Trockenbauarbeiten
NB MFH mit Carports, Eldagsen
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anlagenverzeichnis zum LV: Bauzeitenplan .pdf Baustellen-Einrichtungs-Plan.pdf ORDNER HAUS: Grundrisse Schnitte 4 x Ansichten 2 x Isometrien und 2 xPerspektiven Fensterlisten
Anlagenverzeichnis zum LV:
Technische Vertragsbedingungen 2.01. Allgemeines 2.01.01 Geltungsbereich: Grundlage aller Leistungen ist die VOB einschließlich der einschlägigen Vorschriften sowie ergänzende DIN-Normen, Zulassungsbestimmungen und gesetzliche Verordnungen in ihren jeweils gültigen neuesten Fassungen. Darüber hinaus wird auf die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften - insbesondere auf die BGV C22 (BAuarbeiten) besonders hingewiesen. 2.01.02 SiGeKo: Der Bauherr wird einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator beauftragen. Der AN ist verpflichtet, mit einem weisungsbefugten Vertreter an den regelmäßigen Baustellenbegehungen teilzunehmen und die Anweisungen des SiGeKo zeitnah umzusetzen. 2.01.03 Örtlichkeit: Der Bieter ist gehalten, sich vor Abgabe eines Angebotes über Zustand und Lage der Baumaßnahme und die vorhandenen örtlichen Bedingungen genauestens zu informieren und die für den reibungslosen Ablauf des Baustellenbetriebs notwendigen Maßnahmen in seine Einheitspreise mit einzukalkulieren. Dzu dienen auch die umfänglichen Anlagen hinsichtlich Baugrund, Höhennivelleme, Fotodokumentation und Systemschnitte. Spätere Forderungen diesbezüglich werden nicht berücksichtigt. 2.01.04 Schutz von Bauteilen Erschütterungen: Die Sicherung und der Schutz von angrenzenden Bauteilen, Schutz der Nachbarbereiche vor Erschütterung und Belästigung ist durch den AN zu gewährleisten und in den entsprechenden Positionen enthalten. Der Schutz von vorhanden schützenswerten Pflanzen und Bäume ist Teil der LEistung des AN siehe dazu in gesonderten Positionen des nachfolgenden LV's. 2.01.05 Kampfmittelbeseitigung: Das Baufeld gilt nicht als kampfmittelgefährdet, der AN ist trotzdem grundsätzlich verpflichtet, während seiner Arbeiten besonders größte Sorgfalt walten zu lassen. 2.01.06 Koordination: Die Arbeiten sind mit den anderen am Bau beteiligten Unternehmen zu koordinieren. Unterbrechungen der Arbeiten berechtigen nicht zu Nachforderungen. 2.01.07 Anlagen: Die unter "Anlagenverzeichnis" aufgeführten Unterlagen werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung und des Vertrages. 2.01.08 Ausführungsunterlagen: Die vom AN verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des AG oder seines Architekten tragen. Ungültige Unterlagen sind entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den AN nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Für die Dauer der Arbeiten hat der AN einen Vollständigen Satz aller Unterlagen einschließlich dem Leistungsbeschreibung auf der Baustelle zur Einsicht bereitzuhalten. 2.01.09 Termine Fristen: Die Ausführungsfristen sind Bestandteil der Ausschreibung und für den Auftragnehmer bindend sofern sie nicht vor Vertragsunterzeichnung mit dem AG besprochen und anschließend schriftlich vereinbart werden. Siehe dazu im Terminplan in der Anlage. Erläuterungen zum Terminplan und die Feintermine: Die Arbeiten auf der Baustelle gliedern sich in 1 Baubschnitte (BA): 2.01.10 Einweisungsbesprechung: Vor Beginn der Arbeiten sind mit der Auftraggeber -Bauleitung alle Einzelheiten der Leistungspositionen durchzusprechen und eventuell bestehende unterschiedliche Auffassungen bei der Auslegung des Textes der Leistungsbeschreibung zu klären. 2.01.11 Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt bei Leistungen die nicht pauschal angeboten und/oder vertraglich vereinbart sind nach Aufmaß. Als Nachweis für die ausgeführten Leistungen sind vom AN klar gegliederte und einfach nachvollziehbare Aufmaßblätter (Tabellen, zugehörige Planauszüge oder Skizzen) vorzulegen. Als Vorbereitung für die Abrechnung ist ein Bestandshöhennivellement zu nehmen und vor Beginn der Abreiten vorzulegen. Das Aufmaß kann auf verlangen mit der Bauleitung dem AG zusammen vorgenommen werden. Die Abrechnung des entnommen Bodens nach fester Masse ist mittels Abrechnungszeichnungen und darauf basierenden Tabellen und Berechnungsblätter zu belegen. Es wird nach fester ein- oder auszubauender Masse abgerechnet. Die Gliederung und Bezeichnung der Nachweise hat entsprechend der Vorgabe des LV zu erfolgen - bei Abweichung erfolgt keine Prüfung, Abrechnung von Erdarbeiten hat unter Anwendung der 4. Ausgabe (2012) der DIN 4124 "Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten zu erfolgen. 2.01.12 Freigabe von Leistungen und Rechnungen: Bei Fehlen von Zulassungen, Nachweisen und Abnahmen von Leistungen mit Brandschutzanforderung erfolgt keine Vergütung für diese. Gleiches gilt für sonstige erforderliche Zulassungen, Nachweise und Abnahmen. 2.02. Baustelleneinrichtung 2.02.01 Baustelleneinrichtung: Die Baustelleneinrichtung ist zu großen Teilen bereits durch den AG erfolgt, dazu gehört:   - die Umzäunung des Baugeländes,   - Einbau von Toren,   - Abstellfläche   - Bauwasser, Baustrom Die Baustelleneinrichtungen für die eigenen Leistungen des AN der Erdarbeiten sind nach Auftragsvergabe mit dem Bauheren oder der Bauleitung abzusprechen und Abzustimmen und zur Freigabe spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Auftragsvergabe einzureichen. 2.02.02 Beengte Platzverhältnisse: Für die Ausführung der Baustelleneinrichtung stehen im eigentlichen Baustellenbereich nur geringe Flächen zur Verfügung. Das Aral wird gleichzeitig noch von einem Nutzer mit Wohnhaus bewohnt. Die Belegung von Flächen darf daher nur gemäß Baustelleneinrichtungsplan und in Abstimmung mit der örtlichen Objektüberwachung erfolgen. Sollten darüber hinaus noch weitere Flächen erforderlich sein, muss der Auftragnehmer diese außerhalb des Baugeländes auf seine Kosten anmieten. 2.02.03 Bestandsleitungen: Vorhandene Leitungen im Erdreich dürfen von der Baustelleneinrichtung nicht überbaut werden. Lagerflächen etc. sind entsprechend der vorliegenden Leitungspläne einzurichten. 2.02.04 Zufahrt: Die Zufahrtsstraße dient u.a. auch als Anfahrt für Rettungsdienste, Feuerwehr sowie Winterdienstfahrzeuge und ist jederzeit frei zu halten. 2.02.05 Reinigung angrenzender Staßen: Das unmittelbare Umfeld der Baustelle ist im Zuge der Erdarbeiten sauber zu halten, hierzu sind vom AN der Erdbauarbeiten die angrenzende Straße:   - Schusterhöfe,   - Schwarzer Weg (sofern genutzt) regelmäßig zu reinigen. Gegebenenfalls sind Zwischenreinigungen vorzunehmen oder ist eine Räderwaschanlage innerhalb der BE durch den AN mit einzuplanen. Der Aufwand für Reinigungsarbeiten ist in die Baustelleneinrichtung einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. 2.02.06 Nebenleistungen: Nebenleistungen sind unter anderem: - Alle Messungen für die Baustelleneinrichtung, - Sichern der Baustelle gegen Tagwasser, - Heranbringen von Energie und Wasser,   Ableiten von Schmutzwasser bzw. zu den vom AG   angegebenen Stellen - Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Arbeits-   und Schutzgerüste sowie der Traggerüste der   Bemessungsklasse A, soweit diese Gerüste für   die eigene Leistung notwendig sind. - Herstellung, Befestigung und Instandhaltung   der Baustelleneinrichtungsflächen und Wartung   sowie Aufwendungen für evtl. Gebühren der   Baustelleneinrichtung oder sonstiger   anderer Einrichtungen - Laufendes Säubern der Baustelleneinrichtungsflächen 2.02.07 Schutzvorrichtungen: Die Baustelleneinrichtung umfasst auch die erforderlichen Absperrmaßnahmen und Schutzvorrichtungen zur Unfallverhütung. 2.02.08 Baulärm: Die Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVwV) zum Schutz gegen Baulärm-Geräuschimmissionen sind einzuhalten. 2.02.09 Beleuchtung: Für die Baustelleneinrichtung und dessen Einrichtungen gilt die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung ArbstättV). Eine ausreichende Arbeits- und Sicherheitsbeleuchtung während der eigenen Arbeiten ist Teil der Leistung des AN und wird nicht gesondert vergütet. 2.02.10 Schutt- und Abfall: Für Schutt und Abfall steht kein gesonderter Container zur Verfügung. Der anfallende Schutt ist von den jeweiligen Firmen täglich zu entfernen. Nach Fertigstellung der eigenen Arbeiten ist die Baustelle sauber und aufgeräumt zu hinterlassen, Teile der Baustelleneinrichtung sind nach Aufforderung der Bauherren-Bauleitung zu entfernen.
Technische Vertragsbedingungen
Allgemeine Vorbemerkungen Der Bauausführung liegen die Architektenpläne, die statische Berechnung mit den Positionsplänen, die einschlägigen DIN-Vorschriften, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen sowie die VOB und die besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers mit Sicherheitsbestimmungen und zusätzlichen technischen Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde. Baustelleneinrichtungen: Vorhalten, Unterhalten, der Abtransport, Auf- und Abladen, Auf- und Abbau sowie der spätere Abtransport derkompletten zur Erfüllung der Vertragsleistung erforderlichen Baustelleneinrichtungen und Material- bzw. Baustellenbuden etc. sind, sofern keine eigene Position ausgewiesen wurde, in den Einheitspreisen einzurechnen. Allgemeine gewerkeübergreifende Baustelleneinrichtungen wie Bauzaun, Baustellen-WC, gewerkeübergreifende Aussengerüste etc. sind gesondert in den LV-Positionen des Bauhauptunternehmers (Baumeister) enthalten und können sofern nichts anderes angegeben kostenlos mitbenutzt werden. Baustrom und Bauwasser: Baustromversorgung wird durch den Auftragnehmer der Gewerke Elektro-Installationsarbeiten (Strom) errichtet, vorgehalten und rückgebaut und allen Auftragnehmern zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten von Strom/Bauwasser werden vom Auftragnehmer gemäß Seite 3 abgezogen. Die entsprechenden Zuleitungen zu den Verteilerkästen sind vom Auftragnehmer selbst zu erstellen und sind mit den Einheitspreisen abgedeckt. Leistungserbringung: In den Einheitspreisen sind sämtliche Kosten für die Leistungserbringung der jeweiligen Position enthalten, wie Transport und Lieferung frei Verwendungsstelle einschließlich Verpackung, Entsorgung, Transportversicherung und Montage. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung zur Gegenzeichnung und Dokumentation vorzulegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle während der gesamten Bauzeit mit einem der deutschen Sprache mächtigen Firmenbauleiter besetzt zu halten, der verantwortlich die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen gemäß NBauO, UVV, ASRL, Auflager der BG etc. überwacht und entspr. Maßnahmen ergreift. Die Verantwortung erstreckt sich auf die Baustelle und den angrebzenden Flächen, für die Verkehrssicherungspflicht besteht. Die terminliche Abwickling und zeitliche Kontrolle der Baudurchführung erfolgt mittels aufgestellten Balken-und Terminlisten. Der AN erkennt diese Steuerung des Projektes als verbindlich an. Bauschutt und Abfälle: Der verantwortliche Bauleiter oder Polier des AN hat dafür zu sorgen, daß die Baustelle regelmäßig von Bauschutt und Abfällen gereinigt wird. Der AN ist zur ordnungsgemäßen Mülltrennung/Müllbeseitigung und zur Schuttbeseitigung verpflichtet und hat dabei insbesondere die Vorschriften der Verpackungsordnung und zur Sondermüllbeseitigung zu beachten. Für die Abfallbeseitigung sind ausschließlich Schuttcontainer des Auftragnehmers zu verwenden. Es werden durch den Auftraggeber keine Container gestellt. Weigert sich der AN, seine eigenen Abfälle zu beseitigen, ist der Bauherr berechtigt durch eine mündliche oder schriftliche Fristsetzung von 3 Arbeitstagen ohne weitere Vorankündigung, die Bauschuttentsorgung durch eine Drittfirma ausführen zu lassen. Die Kosten gehen dabei zu Lasten des verursachenden Auftragnehmers, sind mehrere Auftragnehmer für die Unterlassung verantwortlich, erfolgt eine Kostenumlegung nach Ermessen des Auftraggebers. Die Kosten werden dem Auftragnehmer bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Arbeitssicherheit: Für das Bauvorhaben ist gemäß Baustellenverordnung vom 10.6.1998 ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt. Jeder AN hat dem SiGeKo bei Bedarf Einblick in erforderliche Unterlangen zu gewähren, Auskünfte zu erteilen, sowie Besichtigungen und Baustellenbegehungen jederzeit zu gestatten. Das Vorhandensein des Sicherheitskoordinators befreit die Auftragnehmer nicht von ihrer Abstimmungspflicht mit den anderen Unternehmen entsprechend § 8 Arbeitsschutzgesetz. Sie sind dadurch auch nicht von ihrer betrieblichen Verantwortung für ihr Baustellenpersonal und dem Baustellenbetrieb gem. BaustellenV, befreit. Für Arbeiten, bei denen
Allgemeine Vorbemerkungen
I. Allegemein 1. ART UND UMFANG DER LEISTUNG - Gegenstand dieser Ausschreibung sind Trockenbauarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage folgender Bauteile:' - Errichtung/Demontage von Trockenbauwänden - Montage/Demontage abgehängter Decken bzw. Akustikdecken - andere Kleinarbeiten im Leistungsbereich ereich Trockenbau- und Tischlerarbeiten 2. NORMEN UND RICHTLINIEN - Fachregeln für Trockenbauarbeiten - Die "Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung" der Herstellers - Die Planungsgrundlagen und Montagerichtlinien der Herstsellers und die Montage-/ Verlegeanleitung der Hersteller von Unterkonstruktionen und Zubehörmaterial. - Der Ausschreibung liegen alle von Materialien und Ausführungen berührten DIN - Vorschriften in der jetzt gültigen Fassung zugrunde. 3. NACHWEISE - nach Aufforderung durch den AG sind Referenzen über bereits fertiggestellte Objekte vorzulegen. - Bei der Ausführung der Anschlussdetails sind ebenfalls die Regeln der Technik, die Detaillösungen des Herstellers bzw. des Planers und die einschlägigen DIN-Normen zu beachten. 4. KOSTEN Die Angebotspreise beinhalten die fix und fertige Montage, einschließlich aller erforderlicher Materialien wie Bekleidungsplatten, Profile, Verankerungs- und Befestigungsmittel, Dichtungsbänder, Zubehörprofile, sonstige Kleinteile, Verschnitt und Lieferung aller zur Herstellung benötigten Materialien. Besondere Sorgfalt ist bei der Ausbildung aller Fugen, Platten An- und -Abschlüsse und Ecken zu legen. Die Angebotspreise verstehen sich inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen wie Gerüste, soweit sie nicht bauseits vorhanden sind. zusätzliche Vertragsbestandteile als Grundlage für die Ausführung der Arbeiten sind: II. technische Spezifikationen 1. Befestigungsmittel (Nägel, Schrauben usw.) müssen verzinkt bzw. rostfrei sein. 2. Die angegebenen Wandstärken sind Fertigmaße. 3. Die Maßangaben der Werkpläne sind vor der Ausführung vom Auftragnehgmer auf der Baustelle zu überprüfen. Maßabweichungen sind in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro in der Konstruktion zu berücksichtigen. 4. bauaufsichtliche Zulassungen für Bauteile mit Brandschutzanforderung sind dem AG nach Aufforderung, spät. bis zur Abnahme zu übergeben. 5. in jedem Stockwerk ist an einer zentralen Stelle (TRH) eine verbindliche Meterrissangabe vorhanden bzw. zu erstellen. Höhen dürfen nur von diesem Meterriss auf die jeweiligen Einbauten bzw. Bauteile übertragen werden. Das übertragen des Meterrisses auf die jeweilige Einbausituation erfolgt in Eigenverantwortung des AN und ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
I. Allegemein
Hinweise zur Ausführung und Abrechnung Maßaufnahme: Alle Maße sind vor Ort zu überprüfen. Nebenleistungen: Sämtliche erforderlichen Nebenarbeiten (z. B. Baustelleneinrichtung, Schutzmaßnahmen, Entsorgung) sind im Angebot enthalten. Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ausgeführten Mengen und Einheiten gemäß Aufmaß und Leistungsverzeichnis. Qualitätssicherung: Die Arbeiten werden von qualifizierten Fachkräften unter Einhaltung der geltenden Normen und Herstellerangaben ausgeführt. Wände unter 5 m² werden nach Stückzahl abgerechnet. Genaue Maße gem. Planung!
Hinweise zur Ausführung und Abrechnung
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01. 1 Estrich mit GKBI Platten abstellen Estrichabstellung aus imprägnierten Gipskartonplatten (GKBI) Material und Ausführung: 2 Lagen Imprägnierte Gipskartonplatte GKBI, 12,5 mm, gemäß DIN EN 520 Typ H2, Zuschnitt und Montage der Platten als Abstellschalung für Estrichschächte
01. 1
Estrich mit GKBI Platten abstellen
52,00
m
02 Vorsatzschalen, Montagewände und Verkofferungen
02
Vorsatzschalen, Montagewände und Verkofferungen
02. 1 Vorsatzschale CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 mm GKB, inkl. Kleinfläch (HWR) Herstellung von Vorsatzschalen vor bestehenden Wänden und Schächten, insbesondere zur Verkleidung von Installationsschächten (HWR). Material und Systembeschreibung: Unterkonstruktion: CW 50 Metallständerprofile (verzinkt, nach DIN 18182-1), freistehend vor der Wand montiert Beplankung: 2 Lagen Gipskartonplatten (GKB), jeweils 12,5 mm, gemäß DIN EN 520 Typ Aarchitekturverzeichnis.blogspot.com Dämmung: Mineralwolle, Dicke 40 mm, Wärmeleitgruppe (WLG) 040, nicht brennbar Kleinflächen und Anschlussdetails werden mit ausgeführt Verspachtelung der Fugen und Schraubenköpfe in Qualitätsstufe Q2 (Standardverspachtelung) Montage gemäß Systemempfehlung Rigips W626.de bzw. Knauf W626.de für zweilagig beplankte Vorsatzschalen
02. 1
Vorsatzschale CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 mm GKB, inkl. Kleinfläch (HWR)
10,00
St
02. 2 Vorsatzschale CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 m (VSS Bad raumhoch mit GKBI, nkl. Kleinflächen und Öffnungen) Für die raumhohe Vorsatzschale mit imprägnierte Gipskartonplatten (GKBI). Material und Systembeschreibung: Unterkonstruktion: CW 50 Metallständerprofile Beplankung: 2 Lagen imprägnierte Gipskartonplatten (GKBI), jeweils 12,5 mm Dämmung: Mineralwolle, 40 mm, WLG 040 Inklusive Ausführung von Kleinflächen und erforderlichen Öffnungen für Installationen Verspachtelung der Fugen und Schraubenköpfe in Qualitätsstufe Q2
02. 2
Vorsatzschale CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 m (VSS Bad raumhoch mit GKBI, nkl. Kleinflächen und Öffnungen)
12,00
St
02. 3 GK-Vorsatzschale CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 mm (VSS Bad Dusche mit GK I, inkl. Kleinflächen und Öffnungen) Vorsatzschale im Bereich  Duschen Material und Systembeschreibung: Unterkonstruktion: CW 50 Metallständerprofile Beplankung: 2 Lagen imprägnierte Gipskartonplatten (GKBI), jeweils 12,5 mm Dämmung: Mineralwolle, 40 mm, WLG 035 Inklusive Kleinflächen und Öffnungen für Armaturen, Duschanschlüsse etc. Verspachtelung Q2
02. 3
GK-Vorsatzschale CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 mm (VSS Bad Dusche mit GK I, inkl. Kleinflächen und Öffnungen)
12,00
St
02. 4 Vorsatzschale CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 mm (VSS 1,2 m GKBI, inkl. Kleinflächen und Öffnungen) Vorsatzschale ca 1,2 m Höhe im Badbereich, ebenfalls mit imprägnierten Gipskartonplatten und Mineralwolldämmung. Material und Systembeschreibung: Unterkonstruktion: CW 50 Metallständerprofile Beplankung: 2 Lagen GKBI, 12,5 mm Dämmung: Mineralwolle, 40 mm Inklusive Kleinflächen und Öffnungen Verspachtelung Q2
02. 4
Vorsatzschale CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 mm (VSS 1,2 m GKBI, inkl. Kleinflächen und Öffnungen)
12,00
St
02. 5 GK-Verkofferung, 2×12,5 mm, Mineralwolle, 2-seitig Abwicklung bis 80 cm Herstellung von Verkofferungen zur Verkleidung von Rohrleitungen oder Installationssträngen mit ca. Abwicklung von 60 cm. Material und Systembeschreibung: Unterkonstruktion: CW/UW 50 Metallprofile, verzinkt Beplankung: 2 Lagen 12,5 mm Gipskartonplatten (GKB oder GKBI je nach Einsatzbereich) Dämmung: Mineralwolle 2-seitige Ausführung (z. B. L-Form oder U-Form) Abwicklung bis 60 cm Verspachtelung der Fugen und Schraubenköpfe in Q2 Inklusive Eckschutzschienen
02. 5
GK-Verkofferung, 2×12,5 mm, Mineralwolle, 2-seitig Abwicklung bis 80 cm
8,00
St
02. 6 Metallständerwand CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 mm, Q2, L=75 cm, H=3 m, ink . Wandende Metallständerwand mit Standardverspachtelung Q2. Material und Systembeschreibung: Unterkonstruktion: CW 50 Metallständerprofile, UW-Profile als Rahmen Beplankung: 2 Lagen Gipskartonplatten (GKB), 12,5 mm je Seite Dämmung: Mineralwolle, 40 mm, WLG 035 Wandlänge: 75 cm, Wandhöhe: 3 m Verspachtelung Q2 Inklusive Ausbildung des Wandendes (z. B. mit UA-Profil oder Abschlussprofil)
02. 6
Metallständerwand CW 50, 2×12,5 mm, Mineralwolle 40 mm, Q2, L=75 cm, H=3 m, ink . Wandende
6,00
St
02. 7 Türöffnung Knauf Pocket Kit Easy Schiebetürsystem, Klimaklasse II Schiebetüren in Trockenbauwände Knauf Pocket Kit Easy Schiebetürsystem. Material und Systembeschreibung: Schiebetür-Einbausatz Knauf Pocket Kit Easy, vormontiert, für Metallständerwände Geeignet für Türblattbreiten von 610 bis 985 mm und Türblatthöhen bis 2.230 mm Klimaklasse II (geeignet für den Einsatz in Wohnräumen mit mittlerer Feuchtebeanspruchung) Einbau in CW 75 oder CW 100 Metallständerwände Inklusive aller erforderlichen Befestigungsmittel und Zubehörteile Montage gemäß Herstelleranleitung Knauf
02. 7
Türöffnung Knauf Pocket Kit Easy Schiebetürsystem, Klimaklasse II
2,00
St
02. 8 Eckschutzschienen Lieferung und Montage Material und Systembeschreibung: Eckschutzschienen aus verzinktem Stahlblech oder Aluminium Montage an allen Außenecken und Kanten der Trockenbauwände, Vorsatzschalen und Verkofferungen
02. 8
Eckschutzschienen Lieferung und Montage
120,00
m
02. 9 Öffnungen für Heizungsverteilerkasten 850/1200 mm inkl. 2× UA-Profile und 2× Elekt okasten Heizungsverteilerkästen und Elektrokästen in die Trockenbauvorsatzschale entsprechende Öffnungen mit verstärkten UA-Profilen hergestellt. Material und Systembeschreibung: Öffnung in der Trockenbauwand für Heizungsverteilerkasten (Maße: 850/1200 mm) Verstärkung der Öffnung mit 2× UA-Profilen (Stahlblech, 2 mm, gemäß DIN 18182-1) 2 x Elektrokästenöffnungen Verspachtelung der Anschlüsse in Q2
02. 9
Öffnungen für Heizungsverteilerkasten 850/1200 mm inkl. 2× UA-Profile und 2× Elekt okasten
10,00
St
02. 10 Zulage Dämmstreifen Mineralwolle EG (laufender Meter) Wärmedämmung in Vorsatzschalen Höhe Estrich voll auslegen. Material und Systembeschreibung: Mineralwolle, Dicke 200 mm, WLG 035 Verlegung entlang aller Vorsatzschalen im Erdgeschoss
02. 10
Zulage Dämmstreifen Mineralwolle EG (laufender Meter)
18,00
m
02. 11 Zulage für Wandeinlage Multiplex R-WC Höhe bis 600 mm Für die spätere Montage von Behinderten gerechten Duscheinrichtung werden Multiplexplatten als Wandeinlage in der Trockenbauwand eingebaut. Material und Systembeschreibung: Multiplexplatte, 22mm Dicke und Höhe bis 600 mm Einbau in die Trockenbauwand an den vorgesehenen Stellen Befestigung am Ständerwerk, passgenauer Zuschnitt Ermöglicht die sichere Befestigung von schweren Sanitärobjekten
02. 11
Zulage für Wandeinlage Multiplex R-WC Höhe bis 600 mm
2,40
m
03 Dachausbau
03
Dachausbau
03. 1 240 mm Mineralwolle WLG 035 (Dämmung) Zwischensparrendämmung aus Mineralwolle mit einer Dicke von 240 mm und einer Wärmeleitgruppe (WLG) 035. Material und Systembeschreibung: Mineralwolle (Steinwolle), Dicke 240 mm, WLG 035, nicht brennbar, Baustoffklasse A1 Wärmeleitfähigkeit ? = 0,035 W/(mK) Verlegung zwischen den Dachsparren, passgenauer Zuschnitt Fugenlose und lückenlose Ausführung zur Vermeidung von Wärmebrücken
03. 1
240 mm Mineralwolle WLG 035 (Dämmung)
250,00
03. 2 Dampfbremse Isover Vario Klimamembran feuchtevariable Dampfbremse (z.B Isover Vario Klimamembran). Material und Systembeschreibung: Isover Vario Klimamembran, feuchtevariable Dampfbremse Verlegung bahnenweise, Überlappung der Bahnen mind. 10 cm Luftdichte Verklebung der Stöße mit Vario KB 1 oder MultiTape Verarbeitung gemäß Herstelleranleitung
03. 2
Dampfbremse Isover Vario Klimamembran
250,00
03. 3 Andichten der Dampfbremsfolie an aufgehende Bauteile (laufender Meter) Die Anschlüsse der Dampfbremse an aufgehende Bauteile (z. B. Giebelwände, Pfetten, Dachfenster) werden luftdicht ausgeführt. Material und Systembeschreibung: Luftdichte Verklebung der Dampfbremse an angrenzende Bauteile mit geeignetem Dichtkleber Ausbildung von Dehnungsschlaufen zur Aufnahme von Bauteilbewegungen Sorgfältige Ausführung aller Detailanschlüsse, insbesondere an Durchdringungen und Fensterlaibungen
03. 3
Andichten der Dampfbremsfolie an aufgehende Bauteile (laufender Meter)
260,00
m
03. 4 UK-Sparschalung 24×70 mm Unterkonstruktion aus Sparschalungsbrettern (24×70 mm) Material und Systembeschreibung: Sparschalung aus technisch getrocknetem, gehobeltem Holz, Querschnitt 24×70 mm Montage quer zu den Sparren, Befestigung mit geeigneten Holzschrauben Abstand der Latten gemäß Herstellerangaben der Gipskartonplatten Verarbeitung gemäß DIN 1052 und Herstellerangaben
03. 4
UK-Sparschalung 24×70 mm
250,00
03. 5 GK-Sichtdecke im DG, F30, inkl. Q2 Spachtelung Gipskarton-Sichtdecke mit Brandschutzanforderung F30 und Verspachtelung Q2 Herstellen. Material und Systembeschreibung: Beplankung: Gipskartonplatten GKF 12,5 mm, ein-lagig Brandschutzklasse F30 gemäß DIN 4102 Verspachtelung der Fugen und Schraubenköpfe in Q2
03. 5
GK-Sichtdecke im DG, F30, inkl. Q2 Spachtelung
250,00
03. 6 Zulage Gipsverkleidung Decken 1-Lage GKBI statt GKB Decken in Bädern mit imprägnierten Platten (GKBI) Material und Systembeschreibung: Zulage der Gipskartonplatten (GKB) gegen imprägnierte Platten (GKBI), 12,5 mm Einbau in den entsprechenden Deckenbereichen (z. B. Bäder)
03. 6
Zulage Gipsverkleidung Decken 1-Lage GKBI statt GKB
25,00
03. 7 Gaubenverkleidung: Dämmung, Folie, Latten, Gipsverkleidung Die seitlichen Wangen der Dachgauben werden mit Dämmung, Dampfbremse, Lattung und Gipskartonverkleidung ausgebaut. Material und Systembeschreibung: Dämmung: Mineralwolle, Dicke entsprechend dem verfügbaren Hohlraum 240 mm Dampfbremse: Isover Vario Klimamembran oder gleichwertig Lattung: Holzlatten, Querschnitt nach statischem Erfordernis Beplankung: Gipskartonplatten (GKB oder GKBI je nach Feuchtebeanspruchung), 12,5 mm Verspachtelung Q2 Sorgfältige Ausbildung der Anschlüsse an Dach und Fenster
03. 7
Gaubenverkleidung: Dämmung, Folie, Latten, Gipsverkleidung
23,00
03. 8 Trockenputz, 12,5 mm GKB inkl. Grundierung Trockenputz, 12,5 mm GKB inkl. Grundierung Verspachtelung Q2
03. 8
Trockenputz, 12,5 mm GKB inkl. Grundierung
20,00
03. 9 Leibungen Dachfenster (Stückpreis), B= 78cm, L=118cm Laibungen der Dachfenster mit Gipskartonplatten verkleiden und dämmen. Material und Systembeschreibung: Dämmung: Mineralwolle, Dicke entsprechend dem Hohlraum Dampfbremse: Anschluss an die Dachflächenfolie, luftdicht verklebt Unterkonstruktion: Holz- oder Metallprofile Beplankung: Gipskartonplatten (GKB oder GKBI), 12,5 mm Verspachtelung Q2 Sorgfältige Ausbildung der Anschlüsse an Fensterrahmen und Dachfläche
03. 9
Leibungen Dachfenster (Stückpreis), B= 78cm, L=118cm
4,00
St
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Arbeitsstunden für unvorhergesehene Arbeiten, die nicht in den vorstehenden Positionen erfaßt sind. Nur auf Anordnung der Bauleitung, zum Nachweis. Bei der Berechnung sind die gültigen Tariflöhne einzusetzen mit den Zuschlägen nach der gültigen Preisverordnung für Stundenlohnarbeiten.
Arbeitsstunden für unvorhergesehene
04. 1 Stundensatz Fachwerker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Fachwerker
04. 1
Stundensatz Fachwerker
10,00
h
04. 2 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer
04. 2
Stundensatz Helfer
10,00
h