Bodenbelagsarbeiten PVC
Neubau 16 Wohnungen Neustadt, Hindenburgstraße
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
GEWERK:         320.036 Bodenbelagsarbeiten BAUVORHABEN:         22057 Umbau und Sanierung zu             16 Wohnungen             Hindenburgstraße 43-45             67433 Neustadt /Wstr. BAUHERR:         HP 2. Immobilienverwaltungs GmbH             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim PLANUNG:         Arcus Projektentwicklung             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim             Fon.: 06231/9187-15             Fax.: 06231/9187-33 TRAGWERKSPLANUNG:      Ingenieurgesellschaft Hery             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim             Fon.: 06231/9187-0             Fax.: 06231/9187-31 ANGEBOTSABGABE BIS:      19.09.2025 ORT:            Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim BIETER:            .............................................             .............................................             .............................................             .............................................             .............................................                   (FIRMENSTEMPEL) ANGEBOTSSUMME   NETTO      _....................................... 19,00 % MwSt         _....................................... ANGEBOTSSUMME   BRUTTO   _....................................... Beginn der Arbeiten:      nach Vereinbarung Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde: - die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, - die besonderen Vertragsbedingungen zum Bauvertrag, - die zusätzliche Vertragsbedingungen, - die zusätzliche technische Vorschriften, - die allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C in der zur Zeit    der  Vertragsunterzeichnung gültigen       Fassung), - allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B in der zur    Zeit der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung), - hilfsweise das Werkvertragsrecht gem. §§ 631 ff. BGB. Besondere Vertragsbedingungen zum Bauvertrag 1.    Pflichten des Auftragnehmers (AN) 1.1  Der AN hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen, z.B. öffentlich-rechtliche Vorschriften,        Gesetze, Erlasse, Verordnungen oder verbindliche Richtlinien u.a., zu beachten.        Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen nach den im LV enthaltenen tech-        nischen Spezifikationen zu erbringen. Sollten solche fehlen, sind die einschlägige Re-        gelwerke und Vorschriften maßgeblich, sofern diese den - vorrangigen - allgemein aner-        kannten Regeln der Technik entsprechen. Hierdurch werden bei Fehlen entgegenstehender        Vereinbarungen die Anforderungen an die Güte der geforderten Leistung und die Grenzen        für die Gewährleistungsverpflichtung bestimmt. 1.2  Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu        treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Bau-        bereiches abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).        Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus        Verkehrssicherungspflichtverletzung frei, insbesondere bei etwaigen von ihm verursachten        Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken. 2     Pflichten des Auftraggebers (AG)        Der AG ist verpflichtet, den AN bei der Durchführung der vertraglichen Leistungen zu unter-        stützen. Der AG hat dem AN die für die Ausführung notwendigen Unterlagen unentgeltlich        und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Im übrigen treffen den AG die sich aus        der VOB ergebenden Pflichten. 3      Angebot 3.1  Die Angebotspreise (beim Einheitspreisvertrag nur der jeweilige Einheitspreis) sind Fest-        preise und bleiben bis zur Fertigstellung des Werkes unverändert. Das gilt sowohl für Ma-        terialpreise als auch für Löhne. Preisänderungsmöglichkeiten nach § 2 Nr. 3 VOB/B und        sonstigen VOB/B-Bestimmungen wie auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bleiben        erhalten. 3.2   Für zusätzliche, im Auftrag nicht vorgesehene, aber vom AG geforderte Leistungen sind dem         AG über die Anforderungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B hinaus schriftlich Nachtragsangebote zu         unterbreiten. Die Leistungen sollen aus Beweisgründen erst nach schriftlicher Auftragser-         teilung ausgeführt werden, außer die Leistung war für die Erfüllung des Vertrages notwen-         dig und eine Entscheidung des AG konnte nicht mehr herbeigeführt werden. Die Vergütung         erfolgt im Fall schriftlicher Auftragserteilung nach den vereinbarten Preisen; ansonsten sind         die Ansätze des dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisses maßgeblich.         Sind sie dort nicht enthalten, gelten die ortsüblichen Preise. 4      Beauftragung Dritter         Zur Weitervergabe von Leistungen an Dritte ist der AN nur mit Zustimmung des AG berech-         tigt. 5      Abnahme 5.1   Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unter-         zeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von 12 Werktagen nach         Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die         Vornahme der Abnahme verlangt. 5.2   Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG         unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Nr. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt         und der AN hierzu geladen. 5.3   Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahme-         termin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis         der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. 5.4   Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel         verweigert werden. 5.5   Wird innerhalb der 12 Werktage nach der Fertigstellungsmitteilung gemäß Ziffer 5.1 keine         Abnahme verlangt, regeln sich die Rechtsfolgen nach § 12 Nr. 5 VOB/B (Abnahmefiktionen). 5.6   Wird die Abnahme gemäß Ziffer 5.4 verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungser-         bringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Im         übrigen gelten die Regeln nach Ziffer 5.1 ff. 6      Gemeinsames Aufmaß 6.1   Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einverneh-         men anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. 6.2   Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der AN         rechtzeitig gemeinsame Feststellung zu beantragen. 6.3   Der AG wird im Rahmen der Aufmaßnahme von seinem bauleitenden Architekten vertreten,         weswegen das Aufmaßverlangen an den Architekten zu richten und mit ihm der Termin zu         vereinbaren ist. 7      Vertragsergänzungen und -änderungen         Vertragsergänzungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen aus Beweisgrün-         den der Schriftform. 8      Sonstige Bestimmungen         Falls Bestimmungen des Bauvertrages oder der BVB unwirksam oder nichtig sind, wird da-         von die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen und un-         wirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem         Sinn am nächsten kommt.         BVB anerkannt :         .........................................................                .......................................................         (Ort, Datum)        (Auftragnehmer) Zusätzliche Vertragsbedingungen   1. Ausführungsdauer :     Der Beginn der Arbeiten ist auf ca. KW44 2025 festgelegt.     Für die Dauer der Arbeiten ist ein Zeitraum von 4 KW angesetzt.     Das Ende der Arbeiten ist auf  ca. KW48 2025 festgelegt. 2. Lage und Vermessung :     Das Baugrundstück liegt in 67433 Neustadt/Wstr., Hindenburgstraße 43-45     Die Höhenlage +/- 0,00 OK FFB Erdgeschoß ca. 0,50 m über Oberkante vorhandene Geh-     weghinterkante.     Die Hauptachsen sind durch den AN eigenverantwortlich festzulegen.     Beschreibung Gebäude:     Traufhöhe Gebäude:   ca.   8,40 m über OK Gelände     Firsthöhe Gebäude:   ca. 16,25 m über OK Gelände     Überbaute Fläche:   ca.   460,00 qm    Geschoßhöhe:   UG      2,53 m    EG      2,85 m    1.OG   2,85 m    2.OG   2,85 m    3.OG   3,25 m 3. Taglohnarbeiten :     Taglohnarbeiten müssen von der Bauleitung des Auftraggebers schriftlich angeordnet und frei-     gegeben werden. 4. Anlagen Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Bodenbelagsarbeiten 1.   Allgemeine Hinweise Für die Stoffe und Bauteile, Ausführung, Nebenleistungen, Aufmaß und Abrechnung gelten die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen. VOB   DIN   18 365   Bodenbelagsarbeiten allgemein    DIN EN 14041   Elastische, textile, Laminat- und modulare mehrschichtige Bodenbeläge    DIN EN ISO 105   Textilien - Farbechtheitsprüfung sowie die Hinweise, Richtlinien, Vorschriften etc. der zuständigen Hersteller- und Lieferwerke, insbesondere auch die der entsprechenden Behörden. Ebenfalls gelten hinsichtlich des Schallschutzes die DIN 4109 und DIN EN ISO 10140, sowie hinsichtlich des Brandschutzes die DIN 4102. Ferner alle gültigen DIN - Vorschriften bezüglich Bodenbelag. Sämtliche Positionen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Materialien, einschl. Abladen und sachgemäßem Lagern auf der Baustelle, sowie alle Vor-, Neben- und Nacharbeiten, sofern in den einzelnen Positionen nichts anderes beschrieben ist. Die geforderte Leistung ist nach den Regeln des Handwerks und der Technik einwandfrei, exakt, sauber und haltbar auszuführen. 2.   Material Soweit für Bodenbeläge keine DIN - Normen oder RAL - Gütebestimmungen bestehen, müssen sie die folgenden Eigenschaften in ausreichendem Maße besitzen:       Massbeständigkeit       Farbechtheit       Lichtechtheit       Wasserechtheit für Farben und Druck       Reibechtheit / Verschleißfestigkeit       Brennverhalten,       Zugfestigkeit       Härte       Kerbzähigkeit       Abrieb       Elektrische Isolierfähigkeit       Biegsamkeit       Massänderung durch Wärmeeinwirkung       Verbesserung und Bewertung des Trittschallschutzes. sowie die in den einzelnen Positionen zusätzlich geforderten Eigenschaften. Material und entsprechende Farbmuster sind umgehend und unaufgefordert nach Auftragserteilung und technischer sowie gestalterischer Klärung der Bauleitung vorzulegen. Bedenken gegen das bauseitig vorhandene Material sind vor Arbeitsbeginn bzw. Auftragserteilung schriftlich geltend zu machen. Materialprüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen. Materialien, die kein Prüfzeugnis besitzen, sind nur mit Rücksprache und Erlaubnis der Bauleitung verwendbar. 3.   Verarbeitung Der vorhanden Untergrund ist vom Unternehmer ca. 4 Wochen vor Arbeitsbeginn auf seine Eignung zu überprüfen. Der beanstandungsfreie Beginn einer jeden Einzelarbeit stellt die Anerkennung des vorgefundenen Untergrundes dar. Sind Mängel zu erkennen oder Schäden am Oberbelag zu befürchten, ist der Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen. Der Untergrund ist vor Beginn der Arbeiten zu säubern und zur Erzielung eines guten Haftgrundes fachgerecht vorzubereiten. Zum Beispiel:   Neoprene - Anstrich, Anstrich mit Estrichgrund,          auf Kunststoff-, Alkoholbasis oder dgl.          bzw. Haftemulsionsanstrich für Asphaltestrich. Diese Arbeiten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren, das Beseitigen von Unebenheiten bis zu 3 mm wird nicht besonders vergütet. Unebenheiten, die über dieses Maß hinausgehen, sind der Bauleitung zu melden. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen der Bauleitung Musterböden zu verlegen. Die Böden werden zu den im Angebot angegebenen Einheitspreisen ohne Aufschlag für erschwerte Arbeit vergütet. Die im Estrich angelegten Schwindfugen sind im Zuge der Spachtelung zu schließen, was mit dem Einheitspreis Spachtelung abgegolten ist. Das Liefern und Einbringen von PVC-, Nadelvlies- oder Tuftingbelägen auf kleineren Flächen, bzw. späteres Liefern und Einbringen als im Zuge der Hauptarbeiten vorgesehen, werden nicht besonders vergütet. 4.   Trittschallschutz Die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten erfolgt in der Regel auf anhydritgebundenen, zementgebundenen oder auf Asphaltestrichen als schwimmende Estriche oder Verbundsysteme. Die geforderten Trittschalldämmeigenschaften werden, insbesondere bei Verbundestrichen, durch gehweiche Beläge erreicht. Die gehweichen Beläge müssen ein Trittschallschutz - Verbesserungsmaß von wie folgt erreichen:    Alle Beläge im Gebäude auf Geschossdecken   VM = 19 dB,    Teppiche in Wohnungen, Konferenz- und Chefräumen   VM = 24 dB. Die Trittschallschutz - Verbesserungsmaße sind durch amtliche und gültige Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die Fertigbodenbeläge sind über den Estrichfugen oder im Türbereich, bzw. nach Erfordernis und Angabe der Bauleitung zu unterbrechen. 5.   Wärmeschutz Die Bodenbeläge müssen im Sinne der Arbeitsstättenrichtlinien als fußwarm ausgeführt werden. 6.   Brandschutz Leicht entflammbare Baustoffe (Bodenbeläge) dürfen nicht verwendet werden. Mindestanforderungen nach DIN 4102: Baustoff B1 (Schwer entflammbar). 7.   Abdichtung mittels PVC - Boden Sofern im Leistungsverzeichnis darauf hingewiesen wird, sind die dafür vorgesehenen gehweichen Bodenbeläge aus PVC an allen Fugenoberflächen wasserdicht auszuführen, z.B. zu verschweißen. Im Wand- und Sockelbereich ist ebenfalls Wasserdichtigkeit herzustellen. Es dürfen nur verrottungsfeste Kleber und gehweiche Unterlagen verwendet werden. In Naßbereichen ist mit besonderer Sorgfalt in Abstimmung mit der Bauleitung zu arbeiten. 8.   Baureinigung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, täglich und unaufgefordert seine Arbeitsabschnitte zu reinigen. Bei Unterlassung ist die Bauleitung berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers andere Firmen mit der Schuttbeseitigung zu beauftragen. Die Benutzung der Bauschutt - Container wird gegen Nachweis monatlich berechnet. Transporthilfe kann bauseits gegen Berechnung (Baukran, soweit vorhanden, Aufzug) gestellt werden. Dieses muß jedoch in Abstimmung mit der Bauleitung vereinbart werden. Eine Verpflichtung seitens des Auftraggebers für Transporthilfe besteht jedoch nicht. ZTV anerkannt :         .........................................................                .......................................................         (Ort, Datum)        (Auftragnehmer)
GEWERK:         320.036 Bodenbelagsarbeiten
Vorbemerkung: Alle nachfolgend ausgeschriebenen Bodenbeläge sind zu bemustern.
Vorbemerkung:
1 Los 1 Bodenbelagsarbeiten PVC
1
Los 1 Bodenbelagsarbeiten PVC
1. 1 Titel 1 Bodenbeläge
1. 1
Titel 1 Bodenbeläge
1. 2 Titel 2 Spachtelarbeiten
1. 2
Titel 2 Spachtelarbeiten
1. 3 Titel 3 Taglohnarbeiten
1. 3
Titel 3 Taglohnarbeiten

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen