumdämmstoff DIN 18164-1, PS 038, TYP WS, mit Stufenfalz, erhöht druckbelastet für den Einsatz im Erdreich liefern und vollflächig verkleben.
Dicke: 100 mm
Einbau: Flankendämmung
angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . .
07.0007
Perimeterdämmung, PS 035, 100mm, Polysterol-
Hartschaumdämmstoff
120,00
m²
07.0008 Perimeterdämmung, PS 035, 120mm, Polysterol-
Hartschaumdämmstoff Dicke: 120 mm
Einbau: Flankendämmung
angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . . .
07.0008
Perimeterdämmung, PS 035, 120mm, Polysterol-
Hartschaumdämmstoff
E
120,00
m²
07.0009 Perimeterdämmung, PS 035, 140 mm, Polysterol- Hartschaumdämmstoff Perimeterdämmung aus Polysterol- Hartschaumdämmstoff DIN 18164-1, PS 035, TYP WS, mit Stufenfalz, erhöht druckbelastet für Einsatz im Erdreich liefern und vollflächig verkleben.
Dicke: 140 mm
Einbau: Treppenhaus Haus B gegen Erdreich
angebotenes Fabrikat: . . . . . . . . . . . . . . . .
07.0009
Perimeterdämmung, PS 035, 140 mm, Polysterol- Hartschaumdämmstoff
29,00
m²
07.0010 Styrodur 12 cm zw Wand und Terrassenwand Lieferung und Einbau eines Styrodurstreifens, 12 cm stark, 24 cm breit, als thermische Trennung der Terrassenwand zur Außenwand.
07.0010
Styrodur 12 cm zw Wand und Terrassenwand
40,00
m
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