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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
07 Trockenbau
07
Trockenbau
ZTV Trockenbauarbeiten ZTV Trockenbauarbeiten
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden ZTV gelten allgemein sowie übergreifend für sämtliche zu erbringende Leistungen.
Sämtliche Hinweise zur Ausführung sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. Bei der Kalkulation der Preise sind diese und weitere Detailentwicklungen durch die noch zu erstellende Ausführungsplanung des AN, zu berücksichtigen. Zusätzlich sind nachfolgend beschriebene Leistungen Sache des AN und für die Preisbildung maßgebend.
2. Stoffe / Bauteile
Die zu den in den Positionen beschriebenen Erzeugnissen und Materialien zugehörigen Herstellervorschriften und Verlegeanleitungen sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Alle beschriebenen Leistungen sind einschließlich Lieferung und Montage zu kalkulieren.
Die bauphysikalischen Eigenschaften und Prüfzeugnisse sämtlicher Bauteile sind dem AG vor Ausführungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen bzw. vorzulegen.
Bauteile aus Metall sind nur in korrosionsgeschützter Ausführung zulässig.
Für alle Stahlbauteile von Unterkonstruktionen ist Feuerverzinkung gefordert.
Alle Bauwerksbefestigungen haben ausschließlich mit bauaufsichtlich zugelassenen Schraub- und Dübelbefestigungen zu erfolgen.
Es sind ausschließlich Dämmstoffe der Baustoffklasse A "nicht brennbar" gem. DIN 4102-1 zugelassen, soweit nicht gesondert in den Positionen erwähnt.
3. Ausführung
Bei der Kalkulation der Einheitspreise der Positionen sind nachfolgende Hinweise zu beachten:
Sämtliche Gerüst auch über 2 m Arbeitshöhe, sowie Treppenhausgerüste mit Ausbildung von Plateauflächen.
Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach theoretischen Maßen. Sämtliche Einmessung der Bauteile ist von dem im Gebäude vermaßten Haupachsen vorzunehmen. Nur im Ausnahmefall (wenn eine Anpassung auf ein vorhandenes Bauteil erfolgen muss, d.h. Oberflächenbündigkeit etc.) ist von diesen theoretischen Maßen nach Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung davon abzuweichen.
Bauphysikalische und brandschutztechnische Anforderungen dürfen nicht durch in Gipskartonbauteile integrierte TGA-Bauteile und/oder EInbauten beeinträchtigt werden, z.B. bei gegenüberliegenden Schalterdosen.
Schallschutzanforderungen dürfen nicht durch in Gipskartonbauteile integrierte TGA-Bauteile und/oder EInbauten beeinträchtigt werden, z.B. Leitungsdurchdringungen Lüftung, Heizung, ELT-Kabel, Sprinkler u.s.w.
Bei doppelter Beplankung sind die Plattenstöße versetzt nach Herstellervorschrift anzuordnen.
Die Stöße der Gipskartonplatten sind stumpf auszuführen und anschließend, ebenso wie sichtbare Befestigungsmittel, malerfertig zu verspachteln.
Beplankungen in Sanitärbereichen sind aus imprägnierten Gipskartonbauplatten u. zugehörigen Spachtelsystemen, doppelt beplankt, herzustellen.
Beplankungen in Küchenbereichen und sonstigen Bereichen mit Epoxidharzabdichtungen (z.B. Duschen) sind aus Zementbauplatten, doppelt beplankt, herzustellen.
Alle Anschlüsse von Gipskartonbauteilen an andere Bauteile, sowie freie Wandenden sind mit Kantenschutzprofilen auszuführen. Sichtbare Randwinkel, Deckleisten und Schatten-Fugen-Deckleisten sind an den Ecken und auf den Begrenzungsflächen mit Gehrungsschnitten zu stoßen.
Schattenfugen sind grundsätzlich schwarz hinterlegt auszuführen. Sollte dies nicht möglich sein, ist alternativ der dahinterliegende Hohlraum inkl. Installationen schwarz wegzustreichen.
Die Unterkonstruktion der Metalldecken o.ä. in den Aufzugsvorräumen/Schleusen Treppen/ den WC- und Mieterbereichen ist grundsätzlich mit Sonderprofilen auszuführen, um die verminderten Konstruktionshöhen einzuhalten.
Grundsätzlich sind alle Anschlüsse zwängungsfrei auszuführen und frühzeitig mit den jeweiligen Auftragnehmern abzustimmen. Alle Anschlüsse an Deckenbauteile (z.B. StB.-Decken u. abgehängte Deckenschürzen usw.) sind unter Berücksichtigung statischer Vorgaben mit gleitenden Anschlüssen auszuführen.
Eine Grund- und Nachverspachtelung, zusätzliche Spachtel- und Schleifvorgänge gem. Punkt 3.2.2. Absatz 2 der DIN 18340 sind entsprechend Nebenleistung und in den Angebotspreis der Leistungen einzukalkulieren.
Bauwerks- und Bauteilfugen müssen übernommen werden. Sie sind in der Oberfläche mit Fugenprofilen auszuführen uns dauerelastisch, überstreichbar zu versiegeln (Fugenbreite ca. 10 mm).
Einzubauende Dämmstoffe sind über der gesamten Fläche dicht gestoßen und abrutschsicher zu verlegen und an begrenzende Bauteile anzuschließen. Hohlräume zwischen Tür- oder Fensterzarge und den flankierenden Ständerprofilen sind mit Faserdämmstoffen auszustopfen.
Türöffnungen sind im Leibungs- und Sturzbereich grund- sätzlich mit verstärkten Ständern herzustellen.
Je nach Erfordernis von Brand u. Rauchschutztüren sind die Leibungen von Türöffnungen mit GK zu beplanken. Der AN hat sich frühzeitig mit dem AN-Türen hierüber abzustimmen.
WC-Installationswände u. WC-Voratzschalen sind nach Erfordernis der TGA-Wandinstallationen mit verstärkten Ständern herzustellen.
Wandkonstruktionen die raumbildend als Schacht geplant sind, sind mit verstärkten Ständern herzustellen.
Es gelten die Anforderungen an die Oberflächenqualität gem. dem Merkblatt für Putzoberflächen im Innenbereich vom Bundesverband der Gipsindustrie für Gipsputze und Zementputze. Die Oberflächen sind in den jeweils in den Positionen beschriebenen Qualitätsstufen (Q-Stufen) auszuführen.
4. Nebenleistungen
Zusätzlich sind folgende Leistungen Sache des Auftragnehmers und für die Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten / zu berücksichtigen:
Alle durch die Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen und Anforderungen, insbesondere an den Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz, sowie lüftungstechnische Anforderungen.
Alle Versuche zum Nachweis der Standsicherheit am Bauwerk, Dübelauszugsversuche, Schlagversuche, sind vorzusehen.
Sämtliches Herstellen und Anlegen von Aussparungen, z.B. für Schalter, Rohrdurchführungen, Kabel, Pfeilervorlagen.
Sämtliches Anarbeiten nach montierter Installation an die durchdringenden Installationen in Art und Ausführung der geforderten Qualitäten des Brand- u. Schallschutzes.
Für alle Stahlbauteile von Unterkonstruktionen ist Feuerverzinkung gefordert.
Alle Übergänge unterschiedlicher Baustoffe sind zu Überspannen.
Sämtliches Anbringen von Einputzschienen, Eckschutzschienen, Richtwinkeln, Leisten, in der Fläche und an allen Innen- und Außenecken, sowie an allen Anschlüssen zu anderen Bauteilen, aus nicht rostenden Materialien.
Abgehängte Deckenschürzen sind mit verstärkten Tragprofilen aus Stahlrohrprofilen (z.B. MSH-Profile) zu erstellen. Bei Erfordernis sind aussteifende Schrägabspannungen zu Rohdecke vorzusehen, wenn es die Dichte der TGA - Inst. zulässt.
Sämtliche erforderlichen Arten des Korrosionsschutzes.
Herstellung von Bewegungsfugen bei Gipskartonflächen nach Erfordernis.
Herstellung von freien Wandenden, T-Verbindungen von GK-Wänden, Leibungen an begrenzende Mauerwerks-/ StB-Bauteilen, wenn nicht als gesonderte Position aufgeführt.
Herstellung, Anarbeitung bzw. Anpassung und Schließen von Aussparungen für Türen, Fenster, Nischen, Stützen, Pfeilervorlagen, Rohre, Einzelleuchten, Lichtkuppeln, Lüftungsauslässe, Schalter, Steckdosen, Kabel, Oberlichtbänder, Führungsschienen, Einbauteile, Revisionselemente, Profile, Leisten und dergleichen. Herstellung von Auskragungen, Abstufungen und Aufkantungen.
Alle Zuschnitte, schräge, runde rundverlaufende Schnitte von Bekleidungen z.B. an Decken u -segeln, Wänden, Schürzen, Böden sind vorzusehen.
Sämtliches Herstellen von Öffnungen für Türen, Fenster, Tür- und Fensterumrahmungen.
Sämtliche erforderlichen Einbauteile (z.B. Revisionsklappen) sind in gleicher Oberflächenqualität wie die Hauptansichtsflächen einzubauen mit den gleichen Anforderungen an Feuchte-, Schall- und Brandschutz.
Sofern statisch erforderlich, sind die Anschlüsse der Trockenbauteile an andere Bauteile gleitend auszubilden (z.B. erhöhte Deckendurchbiegungen). Die maßgebenden Durchbiegungen sind eigenverantwortlich zu berücksichtigen.
Stöße von Gipskartonbauplatten sind stumpf auszuführen, mit Gewebebändern zu überdecken, und anschließend zu verspachteln.
Die Abhängekonstruktionen von Unterdecken sind auf die im Deckenzwischenraum verlegten Haustechnik- installationsleitungen auszurichten.
Alle Trockenbauteile bzw. ihre Unterkonstruktionen sind für die erforderlichen Decken- / und Wandmontagen anderer Bauteile, z. B. Türen, Einbaumöbel, Sanitärobjekte, Elektroeinbauten, Elektroaufbauten, zusätzlich statisch ausreichend auszusteifen.
Durchdringungen in Trockenputzbauteilen (z.B. Rohrleitungen und Kanäle) sind elastisch an die Trockenputze anzuschließen. Der Anschluss an andere Bauteile (Fassade, Kernwände, etc.) erfolgt im Regelfall elastisch durch die Einlage von Moosgummistreifen.
Besondere Maßnahmen zum Schutz von angrenzenden Bauteilen, wie Abkleben von Fenstern und Türen, eloxierten od. pulverbeschichteten o.ä. Teilen, technischer Einrichtungen, Abdeckung von Belägen, Schutzab- deckungen, Staubwände, etc. einschl. Lieferung der hierzu erforderlichen Stoffe.
ZTV Trockenbauarbeiten
07.01 Bauabschnitt 1
07.01
Bauabschnitt 1
07.02 Bauabschnitt 2
07.02
Bauabschnitt 2