Putzarbeiten
NB Bürogebaude II
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Emden - Büro 2
Vorbemerkung
Vorbemerkung Leistungsverzeichnis Angebot Bauvorhaben:Rohbauarbeiten für den Neubau des Bürogebäudes II am VLP Emden Rohbauarbeiten Bauherr/ Auftraggeber:Flugplatz Emden GmbH Gorch-Fock-Straße 103 26721 Emden Planung/ Bauleitung:Architekturbüro Th. Stöfer GmbH Butendiek 2a 26725 Emden Tel.: 04921 / 22033 Email: info@architekt-stoefer.de Ausführungszeit:ab 20.07.2026 bis April 2027 Bieter:............................................................. . Unterschrift:........................................................ ...... Datum:.............................................................. Durch seine Unterschrift bescheinigt der Unternehmer, dass er von dem Le istungsverzeichnis Kenntnis genommen, die Zeichnungen eingesehen, sich ü ber die örtlichen Verhältnisse des Bauvorhabens bzw. Zustand sowie die B eschaffenheit der vorhandenen Geländefläche informiert und ein klares Bi ld von den zu leistenden Arbeiten gewonnen hat. Angebotspreis netto:................................._? Mehrwertsteuer 19%:................................._? Angebotspreis Brutto:................................._? Angebotsabgabe:            bis Freitag, 26.06.2024  10.00 Uhr im Architekturbüro Th. Stöfer GmbH Butendiek 2a 26725 Emden Baubeschreibung 1. Allgemeine Beschreibung Am Flugplatz Emden wird ein Bürogebäude neu errichtet 2.Durchführung der Arbeiten Die Benutzungsordnung und Brandschutzordnung des Verkehrslandeplatz es sind einzuhalten! Sämtliche für die Ausführung vorgesehenen Kräne (Mobilkräne sowie Turmdrehkräne) sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig bei der zuständigen Luftaufsichtsbehörde zur Genehmigung bzw. Anzeige einzureichen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Abstimmungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen. Es kann in Ausnahmefällen zu Stillstandszeiten kommen. 3. Termine und Bauzeit Beginn: siehe Seite 1 Ausführung nach Terminplan vom Architekturbüro Th. Stöfer GmbH im Anhang 4.Grundlage des Angebotes ist die VOB/ Teil A, B und C in der zur Zeit gültigen Fassung. I.Angebotsbedingungen 1.Bauvorhaben Die in diesem Vergabepaket beschriebenen Leistungen sollen durch einen B ieter zu den nachstehenden Angebotsbedingungen und auf der Grundlage der Vertrags-bedingungen und den Ausschreibungsunterlagen zu einem Einheits preis-Vertrag vergeben werden. Der Bieter übernimmt die alleinige Verantwortung für die termingerechte, technisch und konstruktiv einwandfreie Erstellung seines Werkes. 2.Angebot Das Angebot erfolgt für den Bauherrn kostenlos und unverbindlich. Der Bi eter hat die Angebotsbedingungen und die Vertragsbedingungen rechtsverbi ndlich zu unterzeichnen. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Das gesamte Angebot mit Angebotsschreiben ist fest verschlossen mit der Bezeichnung: siehe Seite 1, der auszuführenden Arbeiten und des Eröffnungstermins bis spätestens: siehe Seite 1 abzugeben. 2.1Der Bieter kann sich nach Angebotsabgabe auf Unklarheiten in den Aus schreibungsunterlagen nicht berufen. Er verpflichtet sich, das Angebot nur abzugeben, nachdem er Ausschreibun gs-unterlagen, die ihm unklar, widerspruchsvoll oder den einschlägigen g esetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufend erscheinen, durch Rückfragen bei m Planungsbüro geklärt hat. Alle Rückfragen sind schriftlich an den Bauherrn über das Planungsbüro e inzureichen und werden vom Planungsleiter geklärt; daraufhin erfolgende Änderungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen, werden Bestand teil der Angebots- und Ausschreibungs-unterlagen und sind für alle Biete r verbindlich, wenn diese den Bietern vor Angebotsabgabe schriftlich mit geteilt worden sind. Alle Unterlagen, auch soweit sie dem Bieter erst in Zukunft übergeben we rden, sind als gegenseitige Ergänzung zu lesen. Auf sich widersprechende Forderungen in den Ausschreibungsunterlagen hat der Bieter hinzuweisen; hat er das nicht getan, gilt jeweils die weiter gehende Forderung. Der Bieter hat sich von der Beschaffenheit des Baugeländes und den örtli chen Gegebenheiten ein klares Bild zu verschaffen. Nachforderungen, die sich aus Unkenntnis von Erschwernissen jeder Art ergeben, werden nicht a nerkannt. 3.Subunternehmer Die vom Bieter für bestimmte Gewerke vorgesehenen Subunternehmer sind mi t Angebotsabgabe dem Bauherrn unter Angabe von Referenzprojekten zu bene nnen. 4.Hauptangebot 4.1Die ausgeschriebenen Leistungen werden zu Einheitspreisen angeboten. Im Falle einer gesetzlichen Änderung der Mehrwertsteuer ändern sich die Einheitspreiseentsprechend den gesetzlichen Durchführungsmaßnahmen zur Ä nderung der Mehrwertsteuer. Mit den Einheitspreisen sind sämtliche Leistungen erfasst, die gemäß den Angebots- und Vertragsbedingungen zur Erbringung der vertragsgegenständ lichen Leistungen erforderlich werden. 4.2Nach Angebotsabgabe eintretende Lohn- und Materialpreissteigerungen, gleich aus welchem Grund, werden nicht zusätzlich vergütet. 4.3a) Der Bieter hat den Einheitspreis anzugeben. b) Alle Preise sind als Nettopreise anzugeben, die Mehrwertsteuer ist ge sondert auszuwerfen, daneben ist die Bruttoendsumme zu nennen. 4.4Dem Bauherrn ist auf Verlangen Einblick in die Kalkulationsgrundlage n für alle Leistungen zu gewähren. 4.5Bietergemeinschaften sind zulässig. Die Genehmigung zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach Abgabe der Angebote behält sich der Bauherr e benfalls vor. 4.6Der Bieter hat mit Abgabe des Angebots und auf Verlangen in bestimmt en Abständen folgende Nachweise zu erbringen: Bescheinigungen, dass der Bieter gegen Haftpflicht ausreichend versicher t ist. 4.7Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Mindestlohnge setzes (MiLoG) in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Insbesondere verpflichtet er sich, ·den gesetzlichen Mindestlohn gemäß § 20 MiLoG fristgerecht zu zahlen, ·die nach § 17 MiLoG oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften erforderl ichen Arbeitszeitaufzeichnungen ordnungsgemäß zu führen und aufzubewahre n, ·die nach § 16 MiLoG gegebenenfalls bestehenden Meldepflichten gegenübe r den zuständigen Behörden einzuhalten. Beauftragt der Auftragnehmer Nachunternehmer oder setzt er Verleiher ei n, hat er diese sorgfältig auszuwählen und vertraglich zur Einhaltung de r Bestimmungen des MiLoG zu verpflichten. Der Auftragnehmer hat die Einh altung dieser Verpflichtungen durch Nachunternehmer und Verleiher angeme ssen zu überwachen und dem Auftraggeber auf Verlangen geeignete Nachweis e vorzulegen. II.Vertragsbedingungen 1.Leistungen des Auftragnehmers Grundlage des Angebotes ist die VOB / Teil A, B und C in der zur Zeit g ültigen Fassung 1.1Der Auftragnehmer hat die gem. Leistungsverzeichnis angefragten Leis tungen, funktions- und betriebsbereit zu dem bei Auftragserteilung verei nbarten Termin zu erstellen. Der Leistungsumfang ist festgelegt durch die Angebotsbedingungen, die na chfolgenden Vertragsbedingungen und die Ausschreibungsunterlagen. Sie ge lten auch für sämtliche mit dem Bauvorhaben in Zusammenhang stehenden Na chtragsangebote. Auftraggeber, nachfolgend Bauherr genannt, und Auftragn ehmer sind sich darüber einig, dass Leistungen, soweit sie nach Art, Umf ang und Qualität nicht zweifelsfrei aus den Angebots- und Ausschreibungs unterlagen zu entnehmen sein sollten, eine Ausführung erhalten, die dem technischen und ästhetischen Niveau eines Bauvorhabens mit diesen Anford erungen entspricht. 1.2Der Auftragnehmer hat seine Leistungen nach den allgemein anerkannte n Regeln der Technik und der Baukunst zu erbringen; maßgeblich ist jewei ls der letzte Stand dieser Regelung, insbesondere der EURO -Norm. Liegen diese für einzelne Leistungen noch nicht vor, sind nur in Fachkreisen a llgemein erprobter Konstruktionen deren Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlic hkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen werden kann, zu verwenden. 1.3Der Auftragnehmer benennt die vom ihm zum Einsatz vorgesehenen Subun ternehmer und deren vorgesehene Leistungen. Die Zustimmung des Bauherrn zum Einsatz von Subunternehmern ist auch erforderlich, wenn es sich um L eistungen handelt, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingeric htet ist. Der Bauherr kann verlangen, dass der Auftragnehmer die Subunternehmerang ebote vorlegt und selbst ausgewählte Subunternehmer präsentieren, die de r Auftragnehmer ggf. zu beauftragen hat, wenn keine konkreten nachvollzi ehbaren Bedenken gegen deren Leistungsfähigkeit bestehen. Der Auftragnehmer benennt Subunternehmer und Fabrikate so rechtzeitig, d ass Ersatzpositionen noch möglich sind. 1.4Als Ausführungsgrundlage erhält der Auftragnehmer die in den technis chen Vorbemerkungen aufgeführten Unterlagen. 1.5Übernahme der örtlichen Bauleitung mit den erforderlichen Fachkräfte n und Stellung eines verantwortlichen deutschsprachigen Bauleiters (Fach bauleiter). Diese und seine Vertreter sind dem Bauherrn namentlich zu be nennen und dürfen nur im gegenseitigen Einvernehmen ausgewechselt werden . Führung und tägliche Übergabe eines Bautagebuches über den Baufortgang v on dem  Bauherrn beauftragten Bauleiter (nachstehend Bauherrenvertreter (BHV) genannt). 1.5.1Vervielfältigung aller für die Erfüllung seiner Vertragspflichten erforderlichen Unterlagen. 1.5.2Anfertigung und Vorlage von Ausführungs-, Abnahme- und Revisionsun terlagen, die insbesondere in den Angebots- und  Ausschreibungsunterlage n genannt sind. 1.5.3Die Herstellung aller Ausführungsunterlagen, Anleitungen und Berec hnungen von Bauteilen und Einrichtungen, soweit sie nicht vom Gesamtplan er erbracht wurden. 1.5.4Alle notwendigen Leistungen, auch die in den Angebots- und  Aussch reibungs-unterlagen nicht besonders genannten, die zur  einwandfreien, f unktionsfähigen Erstellung des Vergabepakets im Rahmen der Schnittstelle erforderlich sind. 1.5.5Beantragen und Beibringen aller behördlichen und sonstigen Abnahme bescheinigungen sowie Betriebs- und Benutzergenehmigungen sowie die Durc hführung aller Materialprüfungen. 1.5.6Die Erfüllung der behördlichen Auflagen, die sich aus der Prüfung der vom Auftragnehmer beizubringenden Leistungen ergeben können. 1.5.7Beibringen von Prüfzeugnissen und Gutachten, die zur zweifelsfreie n Beurteilung der zu erbringenden Leistungen erforderlich sind sowie für eine vom Auftragnehmer vorgesehene Ausführung der Leistungen, die von d en Baubeschreibungen und den Plänen des Gesamtplaners abweicht. 1.5.8Erstellung und monatliches Fortschreiben von detaillierten Terminp länen mit Nachweis, wie die Vertragstermine eingehalten werden. 2. Planunterlagen 2.1Der Auftragnehmer hat die ihm für die Ausführung der Arbeiten überge bene Pläne, Zeichnungen und sonstige Unterlagen auf ihre sachliche, amtl iche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und di e bei der Überprüfung festgestellten Unstimmigkeiten oder vermuteten Män gel dem Bauherrn über den Planungsleiter unverzüglich anzuzeigen. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Pläne und di e daraus ableitbaren Folgen für die Ausführungsarbeiten, sofern er nicht schriftlich und unverzüglich vor Auftragserteilung seine Bedenken gegen die ausgeschriebenen Konstruktionen, die Güte der Baustoffe oder die Ar t der Ausführung geltend macht unentsprechende Alternativvorschläge unte rbreitet. In keinem Falle kann sich der Auftragnehmer nachträglich darauf berufen, dass die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht vollständig, unz ureichend, unklar gewesen seien. 2.2Alle unterlagen, soweit sie vom Bauherrn oder von Dritten zu erbring en sind, werden dem Auftragnehmer so rechtzeitig zur Verfügung gestellt, dass die termingerechte Ausführung der Arbeiten nicht gefährdet wird; g egebenenfalls hat er sie so rechtzeitig über den Planungsleiter schriftl ich anzufordern, dass ihm bei nicht rechtzeitiger Gestellung der Unterla gen noch eine Ersatzerstellung der fehlenden Unterlagen möglich ist. 3. Bauausführung und Koordination 3.1Die Koordination aller in den nachfolgenden Leistungsverzeichnissen aufgeführten Bauarbeiten und Maßnahmen auf der Baustelle obliegt dem Auf tragnehmer. Er hat die Herstellung des Bauvorhabens in Bezug auf Überein stimmung mit den Ausschreibungsunterlagen und Angaben des BHV in technis cher und wirtschaftlicher Hinsicht zu überwachen. Er übernimmt insbesond ere auch die Verantwortung für die Koordination aller Pläne der vom Auft ragnehmer zugezogenen Fachingenieure und Subunternehmer in technischer H insicht. In Bezug auf Maßgenauigkeit, auf die Einhaltung der allgemein a nerkannten Regeln der Technik und der Baukunst, der Termine usw. 3.2Der Auftragnehmer hat auf Anordnung Probeausführungen in zur Beurtei lung geeigneter Form und Größe herzustellen. Der Auftragnehmer hat für alle sichtbar bleibenden Teile Muster in beurt eilbarer Form und Größe der zu verwendenden Materialien bzw. Prospekte, Spezifikation oder Zeichnungen vorzulegen. Probeausführungen, Muster und sonstige Spezifikationen sind so rechtzeit ig vor der Bestellung und Ausführung dem Planungsleiter vorzulegen, dass noch genügend Zeit zur Überprüfung und Genehmigung zur Verfügung steht. 3.3Der Bauherr und der Gesamtplaner sind berechtigt, aber nicht verpfli chtet, die Leistungen des Auftragnehmers und der vom Auftragnehmer einge setzten Subunternehmer auf Vertragserfüllung jederzeit zu kontrollieren. Diese Kontrollen gelten nicht als Teil- und Zwischenabnahmen oder als M itwirkung an der Leistung des Auftragnehmers. Ansprüche an den Bauherrn können daraus nicht abgeleitet werden. Solche Kontrollen rechtfertigen a uch keine Verschiebung des Fertigstellungstermins und der vertraglich ge regelten Einheitspreise. Alle Baumaterialien müssen in Originalverpackun g des Produzenten angeliefert werden. 4. Fristen, Termine, Vertragsstrafe - Vertragsstrafen nach VOB, in der zur Zeit gültigen Fassung 5. Änderungen 5.1Änderungen der Planung oder Ausführung sind, falls sie wesentlich Le istungsänderungen für den Auftragnehmer mit sich bringen, wie folgt zu e rfassen: Die Nachtragsangebote sind mit Mengenangaben und Einheitspreisen auf der Grundlage des bestehenden Vertrages zu erstellen. 5.2Falls Änderung Einfluss auf den Fertigstellungstermin haben können, muss der Auftragnehmer in seinem Angebot den nachweislichen Mehraufwand für Verstärkung des Personals bzw. für mehrschichtige Arbeitszeit berück sichtigen, so dass der Fertigstellungstermin gewährt wird. 5.3Für Nachtragsangebote und die Vergabe der betreffenden Aufträge gelt en die Bestimmungen dieser Angebots- und Vertragsbedingungen entsprechen d. 6. Gefahrtragung, Haftung und Sicherheitsleistung 6.1Der Auftragnehmer hat den Bauherrn von allen Ansprüchen freizustelle n, die im Zusammenhang mit der Durchführung seiner Leistungen von dritte r Seite gestellt werden. 6.2Der Auftragnehmer hat den Bauherrn schadlos zu halten, wenn diese vo n Dritten infolge von Verletzungen von Patentrechten oder sonstigen Schu tzrechten bezüglich Baugerät, Maschinen, Arbeitsverfahren und Materialie n, die für das Bauwerk einschließlich Hilfsbauten oder im Zusammenhang m it dem Bauwerk oder Hilfsbauten verwendet wurden, in Anspruch genommen w erden. 6.3Der Auftragnehmer hat den Abschluss einer umfassenden und ausreichen den Objekt-Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Objekt-Haftpflichtversicherungsschutz hat insbesondere auch das Risi ko aus der Beschäftigung von Subunternehmern zu umfassen und Ansprüche D ritter gegen die Subunternehmer selbst zu decken. Der Versicherungsvertrag muss für die Dauer des Bauvorhabens aufrechterh alten werden. Dies ist dem Bauherrn auf Verlangen jederzeit nachzuweisen . 6.4Der Auftragnehmer hat auf Anforderung vor Auftragserteilung eine sel bstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines anerkannten inländi schen Kreditinstituts bzw. Kreditversicherers in Höhe von 20 v. H. des V ergütungsanspruchs des Festpreises zu erbringen oder eine für den Bauher rn akzeptable sonstige Sicherheit in gleicher Höhe zu stellen. 7. Gewährleistungsfristen, hiermit vertraglich vereinbart Für Mängelansprüche gelten die Regelungen der VOB/B. Es werden folgend e Gewährleistungsfristen vereinbart: - Bauleistungen: 5 Jahre 8. Auskunftspflicht und Verschwiegenheit des Auftragnehmers 8.1Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Bauherrn und dem BHV sowie d en Fachingenieuren über die von ihm oder seinen Subunternehmern erbracht en und noch zu erbringenden Leistungen kurzfristig und unentgeltlich Aus kunft zu erteilen, und zwar bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. 8.2Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über Umstände und Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben in irgendeiner Weise bekannt werden, Dritter gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Zu dem Stillschwe igen hat der Auftragnehmer auch alle seine Erfüllungsgehilfen zu verpfli chten. 9. Allgemeine Vorschriften und Schlussbestimmungen 9.1Vertragsändernde Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen. 9.2Für alle mit der Durchführung des Bauvorhabens zusammenhängenden Fra gen finden ca. wöchentlich Baubesprechungen statt. Über das Ergebnis jed er dieser Baubesprechungen erstellt der BHV ein Baubesprechungsprotokoll . Alle wesentlichen Anordnungen und Weisungen des BHV sind im Baubesprec hungsprotokoll zu vermerken. Im Bedarfsfall kann dies in der nächstfolge nden Baubesprechung erfolgen. Eventuelle Einwendungen gegen das Protokol l müssen unverzüglich geltend gemacht werden. 9.3Sollte eine Bestimmung dieser Angebots- und Vertragsbedingungen unwi rksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimm ungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, die unwirks ame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der unwirks amen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für de n Fall eine Vertragslücke. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertrag spartner, die Lücke durch diejenige wirksame Regelung zu ersetzen, die s ie mutmaßlich vereinbart hätten, wenn sie die Lücke beim Vertragsabschlu ss bedacht hätten. 9.4Erfüllungsort und Gerichtsstand ist beiderseits der Geschäftssitz de s Bauherrn. 9.5Werbung auf der Baustelle ist nur an den ggf. dafür vorgesehenen Fel dern oder Bautafeln zulässig. 9.6Veröffentlichungen aller Art über das Bauvorhaben oder einzelne Teil e desselben darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Abstimmung mit de m Bauherrn vornehmen. Alternativangebote Das Hauptangebot ist grundsätzlich auf der Basis der Angebots- und Vertr agsbedingungen und der Ausschreibungsunterlagen abzugeben Ist der Bieter der Auffassung, eine wirtschaftliche Lösung bei der konst ruktiven Durchbildung oder bei sonstigen Einzelheiten des Bauwerkes gege nüber den Ausschreibungsunterlagen und der Planung anbieten zu können, h at er diese Änderungsvorschläge durch Pläne und Beschreibungen klar und übersichtlich zu belegen und zu begründen. Dabei muss der vom Bauherrn und vom Gesamtplaner angestrebte Zweck - die architektonische Wirkung sowie die Funktion des geänderten Einzelteiles - erhalten bleiben. Die Änderungsvorschläge sind dem geforderten Angebo t als Alternativen beizufügen. Der Bieter übernimmt für seine Alternativen die Garantie. Sämtliche Abwe ichungen sind ausführlich und vollständig darzustellen und zu beschreibe n und die Preise prüffähig aufzugliedern. Von Ansprüchen aus Patentverle tzungen u. a. hat er den Bauherrn und seine Erfüllungs- und Verrichtungs gehilfen freizustellen. Sofern sich durch die Alternativen die ausgeschriebenen Konstruktionen u nd/ oder die Bemessungen einzelner Bauglieder ändern, so hat der Bieter zu beachten, dass alle wesentlichen Abmessungen und Lichtmaße sowie tech nische Anforderungen einzuhalten sind. Der Auftragnehmer hat sämtliche a us seinen Veränderungen entstehenden Herstellungsfolgekosten zu tragen. Vom Auftragnehmer sind die erforderlichen statischen Berechnungen für di e geänderten Konstruktionen und/ oder Bauteile mit zu erstellen und die erforderlichen Prüfungen vornehmen zu lassen. Sollte der Bieter der Auffassung sein, dass eine Bestimmung der Angebots - und Vertrags-bedingungen ein unangemessen hohes Risiko enthält, so ist in einem besonderen Schreiben anzugeben, um welchen Betrag sich das Ang ebot ermäßigen würde, wenn die entsprechende Bestimmung nach dem Vorschl ag des Bieters geändert würde. Besondere Vertragsbedingungen Voraussetzung der Firmen im Umgang mit kontaminierten Böden und Bauschut t. In Absprache mit dem Umweltamt und dem Staatlichen Amt für Wasser und Ab fall werden vor Beauftragung der Firmen sowohl für Gebäuderückbau als au ch für Tiefbauarbeiten insbesondere folgende Auflagen gefordert: 1.Kenntnis und Berücksichtigung der Gefahrstoffverordnung . 2.Kenntnis und Berücksichtigung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe "?Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". 3.Kenntnis und Berücksichtigung der Technischen Bestimmungen "?Richtlin ien für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden" 4.Nachweis der Zulassung für Asbestarbeiten der Firma durch das staatli che Gewerbeaufsichtsamt. 5.Nachweis der Sachkunde der Mitarbeiter. 6.Beschreibung des Abbruchvorganges vor Beginn; (Abbruchanweisung). 7.Nachweis der Genehmigung zum Einsammeln und Befördern von Abfällen na ch § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetz / Abfallgesetz bzw. § 8 Transportgeneh migungsverordnung. 8.Mitteilung über die Vorgehensweise bei verdächtigem Bodenaushub (Bode n sofort separieren, in wasserdichten Containern lagern, Container abpla nen, Benachrichtigung der Zuständigen etc.). 9.Mitteilung über die Vorgehensweise bei sich entwickelnden Dämpfen und / oder Gerüchen (wer wird informiert, wie wird abgesperrt etc.). Entsorgung von Abfällen und kontaminierten Materialien: Kontaminierte Stoffe Bei Verdacht auf Kontamination ist unverzüglich der AG zu informieren. I st der Boden nach in Augenscheinnahme durch einen Gutachter scheinbar ko ntaminiert, ist er durch den AN in bauseits gestellte Container zu fülle n. Abtransport, Analyse und endgültige Entsorgung erfolgen durch den AG. Bauschutt Der Auftragnehmer hat während der Baumaßnahme in seinem Baustellenbereic h in eigener Verantwortung für die Sammlung, Lagerung und Abfuhr der anf allenden Bauschuttmaterialien zu sorgen. Ein zentraler Sammelplatz für B auschutt ist nicht vorhanden. Das Abbruchmaterial bzw. der Bauschutt ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitsprei se einzukalkulieren. Abfälle Die Entsorgung anfallender Abfälle erfolgt analog zur Beseitigung des Ba uschutts, d. h. der Auftragnehmer ist für die Sammlung und Abfuhr der in seinem Be reich anfallenden Abfälle, Verpackungen etc. selbst verantwortlich. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Allgemeine Vorbemerkungen Die Vorbemerkungen werden Vertragsbestandteil. Der Arbeitsablauf ist mit der Bauleitung und dem Bauherrn abzustimmen. V or Baubeginn hat der Auftragnehmer einen verbindlichen Bauablauf und Ter minplan vorzulegen. Die Vorgaben des SIGE-Koordinators sind zu berücksic htigen. Alle im LV beschriebenen Arbeiten gelten einschl. Materiallieferung in f ertiger Arbeit. Erkennbare Nachträge, die sich aus dieser Ausschreibung ergeben, sind de r Bauleitung sofort vorzulegen. Dies gilt auch für Planungsunterlagen. D ie Ausführung erfolgt nach den von der Bauleitung freigegebenen Ausführu ngsplänen. Der Bauleitung sind täglich Arbeitsberichte (Bautagebuch) mit genauen An gaben über die ausgeführten Leistungen vorzulegen. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anweisung der Bauleitung ausgeführt w erden. Materialnachweise, Prüfzeugnisse, Verdichtungsnachweise usw. sind zwinge nd erforderlich. Die Beteiligung des Auftraggebers oder der Bauleitung an der Ermittlung von Leistungsumfängen gilt nicht als Anerkenntnis. Im Angebotspreis sind evtl. gesetzliche oder tarifliche Erhöhungen der L öhne und Preise enthalten. Die Angebotspreise gelten für die Dauer (auch bei möglicher Verlängerung) der Bauzeit als Festpreise. Nachtragsangebote sind in jedem Fall vor Ausführung der betreffenden Lei stungen vorzulegen und zu genehmigen. Der Bieter hat sich von der Beschaffenheit des Baugeländes und den örtli chen Gegebenheiten ein klares Bild zu verschaffen. Nachforderungen, sie sich aus Unkenntnis von Erschwernissen jeder Art ergeben, werden nicht a nerkannt. Der SIGE-Plan wird vom Auftraggeber erstellt und liegt bei Baubeginn vor . Technische Vorbemerkungen: Allgemeine Regelungen Die Ausführung sämtlicher erforderlicher Arbeiten für Baustelleneinricht ung hat nach den einschlägigen gültigen Richtlinien und Normen, den behö rdlichen Auflagen, den einschlägigen Umweltschutzbedingungen der Bauberu fsgenossenschaft und den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller entspr echend dem neuesten Stand der Technik zu erfolgen. (Die Einhaltung und E rfüllung der Unfallverhütungsvorschriften obliegt dem AN). Es wird insbesondere verwiesen auf: ·VOB Teil C ·Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die zum Z eitpunkt der Ausführung gültigen DIN-, DIN-EN-, VDE-, DGUV- und sonstige n einschlägigen technischen Regelwerke. Während der gesamten Bauzeit muss gewährleistet sein, dass die Feuerwehr - und Rettungsfahrzeuge jederzeit ungehindert auf die Baustelle fahren k önnen, siehe auch Brandschutzordnung. Der Baustelleneinrichtungsplan ist dem AG vor Baubeginn vorzulegen und a bzustimmen. Die Baustelleneinrichtung gilt für alle nachfolgenden angefragten Leistu ngen für die gesamte Bauzeit. Die Sicherung der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers, es ist auszusc hließen, dass der Öffentlichkeit Zutritt zu der Baustelle ermöglicht wir d. Anerkenntnis Vorstehende besondere Vertragsbedingungen, allgemeine und technische Vor bemerkungen sind in einfacher Ausfertigung hergestellt und werden durch folgende Unterschrift anerkannt: Ort: .................................................. Datum: ............................................ Der Auftragnehmer: ..................................................... .............................................. (rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Firmenstempel) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) 1.1 Geltungsbereich, Allgemeines 1.1.1 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungs-/ Angebotsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen dem Leistungsverzeichnis und der bei Auftrags durchführung maßgeblichen Zeichnung ist nach den Zeichnungen bzw. Pläne in Absprache mit dem Auftraggeber (AG) bzw. seinem Vertreter zu arbeiten . 1.1.2 Die vom Auftragnehmer (AN) verwendeten Ausführungsunterlagen, sofern die Erstellung erforderlich war, müssen den Freigabevermerk des AG´s oder s eines Architekten oder Fachplaner tragen, um Verwechslungen bei der Baua usführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwe ndet werden. Dies entbindet den AN aber nicht von seiner Prüfungs- und Hinweispflicht . Diese bleibt unberührt. Während der Dauer der Bauarbeiten muss der AN die Projektunterlagen einschließlich Leistungs-/ Angebotsbeschreibung au f der Baustelle zur Einsicht bereithalten. 1.2 Stoffe, Bauteile 1.2.1 Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschri ften, DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten dies e auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassene n Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder er Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist. Die ggf. in eingeführten technischen Baubestimmungen geforderten Kennzei chnungen werden davon nicht berührt. 1.2.2 Wird in der Leistungs-/ Angebotsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "?oder gleichwertig" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindes tforderung zu verstehen. Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die g eforderten technischen Parameter (z.B. Maße, Leistung, physikalische und biologische Eigenschaften), die Schadensbeständigkeit und die Nutzungsdauer durch das angebotene Fabrikat eingehalten werden. 1.2.3 Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchstauglichkeitsnachweise ve rlangt und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht er bracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können i n diesem Fall den Nachweis nicht ersetzen. 1.2.4 Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den da zugehörigen Anlagen jedoch ohne Prüfprotokoll vorzulegen. Teilkopien gen ügen den Anforderungen nicht. Einzelzulassungen müssen auf den Namen des Herstellers ausgestellt sein. Die Nachweise der Prüfungen sind entsprechend dem Baufortschritt zu übergeben. 1.3 Ausführung 1.3.1 Der AN erhält als Grundlage, sofern erforderlich, für die Erbringung sei ner Leistungen folgende Unterlagen: * Ausführungszeichnungen Maßstab 1:50, *weitere Unterlagen: skizzenhafte Detaildarstellung als Leitdetail Maß-o der unmasstäblich,. Diese Unterlagen sind vom AN zu prüfen und bei Einwänden rechtzeitig mit dem AG bzw. seinem Vertreter abzustimmen. Ferner hat der AN vor Beginn seiner Arbeiten, unabhängig vom LV zu prüfe n: * die Eignung der einzubauenden Stoffe und Bauteile für das jeweilige Ba uwerk * den Zeitpunkt für den Beginn seiner Leistungen, abgestimmt auf die bes onderen Eigenschaften der Baustoffe und Bauteile sowie dem Terminplan de s AG´s oder seinem Vertreter (Fachplaner). Als Grundlage für die Ausführung hat der AN vor Beginn der Montagearbeit en alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind. Für die Ausführung notwenige Unterlagen sind zu erstellen.- 1.3.2 Dokumentationsunterlagen sind vom AN vor der Abnahme zu erstellen und de m AG vorzulegen: * Prüfzeugnisse / gesetzgeberische Nachweise 1.3.3 Ist der AN während der Ausführung zu Anmeldung von Bedenken verpflichtet , so muss er auch auf die nachteiligen Folgen aufmerksam machen. Das gil t insbesondere für die in der Leitungsbeschriftung, den Angeboten und in den Plänen vorgesehenen Konstruktionen, Arbeitsweisen, Systeme, Stoffe und F abrikate. 1.4 Gerüste 1.4.1 Für den Fall einer Mitbenutzung bauseitig gestellter Gerüste wird besond ers auf Ziff. 32.2 der DIN 4420 -Gerüstordnung- hingewiesen: "Verantwort lich für eine ordnungsgemäße Erhaltung und Benutzung der Gerüste ist jed er Unternehmer, der sich der Gerüste bedient." 1.5 Baustelleneinrichtung 1.5.1 Sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Positionen für das Einr ichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung vorgesehen sind, sind die hierfür erforderlichen Kosten in die Einheitspreise einzukalkul ieren. Dies gilt für alle vom Auftragnehmer zu stellenden Baustelleneinr ichtungen, soweit diese nach DIN 18299 als Nebenleistungen anzusehen sin d. 1.5.2 Die ausreichende Beleuchtung der Arbeitsplätze ist zwingender Bestandtei l der Baustelleneinrichtung. 1.5.3 Durch die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke, Firmen oder sonstige Personenkreise nicht behindert werden. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe ist grundsätzlich untersagt. Bei E rfordernis sind die gesetzgeberischen Vorgaben voll umfänglich einzubeha lten. Es bedarf auf jeden Fall einer ausdrücklichen Zustimmung des AG bz w. seiner ihn vertretenden Bauleitung. 1.5.4 Werden durch Fahrzeuge des AG oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen; diese Arbeit g ehört zu den Nebenleistungen. 1.6 Toleranzen Für Toleranz der Vorleistungen anderer Gewerke, sowie für die Qualitätsb eurteilung der abzunehmenden Leistung gelten grundsätzlich DIN 18201 und 18202, soweit nichts vorgeschrieben wurde. 1.7 Abnahmen Durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder technische Normen geford erte Abnahmen sind durch den AN rechtzeitig bei den zuständigen Behörden oder staatlich anerkannten Prüfstellen zu beantragen, falls das nicht A ngelegenheit des Bauherrn ist. Technische Abnahmen beinhalten die Überpr üfung des Liefer- und Leistungsumfangs sowie die Funktionskontrolle. 1.8 Bedienungsanleitungen und Montageanleitungen für technische Anlagen und Pflegeanweisungen für Einbauteile sind bei Abnahme beweissicher zu übergeben. 1.9 Bauteilschutz Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die bereits Endprodukte da rstellen, sind soweit erforderlich besonders zu schützen. An ihnen dürfe n keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden. Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, so gehören unbeacht lich der jeweiligen Vergütungsregelung (Nebenleistung, Besondere Leistun g) die gewerkeüblichen Maßnahmen zur Vermeidung zu den Pflichten des AN, auch wenn diese nicht ausgeschrieben sind. Die Vergütung erfolgt gemäß DIN 18299 ff. 1.10 Unvollständige Leistungsbeschreibung Der AN hat auch bei unvollständiger Leistungsbeschreibung oder unvollstä ndigem Angebot die erforderlichen Leistungen zu erbringen, welche zu ein em mangelfreien Werk mit der vereinbarten Beschaffenheit führen. Sein Re cht auf Mehrpreisforderung wird dadurch nicht eingeschränkt. N o r m e n  u n d  R i c h t l i n i e n Grundlage der Planung und Ausführung der Anlage sind folgende Normen und Richtlinien Grundleitung: ·Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes in der gültigen Fassung ·DIN EN 806 und DIN 1988 (Trinkwasserinstallationen) ·DIN EN 12056 und DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen) ·DIN EN 1610 (Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen) ·DIN 4109 (Schallschutz) ·DIN 4124 (Baugruben und Gräben) ·DIN 4140 (Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen) ·DIN EN 12831 (Heizlastberechnung) ·DIN EN 442 (Heizkörper) ·ATV DIN 18300, 18306, 18380, 18381, 18382, 18421 (jeweils aktuelle VOB /C-Ausgabe) ·Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR/MLAR) ·Herstellervorschriften ·allgemein anerkannte Regeln der Technik A l l g e m e i n e s Die gesamten Arbeiten können nicht zusammenhängend ausgeführt werden. Di e Unterbrechungen entsprechend dem Baufortschritt müssen mit einkalkulie rt werden. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung hierfür. Sämtliche Einbauteile sind so einzubauen, dass Nachfolgegewerke nicht be hindert werden. Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche Montagen mit der örtlichen Bauleitung, und der am Bau beteiligten Fremdgewerke, abzustimm en. Die Reihenfolge der Arbeiten und Abläufe bestimmt der AG. Transportmöglichkeiten und Einbringung von großen Bauteilen vor Ort sind anhand der zur Einsicht vorliegenden Architektenpläne oder den Entwurfs plänen des Fachingenieurs vor Angebotsabgabe zu prüfen. Die Bauteile sind entsp rechend teilbar in Transportgrößen vorzusehen. Spätere Einwände können n icht anerkannt werden. Besonderheiten bei Sanitärleitungen Grundlegend gelten die Bedingungen der DIN 1988. Die Rohrleitungen sind wie im Leistungsverzeichnis beschrieben auszuführen. Die DVGW-Arbeitsblä tter GW 392, GW 393 und GW 2 sind zu beachten. Besonderer Wert wird auf die Einhaltung der aktuellen Trinkwasserverordnung bzgl. Trinkwasserhygiene gelegt. Es dürfen nur nachweislich zugelassene Rohrleitungssysteme nach DIN verwendet werden. Q u a l i t ä t s m e r k m a l e Bauteile, die architektonisch relevant sind, wie z. B. Luftauslässe, Hei zflächen, Sanitärobjekte etc., sind auf Wunsch kostenlos zu beschreiben und zu bemustern. E n t w ä s s e r u n g Die Entwässerungsleitungen der gesamten Anlagen sind grundsätzlich nach den technischen Bestimmungen der EN 12056 und DIN 1986-100 zu verlegen. Zur Verwendung gelangen innerhalb des Gebäudes nach den DIN-Normen hergestellte Abflussrohre. Die Montageempfehlungen der Rohrherstellerfir ma sind zu berücksichtigen. Die Rohraufhängung der Abflussleitungen erfolgt mit Schellen mit Schalld ämmeinlage an Sammelschienen in Abständen von höchstens 10 x Rohraußendu rchmesser. Hierbei ist zu kalkulieren, dass alle Befestigungen mit Metalldübeln zu befestigen sind. Wand- und Deckendurchgänge erhalten Überschiebrohre aus Schaumstoff- Fertigdämmung gemäß Leistungsbeschreibung. Es dürfen keine Rohre ungesch ützt eingemauert werden. D e m o n t a g e  u n d  U m b a u Sofern Rohrleitungen, sowie sanitäre Ausstattung demontiert und entsorgt werden müssen, ist dies durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich und ordnungsgemäß durchzuführen. Nach Angabe der Bauleitung werden nicht mehr benötigte Einbauteile und R ohre bis zu ihrem Kern freigelegt und komplett demontiert, von der Baust elle transportiert und sorgfältig und umweltschonend entsorgt. Diese Lei stungen werden extra vergütet. Für Rohre oder Einbauteile die weiter in Betrieb bleiben oder neu eingeb aut werden ist der AN für die Zeit des Ausbaus verantwortlich und hat di ese so zu lagern, dass diese keine Beschädigungen erleiden. Anschlüsse u nd Einbauten so zu gestalten, dass ein problemloser Neuanschluss oder Mo ntage möglich ist. Diese Leistungen werden extra vergütet. Für Rohre oder Einbauteile die weiter in Betrieb bleiben oder neu eingeb aut werden ist der AN für die Zeit des Ausbaus verantwortlich und hat di ese so zu lagern, dass diese keine Beschädigungen erleiden. Anschlüsse u nd Einbauten so zu gestalten, dass ein problemloser Neuanschluss oder Mo ntage möglich ist. Die gesamte Baustelle ist zu jeder Zeit von übermäßiger Verschmutzung fr eizuhalten. Auf Vorgabe der Bauleitung sind verschmutzte Bereiche umgehe nd zu säubern. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung. S t e m m a r b e i t e n Es kann erforderlich sein, zusätzlich erforderliche Stemm- und Schlitzar beiten in bereits bestehenden Bauteilen durchzuführen. Diese Arbeiten dü rfen nur nach Rücksprachen mit dem Fachbauleiter und dessen Genehmigung durchgeführt werden. Schlitzarbeiten müssen mit elektrischen Trennschneidern (z.B. Flex) ausg eführt werden. Querschlitze sind nur zugelassen, wenn sie aus baulichen Gründen unbedingt erforderlich und vom Statiker genehmigt werden. S c h a l l s c h u t z g e m . D I N 4 1 0 9 Allergrößten Wert ist auf die Dämmung gegen Schallübertragung zu legen. Besonders ist darauf zu achten, dass bei Wand- und Deckendurchführungen die Leitungen entsprechend elastische Überschiebrohre erhalten. Alle Ger äusch- und Wärmeübertragungen an den Baukörper müssen vermieden werden. Alle Rohrleitungen in Wandschlitzen und Hohlräumen sind gegen Schall- un d Wärmübertragung zu dämmen. V e r s c h i e d e n e s Für die Bauzeit sind sämtliche Rohrenden gegen Verschmutzung zu verschli eßen. Alle Rohrleitungssysteme müssen gem. den DIN-Vorschriften abgedrückt wer den. Sofort nach Auftragserteilung hat der Unternehmer Schlitz- und Durchbruc hspläne einzusehen und die Überwachung der Ausführung derselben vorzuneh men. Der Unternehmer hat die erforderlichen Eingabepläne und Unterlagen sofor t nach der Auftragserteilung innerhalb von 14 Tagen bei den entsprechend en Behörden einzureichen. Nach Auftragsbestätigung und Aufforderung durch die örtliche Bauleitung ist mit den Arbeiten sofort zu beginnen. Sie sind in Zusammenarbeit mit den übrigen Handwerkern reibungslos und zügig durchzuführen. Die Ausführ ungsfrist ist einzuhalten. T e c h n i s c h e  A n g a b e n , K o o r d i n i e r u n g , G e n e h m i g u n g Für die Ausführung der Leistungen werden dem Unternehmer Zeichnungen des Ingenieurbüros mit Installationsplänen, Einbauplänen und Übersichtsscha ltplänen per E-Mail im Format DWG/DXF oder PDF kostenlos zur Verfügung g estellt. Zeichnungen in Papierform werden vom Bauherrn auf Wunsch zur Ve rfügung gestellt. Ggf. erfolgt hierfür eine Berechnung zur Deckung der K osten. Vor Ausführung der Leistungen sind die Angaben und Anlagen nachzuprüfen. Detail- und Werkstattpläne sowie Stromlauf- und Klemmpläne sind, soweit erforderlich, vom Auftragnehmer für seine Leistungen zu erstellen. Bei allen Anlagen, die gemäß Bestimmungen oder auf Veranlassung des Auft raggebers einer behördlichen Prüfung unterliegen, sind die Ausführungsun terlagen von der zuständigen Institution     z. B. TÜV, DEKRA, Brandschu tzingenieur usw. vorprüfen zu lassen. Für die fachgerechte und vorschriftsmäßige Ausführung der Anlagen und Installationen ist der Auftragnehmer verantwortlich. E i n w e i s u n g Nach Fertigstellung der Anlagen ist dem zuständigen Personal, z. B. Haus meister, Betriebsmeister oder Maschinenmeister, eine gründliche Einweisu ng in die Bedienung und Überwachung zu geben. Die erforderlichen Bedienu ngs- und Wartungsanweisungen, Ersatzteillisten und Revisionspläne sind i n einem beschrifteten Ordner zu übergeben. Die Übergabe der Unterlagen u nd die Einweisung des Personals ist schriftlich bestätigen zu lassen. R e v i s i o n s z e i c h n u n g e n Nach der Fertigstellung der Anlagen sind die Revisionszeichnungen und di e Prüf- und Wartungsanweisungen in dreifacher Ausfertigung dem Ingenieur büro bei der Abnahme zu übergeben, detaillierte Aufstellung ist im Leist ungsverzeichnis beschrieben. Die Dateien des Ingenieurbüros können für d ie Revisionspläne als Grundlage verwendet werden. Ende der Technischen Vertragsbedingungen -- Baustelleneinrichtung Der Rohbauunternehmer hat vor Abgabe seines Angebotes zu berücksichtigen , dass die folgenden Informationen auch den beteiligten Subunternehmern mitgeteilt werden: 1.Aborte und Sanitärcontainer sind Auftragsbestandteil der Baustellenei nrichtung. Sie stehen anderen Unternehmen auf der Baustelle zur Verfügun g. 2.Es ist Sache der Auftragnehmer, die notwendigen Absprachen und Verrec hnungen für die Mitbenutzung der übrigen Baustelleneinrichtungen mit dem Rohbauunternehmer zu führen (Telefon, Telefax, Müll- und Schuttcontaine r usw.) 3.In der Baustelleneinrichtung sind sämtliche Kosten für Materialanlief erungen, -transport und -lagerung sowie Geräte, Werkzeuge, Förder- und H ebezeuge, Personalaufenthalts- und Sozialräume, Anlegen der Baustelle, E inmessen der Baustelle, Sicherung der Baustelle, des Baumbestandes, Demo ntage von Baustellen- und Schutzeinrichtungen und Sicherung der erbracht en Leistungen sowie nicht ausdrücklich anders erwähnt, mit einzurechnen sowie Beseitigung von Verunreinigungen von Zufahrtstraßen. 4.Für Aufenthalts- und Lagerräume bzw. -flächen stehen auf dem Gelände nur begrenzt Flächen zur Verfügung. Die Nutzung kann nur nach Absprache mit der Bauleitung erfolgen. Ein Plan der beabsichtigten Baustelleneinri chtung ist der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. 5.Es ist Sache des Rohbauunternehmers, eventuell erforderliche behördli che Genehmigungen für Baustellenzufahrten, Baustellenbetrieb etc. einsch l. verkehrsregelnder Maßnahmen etc. zu beantragen und diese zu unterhalt en, die Kosten hierfür sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. 6.Die Arbeiten des Auftragnehmers sind laufend von einer sachverständig en technischen Aufsicht zu leiten. Ein Vertreter des Aufragnehmers,  der berechtigt ist mit der Bauleitung verbindliche Vereinbarungen zu treffe n, muss ständig zur Vergügung stehen. 7.Die Baustelle ist täglich aufzuräumen und sauber zu halten. Dies gilt auch für die errichteten Bauteile. Der Auftragnehmer hat den aus seiner Arbeit entstandenen Abfall mindestens wöchentlich abzutransportieren. I m Zweifelsfalle entscheidet die Bauleitung verbindlich, wer welche Abfäl le zu beseitigen hat. 8.Zu erhaltene Grünflächen und befestigte Flächen sind ausreichend gege n Beschädigung zu schützen. Benutze Flächen sind nach Benutzung in den u rsprünglichen Zustand zu bringen. 9.Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Bauge ländes, durch Festlegung der Möglichkeiten über die Anfahrten, die Heran führung von Baustrom, Fernmeldeanschluss und Bauwasser und die Ableitung von Oberflächen-, Tages-, Grund- und Abwasser in eigener Verantwortung volle Klarheit zu verschaffen.
Vorbemerkung
1 Rohbauarbeiten
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Rohbauarbeiten
1.09 Putzarbeiten
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Putzarbeiten