Tiefbau
Neubau 2 Wohngebäude mit Gewerbeeinheiten in 12524 Berlin Treptow-Köpenick
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt. In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme. Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen, Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle. Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -, Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen , vorzuhalten und nach Fertigstellung der Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen sind stabil und unfall- sicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit. Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er hat die Kosten hierfür zu tragen. Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau-Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen. Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z. B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden. Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmer (Werbung des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht gestattet! Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem Grundstück des Bauherrn befinden. Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt. Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre und 6 Monate, jeweils für Dacheindeckung 10 Jahre und 6 Monate, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein. Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten. Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen Mängel, Sicherheits- leistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug. Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können, erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten. Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer. Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen. Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers kostenlos anzufertigen. Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen. Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab, so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht. Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den Bewerbern vor. Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Der Einzelpreis unterscheidet nicht zwischen Maschinen- und Handaushub. Die Bodenbeschaffenheit ist an Ort und Stelle zu prüfen. Der Baugruben- und Fundamentaushub wird gemessen von jeweiliger Fundament bzw. Wandaußenkante bis Außenkante. Darüber hinaus notwendiger Aushub für Arbeitsraum und Böschungen ist im EP enthalten, ferner evtl. erforderliche Abstützungen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht, ebenso bei Rutschungen. Der Rohrgrabenaushub erfolgt in der Breite max. mit dem 3-fachen des Nenndurchmessers der Entwässerungs- leitungen (bis DN 200), bzw. dem Doppelten des Nenndurchmessers der Entwässerungsleitungen (bis DN 500) und in der erforderl. Tiefe. Der notwendige Aushub für Böschungen und deren Wiederverfüllung ist einzurechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht, ebenso bei Rutschungen. Bei Klärschächten etc. gelten die Außenmaße plus allseitig 40 cm. Überschreitet der Unternehmer Tiefen- und Breitenmaße, ist der Mehraushub ohne Vergütung mit Kies- bzw. Fundamentbeton auszugleichen (Qualität wie Fundamentbeton). Sicherung von Leitungen, Kabel etc. ist Sache des Bieters und bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes, Grundwasserstandes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen sowie Vorkehrungen zur Beseitigung von Oberflächen- und Grundwasser-Ansammlungen etc. Vor Wiedereinfüllen sind Arbeitsräume und Gräben von Schutt und Abfall auszuräumen, Gründungssohlen sind vor Auflockerung zu schützen. In den Leistungen ist das Liefern der Rohre der Güteklasse I und das Verlegen einschließlich aller Formstücke, Anschlüsse und Dichtungen an Schächten sowie der Rohre untereinander mit Teerstrick und Tonrohrkitt, satte Hinterfüllung (Erdarbeiten) und Feststampfen inbegriffen. Beim Einbau von Bodenmaterial, Auffüllungen, Verfüllungen von Rohrleitungsgräben und Schächten wird das eingebaute Material im verrichteten Zustand angesetzt und abgerechnet. Wenn Leitungen sich kreuzen, sind die Muffen einwandfrei zu fundieren, ebenso bei Auffüllungen. Die Endungen aller KG-Rohrleitungen sind dauerhaft gegen Eindringen von Schutt und Erde zu verwahren. Die Grundleitungen müssen fachgerecht verlegt werden (mit Gummidichtringen), in Feinschotter eingebettet und vorsichtig abgestampft. Der Feinschotter muss die Rohre mind. 10 cm überdecken. Das Schottermaterial ist im Einheitspreis für die Abwasserrohrleitungen enthalten. Die Auffüllung mit Erdmaterial hat in Schichten von höchstens 30 cm zu erfolgen. Die Schichten müssen gut verdichtet werden. Die Rohre dürfen erst nach Abnahme durch die Bauleitung bedeckt werden. Im Einheitspreis inbegriffen ist das Umwickeln von Grundleitungen mit Mineralfasermatten sowie einer Bitumensperre an Durchführungen durch Fundamente oder Betonwände sowie notwendige Isolierungen bei Wanddurchbrüchen. Sämtliche Rohrleitungen senden sind mit einem Dielenstück senkrecht abzustellen, wobei das Dielenstück gut sichtbar über die Baugrubensohle hinausragen muss. Sie sind zugleich dauerhaft gegen das Eindringen von Erde, Beton usw. zu verwahren. Der Abwasserkanal ist an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen. Diese Maßnahmen sind in Verbindung mit dem Bauamt, Abteilung Tiefbau, auf dessen Weisung zu erbringen. Sämtliche Leitungen sind in Steinzeug-Muffen-Rohren einwandfrei gedichtet auszuführen. Der Kontrollschacht ist wasserdicht herzustellen. Schächte sind jeweils nach Lage begehbar oder befahrbar auszuführen. Die Leitungen und Schächte müssen vor dem Anfüllen vom Tiefbauamt durch Protokoll abgenommen werden. Schächte innerhalb des Gebäudes sind mit wasserdichten- und geruchsdichten Abdeckungen, wie z.B. System ESSER, auszuführen. Das Wiederauffüllen von Gräben, Arbeitsräumen usw. ist mit geeigneten Geräten so zu verdichten, dass nachträgliche Setzungen nicht entstehen. Mit nassem und lehmigem Material darf nicht aufgefüllt werden. Das Hinterfüllen der Arbeitsräume ist dann mit Siebschutt vorzunehmen. An Fundamenten sind Rohrdurchführungen und Stützenverankerungen ausreichend auszusparen. Nachstemmarbeiten werden nicht vergütet. Die Aussparungen sind später sorgfältig zu schließen ohne besondere Vergütung. Bei Beschädigungen von bestehendem Mauerwerk, Entwässerungsleitungen, Drainagen etc. sind diese wieder ohne besondere Vergütung in funktionsfähigen Zustand zu versetzten. Steinzeugrohre, die länger ungeschützt liegen, müssen ohne besondere Vergütung nach DIN 4 033 mit Beton B 10 ummantelt werden. Eine besondere Vergütung für die Betonummantelung erfolgt nicht. Zementrohre dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Bauleitung verlegt werden. Hinsichtlich Zementgüte und Betonzuschläge gelten die Bestimmungen der DIN. Für Stampfbeton gilt die Musterlinie nach DIN 1 047, § 4, Ziffer 4. Korngrößen über 70 mm sind unzulässig. Für Stahlbetonarbeiten die Kornzusammenstellung zwischen den Sieblinien A + B. Auf die getrennte Zugabe der Zuschlagstoffe wird besonders hingewiesen. Die verlangten Betongüten müssen der DIN 1 045 entsprechen. Der Wassergehalt des Betons ist so niedrig wie möglich anzusetzen. Der Wasserzementfaktor darf 0,40 nicht überschreiten. Betonzusatzmittel sind nicht gestattet. Schichthöhen max. 40 cm. Sämtliche Aussparungen sind kostenlos herzustellen und später wieder zu schließen ohne Kostenerstattung. Das Einbetonieren von Stahleinlagen, Alu-Konstruktionsteilen und Rohrleitungen etc. ist in die Einzelpreise einzurechnen. Sämtliche Armierungen und Eisenteile müssen bei Außenwänden eine Betondeckung von mind. 25 mm haben. Zementunterlagsplättchen sind zu binden. Sie müssen wie Abstandhalter und Stegbügel im EP enthalten sein. Schalungen müssen sauber und absolut dicht sein. Sie sind 24 Stunden vor dem Betonieren gründlich anzunässen. Reinigungsöffnungen sind beim Betonieren auszustopfen. Tropfnasen und Nuten sind im EP enthalten. Für Sichtbeton sind rohe, gut getrocknete Bretter mit rauhem Sägeschnitt zu verwenden. Brettbreiten 12 und 16 im Wechsel, senkrechte Stöße versetzt und genau im Winkel geschnitten, Brett- kanten entweder gehobelt und mit Baumwollschnur gedichtet oder gefalzt. Bei einspringenden Ecken ist die Schalung auf Gehrung zu schneiden. Fertige Sichtbetonflächen dürfen nicht geflickt werden. Fehlerhafte Sichtflächen werden auf Kosten des Unternehmers neu erstellt. Hülsenlöcher werden in 2 Arbeitsgängen geschlossen. Der gesamte Betonstahl wird nach besonderen Positionen vergütet. Er wird nach Stahllisten abgerechnet. Irgendwelche Zuschläge werden nicht vergütet. Der Beton wird bei Überschneidungen nur einfach gemessen. Die Stahlbetonarbeiten sind nach den Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton und nach den einschlägigen Vorschriften der VOB und DIN 18 331, 18 337 sowie 1 045 - 1 055 auszuführen. Güteprüfungen sind durchzuführen. Abrechnung von Stahl nach Stahlliste, Transportbewehrung bei Fertigteilen wird nicht vergütet. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Das Schneiden von Hochbord-, Tiefbord-, Rasenkantensteinen usw. ist in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. Das Herstellen von Aussparungen oder Durchörterungen in Beton oder Mauerwerk ist ohne zusätzliche Vergütung durchzuführen. Werden im Bereich der Außenanlagen unterirdische Fundamente oder ähnliches vorgefunden, so sind diese vom Auftragnehmer eigenverantwortlich wegzustemmen. Der Unterbau unter Betonflächen ist sauber und nach DIN eben herzustellen und gut zu verdichten. Für die zu verdichtenden Flächen ist vom Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Verdichtungsnachweis zu übergeben. Der Anschluss der Regenfallrohre an die Grundleitungen mit bauseitigen Standrohren ist vom Auftragnehmer mit zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen. Der Schutz der Gehwegüberfahrt ist vom anbietenden Unternehmer in fachgerechter Weise zu schützen, z.B. durch aufbringen von Stahlplatten oder aufbringen eines Bitumenbelages o.ä. (Je nach Forderung der Behörden). Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. Der Schutz der Gehwegüberfahrt ist nach Abschluss der Baumaßnahme durch den anbietenden Unternehmer wieder zu entfernen. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN gültig für den Leistungsbeschrieb (F)DRÄN- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN (DIN 18 306)(F) TECHNISCHE AUSFÜHRUNGSHINWEISE Für die Ausführung wird besonders auf folgende DIN-Normen hingewiesen: - DIN 4095 Dränung des Untergrundes zum Schutz von baulichen Anlagen - DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - DIN 4033 Entwässerungskanäle und -leitungen aus vorgefertigten Rohre - Richtlinien für die Ausführung - - Merkblatt für das Zufüllen von Leitungsgräben (Forschungsgesellschaf für das Straßenwesen). ABWASSERKANALLEITUNGEN: Für das Verlegen der Rohrleitungen ist die Entwässerungsplanung maßgebend. Zur Leistung des Auftragnehmers (AN) gehören die Leitungen, die im Plan dargestellt sind, sowie die erforderlichen Formstücke für den bauseitigen Anschluss der Entwässerungseinbauteile, Fallrohre etc.. Die Entwässerungspläne sind verbindlich für die endgültigen Längen der Entwässerungsleitungen. Die Rohrleitungen werden entsprechend der Planung in der tatsächlich verlegten Länge einschl. der Formstücke gemessen. Die Abzweige etc. sind, wenn der Anschluss nicht gleichzeitig ausgeführt werden kann, entsprechend zu sichern und zu markieren. Wenn Leitungen sich kreuzen, sind die Muffen einwandfrei zu fundieren, ebenso bei Auffüllungen. Die Endungen aller KG-Rohrleitungen sind dauerhaft gegen das Eindringen von Schutt und Erde zu verwahren. In Fundament- und Wanddurchbrüchen und an Schachtanschlüssen etc. sind die Rohre elastisch zu lagern. Die Muffen der Rohre sind einwandfrei mit entsprechenden Gummi-Rolldichtungen zu dichten. Zur Dichtung der Kanalrohre dürfen nur Stoffe mit Prüfbescheid verwendet werden. Bei Richtungsänderung über 60 Grad in Grundleitungen sind zwei Bögen zu verwenden. Die Rohrleitungen sind in den Kanalgräben in einem Sandbett zu verlegen und beim Wiedereinfüllen seitlich mit geeignetem Füllmaterial einzustampfen, so dass eine gleichmäßige Auflagerung der Rohre gewährleistet ist. Rohrgräben dürfen erst nach Abnahme durch die zuständigen Stellen verfüllt werden. Die Grundleitungen müssen fachgerecht verlegt werden (mit Gummiringdichtung), in steinfreiem Sand eingebettet und vorsichtig abgestampft. Der Feinschotter muss die Rohre mind. 10 cm überdecken. Das Schottermaterial ist im Einheitspreis für Abwasserrohrleitungen enthalten. Die Auffüllung mit Erdmaterial hat in Schichten von höchstens 30 cm zu erfolgen. Die Schichten müssen gut verdichtet werden. Die Rohre dürfen erst nach Abnahme durch die Bauleitung bedeckt werden. Für die einzelnen Strangabschnitte sind Dichtigkeitsprüfungen nach DIN 4033 vorzunehmen und in die Einheitspreise einzurechnen. Im Einheitspreis inbegriffen ist das Umwickeln von Grundleitungen mit Mineralfasermatten, sowie einer Bitumensperre an Durchführungen durch Fundamente oder Betonwände, sowie notwendige Isolierungen bei Wanddurchbrüchen. Sämtliche Rohrleitungsenden sind mit einem Dielenstück senkrecht abzustellen, wobei das Dielenstück gut sichtbar über die Baugrubensohle hinausragen muss. Sie sind zugleich dauerhaft gegen das Eindringen von Erde, Beton usw. zu verwahren. Steinzeugrohre, die länger ungeschützt liegen, müssen ohne besondere Vergütung nach DIN 4033 mit Beton B 120 ummantelt werden. Eine besondere Vergütung für die Betonummantelung erfolgt nicht. Das Wiederauffüllen von Gräben, Arbeitsräumen usw. ist mit geeigneten Geräten so zu verdichten, dass nachträgliche Setzungen nicht entstehen. Mit nassem und lehmigen Material darf nicht aufgefüllt werden. Das Hinterfüllen der Arbeitsräume ist dann mit Siebschutt vorzunehmen. Das Spülen der Grundleitungen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und fachgerecht auszuführen. KONTROLLSCHÄCHTE: aus Betonfertigteilen mit wasserdichter Verfugung, Bodenplatte, Steigeisen und Schachtabdeckungen: Bedienungsschlüssel für Schachtdeckel sind mitzuliefern. Schachtdeckel sind genau höhengerecht zu versetzen. Als Reinigungsrohre bei Schächten innerhalb von Gebäuden sind gußeiserne Rohre mit geschraubtem Revisionsdeckel zu verwenden. Bei Schächten außerhalb von Gebäuden sind offene Rinnen mit Halbschalen herzustellen. Schächte innerhalb des Gebäudes sind mit wasserdichten und geruchsdichten Abdeckungen, wie z.B System ESSER, auszuführen. DRAINAGE: Für die Dränleitungen sind Rohre aus PVC-Dränrohren (Stangenware) mit Hart-PVC- Form zu verwenden. Rohreinführungen, Verbindungen und Richtungsänderungen sind in Formstücken herzustellen, ohne dass hierfür ein Zuschlag berechnet wird. Das Spülen der verlegten Rohrleitungen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nach dem Verlegen von Ringdrainagen müssen die Rohre mit Kies in Kornabstufung nach Brunnenfilterprinzip als Sickerpackung ca. 30 cm ummantelt werden. Die Sickerpackung wird nicht gesondert vergütet. VORHANDENE LEITUNGEN: Der AN hat sich vor Arbeitsbeginn über die Lage von vorhandenen Leitungen, Kanälen, Kabeln usw. zu erkundigen, so dass deren Beschädigung vermieden wird. Der Arbeitsbeginn ist rechtzeitig der zuständigen örtlichen Bauleitung mitzuteilen. Werden vorhandene Leitungen bei der Durchführung der Arbeiten angetroffen, ist zu überprüfen, ob sie sich noch in Betrieb befinden. Werden sie nicht weiter benutzt, sind sie auf Anordnung der örtlichen Bauleitung anzuschließen oder aufzunehmen bzw. zu verpressen. Ehe an vorhandene Leitungen angeschlossen wird, sind diese ohne besondere Vergütung auf ungehinderten Durchgang zu prüfen. Erforderliche Reinigungsarbeiten sind auf Anordnung der örtlichen Bauführung durchzuführen und werden nicht gesondert vergütet. Bei Beschädigung von bestehendem Mauerwerk, Entwässerungsleitungen, Drainagen etc. sind diese wieder ohne besondere Vergütung in funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Bei der Erstellung von Anlagen der Grundstücksentwässerung sind DIN 1986 und DIN 4 033 sowie die jeweiligen Ortssatzungen zu beachten. Das Aufstellen bzw. Anbringen von Werbungen des Auftragnehmers auf der Baustelle ist untersagt. Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung, Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen, Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 6-fach in Papierform und 1-fach digitalisierter Form, als Voraussetzung zur Abnahme dem Auftraggeber zu übergeben. Objektbeschreibung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von zwei Wohn- und Geschäftshäuser in 12524 Berlin Treptow-Köpenick, Köpenicker Straße 25 Die Gebäude werden in Massivbauweise erstellt. Gebäude 1, Mehrfamilienhaus mit Gewerbeeinheit, 4 Vollgeschosse und Staffelgeschoss und Teilunterkellerung. Gebäude 2, Wohn- und Geschäftshaus mit 2 Gewerbeeinheiten, 2 Vollgeschossen, Staffelgeschoss und Kellergeschoss. Für die Kalkulation wird der Geotechnische Bericht mitgeschickt. Der Geotechnische Bericht wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil und ist vom anbietenden Unternehmer zwingend zu beachten und einzukalkulieren. Nachforderungen wegen Nichtbeachtung des geotechnischen Berichtes sind ausgeschlossen. Weiterhin werden für die Kalkulation Lagepläne, Grundrisse, Schnitte, Entwässerungspläne, etc. mitgeschickt. Auch diese werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil und sind vom anbietenden Unternehmen zwingend zu beachten.
VORBEMERKUNGEN
690 Außenanlage / Tiefbau
690
Außenanlage / Tiefbau
690.10 Erdarbeiten, Wohn- und Geschäftshäuser
690.10
Erdarbeiten, Wohn- und Geschäftshäuser
690.20 Entwässerung, Wohn- und Geschäftshäuser
690.20
Entwässerung, Wohn- und Geschäftshäuser
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber verlangte Taglohnarbeiten werden dem Angebot zu Grunde gelegt. Voraussetzung für eine Vergütung der Taglohnarbeiten ist zwingend eine vorherige schriftliche Beauftragung durch die Geschäftsführung des Auftraggebers: Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung, Fahrt etc. Löhne: Meister pro Stunde EUR ............ Facharbeiter pro Stunde EUR ............ Helfer pro Stunde EUR ............ Auszubildender pro Stunde EUR ............ Maschinen: Kompressor ohne Bedienung pro Stunde EUR ............ LKW 1,5 - 5 t pro Stunde EUR ............ LKW 5,1 - 8 t pro Stunde EUR ............ Bagger pro Stunde EUR ............ Radlader pro Stunde EUR ............ Minibagger pro Stunde EUR ............ ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL. VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 18 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT: .........................., den ............. ................................................................... - Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber

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