Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0. Vorbemerkungen
Alle aus den folgenden Bemerkungen entstehenden Kosten
sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befinden sich im Hallenschwimmbad "Neptun
" in der Kopernikusstraße 17, 18057 Rostock. Die Baust
elle befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes (Sani
erung Damenumkleide) und ist verkehrtechnisch über die
Kopernikusstraße entlang am Stadtsportbund Rostock e.V.
erreichbar.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immission / Emmission
Es sind keine besonderen Belastungen aus Immissionen be
kannt. Der Gebäudebetrieb läuft während der kompletten
Bauphase weiter . Hierauf muss während der Bauzeit unbe
dingt Rücksicht genommen werden , so dass grundsätzlich
Arbeitsverfahren und Arbeitsgeräte zu verwenden sind ,
die eine Lärmemission auf das Notwendige beschränken.
Lärmverursachende Arbeiten sind mit einer Vorlaufzeit v
on 3 Tagen vom AN bei der örtlichen Bauüberwachung sowi
e dem Bauherrn anzumelden.-
0.1.3 Art und Lage der Baulichen Anlage
Die beschriebenen Leistungen der Sanierungsmaßnahme wer
den im EG (hochpaterre) und UG ausgeführt.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Aufenthaltsräume zum Umkleiden sowie für Arbeitspausen
werden vom Auftraggeber für die Gesamtzeit der Baumaßna
hme nicht zur Verfügung gestellt. Das Aufstellen von Wo
hnunterkünften, wie etwa Container, Wohnwagen, Fahrzeug
e oder Baracken zur zeitweisen oder dauerhaften Unterbr
ingungen von Personal auf dem Baugelände ist dem Auftra
gnehmer nur in Abstimmung mit dem AG gestattet. Dies gi
lt auch für die an die Baustelle angrenzenden Grundstüc
ke und Verkehrsflächen. Stellflächen für Fahrzeuge, wie
zum Beispiel für Arbeiter des Auftragnehmers wie auch
dessen Subunternehmer, können vom Auftraggeber nicht zu
r Verfügung gestellt werden.
Das Abstellen von Containern etc. ist nur nach Genehmi
gung durch den AG auf zugewiesenen Flächen zulässig. Be
i Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen sind die Gen
ehmigungen durch den AN einzuholen und werden nicht ges
ondert vergütet.
In direkter Gebäudeumgebung befinden sich Zufahrtsstraß
en. Diese dürfen nicht mit Schwerverkehr befahren, besc
hädigt oder in Mitleidenschaft gezogen werden.
Die ständige Reinigung von verschmutzten Verkehrsfläche
n , innerhalb und außerhalb des Gebäudes ist durch den
AN zu gewährleisten und in die Einheitspreise einzukalk
ulieren.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Der rückwärtige Eingang des Gebäudes wird weiterhin als
Zugang genutzt und ist für sämtlichen Verkehr freizuha
lten. Die Fläche ist stets sauber zu halten, einschl. d
er Treppenanlage als Zugang. Die tägliche Reinigung ist
hier einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergüte
t.
0.1.6 Montageöffnungen und Transporteinrichtungen
Der Transport von Material sowie der Zugang zur Baustel
le erfolgt über eine Treppenanlage in die Hochpattere
auf der Gebäudehofseite. In das Kellergeschoss kommt ma
n nur über Umwege. Hier ist mit langen Transportwegen v
on bis zu 300m zu rechnen. Der gesamte Transportweg im
EG und UG erfolgt durch das Gebäude. Sämtliche Flächen
die im Bestand verbleiben sind täglich zu reinigen. Tra
nsportweg von bis zu 300m sind einzukalkulieren.
Ein Aufzug ist nicht vorhanden.
Material und Geräte sind über das die o.g. Zugänge zu t
ransportien.
0.1.7 Medien
Die Kosten für den Verbrauch von Bauwasser und Baustrom
werden vom AG übernommen.
0.1.8 Dem Auftragnehmer zu überlassende Räume
Es werden dem Auftragnehmer keine Räume zur eigenen Nut
zung überlassen.
0.1.9 Bodenverhältnisse
Entfällt
0.1.10 Hydrologische Werte
Entfällt
0.1.11 Besondere Umweltrechtliche Vorschriften
Keine
0.1.12 Besondere Hinweise zu Abwasser / Abfall
Keine
0.1.13 Schutzgebiete
Entfällt
0.1.14 Schutz von Vegetation
Aus Sicht des AG nicht notwendig. Sollten Vegetationsfl
ächen durch den AN in Anspruch genommen werden, sind di
ese über die Bauzeit zu schützen und nach Beednigung de
r BM wieder in den Urzustand herzustellen.
0.1.15 Abwasser / Ver- und Entsorgungsleitungen im Bauf
eld
Entfällt
0.1.16 Hindernisse im Baustellenbereich (Kabel und Leit
ungen)
Entfällt
0.1.17 Kampfmittel
Entfällt
0.1.18 Maßnahmen gem. Baustellenverordnung
Die Festlegungen trifft der SiGeKo. Dieser wird separat
durch den AG bestellt.
0.1.19 Anordnung / Vorschriften und Maßnahmen der Eigen
tümer
Die Baustelle wird seitens des Bauherren nicht bewacht.
Jeder Auftragnehmer ist für die Sicherung und das Vers
chließen der Baustelle während der gesamten Bauzeit bzw
. bis zur Übergabe der Schlüssel an den Auftraggeber ei
genverantwortlich.
Der Auftragnehmer hat wöchentlich der Bauleitung unaufg
efordert Tagesberichte, Prüfberichte des Auftragnehmers
, der Berufsgenossenschaft oder sonstiger Behörden mind
estens in Kopie einzureichen.
0.1.20 Schadstoffbelastung
siehe Schadstoffgutachten.
0.1.21 Vorarbeiten durch AG
Keine.
Sämtliche der Ausschreibung beiliegende Planunterlagen,
Zeichnungen, Berechnungen etc. haben informativen Char
akter und gelten nur für die Ausschreibung sowie als Ka
lkulationsgrundlage.
0.1.22 Andere Unternehmer auf der Baustelle
Parallel werden andere AN die Baustelle besetzen. Es is
t von parallelen Arbeiten auszugehen. Eine Abstimmung u
nter den AN über freizuhaltende Flächen, Arbeitsreihenf
olgen etc. ist einzukalkulieren.
Die Zugänge zur Baustelle und zu den Gebäuden müssen au
ch den anderen an der Ausführung Beteiligten zur Verfüg
ung stehen. Sie dürfen daher nur kurzfristig und im Aus
nahmefall, wie etwa bei der Anlieferung von Material, b
lockiert werden.
1.1.23 Sonstiges - Bauleitung des Auftragnehmers
Zur Wahrnehmung der Verpflichtungen des Auftragnehmers
nach VOB/B hat dieser eine leitende Person zu stellen.
Diese muss im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zeitr
äume sowie während der gesetzlich geregelten Arbeitszei
ten über Funktelefon erreichbar sein und hat an den Bes
prechungen zur Koordination der Baumaßnahme teilzunehme
n.
Im Krankheitsfalle oder bei Urlaub muss ein qualifizier
ter Vertreter eingesetzt werden, der über die Aufgabens
tellung, den Stand und die Belange der Baumaßnahme ents
prechend informiert ist.
Während der gesamten Ausführungszeit der beauftragten A
rbeiten muss ein verantwortlicher Montageleiter ständig
am Bau anwesend sein und die einzelnen Arbeitsschritte
mit der Bauleitung des Auftraggebers abstimmen. Er ist
verantwortlich für die Einweisung seines Personals und
die Beaufsichtigung der einzelnen Abschnitte, für die
Ordnung an der Baustelle wie Materialtransport, Schutt-
und Abfallbeseitigung, Sicherheit der eigenen Gerüste
usw.
Der AN ist zur Teilnahme an den wöchentlichen Baubespre
chungen (Jour-Fix) verpflichtet.
0. Vorbemerkungen
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Arbeitsabschnitte / Arbeitsunterbrechungen
Mit durch den Bauablauf bedingten mehrmaligen An- und A
bfahrten ist zu rechnen. Dies ist in den Einheitspreise
n zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet.
Dies gilt auch für Vorhaltearbeiten und Gebrauchsüberl
assungen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sämtliche
Vorhaltungen und / oder Gebrauchsüberlassungen mit der
Beendigung der Leistungen zusammenfallen. Einzelne Tei
le von z. B. Einrichtungsgegenständen werden nach Mitte
ilung durch die BÜ zurückgebaut.
0.2.2 Besondere Erschwernisse
Die Sanierung findet unter laufendem Betrieb des restli
chen Gebäudes statt. Im Gebäude ist mit öffentlichem Ve
rkehr zu rechnen. Der Arbeitsbereich selbst verbleibt n
icht im Betrieb und wird durch Staubschutzwände vom im
Betrieb befindlichen Teil getrennt.
Der Arbeistbereich findet im Gebäude statt. Erschwernis
se für den Materialtransport über lange Wege und Treppe
nanlage und die Erreichbarkeit der Baustelle sind einzu
kalkulieren.
0.2.3 Kontaminierte Bereiche
Keine
0.2.4 Anforderungen an die Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist, wenn nicht gesondert auf
geführt, in die Einheitspreise einzurechnen.
0.2.5 Besondere Verkehrsregelungen und Verkehrssicherun
g
Kann eine Brandentstehung z. B. bei Dach- oder Schweißa
rbeiten nicht verhindert werden, müssen geeignete Maßna
hmen zur Brandbekämpfung getroffen werden.
Für Schweißarbeiten muss der Unternehmer beim AG eine S
chweißerlaubnis beantragen.
Während aller Arbeiten mit offenen Feuer oder leicht en
zündlichen Stoffen ist immer ein geeigneter sachkundig
geprüfter Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe vorzuhalte
n.
Nach Beendigung der Arbeiten ist gem. nach der durch de
n AN aufgestellten arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeu
rteilung ggf. eine Brandwache zu stellen.
0.2.6 Besondere Anforderung für Auf- u. Abbau von Gerüs
ten
Der Auf- und Abau von Gerüsten kann nur im Arbeitsberei
ch stattfinden.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste
Eine Mitbenutzung kann seitens des AG nicht zugesichert
werden. Abstimmungen der AN untereinander sind davon u
nberührt.
0.2.8 Vorhaltung und Benötigung eigener Gerüste
Es ist davon auszugehen, dass für sämtliche erf. Arbeit
en Gerüste durch den AN bereitgestellt werden müssen. D
iese sind anhand der selbst gewählten Arbeitstechnologi
e in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
0.2.9 Verwendung von Recycling Stoffen
Seitens des AG nicht gefordert.
0.2.10 Anforderungen an Recycling Baustoffe
Recycling Baustoffe dürfen unter Vorlage eines Gütenach
weises verwendet werden, so diese die Anforderungen an
den Leistungstext erfüllen.
0.2.11 Bes. Anforder. an die Umweltverträglichkeit der
Baustoffe
Keine besonderen Anforderungen.
0.2.12 Art und Umfang der vom AG gef. Eignungsnachweise
Siehe Dokumentation.
0.2.13 Verwertung von Baustoffen aus der Baustelle
Anfallende Baustoffe werden Eigentum AN und sind fachge
recht zu sammeln zu laden und zu transportieren sowie d
er Verwertung zuzuführen. Entsorgungsnachweise müssen b
ei Bedarf dem AG zur Verfügung gestellt werden.
0.2.14 Zusammensetzung / Menge der zu entsorgenden Böde
n
Keine.
0.2.15 Vom AG bereit gestellte Stoffe
Keine.
0.2.16 Arbeitskräfte durch AG
Vom AG werden keine Arbeitskräfte zur Verfügung gestell
t.
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmen
Keine.
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen
Keine
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme
Ist seitens des AG nicht geplant.
0.2.20 Übertragung der Wartung während der Verjährung
Keine
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Tabellen und Zeichnun
gen
Entfällt. Abrechnungsgrundlage bleibt die VOB.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
Der Auftraggeber stellt die für die Ausführung relevant
en Planunterlagen und Ausführungspläne in folgender For
m zur Verfügung:
- 1-fach digital auf Datenträger oder per E-Mail / Down
loadlink
- 1-fach in Papierform
Sollten weitere Kopien / Vervielfältigungen durch denAN
benötigt werden, sind die Kosten hierfür in den Einhei
tspreisen zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung
erfolgt nicht.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / Bes. Leistungen
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / Bes. Leistungen
Keine
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen / Bes. Leistungen
1. Dokumentation
1.1 Dokumentation während der Bauzeit
Während der Bauzeit sind baubegleitend Dokumentationen
(Zulassungen, Nachweise, Lieferscheine etc.) einzureich
en. Diese Unterlagen dienen dem Nachweis der Eignung de
r einzubauenden Stoffe und der Abrechnung durch den AN
gegenüber dem AG. Bauaufsichtliche Zulassungen von einz
ubauenden Stoffen sind vor dem Einbau vorzulegen.
Bauaufsichtlich geforderte Zeugnisse, Zulassungen und Z
ustimmungen im Einzelfall, einschl. der Durchführung ba
uaufsichtlich geforderter Güteversuche, geforderte Besc
heinigungen über Werkstoffprüfungen und den dazugehörig
en Protokollen sowie Produktdatenblätter hat der AN una
ufgefordert und unverzüglich der Bauüberwachung des AG
vor Beginn der Ausführung vorzulegen. Kosten hierfür si
nd in die EP einzurechnen.
1.2 Dokumentation nach Bauzeit
Spätestens 4 Wochen vor Abnahme der Leistungen ist eine
vollständige Projektdokumentation durch den AN einzure
ichen.
Erstellen der Projekt-Dokumentation für sämtliche im Le
istungsverzeichnis beschriebenen Leistungen als Gesamtd
okumentation, als Übergabe digital auf CD-ROM o. ä. zus
ammengestellt und sortiert einschl. Inhaltsverzeichnis
(nach Angaben und Vorgaben AG).
Dokumentation mit mind folgendem Inhalt:
- Materialnachweise
- Produktionformationen
- Lieferscheine, Wiegenoten etc.
- Entsorgunsgnachweise, Begleitscheine
- Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen
- Bauaufsichtliche Zulassungen
- Werkstattplanungen
- Verdichtungsnachweise
- Genehmigungsbescheide für durch den AN eingeholte
Genehmigungen
- Geräteverzeichnisse
- Prüfberichte
- Herstellererklärung
- Freimessungen Schadstoffe
- Gütenachweise
- technische Abnahmen und Prüfungen
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Die technische Dokumentation, die der Bau- bzw. Erricht
ungsphase zuzuordnen ist, vervollständigt die werkvertr
agliche Bauleistung und ist eine wesentliche Voraussetz
ung für eine ordnungsgemäße und dauerhafte Nutzbarkeit
des fertiggestellten Werkes.
Entsprechend großen Wert legt der AG auf eine ordnungsg
emäße Erstellung, Zusammenstellung und Übergabe der Dok
umentation.
Die Nicht-Vorlage der Dokumentation berechtigt den AG z
ur Verweigerung der Abnahme, sofern im Zuge der Abnahme
-Vorbereitung auf Projektebene keine anderslautenden Ve
reinbarungen getroffen worden sind.
Erfahrungsgemäß können bei fehlender oder mangelhafter
Dokumentation für den AG Mehrkosten und Schäden entsteh
en, die durchaus 10% der Auftragssumme überschreiten kö
nnen. Diese Mehrkosten und Schäden ergeben sich beispie
lsweise aus betrieblichen Erschwernissen, erhöhten Best
andsrisiken, in der Folge eintretenden Schäden und Mäng
elbeseitigungskosten sowie in einer nicht möglichen Übe
rgabe des Werkes an den Nutzer.
Eine wesentliche Ursache für fehlende oder mangelhafte
Dokumentation liegt in der Unterschätzung des Dokumenta
tionsaufwandes, die dem Bieter den wirtschaftlichen Anr
eiz, und dem Auftraggeber wirksame Durchgriffsmöglichke
iten nimmt. Dem AG ist daher sehr daran gelegen, dass d
er Bieter die Dokumentation rechtzeitig und vollständig
vorlegt.
Bei Nicht-Lieferung einer vollständigen und inhaltlich
richtigen Dokumentation bzw. Teil-Dokumentation entspre
chend dem Leistungsfortschritt behält sich der AG einen
Einbehalt vor. Die Höhe dieses Einbehaltes bemißt sich
entsprechend des doppelten Betrages der geschätzten Ko
sten für die Erstellung der Dokumentation bzw. Teil-Dok
umentation durch Dritte.
Die Geltendmachung des Einbehaltes erfolgt im Rahmen de
r Abschlagszahlungen entsprechend des im jeweiligen Pro
jektverlauf notwendigen Fortschritts der Dokumentations
bearbeitung.
Die Kosten für die Dokumentation sind in die EP einzure
chnen.
1. Dokumentation
Grundlage für die nachfolgenden Einzelpositionen ist da
s Instandhaltungskonzept I - 01/26, der LSW Betoninstan
dhaltung Rostock GmbH, vom 04.06.26Die hier aufgeführte
n Hinweise und Bedingungen sind vollumfänglich bei der
Ausführung und Kalkulation zu berücksichtigen.Das Gutac
hten wurde im Zuge der Bearbeitung des 1.BA angefertigt
. Die Ergebnisse und Forderungen werden sinngemäß auf d
en 2. BA übertragen.Es werden die Sanierungsverfahren N
r. 7.2 und 7.4 gem. Instandhaltungsrichtline für Betonb
auwerke des DIBt angewandt.Bzgl. der Nachbehandlung und
der Eignung des Ausführenden Unternehmens ab Punkt 6.2
des Konzeptes zu berücksichtigen und vollumfänglich um
zusetzen bzw. zu gewährleisten.
Grundlage für die nachfolgenden Einzelpositionen ist da
01 Betonsanierung Stützen
01
Betonsanierung Stützen
Es handelt sich um freistehende Stahlbetonstützen im EG
, welche am Kopf die Lasten aus dem vohandenen UNterzug
aufnehmen.Die Stützen sind 50 x 50cm im Querschnitt un
d haben eien Höhe von 2,70m bis UK Unterzug.
Es handelt sich um freistehende Stahlbetonstützen im EG
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Repassivierung - Herstellung Betonquersc
01.02
Repassivierung - Herstellung Betonquersc
02 Betonsanierung Unterzüge und Tribühnen
02
Betonsanierung Unterzüge und Tribühnen
02.01 Vorbereitende Arbeiten
02.01
Vorbereitende Arbeiten
02.02 Repassivierung - Herstellung Betonquersc
02.02
Repassivierung - Herstellung Betonquersc
03 Nachbehandlung
03
Nachbehandlung
03.01 Nachbehandlung Betonersatz
03.01
Nachbehandlung Betonersatz