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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projekt 963 Neckargerach
Leistungsverzeichnis Estricharbeiten
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Auftraggeber FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28
69221 Dossenheim
Bauherr FWD Hausbau GmbH Ausf ü hrungort Hauptstra ß e 21/23
Gerhart-Hauptmann-Stra ß e 28 69437 Neckargerach
69221 Dossenheim
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Abgabeort FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Holger Ducati
06221-8750-132
Abgabedatum 25.09.2026
Ausf ü hrungsbeginn 03.05.2027
Ausf ü hrungsende 14.05.2027
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Angebotssumme netto EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________
Angebotssumme netto abzgl. Nachlass EUR ______________
Umsatzsteuer 19 % EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ______________
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsg ü ltige Unterschrift
Projekt 963 Neckargerach
00 Vertragsbedingungen
00
Vertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Angebot Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszuf ü llen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgef ü llte Unterlagen oder von Forderungen des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote k ö nnen von der Bewertung ausgeschlossen werden. Weiter Angebotsunterlagen sind: Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung, die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terminvereinbarung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem sp ä teren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen, die allgemeinen technischen Vorschriften f ü r die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschl ä gigen DIN-Normen und die VDI- und VDE-Richtlinien. Auf die Vorgaben hinsichtlich W ä rme- und Schallschutz ist besonders zu achten. die Vorschriften und Bedingungen der Versorgungstr ä ger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc., das Geb ä udeenergiegesetz (GEG), die Arbeitsst ä ttenverordnung und -richtlinien, die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verh ü tung von Unf ä llen der Berufsgenossenschaften, die Unfallverh ü tungsvorschriften der GUV, die Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Fachverb ä nde, die Auflagen des T Ü V. Preisg ü nstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erw ü nscht. Das Alternativangebot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben. Mit der Abgabe des Angebotes erkl ä rt der Bieter, dass er vor Auftragserteilung dem Auftraggeber die Unbedenklichkeitsbescheinigung dar ü ber vorlegen kann, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Beitr ä gen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Er verpflichtet sich bei evtl. Vergabe an Subunternehmer nur solche Handwerker zu ber ü cksichtigen, die ebenfalls die vorgenannten Bedingungen erf ü llen. Verst öß t der AN gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), so kann der AG den Vertrag k ü ndigen. Allgemeine Gesch ä ftsbedingungen (AGB) des AN haben keine G ü ltigkeit. Art und Umfang der Leistung Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes ü ber die Baustelle, ihre Zug ä nglichkeit und alle sonstigen f ü r die Preisfindung und Baudurchf ü hrung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten. Die Ausf ü hrungsfrist f ü r die vollst ä ndige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit ...... Wochen kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren. Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausf ü hrenden Unternehmern ben ö tigt wird, insbesondere Baukran, Ger ü ste, Baustellenabsicherung etc., stellt der Unternehmer diese zur Verf ü gung. Subunternehmer d ü rfen nur mit ausdr ü cklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird. Der AN hat auch bei nicht vollst ä ndiger Beschreibung den Aufwand f ü r fix und fertige Arbeiten einschlie ß lich s ä mtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu ber ü cksichtigen. Montageteile, Befestigungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu w ä hlen, dass sie den Anforderungen gerecht werden. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugeh ö rigen Stoffe und Bauteile einschlie ß lich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Bef ö rdern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle. Vergabe Die Vergabe selbst erfolgt durch schriftlichen Auftrag oder schriftlichen Bauvertrag unter Mitwirkung des AG, niemals m ü ndlich oder stillschweigend. Wesentliche Vertragsbestandteile werden in der nachstehenden Reihenfolge: Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll, Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden, die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten Allgemeinen und Zus ä tzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen, alle Zeichnungen und Detailangaben, die Vergabe- und Vertragsordnung f ü r Bauleistungen (VOB), Teil B und C, jeweils in der neuesten Fassung, die HOAI in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, wenn und soweit der AN Planungsleistungen (Ausf ü hrungs- und/oder Fachingenieursplanung) ü bernimmt, die Vorschriften des B ü rgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die unter Ziffer 1.2 aufgef ü hrten Unterlagen gelten neben denjenigen, die im Verhandlungsprotokoll evtl. zus ä tzlich aufgef ü hrt worden sind. Alle Ü berschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung. Alle Erg ä nzungen und Ä nderungen des Vertrages bed ü rfen der Schriftform. Verg ü tung, Zahlungen Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Verg ü tung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerh ö hungen haben keine Auswirkungen auf die Verg ü tung. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu ü berpr ü fen. Die Verg ü tung ist zahlbar nach Baufortschritt, gem äß einem noch festzulegenden Zahlungsplan. Die Vertragspreise sind Festpreise f ü r die gesamte Bauzeit. Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlussrechnung schlie ß en R ü ckforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet. Sicherheitsleistungen Als Sicherheitsleistung f ü r die Vertragserf ü llung erfolgt ein 10%er Abzug an den Abschlagszahlungen, dieser Abzug kann durch eine B ü rgschaft nach Mustervorlage des Auftraggebers abgel ö st werden. Die Gew ä hrleistungsdauer des Unternehmers betr ä gt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gew ä hrleistungsanspr ü che hat der Auftraggeber das Recht, f ü r die Dauer der Gew ä hrleistungszeit bei der Schlussabrechnung einen Einbehalt von 5 % der Bruttovertragssumme vorzunehmen. Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankb ü rgschaft, inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers, abl ö sen. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zur ü ckbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlusszahlung oder vor Abl ö sung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 5.3 ein Leistungsmangel vorhanden ist. Gerichtsstand Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand f ü r alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zus ä tzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Stoffe und Bauteile S ä mtliche Stoffe und Bauteile m ü ssen den DIN-Normen entsprechen. Es d ü rfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile m ü ssen ungebraucht sein. Sie m ü ssen den DIN-, G ü te- und Ma ß bestimmungen entsprechen. Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Pr ü fzeugnisse von amtlich anerkannten Materialpr ü fungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen f ü r die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen. S ä mtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern. Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es d ü rfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines sp ä ter aufgebrachten Anstriches entgegenwirken. Ausf ü hrung Allgemeines Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, Deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein f ö rmliches Bautagebuch zu f ü hren und dem AG w ö chentlich einzureichen. Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen f ü r Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Ger ü ste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu pr ü fen, ob sie f ü r seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erg ä nzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgem äß zur ü ckzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Gel ä nder oder ä hnliches, die zur Durchf ü hrung der Arbeit vor ü bergehend entfernt werden m ü ssen, sind wieder ordnungsgem äß herzustellen. F ü r die Dauer der Entfernung m ü ssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Ma ß nahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und st ä ndig, mindestens aber einmal w ö chentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitspl ä tze als auch die Baustelle selbst zu r ä umen und in einem ordnungsgem äß en Zustand zu versetzen. Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen ö ffentlichen und privaten Stra ß en einschlie ß lich Gehwege sind jegliche Besch ä digungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverz ü glich zu beseitigen, damit keine Beeintr ä chtigung der Verkehrssicherheit entsteht. Alle Auflagen von Beh ö rden und beh ö rden ä hnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6 VOB/B bleiben unber ü hrt. Soweit f ü r die Leistungen des AN besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, m ü ssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. Der Platz f ü r die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen M ö glichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschlie ß lich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuf ü hren. Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verf ü gung. F ü r den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt f ü r den Strom. Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und M ä ngel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verz ö gerungen bei der Bauausf ü hrung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Besch ä digung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet f ü r alle entstehenden Sch ä den. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw. Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Sch ä den an den eingebauten Arbeiten entstehen k ö nnen. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verst ä ndigen. Ausf ü hrungsunterlagen Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die f ü r die Ausf ü hrung erforderlichen Unterlagen ben ö tigt und diese unverz ü glich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Ma ß e, zu pr ü fen und diese mit den ö rtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverz ü glich bekanntzugeben. Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen ü bernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben f ü r vom AN ben ö tigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen. Alle f ü r die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuf ü hren. Ver ö ffentlichungen ü ber die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zul ä ssig. Ausf ü hrungsfristen Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche fr ü hzeitige Pr ü fung der ö rtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist. Der AG beh ä lt sich Termin ä nderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gr ü nden notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage f ü r die Ausf ü hrung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten. Behinderung und Unterbrechung der Ausf ü hrung Der AN hat seine Arbeit so durchzuf ü hren, dass andere am Bau t ä tige Unternehmen nicht behindert oder gesch ä digt werden. Nebenleistungen Nebenleistungen sind erg ä nzend zur VOB/C folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen: Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden. Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Ger ü sten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen f ü r Arbeitspl ä tze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt. Kosten f ü r besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen. Geeignete Schutzma ß nahmen f ü r alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausf ü hrung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verh ä ngungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, T ü ren, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit ä u ß erster Sorgfalt abzudecken -, Beschl ä gen, Gesimsen, Einrichtungsgegenst ä nden, Plattenbel ä gen, Heizk ö rpern, Rohren und sonstigen Installationen usw. Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gr ü ndlich, dass den Folgeunternehmern, ü ber deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen. Ma ß nahmen zum Umweltschutz. Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen K ä lte, Hitze und Feuchtigkeit. Herstellen von Proben und Musterfl ä chen. Teilk ü ndigungen durch den AG sind zul ä ssig. Haftung der Vertragsparteien Wird der AG von Dritten wegen Sch ä den in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverz ü glich von diesen Anspr ü chen freizustellen. Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und H ö he ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung w ä hrend der gesamten Bauzeit nachzuweisen. Vertragsstrafe Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich. Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch f ü r die neuen Termine. Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine. Abnahme Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollst ä ndigkeit und M ä ngelfreiheit zu ü berpr ü fen und schriftlich zu erkl ä ren. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuf ü hren. Es findet eine f ö rmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen tr ä gt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung. Gew ä hrleistung Die Gew ä hrleistung betr ä gt gem. BGB 5 Jahre. Der AN ist verpflichtet, sp ä testens 6 Wochen vor Ablauf der Verj ä hrungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern. Abrechnung Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen. Stundenlohnarbeit Stundenlohnarbeiten werden nur verg ü tet, wenn sie vom AG ausdr ü cklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte sp ä testens am folgenden Arbeitstag nach Durchf ü hrung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Pr ü fung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. Die vertraglich vereinbarten Stundenlohns ä tze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. F ü r evtl. ben ö tigte Materialien oder Ger ä te ist vor Ausf ü hrung eine Verg ü tung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Estricharbeiten ZUS Ä TZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN F Ü R ESTRICHARBEITEN
Allgemeines Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszuf ü llen und alle geforderten Unterlagen sind dem Angebot beizulegen. Nicht komplett ausgef ü llte Unterlagen oder von Forderung des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote k ö nnen von der Bewertung ausgeschlossen werden. Die Leistung wird nach Pauschalpreis vom Auftraggeber vergeben, nach vorheriger Massen- und Mengen ü berpr ü fung durch den Auftragnehmer anhand der Architekturpl ä ne. Grundlage der Arbeiten sind s ä mtliche einschl ä gigen DIN-Normen und Vorschriften, insbesondere: DIN 18336 Abdichtarbeiten
DIN 18353 Estricharbeiten
DIN 18533 Abdichtung von erdber ü hrten Bauteilen
DIN 18560 Estriche im Bauwesen
DIN 4108 W ä rmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN EN 1264 Raumfl ä chenintegrierte Heiz- und K ü hlsysteme mit Wasserdurchstr ö mung
DIN EN ISO 16283-2 Akustik
Geb ä udeenergiegesetz (GEG)
Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller
Arbeits- und Hinweisbl ä tter des Bundesverbandes Estrich und Belag im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
Bestimmungen der G ü tegemeinschaft Hartschaum e.V.
F ü r alle Vorschriften und Normen gilt jeweils die neueste Fassung. Au ß erdem sind die anerkannten Regeln der Technik zu ber ü cksichtigen.
Mehrforderungen infolge Unkenntnis der Unterkonstruktionen und der Baustelle werden grunds ä tzlich nicht anerkannt. Der Bieter ist daher verpflichtet, die Unterkonstruktion anhand der Zeichnungen und auf der Baustelle vor Angebotsabgabe zu ü berpr ü fen. Etwaige M ä ngel sind der Bauleitung rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. F ü r s ä mtliche an seinen Arbeiten und Arbeitsgegenst ä nden entstehenden Sch ä den haftet der Unternehmer allein. Au ß erdem ü bernimmt er f ü r die Dauer von 5 Jahren die volle Garantie f ü r die einwandfreie Beschaffenheit des Estrichs und die Einhaltung der von ihm zugesicherten Eigenschaften, vor allem hinsichtlich der Raumbest ä ndigkeit und Schalld ä mmung. Alle an seinen Arbeiten entstehenden Sch ä den und M ä ngel infolge schlechtem oder ungeeignetem Material oder schlechter Verarbeitung sind unverz ü glich und kostenlos zu beseitigen. Die Haftung umschlie ß t auch die dadurch erforderlich werdenden Neben- und Folgearbeiten (Auswechslung der Oberbel ä ge, Sockel usw.). Dasselbe gilt f ü r nicht waagerecht liegende Estriche. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsg ä ngen bzw. bei Unterbrechungen und Vorwegleistungen sind nach Aufforderung durchzuf ü hren und berechtigen zu keinen Nachforderungen. Einwendungen und zus ä tzliche Forderungen des Bieters werden nur anerkannt, wenn sie in einem Begleitschreiben mit der Angebotsabgabe begr ü ndet werden. Die angebotenen Fabrikate sind in jedem Fall zu nennen. Stoffe und Bauteile Es d ü rfen nur ungebrauchte, g ü tegesicherte Materialien verwendet werden. F ü r s ä mtliche Materialien sind auf Anforderungen Probest ü cke, Gutachten, Pr ü fzeugnisse u. ä. beizubringen. Zus ä tze d ü rfen nur in Abstimmung mit der Bauleitung verwendet werden. Die Estriche dienen als Unterb ö den f ü r verschiedene Bel ä ge (z.B. Linoleum, PVC-Bel ä ge, Gummi, Bodenklinker, Textilbelag, Parkett) und m ü ssen eine einwandfreie Unterlage hierf ü r ergeben. Es m ü ssen unbedingt gew ä hrleistet sein: * Absolute Raumbest ä ndigkeit und Rissfreiheit; Verwerfungen; Hochgehen des Estrichs u. ä. m ü ssen ausgeschlossen sein.
* Unempfindlichkeit gegen Temperaturschwankungen auch bei auf dem Rohfu ß boden verlegten Rohren.
* Hohe Druckfestigkeit und Biegezugfestigkeit; der Unterboden muss kleine Setzrisse der Rohdecke durch seine Elastizit ä t aufnehmen k ö nnen.
* Die chemische Zusammensetzung darf Leitungen und Oberbel ä ge nicht angreifen. Gegebenenfalls ist eine Isolierung (z.B. von Eisenteilen) voll verantwortlich auszuf ü hren und in die Preise einzurechnen; der Bieter soll im Angebot besonders darauf hinweisen.
* Eine ebene Oberfl ä che, die sicherstellt, dass die vorgesehenen Bel ä ge ohne spachteln aufgebracht werden k ö nnen. Eine Gl ä ttschicht darf sich nicht l ö sen oder abbl ä ttern.
Ausf ü hrung Zementestriche: Biegezugfestigkeit, Druckfestigkeit und Dicken nach DIN 18560. Mit glatter und geschlossener Oberfl ä che, verschlei ß fest w ä hrend des Baubetriebs. Soweit erforderlich, sind Fugen anzuordnen, die vor dem Verlegen des Bodenbelags durch den AN zu schlie ß en sind. Besonderer Wert wird auf genaue H ö henanschl ü sse an andere Bel ä ge und genaue Einhaltung der Bodenh ö he gelegt. Die Estriche sind absolut eben bzw. im Gef ä lle nach Angaben zu verlegen. Die bauseits gereinigten Bodenfl ä chen sind grunds ä tzlich nochmals zu s ä ubern. Kleinere M ö rtelreste usw. sind kostenlos zu entfernen. Nacharbeiten, die sich aus der Ungenauigkeit bei der Ausf ü hrung ergeben, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. S ä mtliche notwendigen Reinigungen sind vorzunehmen, welche zur Ausf ü hrung der Arbeit geh ö ren. Es sind Dehnfugen (Schnittfugen) alle 5-6 m vorzusehen. Eine eventuell vorhandene Bewehrung l ä uft im Fugenbereich durch. Der Randd ä mmstreifen ist auf die Rohdecke gestellt, an s ä mtlichen R ä ndern und Einbauten wie T ü rzargen, Rohren, Bodentrennschienen usw. auszuf ü hren. Sind Verputz oder Wandplatten nicht bis zur Rohdecke gef ü hrt und befindet sich die Versatzstelle noch in der Estrichst ä rke, so m ü ssen zur Vermeidung von Schallbr ü cken Schaumstoffstreifen als einwandfreies Widerlager f ü r den durchgehenden Randstreifen aufgef ü ttert werden. D ä mmschichten, Schaumkunststoffplatten oder Mineralfaserplatten sind im Verband zu verlegen und dicht zu sto ß en. Bei mehreren Lagen allseitige Fugen ü berdeckung. Auf dem Untergrund liegende Rohrleitungen m ü ssen vollst ä ndig in der W ä rmed ä mmung liegen und d ü rfen eine evtl. vorhandene Trittschalld ä mmung nicht schw ä chen o. unterbrechen. Unter Anschlagschienen ist die D ä mmschicht durchzulegen. D ä mmschichten in den Vorr ä umen sind erst nach Estrichverlegung in den ü brigen R ä umen zur Vermeidung von unzul ä ssigem Zusammendr ü cken und Besch ä digen beim Estrich-Transport einzubringen. Abdeckung der D ä mmstoffe mit einer nackten Bitumenpappe 250 g/m ² bzw. 500 g/m ² oder einer Poly ä thylenfolie 0,2 mm Dicke. Die Abdeckung ist an den Anschl ü ssen bis auf H ö he der Randisolierung hochzuziehen, und die einzelnen Bahnen m ü ssen sich an einzelnen St öß en ausreichend, jedoch mindestens 8 cm, ü berlappen. In B ä dern mit Bodenablauf sind zur Abdeckung der D ä mmschichten nur Poly ä thylenfolien 0,2 mm dick an einem St ü ck ohne Fugen auszuf ü hren, die wiederum seitlich ü ber die Randisolierung und Bodenabl ä ufe hochzuziehen sind. Bei der Verlegung von Heizleitungen im Estrich ist die Isolierung zweischichtig auszuf ü hren. Schallbr ü cken sind absolut zu vermeiden. F ü r die sorgf ä ltige Ausf ü hrung und Ü berwachung haftet der Auftragnehmer. Schallmessungen, die fehlerhafte Ausf ü hrungen aufdecken, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. In jedem Falle werden Trittschallkurzmessungen durchgef ü hrt, die Kosten f ü r die Messungen werden bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Der Auftragnehmer haftet f ü r die Einhaltung des nach DIN geforderten bewerteten Norm-Trittschallpegels (gemessen unmittelbar nach Fertigstellung). Nebenleistungen Der Bieter hat auch bei nicht vollst ä ndiger Beschreibung den Aufwand f ü r fix und fertige fachgerechte Ausf ü hrung einschl. s ä mtlicher erforderlichen Nebenarbeiten zu kalkulieren. Die Preise gelten f ü r Materialien 1. Qualit ä t und die angegebenen Fabrikate. Lieferung aller Baustoffe frei Baustelle mit Abladen und diebstahlsicherer Lagerung; Vorhalten aller Werkzeuge und Hilfsstoffe; alle erforderlichen Nebenarbeiten wie Randstreifen, Rohr ü berdeckungen, Bewehrungen ü ber Rohrleitungen, Randverwahrungen an Rohren, Hochziehen von Folien, Abdeckungen usw. an R ä ndern, Trennschienen usw. Absperren und Sch ü tzen w ä hrend der Trockenzeit; Reinigen des Untergrundes; Sicherungen von Installationen, vor allem soweit solche auf dem Untergrund verlegt sind; Wiedereinbau von Abschrankungen; Fugenanordnung und Verd ü belung; Vorkehrungen gegen Verschmutzungen und Besch ä digungen an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art sowie das Entfernen aller durch eigene Arbeiten verursachten Verunreinigungen der Baustelle usw. Folgende Leistungen sind kostenlose Nebenleistungen, entgegen DIN 18353: * Sicherung des Verkehrs; Ma ß nahmen aus Gr ü nden des Umweltschutzes; Besonderer Schutz der Bauleistungen;
* Vorhalten von Lager- und Aufenthaltsr ä umen, Ziffer 4.2.2;
* Ausgleich von gr öß eren Unebenheiten, Ziffer 4.2.7;
* Nachtr ä gliches Herstellen von Anschl ü ssen, Ziffer 4.2.12;
* Einbauen von Anschlagschienen, Bewehrungen, Ziffer 4.2.13;
* Ausbilden, Verf ü llen, Schlie ß en von Fugen, Ziffer 4.2.14;
* Herstellen von Kanten an Aussparungen, Ziffer 4.2.15;
* Schlie ß en von Aussparungen, Ziffer 4.2.16;
Im Falle einer Absandung an der Oberfl ä che hat der Unternehmer auf Anordnung der Bauleitung eine Haftbr ü cke aufzubringen; eine gesonderte Verg ü tung erfolgt nicht. Der Unternehmer ist weiterhin daf ü r verantwortlich, dass die Estriche gleichm äß ig austrocknen und Rissbildung vermieden wird. Die dazu erforderlichen Ma ß nahmen wie Abdecken mit Folien, Schutz vor Zugluft usw. sind in den Einheitspreisen enthalten. Rissbildungen sind, sofern zul ä ssig, zu verharzen. F ü r die Nachbeauftragung kleinerer Restfl ä chen im UG-Bereich o. ä. gelten die angegebenen Einheitspreise des LV. Das Abschneiden und Entsorgen der Randstreifen auf eine H ö he von + 2,0 cm ab Oberkante Estrich ist vor Ausf ü hrung der Maler- und Bodenbelagarbeiten abweichend von der DIN 18353 eine Nebenleistung und ist vom Auftragnehmer nach Aufforderung auszuf ü hren. Der vom Auftragnehmer verursachte Bauschutt, sowie Abf ä lle aller Art, sind kostenlos von der Baustelle zu entsorgen.
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gelesen und anerkannt (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Estricharbeiten
Unterlagen Beigef ü gte Unterlagen
Der Ausschreibung sind folgende Unterlagen beigef ü gt.
- Grundrisse und Schnitte
Unterlagen
01 Estrich
01
Estrich
01. 10 CT-C20-F4-S59-H45 Zement-Heizestrich DIN EN 13813 CT-C20-F4 auf D ä mmung (schwimmend)
Dicke D = 59 mm
Trittschalld ä mmiung (Tackerplatte) und Randstreifen in gesonderter Position.
Einbauort: B ä der EG bis DG
01. 10
CT-C20-F4-S59-H45
74,80
m2
01. 20 CAF-C20-F4-S50 Calciumsulfat-Flie ß estrich DIN EN 13813 CAF-C20-F4
selbstverlaufend, schwimmend auf D ä mmung verlegt.
Dicke D = 50 mm
PE-Folie 200 my, als Trenn- und Gleitlage verlegen.
Die St öß e sind dicht zu verkleben.
PE-Randstreifen 10/100 mm montieren, als Randfuge gem.
DIN 18 560 T1 Abs. 2.24.
Die Sintersicht ist nach Fertigstellung zur Aufnahme s ä mtlicher Bodenbel ä ge vom AN abzuschleifen.
Einbauort: Erschlie ß ungsfl ä chen UG-DG
01. 20
CAF-C20-F4-S50
E
1,00
m2
01. 30 CAF-C20-F4-S54-H40 Calciumsulfat-Flie ß estrich DIN EN 13813 CAF-C20-F4 als Heizestrich schwimmend auf D ä mmung verlegt.
Dicke D = 54 mm
Trittschalld ä mmiung (Tackerplatte) und Randstreifen in gesonderter Position.
Die Sintersicht ist nach Fertigstellung zur Aufnahme s ä mtlicher Bodenbel ä ge vom AN abzuschleifen.
Einbauort: Wohnungen EG bis DG
01. 30
CAF-C20-F4-S54-H40
894,25
m2
01. 40 CAF-C25-F5-S69-H55 Calciumsulfat-Flie ß estrich DIN EN 13813 CAF-C25-F5 als Heizestrich schwimmend auf D ä mmung verlegt.
Dicke D = 69 mm
Trittschalld ä mmiung (Tackerplatte) und Randstreifen in gesonderter Position.
Die Sintersicht ist nach Fertigstellung zur Aufnahme s ä mtlicher Bodenbel ä ge vom AN abzuschleifen.
Einbauort: Gemeinschaftsbereich EG
01. 40
CAF-C25-F5-S69-H55
42,01
m2
02 Trittschalldämmung
02
Trittschalldämmung
02. 10 Tackerplatte EPS 045 DES sm 20-2 mm Tackerplatte: Trittschalld ä mmung aus EPS (DIN EN 13163) mit oberseitig ankaschierter hochrei ß fester und faserverst ä rkter Verbundfolie aus Polyethylen zur sicheren Arretierung der Rohre mittels Tackernadeln und als Feuchtigkeitssperre, aufgedrucktem Linienraster zum Zuschneiden der D ä mmung und Verlegen der Rohre im vorgesehenen Abstand und ü berlappender Verbundfolie an einer L ä ngsseite zum dichtschlie ß enden Plattenverbund.
WLG: 045 m ² K/W
Anwendungstyp: DES sm
Steifigkeitsgruppe: 20 MN/m3
St ä rke: 20 mm
Zusammendr ü ckbarkeit c: 2 mm
Verkehrslast: 4 kN/m2
Einschlie ß lich PE-Randstreifen 10/120 mm als Randfuge gem. DIN 18560.
Einbauort:
02. 10
Tackerplatte EPS 045 DES sm 20-2 mm
25,71
m2
02. 20 Tackerplatte EPS 045 DES sm 25-2 mm Tackerplatte: Trittschalld ä mmung aus EPS (DIN EN 13163) mit oberseitig ankaschierter hochrei ß fester und faserverst ä rkter Verbundfolie aus Polyethylen zur sicheren Arretierung der Rohre mittels Tackernadeln und als Feuchtigkeitssperre, aufgedrucktem Linienraster zum Zuschneiden der D ä mmung und Verlegen der Rohre im vorgesehenen Abstand und ü berlappender Verbundfolie an einer L ä ngsseite zum dichtschlie ß enden Plattenverbund.
WLG: 045 m ² K/W
Anwendungstyp: DES sm
Steifigkeitsgruppe: 20 MN/m3
St ä rke: 25 mm
Zusammendr ü ckbarkeit c: 2 mm
Verkehrslast: 4 kN/m2
Einschlie ß lich PE-Randstreifen 10/120 mm als Randfuge gem. DIN 18560.
Einbauort:
02. 20
Tackerplatte EPS 045 DES sm 25-2 mm
300,57
m2
02. 30 Tackerplatte EPS 045 DES sm 30-3 mm Tackerplatte: Trittschalld ä mmung aus EPS (DIN EN 13163) mit oberseitig ankaschierter hochrei ß fester und faserverst ä rkter Verbundfolie aus Polyethylen zur sicheren Arretierung der Rohre mittels Tackernadeln und als Feuchtigkeitssperre, aufgedrucktem Linienraster zum Zuschneiden der D ä mmung und Verlegen der Rohre im vorgesehenen Abstand und ü berlappender Verbundfolie an einer L ä ngsseite zum dichtschlie ß enden Plattenverbund.
WLG: 045 m ² K/W
Anwendungstyp: DES sm
Steifigkeitsgruppe: 20 MN/m3
St ä rke: 30 mm
Zusammendr ü ckbarkeit c: 3 mm
Verkehrslast: 4 kN/m2
Einschlie ß lich PE-Randstreifen 10/120 mm als Randfuge gem. DIN 18560.
Einbauort:
02. 30
Tackerplatte EPS 045 DES sm 30-3 mm
49,09
m2
02. 40 Tackerplatte EPS 045 DES sm 35-3 mm Tackerplatte: Trittschalld ä mmung aus EPS (DIN EN 13163) mit oberseitig ankaschierter hochrei ß fester und faserverst ä rkter Verbundfolie aus Polyethylen zur sicheren Arretierung der Rohre mittels Tackernadeln und als Feuchtigkeitssperre, aufgedrucktem Linienraster zum Zuschneiden der D ä mmung und Verlegen der Rohre im vorgesehenen Abstand und ü berlappender Verbundfolie an einer L ä ngsseite zum dichtschlie ß enden Plattenverbund.
WLG: 045 m ² K/W
Anwendungstyp: DES sm
Steifigkeitsgruppe: 15 MN/m3
St ä rke: 35 mm
Zusammendr ü ckbarkeit c: 3 mm
Verkehrslast: 4 kN/m2
Einschlie ß lich PE-Randstreifen 10/120 mm als Randfuge gem. DIN 18560.
Einbauort:
02. 40
Tackerplatte EPS 045 DES sm 35-3 mm
593,69
m2
02. 50 Tackerplatte EPS 035 DES sg 30-2 mm Tackerplatte: Trittschalld ä mmung aus EPS (DIN EN 13163) mit oberseitig ankaschierter hochrei ß fester und faserverst ä rkter Verbundfolie aus Polyethylen zur sicheren Arretierung der Rohre mittels Tackernadeln und als Feuchtigkeitssperre, aufgedrucktem Linienraster zum Zuschneiden der D ä mmung und Verlegen der Rohre im vorgesehenen Abstand und ü berlappender Verbundfolie an einer L ä ngsseite zum dichtschlie ß enden Plattenverbund.
WLG: 035 m ² K/W
Anwendungstyp: DES sg
Steifigkeitsgruppe: 30 MN/m3
St ä rke: 30 mm
Zusammendr ü ckbarkeit c: 2 mm
Verkehrslast: 10 kN/m2
Einschlie ß lich PE-Randstreifen 10/120 mm als Randfuge gem. DIN 18560.
Einbauort:
02. 50
Tackerplatte EPS 035 DES sg 30-2 mm
42,01
m2
02. 60 Tackerplatte EPS 035 DES sg 40-2 mm Tackerplatte: Trittschalld ä mmung aus EPS (DIN EN 13163) mit oberseitig ankaschierter hochrei ß fester und faserverst ä rkter Verbundfolie aus Polyethylen zur sicheren Arretierung der Rohre mittels Tackernadeln und als Feuchtigkeitssperre, aufgedrucktem Linienraster zum Zuschneiden der D ä mmung und Verlegen der Rohre im vorgesehenen Abstand und ü berlappender Verbundfolie an einer L ä ngsseite zum dichtschlie ß enden Plattenverbund.
WLG: 035 m ² K/W
Anwendungstyp: DES sg
Steifigkeitsgruppe: 30 MN/m3
St ä rke: 40 mm
Zusammendr ü ckbarkeit c: 2 mm
Verkehrslast: 10 kN/m2
Einschlie ß lich PE-Randstreifen 10/120 mm als Randfuge gem. DIN 18560.
Einbauort:
02. 60
Tackerplatte EPS 035 DES sg 40-2 mm
E
1,00
m2
03 Wärmedämmung, Ausgleichsschicht
03
Wärmedämmung, Ausgleichsschicht
03. 10 EPS 040 DEO 70 mm W ä rmed ä mmung DIN EN 13163 EPS 040 DEO
St ä rke: 70 mm
WLG: 040
im Verband verlegt.
Einschlie ß lich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und F ü llen der Zwischenr ä ume mit zementgebundener Sch ü ttung.
Einbauort:
03. 10
EPS 040 DEO 70 mm
9,60
m2
03. 20 EPS 040 DEO 80 mm W ä rmed ä mmung DIN EN 13163 EPS 040 DEO
St ä rke: 80 mm
WLG: 040
im Verband verlegt.
Einschlie ß lich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und F ü llen der Zwischenr ä ume mit zementgebundener Sch ü ttung.
Einbauort:
03. 20
EPS 040 DEO 80 mm
120,06
m2
03. 30 EPS 040 DEO 90 mm W ä rmed ä mmung DIN EN 13163 EPS 040 DEO
St ä rke: 90 mm
WLG: 040
im Verband verlegt.
Einschlie ß lich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und F ü llen der Zwischenr ä ume mit zementgebundener Sch ü ttung.
Einbauort:
03. 30
EPS 040 DEO 90 mm
16,12
m2
03. 40 EPS 040 DEO 100 mm W ä rmed ä mmung DIN EN 13163 EPS 040 DEO
St ä rke: 100 mm
WLG: 040
im Verband verlegt.
Einschlie ß lich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und F ü llen der Zwischenr ä ume mit zementgebundener Sch ü ttung.
Einbauort:
03. 40
EPS 040 DEO 100 mm
181,85
m2
03. 50 EPS 040 DEO 170 mm W ä rmed ä mmung DIN EN 13163 EPS 040 DEO
St ä rke: 170 mm
WLG: 040
im Verband verlegt.
Einschlie ß lich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und F ü llen der Zwischenr ä ume mit zementgebundener Sch ü ttung.
Einbauort:
03. 50
EPS 040 DEO 170 mm
9,81
m2
03. 60 EPS 040 DEO 180 mm W ä rmed ä mmung DIN EN 13163 EPS 040 DEO
St ä rke: 180 mm
WLG: 040
im Verband verlegt.
Einschlie ß lich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und F ü llen der Zwischenr ä ume mit zementgebundener Sch ü ttung.
Einbauort:
03. 60
EPS 040 DEO 180 mm
105,55
m2
03. 70 EPS 040 DEO 200 mm W ä rmed ä mmung DIN EN 13163 EPS 040 DEO
St ä rke: 200 mm
WLG: 040
im Verband verlegt.
Einschlie ß lich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und F ü llen der Zwischenr ä ume mit zementgebundener Sch ü ttung.
Einbauort:
03. 70
EPS 040 DEO 200 mm
13,57
m2
03. 80 EPS 040 DEO 210 mm W ä rmed ä mmung DIN EN 13163 EPS 040 DEO
St ä rke: 210 mm
WLG: 040
im Verband verlegt.
Einschlie ß lich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und F ü llen der Zwischenr ä ume mit zementgebundener Sch ü ttung.
Einbauort:
03. 80
EPS 040 DEO 210 mm
186,22
m2
03. 90 EPS 032 DEO 80 mm W ä rmed ä mmung DIN EN 13163 EPS 032 DEO
St ä rke: 80 mm
WLG: 032
im Verband verlegt.
Einschlie ß lich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und F ü llen der Zwischenr ä ume mit zementgebundener Sch ü ttung.
Einbauort:
03. 90
EPS 032 DEO 80 mm
25,71
m2
03. 100 EPS 032 DEO 90 mm W ä rmed ä mmung DIN EN 13163 EPS 032 DEO
St ä rke: 90 mm
WLG: 032
im Verband verlegt.
Einschlie ß lich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und F ü llen der Zwischenr ä ume mit zementgebundener Sch ü ttung.
Einbauort:
03. 100
EPS 032 DEO 90 mm
300,57
m2
03. 110 EPS 032 DEO 100 mm W ä rmed ä mmung DIN EN 13163 EPS 032 DEO
St ä rke: 100 mm
WLG: 032
im Verband verlegt.
Einschlie ß lich Anpassen an auf der Rohdecke verlegte Leitungen (HLS, Elektro, ...) und F ü llen der Zwischenr ä ume mit zementgebundener Sch ü ttung.
Einbauort:
03. 110
EPS 032 DEO 100 mm
42,01
m2
04 Abdichtung, Sonstiges
04
Abdichtung, Sonstiges
04. 10 Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (DIN 18533-1) Aufbringen einer Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (DIN 18533-1: Wassereinwirkungsklasse W1.1-E und W 1.2-E) auf Rohbetondecke als Abdichtungsbahn aus Polymerbitumen mit Aluminiumeinlage und Glasvliesverst ä rkung. L ä ngsn ä hte selbstklebend, 10 cm Sto ß - Ü berlappung, radondicht, emissionsarm (gepr ü ft nach AgBB). Kopfst öß e der Abdichtungsbahn mit seblbstklebenden Anschlussstreifen schlie ß en. Abdichtungsbahn an Mauersperrbahn heranf ü hren/verkleben.
Allgemeines bauaufsichtliches Pr ü fzeugnis ist vorzulegen.
St ä rke: 0,9 mm
sd-Wert: ≥ 1500 m
Knauf F457.de Abdichtungsbahn Katja Sprint und Knauf Anschlussstreifen o. glw.
Angeboten:
04. 10
Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (DIN 18533-1)
48,24
m2
04. 20 Risse und Fugen schließen Fachgerechtes Schlie ß en von Rissen und ggf. Scheinfugen mit einem 2-Komponenten-Epoxidharz und anschlie ß endem Absanden mit Quarzsand im Ü berschuss, Korngr öß e 0,3 mm bis 0,8 mm, zur Gew ä hrleistung einer guten Haftung der darauf zu verarbeitenden Materialien. Der ü bersch ü ssige Quarzsand wird nach dem Trocknen abgesaugt.
Angebotenes Erzeugnis: .......................................................
04. 20
Risse und Fugen schließen
E
1,00
m
04. 30 Schallentkopplungsfuge Schallentkoppelungsfuge (DIN 4109) mit Fugenprofil und Querkraftverd ü belung zur Reduzierung eines m ö glichen H ö henversatzes des Estrichs bei T ü rdurchg ä ngen herstellen.
Abstand der Estrichd ü bel ca. 30 cm, die Bewegungsfuge ist gerade auszuf ü hren, Ü berst ä nde sind nach dem Trocknen des Estrichs abzuschneiden.
Profil: CB T-Fuge
D ü bel: Estrichd ü bel Super Professional Ø 6 mm, L 300 mm, Kunststoffh ü llen beidseitig
Industrie Verbund Werkstoffe CB GmbH
Ludwigshafener Str. 24-26
40229 D ü sseldorf
oder gleichwertig.
Angeboten:
04. 30
Schallentkopplungsfuge
E
1,00
m
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Bei der Verg ü tung von Leistungen nach Stundenlohns ä tzen
werden Stunden f ü r Aufsichtspersonal nicht verg ü tet.
Stundenlohnarbeiten k ö nnen nur anerkannt werden, wenn
die Abrechnung der daf ü r erbrachten Leistung mit der
Bauleitung vor der Ausf ü hrung vereinbart war.
Stundenlohns ä tze einschlie ß lich aller Zuschlagss ä tze;
Fahrgelder werden nicht verg ü tet.
Hinweis
05. 10 Facharbeiter F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis
zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r:
Facharbeiter:
05. 10
Facharbeiter
E
1,00
h
05. 20 Helfer F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis
zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r:
Helfer:
05. 20
Helfer
E
1,00
h
05. 30 Auszubildender F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis
zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r:
Auszubildender:
05. 30
Auszubildender
E
1,00
h