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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Besondere Vertragsbedingungen 1. Besonderen Vertragsbedingungen
Die "Besonderen Vertragsbedingungen" liegen diesem Leistungsverzeichnis als Anhang bei und werden Vertragsbestandteil.
1. Besondere Vertragsbedingungen
2. Allgemeine Vorbemerkungen 2. Allgemeine Vorbemerkungen
2.1 Allgemein
Alle Kosten, die durch die Hinweise und Forderungen der folgenden allgemeinen Vorbemerkungen entstehen und die nicht in gesonderten Positionen in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind, sind in die Einheitspreise des Angebotes einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Mit dem Leistungsverzeichnis und den darin enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben.
Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung nach besonderer Anordnung des Auftraggebers vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen ist.
Punktfolgen (Freistellen) bzw. Bieterangabenverzeichnis sind vom Bieter auszufüllen. Die Angaben bezüglich Fabrikat/Typ müssen ausführlich angegeben werden. Es dürfen keine Abkürzungen wie "siehe oben", "s. o.", "wie verlangt", "w. v.", "wie ausgeschrieben", "w. a." usw. verwendet werden.
2.2 Informationspflicht
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die Lage und Beschaffenheit der Baustelle, Anfuhrmöglichkeiten und die Gegebenheiten vor Ort, eingehend bei den zuständigen Behörden und in der Örtlichkeit zu informieren und hieraus eventuell zu erwartende Arbeitserschwernisse in die Einheitspreise einzukalkulieren. Spätere Nachforderungen aufgrund von Unkenntnis der Verhältnisse werden nicht anerkannt.
2.3 Preisvereinbarung / Einheitspreiskalkulierung
Für alle im Angebot nicht vorgesehenen Arbeiten, die im Zuge der Baumaßnahme erforderlich werden, sind vor Inangriffnahme Preise schriftlich mit dem AG zu vereinbaren. Hierzu sind jeweils die Kalkulationsgrundlagen vorzulegen.
Wenn in den Positionen nicht anders beschrieben, handelt es sich bei den genannten Positionen gem. VOB Teil C jeweils um Lieferung und Einbau der genannten Baustoffe. Dies ist in der Kalkulation der Einheitspreise ebenso zu berücksichtigen, wie alle notwendigen Arbeitshilfsmittel usw.
2.4 Gleichwertigkeit
Soweit im nachfolgenden Leistungen produktspezifisch ausgeschrieben werden, sind die Produktangaben als Leitfabrikat anzusehen. Es können gleichwertige Produkte angeboten werden, die in den Bietertextergänzungen zu benennen sind. Ist eine Bietertextergänzung vom Bieter nicht ausgefüllt, wird von der Verwendung des Leitfabrikats ausgegangen.
2. Allgemeine Vorbemerkungen
3. Baubeschreibung und Ausführungsunterl 3. Baubeschreibung und Ausführungsunterlagen
3.1 Baubeschreibung
Die Baumaßnahme "Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit vier Gewerbeeinheiten und 23 Wohnungen, einer Tiefgarage mit 56 Einstellplätzen sowie 23oberirdischen Einstellplätzen" befindet sich an der Emsstraße in Meppen.
Die Maßnahme beinhaltet die Errichtung von einem Gebäuden mit vier Geschossen, sowie einer Tiefgarage.
Das Gebäude weißt Außenmaße von 58,755 m x 32,70 m und eine Attikahöhe von 14,35 m auf. Es werden vier Geschosse errichtet. Im Erd- und dem 1. Obergeschoss sind verschiedene Gewerbeeinheiten geplant. In den zwei oberen Etagen werden Wohnungen ausgeführt.
Hinweis: Wie in den Zeichnungen zu erkennen ist, wird der westliche Gebäudeteil mit einer radialen Außenwand ausgeführt. Die notwendigen Arbeiten (Stahlbeton/ Mauerwerk) sind entsprechend für kreisförmige Grundrisse (Stellschalung/Rundschalung) zu kalkulieren und werden nicht in gesonderten Positionen vergütet.
3.2 Ausführungsunterlagen
(Den Leistungsverzeichnissen werden jeweils nur die Unterlagen angehängt, die zur Erfüllung der beschriebenen Leistungen notwendig sind)
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen:
Genehmigungszeichnungen aufgestellt durch die Fa. mg architekturgesellschaft mbhBauzeitenplan V1b vom 14.01.2026Statische Unterlagen aufgestellt durch Fa. Telkmann Beratende Ingenieure, Büro für Baustatik PartGmbBBodengutachten erstellt durch die Fa. M&O Büro für Geowissenschaften vom 17.07.2025EnEV-Nachweise berechnet durch Fa. Telkmann Beratende Ingenieure, Büro für Baustatik PartGmbB
3. Baubeschreibung und Ausführungsunterl
4. Allgemeine Technische Vertragsbedingu 4. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - ATV-
Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung (VOB Teil C):
ATV DIN 18300 "Erdarbeiten"ATV DIN 18301 "Bohrarbeiten"ATV DIN 18303 "Verbauarbeiten"ATV DIN 18304 "Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten"ATV DIN 18305 "Wasserhaltungsarbeiten"ATV DIN 18306 "Entwässerungskanalarbeiten"ATV DIN 18308 "Drän- und Versickerarbeiten"ATV DIN 18309 "Einpressarbeiten"ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten"ATV DIN 18330 "Mauerarbeiten"ATV DIN 18331 "Betonarbeiten"ATV DIN 18334 "Zimmer- und Holzbauarbeiten"ATV DIN 18335 "Stahlbauarbeiten"ATV DIN 18336 "Abdichtungsarbeiten"ATV DIN 18364 "Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten"ATV DIN 18451 "Gerüstarbeiten"Ergänzend gilt die ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Abschnitte 1 bis 5. Bei Widersprüchen gehen die oben aufgezählten Regelungen vor.
4. Allgemeine Technische Vertragsbedingu
5. Zusätzliche Technische Vertragsbeding 5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - ZTV -
Es gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in den Teilen B und C. Die Vorschriften der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sind einzuhalten.
Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen.
Eventualpositionen bzw. Bedarfspositionen werden nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers ausgeführt. Über die Ausführung von Alternativpositionen ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen.
5.1 Baustelleneinrichtung
Die Baustelle ist über eine befestigte, asphaltierte, Straße zu erreichen. Es werden teilweise Flächen zur Baustelleneinrichtung auf dem Parkplatz des Nachbargrundstücks zur Verfügung gestellt, dies ist mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baustraße als Zuwegung für die Maßnahme ist jederzeit frei zu halten. Entladevorgänge sind hier nicht gestattet.
Für die Lagerung von Baustoffen und Geräten aller Art dürfen nur die vom AG angewiesenen Flächen benutzt werden. Verkehrswege innerhalb und außerhalb Liegenschaft dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, zur Lagerung benutzt werden. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Alle dem Auftragnehmer zur Benutzung zur Verfügung gestellten Zu- und Abfahrtsstraßen innerhalb und außerhalb der Liegenschaft sind, wie auch die öffentlichen Verkehrsflächen, während der Bauzeit laufend sauber zu halten und täglich sowie bei Bedarf, insbesondere bei Transporten, zu reinigen. Den diesbezüglichen Anordnungen der örtlichen Bauüberwachung ist Folge zu leisten. Die durch Instandsetzung, Wiederherstellung und Säuberung der benutzten Straßen und Wege entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Die Baustelle ist laufend in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten. Arbeitstäglich hat eine grobe und regelmäßig zu den Wochenenden eine gründliche Reinigung ("besenrein") zu erfolgen. Kommt der Auftragnehmer der Säuberung nicht nach, so wird der Auftraggeber nach vorangegangener schriftlicher Aufforderung diese Arbeiten auf Kosten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen lassen. Die anfallenden Kosten hierfür werden spätestens bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Nach Abschluss der Arbeiten sind alle vom Auftragnehmer verschmutzten Bauteile durch ihn zu reinigen.
Die Bauwasserversorgung wird durch das Gewerk "012 Erweiterte Rohbauarbeiten" gestellt. Notwendige Zuleitungen sind Angelegenheit des Auftragnehmers. Zu- und Ableitungen zu/von den Containern des AN, einschl. aller Anschlüsse, sind Angelegenheit des AN und werden nicht gesondert vergütet. Zu-/Ableitungen sind in geschützter Ausführung mit Erdarbeiten nach Erfordernis zu verlegen.
Vom Gewerk "012 Erweiterte Rohbauarbeiten" wird ebenfalls auf dem Baugelände ein Baustromverteiler zur elektronischen Versorgung bereitgestellt. Zur Versorgung der Gebäude werden Unterverteilungen vorgesehen. Zuleitungen zu den Containern des AN sind Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet. Zuleitungen sind in geschützter Ausführung mit Erdarbeiten nach Erfordernis zu verlegen.
Erforderliche Genehmigungen zur Zwischenlagerung von Ausbaustoffen sind vom AN einzuholen und dem AG vor Baubeginn vorzulegen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber und sonstige Abdeckungen frei und zugänglich gehalten werden.
Die, für alle am Bau beteiligten Unternehmen/ Handwerker, erforderlichen Wasch- und Toiletten-Container werden auf der Baustelle durch das Gewerk "012 Erweiterte Rohbauarbeiten" zur Verfügung gestellt.
Forderungen, die der Sicherheitskoordinator an die Baustelleneinrichtung stellt, sind ohne gesonderte Vergütung vom AN umzusetzen.
5.2 Abfälle einschl. der Art und Weise der Entsorgung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den durch seine Arbeiten entstehenden Bauschutt, Baustoffreste, Verpackungsstoffe, Abfall usw. kostenlos abfahren und entsorgen zu lassen. Bei der Beseitigung sind die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll einzuhalten.
Beachtet der Auftragnehmer trotz Abmahnung und Fristsetzung die vorgenannten Verpflichtungen nicht, so kann der Auftraggeber die Beseitigung des Bauschuttes, der Baustoffreste, der Verpackungsstoffe, der Abfälle, der Verschmutzungen usw. auf Kosten des Auftragnehmers veranlassen.
Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist untersagt.
5.3 Sicherungsmaßnahmen
Die Fassadenflächen werden durch den Rohbauer eingerüstet und den anderen Gewerken zur Mitbenutzung überlassen. Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und bei Mitbenutzung arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen worden sind.
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm ist zu beachten (Bundesimmissionsschutzrecht). Die Baustelle ist so einzurichten, dass die Möglichkeit zur Minderung des Baulärms voll ausgeschöpft wird.
Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften in eigener Verantwortung des Auftragnehmers wird ausdrücklich hingewiesen. Die entsprechenden Verordnungen sind zu beachten. Aus diesem Anlass geltend gemachte Ansprüche Dritter sind vom AN zu regeln.
Außerhalb der Arbeitszeiten sind sämtliche Baugruben, geöffneten Schachtbauwerke, Durchbrüche und dergleichen abzudecken, zu schließen oder mit einer festen Absturzsicherung (Absperrschranken, h > = 1,0 m) gemäß den Unfallverhütungsvorschriften und "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen" (RSA 95) zu umschließen. Absperrbänder, Ketten oder dergleichen sind nicht zulässig.
5. Zusätzliche Technische Vertragsbeding
04 Stahlbetonarbeiten
04
Stahlbetonarbeiten
04.__.0120 Elementdeckenplatte Fertigteil D 5cm C25/30 XC1 EG Elementdeckenplatte für Aufbeton, als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 13747, Gesamtdicke einschl. Ortbetonergänzung (Aufbeton) 30 und 40 cm, Gesamtdicke ohne Ortbetonergänzung (Aufbeton) 5 cm, Ortbetonergänzung (Aufbeton) wird gesondert vergütet. Glatte Schalung für sichtbare Betonflächen verwenden (Unterseite bleibt sichtbar), als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, ohne RC-Baustoffe, Expositionsklasse Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC1, mit Scheibenwirkung. Aussparungen, Einbauteile für Fremdleistungen und Bewehrung werden gesondert vergütet.
04.__.0120
Elementdeckenplatte Fertigteil D 5cm C25/30 XC1 EG
1.575,00
m²
04.__.0310 Elementdeckenplatte Fertigteil D 5cm C25/30 XC1 EG Elementdeckenplatte für Aufbeton, als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 13747, Gesamtdicke einschl. Ortbetonergänzung (Aufbeton) 30 und 40 cm, Gesamtdicke ohne Ortbetonergänzung (Aufbeton) 5 cm, Ortbetonergänzung (Aufbeton) wird gesondert vergütet. Glatte Schalung für sichtbare Betonflächen verwenden (Unterseite bleibt sichtbar), als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, ohne RC-Baustoffe, Expositionsklasse Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC1, mit Scheibenwirkung. Aussparungen, Einbauteile für Fremdleistungen und Bewehrung werden gesondert vergütet.
04.__.0310
Elementdeckenplatte Fertigteil D 5cm C25/30 XC1 EG
1.400,00
m²
04.__.0500 Elementdeckenplatte Fertigteil D 5cm C25/30 XC1 EG Elementdeckenplatte für Aufbeton, als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 13747, Gesamtdicke einschl. Ortbetonergänzung (Aufbeton) 17 cm, Gesamtdicke ohne Ortbetonergänzung (Aufbeton) 5 cm, Ortbetonergänzung (Aufbeton) wird gesondert vergütet. Glatte Schalung für sichtbare Betonflächen verwenden (Unterseite bleibt sichtbar), als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, ohne RC-Baustoffe, Expositionsklasse Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC1, mit Scheibenwirkung. Aussparungen, Einbauteile für Fremdleistungen und Bewehrung werden gesondert vergütet.
04.__.0500
Elementdeckenplatte Fertigteil D 5cm C25/30 XC1 EG
1.400,00
m²
04.__.0680 Elementdeckenplatte Fertigteil D 5cm C25/30 XC1 EG Elementdeckenplatte für Aufbeton, als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 13747, Gesamtdicke einschl. Ortbetonergänzung (Aufbeton) 10 cm, Gesamtdicke ohne Ortbetonergänzung (Aufbeton) 5 cm, Ortbetonergänzung (Aufbeton) wird gesondert vergütet. Glatte Schalung für sichtbare Betonflächen verwenden (Unterseite bleibt sichtbar), als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, ohne RC-Baustoffe, Expositionsklasse Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC1, mit Scheibenwirkung. Aussparungen, Einbauteile für Fremdleistungen und Bewehrung werden gesondert vergütet.
04.__.0680
Elementdeckenplatte Fertigteil D 5cm C25/30 XC1 EG
1.150,00
m²
04.__.0750 Stahlbetontreppe, 3-läufig, EG-SG Stahlbetontreppe, 3-läufig, als Betonkern mit aufbetonierten Stufen und zwei Zwischenpodesten, liefern und nach Zeichnungsangabe herstellen.
Einbauort: Erdgeschoss bis Staffelgeschoss,
Beton C20/25, h = ca. 20 cm
Anzubieten ist die Ausführung der kompletten Treppenanlage vom Erdgeschoss bis ins Staffelgeschoss, pro Etage Treppe mit 3 Läufen und zwei Zwischenpodesten, einschließlich aller Nebenarbeiten zur Herstellung eines einwandfreien Bauteils. Mit der Schalung ist eine glatte Oberfläche herzustellen, die Schalung ist in dieser Position mit einzurechnen sowie Randdämmstreifen, 10 mm zur Trennung der Treppe vom Mauerwerk. Tronsolen und Bewehrung in gesonderter Position.
EG-1.OG: 25 Stg. 18,44/27,00 cm, Stufenbreite 1,30 m, Podeste ca. 1,50 x 1,30m,
1.OG-2.OG: 20 Stg. 17,2/27,00 cm, Stufenbreite 1,30 m, Podeste ca. 1,50 x 1,30m
2.OG-SG: 17 Stg. 17,94/27,00 cm, Stufenbreite 1,30 m, Podeste ca. 1,50 x 1,30m
04.__.0750
Stahlbetontreppe, 3-läufig, EG-SG
1,00
St
04.__.0760 Schöck Tronsole Typ T-V4-L1300 Schöck Tronsole Typ T-V4, oder gleichwertig als tragendes Trittschalldämmelement zwischen Podest/Decke und Lauf mit geradem Fugenprofil.
Elementlänge von ca. 1300 mm
Elementhöhe von 180 mm bis 320 mm
Lieferung und Einbau nach Angaben des Tragwerksplaners.
Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.
04.__.0760
Schöck Tronsole Typ T-V4-L1300
6,00
St
04.__.0770 Schöck Tronsole Typ T-V6-H320-L1300 Schöck Tronsole Typ T-V6 H220, oder gleichwertig als tragendes Trittschalldämmelement zwischen Podest/Decke und Lauf mit geradem Fugenprofil.
Elementlänge von ca. 1300 mm
Elementhöhe von 180 mm bis 320 mm
Lieferung und Einbau nach Angaben des Tragwerksplaners.
Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.
04.__.0770
Schöck Tronsole Typ T-V6-H320-L1300
6,00
St
04.__.0780 Schöck Tronsole Typ Z-V mit Tragelement T Schöck Tronsole Typ Z-V mit Tragelement T, oder gleichwertig als Trittschalldämmelement zwischen Treppenpodest und Treppenhauswand mit Anschluss-Rahmen für den schallbrückenfreien Anschluss der Schöck Tronsole Typ L-250, für positive Querkräfte.
Lieferung und Einbau nach Angaben des Tragwerksplaners.
Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.
04.__.0780
Schöck Tronsole Typ Z-V mit Tragelement T
12,00
St
04.__.0790 Schöck Tronsole Typ L-250, Fugenplatten Schöck Tronsole Typ L-250, oder gleichwertig, Fugenplatten für die schallbrückenfreie Fugenausbildung zwischen Treppenpodest und Wand, aus hoch widerstandsfähiger PE-Schaum, selbstklebend, zur sicheren schallbrückenfreien Ausführung der Fuge
Länge/Höhe/Dicke = 1000/250/15 mm.
Lieferung und Einbau nach Angaben des Tragwerksplaners. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.
04.__.0790
Schöck Tronsole Typ L-250, Fugenplatten
35,00
lfdm
04.__.0800 Stahlbetontreppe, 2-läufig, EG-SG Stahlbetontreppe, 2-läufig, als Betonkern mit aufbetonierten Stufen und einem Zwischenpodesten, liefern und nach Zeichnungsangabe herstellen.
Einbauort: Erdgeschoss bis Staffelgeschoss,
Beton C20/25, h = ca. 20 cm
Anzubieten ist die Ausführung der kompletten Treppenanlage vom Erdgeschoss bis ins Staffelgeschoss, pro Etage Treppe mit 3 Läufen und zwei Zwischenpodesten, einschließlich aller Nebenarbeiten zur Herstellung eines einwandfreien Bauteils. Mit der Schalung ist eine glatte Oberfläche herzustellen, die Schalung ist in dieser Position mit einzurechnen sowie Randdämmstreifen, 10 mm zur Trennung der Treppe vom Mauerwerk. Tronsolen und Bewehrung in gesonderter Position.
EG-1.OG: 25 Stg. 18,44/27,00 cm, Stufenbreite 1,40 m,
zwei Podeste ca. 1,60 x 1,40m,
1.OG-2.OG: 19 Stg. 18,11/27,00 cm, Stufenbreite 1,40 m, Podest ca. 4,865 x 1,40m
2.OG-SG: 17 Stg. 17,94/27,00 cm, Stufenbreite 1,40 m, Podeste ca. 1,50 x 1,40m
04.__.0800
Stahlbetontreppe, 2-läufig, EG-SG
1,00
St
04.__.0810 Schöck Tronsole Typ T-V4-L1400 Schöck Tronsole Typ T-V4, oder gleichwertig als tragendes Trittschalldämmelement zwischen Podest/Decke und Lauf mit geradem Fugenprofil.
Elementlänge von ca. 1400 mm
Elementhöhe von 180 mm bis 320 mm
Lieferung und Einbau nach Angaben des Tragwerksplaners.
Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.
04.__.0810
Schöck Tronsole Typ T-V4-L1400
6,00
St
04.__.0820 Schöck Tronsole Typ T-V6-H320-L1400 Schöck Tronsole Typ T-V6 H220, oder gleichwertig als tragendes Trittschalldämmelement zwischen Podest/Decke und Lauf mit geradem Fugenprofil.
Elementlänge von ca. 1400 mm
Elementhöhe von 180 mm bis 320 mm
Lieferung und Einbau nach Angaben des Tragwerksplaners.
Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.
04.__.0820
Schöck Tronsole Typ T-V6-H320-L1400
6,00
St
04.__.0830 Schöck Tronsole Typ Z-V mit Tragelement T Schöck Tronsole Typ Z-V mit Tragelement T, oder gleichwertig als Trittschalldämmelement zwischen Treppenpodest und Treppenhauswand mit Anschluss-Rahmen für den schallbrückenfreien Anschluss der Schöck Tronsole Typ L-250, für positive Querkräfte.
Lieferung und Einbau nach Angaben des Tragwerksplaners.
Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.
04.__.0830
Schöck Tronsole Typ Z-V mit Tragelement T
12,00
St
04.__.0840 Schöck Tronsole Typ L-250, Fugenplatten Schöck Tronsole Typ L-250, oder gleichwertig, Fugenplatten für die schallbrückenfreie Fugenausbildung zwischen Treppenpodest und Wand, aus hoch widerstandsfähiger PE-Schaum, selbstklebend, zur sicheren schallbrückenfreien Ausführung der Fuge
Länge/Höhe/Dicke = 1000/250/15 mm.
Lieferung und Einbau nach Angaben des Tragwerksplaners. Die technischen Unterlagen des Herstellers sind zu beachten.
04.__.0840
Schöck Tronsole Typ L-250, Fugenplatten
40,00
lfdm