LM-Fenster / -türen und PR-Fassaden
Netto-Markt in Herzberg (Elster)
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt. In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme. Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen, Lagern, Verwahren und Transportieren zur       Verwendungsstelle. Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -, Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen , vorzuhalten und nach Fertigstellung der Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit. Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er hat die Kosten hierfür zu tragen. Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu             veranlassen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der Nachbargrundstücke  beinhalten, beachtet werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau-Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen. Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden. Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht gestattet! Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner  Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht dafür   verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem Grundstück des Bauherrn befinden. Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne weitere          Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der    Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt werden kann, werden auf Anforderung der   Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt. Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die  Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre und 6 Monate, für Dacheindeckung 10 Jahre und 6 Monate, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein. Sie werden nur vergütet, wenn sie         entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des             Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten. Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto- Abzug auch für Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen Mängel,    Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug. Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können, erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten. Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer. Maßangaben sind als ca. Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau      zu nehmen. Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers kostenlos anzufertigen. Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativvorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt            einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen. Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab, so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht. Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den Bewerbern vor. Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand. BESONDERE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN HINWEISE  VOB C 0 der maßgebenden DIN Den Arbeiten liegen folgende Vertragsbedingungen neuester Fassung zugrunde:   DIN  1050   Stahl im Hochbau   DIN   055   Lastannahmen im Hochbau   DIN   712   Blatt 3: Aluminium und Reinaluminium in Halbzeug   DIN  1725   Blatt 1: Aluminium-Legierung, Knetlegierung (E)   DIN  1745   Blatt 3: Bleche und Bänder aus Aluminium-Eloxalqualität   DIN  1748   Blatt 2: Strangprofile aus Aluminium, technische Lieferbedingungen   DIN  1748   Blatt 4: Strangpreßprofile aus Aluminium, zulässige Abweichung   DIN  4100   Geschweißte Stahlbauten   DIN  4108   Wärmeschutz im Hochbau + Ergänzende Bestimmungen   DIN  4113   Aluminium im Hochbau   DIN  4114   Stabilitätsfälle im Stahlbau   DIN  4115   Stahlleichtbau   DIN  4701   Dichtungen   DIN  7168   Maßabweichungen der Fertigungsteile   DIN  7863   Nichtzellige Elastomere Dichtprofile im Fenster- und Fassadenbau, Werkstoffanforderung und Prüfung   DIN 16935   Elastische Folien   DIN 17611   Anodisch oxydierte Strangpressprofile aus Aluminium für da Bauwesen   DIN 18005   (E) Schallschutz im Städtebau; Richtlinien für die Planung   DIN 18055   Blatt 2: Fenster, Fugendurchlässigkeit und Schlagregensicherheit - Anforderungen und      Prüfung   DIN 18055   Blatt 3: Fenster, mechanische Belastung - Anforderungen un Prüfung   DIN 18056   Fensterwände, Bemessung und Ausführung   DIN 18201   Maßtoleranzen im Hochbau, Begriffe   DIN 18202   Maßtoleranzen im Hochbau, Fenster und Türöffnungen   DIN 18335   Stahlbauarbeiten   DIN 18355   Tischlerarbeiten   DIN 18357   Beschlagarbeiten   DIN 18360   Metallbauarbeiten   DIN 18361   Verglasungsarbeiten   DIN 18363   Anstricharbeiten   DIN 18364   Oberflächenschutzarbeiten an Stahl und Aluminium   DIN 18545   Blatt 1: Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen, Anforderungen an Glasfalze   DIN 18545   (E) Blatt 2: Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen   DIN 18586   Beschläge für Fenster   DIN 55928   Schutzanstriche auf Stahl, Merkblatt 329 - Anstriche auf verzinktem Stahl   DIN 68121   Blatt 1: Holzfenster, Dreh-Kipp-, Kippfenster   DIN 68360   Holz für Tischlerarbeiten, Gütebedingungen   DIN 68602   Beanspruchungsgruppen für Holzverleimungen   DIN 68800   Holzschutz im Hochbau ALLGEMEINES Angebot: Mit dem Angebot hat der Bieter von typischen Detailpunkten Ausführungszeichnungen im M 1:1 mit Übersichtszeichnungen im M 1:20 zur genauen Erläuterung der angebotenen Konstruktion und aller Einbauteile mit Angabe der Dimension und Profile, sowie der Werkstoffe nach Art und Dicke anzufertigen und einzureichen. Insbesondere sind eindeutig darzustellen: - Höhen- und Querschnitte des am häufigsten vorkommenden Elementes, einschließlich sämtlicher Anschlüsse und Befestigungen - Zeichnungen zu wesentlichen Details der Fensterkonstruktion und der Anschlüsse zum Baukörper sind im Auftragsfall vorzulegen (Elementansichten ca. M 1:20, vermaßt zum Baukörper/ Gebäudeachsen, Anschlussdetails M 1:1) Die Anlieferung der Fenster auf der Baustelle, die gesamte Montage und alle erforderlichen Befestigungselemente sind im Angebotspreis enthalten. Das angebotene System muss einen gültigen Eignungsnachweis besitzen. Anschlüsse: Zum betriebsfertigen Einbau aller ausgeschriebenen Elemente gehören alle Abdichtungen und Anschlüsse an das Gebäude, sowie die Verglasung. Die für den Anschluss der Rahmen an Sichtmauerwerk, Beton, Naturstein, Putz etc. erforderlichen Profile und dauerelastischen, witterungs- und UV-beständigen Dichtungen sind in den Einheitspreis einzurechnen. Die Zwischenräume der Elementverbindungen sind mit Isoschaum oder gleichwertigem sorgfältig zu dichten. Statische Anforderungen: Die Fensterkonstruktion, einschließlich der Verbindungselemente, muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Unter den angenommenen Beanspruchungen darf: - sich Rahmen und Scheibenrand zwischen zwei Auflagern nicht mehr als 1/300 der Länge durchbiegen - bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas die Durchbiegung des Scheibenrandes zwischen gegenüberliegenden Scheibenkanten 8 mm nicht überschreiten. Die Beanspruchungen sind anzunehmen nach:   DIN  1055   Teil 4 für Windlasten   DIN  1055   Teil 3 für Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasung und Riegel bis Brüstungshöhe DIN 18056   für Vertikallasten auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern Falls zusätzliche Belastungen angegeben sind, so sind sie in der Bemessung zu berücksichtigen. Fensterflügel müssen den Anforderungen nach DIN 18 055 entsprechen. Werkpläne: Vor Arbeitsbeginn sind genaue Werk- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:1 den Architekten zur Genehmigung vorzulegen. Diese genehmigen nur die Konstruktion. Für die eingetragenen Maße ist der Auftragnehmer verantwortlich. Die genehmigten Zeichnungen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Haftung und Verantwortung betreffs der von ihm angebotenen Konstruktion bezüglich der Statik, Standfestigkeit, Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit. Koordination: Die Prüfung der baulichen Voraussetzungen nach DIN 18 360, Ziffer 3.101, hat mindestens 10 Tage vor Ausführungsbeginn zu erfolgen. Gibt der Auftragnehmer der Bauleitung nicht rechtzeitig Bescheid über die zu veranlassenden Reinigungs- und Ausbesserungsarbeiten durch Vorunternehmer, können keine Terminverzögerungen  daraus abgeleitet werden. STOFFE UND BAUTEILE VOB  C 2 der maßgebenden DIN Abmaße Fassaden und Fenster: Für die Maßtoleranzen der Elemente wird das AGI- Arbeitsblatt M 2, Tabelle 1,      Genauigkeitsgruppe 1 bzw. Tabelle 2, Genauigkeitsgruppe 3 zugrunde gelegt. Abmaße Rohbau: Dem Rohbau liegen die Maßtoleranzen im Hochbau DIN 18 202 zugrunde. Stoffe und Bauteile allgemein: Bauteile, welche durch Diletation bedingt (auch durch Baukörperbewegung) sich gegeneinander verschieben, müssen abriebfeste Oberflächen besitzen. Die Bewegungen dürfen keine Geräusche verursachen. Gegebenenfalls sind Beilagen (Gleitschichten) einzulegen.Alle Dichtungen innerhalb der Fassadenkonstruktion sind mit Neopren-Profilen herzustellen. Dichtungen mit dauerelastischen Kitt oder zusätzliche Versiegelung sind nicht zugelassen. In alle Flügelanschläge müssen rings umlaufend verdeckt eingebaute witterungs- und alterungsbeständige Neopren- Dichtungen eingebaut werden, welche beim Schließen der Fenster rings umlaufend gleichmäßig angepresst werden. Schlagregensicherheit und Fugendurchlässigkeit müssen entsprechend den Forderungen nach DIN 18 055 Blatt 2  gewährleistet sein. Der Nachweis, dass die geforderte Beanspruchungsgruppe erfüllt wird, ist zu erbringen. Beschläge: Die gesamten Beschläge, einschließlich aller Schraubverbindungen, sind aus korrosionsfreiem Material herzustellen. Alle Beschlagteile, mit Ausnahme der Bedienungselemente, müssen verdeckt liegend angeordnet sein. Es muss gewährleistet sein, dass alle zur Betätigung auftretenden Kräfte einwandfrei auf die Flügel übertragen werden. Verankerungen: Stahlteile müssen sandgestrahlt, flammspritzverzinkt oder feuerverzinkt und grundiert eingebaut werden. Beim Zusammentreffen verschiedener Metallteile darf keine Kontaktkorrosion entstehen. Kontaktstellen sind zwischen Stahl und Aluminium durch Zwischenlagen aus Neopren oder Fiber, zwischen Aluminium und Beton durch Bitumenanstrich zu isolieren. Entgegen DIN 18 360 Ziffer 3.113 sind zusätzlich Bauteile aus Stahl, die auch nach dem Einbau zugänglich bleiben, mit einem dauerhaft wirksamen Korrosionsschutz zu versehen. Verbindungen: Verbindungselemente, wie Schrauben, Bolzen usw., müssen korrosionsgeschützt sein, in Verbindung mit Aluminium müssen sie aus Chromnickelstahl bestehen. Bei statisch nicht belasteten Teilen können auch  Aluminium- Verbindungselemente eingesetzt werden. Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe: Beim Zusammentreffen verschiedener Stoffe muss gesichert sein, dass keine Kontakt- Korrosion und keine andere Beeinflussung entstehen kann. Dichtungsprofile: Dichtungsprofile müssen nichthärtend sein und ihre elastischen Eigenschaften (insbesondere Rückstellkräfte) im vorkommenden Temperaturbereich beibehalten. Die Shorehärte muss bei geringen Toleranzen gleich bleiben. Die Dichtungsprofile müssen - soweit sie atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt sind, hiergegen widerstandsfähig sein. Es sind grundsätzlich Dichtungsprofile aus APTK (Ätylen-Propylen-Teer-Kautschuk) oder Chloroprene einzusetzen, welche den Anforderungen nach DIN 7863 entsprechen. Dichtstoffe: Zur Abdichtung zwischen Aluminium-Holz- Elementen und Rohbau müssen dauerelastische Dichtstoffe (z.B. auf Thiokol- Basis) verwendet werden. Sie dürfen nach DIN 52 460 keine aggressiven Bestandteile beinhalten. Trockenverglasung: Die Verglasung ist zwischen dem außen angepressten Glashaltesteg und der innen flächenbündig federnd geklemmten Glasleiste vorzunehmen. Eine sichtbare Befestigung der Glasleisten ist nicht zulässig. Die Trockenverglasung ist mittels außen und innen umlaufender APTK- Dichtung herzustellen. Die außenliegende Dichtung ist als geschlossener Rahmen auszuführen. Druckverglasung: Verglasung als Druckverglasung nach anzubietendem System. Die Ecken der Neopren- Dichtungen und APTK- Dichtungen sind zu vulkanisieren. Der Anpressdruck muss gleichmäßig rings umlaufend, kontrollierbar und nachstellbar sein. Ein Prüfungszeugnis über die Eignung der Druckverglasung ist vorzulegen. Das Verglasungssystem muss von Isolierglasherstellern geprüft und genehmigt sein. Verglasung mit Dichtstoffen: Verglasung mit plastischen und elastischen Dichtstoffen entsprechend "Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppe zur  Verglasung von Fenstern", herausgegeben vom Institut für Fenstertechnik e.V., Theodor-Gietl-Str. 7-9, 83026 Rosenheim und die DIN 18 361 Verglasungsarbeiten. Verklotzung: Bei allen Verglasungsarten ist die Verklotzung der Scheiben nach den "Klotzungs- Richtlinien" für ebene Glasscheiben, herausgegeben von der Technischen Beratungsstelle im LIV des Glaserhandwerks Baden-Württemberg, Otto-Wels-Str. 11, 76189 Karlsruhe, vorzunehmen. Einbau von Brüstungsplatten sinngemäß. AUSFÜHRUNG  VOB C 3 der maßgebenden DIN Konstruktion: Die Konstruktion der Fassaden und Fenster, einschließlich der Verbindungselemente, muss alle auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Rohbaukörpers abgeben können. Windlasten: Die Windlasten sind nach DIN 1055 Blatt 4 anzunehmen. Verkehrslasten als Horizontallasten: Bei der Bemessung der Tragglieder ist entsprechend DIN 1 055 eine von innen wirkende Horizontalkraft von bis zu 1,0 kN/m auf horizontale Brüstungsriegel zu berücksichtigen, sofern diese dem   öffentlichen Verkehr zugänglich sind. Vertikale Verkehrslasten: Die Fassade erhält keine zusätzlichen vertikalen Verkehrslasten. Durchbiegung: Unter Berücksichtigung aller Lasten dürfen Profile zwischen zwei Auflagerpunkten keine größere Durchbiegung als f = 1/300 erhalten, max. jedoch 8 mm. Schlagregensicherheit und Fugendurchlässigkeit: Die Schlagregensicherheit und Fugendurchlässigkeit muss entsprechend den Forderungen nach DIN 18 055, Blatt 2, gewährleistet sein. Fugendurchlässigkeit: Die Fugendurchlässigkeit muss entsprechend den Forderungen nach DIN 18 055 gewährleistet sein. Der Fugendurchlass- Koeffizient darf 1,0 m3/hm nicht überschreiten. Bei Fenstern, die das RAL- Gütezeichen nicht besitzen, ist ein Nachweis vergleichbar mit der Systembeschreibung und Fertigungsüberwachung gemäß RAL  RG 424/4 erforderlich, dass die geforderte Beanspruchungsgruppe erreicht wird. Wärme- und Feuchtigkeitsschutz: Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gilt DIN 4108 und die Wärmeschutzverordnung. Für nicht transparente Füllungen (Paneele) in Fenstern und in Fensterwänden gelten die Anforderungen nach DIN 4108, Teil 2, an leichte Bauteile. Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, dass Schäden (z.B. unzulässige Minderung des Wärmeschutzes) vermieden werden (DIN 4108, Teil 2 und Teil 5). Schallschutz: Für den Schallschutz gilt DIN 4109, die ergänzenden Bestimmungen zu DIN 4109 (9.75) und die  VDI- Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern". Die Anschlüsse zwischen Fenstern und Baukörper sind unter  Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden. Befestigung: Der Einbau der  Verankerung hat nach den Konstruktions-Details zu erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass die Verankerung:   - die Kräfte der Fassade einwandfrei auf das Bauwerk übertragen kann.   - die Bewegungen, sowohl aus der Wärmedehnung der Fassade, wie auch durch Formänderung am   Bauwerk, aufnehmen kann. Die Verankerung von Fensterwänden erfolgt nach DIN 18 056. Der Abstand der Befestigungselemente darf maximal 800 mm nicht überschreiten. Zusätzlich sind beim Anschluss von Sprossen und Kämpfern Befestigungsmittel anzuordnen. Die Montage der Fenster hat lot- und fluchtgerecht nach den bauseits in  jedem Geschoss angelegten Markierungen, z.B. Meterrissen und Fluchtpunkten, zu erfolgen. Abdichtungen zum Rohbaukörper: Hohlräume zwischen Rahmenprofilen und Baukörper sind mit Mineralwolle oder gleichwertigem auszustopfen. Sofern keine speziellen Putzanschlussprofile vorgesehen werden, sind die Anschlüsse zum Mauerwerk mit elastischen Dichtstoffen (z.B. auf Thiokol- Basis) zu versiegeln. Bei der Festlegung der Fugenbreite für die Versiegelung sind die auftretenden Längenausdehnungen der Elemente, Bewegungen im Baukörper und die zulässige Dauerbelastung der Dichtstoffe zu beachten. Die Verarbeitungsrichtlinien der Dichtstoff- Hersteller sind zu beachten. Bei Ausbildung von Dehnstößen zwischen einzelnen Elementen sind diese ausreichend zu bemessen und unter Verwendung von elastischen Dichtungsprofilen bzw. Kunststoffgleitern auszubilden, um Knackgeräusche durch temperaturbedingte Längenänderungen zu verhindern. Entwässerung: Bei Fensterkonstruktionen sind in den unteren Rahmenprofilen verdeckt liegende Wasseraustrittsöffnungen vorzusehen. In Kämpferprofilen angeordnete Wasseraustrittsöffnungen sind vor direktem Windanfall zu schützen. Bei Türkonstruktionen ist der Schlagregen über den Wetterschenkeln abzuführen. Verglasung: Die Verglasung hat nach den Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik e.V., Theodor-Gietl-Str. 7-9, 83026 Rosenheim zu erfolgen. Wenn nicht ausdrücklich anders in den einzelnen Positionen erwähnt, ist grundsätzlich Kristallspiegelglas zu verwenden. Bei Isolierglas sind nur Fabrikate mit gelötetem Glas- Metall- Rand, alternativ geklebt und 2-fach gedichtet, mit        UV- beständigen Stoffen zugelassen. Der Luftzwischenraum ist auf 12 mm festgelegt, wenn in den einzelnen           Positionen nichts anderes beschrieben ist. Oberfläche Metallteile: Es sind ausschließlich Profile der Legierung für Eloxalqualität laut DIN 1725 zu verwenden. Die Oberflächenbeschichtung sämtlicher Aluminium- Profile und Aluminium-Bleche erhalten, soweit im Text zu den einzelnen Positionen nichts anderes vermerkt ist, eine Farbbeschichtung in einem RAL- Farbton nach Wahl der Architekten (der Bauleitung). Die zur Anwendung kommenden Aluminium- Profile und Bleche müssen sich für eine derartige Behandlung eignen. Sie müssen insbesondere frei sein von Vorkorrosionsschäden, die eine Beeinträchtigung der Güte der zu erzielenden Oberfläche verursachen können. Werden an den Profilen oder Blechen Schäden dieser Art festgestellt, sind diese  vor Beginn der Oberflächenbehandlung durch Schleifen zu beseitigen. Die Konstruktion ist so auszubilden, dass sie den besonderen Bedingungen einer Farbbeschichtung Rechnung trägt. Insbesondere sind Verbindungen von Konstruktionsteilen und Profilen untereinander so sorgfältig auszubilden, dass durch Gleiten von Konstruktionsteilen gegeneinander kein Abtrag der Schichtdicke verursacht wird. Die Oberflächen sollen nicht spiegeln. Es muss zur Beseitigung von möglichen Beschädigungen eine Verfahrensweise vorgesehen werden, die eine Nachbehandlung an Ort und Stelle zulässt. Bei Farbbeschichtung sind die Gütevorschriften der Gütegemeinschaft stückgutbeschichteter Bauelemente e.V., Marientorgraben 13, 90402 Nürnberg, zu beachten. Es wird ein Aufbau der Oberflächenbeschichtung nach folgendem System gefordert: Sämtliche Aluminium- Teile müssen frei von Schmutz, Silikonen und mechanischen Beschädigungen sein. Schweiß- und Lötstellen sind zu verschleifen. Die zu beschichtenden Flächen dürfen keine Rauhigkeiten aufweisen, die die Qualität beeinträchtigen können. Als Vorbehandlung ist in einer mehrstufigen, automatischen Verfahrenstechnik die Chromatierung vorzusehen. Hierbei müssen Rahmen, Hohlprofile und geschlossene Konstruktionen ausreichend mit zusätzlichen Bohrungen für Wasserablauf und Belüftung versehen sein, um eine einwandfreie Spülung und Trocknung der Hohlräume zu garantieren. Die Chromatierung muss nach folgendem Verfahren erfolgen: 1) Entfetten 2) Spülen 3) Spülen 4) Desoxidieren 5) Spülen 6) Spülen 7) Chromatieren 8) Spülen 9) Schlussspülung mit entionisiertem Wasser 10) Trocknung Nach Vorbehandlung, die mit äußerster Sorgfalt durchzuführen ist, ist der Aufbau der Farbschicht in Nasslackbeschichtung auf Polyurethan-Basis durchzuführen. Es ist ein Zweikomponenten-Lacksystem anzuwenden, welches elektrostatisch gespritzt wird. Das Lackmaterial ist tixotrope einzustellen, so dass auch im Bereich der Kanten eine ausreichend dicke Schicht aufgebaut wird. Anschließend ist mit erhöhten Temperaturen um 100°C eine beschleunigte Trocknung vorzunehmen. Vor der Farbbeschichtung werden folgende Qualitätsmerkmale verlangt: 1) Die beschichteten Flächen müssen frei von Läufern, Blasen und Poren sein. Farbe und Glanzgrad müssen gleichmäßig sein. 2) Die Schichtstärke soll auf den Sichtflächen 60 my (+/- 15 my) betragen. 3) Die Haftung muß nachgewiesen werden durch: 3.1 Gitterschnitt nach DIN 53 151 - GTO - GTI 3.2 Schwitzwassertest nach DIN 50 017 - Ablösungen dürfen nach einer Belastung von 1,000%              relativer Luftfeuchte von 45°C nicht auftreten. 3.3 Bleistifthärte min. 3 - 4 H. 4) Die Korrosionsbeständigkeit muß nachgewiesen werden durch: 4.1 Salzsprühtest nach ASTM - es dürfen nach 1000 Stunden Belastung an den Schnittflächen über den Bereich von 1,5 mm hinaus keine Unterwanderungen auftreten. 4.2 Kesternich- Prüfung nach DIN 50 018 - nach 10 Stunden soll der Film noch poren- und blasenfrei sein und höchstens geringe Glanz- und Farbtonunterschiede zeigen. 5) Die Beständigkeit gegen flüssige Medien ist nachzuweisen durch: 5.1 Leitungswasser: 14 Tage 5.2  1 %-ige wässrige Netzmittellösung: 14 Tage 5.3 Einwirkung von 20 %-iger Salzsäure und Natronlauge: 6 Stunden 5.4 Mörteltest: Mörtel hergestellt im ASTM C 207 - nach 24 Stunden im Dampfschrank soll nach         Trocknung der Mörtel leicht und ohne Rückstände zu entfernen sein. 5.5 Dichtwerkstoffe: Nach 24 Stunden UV- Bestrahlung darf keine sichtbare Veränderung auf der               Beschichtung erkennbar sein.    6) Mechanische Eigenschaften:   Schneiden, Bohren, Fräsen muß mit sachgemäßen Einrichtungen und Schneidhilfen ohne Abplatzen des Beschichtungsfilms an den Schnittkanten durchgeführt werden. Entfernen des Schneidöls mit     Spiritus. 7) Erichsentiefung nach DIN 55 156, min. 5 mm    8) Dornbiegeversuch nach DIN 55 152, 6 mm 9) Lichtechtheit: Nach 500 Stunden Belastung im Weathermometer XWWR mit 8 Filterkombinationen darf der Glasabfall des Anfangswertes höchstens 50 % betragen.   10) Beständigkeit gegen organische Reinigungsmittel: im sog. MEK- Test 20 Doppelhube.   11) Der auftretende Glanzabfall muß gleichmäßig sein und darf das dekorative Aussehen nicht  beeinträchtigen.   12) Für die Qualität der Beschichtung ist eine Gewährleistung nach VOB zu übernehmen. Anodische Oxydation: Für die anodische Oxydation gilt DIN 17 611. Die Güterichtlinien für anodisch erzeugte Oxydschichten und Aluminium (EURAS/EWAA), herausgegeben von der Gütegemeinschaft Anodisiertes Aluminium e.V.(GAA), Marientorgraben 13, 90402 Nürnberg,sind zu beachten. Farbabweichungen, auch zwischen Profilen und Blechen sind durch Farbmuster abzugrenzen.Die nach vorstehenden Qualitätsmerkmalen behandelten Aluminium- Teile sind durch geeignete Mittel während des Transports und der Montage sorgfältig vor mechanischen Beschädigungen zu schützen. Verschmutzungen, die während der Weiterverarbeitung durch Kleber, Dichtungsmittel, Gleitmittel o.ä. auf den Oberflächen  entstehen, sind sofort zu beseitigen. Vor Ingebrauchnahme und nach durchgeführter Grundreinigung ist eine Kontrolle durchzuführen, wobei  Beschädigungen der Oberfläche mit einem Material gleicher Farbe und Qualität zu beseitigen sind. Verschmutzungen sind an allen Oberflächen durch Ankleben und Abdecken zu vermeiden, gegebenenfalls unaufgefordert sorgfältig zu entfernen. Reinigen mit Spachteln und sonstigem Gerät ist zu unterlassen. Das Abklebe- und Abdeckmaterial ist sorgfältig einzusammeln und zu entsorgen. Die Beseitigung aller von den eigenen Arbeiten herrührenden Abfällen ist Sache des Unternehmers und wird erforderlichenfalls von der Bauleitung auf dessen Kosten beseitigt. AUFMASS UND ABRECHNUNG  VOB C 5 der maßgebenden DIN Alle Elemente werden einschließlich ihrer Anschlüsse entsprechend den Abmessungen in den Systemzeichnungen nach Stück abgerechnet. Elemente, die durch Innen- und Außenecken bzw. durch Anschlüsse an Betonwände geringfügige Maßdifferenzen  aufweisen, werden mit den Einheitspreisen der Normalelemente abgerechnet. Die Ausbildung der Innen- und Außenecken, sowie der Rohbau-Dehnfugen - Brücken - wird als Zuschlag pro Element berechnet. SONSTIGE METALLE Stahl: Alle Stahlteile der Unterkonstruktion, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind zu verzinken. Bauteile aus Stahl sind an Flächen, die nach dem Einbau zugänglich bleiben, entsprechend DIN 18 360 gegen Korrosion zu schützen. Zusammenbau unterschiedlicher Metalle: Bei dem Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine anderen ungünstigen Beeinflussungen auftreten. Dichtprofile: Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen verträglich sein (siehe hierzu auch Richtlinie "Verträglichkeit von Dichtprofilen mit Anstrichen auf Holz"). Nichtzellige elastomere Dichtungen müssen DIN 7863 entsprechen. Für andere Werkstoffe ist die Eignung ebenfalls nachzuweisen. Dichtstoffe: Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen (DIN 18 361 und DIN 18 540). Sie müssen nach DIN 52 452 mit angrenzenden Stoffe verträglich sein (siehe hierzu auch Richtlinien "Prüfung und Beurteilung der Verträglichkeit zwischen Dichtstoff und Anstrich"). Weiter müssen Dichtstoffe alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. Bauabdichtungsfolien: Bauabdichtungsfolien, soweit erforderlich, müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und DIN 18 195 entsprechen. Sie dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Dichtungsfolien müssen alterungsbeständig und, soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein. Butyl-Kautschuk-Folie: Ankleben von Butyl-Kautschuk-Folie grundsätzlich auf die Beton-Fassadenteile bzw.  gemauerten Brüstungen, vollflächig verklebt, Stärke der Folie 2 mm bzw. 2,5 mm. Die Stöße müssen mindestens 5 cm überdeckt werden. Die Verarbeitungs-Anweisungen der Folienhersteller sind  unbedingt einzuhalten. Im übrigen gilt für die Folie die genaue Qualitätsbeschreibung Dichtmittel unter "Zusätzliche technische Vorschriften". Ausstopfen mit Mineralwolle: Die entsprechenden Fugen zwischen Fensterelementen und Baukörper sind mit Mineralwolle satt auszustopfen. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Material, Profil und Glasstärken sind nach statischen Erfordernissen nach DIN zu überprüfen und zu bemessen. Die Alu-Verbundprofile müssen nach DIN 4108 eingruppierbar sein. Verlangt wird die Rahmenmaterialgruppe 2.1. Für Fenster Mitteldichtung als umlaufende, vulkanisierte Dichtung. Alle sichtbaren Beschlagteile RAL-beschichtet, einbrennlackiert, Farbe nach Wahl des Bauherrn. In allen Preisen enthalten: Alle Dichtungen, wie Lippen- und Andrückdichtungen, alle Befestigungsmittel. Anschlüsse an den Baukörper ausgestopft mit Mineralwolle, innen und außen mit dauerelastischer Verfugung ringsum, nach Vorgaben des Instituts für Fenstertechnik e.V., Theodor- Gietl-Str. 7-9, 83026 Rosenheim. Die Anschlüsse an den Baukörper sind nach innen (raumseitig) dampfdicht und nach außen schlagregen- und winddicht auszubilden. Boden- und Geschossdecken Berührende Elemente sind mit einem soliden Basisprofil auszubilden, gegen den  Rohbeton ist eine sorgfältige Abdichtung (Butylfolie und Kontaktkleber) vorzusehen. Schwellenprofile sind durch Unterstützungen (Stahlwinkel o.ä.) vor Durchbiegungen/Deformationen während der Bauphase zu schützen (notwendig, da Estrich später eingebracht wird). Der untere Anschluss muss mit einem geeigneten Kleber wasserdicht auf den  Fundamentbeton hergestellt werden. Anschluss der Schaufensterelemente oder allen anderen auf den Rohbeton aufgestellten Fensterelementen unten: Anschluss mit Laschen an Bodenplatte bzw. gemauerter Schwelle befestigt, samt Verkleben von 2 Streifen Butylfolie zur Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Abdichtung waagerecht: Breite 300 mm (20 cm auf Bodenplatte waagerecht, 10 cm senkrecht außen an Bodenplatte) Abdichtung senkrecht:  Breite ca. 150 mm an Fensterelement und Bodenplatte  ankleben. Ausstopfen mit Steinwolle der vorhandenen Hohlräume. Anbringen eines Simsbleches an der Außenseite der Fenster- bzw. Türelemente mittels Z- Profil, Kantung ca. 30/20/80.  Material: Aluminium E6 EV1, 2 mm stark. HINWEIS Beim Einbau der Fenster, Fassaden und Türen ist eine Wind- und Dampfsperre eigenverantwortlich vorzusehen und in die Einheitspreise einzurechnen. Der untere Anschluss der Folie muss mit einem geeigneten Kleber wasserdicht auf den Rohbeton bzw.  Fundamentbeton hergestellt werden. Das Schließen aller entstehenden Fugen beim Einbau der Fenster sowie alle vorhandenen Fugen im Bereich der Fenster mit geeignetem Material ist mit in die Einheitspreise einzurechnen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Boden- und Geschoßdecken Berührende Elemente sind mit einem soliden unterem Basisprofil (Kunststoffprofil)  auszubilden, gegen den Rohbeton ist eine sorgfältige Abdichtung (Butyl-Folie und Kontaktkleber) vorzusehen. Sämtliche Außenfensterbänke sind als Anti-Dröhn- und Wärmeschutzmaßnahme satt mit hydrophobierter Mineralwolle zu unterfüttern (bei Nachweis der Eignung sind alternative Dämmstoffe möglich). Die Befestigung der Fenster erfolgt in wärmedämmenden POROTON-Hohllochziegeln mit geeigneten Befestigungsmitteln. Die Befestigungsmittel sind entsprechend auszuwählen. Ein Eignungsnachweis muss vorgelegt werden. Schallschutz der Fensterelemente: Schallschutzklasse II Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Fenster und Türen liegen die Außenansichten zu Grunde. Die Anschlüsse zwischen Wand und Fenster/Fenstertür sind fachgerecht herzustellen, mitanerkannten Dichtstoffen vorzuprimern und zu versiegeln. Die Fugen zwischen Rahmen und dem Bauwerk werden innen und außen mit dauerelastischen Material geschlossen. Das Schließen aller durch den Einbau der entstehenden Fugen mit Klemm- bzw. Schiebeprofilen sowie mit  dauerelastischen Material ist mit in die Einheitspreise einzurechnen. Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus den Unterlagen des Systemherstellers auszuwählen. Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschale durch Isolierstege durchgehend kraft- und formschlüssig mit einander verbunden sind. Der Auftragnehmer hat statische Nachweise und Ausführungszeichnungen (Werkstattpläne) einschl. Details der Bauanschlüsse der Fenster und Fassadenelemente in eigener Verantwortung herzustellen und je 3 Satz Unterlagen dem Auftraggeber zu übergeben. Der Einbau erfolgt nur nach Freigabe der Ausführungszeichnungen. Weiterhin sind folgende Leistungen, falls nicht gesondert beschrieben, in den Angebotspreis einzukalklieren und  werden nicht gesondert vergütet: - Statische Nachweise, wo erforderlich. - Übertragen der vom Rohbauunternehmer vorgegebenen Höhen vom Festpunkt an die Einbaustellen. - Alle erforderliche Verstärkungen, Anschlüsse an die Fassade etc. der Fensterkonstruktion. WERKSTATTZEICHNUNGEN Vom Auftragnehmer sind im Auftragsfall folgende Zeichnungs- und Bemessungsunterlagen zu erstellen:   - statische Bemessung von Profilen und Glasstärken,   - Elementansichten, vermaßt zum Baukörper/Bauwerksachsen M 1:20,   - Schnitt vertikal/Schnitt horizontal M 1:20,   - Detail Fußpunkt mit Maßbezeichnung zum Baukörper und Darstellung der Abdichtung,    mindestens M 1:5,                      - Befestigungsdetails Riegel an Pfosten, Pfosten an Unterkonstruktion, mindestens M:5,                        Detail Eingangstür, M 1:5. Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung, Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen, Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 6-fach in Papierform und 1-fach in digitalisierter Form, als Vorrausetzung zur Abnahme dem Auftraggeber zu übergeben. Der Auftragnehmer hat spätestens 5 Werktage nach technischer Klarstellung die Profilzylinderlängen aller lt.  Leistungsverzeichnis beauftragten Bauelemente dem Auftraggeber schriftlich zu übergeben. Objektbeschreibung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines NETTO-Marktes in 04916 Herzberg (Elster), Leipziger Straße 12. Das Gebäude wird in Massivbauweise erstellt. Das Gebäude ist eingeschossig, ohne Unterkellerung. Die Außenwände werden aus POROTON-Mauerwerk mit Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt, innenseitig verputzt und außenseitig verputzt und teilweise mit einer Außenwandverkleidung ausgeführt. Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk und aus Gipskarton-Metallständerwänden. Das Dach wird als flach geneigtes Pultdach ohne Attika ausgeführt. Für die Kalkulation werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitgeschickt: - siehe Anschreiben
VORBEMERKUNGEN
450 LM-Fenster und -Türen
450
LM-Fenster und -Türen
450.10 LM-Fenster und -Türen, REWE-Markt
450.10
LM-Fenster und -Türen, REWE-Markt
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber verlangte Taglohnarbeiten werden dem Angebot zu Grunde gelegt. Voraussetzung für eine Vergütung der Taglohnarbeiten ist zwingend eine vorherige schriftliche Beauftragung durch die Geschäftsführung des Auftraggebers: Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung, Fahrt etc. Meister   pro Stunde EUR  ............ Facharbeiter  pro Stunde EUR  ............ Helfer   pro Stunde EUR  ............ Auszubildender  pro Stunde EUR  ............ ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INKL. VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 26, UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT: .........................., den ............. ....................................................................                      - Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber

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