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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
17 Elektro VE 239 / VE 243
17
Elektro VE 239 / VE 243
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Die Vorgaben der ZTV sind vom Bieter bei der Preiskalkulation der Einheitspreise, bei der Ausführungsvorbereitung und bei der Erstellung des Werkes zu berücksichtigen.Dies gilt auch wenn in den Positionstexten die Vorgaben nicht noch einmal wiederholt werden.
Leistungsumfang
Alle einzubauenden Materialien müssen, soweit möglich, bzw. Vorschriften erlassen sind, das VDE-Zeichen, GS-, CE-, TÜV- bzw. DVGW-Zeichen oder sonstige, gültige Prüfzeichen tragen und den DIN-Normen entsprechen.
Da an die Ausführung der Anlage hinsichtlich der Betriebssicherheit hohe Anforderungen gestellt werden, muss eine saubere, zuverlässige und fachgerechte Ausführung gewährleistet sein. Um die erhöhte Betriebssicherheit zu garantieren, müssen bei der Beurteilung der Arbeiten, Abnahme, Funktionsprüfung usw. strenge Maßstäbe angelegt werden. Arbeiten die diesen Bestimmungen nicht entsprechen oder nicht sauber bzw. fachgerecht ausgeführt sind, müssen vom Unternehmer kostenlos demontiert, bzw. geändert werden.
Auf Verlangen des Bauherrn sind Muster der zur Verwendung vorgesehenen Materialien und Geräte kostenlos vorzulegen. Die Leistung ist unter Verwendung bester Materialien und bester handwerklicher Verarbeitung unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse und Beachtung der einschlägigen Normen sowie der anerkannten Regeln der Technik optimal auszuführen, wobei der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich ist.
Mit den in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessung gelten auch der Herstellungsvorgang und -Ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und den Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen, als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart, das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Die fertige Leistung ist mit einer erfolgreichen Prüfung (Funktionsprüfung) der Anlage abzuschließen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen, Grundrissinstallations- und Schemapläne im Hinblick auf seine zu erbringenden Leistungen selbstverantwortlich zu überprüfen.
Die Maße sind an Ort und Stelle zu nehmen. Eventuelle Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung muss der Auftragnehmer vor Ausführung schriftlich anzeigen und hat im Einvernehmen mit dem Auftraggeber die Voraussetzungen zu schaffen, die es ihm ermöglichen, die volle Verantwortung für seine Leistungen zu übernehmen.
Für die Ausführung der Arbeiten gelten die anerkannten Regeln der Technik sowie die entsprechenden Normen und sonstigen Richtlinien und Vorschriften in jeweils neuester Fassung. Im besonderen:
- die einschlägigen VDE-Bestimmungen
- die DIN-Normen
- die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der
örtlichen Energie- Versorgungs - Unternehmen (EVU)
- die Vorschriften der örtlichen Feuerwehr bzw. des Brandschutzingenieurs
- die Bestimmungen des staatl. anerkannten Sachverständigen oder des TÜV
- die Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- die Arbeitsstättenrichtlinien und -verordnungen
- die Landesbauordung
- die Baugenehmigung
- die LAR ( Leitungsanlagenrichtlinie )
- das EMV-Gesetz
- DIN EN 12464 Beleuchtung
- AMEV
Die Übergabe der Ausführungsunterlagen / Pläne erfolgt nach Auftragserteilung wie folgt an den AN:
- 2 Satz digital im dwg/dxf und PDF - Format
Zum Leistungsumfang gehören und sind daher - auch wenn in der Leistungsbeschreibung nicht besonders erwähnt in die Einzelpreise einzukalkulieren:
Lieferung, Transport, Sicherung und betriebsfertige Montage aller Anlagenteile. Gegebenfalls Vorgaben beigefügter Gutachten, Voruntersuchungen etc.
Die Baustelleneinrichtung für die Arbeiten des Gewerks Elektro sind nicht gesondert ausgeschrieben, der Aufwand der Einrichtung, die Vorhaltung und die Beseitigung der Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise der anzubietenden Leistungen einzukalkulieren. Dies gilt auch für die gem. der Baustellenverordung geforderten Sicherheitseinrichtungen.
Das Vorbereiten sämtlicher Anträge und Betriebserlaubnisbescheinigungen bei Behörden oder dergl. in der Art, dass diese vom Auftraggeber bzw. Bauherrn nur noch unterschrieben werden müssen. Alle Anträge sind mit einem Vorlauf von mindestens zwei Wochen, für EMA/BMA 4 Wochen bei Bauherr oder Bauleitung einzureichen.
Das rechtzeitige Anfertigen und Einreichen von Montagezeichnungen, Stromlaufpläne, Schlitzplänen, ferner alle Leitungspläne.
Diese müssen der Bauleitung rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Unterlagen sind umgehend nach Beauftragung bzw. Erhalt der Ausführungspläne zu erstellen und mit einer Prüffrist von 14 Tagen vor dem Aufnehmen der Arbeiten bei der Bauleitung einzureichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur nach genehmigten Montageunterlagen zu arbeiten.
Eingehende Einweisung des Bedienungspersonals in sämtliche Anlagenteile.
Für die gesamte Bauzeit sind Rollgerüste und/oder Hebebühnen bis zu einer Standhöhe von 8m vorzuhalten. Diese sind in die EP´s einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Abnahmeunterlagen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber vollständig geprüfte Revisionunterlagen mindestens 2 Wochen vor dem Abnahmetermin vorzulegen.
Um diese Frist einzuhalten sind die Unterlagen mindestens 4 Wochen vor Abnahme vollständig zur Prüfung bei der Bauleitung bzw. Fachplanung einzureichen.
Zur Prüfung bei der Bauleitung ist die digitale Abgabe ausreichend. Die Unterlagen sind für die Gesamtheit der Anlagenteile gemäß nachstehend aufgeführte Bescheinigungen, Prüfberichte, Unterlagen und dergleichen zu übergeben:
Bescheinigung, dass sämtliche elektrischen Anlagen nach den Bestimmungen der UVV, des EVU und der übrigen weisungsberechtigten Behörden sowie der VDE-Vorschriften und den Bestimmungen der ABB (soweit erforderlich) errichtet worden sind.
Nachweis mit Messergebnissen über die Funktionsfähigkeit der Schutzmaßnahmen gem. VDE 0100, § 22/23 und die Einhaltung der VDE - mäßigen Isolationswerte.
Protokolle über die gemessenen Werte der Erdungsanlagen.
Übersichtsplan der Verteilungen einschl. Klemmenplan mit Leistungsangabe der angeschlossenen Verbraucher, sowie Angabe der verlegten Querschnitte und Adern in den Verbindungsleitungen nach dem endgültig fertiggestellten Stand.
Übersichtsplan der gesamten Verteilungen mit Steigeleitungen einschl. Angabe der verlegten Querschnitte und Adern sowie Entfernung zur NHV nach dem endgültig fertiggestellten Stand.
Maßstabgerechte Revisionszeichnungen der Installationen, aus denen auch die Lage der Verteilungen, die Haupttrassenführung und schalttechnische Einzelheiten hervorgehen.
Unterlagen zur BMA und Alarmierungsanlage nach DIN14675 und VDE 0833.
Unterlagen zur EMA nach VDE 0833.
Alle erforderlichen Betriebs- und Anlagenbeschreibungen sowie Bedienungs- und Wartungsanweisungen nach dem fertiggestellten Stand.
Alle Unterlagen sind in beschrifteten Ordnern und 2-fach Digital (z.B. USB-Stick) zu übergeben.
Vor der Einreichung beim Bauherren sind die Unterlagen zwingend zur Prüfung an die Fachbauleitung zu übergeben.
Fabrikate/Typen
Alle angebotenen Fabrikate und Gerätetypen müssen zur Gänze den im Langtext beschriebenen Funktionen und Güteklassen entsprechen.
Bemusterung
Spätestens 4 Wochen nach Auftragsvergabe sind dem Auftraggeber Bemusterungsunterlagen vorzulegen. In diesen Unterlagen müssen die technischen Daten der Leistungsbeschreibung bestätigt werden.Für Schaltgeräte, Leuchten und andere Sichtbare Geräte sind separat Handmuster und eine Bemusterung einzukalkulieren und nach Bedarf abzurufen und vorzustellen.
Schutzmaßnahmen
Es ist eine Schutzmaßnahme entsprechend der VDE 0100,
Teil 410 (TN-S-Netz mit Überstromschutzeinrichtung)
durchzuführen. Das gesamte Netz ist als 5-Leiter TN-S-Netz
aufzubauen.
Falls unter "Beschreibung der Anlage" nichts anderes angegeben, ist als Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsspannung die Fehlerstromschutzschaltung nach VDE 0100 zu den nachstehend angeführten Bedingungen anzuwenden.
Im gesamten Leitungsnetz sind grundsätzlich Schutzleiter und Nulleiter getrennt zu führen.
Die VDE - gemäße Farbkennzeichnung sämtlicher Leiter ist unbedingt einzuhalten. Der Schutzleiter (PE) muss im gesamten Verlauf grüngelb gekennzeichnet sein. Die Ader ist von der Verteilung ab durchgehend zu verlegen und darf in keinem Fall als stromführender Leiter benutzt werden.
Der Mittelleiter bzw. Nulleiter (N) ist in der gesamten Anlage in blauer Farbe zu führen.
Die vereinigte Betriebs- und Schutzerde muss grüngelb gekennzeichnet sein.
Cu-Seil muss im Abstand von mind. 3,0 m grüngelb markiert sein.
Die Potentialausgleichsschiene wird in der Nähe der Nsp.-Hauptverteilungen montiert.
An diese sind anzuschließen:
der Fundamenterder oder entsprechende Erder,
die Schutzleiterschiene der Nsp-Hauptverteilung,
die metallene Wasserverbrauchsleitung,
die metallene Abwasserleitung,
die Erdungsanlagen der Fernmeldeanlagen,
der Blitzschutzerder, sofern er nach den Allgemeinen Blitzschutzbedingungen ABB ausgeführt ist.
Niederspannungsschaltanlagen
Der Aufbau der Niederspannungsunterverteilern erfolgt modular als stahlblechgekapselter Energieverteiler sowie als "typgeprüfte Schalt-Geräte-Kombination" TSK nach DIN VDE 0660 Teil 500, in Mehrfach-Schrankbauform für Reihenaufstellung in Sonderanfertigung aufgrund der Örtlichkeiten.
Alle Netze sind ab NSHV als TN-S-Netze aufzubauen und alle Abgangskabel sind in 5-Leitersysteme auszuführen. Es ist eine ausreichende Anzahl von Reserveabgängen und Leerplatzreserve, mindestens jedoch 25 %, für Erweiterungen vorzusehen.
Lage : oben, für Trennung von Geräte Kabelanschluss- und Sammelschienenraum,
Schutzart: Nullung mit besonderem Schutzleiter (5- Leitersystem)
Geräte- und Kabelräume sind durch Trennwände gegen das Nachbarfeld abgeschottet. Die Kabeleinführungen in das Kabelanschlussfeld sind von unten und oben möglich.
Die Sammelschiene ist wartungsfrei im Rücken der Schaltfelder, bei Duplexfeldern in der Mitte, angeordnet und von vorn nicht zugänglich.
Die wärmetechnische Auslegung sowie die Bestückung der Schaltfelder basiert auf den durchgeführten Typprüfungen und Belastungsfaktoren entsprechend IEC 439-1 und DIN VDE 0660 Teil 500, TSK.
Die Verdrahtung innerhalb der Anlagen ist flexibel und bis 25 mm² Querschnitt entsprechend den VDE-Vorschriften farbig auszuführen. Bei Querschnitten über 25 mm² soll die Verdrahtung in schwarz ausgeführt werden, wobei jedoch die Kabelschuhe farbig zu umwickeln sind. Für die Anschlüsse sind Quetschkabelschuhe bzw. Kabel-Endhülsen zu benutzen (kein Verzinnen der Enden). Die Leitungen sind gebündelt in Rohren zu führen.
Sämtliche Messleitungen müssen so über Klemmen geführt werden, dass später noch zusätzliche Messgeräte angeschlossen werden können, ohne Leitungen abklemmen zu müssen. Es dürfen nur Schaltanlagen-Reihenklemmen in kriechstromfester Ausführung eingebaut werden.
Grundgestelle für den Aufbau der Geräte haben aus einem verwindungssteifen Rahmen mit Querstegen zur Montage der Geräte zu bestehen. Der Aufbau der Geräte ist so vorzunehmen, dass jedes Gerät ohne Demontage der Abdeckplatte betriebsmäßig einzeln zugänglich ist bzw. bedient werden kann und ein Auswechseln vorderseitig möglich ist.
Die Zahl der Abgänge muss gleichmäßig auf Drehstrom verteilt sein, d.h. die Zahl der Abgänge muss jeweils durch 3 teilbar sein.
Jede Verteilung ist mit Zu- und Abgangsklemmen entspr. dem Nennstrom der zugehörigen Schaltgeräte auszustatten. Bei durchgeschleiften Leitungen sind Doppelklemmen einzusetzen.
Ein komplettes Schaltbild mit Bezeichnung der Klemmen, der Stromkreise, Angabe der angeschlossenen Verbraucher ist in einer Tasche aus Klarsichtfolie mitzuliefern und an der Innenseite der Verteilungstür gut zu befestigen.
Kabel und Leitungen
Es dürfen nur Kabel und Leitungen mit Kupferleitern verlegt werden. Sie müssen den VDE-Vorschriften entsprechen.
Alle Leitungen sind aus halogenfreiem Material zu verbauen.
Die Kabel sind grundsätzlich in einer Länge, also ohne Verbindungsmuffen, zu verlegen. Alle Kabel sind sowohl auf Pritschen als auch auf Rinnen, an Decken und an Wänden ordnungsgemäß ausgerichtet, nebeneinander mit gegenseitigem Abstand so zu verlegen, dass eine gute Belüftung gewährleistet ist. Soweit erforderlich, sind die Kabel auf Pritschen zusätzlich zu befestigen.
Elektro-Installation
In allen Bereichen (ausgenommen Technik-, und Lagerflächen) erfolgen die Installation unter Putz bzw. nicht Sichtbar unter Abhangdecken usw.
Es soll ein Unterflurkanalsystem zur Versorgung diverser Bodentanks errichtet werden. Im Bodenkanal sind alle notwendigen Maßnahmen zum Erhalt des Brand- und Schallschutzes vorzusehen.
Teilweise erfolgen Installationen im BR-Kanal.
Alle anfallenden Stemm- u. Bohrarbeiten (Schalterdosen, Rohrverlegung, Kernbohrungen usw.) sind nur in Absprache mit der Bauleitung zulässig und vom AN bei der Kalkulation anteilig mit zu berücksichtigen. Eine
gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Schalter/Steckdosen
Alle Abzweig-, Schalter- und Gerätedosen müssen aus flammenwidrigem, halogenfreiem Material bestehen. Sie müssen ordnungsgemäß putz- und plattenbündig eingesetzt werden. Schalter- und Schalterabzweigdosen müssen je 2 Befestigungsschrauben aufweisen, die eingebauten Apparaterahmen müssen zusätzlich angeschraubt werden. Eine Befestigung von Schalter und Steckdosen mittels Spreizdübeln oder Krallenbefestigung allein ist nicht gestattet.
Schalter und Abzweigdosen in Räumen mit Wandfliesenbelag bzw. Sicht- oder Verblendmauerwerk sind auf Fugenkreuz anzuordnen.
Die Befestigung von Schalter und Abzweigdosen an gefliesten Wänden darf nicht durch Gips erfolgen.
Leitungstrassen
Leitungstrassen sind so zu dimensionieren, dass ein ausreichender Platz zur Wärmeabgabe der Kabel und Leitungen sichergestellt ist. Eine mind. 30 %-ige Platzreserve für Nachinstallationen ist vorzuhalten.
Ferner sind die Leitungen der Sicherheitsbeleuchtung und Schachstrom- / Datenetzanlagen von den Trassen des Normalnetzes zu trennen (bspw. gesonderte Sammelhalter, Trennstege). Verlaufen Trassen durch Brandwände und -Decken, müssen die Kabeldurchführungen anschließend wieder sicher abgeschottet werden (siehe Beiblatt zu VDE 0108, Teil 1, Abs. 3). Verlaufen Trassen durch notwendige Flure o.ä. sind diese allseitig abzukoffern.
Die Koordinierung der Leitungstrassen sowie der sonstigen Elektroinstallation mit allen anderen am Bau
beteiligten Gewerken muss vom Auftragnehmer durchgeführt werden.
Leuchten und Lampen
Sämtliche Einbauteile in Leuchten, wie Vorschaltgeräte, Kondensatoren, Fassungen, Schalter, Steckvorrichtungen, Leitungen, Anschlussklemmen müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen und müssen fest eingebaut sein.
Leuchten mit induktiven und elektronischen
Vorschaltgeräten haben den Anforderungen des Gesetzes
über die elektromagnetische Verträglichkeit vom Geräten
(EMVG) zu genügen, d.h. sie müssen die EMV-Richtlinien
hinsichtlich der Funkentstörung gem. EN55015:93,
Netzstrom-Oberschwingungen gem. EN 61000-3-2 sowie
Störfestigkeit gem. EN5082-2 erfüllen.
Die Leuchten müssen gem. EN-60598 gefertigt werden.
Leuchtmittel (LED)
Für alle im Projekt verwendeten Leuchten ist bei der Auswahl von LEDs das gleiche, bestmögliche Binning zu verwenden, um für alle Leuchtmittel die Einhaltung der spezifizierten Lichtfarbe und Farbwiedergabe zu gewährleisten.
LED-Systeme sind werkseitig 100 h in Betrieb zu setzen, um Frühausfälle und Qualitätsmängel (z.B. Lichtfarbunterschiede) noch vor der Auslieferung zu erkennen und die Leuchtmittel auf Kosten des AN zu ersetzen. Der AN liefert eine entsprechende schriftliche Bestätigung mit der Auslieferung der Leuchten.Die thermische Auslegung der Gehäuse und die thermische Belastung der Lampenfassungen und Vorschaltgeräte dürfen die von den Lampenherstellern genannte mittlere Lampenlebensdauer der Leuchtmittel und den Lichtstromrückgang nicht beeinflussen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
17.01 VE 239 Elektrotechnik
17.01
VE 239 Elektrotechnik
17.02 VE 243 Gefahrenmeldeanlagen
17.02
VE 243 Gefahrenmeldeanlagen
17.03 Wartungsarbeiten
17.03
Wartungsarbeiten
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