Malerarbeiten
Neubau 16 Wohnungen Neustadt, Hindenburgstraße
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
GEWERK:         320.034 Anstricharbeiten             320.037 Tapezierarbeiten BAUVORHABEN:         22057 Umbau und Sanierung zu             16 Wohnungen             Hindenburgstraße 43-45             67433 Neustadt /Wstr. BAUHERR:         HP 2. Immobilienverwaltungs GmbH             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim PLANUNG:         Arcus Projektentwicklung             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim             Fon.: 06231/9187-15             Fax.: 06231/9187-33 TRAGWERKSPLANUNG:      Ingenieurgesellschaft Hery             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim             Fon.: 06231/9187-0             Fax.: 06231/9187-31 ANGEBOTSABGABE BIS:      17.10.2025 ORT:            Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim BIETER:            .............................................             .............................................             .............................................             .............................................             .............................................                   (FIRMENSTEMPEL) ANGEBOTSSUMME   NETTO      _....................................... 19,00 % MwSt         _....................................... ANGEBOTSSUMME   BRUTTO   _....................................... Beginn der Arbeiten:      nach Vereinbarung Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde: - die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, - die besonderen Vertragsbedingungen zum Bauvertrag, - die zusätzliche Vertragsbedingungen, - die zusätzliche technische Vorschriften, - die allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C in der zur Zeit    der  Vertragsunterzeichnung gültigen       Fassung), - allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B in der zur    Zeit der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung), - hilfsweise das Werkvertragsrecht gem. §§ 631 ff. BGB. Besondere Vertragsbedingungen zum Bauvertrag 1.    Pflichten des Auftragnehmers (AN) 1.1  Der AN hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen, z.B. öffentlich-rechtliche Vorschriften,        Gesetze, Erlasse, Verordnungen oder verbindliche Richtlinien u.a., zu beachten.        Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen nach den im LV enthaltenen tech-        nischen Spezifikationen zu erbringen. Sollten solche fehlen, sind die einschlägige Re-        gelwerke und Vorschriften maßgeblich, sofern diese den - vorrangigen - allgemein aner-        kannten Regeln der Technik entsprechen. Hierdurch werden bei Fehlen entgegenstehender        Vereinbarungen die Anforderungen an die Güte der geforderten Leistung und die Grenzen        für die Gewährleistungsverpflichtung bestimmt. 1.2  Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu        treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Bau-        bereiches abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).        Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus        Verkehrssicherungspflichtverletzung frei, insbesondere bei etwaigen von ihm verursachten        Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken. 2     Pflichten des Auftraggebers (AG)        Der AG ist verpflichtet, den AN bei der Durchführung der vertraglichen Leistungen zu unter-        stützen. Der AG hat dem AN die für die Ausführung notwendigen Unterlagen unentgeltlich        und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Im übrigen treffen den AG die sich aus        der VOB ergebenden Pflichten. 3      Angebot 3.1  Die Angebotspreise (beim Einheitspreisvertrag nur der jeweilige Einheitspreis) sind Fest-        preise und bleiben bis zur Fertigstellung des Werkes unverändert. Das gilt sowohl für Ma-        terialpreise als auch für Löhne. Preisänderungsmöglichkeiten nach § 2 Nr. 3 VOB/B und        sonstigen VOB/B-Bestimmungen wie auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bleiben        erhalten. 3.2   Für zusätzliche, im Auftrag nicht vorgesehene, aber vom AG geforderte Leistungen sind dem         AG über die Anforderungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B hinaus schriftlich Nachtragsangebote zu         unterbreiten. Die Leistungen sollen aus Beweisgründen erst nach schriftlicher Auftragser-         teilung ausgeführt werden, außer die Leistung war für die Erfüllung des Vertrages notwen-         dig und eine Entscheidung des AG konnte nicht mehr herbeigeführt werden. Die Vergütung         erfolgt im Fall schriftlicher Auftragserteilung nach den vereinbarten Preisen; ansonsten sind         die Ansätze des dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisses maßgeblich.         Sind sie dort nicht enthalten, gelten die ortsüblichen Preise. 4      Beauftragung Dritter         Zur Weitervergabe von Leistungen an Dritte ist der AN nur mit Zustimmung des AG berech-         tigt. 5      Abnahme 5.1   Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unter-         zeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von 12 Werktagen nach         Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die         Vornahme der Abnahme verlangt. 5.2   Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG         unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Nr. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt         und der AN hierzu geladen. 5.3   Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahme-         termin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis         der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. 5.4   Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel         verweigert werden. 5.5   Wird innerhalb der 12 Werktage nach der Fertigstellungsmitteilung gemäß Ziffer 5.1 keine         Abnahme verlangt, regeln sich die Rechtsfolgen nach § 12 Nr. 5 VOB/B (Abnahmefiktionen). 5.6   Wird die Abnahme gemäß Ziffer 5.4 verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungser-         bringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Im         übrigen gelten die Regeln nach Ziffer 5.1 ff. 6      Gemeinsames Aufmaß 6.1   Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einverneh-         men anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. 6.2   Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der AN         rechtzeitig gemeinsame Feststellung zu beantragen. 6.3   Der AG wird im Rahmen der Aufmaßnahme von seinem bauleitenden Architekten vertreten,         weswegen das Aufmaßverlangen an den Architekten zu richten und mit ihm der Termin zu         vereinbaren ist. 7      Vertragsergänzungen und -änderungen         Vertragsergänzungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen aus Beweisgrün-         den der Schriftform. 8      Sonstige Bestimmungen         Falls Bestimmungen des Bauvertrages oder der BVB unwirksam oder nichtig sind, wird da-         von die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen und un-         wirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem         Sinn am nächsten kommt.         BVB anerkannt :         .........................................................                .......................................................         (Ort, Datum)        (Auftragnehmer) Zusätzliche Vertragsbedingungen   1. Ausführungsdauer :     Der Beginn der Arbeiten ist auf ca. KW45 2025 festgelegt.     Für die Dauer der Arbeiten ist ein Zeitraum von 7 KW angesetzt.     Das Ende der Arbeiten ist auf  ca. KW03 2026 festgelegt. 2. Lage und Vermessung :     Das Baugrundstück liegt in 67433 Neustadt/Wstr., Hindenburgstraße 43-45     Die Höhenlage +/- 0,00 OK FFB Erdgeschoß ca. 0,50 m über Oberkante vorhandene Geh-     weghinterkante.     Die Hauptachsen sind durch den AN eigenverantwortlich festzulegen.     Beschreibung Gebäude:     Traufhöhe Gebäude:   ca.   8,40 m über OK Gelände     Firsthöhe Gebäude:   ca. 16,25 m über OK Gelände     Überbaute Fläche:   ca.   460,00 qm    Geschoßhöhe:   UG      2,53 m    EG      2,85 m    1.OG   2,85 m    2.OG   2,85 m    3.OG   3,25 m 3. Taglohnarbeiten :     Taglohnarbeiten müssen von der Bauleitung des Auftraggebers schriftlich angeordnet und frei-     gegeben werden. 4. Anlagen Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Maler- und Lackierarbeiten 1.   Allgemeine Hinweise 1.1   Diese Vorbemerkungen sind zusätzliche technische Vertragsbedingungen - ZTV. Sie sind    als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbe-    standsteil. 1.2   Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung    des Auftragnehmers. 1.3   Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der    preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits    vollständig enthalten. 1.4   Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlich berechnet werden. Dies gilt nicht,    sofern der Auftraggeber Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Überstunden vor deren    Ausführung ausdrücklich beauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu bringenden Zuschläge rich-    tet sich in diesem Fall nach den geltenden, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen. 1.5   Das Leistungverzeichnis hat nur dann Gültigkeit, wenn die nachfolgenden Stundenlohn-    sätze, Gerätesätze und Materialpreise ausgefüllt sind. Sätze und Preise gelten für die ge-    samte Bauzeit. 1.6   Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültige    Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet. 2.   Besondere Hinweise 2.1   Wenn der Auftragnehmer für das Lagern von Material Lagerflächen oder Räume benötigt,    sind diese unter Mitwirkung des Auftraggebers festzulegen. 2.2   Die Zuweisung von Räumen erfolgt stets widerruflich. Die Arbeiten anderer Auftragnehmer    dürfen hierdurch nicht behindert werden. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind    benutzte Räume innerhalb einer Woche besenrein zu räumen. Kommt der Auftragnehmer    dieser Aufforderung nicht nach, ist der Auftraggeber ohne Nachfrist berechtigt, die Lager-    räume auf Kosten des Auftragnehmers räumen zu lassen. 2.3   Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, für die Durchführung seiner Leistung den    Untergrund eigenverantwortlich auf Eignung zu prüfen. Eventuelle Bedenken sind zusätz-    lich zu den in der VOB, DIN 18 363, Abschnitt 3.1, angeführten Punkten noch vor der Aus-    führung der Arbeiten schriftlich vorzubringen, insbesondere bei:    -   weichem, rieselndem und gerissenem Putz    -   mineralischem Untergrund mit zu hoher Feuchtigkeit    -   Betonflächen, die an der Oberfläche Bindemittelanreicherungen enthalten oder an-       strichunverträgliche Schalölrückstände aufweisen    -   feuchtem, harzreichem, gerissenem oder astreichem Holz    -   Grundanstrichen auf Stahlbauteilen, deren Eignung für die Voranstriche nicht gege-       ben ist (Nachweis über Gitterschnitt)    -   unterrostetem, schlecht haftendem Voranstrich 2.4   Trifft der Auftragnehmer auf Vorleistungen (z.B. Grundierungen) anderer Unternehmer, ver-    pflichtet er sich eigenverantwortlich, sich die entsprechenden Materialangaben zu besor-    gen, um die Verträglichkeit des Anstriches auf vorhandenem Untergrund zu gewährleisten. 2.5   Im Besonderen hat der Auftragnehmer darauf zu achten, daß zu schützende Bauteile wie    Böden, Fenster, Beschläge, sanitäre Einrichtungsgegenstände etc. abgedeckt und abge-    klebt werden und das Abdeckmaterial nach Ausführung der Leistungen ohne Rückstände    entfernt wird. Glasflächen sind besonders sorgfältig abzudecken und vor Silikaten und Mi-    neralfarben (z.B. Keim) zu schützen. 2.6   Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, so werden diese auf Kosten des Auftragnehmers re-    guliert. 2.7   Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, dafür zu sorgen, daß rechtzeitig über die Farbtöne an-    hand der von dem Auftragnehmer zu erstellenden Musterflächen entschieden wird. 2.8   Kennzeichnung von Haustechnik - Leitungen:    -   Regenwasserleitung      Farbton braun    -   Wasserleitung - Hausanschluß   Farbton grün    -   Warmwasserleitung      Farbton rot    -   Zirkulationsleitung      Farbton orange    -   Abwasserleitung      Farbton violett    -   Rücklaufheizung      Farbton blau    -   Vorlaufheizung      Farbton dunkelrot    -   Gasleitung         Farbton gelb    -   Sonstige Kennzeichnungen von Leitungen sowie Markierungshinweise sind sorgfältig       mit den dafür zuständigen Ansprechpartnern abzustimmen. 2.9   Farben müssen neben den Aussagen der DIN 18 363 bei der Verwendung in Räumen, die    überwiegend dem Aufenthalt von Menschen dienen, so beschaffen sein, daß sie keine Be-    lästigung und Gesundheitsgefährdung durch Ausdünstung darstellen (z.B. Lindan, Form-    aldehyd etc.). Soweit es vergleichbare Produkte gibt, sind die mit der Kennzeichnung    "Blauer Engel - Umweltschutz" zu verwenden. 2.10   Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter, mit Farbe, Kleber oder Lösungsmittel getränkte    und stark verschmutzte Stoffe sind gemäß den öffentlichen Bestimmungen auf einer Son-    dermülldeponie zu entsorgen. Eine gesonderte vergütung wird hierfür nicht gewährt. Auf    Verlangen des Auftraggebers ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.    Werden die oben genannten Materialien in dem bauseits aufgestellten Schuttcontainer auf-    gefunden, müssen diese auf Anordnung des Auftraggebers unverzüglich entfernt werden.    Erfolgt dies nicht, wird ohne weitere Nachfristsetzung das Material durch den Auftraggeber    oder von ihm beauftragte Personen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt. Die hierbei ent-    stehenden Kosten werden dem Auftragnehmer angelastet. 2.11   Nach Abschluß der Arbeiten verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber eine    Baustellen - Materialliste zu übergeben, in der das verwendete Anstrichmaterial, gegliedert    nach Verwendungszweck, Fabrikat, hersteller aufgeführt ist, um zu einem späteren Zeit-    punkt farbengleiche Mischung und Herstellung nachbestellen zu können. Im weiteren ver-    pflichtet sich der Auftragnehmer, für geringfügige Ausbesserungen ausreichend Restfarben    zu hinterlassen. ZTV anerkannt :         .........................................................                .......................................................         (Ort, Datum)        (Auftragnehmer)
GEWERK:         320.034 Anstricharbeiten
1 Los 1 Malerarbeiten Wohnen
1
Los 1 Malerarbeiten Wohnen
1. 1 Titel 1 Tapezierarbeiten, Beklebearbeiten
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Titel 1 Tapezierarbeiten, Beklebearbeiten
1. 2 Titel 2 Decken und Wände Anstricharbeiten
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Titel 2 Decken und Wände Anstricharbeiten
1. 3 Titel 3 Geländer Türen Stahlteile
1. 3
Titel 3 Geländer Türen Stahlteile
1. 4 Titel 4 Bodenbeschichtungen
1. 4
Titel 4 Bodenbeschichtungen
1. 5 Titel 5 Sonstige Arbeiten
1. 5
Titel 5 Sonstige Arbeiten
1. 6 Titel 6 Taglohnarbeiten
1. 6
Titel 6 Taglohnarbeiten

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