Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe
einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren,
soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung
vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw.
betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein:
Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe
frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge.
Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder,
Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle -
soweit nichts anderes angegeben ist -
die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung
bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur
Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -,
Bautreppen etc. sonstige Geräte und
Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen ,
vorzuhalten und nach Fertigstellung der Arbeiten
abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die Einzelpreise
einzukalkulieren.
Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur
Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der
Bauleitung
entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen sind stabil
und unfall- sicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen
Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach
Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die
Unterhaltung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und
alle
sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes
beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu
berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen.
Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat
der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem
Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums,
des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten, Rohbau-Abnahme),
soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu
veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben.
Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung
oder Abrechnung des Vertrages von
Bedeutung sein können, z. B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der
auf der Baustelle beschäftigten
Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken.
Die Zahl und Art der eingesetzten
Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von
Leistungen größeren Umfanges),
Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere
Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe
hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen
eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmer (Werbung
des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht
gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des
Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne
weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde
Firmen auf Kosten des Auftragnehmers
reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der
Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die
Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers
durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen
Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung der
Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker
entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre und 6 Monate, jeweils für Dacheindeckung 10 Jahre und 6
Monate, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den
Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie
entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte
sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die
Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der
Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen
Mängel, Sicherheits-
leistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder
Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine
mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht
vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche
Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem
Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem
Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1
VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt
einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum
Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Der Einzelpreis unterscheidet nicht zwischen Maschinen- und Handaushub.
Die Bodenbeschaffenheit ist an Ort und Stelle zu prüfen.
Der Baugruben- und Fundamentaushub wird gemessen von jeweiliger
Fundament bzw. Wandaußenkante bis
Außenkante. Darüber hinaus notwendiger Aushub für Arbeitsraum und
Böschungen ist im EP enthalten, ferner evtl.
erforderliche Abstützungen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht,
ebenso bei Rutschungen.
Der Rohrgrabenaushub erfolgt in der Breite max. mit dem 3-fachen des
Nenndurchmessers der Entwässerungs-
leitungen (bis DN 200), bzw. dem Doppelten des Nenndurchmessers der
Entwässerungsleitungen (bis DN 500) und in der erforderl. Tiefe. Der
notwendige Aushub für Böschungen und deren Wiederverfüllung ist
einzurechnen.
Eine besondere Vergütung erfolgt nicht, ebenso bei Rutschungen.
Bei Klärschächten etc. gelten die Außenmaße plus allseitig 40 cm.
Überschreitet der Unternehmer Tiefen- und Breitenmaße, ist der
Mehraushub ohne Vergütung mit Kies- bzw.
Fundamentbeton auszugleichen (Qualität wie Fundamentbeton).
Sicherung von Leitungen, Kabel etc. ist Sache des Bieters und bleibt bei
der Abrechnung unberücksichtigt.
Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt,
Beschaffenheit des Baugrundes,
Grundwasserstandes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche
die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und diese in seiner
Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch
sämtliche
Sicherungsmaßnahmen sowie Vorkehrungen zur Beseitigung von
Oberflächen- und Grundwasser-Ansammlungen etc.
Vor Wiedereinfüllen sind Arbeitsräume und Gräben von Schutt und Abfall
auszuräumen, Gründungssohlen sind vor Auflockerung zu schützen. In den
Leistungen ist das Liefern der Rohre der Güteklasse I und das Verlegen
einschließlich aller Formstücke, Anschlüsse und Dichtungen an Schächten
sowie der Rohre untereinander mit
Teerstrick und Tonrohrkitt, satte Hinterfüllung (Erdarbeiten) und
Feststampfen inbegriffen.
Beim Einbau von Bodenmaterial, Auffüllungen, Verfüllungen von
Rohrleitungsgräben und Schächten wird das
eingebaute Material im verrichteten Zustand angesetzt und abgerechnet.
Wenn Leitungen sich kreuzen, sind die Muffen einwandfrei zu fundieren,
ebenso bei Auffüllungen.
Die Endungen aller KG-Rohrleitungen sind dauerhaft gegen Eindringen von
Schutt und Erde zu verwahren.
Die Grundleitungen müssen fachgerecht verlegt werden (mit
Gummidichtringen), in Feinschotter eingebettet und
vorsichtig abgestampft. Der Feinschotter muss die Rohre mind. 10 cm
überdecken. Das Schottermaterial ist im
Einheitspreis für die Abwasserrohrleitungen enthalten. Die Auffüllung
mit Erdmaterial hat in Schichten von höchstens 30 cm zu erfolgen. Die
Schichten müssen gut verdichtet werden. Die Rohre dürfen erst nach
Abnahme durch die
Bauleitung bedeckt werden.
Im Einheitspreis inbegriffen ist das Umwickeln von Grundleitungen mit
Mineralfasermatten sowie einer Bitumensperre an Durchführungen durch
Fundamente oder Betonwände sowie notwendige Isolierungen bei
Wanddurchbrüchen. Sämtliche Rohrleitungen senden sind mit einem
Dielenstück senkrecht abzustellen, wobei das Dielenstück gut sichtbar
über die Baugrubensohle hinausragen muss. Sie sind zugleich dauerhaft
gegen das Eindringen von Erde, Beton
usw. zu verwahren.
Der Abwasserkanal ist an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen. Diese
Maßnahmen sind in Verbindung mit dem Bauamt, Abteilung Tiefbau, auf
dessen Weisung zu erbringen. Sämtliche Leitungen sind in
Steinzeug-Muffen-Rohren einwandfrei gedichtet auszuführen. Der
Kontrollschacht ist wasserdicht herzustellen. Schächte sind jeweils nach
Lage begehbar oder befahrbar auszuführen. Die Leitungen und Schächte
müssen vor dem Anfüllen vom Tiefbauamt durch Protokoll abgenommen
werden.
Schächte innerhalb des Gebäudes sind mit wasserdichten- und
geruchsdichten Abdeckungen,
wie z.B. System ESSER, auszuführen.
Das Wiederauffüllen von Gräben, Arbeitsräumen usw. ist mit geeigneten
Geräten so zu verdichten, dass nachträgliche Setzungen nicht entstehen.
Mit nassem und lehmigem Material darf nicht aufgefüllt werden. Das
Hinterfüllen der
Arbeitsräume ist dann mit Siebschutt vorzunehmen.
An Fundamenten sind Rohrdurchführungen und Stützenverankerungen
ausreichend auszusparen.
Nachstemmarbeiten werden nicht vergütet. Die Aussparungen sind später
sorgfältig zu schließen ohne besondere
Vergütung.
Bei Beschädigungen von bestehendem Mauerwerk, Entwässerungsleitungen,
Drainagen etc. sind diese wieder ohne besondere Vergütung in
funktionsfähigen Zustand zu versetzten.
Steinzeugrohre, die länger ungeschützt liegen, müssen ohne besondere
Vergütung nach DIN 4 033 mit
Beton B 10 ummantelt werden. Eine besondere Vergütung für die
Betonummantelung erfolgt nicht.
Zementrohre dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Bauleitung
verlegt werden.
Hinsichtlich Zementgüte und Betonzuschläge gelten die Bestimmungen der
DIN.
Für Stampfbeton gilt die Musterlinie nach DIN 1 047, § 4, Ziffer 4.
Korngrößen über 70 mm sind unzulässig.
Für Stahlbetonarbeiten die Kornzusammenstellung zwischen den Sieblinien
A + B. Auf die getrennte Zugabe der
Zuschlagstoffe wird besonders hingewiesen.
Die verlangten Betongüten müssen der DIN 1 045 entsprechen.
Der Wassergehalt des Betons ist so niedrig wie möglich anzusetzen. Der
Wasserzementfaktor darf 0,40 nicht
überschreiten. Betonzusatzmittel sind nicht gestattet. Schichthöhen max.
40 cm.
Sämtliche Aussparungen sind kostenlos herzustellen und später wieder zu
schließen ohne Kostenerstattung. Das Einbetonieren von Stahleinlagen,
Alu-Konstruktionsteilen und Rohrleitungen etc. ist in die Einzelpreise
einzurechnen. Sämtliche Armierungen und Eisenteile müssen bei
Außenwänden eine Betondeckung von mind. 25 mm haben.
Zementunterlagsplättchen sind zu binden. Sie müssen wie Abstandhalter
und Stegbügel im EP enthalten sein.
Schalungen müssen sauber und absolut dicht sein. Sie sind 24 Stunden vor
dem Betonieren gründlich anzunässen. Reinigungsöffnungen sind beim
Betonieren auszustopfen. Tropfnasen und Nuten sind im EP enthalten. Für
Sichtbeton sind rohe, gut getrocknete Bretter mit rauhem Sägeschnitt zu
verwenden. Brettbreiten 12 und 16 im Wechsel,
senkrechte Stöße versetzt und genau im Winkel geschnitten, Brett- kanten
entweder gehobelt und mit
Baumwollschnur gedichtet oder gefalzt. Bei einspringenden Ecken ist die
Schalung auf Gehrung zu schneiden.
Fertige Sichtbetonflächen dürfen nicht geflickt werden. Fehlerhafte
Sichtflächen werden auf Kosten des
Unternehmers neu erstellt. Hülsenlöcher werden in 2 Arbeitsgängen
geschlossen.
Der gesamte Betonstahl wird nach besonderen Positionen vergütet. Er wird
nach Stahllisten abgerechnet.
Irgendwelche Zuschläge werden nicht vergütet. Der Beton wird bei
Überschneidungen nur einfach gemessen.
Die Stahlbetonarbeiten sind nach den Bestimmungen des Deutschen
Ausschusses für Stahlbeton und nach den
einschlägigen Vorschriften der VOB und DIN 18 331, 18 337 sowie 1 045 -
1 055 auszuführen. Güteprüfungen sind durchzuführen. Abrechnung von
Stahl nach Stahlliste, Transportbewehrung bei Fertigteilen wird nicht
vergütet.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der
Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die
Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers
durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen
Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Das Schneiden von Hochbord-, Tiefbord-, Rasenkantensteinen usw. ist in
die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. Das Herstellen von
Aussparungen oder Durchörterungen in Beton oder Mauerwerk ist ohne
zusätzliche Vergütung durchzuführen. Werden im Bereich der Außenanlagen
unterirdische Fundamente oder ähnliches vorgefunden, so sind diese vom
Auftragnehmer eigenverantwortlich wegzustemmen. Der Unterbau unter
Betonflächen ist sauber und nach DIN eben herzustellen und gut zu
verdichten. Für die zu verdichtenden Flächen ist vom Auftragnehmer dem
Auftraggeber ein Verdichtungsnachweis zu übergeben. Der Anschluss der
Regenfallrohre an die Grundleitungen mit bauseitigen Standrohren ist vom
Auftragnehmer mit zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Schutz der Gehwegüberfahrt ist vom anbietenden Unternehmer in
fachgerechter Weise zu schützen, z.B. durch aufbringen von Stahlplatten
oder aufbringen eines Bitumenbelages o.ä. (Je nach Forderung der
Behörden). Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. Der Schutz der
Gehwegüberfahrt ist nach Abschluss der Baumaßnahme durch
den anbietenden Unternehmer wieder zu entfernen.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
gültig für den Leistungsbeschrieb (F)DRÄN- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
(DIN 18 306)(F)
TECHNISCHE AUSFÜHRUNGSHINWEISE
Für die Ausführung wird besonders auf folgende DIN-Normen hingewiesen:
- DIN 4095 Dränung des Untergrundes zum Schutz von baulichen Anlagen
- DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
- DIN 4033 Entwässerungskanäle und -leitungen aus vorgefertigten Rohre
- Richtlinien für die Ausführung -
- Merkblatt für das Zufüllen von Leitungsgräben (Forschungsgesellschaf
für das Straßenwesen).
ABWASSERKANALLEITUNGEN:
Für das Verlegen der Rohrleitungen ist die Entwässerungsplanung
maßgebend. Zur Leistung des Auftragnehmers (AN) gehören die Leitungen,
die im Plan dargestellt sind, sowie die erforderlichen Formstücke für
den bauseitigen
Anschluss der Entwässerungseinbauteile, Fallrohre etc..
Die Entwässerungspläne sind verbindlich für die endgültigen Längen der
Entwässerungsleitungen. Die Rohrleitungen werden entsprechend der
Planung in der tatsächlich verlegten Länge einschl. der Formstücke
gemessen.
Die Abzweige etc. sind, wenn der Anschluss nicht gleichzeitig ausgeführt
werden kann, entsprechend zu sichern und zu markieren.
Wenn Leitungen sich kreuzen, sind die Muffen einwandfrei zu fundieren,
ebenso bei Auffüllungen.
Die Endungen aller KG-Rohrleitungen sind dauerhaft gegen das Eindringen
von Schutt und Erde zu verwahren.
In Fundament- und Wanddurchbrüchen und an Schachtanschlüssen etc. sind
die Rohre elastisch zu lagern.
Die Muffen der Rohre sind einwandfrei mit entsprechenden
Gummi-Rolldichtungen zu dichten.
Zur Dichtung der Kanalrohre dürfen nur Stoffe mit Prüfbescheid verwendet
werden.
Bei Richtungsänderung über 60 Grad in Grundleitungen sind zwei Bögen zu
verwenden.
Die Rohrleitungen sind in den Kanalgräben in einem Sandbett zu verlegen
und beim Wiedereinfüllen seitlich mit
geeignetem Füllmaterial einzustampfen, so dass eine gleichmäßige
Auflagerung der Rohre gewährleistet ist.
Rohrgräben dürfen erst nach Abnahme durch die zuständigen Stellen
verfüllt werden.
Die Grundleitungen müssen fachgerecht verlegt werden (mit
Gummiringdichtung), in steinfreiem Sand eingebettet und vorsichtig
abgestampft. Der Feinschotter muss die Rohre mind. 10 cm überdecken. Das
Schottermaterial ist im
Einheitspreis für Abwasserrohrleitungen enthalten. Die Auffüllung mit
Erdmaterial hat in Schichten von höchstens
30 cm zu erfolgen. Die Schichten müssen gut verdichtet werden. Die Rohre
dürfen erst nach Abnahme durch die
Bauleitung bedeckt werden.
Für die einzelnen Strangabschnitte sind Dichtigkeitsprüfungen nach DIN
4033 vorzunehmen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Im Einheitspreis inbegriffen ist das Umwickeln von Grundleitungen mit
Mineralfasermatten, sowie einer Bitumensperre an Durchführungen durch
Fundamente oder Betonwände, sowie notwendige Isolierungen bei
Wanddurchbrüchen.
Sämtliche Rohrleitungsenden sind mit einem Dielenstück senkrecht
abzustellen, wobei das Dielenstück gut sichtbar über die Baugrubensohle
hinausragen muss. Sie sind zugleich dauerhaft gegen das Eindringen von
Erde, Beton usw. zu verwahren.
Steinzeugrohre, die länger ungeschützt liegen, müssen ohne besondere
Vergütung nach DIN 4033 mit Beton B 120 ummantelt werden. Eine besondere
Vergütung für die Betonummantelung erfolgt nicht.
Das Wiederauffüllen von Gräben, Arbeitsräumen usw. ist mit geeigneten
Geräten so zu verdichten, dass nachträgliche Setzungen nicht entstehen.
Mit nassem und lehmigen Material darf nicht aufgefüllt werden. Das
Hinterfüllen der
Arbeitsräume ist dann mit Siebschutt vorzunehmen.
Das Spülen der Grundleitungen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren
und fachgerecht auszuführen.
KONTROLLSCHÄCHTE:
aus Betonfertigteilen mit wasserdichter Verfugung, Bodenplatte,
Steigeisen und Schachtabdeckungen:
Bedienungsschlüssel für Schachtdeckel sind mitzuliefern.
Schachtdeckel sind genau höhengerecht zu versetzen. Als Reinigungsrohre
bei Schächten innerhalb von Gebäuden sind gußeiserne Rohre mit
geschraubtem Revisionsdeckel zu verwenden.
Bei Schächten außerhalb von Gebäuden sind offene Rinnen mit Halbschalen
herzustellen.
Schächte innerhalb des Gebäudes sind mit wasserdichten und
geruchsdichten Abdeckungen, wie z.B System ESSER, auszuführen.
DRAINAGE:
Für die Dränleitungen sind Rohre aus PVC-Dränrohren (Stangenware) mit
Hart-PVC- Form zu verwenden.
Rohreinführungen, Verbindungen und Richtungsänderungen sind in
Formstücken herzustellen, ohne dass hierfür ein Zuschlag berechnet wird.
Das Spülen der verlegten Rohrleitungen ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Nach dem Verlegen von Ringdrainagen müssen die Rohre mit Kies in
Kornabstufung nach Brunnenfilterprinzip als
Sickerpackung ca. 30 cm ummantelt werden. Die Sickerpackung wird nicht
gesondert vergütet.
VORHANDENE LEITUNGEN:
Der AN hat sich vor Arbeitsbeginn über die Lage von vorhandenen
Leitungen, Kanälen, Kabeln usw. zu erkundigen, so dass deren
Beschädigung vermieden wird.
Der Arbeitsbeginn ist rechtzeitig der zuständigen örtlichen Bauleitung
mitzuteilen.
Werden vorhandene Leitungen bei der Durchführung der Arbeiten
angetroffen, ist zu überprüfen, ob sie sich noch in Betrieb befinden.
Werden sie nicht weiter benutzt, sind sie auf Anordnung der örtlichen
Bauleitung anzuschließen oder aufzunehmen bzw. zu verpressen.
Ehe an vorhandene Leitungen angeschlossen wird, sind diese ohne
besondere Vergütung auf ungehinderten
Durchgang zu prüfen. Erforderliche Reinigungsarbeiten sind auf Anordnung
der örtlichen Bauführung durchzuführen und werden nicht gesondert
vergütet.
Bei Beschädigung von bestehendem Mauerwerk, Entwässerungsleitungen,
Drainagen etc. sind diese wieder ohne
besondere Vergütung in funktionsfähigen Zustand zu versetzen.
Bei der Erstellung von Anlagen der Grundstücksentwässerung sind DIN 1986
und DIN 4 033 sowie die jeweiligen
Ortssatzungen zu beachten.
Das Aufstellen bzw. Anbringen von Werbungen des Auftragnehmers auf der
Baustelle ist untersagt.
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 6-fach in Papierform und
1-fach digitalisierter Form, als Voraussetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von zwei Wohn- und
Geschäftshäuser in 12524 Berlin Treptow-Köpenick, Köpenicker Straße 25
Die Gebäude werden in Massivbauweise erstellt.
Gebäude 1, Mehrfamilienhaus mit Gewerbeeinheit, 4 Vollgeschosse und
Staffelgeschoss und Teilunterkellerung.
Gebäude 2, Wohn- und Geschäftshaus mit 2 Gewerbeeinheiten, 2
Vollgeschossen, Staffelgeschoss und Kellergeschoss.
Für die Kalkulation wird der Geotechnische Bericht mitgeschickt. Der
Geotechnische Bericht wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil und ist
vom anbietenden Unternehmer zwingend zu beachten und einzukalkulieren.
Nachforderungen wegen Nichtbeachtung des geotechnischen Berichtes sind
ausgeschlossen.
Weiterhin werden für die Kalkulation Lagepläne, Grundrisse, Schnitte,
Entwässerungspläne, etc. mitgeschickt. Auch diese werden im Auftragsfall
Vertragsbestandteil und sind vom anbietenden Unternehmen zwingend zu
beachten.
VORBEMERKUNGEN
690 Außenanlage / Tiefbau
690
Außenanlage / Tiefbau
690.10 Erdarbeiten, Wohn- und Geschäftshäuser
690.10
Erdarbeiten, Wohn- und Geschäftshäuser
690.20 Entwässerung, Wohn- und Geschäftshäuser
690.20
Entwässerung, Wohn- und Geschäftshäuser
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber
verlangte Taglohnarbeiten werden dem Angebot zu Grunde gelegt.
Voraussetzung für eine Vergütung der Taglohnarbeiten ist zwingend eine
vorherige schriftliche
Beauftragung durch die Geschäftsführung des Auftraggebers:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Löhne:
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
Maschinen:
Kompressor ohne Bedienung pro Stunde EUR ............
LKW 1,5 - 5 t pro Stunde EUR ............
LKW 5,1 - 8 t pro Stunde EUR ............
Bagger pro Stunde EUR ............
Radlader pro Stunde EUR ............
Minibagger pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 18 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den .............
...................................................................
- Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber
Ihre Angebotsdetails
Ihre Dokumente
Ziehen Sie Dateien und Ordner in diesen Bereich, um sie hochzuladen.