Estricharbeiten
NB MFH mit Carports, Eldagsen
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Mitgeltende Normen und Regeln Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. DIN 4109-1 Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Anforderungen an die Schalldämmung DIN 4109-2 Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN 4109-11 Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 11: Nachweis des Schallschutzes - Güte- und Eignungsprüfung DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 1264-4 Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation DIN EN 13318 Estrichmörtel und Estriche - Begriffe DIN EN 13454-2 Calciumsulfat-Binder, Calciumsulfat-Compositbinder und Calciumsulfat-Werkmörtel für Estriche - Teil 2: Prüfverfahren DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche - Estrichmörtel und Estrichmassen - Eigenschaften und Anforderungen BEB-Hinweisblatt 1.3 Abdichtungsstoffe im Verbund mit Bodenbelägen Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 3.2 Verlegung von EPS-Trittschalldämmplatten nach DIN EN 13163 Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 3.4 Hinweise Trittschallschutz von Fußbodenkonstruktionen Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 4.2 Hinweise zur Verlegung von dicken Zement-Verbundestrichen Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 4.3 Hinweise zur Auswahl von Zementen für die Estrichherstellung im Wohnungs- und Verwaltungsbau Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 4.4 Hinweise für die Verlegung von Zementestrichen Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 4.5 Hinweise für die Verlegung von Estrichen in der kalten Jahreszeit Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 4.6 Hinweise zur Planung und Ausführung von Fußbodenkonstruktionen bei Rohren, Leitungen und Einbauteilen auf Rohdecken Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 4.7 Hinweise zur Planung, Verlegung und Beurteilung sowie Oberflächenvorbereitung von Calciumsulfatestrichen Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 4.8 Hinweise zur beschleunigten Trocknung von Calciumsulfatestrichen Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. Einbauteile in Estrichen im Wohnungs- und Gewerbebau Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 5.2 Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 2: Fugen in Estrichen und Heizestrichen auf Trenn- und Dämmschichten nach DIN 18560 Teil 2 und Teil 4 Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 5.7 Ausführung von Bodenabläufen ohne Gefälle Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 6.2 Bauklimatische Voraussetzungen zur Trocknung von Estrichen Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 6.5 Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 8.3 Arbeitsanweisung CM-Messung Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BVF Merkblatt Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlungssystemen in Neubauten Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. BVF Richtlinie 01 Wärme und Trittschalldämmung beheizter und gekühlter Fußbodenkonstruktionen Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. und Flächenkühlungen e.V. BVF Richtlinie 03 Herstellungung beheizter und gekühlter Fußbodenkonstruktionen im Wohnungsbau Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. BVF Richtlinie 04 Steuerung und Regelung von Flächenheizungen und -kühlungen auf Basis von Warm-/Kaltwasser für den Wohnungsbau Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. Merkblatt Nr. 1 Calciumsulfat-Fließestriche in Feuchträumen Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und andere Merkblatt Nr. 2 Trocknung von Calciumsulfat-Fließestrichen Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und andere Merkblatt Nr. 3 Calciumsulfat-Fließestriche auf Fußbodenheizung Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und andere Merkblatt Nr. 4 Beurteilung und Behandlung der Oberflächen von Calciumsulfat-Fließestrichen Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und andere Merkblatt Nr. 5 Fugen in Calciumsulfat-Fließestrichen Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und andere Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Kellergeschoß bis 4. Obergeschoß, siehe Pläne, Anlage zum Leistungsverzeichnis Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei evtl. Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Ergibt sich bei der Überprüfung, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können, darf erst nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung die Leistung weiter ausgeführt werden. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo die Misch- und Fördereinrichtungen aufgestellt werden können, ohne andere am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu behindern. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden. Bei der Verwendung von Fassadenaufzügen oder sonstigen Fördereinrichtungen ist die Fassade einschließlich der Öffnungen vor Verschmutzung zu schützen. Die dazu erforderlichen Leistungen sind Bestandteil der Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers. Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Beschichtungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteile, Treppen, Beläge etc. sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Für den Bodeneinstand von nach dem Estrich einzubauenden Zargen sind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach erfolgtem Einbau der Zargen ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht zu schließen. Aussparungen sind zu schalen. Fertig gestellte Estrichflächen sind abzusperren, das benötigte Absperrmaterial hat der Auftragnehmer zu stellen. Zementestriche, bei denen die Gefahr des Aufschüsselns besteht, sind für einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen ab Verlegung mit einer Kunststofffolie abzudecken. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens die üblichen Belastungen des Baubetriebs ohne Schaden aufnehmen kann. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen. Fugen Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen. Dämmungen Die Randstreifen werden von den Auftragnehmern für die Bodenbelagarbeiten entfernt. Die Kosten sind in die Leistung einzurechnen. Die Randstreifen werden von den Auftragnehmern für die Bodenbelagsarbeiten entfernt. Erkennt der Auftragnehmer Umstände, die die Schalldämmung beeinträchtigen können, hat er die Bauleitung darüber zu informieren. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindlichen Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Rohrbefestigungen dürfen keinen Schall auf die Decke übertragen. Bevor durch den Einbau des Estrichs die Dämmung verdeckt wird, muss die Leistung durch die Bauleitung abgenommen werden. Heizestrich Bewegungs- und Randfugen querende Leitungen sind in Hülsen zu führen. Der Auftragnehmer hat der Bauleitung seine Freigabe zum Aufheizen unaufgefordert mitzuteilen. Vor dem Einbringen des Estrichs ist zu prüfen, dass vom Verleger der Fußbodenheizung je 200 m² Fläche bzw. je Wohnung mindestens drei Messstellen ausgewiesen sind, an denen später problemlos ohne Gefahr der Beschädigung von Rohren die Probeentnahme zur Messung der Restfeuchte möglich ist. Fehlen solche markierten Messstellen, ist die Bauleitung vor Beginn der Arbeiten zu informieren. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
01 Schwimmende Zementestriche TRH + HAR
01
Schwimmende Zementestriche TRH + HAR
01.__.01 Zementestrich, C25, F4, S55 mm, TP 30mm + EPS WLG 035 100 mm, TRH EG Schwimmender Zementestrich (CT) zur Aufnahme von Bodenbelägen, auf EPS- Dämmschicht, - Zementestrich, d=55 mm Oberfläche planeben und geglättet für Beläge aus keramischen Fliesen. Druckfestigkeit : mind. C 25 Biegezugfestigkeit : F 4 Nutzlast : 2 kN/m² Konstruktionshöhe :185 mm Tackerplatte 30 mm WLG 035 als Trittschalllage EPS-Dämmung: 100 mm, 035 WLG inkl. Ramdstreifen. Angeb. Fabrikat : Lage: Treppenhaus EG/HAR/Abstell. Einbausituation siehe Grundriss EG
01.__.01
Zementestrich, C25, F4, S55 mm, TP 30mm + EPS WLG 035 100 mm, TRH EG
58,00
01.__.02 Zementestrich, C25, F4, S55 mm, TP 30 mm + EPS WLG 040 60 mm, TRH OG Schwimmender Zementestrich (CT) zur Aufnahme von Bodenbelägen, auf EPS- Dämmschicht, - Zementestrich, d=55 mm Oberfläche planeben und geglättet für Beläge aus keramischen Fliesen. Druckfestigkeit : mind. C 25 Biegezugfestigkeit : F 4 Nutzlast : 2 kN/m² Konstruktionshöhe :145 mm Tackerplatte 30 mm WLG 040 als Trittschalllage EPS-Dämmung: 60 mm, 040 WLG inkl. Ramdstreifen. Angeb. Fabrikat : Lage: Treppenhaus OG Einbausituation siehe Grundriss OG
01.__.02
Zementestrich, C25, F4, S55 mm, TP 30 mm + EPS WLG 040 60 mm, TRH OG
25,00
01.__.03 Zementestrich, C25, F4, S55 mm, TP 30 mm + EPS WLG 040 200 mm, TRH SG Schwimmender Zementestrich (CT) zur Aufnahme von Bodenbelägen, auf EPS- Dämmschicht, - Zementestrich, d=55 mm Oberfläche planeben und geglättet für Beläge aus keramischen Fliesen. Druckfestigkeit : mind. C 25 Biegezugfestigkeit : F 4 Nutzlast : 2 kN/m² Konstruktionshöhe :285 mm Tackerplatte 30 mm WLG 040 als Trittschalllage EPS-Dämmung: 200 mm, 040 WLG inkl. Ramdstreifen. Angeb. Fabrikat : Lage: Treppenhaus SG Einbausituation siehe Grundriss SG
01.__.03
Zementestrich, C25, F4, S55 mm, TP 30 mm + EPS WLG 040 200 mm, TRH SG
44,00
01.__.04 Zulageposition Mehrdicke Zulageposition zu Vorposition. Mehrdicke je 5 mm Estrichdicke.
01.__.04
Zulageposition Mehrdicke
E
25,00
02 Heizestriche Wohnungen
02
Heizestriche Wohnungen
02.__.01 Heizestrich A, CT C25 F4, S65-73, H45 Heizestrich als schwimmender Zementestrich (CT) auf vorhandene Dämmung als Heizestrich, Heizrohrsystem, mit Leitelementen bauseits, Oberfläche planeben abgezogen und geglättet, als Unterbau für im Dünnbett verlegte Fußböden- und Fliese. Bauart : A Druckfestigkeit : C 25 Biegezugfestigkeit : F 4 Nenndicke : 65-73 mm Heizrohrdurchmesser : ca. 17 mm Überdeckung Heizelemente :mind. 45 mm Nutzlast : 2 kN/m² Besondere Anforderungen: inkl. Estrich- Glasfaser und CM-Messstellen
02.__.01
Heizestrich A, CT C25 F4, S65-73, H45
765,00
02.__.02 Heizestrich A, Zement, F4, H45, Mehr-/Minderst.5mm Differenzpreis für 5 mm Estrich-Mehr- bzw. -Minderstärke des Heizestrich A, Zement, F4, H45.
02.__.02
Heizestrich A, Zement, F4, H45, Mehr-/Minderst.5mm
E
20,00
07 Sonstige Leistungen
07
Sonstige Leistungen
07.__.01 Randschalung Sanitärobjekte Randschalung in Estrich im Bereich von Aussparungen für Sanitärobjekte. Einbauort : Bad Objektart : Badewanne/Duschwanne Abstellhöhe :65-75 mm
07.__.01
Randschalung Sanitärobjekte
25,00
m
07.__.02 Gefälle Estrich, Balkone Gefälle Estrich verlegen; Balkone. Neigung in % : 2 Höhe von 20 mm bis 60 mm
07.__.02
Gefälle Estrich, Balkone
37,00
07.__.03 Estrich-Zusatzmittel, Härter Estrichzusatzmittel als Schnellhärter beigeben. Estrichart : Zementestrich Estrichdicke : 65-73 mm Angeb. Fabrikat :
07.__.03
Estrich-Zusatzmittel, Härter
E
25,00
08 Stundensätze, Estriche
08
Stundensätze, Estriche
Regelung Stundensätze Arbeitsstunden für unvorhergesehene Arbeiten, die nicht in den vorstehenden Positionen erfaßt sind. Nur auf Anordnung der Bauleitung, zum Nachweis. Bei der Berechnung sind die gültigen Tariflöhne einzusetzen mit den Zuschlägen nach der gültigen Preisverordnung für Stundenlohnarbeiten.
Regelung Stundensätze
08.__.01 Stundensatz Fachwerker, Estricharbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Fachwerker
08.__.01
Stundensatz Fachwerker, Estricharbeiten
10,00
h
08.__.02 Stundensatz Helfer, Estricharbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer
08.__.02
Stundensatz Helfer, Estricharbeiten
5,00
h