Innenputzarbeiten
NEB Eschborn
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
- Baustelleneinrichtung für alle Gewerke Allgemeine Vorbemerkung für alle Gewerke Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben - Name und Anschrift des Auftraggebers: Magistrat der Stadt Eschborn Rathausplatz 36 65760 Eschborn -  Anschrift der Baustelle: NEB Neuerschließung Bestand Rathausplatz 65760 Eschborn Beschreibung des Bauvorhabens: Die Stadt Eschborn plant im Rahmen eines übergeordneten Bauvorhabens in mehreren Bauabschnitten, die Neugestaltung des Rathausplatz mit dem Neubau einer Bücherei, einer Stadthalle, die Sanierung und Erweiterung des Rathauses sowie die Erweiterung der Bestandstiefgarage des Gebäudes 4 (REWE). Im Bauabschnitt 2 wird die Tiefgarage des Gebäudes 4 erweitert und das Gebäude 2 (Friseur) abgerissen. Im Rahmen dieses Projektes, werden die technischen Anlagen (Technikräume) für die Versorgung des Gebäudes 3 (Apotheke) und des Gebäudes 4, in die Tiefgarage des Gebäudes 4 verlagert, weil das Gebäude 2, in dem sich derzeit die Technikräume befinden, im zweiten Bauabschnitt abgerissen wird. Das betrifft insbesondere die Wärmeversorgungsanlagen sowie Elektro- und Telekommunikationsanlagen. Hierfür entstehen in der Tiefgarage des Gebäudes 4 ein Technikraum für die Wärmeversorgung und ein Technikraum für die Strom- und Telekommunikationsversorgung. Weiterhin muss die Medienversorgung für Trinkwasser, Gas, Strom und Telekommunikation über das Gebäude 4 neu erschlossen werden. Hierfür werden Hausanschlussräume für Trinkwasser, Gas und Telekommunikation geplant. Das Ziel des Projektes ist, die Sicherstellung der unabhängigen Trinkwasser-, Wärme-, Strom und Telekommunikationsversorgung des Gebäudes 3 und 4, während und nach dem zweiten Bauabschnitt. ZUSÄTZLICHE TECHN. VERTRAGSBEDINGUNGEN Grundlagen des Leistungsverzeichnisses sind: - Herstellervorschriften - Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes - alle zum Tag der Abnahme relevanten DIN- und EN-Normen bzw. Verbandsrichtlinien - alle relevanten Sonderbauvorschriften - Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich - Qualitätsstufen für abgezogene, glatte und gefilzte Putze" des dt. Stuckgewerbebundes - VOB, Teil B und C - Energieeinsparverordnung - Brandschutzprüfung nach DIN CEN/TS 1187,   Klassifizierung nach DIN EN 13501 - 5  (BROOF (t1)) - Die angewandten Materialien im System - Ebenheitsabweichungen:   Flächenfertig nach DIN 18202, Tab. 3, Zeile 7 Unterschreitungen der Leistungs- und Funktionsanforderungen der genannten Produkte sind nicht zulässig. Maßgeblich für die Gleichwertigkeit sind die technischen Spezifikationen und Herstellervorgaben. Die Nachweise sind mit dem Angebot zur Freigabe einzureichen. Zusätzlich sind folgende Hersteller-Nachweise zu erfüllen: - Güteüberwachung für verwendete Materialien - Qualitätsmanagement des Herstellers nach DIN EN ISO 9001 - Umweltmanagement des Herstellers nach EN ISO 14001 - Energiemanagement des Herstellers nach DIN EN ISO 50001 - Ökobilanz (EPD) für verwendete Materialien - Zur technischen Ausführung sind unter Berücksichtigung der VOB alle nach DIN 18299 (ATV), DIN 18202, DIN 18350 sowie DIN 18550-2 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungs-vorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik und Auflagen des Brandschutzkonzepts. Für die Ausführung sind insbesondere auch die produktspezifischen Hersteller-Verarbeitungsvorschriften zu berücksichtigen. - Angaben zur Baustelle und Ausführung Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten. - Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. - Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen; die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen. Eingebaute Teile, die vom Mörtel verschmutzt werden, sind sofort zu reinigen. - Die zur Anwendung kommenden Materialien müssen in einer Systemkette aufeinander abgestimmt sein, d. h. sie sollen einheitlich von einem Hersteller kommen. - Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden - Einsatz von Putzprofilen An allen Öffnungen, Ecken, vorspringenden Kanten usw. des Innenputzes sind Putzprofile in voller Putzhöhe einzubauen. - Bei wechselnden Untergründen, ist ein Armierungsgewebe einzulegen. Drahtgeflechte, Rippenstreckmetall u. ä. müssen verzinkt sein. Textile Gewebe für den Außenbereich müssen alkalibeständig sein. Nägel, Klammern und andere Befestigungsmittel müssen bei Verwendung in feuchten Räumen und für Arbeiten mit Gips rostgeschützt sein. - Der Wandputz ist unten bis ca. 2 cm über OK Rohfußboden sauber zu begrenzen und darf aus Gründen des Feuchteschutz nicht bis auf den Rohbetonboden herabreichen. - Es ist zu beachten, dass der Wandputz später als Untergrund für eine Dispesionsanstrich dient. - Fahrbahn, Türzargen, Medienleitungen und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen. - Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind. Die Aussparrungen sind später nachzuarbeiten. - Rohre, Einbauten u. dgl. sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist. - Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben. Alle Abklebungen und Schutzabdeckungen müssen entfernt und entsorgt sein. - Bei Anschlüssen an Bauteile (Beton, Mauerwerk, Trockenbau) wird im Putz ein Kellenschnitt vorgesehen. Der Schnitt wird durch den AN dauerelastisch, überstreichbar, verfugt. Der Aufwand ist in den EP´s einkalkuliert. - Materialreste und ähnliche Materialien dürfen nicht in Ausgussbecken, Toiletten oder auf dem Gelände ausgeschüttet werden. - Hinweise zu Befestigungen Grundsätzlich sind nur bauaufsichtlich zugelassene Befestigungsmittel zu verwenden. - Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. - Das Auf- und Abbauen sowie das Vorhalten der Gerüste für die Arbeiten an Decken und Wänden bis zu einer Höhe von ca. 3,25 m sind in die Leistungen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
- Baustelleneinrichtung für alle Gewerke
5 KG 340 Innenwände / Vertikale Baukonstruktion
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KG 340 Innenwände / Vertikale Baukonstruktion
5. 3 KG 345 Innenwandbekleidung
5. 3
KG 345 Innenwandbekleidung