Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
- Baustelleneinrichtung für alle Gewerke
Allgemeine Vorbemerkung für alle Gewerke
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
- Name und Anschrift des Auftraggebers:
Magistrat der Stadt Eschborn
Rathausplatz 36
65760 Eschborn
- Anschrift der Baustelle:
NEB Neuerschließung Bestand
Rathausplatz
65760 Eschborn
Beschreibung des Bauvorhabens:
Die Stadt Eschborn plant im Rahmen eines übergeordneten Bauvorhabens in
mehreren Bauabschnitten, die Neugestaltung des Rathausplatz mit dem
Neubau einer Bücherei, einer Stadthalle, die Sanierung und Erweiterung
des Rathauses sowie die Erweiterung der Bestandstiefgarage des Gebäudes
4 (REWE). Im Bauabschnitt 2 wird die Tiefgarage des Gebäudes 4 erweitert
und das Gebäude 2 (Friseur) abgerissen. Im Rahmen dieses Projektes,
werden die technischen Anlagen (Technikräume) für die Versorgung des
Gebäudes 3 (Apotheke) und des Gebäudes 4, in die Tiefgarage des Gebäudes
4 verlagert, weil das Gebäude 2, in dem sich derzeit die Technikräume
befinden, im zweiten Bauabschnitt abgerissen wird. Das betrifft
insbesondere die Wärmeversorgungsanlagen sowie Elektro- und
Telekommunikationsanlagen. Hierfür entstehen in der Tiefgarage des
Gebäudes 4 ein Technikraum für die Wärmeversorgung und ein Technikraum
für die Strom- und
Telekommunikationsversorgung. Weiterhin muss die Medienversorgung für
Trinkwasser, Gas, Strom und Telekommunikation über das Gebäude 4 neu
erschlossen werden. Hierfür werden Hausanschlussräume für Trinkwasser,
Gas und Telekommunikation geplant. Das Ziel des Projektes ist, die
Sicherstellung der unabhängigen Trinkwasser-, Wärme-, Strom und
Telekommunikationsversorgung des Gebäudes 3 und 4, während und nach dem
zweiten Bauabschnitt.
ZUSÄTZLICHE TECHN. VERTRAGSBEDINGUNGEN
Grundlagen des Leistungsverzeichnisses sind:
- Herstellervorschriften
- Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes
- alle zum Tag der Abnahme relevanten DIN- und EN-Normen bzw.
Verbandsrichtlinien
- alle relevanten Sonderbauvorschriften
- Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich - Qualitätsstufen für
abgezogene, glatte und gefilzte Putze" des dt. Stuckgewerbebundes
- VOB, Teil B und C
- Energieeinsparverordnung
- Brandschutzprüfung nach DIN CEN/TS 1187,
Klassifizierung nach DIN EN 13501 - 5 (BROOF (t1))
- Die angewandten Materialien im System
- Ebenheitsabweichungen:
Flächenfertig nach DIN 18202, Tab. 3, Zeile 7
Unterschreitungen der Leistungs- und Funktionsanforderungen der
genannten Produkte sind nicht zulässig.
Maßgeblich für die Gleichwertigkeit sind die technischen Spezifikationen
und Herstellervorgaben.
Die Nachweise sind mit dem Angebot zur Freigabe einzureichen.
Zusätzlich sind folgende Hersteller-Nachweise zu erfüllen:
- Güteüberwachung für verwendete Materialien
- Qualitätsmanagement des Herstellers nach DIN EN ISO 9001
- Umweltmanagement des Herstellers nach EN ISO 14001
- Energiemanagement des Herstellers nach DIN EN ISO 50001
- Ökobilanz (EPD) für verwendete Materialien
- Zur technischen Ausführung sind unter Berücksichtigung der VOB alle
nach DIN 18299 (ATV), DIN 18202, DIN 18350 sowie DIN 18550-2 gültigen
Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt
gültigen
EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien,
Unfallverhütungs-vorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie
die allgemein anerkannten Regeln der Technik und Auflagen des
Brandschutzkonzepts.
Für die Ausführung sind insbesondere auch die produktspezifischen
Hersteller-Verarbeitungsvorschriften zu berücksichtigen.
- Angaben zur Baustelle und Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern"
oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge
unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und
Technik, der gesetzlichen und behördlichen
Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der
ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise
(Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an
Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
- Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber
festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert
werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker
während der Bauausführung zu vermeiden.
- Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind
zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen
gekennzeichnet werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen; die Dosen
sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen.
Eingebaute Teile, die vom Mörtel verschmutzt werden, sind sofort zu
reinigen.
- Die zur Anwendung kommenden Materialien müssen in einer Systemkette
aufeinander abgestimmt sein, d. h. sie sollen einheitlich von einem
Hersteller kommen.
- Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu
beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz,
Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen.
Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden
- Einsatz von Putzprofilen
An allen Öffnungen, Ecken, vorspringenden Kanten usw. des Innenputzes
sind Putzprofile in voller Putzhöhe einzubauen.
- Bei wechselnden Untergründen, ist ein Armierungsgewebe einzulegen.
Drahtgeflechte, Rippenstreckmetall u. ä. müssen
verzinkt sein. Textile Gewebe für den Außenbereich müssen
alkalibeständig sein. Nägel, Klammern und andere Befestigungsmittel
müssen bei Verwendung in feuchten Räumen und für Arbeiten mit Gips
rostgeschützt sein.
- Der Wandputz ist unten bis ca. 2 cm über OK Rohfußboden sauber zu
begrenzen und darf aus Gründen des Feuchteschutz nicht bis auf den
Rohbetonboden herabreichen.
- Es ist zu beachten, dass der Wandputz später als Untergrund für eine
Dispesionsanstrich dient.
- Fahrbahn, Türzargen, Medienleitungen und sonstige unmittelbar
angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die
Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und
müssen sich rückstandfrei entfernen lassen.
- Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind
ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare
Markierungsplaketten vorhanden sind. Die Aussparrungen sind später
nachzuarbeiten.
- Rohre, Einbauten u. dgl. sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B.
durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder
thermischen Längenänderungen zu rechnen ist.
- Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu
übergeben. Alle Abklebungen und Schutzabdeckungen müssen entfernt und
entsorgt sein.
- Bei Anschlüssen an Bauteile (Beton, Mauerwerk, Trockenbau) wird im
Putz ein Kellenschnitt vorgesehen. Der Schnitt wird durch den AN
dauerelastisch, überstreichbar, verfugt. Der Aufwand ist in den EP´s
einkalkuliert.
- Materialreste und ähnliche Materialien dürfen nicht in Ausgussbecken,
Toiletten oder auf dem Gelände ausgeschüttet werden.
- Hinweise zu Befestigungen
Grundsätzlich sind nur bauaufsichtlich zugelassene Befestigungsmittel zu
verwenden.
- Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der
Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch
sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
- Das Auf- und Abbauen sowie das Vorhalten der Gerüste für die Arbeiten
an Decken und Wänden bis zu einer Höhe von ca. 3,25 m sind in die
Leistungen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
- Baustelleneinrichtung für alle Gewerke
5 KG 340 Innenwände / Vertikale
Baukonstruktion
5
KG 340 Innenwände / Vertikale
Baukonstruktion
5. 3 KG 345 Innenwandbekleidung
5. 3
KG 345 Innenwandbekleidung