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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LüWoBau - KiTa Hagen | LV
LüWoBau - KiTa Hagen | LV
Hinweistext Deckblatt
Leistungsverzeichnis üüber
Erweiterte Rohbauarbeiten
Bauvorhaben: Neubau Kita + Familienzentrum
Bauort: Schüützenstraßße, Lüüneburg
Bauherr: Lüüneburger Wohnungsbau GmbH,
Auf der Hööhe 56, 21339 Lüüneburg
Planung und Bauleitung:
OLDENBURG. PLESSE. PARTNER. mbB.~~~
Marie-Curie-Str. 1
21337 Lüüneburg
Tel. 04131-78987-0
info@opp-architekten.de
Angebot üüber: Erweiterete Rohbauarbeiten
Vergabeart: Beschräänkte Ausschreibung
Angebotsabgabe: bis 11.09.2025 / 14:40 h
Abgabeort: Lüüneburger Wohnungsbau GmbH,
Auf der Hööhe 56, 21339 Lüüneburg
Abgabe im verschlossenen Umschlag, mit Hinweis:
"Nicht vor dem Submissionstermin ööffnen"
Ausfüührungsbeginn: gem. Bau- /Projektzeitenplan
Angebotssumme inkl. MwSt: .............................
..................
gepr. Angebotssumme inkl. Mwst:........................
................
.......................................................
...........................................
DatumStempelUnterschrift
Hinweistext
Hinweistext Baubeschreibung
Bauvorhaben: Neubau Kita + Familienzentrum
Bauort: Schüützenstraßße, Lüüneburg
Bauherr: Lüüneburger Wohnungsbau GmbH, Auf der Hööhe 56,
21339 Lüüneburg
Allgemein / Aufgabenstellung:
Die Lüüneburger Wohnungsbau GmbH (LüüWoBau) plant den
Neubau einer Kita mit insgesamt 6 Gruppen (4
Krippengruppen, 2 Elementargruppen) und einem
Familienzentrum.
Entwurfsbeschreibung / Baubeschreibung:
Innere Struktur des Gebääudes:
Auf einer Freiflääche am Freibad Hagen soll eine
Kindertagesstäätte mit Familienzentrum errichtet werden.
ÜÜber den Haupteingang werden von einer zentralen Halle
die verschiedenen Bereiche der Kindertagesstäätte
erschlossen:
- Krippenbereich mit Nebenrääumen im EG
- Mensa, Küüche und Nebenrääume im EG
- Verwaltung / Mitarbeiterbereich, sowie das
Familienzentrum im EG
- 2 Elementargruppen und 1 Krippengruppe mit
Nebenrääumen im OG
Alle Gruppenrääume haben üüberdachte Terrassenbereiche
und direkten Zugang zum Garten (Im Obergeschoss üüber
den Hang hinter der Mensa).
Baugrund- und Grundwasserverhäältnisse: humose
Auffüüllung von 20-60cm; teilweise Sandauffüüllungen von
80-180cm; Schmelzwassersand bis 3-5m
Grundwasser 3,1m bis 3,7m unter akt.Geläändeoberflääche
bei 25,76m NHN (Untersuchung 06.08.2020)
Konstruktion: Grüündung Stahlbeton-Fundamente und -
Sohle; Außßenwäände Porenbeton mit hinterlüüfteter
Holzfassade, Innenwäände in Kalksandstein,
Laubengangkonstruktion in Holz, Decke EG und Dachdecke
in Stahlbeton, Teilbereiche (geschwungenes Dach) in
Stahlbeton.
Extensiv begrüüntes Flachdach in Kombination mit
Photovoltaik-Elementen.
Baustelle: Das Baugrundstüück hat von Nordosten nach
Süüdwesten ein Gefäälle von ca. 2,0 m und. Es ist üüber
den westlichen Teil der Schüützenstraßße erreichbar,
Lagerfläächen sind auf dem Grundstüück vorhanden. Auf den
bestehenden Baubestand im Randbereich des Grundstüücks
ist unbedingt Rüücksicht zu nehmen.
Hinweistext
Hinweistext Allgemeine Vorbemerkungen
Füür die Arbeiten sind folgende Punkte zu
berüücksichtigen und einzukalkulieren:
1. Die, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe güültige VOB,
Teil A, B u. C wird Vertragsgrundlage füür die
Ausfüührung der Bauleistungen.
2. Die Kenntnis der Baustelle ist füür die Ausarbeitung
und Preisgestaltung
des Angebotes erforderlich. Mehrkosten,
die auf Unkenntnis der ÖÖrtlichkeiten beruhen werden
nicht anerkannt.
3. In den Einheitspreisen sind alle Lohn- und
Materialkosten sowie alle Nebenleistungen, Unkosten
und Zuschlääge einzukalkulieren. Eine wäährend der
Bauzeit evtl. anfallende Lohn- und
Materialpreiserhööhung ist mit einzukalkulieren. Lohn-
und Materialgleitklauseln machen das Angebot ungüültig.
Kosten füür An- und Abfahrten sind in alle
Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergüütet.
4. Baustelle einrichten und rääumen
Alle Gerääte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel,
die zur vertragsgemääßßen Erfüüllung der Bauleistungen
erforderlich sind, sofern sie nicht gesondert
ausgeschrieben sind, auf die Baustelle bringen,
bereitstellen und soweit der Gerääteeinsatz nicht
gesondert berechnet wird betriebsfertig aufstellen
einschl. der dafüür notwendigen Arbeiten.
Baubüüros, Unterküünfte, Werkstäätten, Lagerschuppen und
dergleichen, soweit erforderlich, an- und
abtransportieren, aufbauen, einrichten und wieder
berääumen, werden, sofern nicht gesondert in einer
Position Baustelleneinrichtung beschrieben, nicht
vergüütet und sind in die Einheitspreise aller
folgenden Position mit einzukalkulieren.
5. Der Auftragnehmer hat die Durchfüührung seiner
Arbeiten mit den
anderen Gewerken so abzusprechen, dass ein
reibungloser Ablauf der Arbeiten gewäährleistet ist.
Die Teilnahme an regelmääßßigen Baubesprechungen (nach
Aufforderung der Bauleitung) ist verpflichtend!
6. Lager und Arbeitspläätze stehen auf dem Grundstüück
eingeschräänkt zur Verfüügung.
7. Es werden keine geschlossenen Rääume auf der
Baustelle zur Verfüügung gestellt.
8. Kosten füür Bau-Wasser, Bau-Strom u. Bau-WC werden
üüber eine Umlage in Hööhe von 0,2% der
Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht.
9. Ausfüührung: Beginn der Arbeiten: gem.
Bauzeitenplan
Fertigstellung : gem. Bauzeitenplan
Bei Auftragserteilung werden Ausfüührungsfristen mit
Zwischenfristen gemääßß dem vereinbarten Bauzeitenplan
als Vertragsbestandteil vereinbart.
Termine in den Baubesprechungsprotokollen sind
Vertrags- bestandteil und gelten als vereinbart, wenn
ihnen nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach
Zustellung widersprochen wird. Das Bauprotokoll wird
ausschließßlich elektronisch (per Email) zugestellt.
10. Gewäährleistung: gem. BGB verläängert auf 5 Jahre.
11. Eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei
Bauleistungen gemääßß §§ 48b Abs. 1 Satz 1 des
Einkommenssteuergesetzes (EStG) des zustäändigen
Finanzamtes ist als Kopie dem Angebot beizufüügen.
12. Als Sicherheitsleistung hat der Auftragnehmer auf
5 Jahre, vom Tag
der Abnahme an gerechnet, 5 % von der
Bruttoschlussrechnungssumme
zu leisten. Die Sicherheit kann durch Einbehalten oder
durch Hinterlegen des Sicherheitsbetrages oder durch
Büürgschaft eines im Inland zugelassenen
Kreditversicherers gestellt werden. Bei Beträägen bis zu
300.000.- ? Brutto Abrechnungssumme werden keine
Sicherheits- leistungen einbehalten.
13. Die Baustelle ist dauernd in einem aufgerääumten
Zustand zu halten. Jeder Handwerker hat seinen eigenen
Schutt und Abfall zu beseitigen einschl. Abfuhr und
Kippgebüühren. Dieses ist in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
Ist die Baustelle nicht aufgerääumt, kann dieses von
der Bauleitung angeordnet werden. Von der Bauleitung
angeordnete Aufrääumarbeiten einschl. Abfuhr und
Kippgebüühren gehen zu Lasten des Verursachers und
werden bei der Schlußßrechnung abgezogen.
Verunreinigungen der benutzten Straßßen durch
Materialtransporte sind zu vermeiden, wenn diese doch
eingetreten sind, ist die Straßße unverzüüglich zu
reinigen.
14. Der BH schließßt eine Bauwesenversicherung ab, die
Kosten werden mit 0,1% der Schlussrechnungssumme in
Abzug gebracht.
15. Stundenlohnarbeiten düürfen nur nach Absprache mit
dem Bauherren bzw. Bauleiter ausgefüührt werden. Evtl.
durchzufüührende Stundenlohnarbeiten werden gemääßß VOB/B
§§ 15 durchgefüührt, anerkannt und vergüütet.
16. Die Leistungsbeschreibung darf vom Bieter nicht
veräändert werden. ÄÄnderungen machen das Angebot
ungüültig. Werden vom Bieter ÄÄnderungsvorschlääge,
Neben- oder Alternativangebote gemacht, sind
diese in einem besonderen Anschreiben mitzuteilen.
17. Füür Nachträäge gelten die gleichen Bedingungen füür
Nachläässe, Skonti, Sicherheitsleistung, wie beim
Hauptauftrag.
18. Bei Abgabe von EDV-Angeboten wird darauf
hingewiesen, dass trotzdem das Leistungsverzeichnis
des Architekten mit Unterschriften zu versehen und
abzugeben ist.
19. Die Ausfüührungszeichnungen der Fachplaner sind
verbindliche Arbeitsunterlagen und neben den
Architektenpläänen zu verwenden.
20. Der AN gibt gegenüüber Presse, Medien oder Dritten
keine Erkläärungen oder Stellungnahmen ab, sondern
verweist auf den Bauherrn.
21. Alle Arbeiten verstehen sich einschl. Lieferung
aller Materialien und sonstigen Zubehöörteilen, fertig
hergestellt und eingebaut!
22. Die einschläägigen DIN-Vorschriften sowie Güüte- und
Prüüfbestimmungen sind einzuhalten, sowie die sonstigen
Eingefüührten Technischen und Baupolizeilichen
Bestimmungen (ETB) und die Unfallverhüütungsvorschrift
UVV der Bauberufsgenossenschaft!
23. Werbung an Bauzääunen, Gerüüsten etc. ist nicht
gestattet
Hinweistext
Hinweistext Dokumentationspflicht
Bautagebuch
Füür die Bauzeit ist ein Bautagebuch einzukalkulieren
und zu füühren und wööchentlich der Bauleitung
vorzulegen.
In dem Bautagebuch sind folgende Angaben festzuhalten:
Datum, Witterung, Arbeitbeginn und Ende, Anzahl der
Arbeitskrääfte mit deren Ausbildungsstand, Eingesetzte
Baustoffe und Maschinen, wo wurde gearbeitet, wie lange
wurde an dem Ort gearbeitet, wie wurde der Ort
vorgefunden, welche Reinigungsmaßßnahmen haben nach
Abschluss der Arbeiten stattgefunden.
Das komplette Bautagebuch ist nach Aufforderung der
Bauleitung, späätestens aber mit der Schlussrechnung
einzureichen. Das Bautageburch gehöört zur vollstäändigen
Leistungserbringung. Die Schlusszahlung kann bei
fehlendem Bautagebuch verweigert werden.
Dokumentationsunterlagen
Die Dokumentationsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu
erstellen und vor der Abnahme vorzulegen.
Kopien vorgeschriebener Prüüfbescheinigungen,
Zulassungsbescheide und Abnahmeprotokolle,
ÜÜbereinstimmungerkläärung zur Ausfüührung nach
Herstellervorgaben, Bautageberichte, Bilder.
Hinweistext
Hinweistext techn. Vorbemerkungen
Im Rahmen der Erweiterten Rohbauabreiten sind folgende
Arbeiten auszufüühren:
Stahlbetonbauarbeiten (Fundamente, Sohle, Stb.-Decken /
-Unterzüüge / -Wäände
Mauerwerk (Innen- und Außßenwäände)
Hinweistext
2 Stahlbetonarbeiten
2
Stahlbetonarbeiten
2.2 Stützen, Wände, Ringbalken, Unter- /
Überzüge
2.2
Stützen, Wände, Ringbalken, Unter- /
Überzüge
2.3 Decken
2.3
Decken
2.4 Treppen
2.4
Treppen
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