Stb Fertigteile
NB Kita & Familienzentrum Lüneburg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LüWoBau - KiTa Hagen | LV
LüWoBau - KiTa Hagen | LV
Hinweistext Deckblatt Leistungsverzeichnis üüber Erweiterte Rohbauarbeiten Bauvorhaben: Neubau Kita + Familienzentrum Bauort: Schüützenstraßße, Lüüneburg Bauherr: Lüüneburger Wohnungsbau GmbH, Auf der Hööhe 56, 21339 Lüüneburg Planung und Bauleitung: OLDENBURG. PLESSE. PARTNER. mbB.~~~ Marie-Curie-Str. 1 21337 Lüüneburg Tel. 04131-78987-0 info@opp-architekten.de Angebot üüber: Erweiterete Rohbauarbeiten Vergabeart: Beschräänkte Ausschreibung Angebotsabgabe: bis 11.09.2025 / 14:40 h Abgabeort: Lüüneburger Wohnungsbau GmbH, Auf der Hööhe 56, 21339 Lüüneburg Abgabe im verschlossenen Umschlag, mit Hinweis: "Nicht vor dem Submissionstermin ööffnen" Ausfüührungsbeginn: gem. Bau- /Projektzeitenplan Angebotssumme inkl. MwSt: ............................. .................. gepr. Angebotssumme inkl. Mwst:........................ ................ ....................................................... ........................................... DatumStempelUnterschrift
Hinweistext
Hinweistext Baubeschreibung Bauvorhaben: Neubau Kita + Familienzentrum Bauort: Schüützenstraßße, Lüüneburg Bauherr: Lüüneburger Wohnungsbau GmbH, Auf der Hööhe 56, 21339 Lüüneburg Allgemein / Aufgabenstellung: Die Lüüneburger Wohnungsbau GmbH (LüüWoBau) plant den Neubau einer Kita mit insgesamt 6 Gruppen (4 Krippengruppen, 2 Elementargruppen) und einem Familienzentrum. Entwurfsbeschreibung / Baubeschreibung: Innere Struktur des Gebääudes: Auf einer Freiflääche am Freibad Hagen soll eine Kindertagesstäätte mit Familienzentrum errichtet werden. ÜÜber den Haupteingang werden von einer zentralen Halle die verschiedenen Bereiche der Kindertagesstäätte erschlossen: - Krippenbereich mit Nebenrääumen im EG - Mensa, Küüche und Nebenrääume im EG - Verwaltung / Mitarbeiterbereich, sowie das Familienzentrum im EG - 2 Elementargruppen und 1 Krippengruppe mit Nebenrääumen im OG Alle Gruppenrääume haben üüberdachte Terrassenbereiche und direkten Zugang zum Garten (Im Obergeschoss üüber den Hang hinter der Mensa). Baugrund- und Grundwasserverhäältnisse: humose Auffüüllung von 20-60cm; teilweise Sandauffüüllungen von 80-180cm; Schmelzwassersand bis 3-5m Grundwasser 3,1m bis 3,7m unter akt.Geläändeoberflääche bei 25,76m NHN (Untersuchung 06.08.2020) Konstruktion: Grüündung Stahlbeton-Fundamente und - Sohle; Außßenwäände Porenbeton mit hinterlüüfteter Holzfassade, Innenwäände in Kalksandstein, Laubengangkonstruktion in Holz, Decke EG und Dachdecke in Stahlbeton, Teilbereiche (geschwungenes Dach) in Stahlbeton. Extensiv begrüüntes Flachdach in Kombination mit Photovoltaik-Elementen. Baustelle: Das Baugrundstüück hat von Nordosten nach Süüdwesten ein Gefäälle von ca. 2,0 m und. Es ist üüber den westlichen Teil der Schüützenstraßße erreichbar, Lagerfläächen sind auf dem Grundstüück vorhanden. Auf den bestehenden Baubestand im Randbereich des Grundstüücks ist unbedingt Rüücksicht zu nehmen.
Hinweistext
Hinweistext Allgemeine Vorbemerkungen Füür die Arbeiten sind folgende Punkte zu berüücksichtigen und einzukalkulieren: 1. Die, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe güültige VOB, Teil A, B u. C wird Vertragsgrundlage füür die Ausfüührung der Bauleistungen. 2. Die Kenntnis der Baustelle ist füür die Ausarbeitung und Preisgestaltung des Angebotes erforderlich. Mehrkosten, die auf Unkenntnis der ÖÖrtlichkeiten beruhen werden nicht anerkannt. 3. In den Einheitspreisen sind alle Lohn- und Materialkosten sowie alle Nebenleistungen, Unkosten und Zuschlääge einzukalkulieren. Eine wäährend der Bauzeit evtl. anfallende Lohn- und Materialpreiserhööhung ist mit einzukalkulieren. Lohn- und Materialgleitklauseln machen das Angebot ungüültig. Kosten füür An- und Abfahrten sind in alle Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergüütet. 4. Baustelle einrichten und rääumen Alle Gerääte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemääßßen Erfüüllung der Bauleistungen erforderlich sind, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und soweit der Gerääteeinsatz nicht gesondert berechnet wird betriebsfertig aufstellen einschl. der dafüür notwendigen Arbeiten. Baubüüros, Unterküünfte, Werkstäätten, Lagerschuppen und dergleichen, soweit erforderlich, an- und abtransportieren, aufbauen, einrichten und wieder berääumen, werden, sofern nicht gesondert in einer Position Baustelleneinrichtung beschrieben, nicht vergüütet und sind in die Einheitspreise aller folgenden Position mit einzukalkulieren. 5. Der Auftragnehmer hat die Durchfüührung seiner Arbeiten mit den anderen Gewerken so abzusprechen, dass ein reibungloser Ablauf der Arbeiten gewäährleistet ist. Die Teilnahme an regelmääßßigen Baubesprechungen (nach Aufforderung der Bauleitung) ist verpflichtend! 6. Lager und Arbeitspläätze stehen auf dem Grundstüück eingeschräänkt zur Verfüügung. 7. Es werden keine geschlossenen Rääume auf der Baustelle zur Verfüügung gestellt. 8. Kosten füür Bau-Wasser, Bau-Strom u. Bau-WC werden üüber eine Umlage in Hööhe von 0,2% der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht. 9. Ausfüührung: Beginn der Arbeiten: gem. Bauzeitenplan Fertigstellung : gem. Bauzeitenplan Bei Auftragserteilung werden Ausfüührungsfristen mit Zwischenfristen gemääßß dem vereinbarten Bauzeitenplan als Vertragsbestandteil vereinbart. Termine in den Baubesprechungsprotokollen sind Vertrags- bestandteil und gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zustellung widersprochen wird. Das Bauprotokoll wird ausschließßlich elektronisch (per Email) zugestellt. 10. Gewäährleistung: gem. BGB verläängert auf 5 Jahre. 11. Eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemääßß §§ 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) des zustäändigen Finanzamtes ist als Kopie dem Angebot beizufüügen. 12. Als Sicherheitsleistung hat der Auftragnehmer auf 5 Jahre, vom Tag der Abnahme an gerechnet, 5 % von der Bruttoschlussrechnungssumme zu leisten. Die Sicherheit kann durch Einbehalten oder durch Hinterlegen des Sicherheitsbetrages oder durch Büürgschaft eines im Inland zugelassenen Kreditversicherers gestellt werden. Bei Beträägen bis zu 300.000.- ? Brutto Abrechnungssumme werden keine Sicherheits- leistungen einbehalten. 13. Die Baustelle ist dauernd in einem aufgerääumten Zustand zu halten. Jeder Handwerker hat seinen eigenen Schutt und Abfall zu beseitigen einschl. Abfuhr und Kippgebüühren. Dieses ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Ist die Baustelle nicht aufgerääumt, kann dieses von der Bauleitung angeordnet werden. Von der Bauleitung angeordnete Aufrääumarbeiten einschl. Abfuhr und Kippgebüühren gehen zu Lasten des Verursachers und werden bei der Schlußßrechnung abgezogen. Verunreinigungen der benutzten Straßßen durch Materialtransporte sind zu vermeiden, wenn diese doch eingetreten sind, ist die Straßße unverzüüglich zu reinigen. 14. Der BH schließßt eine Bauwesenversicherung ab, die Kosten werden mit 0,1% der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht. 15. Stundenlohnarbeiten düürfen nur nach Absprache mit dem Bauherren bzw. Bauleiter ausgefüührt werden. Evtl. durchzufüührende Stundenlohnarbeiten werden gemääßß VOB/B §§ 15 durchgefüührt, anerkannt und vergüütet. 16. Die Leistungsbeschreibung darf vom Bieter nicht veräändert werden. ÄÄnderungen machen das Angebot ungüültig. Werden vom Bieter ÄÄnderungsvorschlääge, Neben- oder Alternativangebote gemacht, sind diese in einem besonderen Anschreiben mitzuteilen. 17. Füür Nachträäge gelten die gleichen Bedingungen füür Nachläässe, Skonti, Sicherheitsleistung, wie beim Hauptauftrag. 18. Bei Abgabe von EDV-Angeboten wird darauf hingewiesen, dass trotzdem das Leistungsverzeichnis des Architekten mit Unterschriften zu versehen und abzugeben ist. 19. Die Ausfüührungszeichnungen der Fachplaner sind verbindliche Arbeitsunterlagen und neben den Architektenpläänen zu verwenden. 20. Der AN gibt gegenüüber Presse, Medien oder Dritten keine Erkläärungen oder Stellungnahmen ab, sondern verweist auf den Bauherrn. 21. Alle Arbeiten verstehen sich einschl. Lieferung aller Materialien und sonstigen Zubehöörteilen, fertig hergestellt und eingebaut! 22. Die einschläägigen DIN-Vorschriften sowie Güüte- und Prüüfbestimmungen sind einzuhalten, sowie die sonstigen Eingefüührten Technischen und Baupolizeilichen Bestimmungen (ETB) und die Unfallverhüütungsvorschrift UVV der Bauberufsgenossenschaft! 23. Werbung an Bauzääunen, Gerüüsten etc. ist nicht gestattet
Hinweistext
Hinweistext Dokumentationspflicht Bautagebuch Füür die Bauzeit ist ein Bautagebuch einzukalkulieren und zu füühren und wööchentlich der Bauleitung vorzulegen. In dem Bautagebuch sind folgende Angaben festzuhalten: Datum, Witterung, Arbeitbeginn und Ende, Anzahl der Arbeitskrääfte mit deren Ausbildungsstand, Eingesetzte Baustoffe und Maschinen, wo wurde gearbeitet, wie lange wurde an dem Ort gearbeitet, wie wurde der Ort vorgefunden, welche Reinigungsmaßßnahmen haben nach Abschluss der Arbeiten stattgefunden. Das komplette Bautagebuch ist nach Aufforderung der Bauleitung, späätestens aber mit der Schlussrechnung einzureichen. Das Bautageburch gehöört zur vollstäändigen Leistungserbringung. Die Schlusszahlung kann bei fehlendem Bautagebuch verweigert werden. Dokumentationsunterlagen Die Dokumentationsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen und vor der Abnahme vorzulegen. Kopien vorgeschriebener Prüüfbescheinigungen, Zulassungsbescheide und Abnahmeprotokolle, ÜÜbereinstimmungerkläärung zur Ausfüührung nach Herstellervorgaben, Bautageberichte, Bilder.
Hinweistext
Hinweistext techn. Vorbemerkungen Im Rahmen der Erweiterten Rohbauabreiten sind folgende Arbeiten auszufüühren: Stahlbetonbauarbeiten (Fundamente, Sohle, Stb.-Decken / -Unterzüüge / -Wäände Mauerwerk (Innen- und Außßenwäände)
Hinweistext
2 Stahlbetonarbeiten
2
Stahlbetonarbeiten
2.2 Stützen, Wände, Ringbalken, Unter- / Überzüge
2.2
Stützen, Wände, Ringbalken, Unter- / Überzüge
2.3 Decken
2.3
Decken
2.4 Treppen
2.4
Treppen

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