Trockenbauarbeiten
Neckargerach
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projekt                       963 Neckargerach Leistungsverzeichnis  Trockenbauarbeiten _______________________________________________________________________________________ Auftraggeber                 FWD Hausbau GmbH                                   Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28                                   69221 Dossenheim Bauherr                       FWD Hausbau GmbH                             Ausf ü hrungort    Hauptstra ß e 21/23                                   Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28                                       69437 Neckargerach                                   69221 Dossenheim _______________________________________________________________________________________ Abgabeort                    FWD Hausbau GmbH                                   Gerhart-Hauptmann-Str. 28                                   69221 Dossenheim Ansprechpartner           Holger Ducati                                   06221 8750 -132 Abgabedatum                18.09.2026 Ausf ü hrungsbeginn        11.01.2027 Ausf ü hrungsende           30.04.2027 _______________________________________________________________________________________ Angebotssumme netto                                                                                               EUR ______________ Nachlass _____ %                                                                                                     EUR ______________ Angebotssumme netto abzgl. Nachlass                                                                        EUR ______________ Umsatzsteuer 19 %                                                                                                   EUR ______________ Angebotssumme brutto                                                                                                                        EUR         ______________ _______________________________________________________________________________________ _________________________________________                 _________________________________________ Ort und Datum                                                                             Firmenstempel und rechtsg ü ltige Unterschrift
Projekt                       963 Neckargerach
00 Vertragsbedingungen
00
Vertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Angebot Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszuf ü llen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgef ü llte Unterlagen oder von Forderungen des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote k ö nnen von der Bewertung ausgeschlossen werden. Weiter Angebotsunterlagen sind: Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung, die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terminvereinbarung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem sp ä teren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen, die allgemeinen technischen Vorschriften f ü r die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschl ä gigen DIN-Normen und die VDI- und VDE-Richtlinien. Auf die Vorgaben hinsichtlich W ä rme- und Schallschutz ist besonders zu achten. die Vorschriften und Bedingungen der Versorgungstr ä ger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc., das Geb ä udeenergiegesetz (GEG), die Arbeitsst ä ttenverordnung und -richtlinien, die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verh ü tung von Unf ä llen der Berufsgenossenschaften, die Unfallverh ü tungsvorschriften der GUV, die Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Fachverb ä nde, die Auflagen des T Ü V. Preisg ü nstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erw ü nscht. Das Alternativangebot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben. Mit der Abgabe des Angebotes erkl ä rt der Bieter, dass er vor Auftragserteilung dem Auftraggeber die Unbedenklichkeitsbescheinigung dar ü ber vorlegen kann, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Beitr ä gen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Er verpflichtet sich bei evtl. Vergabe an Subunternehmer nur solche Handwerker zu ber ü cksichtigen, die ebenfalls die vorgenannten Bedingungen erf ü llen. Verst öß t der AN gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), so kann der AG den Vertrag k ü ndigen. Allgemeine Gesch ä ftsbedingungen (AGB) des AN haben keine G ü ltigkeit. Art und Umfang der Leistung Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes ü ber die Baustelle, ihre Zug ä nglichkeit und alle sonstigen f ü r die Preisfindung und Baudurchf ü hrung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten. Die Ausf ü hrungsfrist f ü r die vollst ä ndige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit ...... Wochen kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren. Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausf ü hrenden Unternehmern ben ö tigt wird, insbesondere Baukran, Ger ü ste, Baustellenabsicherung etc., stellt der Unternehmer diese zur Verf ü gung. Subunternehmer d ü rfen nur mit ausdr ü cklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird. Der AN hat auch bei nicht vollst ä ndiger Beschreibung den Aufwand f ü r fix und fertige Arbeiten einschlie ß lich s ä mtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu ber ü cksichtigen. Montageteile, Befestigungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu w ä hlen, dass sie den Anforderungen gerecht werden. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugeh ö rigen Stoffe und Bauteile einschlie ß lich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Bef ö rdern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle. Vergabe Die Vergabe selbst erfolgt durch schriftlichen Auftrag oder schriftlichen Bauvertrag unter Mitwirkung des AG, niemals m ü ndlich oder stillschweigend. Wesentliche Vertragsbestandteile werden in der nachstehenden Reihenfolge: Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll, Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden, die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten Allgemeinen und Zus ä tzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen, alle Zeichnungen und Detailangaben, die Vergabe- und Vertragsordnung f ü r Bauleistungen (VOB), Teil B und C, jeweils in der neuesten Fassung, die HOAI in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, wenn und soweit der AN Planungsleistungen (Ausf ü hrungs- und/oder Fachingenieursplanung) ü bernimmt, die Vorschriften des B ü rgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die unter Ziffer 1.2 aufgef ü hrten Unterlagen gelten neben denjenigen, die im Verhandlungsprotokoll evtl. zus ä tzlich aufgef ü hrt worden sind. Alle Ü berschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung. Alle Erg ä nzungen und Ä nderungen des Vertrages bed ü rfen der Schriftform. Verg ü tung, Zahlungen Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Verg ü tung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerh ö hungen haben keine Auswirkungen auf die Verg ü tung. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu ü berpr ü fen. Die Verg ü tung ist zahlbar nach Baufortschritt, gem äß einem noch festzulegenden Zahlungsplan. Die Vertragspreise sind Festpreise f ü r die gesamte Bauzeit. Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlussrechnung schlie ß en R ü ckforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet. Sicherheitsleistungen Als Sicherheitsleistung f ü r die Vertragserf ü llung erfolgt ein 10%er Abzug an den Abschlagszahlungen, dieser Abzug kann durch eine B ü rgschaft nach Mustervorlage des Auftraggebers abgel ö st werden. Die Gew ä hrleistungsdauer des Unternehmers betr ä gt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gew ä hrleistungsanspr ü che hat der Auftraggeber das Recht, f ü r die Dauer der Gew ä hrleistungszeit bei der Schlussabrechnung einen Einbehalt von 5 % der Bruttovertragssumme vorzunehmen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankb ü rgschaft, inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers, abl ö sen. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zur ü ckbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlusszahlung oder vor Abl ö sung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 5.3 ein Leistungsmangel vorhanden ist. Gerichtsstand Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand f ü r alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg. ............................................................................. gelesen (Ort, Datum, Unterschrift
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zus ä tzliche Vertragsbedingungen zur VOB Stoffe und Bauteile S ä mtliche Stoffe und Bauteile m ü ssen den DIN-Normen entsprechen. Es d ü rfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile m ü ssen ungebraucht sein. Sie m ü ssen den DIN-, G ü te- und Ma ß bestimmungen entsprechen. Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Pr ü fzeugnisse von amtlich anerkannten Materialpr ü fungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen f ü r die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen. S ä mtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern. Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es d ü rfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines sp ä ter aufgebrachten Anstriches entgegenwirken. Ausf ü hrung Allgemeines Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, Deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein f ö rmliches Bautagebuch zu f ü hren und dem AG w ö chentlich einzureichen. Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen f ü r Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Ger ü ste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu pr ü fen, ob sie f ü r seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erg ä nzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgem äß zur ü ckzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Gel ä nder oder ä hnliches, die zur Durchf ü hrung der Arbeit vor ü bergehend entfernt werden m ü ssen, sind wieder ordnungsgem äß herzustellen. F ü r die Dauer der Entfernung m ü ssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Ma ß nahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und st ä ndig, mindestens aber einmal w ö chentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitspl ä tze als auch die Baustelle selbst zu r ä umen und in einem ordnungsgem äß en Zustand zu versetzen. Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen ö ffentlichen und privaten Stra ß en einschlie ß lich Gehwege sind jegliche Besch ä digungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverz ü glich zu beseitigen, damit keine Beeintr ä chtigung der Verkehrssicherheit entsteht. Alle Auflagen von Beh ö rden und beh ö rden ä hnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6 VOB/B bleiben unber ü hrt. Soweit f ü r die Leistungen des AN besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, m ü ssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. Der Platz f ü r die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen M ö glichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschlie ß lich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuf ü hren. Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verf ü gung. F ü r den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt f ü r den Strom. Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und M ä ngel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verz ö gerungen bei der Bauausf ü hrung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Besch ä digung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet f ü r alle entstehenden Sch ä den. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw. Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Sch ä den an den eingebauten Arbeiten entstehen k ö nnen. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verst ä ndigen. Ausf ü hrungsunterlagen Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die f ü r die Ausf ü hrung erforderlichen Unterlagen ben ö tigt und diese unverz ü glich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Ma ß e, zu pr ü fen und diese mit den ö rtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverz ü glich bekanntzugeben. Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen ü bernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben f ü r vom AN ben ö tigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen. Alle f ü r die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuf ü hren. Ver ö ffentlichungen ü ber die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zul ä ssig. Ausf ü hrungsfristen Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche fr ü hzeitige Pr ü fung der ö rtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist. Der AG beh ä lt sich Termin ä nderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gr ü nden notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage f ü r die Ausf ü hrung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten. Behinderung und Unterbrechung der Ausf ü hrung Der AN hat seine Arbeit so durchzuf ü hren, dass andere am Bau t ä tige Unternehmen nicht behindert oder gesch ä digt werden. Nebenleistungen Nebenleistungen sind erg ä nzend zur VOB/C folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen: Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden. Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Ger ü sten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen f ü r Arbeitspl ä tze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt. Kosten f ü r besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen. Geeignete Schutzma ß nahmen f ü r alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausf ü hrung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verh ä ngungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, T ü ren, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit ä u ß erster Sorgfalt abzudecken -, Beschl ä gen, Gesimsen, Einrichtungsgegenst ä nden, Plattenbel ä gen, Heizk ö rpern, Rohren und sonstigen Installationen usw. Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gr ü ndlich, dass den Folgeunternehmern, ü ber deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen. Ma ß nahmen zum Umweltschutz. Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen K ä lte, Hitze und Feuchtigkeit. Herstellen von Proben und Musterfl ä chen. Teilk ü ndigungen durch den AG sind zul ä ssig. Haftung der Vertragsparteien Wird der AG von Dritten wegen Sch ä den in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverz ü glich von diesen Anspr ü chen freizustellen. Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und H ö he ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung w ä hrend der gesamten Bauzeit nachzuweisen. Vertragsstrafe Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich. Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch f ü r die neuen Termine. Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine. Abnahme Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollst ä ndigkeit und M ä ngelfreiheit zu ü berpr ü fen und schriftlich zu erkl ä ren. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuf ü hren. Es findet eine f ö rmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen tr ä gt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung. Gew ä hrleistung Die Gew ä hrleistung betr ä gt gem. BGB 5 Jahre. Der AN ist verpflichtet, sp ä testens 6 Wochen vor Ablauf der Verj ä hrungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern. Abrechnung Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen. Stundenlohnarbeit Stundenlohnarbeiten werden nur verg ü tet, wenn sie vom AG ausdr ü cklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte sp ä testens am folgenden Arbeitstag nach Durchf ü hrung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Pr ü fung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. Die vertraglich vereinbarten Stundenlohns ä tze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. F ü r evtl. ben ö tigte Materialien oder Ger ä te ist vor Ausf ü hrung eine Verg ü tung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren. ............................................................................. gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Kalkulationshinweis In die nachfolgenden Positionen ist das Einmessen und herstellen s ä mtlicher Ö ffnungen f ü r Armaturen, L ü ftungsausl ä sse, Verteiler etc. mit einzurechnen. Es erfolgt keine gesonderte Verg ü tung daf ü r. In den W ä nden werden Installationender Haustechnik ausgef ü hrt. Die Schlussbeplankung kann erst nach der Installation ausgef ü hrt werden. S ä mtliche Bohrungen f ü r Schalter, Steckdosen usw. in den W ä nden sind mit einzurechnen, keine Extraverg ü tung. Die Schlussbeplankung ist in Absprache mit der Haustechnik auszuf ü hren.
Kalkulationshinweis
01 Wände
01
Wände
01. 10 Metallständerwand, D = 100 mm, GKB 2-lagig Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/DIN 18183 als Einfachst ä nderwerk, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung  nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen f ü llen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln. Beplankung aus GKB, zweilagig, Plattendicke 12,5 mm, Einbaubereich 1, H ö he bis 3,50 m, Dicke 100 mm, umlaufende Anschl ü sse starr, Qualit ä tsstufe Verspachtelung Q2, Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagew ä nde Erzeugnis/System: Knauf Metallst ä nderwand W112.de oder gleichwertiger Art, Angebotenes Fabrikat: ..................................................
01. 10
Metallständerwand, D = 100 mm, GKB 2-lagig
237,24
m2
01. 20 Metallständerwand, D = 100 mm, GKB/GKBI 2-lagig Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/DIN 18183 als Einfachst ä nderwerk, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung  nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen f ü llen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln. Beplankung aus GKB/GKBI, jeweils zweilagig, Plattendicke 12,5 mm, Einbaubereich 1, H ö he bis 3,50 m, Dicke 100 mm, umlaufende Anschl ü sse starr, Qualit ä tsstufe Verspachtelung Q2, Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagew ä nde Erzeugnis/System: Knauf Metallst ä nderwand W112.de oder gleichwertiger Art, Angebotenes Fabrikat: ..................................................
01. 20
Metallständerwand, D = 100 mm, GKB/GKBI 2-lagig
236,92
m2
01. 30 Metallständerwand, D = 150 mm, GKB 2-lagig Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/DIN 18183 als Einfachst ä nderwerk, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung  nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen f ü llen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln. Beplankung aus GKB, zweilagig, Plattendicke 12,5 mm, Einbaubereich 1, H ö he bis 3,50 m, Dicke 150 mm, umlaufende Anschl ü sse starr, Qualit ä tsstufe Verspachtelung Q2. D ä mmschicht aus Mineralwolle DIN EN 13162, einlagig, dicht sto ß en, abrutschsicher verlegen, W ä rmeleitf ä higkeitsgruppe 040, Dicke in mm 40. Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagew ä nde Erzeugnis/System: Knauf Metallst ä nderwand W112.de oder gleichwertiger Art. Angebotenes Fabrikat: ..................................................
01. 30
Metallständerwand, D = 150 mm, GKB 2-lagig
7,95
m2
01. 40 Bekleidung Massivbauteil, b > 20-25 cm Einseitige Bekleidung von wandbegrenzenden Massivbauteilen (St ü tzen, Wandenden usw.) durch Fortf ü hrung der ä u ß eren Beplankung der vorherigen Position. Bauteilbreite b > 20 bis 25 cm
01. 40
Bekleidung Massivbauteil, b > 20-25 cm
E
1,00
m
01. 50 Zulage für verstärkte Türöffnung, UA 50, b <= 1,885 m Zulage f ü r stabile T ü rrahmenkonstruktionen mit UA-Profilen in Verbindung mit Knauf T ü rsturz-Profil und T ü rpfosten-Steckwinkeln.
01. 50
Zulage für verstärkte Türöffnung, UA 50, b <= 1,885 m
31,00
St
01. 60 Installationswand, D = 200 mm, GKB 2-lagig Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten CW 50 Stahlblechprofilen (DIN 18182-1/DIN 18183) als Doppelst ä nderwerk, St ä nder durch Laschen zug- und druckfest verbunden, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung  nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen f ü llen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln. Beplankung aus GKB/GKBI, jeweils zweilagig, Plattendicke 12,5 mm, Einbaubereich 1, H ö he bis 3,50 m, Dicke 300 mm, umlaufende Anschl ü sse starr, Qualit ä tsstufe Verspachtelung Q2. D ä mmschicht aus Mineralwolle DIN EN 13162, einlagig, dicht sto ß en, abrutschsicher verlegen, W ä rmeleitf ä higkeitsgruppe 040, Dicke in mm: 2 x 40. Einschlie ß lich erforderlicher Durchbr ü che/ Ö ffnungen f ü r Installationen (WC-Tragegestell, Duscharmatur, L ü fter usw.). Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagew ä nde Erzeugnis/System: Knauf Metallst ä nderwand W116.de oder gleichwertiger Art. Angebotenes Fabrikat:
01. 60
Installationswand, D = 200 mm, GKB 2-lagig
20,59
m2
01. 70 Vorsatzschale, halbhoch 2 x GKB an Wand Wandbekleidung, innen, als Vorwandinstallation, Befestigungsuntergrund KS, StB, GK-Wand, Ausf ü hrung mit Abstand zur bestehenden Wand bis zu 30 cm, einschlie ß lich oberseitiger Beplankung und erforderlicher Ö ffnungen f ü r Installationen (WT-/WC-Befestigungen und -anschl ü sse, L ü fter usw.). Beplankungsdicke: 2 x 12,5 mm Knauf Gipsplatten GKB DIN 18180. Erzeugnis: Knauf Vorsatzschale W626 oder gleichwertiger Art. Angebotenes Fabrikat:
01. 70
Vorsatzschale, halbhoch 2 x GKB an Wand
2,44
m2
01. 80 Vorsatzschale 2 x GKB an Wand Wandbekleidung, innen, als Vorwandinstallation, Befestigungsuntergrund KS, StB, GK-Wand, Ausf ü hrung mit Abstand zur bestehenden Wand bis zu 30 cm, einschlie ß lich erforderlicher Ö ffnungen f ü r Installationen (WT-/WC-Befestigungen und -anschl ü sse, L ü fter usw.). Beplankungsdicke: 2 x 12,5 mm Knauf Gipsplatten GKB DIN 18180. Erzeugnis: Knauf Vorsatzschale W626 oder gleichwertiger Art. Angebotenes Fabrikat:
01. 80
Vorsatzschale 2 x GKB an Wand
19,89
m2
01. 90 Vorsatzschale, halbhoch 2 x GKBI an Wand Wandbekleidung, innen, als Vorwandinstallation, Befestigungsuntergrund KS, StB, GK-Wand, Ausf ü hrung mit Abstand zur bestehenden Wand bis zu 30 cm, einschlie ß lich oberseitiger Beplankung und erforderlicher Ö ffnungen f ü r Installationen (WT-/WC-Befestigungen und -anschl ü sse, L ü fter usw.). Beplankungsdicke: 2 x 12,5 mm Knauf Gipsplatten GKB DIN 18180. Erzeugnis: Knauf Vorsatzschale W626 oder gleichwertiger Art. Angebotenes Fabrikat:
01. 90
Vorsatzschale, halbhoch 2 x GKBI an Wand
26,54
m2
01. 100 Vorsatzschale, deckenhoch 2 x GKBI an Wand Wandbekleidung, innen, als Vorwandinstallation, Befestigungsuntergrund KS, StB, GK-Wand, Ausf ü hrung mit Abstand zur bestehenden Wand bis zu 30 cm, einschlie ß lich erforderlicher Ö ffnungen f ü r Installationen (WT-/WC-Befestigungen und -anschl ü sse, L ü fter usw.). Beplankungsdicke: 2 x 12,5 mm Knauf Gipsplatten GKBI DIN 18180. Erzeugnis: Knauf Vorsatzschale W626 oder gleichwertiger Art. Angebotenes Fabrikat:
01. 100
Vorsatzschale, deckenhoch 2 x GKBI an Wand
95,96
m2
01. 110 Drempelwand/Kniestock 2 x GKB, h bis 1,50 m Drempelwand, freistehend, Befestigungsuntergrund KS, StB, GK-Wand/-Decke, Holz Beplankungsdicke: 2 x 12,5 mm Knauf Gipsplatten GKB DIN 18180. Erzeugnis: Knauf Vorsatzschale W626 oder gleichwertiger Art. Angebotenes Fabrikat:
01. 110
Drempelwand/Kniestock 2 x GKB, h bis 1,50 m
3,37
m2
01. 120 Schachtwand, D = 125 mm, GKF Silentboard 2-lagig, Rw,R = 44 dB Freistehende Schachtwand als einseitig beplankte Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/DIN 18183 als Einfachst ä nderwerk, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen f ü llen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln. Beplankung aus Knauf Silentboard GKF, einseitig zweilagig, Plattendicke 12,5 mm, Einbaubereich 1, H ö he bis 3,50, Dicke 125 mm , umlaufende Anschl ü sse starr, Qualit ä tsstufe Verspachtelung Q2, D ä mmschicht aus Mineralwolle DIN EN 13162, einlagig, dicht sto ß en, abrutschsicher verlegen, l ä ngenbezogener Str ö mungswiderstand nach DIN EN 29053: r >= 5 kPa · s/m ², W ä rmeleitf ä higkeitsgruppe 040, Dicke 80 mm. Bewertetes Schalld ä mmma ß DIN 4109 Rw,R = 44 dB. Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagew ä nde Erzeugnis/System: System: Knauf Schachtwand W628B.de oder gleichwertiger Art. Angebotenes Fabrikat: ..................................................
01. 120
Schachtwand, D = 125 mm, GKF Silentboard 2-lagig, Rw,R = 44 dB
80,46
m2
01. 130 Schachtwand, D = 75 mm, GKB 2-lagig Freistehende Schachtwand als einseitig beplankte Montagewand, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1/DIN 18183 als Einfachst ä nderwerk, Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Verarbeitung nach DIN 18181, Befestigung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen f ü llen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln. Beplankung aus GKBI, einseitig zweilagig, Plattendicke 12,5 mm, Einbaubereich 1, H ö he bis 3,50, Dicke 75 mm , umlaufende Anschl ü sse starr, Qualit ä tsstufe Verspachtelung Q2, D ä mmschicht aus Mineralwolle DIN EN 13162, einlagig, dicht sto ß en, abrutschsicher verlegen, l ä ngenbezogener Str ö mungswiderstand nach DIN EN 29053: r >= 5 kPa · s/m ², W ä rmeleitf ä higkeitsgruppe 040, Dicke 40 mm. Befestigungsgrund: Massivbauteile, Montagew ä nde Erzeugnis/System: System: Knauf Schachtwand W628B.de oder gleichwertiger Art. Angebotenes Fabrikat: ..................................................
01. 130
Schachtwand, D = 75 mm, GKB 2-lagig
4,82
m2
01. 140 Eckschutzschiene Au ß enecke zu vorbeschriebener Montagewand, Ausf ü hrung mit Alu-Eckschutzschiene 25/25. Erzeugnis: Knauf oder gleichwertiger Art. Angebotenes Fabrikat:
01. 140
Eckschutzschiene
206,13
m
01. 150 Abschlussprofil Wandabschluss zu vorbeschriebener Montagewand, z. B. bei plangleichem Anschluss an Massivwand. Ausf ü hrung mit Alu-Profil. Erzeugnis: Knauf oder gleichwertiger Art. Angebotenes Fabrikat:
01. 150
Abschlussprofil
51,72
m
01. 160 UA-Profil UA-Profil in die zuvor beschriebenen W ä nde/Sch ä chte als Wandverst ä rkung im Bereich von Tragegestellen und sonstigen Anbauten einbauen.
01. 160
UA-Profil
86,90
m
01. 170 Mehrschichtplatte 660 x 300 x 23 mm Mehrschichtholzplatte EN 636-2 ca. 660 x 300 x 23 mm im Wandhohlraum mit seitlichen Profilanschl ü ssen im Bereich der Tragegestelle oder sonstiger Ein-/Anbauteile einbauen.
01. 170
Mehrschichtplatte 660 x 300 x 23 mm
16,00
St
01. 180 Mehrschichtplatte 23 mm für Duschhandlauf Mehrschichtholzplatte EN 636-2 23 mm stark im Wandhohlraum im Bereich der Duschen zur Befestigung von Duschhandl ä ufen montieren.
01. 180
Mehrschichtplatte 23 mm für Duschhandlauf
40,80
m
01. 190 Universal-Traverse Universal-Traverse f ü r verschiedene wandh ä ngende Einrichtungen wie H ä ngeschr ä nke, Wandgriffe usw. zum Einbau in Trockenbautrennw ä nde, raum- oder halbhohe Vorsatzw ä nde. Mehrschicht-Holzplatte d=23 mm, wasserfest verleimt, mit seitlichen Profilanschl ü ssen aus Stahlblech, verzinkt, zur direkten Montage in die Unterkonstruktion (min. CW 50). Einbau mittels Bohrschrauben. Traversenh ö he 300 mm. Einschlie ß lich Montagematerial f ü r die Traverse. Belastbar bis 1,5 kN pro m Wandl ä nge.
01. 190
Universal-Traverse
E
1,00
St
01. 200 Mehrschichtholzplatte 23 mm für Stützklappgriff Mehrschichtholzplatte 23 mm stark im Wandhohlraum beidseitig neben WCs zur Befestigung von St ü tzklappgriffen. Einschlie ß lich evtl. erforderlicher Erg ä nzung der Unterkonstruktion. Plattengr öß e >= 30 x 30 cm Last bis 100 kg.
01. 200
Mehrschichtholzplatte 23 mm für Stützklappgriff
18,00
St
01. 210 Ausschnitte für Unterverteiler Wandausschnitte f ü r Unterverteiler von Fu ß bodenheizung, Elektro, EDV/Medien herstellen.
01. 210
Ausschnitte für Unterverteiler
54,00
St
01. 220 Wandverstärkung für Hängeschränke etc. Zulage zu W ä nden u. Vorsatzschalen f ü r den Einbau von Mehrschichtplatten EN 636-2 d = 23 mm als  Verst ä rkung der Unterkonstruktion in Bereichen, in denen Wandschr ä nke o. ä. befestigt werden sollen. H ö he 300 mm
01. 220
Wandverstärkung für Hängeschränke etc.
16,17
m
02 Decken
02
Decken
02. 10 Akustikdecke GKB, h = 6,5 cm Unterdecke nach DIN 18 168, Unterkonstruktion DIN 18182 aus verzinkten Stahl-Blechprofilen, als Grund- und Tragprofil, abh ä ngen mit Schnellabh ä ngern bzw. Direktabh ä ngern, befestigen mit geeigneten D ü beln und Schrauben. Decklage, Verarbeitung DIN 18181, aus Gipskarton-Bauplatten DIN 18180, Platten stumpf sto ß en und mit Schnellbauschrauben befestigen. Sichtbare Teile der Befestigungsmittel und Fugen verspachteln. Decklage/Bekleidung: Gelochte Gipsplatten, einlagig, R ü ckseite kaschiert mit Vlies, Farbe wei ß, gerade Quadratlochung 12/25 Q, Plattendicke: 12,5 mm, Deckenoberfl ä che: Qualit ä tstufe Q2, Befestigungsgrund: Stahlbeton, Einbauh ö he ü ber Fu ß boden: bis 2,50 m, Abh ä ngeh ö he: 6,5 cm, D ä mmschicht aus Mineralwolle DIN EN 13162, einlagig, dicht sto ß en, W ä rmeleitf ä higkeitsgruppe 035, l ä ngenbezogener Str ö mungswiderstand DIN EN 29953: 10 kPa*s/m ², Dicke 20 mm. Schallabsorptionsgrad DIN EN ISO 11654 alpha w = 0,80 System: Knauf Cleaneo Akustik Designdecke D127.de oder gleichwertiger Art, Angebotenes Fabrikat:............................. Wandanschluss mit Acryl, notwendige Bewegungsfugen zu vorbeschriebener Unterdecke sind aufzunehmen. Ausf ü hrung als umlaufendes Fries.
02. 10
Akustikdecke GKB, h = 6,5 cm
37,37
m2
02. 20 Dehnfuge in Akustikdecke Dehnfuge in Akustikdecke nach Herstellerangabe herstellen.
02. 20
Dehnfuge in Akustikdecke
E
1,00
m
02. 30 Ôffnungen für Einbauleuchten Ö ffnungen, rund o. rechteckig f ü r Leuchten in GK-Decke (glatt/gelocht) einschlie ß lich Anpassung der Unterkonstruktion und schlie ß en der Randl ö cher bei Akustikdecke herstellen. Gr öß e bis 60 x 60 cm bzw. D = 60 cm
02. 30
Ôffnungen für Einbauleuchten
E
1,00
St
03 Dachschrägenbekleidungen
03
Dachschrägenbekleidungen
03. 10 Dachschrägen-/Deckenbekleidung GKF 20 mm Dachschr ä gen-/Deckenbekleidung DIN 18168-1, Einbauh ö he bis 4,20 m, in Verbindung mit Dachkonstruktion aus Holzsparren. Befestigungsuntergrund Holzsparren, Kehlbalken/-zangen, Achsma ß bis 70 cm, Ausf ü hrung ohne Unterkonstruktion, Befestigung direkt an Sparren/Kehlbalken. Decklage/Bekleidung, Verarbeitung DIN 18181, einlagig aus Bauplatten GKF, Plattendicke 20 mm, Oberfl ä chenqualit ä t: Q2. Erzeugnis/System: Knauf Dachgeschoss-Bekleidung D610.de o. glw. Angeboten:
03. 10
Dachschrägen-/Deckenbekleidung GKF 20 mm
G
68,90
m2
03. 20 Dachschrägen-/Deckenbekleidung GKB 12,5 mm mit Holz-UK Dachschr ä gen-/Deckenbekleidung DIN 18168-1, Einbauh ö he bis 4,20 m, in Verbindung mit Dachkonstruktion aus Holzsparren. Befestigungsuntergrund Holzsparren, Kehlbalken/-zangen, Achsma ß bis 70 cm, Ausf ü hrung mit Holz-Unterkonstruktion ³ 50 x 30 mm als Traglattung DIN 18181, befestigt mit Schrauben. Decklage/Bekleidung, Verarbeitung DIN 18181, einlagig aus Bauplatten GKB, Plattendicke 12,5 mm, Oberfl ä chenqualit ä t: Q2. Erzeugnis/System: Knauf Dachgeschoss-Bekleidung D611.de o. glw. Angeboten:
03. 20
Dachschrägen-/Deckenbekleidung GKB 12,5 mm mit Holz-UK
A
68,90
m2
03. 30 Zulage GK-Platten imprägniert Zulage f ü r Beplankung der vorbeschriebenen Deckenbekleidung ausf ü hren mit impr ä gnierten GK-Platten in Feuchtr ä umen, 1-lagig.
03. 30
Zulage GK-Platten imprägniert
E
28,96
03. 40 Leibungsverkleidung Dachflächenfenster GK-Platten liefern und auf Lattung der Untersparrend ä mmung montieren an Dachfl ä chenfestern. Inkl. aller Anschl ü sse, Sto ß fugen mit Gewebe ü berspannt, verf ü llt u. ü berspachtelt. Beplankung: 2-lagig, 2 x 12,5 mm GKB, Sto ß fugen versetzt angeordnet Oberfl ä chenqualit ä t: Q2, malerfertig Eckschutzschienen: auf ges. Kantenl ä ngen
03. 40
Leibungsverkleidung Dachflächenfenster
39,40
m
03. 50 Zulage Wandanschluss Zulage f ü r Anslchuss der Dachbeplankung an die Rohbau-W ä nde, z.B. im Bereich des Kniestocks u. der Giebel. Anarbeiten der D ä mmung l ü ckenlos u. der Platten-Bekleidung, inkl. Fugen verspachteln.
03. 50
Zulage Wandanschluss
93,45
m
04 Dämmung Decke Parkdeck
04
Dämmung Decke Parkdeck
04. 10 Deckendämmung MW 035, vlieskaschiert 80 mm Steinwolle-D ä mmplatte nach DIN EN 13162 aus Heralan-Steinwolle o. glw. mit hoher Biol ö slichkeit sowie RAL-G ü tezeichen, einseitig mit naturhellem Glasvlies kaschiert, Brandschutzklasse nach DIN EN 13501-1: A1, nichtbrennbar, Schmelzpunkt nach DIN 4102: ≥ 1000 ° C, W ä rmeleitf ä higkeitsgruppe: 035, Kurzzeichen nach DIN V 4108-10: DI, Kantenausf ü hrung: Gerade Kante, Format: 1200 x 625 mm, Dicke: 80mm, liefern und nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers im Verband mit Knauf Insulation Spezialkleber o. glw.an die Decke kleben. Untergrund (z. B. Betondecke) von Schmutz, Schal ö l, losen Bestandteilen etc. s ä ubern. Angebotenes Fabrikat:
04. 10
Deckendämmung MW 035, vlieskaschiert 80 mm
136,25
m2
04. 20 Unterzug Dämmung MW 035, vlieskaschiert 80 mm, Flanken W ä rmed ä mmung, wie zuvor beschrieben, jedoch an den Flanken/Seitenfl ä chen der Unterz ü ge. H ö he: 40 cm Dicke: 80 mm
04. 20
Unterzug Dämmung MW 035, vlieskaschiert 80 mm, Flanken
25,90
m2
04. 30 Unterzug Dämmung MW 035, vlieskaschiert 60 mm, Unterseite W ä rmed ä mmung, wie zuvor beschrieben, jedoch an der Unterseite der Unterz ü ge. Dicke: 60 mm
04. 30
Unterzug Dämmung MW 035, vlieskaschiert 60 mm, Unterseite
26,77
m2
04. 40 Flankendämmung MW 035, vlieskaschiert 80 mm W ä rmed ä mmung, wie zuvor beschrieben, jedoch als Flankend ä mmung. H ö he: 1,00 m ab UKRD Dicke: 80 mm
04. 40
Flankendämmung MW 035, vlieskaschiert 80 mm
57,57
m2
04. 50 Zulage Anarbeitung Dämmung an Decken- / Wanddurchführungen HLS Zulageposition f ü r Anarbeitung an Decken-/ Wanddurchbr ü che HLSE. Die D ä mmung aus Vorpositionen wird zum Zeitpunkt ausgef ü hrt, bei denen sich keine haustechnischen Verrohrung der Decke befinden. Nach Fertigstellung der Steigleitungen und Ausbetonierung der Decken-/ Wanddurchbr ü che m ü ssen die Platten zu einem sp ä teren Zeitpunkt angearbeitet werden.
04. 50
Zulage Anarbeitung Dämmung an Decken- / Wanddurchführungen HLS
38,00
St
05 Stundenlohn
05
Stundenlohn
Hinweis Bei der Verg ü tung von Leistungen nach Stundenlohns ä tzen werden Stunden f ü r Aufsichtspersonal nicht verg ü tet. Stundenlohnarbeiten k ö nnen nur anerkannt werden, wenn die Abrechnung der daf ü r erbrachten Leistung mit der Bauleitung vor der Ausf ü hrung vereinbart war. Stundenlohns ä tze einschlie ß lich aller Zuschlagss ä tze; Fahrgelder werden nicht verg ü tet.
Hinweis
05. 10 Facharbeiter F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r: Facharbeiter:
05. 10
Facharbeiter
E
1,00
h
05. 20 Helfer F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r: Helfer:
05. 20
Helfer
E
1,00
h
05. 30 Auszubildender F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r: Auszubildender:
05. 30
Auszubildender
E
1,00
h