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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Zimmer- und Holzbauarbeiten
01
Zimmer- und Holzbauarbeiten
Anlagenverzeichnis 1. Statik und Positionsplan
2. Grundriss DG
3. Schnitte
4. Perspektiven
Anlagenverzeichnis
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
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Zimmer- und Holzbauarbeiten
Mitgeltende Normen und Regeln
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss
gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und
Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.
B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
(Erläuterung:
"Gilt nur für öffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis soll gemäß ATV DIN
18299 grundsätzlich in die Vorbemerkungen aufgenommen werden, sobald in
der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen Bezug genommen
wird.")
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
DIN 18542
Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern aus
Schaumkunststoff - Imprägnierte Fugendichtungsbänder - Anforderungen und
Prüfung
DIN 68126-1
Profilbretter mit Schattennut - Maße
DIN 68364
Kennwerte von Holzarten - Rohdichte, Elastizitätsmodul und Festigkeiten
DIN EN 316
Holzfaserplatten - Definition, Klassifizierung und Kurzzeichen
DIN EN 335
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen:
Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten
DIN EN 350-1
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit
von Vollholz - Teil 1: Grundsätze für die Prüfung und Klassifikation der
natürlichen Dauerhaftigkeit von Holz
DIN EN 350-2
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit
von Vollholz - Teil 2: Leitfaden für die natürliche Dauerhaftigkeit und
Tränkbarkeit von ausgewählten Holzarten von besonderer Bedeutung in
Europa
DIN EN 351-1
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - mit Holzschutzmitteln
behandeltes Vollholz - Teil 1: Klassifizierung der
Schutzmitteleindringung und -aufnahme
DIN EN 384
Bauholz für tragende Zwecke - Bestimmung charakteristischer Werte für
mechanische Eigenschaften und Rohdichte
DIN EN 460
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit
von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit
von Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen
DIN EN 912
Holzverbindungsmittel - Spezifikationen für Dübel besonderer Bauart für
Holz
DIN EN 1316
Normenreihe: Laub-Rundholz; Qualitätssortierung
DIN EN 1380
Holzbauwerke - Prüfverfahren - Tragende Verbindungen mit Nägeln,
Schrauben, Stabdübeln und Bolzen
DIN EN 13810-1
Holzwerkstoffe - Schwimmend verlegte Fußböden - Teil 1:
Leistungsspezifikationen und Anforderungen
DIN EN 14250
Holzbauwerke - Produktanforderungen an vorgefertigte tragende Bauteile
mit Nagelplattenverbindungen
DIN EN 14322
Holzwerkstoffe - Melaminbeschichtete Platten zur Verwendung im
Innenbereich - Definition, Anforderungen und Klassifizierung
DIN EN 14519
Innen- und Außenbekleidungen aus massivem Nadelholz - Profilholz mit Nut
und Feder
RAL-GZ 411
Imprägnierte Holzbauelemente - Gütesicherung
RAL-GZ 422
Holzhausbau - Gütesicherung
RAL-GZ 428
Recyclingholz - Gütesicherung
RAL-GZ 830
Holzschutzmittel - Gütesicherung
VdS 2021
Baustellen
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise
(Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die
bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und
dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden
Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine
Belästigung durch Geruch hervorrufen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen
sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu
orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von
den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an
Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine
Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine
Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen
durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten
Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel
ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Beim Einbau von Holzspanplatten auf alten Dielenböden ist auf einen
ausreichenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll
2 mm je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10 mm. Die Lüftung der
vorhandenen Holzbalkendecke muss in jedem Gefach garantiert sein
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an
luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des
Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen
dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum
Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der
Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen
ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die
Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende
Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in
Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine
Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das
Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen
kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Die abgebundenen Dachteile sowie der fertige Dachstuhl sind vom Statiker
abzunehmen. Hierüber ist ein Abnahme-Protokoll zu erstellen und in
dreifacher Ausfertigung dem Auftraggeber auszuhändigen.
Wenn bei Umbauarbeiten nicht den Plänen oder der Ausschreibung
entsprechende Bedingungen oder Umstände auftreten oder Holzschädigungen
vorgefunden werden, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen.
Holzteile, die auf Bauteilen aus Beton oder Mauerwerk aufliegen, sind
mit einer Lage unbesandeter Bitumenpappe oder gleichwertigem Material
von diesem zu trennen.
Kanten von sichtbar bleibenden gehobelten Hölzern im Außenbereich sind
leicht zu brechen.
Klammerverbindungen - auch mit Holzwerkstoffplatten - dürfen nur mit
speziellen Geräten hergestellt werden; das Einschlagen mit dem Hammer
ist unzulässig.
Dämmungen
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BGBau
Fachinfo Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten.
(Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines)
BG Bau Fachinfo Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung
der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor
oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von
ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen
Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Holzschutz
Bei tragenden und/oder aussteifenden Bauteilen der Gefährdungsklasse 0
nach DIN 68800-3 sowie allen sonstigen Bauteilen, insbesondere in
ständig oder zeitweise von Menschen genutzten Räumen, sind keine
vorbeugenden chemischen Holzschutzmittel anzuwenden.
Balkenköpfe und andere Bauteile aus Holz, die in Mauerwerk einbinden,
sind mit einem chemischen Holzschutz nach DIN 68800-3 zu versehen.
Dem Auftraggeber ist die Bescheinigung nach Abschnitt 10.1 DIN 68800-3
zu übergeben.
Die Kennzeichnung behandelten Holzes nach Abschnitt 10.2 DIN 68800-3 ist
so anzubringen, dass es auch nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar
ist. Bei sichtbar bleibenden Hölzern ist zuvor mit der Bauleitung die
Stelle der Anbringung abzustimmen.
Die Verträglichkeit zu vorhandenen Schutzmitteln bzw. verbleibenden
Anstrichen ist zu prüfen.
Dem Auftraggeber ist anzugeben, welche Einschränkungen bei zu
erwartender malermäßiger Behandlung der Bauteile zu beachten sind.
Angaben zur Abrechnung
Die Abrechnung von Schüttgütern, z.B. losen Schüttungen, nach dem
Raummaß erfolgt nach dem Volumen der Schüttgüter am Einbauort. Wenn die
Ermittlung der Menge am Einbauort nicht möglich ist, erfolgt die
Abrechnung nach dem nachgewiesenen Aufmaß in den Transportmitteln, z.B.
durch den Nachweis der verbrauchten Säcke und dem darauf angegebenen
Volumen des Inhalts.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung
seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt
neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser
Leistungsbeschreibung.
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung im
Originalmaßstab beigefügt:
Gesamtstatik, Holzbalkendecke, Walmdach (Positionspläne)
Grundriss Dachaufsichtsplan, Schnitte M 1:50
3D-Perspektiven zur Erläuterung
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
01.01 Bauholz Holzbalkendecke
01.01
Bauholz Holzbalkendecke
01.02 Bauholz Dachstuhl Satteldach/Gauben
01.02
Bauholz Dachstuhl Satteldach/Gauben
01.03 Dachbodenaufbau und Holzverkleidungen
01.03
Dachbodenaufbau und Holzverkleidungen
01.04 Sonstige Leistunge
01.04
Sonstige Leistunge
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten
02 Dachdecker-/Abdichtungsarbeiten
02
Dachdecker-/Abdichtungsarbeiten
Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 4109-1
Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Anforderungen an die Schalldämmung
DIN 4109-2
Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
DIN 4109-11
Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 11: Nachweis des Schallschutzes - Güte- und Eignungsprüfung
DIN 14094-2
Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 2: Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern
DIN EN 546
Normenreihe Teil 1 bis 4: Aluminium und Aluminiumlegierungen - Folien
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1253-1
Abläufe für Gebäude - Teil 1: Bodenabläufe mit Geruchverschluss mit einer Geruchverschlusshöhe von mindestens 50 mm
DIN EN 1253-2
Abläufe für Gebäude - Teil 2: Dachabläufe und Bodenabläufe ohne Geruchverschluss
DIN EN 1253-3
Abläufe für Gebäude - Teil 3: Bewertung der Konformität
DIN EN 10088-1
Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
DIN EN 10088-2
Nichtrostende Stähle - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN 10088-3
Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN 13707
Abdichtungsbahnen - Bitumenbahnen mit Trägereinlage für Dachabdichtungen - Definitionen und Eigenschaften
FLL
Dachbegrünungsrichtlinie - Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen
Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
Dachdeckerhandwerks e.V.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.).
Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten.
Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien.
Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich Gefälle zu den Einläufen haben. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Dies gilt insbesondere auch bei der Sanierung vorhandener Dachflächen.
Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Bekiesung, Begrünung, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren.
Dämmungen
Randbohlen müssen 1 cm dünner als die vorgesehene Dämmschicht sein.
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht.
Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen.
Soweit lieferbar sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung mit versetzten Stößen.
Mechanische Befestigungen auf Spannbetonbauteilen dürfen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und Genehmigung durch die Bauleitung erfolgen.
Voranstriche auf Trapezblechen dürfen nicht in die Dachkonstruktion gelangen.
Dachfenster, Lichtkuppeln, Dachausstiege
Anschlüsse von Dampfsperren und Unterspannungen sind gemäß den Herstellerrichtlinien auszuführen.
Der Einbau von Wechseln im Dachverband ist in den Bauplänen nur betreffs der Lage der Fenster dargestellt. Die genauen Maße sind entsprechend dem angebotenen Fabrikat und der erforderlichen Brüstungshöhe vom Auftragnehmer festzulegen.
Die Maße für Wechsel sind dem Auftraggeber mitzuteilen, wenn die Wechsel nicht selbst vom Auftragnehmer eingebaut werden.
Werden die Fenster einschließlich Futter ausgeschrieben, sind typenspezifische Futter des Fensterherstellers einzubauen, sofern der Hersteller solche anbietet.
Technische Vorbemerkungen
02.01 Baustelleneirichtung, vorbereitende Maßnahmen
02.01
Baustelleneirichtung, vorbereitende Maßnahmen
02.02 Dämm- und Abdichtungsarbeiten
02.02
Dämm- und Abdichtungsarbeiten
02.03 Dachdeckungsarbeiten
02.03
Dachdeckungsarbeiten
02.04 Blech-Klempnerarbeiten
02.04
Blech-Klempnerarbeiten
02.05 Plattenbeläge Balkone / Dachterrassen, Rinnen
02.05
Plattenbeläge Balkone / Dachterrassen, Rinnen
02.06 Stundenlohnarbeiten
02.06
Stundenlohnarbeiten