Putz & Estrich
NB Mensa Grundschule Elisabethfehn Barßel
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen DIN 18299 Allgemeine Vorbemerkungen Bauvorhaben Neubau Mensa GS Elisabethfehn Rosenstrasse 1 26676 Barßel Ausführung Erweiterte Rohbauarbeiten (Gründungs-, Stahlbeton,- Mauerwerk, Innenputz- und Estricharbeiten) Bauherr Gemeinde Barßel Theodor-Klinker-Platz 26676 Barßel Angebotsgrundlagen: - VOB Teile A/B/C in der neuesten Fassung - Anerkannte Regeln der Technik - Herstellerrichtlinien - die jeweilig geltenden DIN-Normen - Leistungsverzeichnis - die zugehörigen Anlagen gemäß gesonderter Aufstellung Ausführungszeitraum: - Baubeginn Oktober 2025 Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau des Mensagebäudes bei der Grundschule Elisabethfehn. Der Neubau entsteht auf dem Geländer der Grundschule an der Rosenstrasse 1 in Elisabethfehn. Das Gebäude wird in massiver Bauweise errichtet. Die Erschließung der Grundschule Elisabethfehn erfolgt über die Rosenstrasse in Elisabethfehn. Die Zufahrtsstraße auf das Gelände dient parallel zum einen der Feuerwehr als Angriffsweg für den Gebäudekomplex der Grundschule als auch für weitere Rettungskräfte als Zuwegung. Daher sind diese jederzeit freizuhalten. Größere und länger andauernde Anlieferungsphasen sind mit der Bauleitung frühzeitig abzustimmen. Zu Anlieferungen, Rangier- und Ladearbeiten sind immer ausreichend Mitarbeiter abzustellen, um den Anlieferverkehr sicher einzuweisen! Material- oder Containeranlieferungen durch nicht gekennzeichnete Wege und Zugänge sind ohne gesonderte Zustimmung durch die Bauleitung untersagt. Die zugeordneten Flächen und Zuwegungen sind als einziges zu nutzen. Sollte es anderweitig eine Abweichung geben, ist diese im Vorfeld frühzeitig mit der Bauleitung abzustimmen. Die Fläche für die Baustelleneinrichtung wird für die Dauer der Baumaßnahmen mit einem Bauzaun gesichert. Die Lagerung von Baumaterialien, das Aufstellen von Containern etc. ist nur innerhalb dieses abgesperrten Bereiches zulässig. Pausenräume oder anderweitig zu nutzende Räume im Schulgebäude stehen nicht zur Verfügung. Das Lagern geschieht auf eigenes Risiko. Sollten im Zuge der Ausführung weitergehenden Anforderungen des AN an die Zufahrten, Sicherungsbereiche bestehen, liegen diese in der Zuständigkeit des AN in Absprache mit der Bauleitung und werden nicht gesondert vergütet. Nach Beendigung der Baumaßnahme ist der ursprüngliche Zustand der Anlage/Flächen wieder herzustellen. Der Baustromkasten wird gestellt und unterhalten. Veränderungen am Baustromkasten sind unzulässig. Der Bauwasseranschluss wird bauseits erstellt und unterhalten. Für die Verbrauchskosten Strom und Wasser werden jeweils 0,30 % des Bruttoschlussrechnungsbetrages einbehalten. Ein Baustellen-WC wird bauseits gestellt. Für die Unterhaltung werden 0,30 % des Bruttoschlussrechnungsbetrages einbehalten. Für das Bauvorhaben wird vom Auftraggeber eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Es werden 0,30 % des Bruttoschlussrechnungsbetrages für die Kosten einbehalten. Im Zuge der Arbeiten sind Abfälle, Bauschutt und Verpackungsmaterialien umgehend und auf eigene Kosten zu entsorgen. Die gesamte Baustelle ist immer in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten. Eine Reinigung hat täglich zu erfolgen! An- und Abfuhr von Materialien, Gerätschaften und Entsorgungsgütern sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Im Vorfeld der Angebotsabgabe wird dem Bieter empfohlen, sich die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich Erschließung, Baustellenlogistik und Lagerfläche anzusehen. Dies kann nach frühzeitiger Absprache angeboten werden. Im Nachhinein auftretende Mehrkosten durch die örtlichen Gegebenheiten, werden nicht akzeptiert. Nach Auftragserteilung hat bei Durchführung des Auftrages der Auftragnehmer in der Werkstatt und auf der Baustelle eine ausreichende Anzahl Führungs-, Fach- und Hilfskräfte einzusetzen. Von Beginn bis Ende der übertragenen Arbeiten hat ein Vertreter des Auftragnehmers ständig zur Verfügung zu stehen, der berechtigt ist, mit der Bauleitung verbindliche Vereinbarungen zu treffen. Der Name des Bauleiters ist vor der Auftragsbestätigung und vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Sämtliche eingesetzten Gerätschaften, Anlagen und Gerüste müssen den aktuell geltenden Vorschriften entsprechen und geprüft sein. Diese Prüfunterlagen sind auf der Baustelle vorzuhalten. Zusätzliche, außervertragliche Arbeiten nach Absprache, Weitergabe an Dritte Sollte es im Zuge der Ausführung zu zusätzlichen Arbeiten auf Anordnung bzw. nach Absprache mit der Bauleitung kommen, sind diese nach Material-, Geräte- und Stundenaufwand aufzuschlüsseln, nachzuweisen und abzurechnen und frühzeitig anzuzeigen. Sollte der AN seine Leistung in Teilen an einen Nachunternehmer vergeben, ist dieser bereits vor dem Vertragsabschluss zu benennen! Unvorhergesehene Störungen oder eventuelle Schäden an Versorgungsleitungen sind in jedem Fall dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. Der Auftraggeber behält sich die Entscheidung darüber vor, durch wen die Schadensbeseitigung durchgeführt wird. Bei schuldhafter Beschädigung von Ver- und Entsorgungsanlagen durch den Auftragnehmer wird die Schadensbeseitigung zu dessen Lasten durchgeführt. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen u.ä. im Bereich der Baustelle zu unterrichten und während der Bauzeit zu schützen. Für sichtbare Bauteile bzw. Flächen ist ein Musterstück oder auch eine Musterfläche herzustellen und durch den Bauherrn bzw. die Bauleitung freizugeben. Die Ausführung bzw. Bereitstellung der Musterstücke/ Musterflächen sind auf eigene Kosten des Auftragnehmers herzustellen, eigenverantwortlich termingerecht abzustimmen und ggf. Lieferzeiten und einen Entscheidungsprozess von maximal 3 Wochen zu berücksichtigen Die Planunterlagen werden in Papierform vom Architekten in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können die Unterlagen als PDF und DWG-Dateien zur Verfügung gestellt werden. Sämtliche weitere erforderliche Vervielfältigungskosten trägt der Auftragnehmer. Sämtliche Leistungspositionen verstehen sich einschließlich Lieferung aller Materialien und aller Nebenleistungen soweit nichts anderes angeben ist. Die LV-Positionen sind unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der DIN-Vorschriften auszuführen. Es ist eine Bauleitung oder ein Vorarbeiter mit guten Deutschkenntnissen zur Abstimmung vor Ort zu stellen. Vorhandene Fußwege, Straßenflächen, und Bäume sind vor der Beschädigung zu schützen. Ist dies nicht möglich, so hat der Auftragnehmer nach Beendigung der Arbeiten den alten Zustand herzustellen. Auf dem Grundstück vorhandene Revisionsschächte sind gegen Beschädigungen zu schützen. Die Bäume auf dem Grundstück sind besonders zu schützen. Anlagen zur Ausschreibung: - Ausführungspläne - Statik - Wärmeschutz
Vorbemerkungen DIN 18299
7 Estricharbeiten
7
Estricharbeiten
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Allgemein Die herzustellenden Estrichflächen sind zur Aufnahme von folgenden Oberbelägen vorgesehen: 1. Fliesen 2. Kautschukbelag 4. Designbelag Der Estrich muß in seiner Oberflächenstruktur so beschaffen sein, daß übliche Nutzbeläge ohne vorherige Spachtelung verlegt werden können. Die nachstehend beschriebenen Leistungen umfassen die Lieferung sämtlicher Materialien, Abladen und sorgfältiges Lagern auf der Baustelle, einschließlich Schutz vor Witterungseinflüssen. Die Prüfung des Untergrundes hat gemäß DIN 18560 und VOB, Teil C, ATV DIN 18353 im Zuge der Wahrnehmung der Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Mögliche Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung sind nach VOB, Teil B, § 4, Abschnitt 3, dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren sind folgende Vorschriften zusätzlich zu beachten: DIN EN 13813 DIN 18531-18535 DIN 18560-1 DIN 18195-5 Es sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sowie die Arbeitsstättenrichtlinien zu beachten und einzuhalten. Für die Ebenheitstoleranzen gilt, solange in den Einzelpositionen nicht anders angegeben, generell DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4. Der PH-Wert des Estrichs darf 7 nicht unter- und 10 nicht überschreiten. Vorarbeiten Vor Beginn der Estricharbeiten sind die Unterböden (Rohdecke usw.) von Mörtelresten und Schutt zu säubern, unebene Stellen und Grate zu beseitigen, Zementschlemmreste an der Betonoberfläche zur Erhaltung einer einwandfreien Haftung zu entfernen und die Flächen einwandfrei herzustellen. Vor Arbeitsbeginn sind die ausgeschriebenen Bereich auszunivellieren, insbesondere im Hinblick auf nötige Gefälle zu Einläufen und Rinnen hin, notwendige Schwellenhöhen und ausreichende Estrichüberdeckungen z. B. über Rohren und Leitungen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung sofort zu benachrichtigen. Dehnung- , Arbeitsfugen Es sind Arbeitsfugen, Dehnungsfugen, Anschlussfugen und Fugen, die zur Vermeidung von Rissen unabdingbar sind, vorzusehen. Die Anordnung der Fugen ist eigenverantwortlich vom Auftragnehmer in Rücksprache mit der Bauleitung vorzunehmen (Möglichst im Türschwellenbereich). Das Einschlitzen von Dehnungsfugen mit der Kelle in den schwimmenden Estrichen im Innenbereich von mehr als 40 m2 Fläche oder Kantenlängen von über 8 m, sowie an Türöffnungen ist in die Einzelpreise einzukalkulieren. Bei Außenestrichen halbieren sich diese Werte. Eventuell nötige Trennprofile sind in der Leistungsbeschreibung massenmäßig separat erfasst. Randdämmstreifen Alle aufgehenden Bauteile sind durch Randdämmstreifen, 10 mm vom Estrich zu trennen. Bei sämtlichen Rohrdurchdringungen im Bodenbelag sind alle Installationen mit mind. 5 mm Dämmfilz zu umwickeln, der Estrich ist sauber anzuarbeiten. Bodeneinläufe Sämtliche Bodeneinläufe oder andere den Estrich durchdringende Bauteile, insbesondere solche mit größeren Temperaturschwankungen sowie alle Stahlbauteile sind mit Ringfugen zu versehen, die in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen sind. Baustelle Die Baustelle ist stets in einem aufgeräumten Zustand zu halten ( tägliche Reinigung ). Schutt, Abfälle, Verpackungsmaterial etc. sind umgehend zu entsorgen. Nach Fertigstellung der Arbeiten sind nicht verwendete Materialien, Gerüste, Geräte etc. sofort abzufahren. Bei Zementestrichen besser als Güteklasse CT30 sind die erforderlichen Eignungsprüfungen vom AN vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen und dem AG unaufgefordert zukommen zu lassen. Im Interesse des AN soll dies zeitnah geschehen, da bei Nichteinhaltung der Güte der AG einen Abbruch und Neuaufbau der betroffenen Bereiche auf eigene Kosten vorzunehmen hat. Brüche im Estrich z.B. durch Aufschüsselungen sind vom und zu Kosten des AN aufzufräsen, zu verklammern und mit geeigneter Epoixidharzmasse zu vergießen. Die Oberflächengüte muß dabei der des restlichen Estrichs entsprechen. In die Einheitspreise einzukalkulieren: Ist das Anlegen sämtlicher Aussparungen, Installationslöcher, Rohrdurchführungen etc. Das Anarbeiten an aller Installationen, Öffnungen, Stützen, Wände, Winkelrahmen, Zargen u. dgl. Das Liefern und Einbauen von Trenn-, Anschlagsschienen u. dgl.
Technische Vorbemerkungen
7.1 Baustelleneinrichtung
7.1
Baustelleneinrichtung
7.2 Estricharbeiten
7.2
Estricharbeiten
8 Putzarbeiten
8
Putzarbeiten
Vorbemerkung Innenputzarbeiten Vorbemerkung Innenputzarbeiten Vorbemerkung Innenputzarbeiten Die nachstehend beschriebenen Leistungen umfassen die Lieferung sämtlicher Materialien, Abladen und sorgfältiges Lagern auf der Baustelle, einschließlich Schutz vor Witterungseinflüssen. Die Prüfung des Untergrundes hat gemäß DIN V 18550 und VOB, Teil C, ATV DIN 1835 im Zuge der Wahrnehmung der Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Mögliche Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung sind nach VOB, Teil B, § 4, Abschnitt 3, dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Es sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sowie die Arbeitsstättenrichtlinien zu beachten und einzuhalten. Grundlage für das Aufmaß und die Abrechnung ist die VOB, Teil C, ATV 18350 - Putz- und Stuckarbeiten bzw. DIN 18363 - Maler und Lackierarbeiten. Bei Frosteinwirkung sind fertiggestellte Putzflächen zu schützen. Weiterhin sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Unterbrechung der Arbeiten zu verhindern. Eine jeweilige Absprache mit der Bauleitung ist erforderlich. Frisch verputzte Flächen sind gegen Sonnenbestrahlung und gegen Zugluft zu schützen. Bei Anschlussfugen Wand/Wand und Wand/Decke ohne Gleitlager ist ein Kellenschnitt auszuführen, ebenso an Sichtbeton-Konstruktionen. Der Wandputz ist bis auf die Rohdecke herunterzuführen. Die Baustelle ist stets in einem aufgeräumten Zustand zu halten (tägliche Reinigung). Schutt, Abfälle, Verpackungsmaterial etc. sind umgehend zu entsorgen. Nach Fertigstellung der Arbeiten sind nicht verwendete Materialien, Gerüste, Geräte etc. sofort abzufahren. Alle notwendigen Arbeits- und Schutzgerüste für die in diesem Gewerk beschriebenen Arbeiten sind Sache des Auftragnehmers und werden nicht besonders vergütet. Beiarbeiten, Anschlüsse, Nachputzen Vor dem Putzen sind eingesetzte Türen, Fenster etc. gegen Verschmutzung zu schützen. Heizkörper, Rohrleitungen etc. sind sachgemäß abzudecken und gegen Beschädigungen zu sichern. Trotzdem eingetretene Verschmutzungen sind vom Unternehmer ohne besondere Aufforderung zu entfernen. Verbleibende Verunreinigungen werden ohne besondere Anmeldung vom Maler auf Kosten des Unternehmers entfernt. Das Beiarbeiten und Anlegen von eingesetzten Zargen, Einbaurahmen, Konsolen, Gitter, Revisionsklappen, Aussparungen, Durchbrüchen, Schlitzen, etc. ist in die Einheitspreise einzurechnen. Sämtliche Putzanschlüsse an abgehängte Decken, Fenster, Türzargen, Fensterbänke usw. sind durch einen gradlinig und sauber ausgeführten Schnitt von diesem Konstruktionsteil zu trennen. In die Einheitspreise ist einzukalkulieren: Das Entfernen von sichtbaren Verunreinigungen, wie Anstrichreste, Mörtelreste, Mörtelgrate, Öl, Ausblühungen, Staub, Schmutz etc., auf dem Untergrund. Das Vorausputzen sämtlicher später durch Geräte oder Anlagen unzugänglicher Flächen Das kostenlose Ansetzen von Putzproben in zur Beurteilung ausreichender Größe Das Kennzeichnen überputzter Einbauten in der Wand wie Dübeln, Dübelsteinen, Ankerblechen, etc. für die nachfolgenden Gewerke. In den Laibungspositionen ist ggf. als Haftbrücke zwischen den Fensterfolien und dem Innenputz ein Streifen aufgekämmter Haftmörtel vorzulegen. Liefern und Vorhalten eines Raumgerüstes. Raumhöhe mind. 2.70 m.
Vorbemerkung Innenputzarbeiten
8.1 Putzarbeiten
8.1
Putzarbeiten

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