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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhaben Das Bauvorhaben Neubau eines Nahversorgungszentrums, befindet sich in 42109 Wuppertal- Elberfeld, Uellendahler Straße 402-408.
Das südlich der "Uellendahler Straße", derzeit mit diversen Einzelhandelsflächen belegte Grundstück, soll grundsätzlich neu strukturiert werden und darüber hinaus eine zusätzliche Wohnnutzung erhalten.
Die bei der vorliegenden Planung berücksichtigten Themen waren hierbei
1. Städtebauliche Neuordnung des gesamten Areals
2. Schaffung eines halböffentlichen Platzes südlich der "Uellendahler Straße"
3. Bewahrung der geschichtlichen Identität - "griechische Schule"
4. Schaffung eines neuen, modernen Nahversorgungs-Angebotes
5. Schaffung eines neuen Wohnraumangebotes
6. Renaturierung von Grünflächen
7. Wiederherstellung des freien "Mirker Bachlaufes" im Bereich der derzeitigen Überbauung
Die gegebene Topografie des Grundstückes begünstigte die Idee, die notwendigen Parkplätze für dasNahversorgungszentrum auf zwei Ebenen zu realisieren. Dadurch kann das notwendige Angebot von ca.230 Stellplätzen zentral, den Einzelhandelsflächen zugeordnet werden und vermeidet somit einen übermäßigen Versiegelungsgrad von weiteren Flächen. Die Gebäude des neuen Nahversorgungszentrum gruppieren sich somit um einen zentralen Platz, welcher die Funktionen Parken und die fußläufigen Erschließungen zu den Einzelhandelsflächen sowie die verkehrliche Erschließung zu dem unteren Parkdeck erfüllt. Die obere Freifläche ist zwischen den Parkflächen mit entsprechenden Grünflächen aufgelockert. Die fußläufige Erschließung der zwei Ebenen erfolgt mit einem Aufzug und einem zusätzlichen Fahrsteig.
Die Einzelhandelsflächen bilden einen Mix aus verschiedenen Angeboten - einem Vollsortimenter, einem Discounter und einem Drogeriemarkt. Ergänzende Einheiten - bestehend aus einer Bäckerei mit einem kleinen Café, einem Optikfachgeschäft, einem Blumenladen sowie einer Apotheke sind geplant und runden das Angebot entsprechend ab. Darüber hinaus finden derzeit Gespräche mit der Polizei statt, zwecks Einrichtung einer kleinen Polizeistation.
Im vorderen Bereich an der "Uellendahler Straße" wird ein halböffentlicher Platz vorgesehen, der die
Möglichkeit einer "kleinen Mitte" bietet. Diese Freifläche, als Platzfläche mit modernem Stadtmobiliar lädt
zum Verweilen ein und sichert die fußläufige Erschließung des neuen Quartiers. Zudem erhält dieser
Freiraum eine hochwertige Begrünung mit heimischen Gehölzen.
Der vordere Gebäudeteil der griechischen Schule bleibt erhalten und erhält im Erdgeschoss diverse Einzelhandelsflächen. Durch den Rückbau des derzeitigen Rewe-Marktes kann der Mirker Bachlauf in diesem Bereich wieder renaturiert werden und bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit einer späteren fußläufigen Wegeverbindung entlang des Bachlaufes über die angrenzenden Grundstücke hinaus.
Auf der südlichen Seite des Mirker Bachlaufes ist ein 4 bis 5-geschossiges Gebäudeensemble mit zirka 50 Senioren-Wohnungen vorgesehen. Die zwei gegenüberstehenden zweischenkliegen Gebäuderiegel bilden einen trapezförmigen Freiraum, welcher die Erschließung der einzelnen Treppenhäuser ermöglicht. Das Gelände der Wohnnutzung wird fußläufig durch eine Brücke mit dem nördlichen Grundstück verbunden. Die der Nutzung zugewiesenen Parkplatzflächen im unteren Parkdeck, können somit über die vorgenannte Fußgängerbrücke ebenerdig erschlossen werden. Über eine großzügige Freitreppe und einer zusätzlichen barrierefreien Erschließung wird das Nahversorgungszentrum zudem angebunden. Darüber hinaus werden einige Parkplätze für Kurzzeitparken / Besucherparken direkt im Bereich des Senioren-Wohnanlage über die vorhandene Straße "Am Wasserlauf" eingerichtet.
Die neue Einzelhandelsfläche für den "Rewe" wird mittels einer im unteren Geschoss angeordneten Anlieferung erfolgen. Die zwei anderen Einzelhandelsflächen auf der östlichen Seite werden imrückwärtigen Bereich angeliefert. Wichtig war hierbei, den Anlieferverkehr vom Individualverkehr möglichst zu trennen.
Die derzeitigen versiegelten Flächen im östlichen Bereich des Areals sowie das kleinere Bestandsgebäude
werden zurückgebaut.
Für das südlich der Uellendahler Straße gelegene Plangebiet wurde zur Deckung des Bedarfs an Nahversorgungsmärkten und Wohnungen ein Plankonzept entwickelt.
Die Stadt Wuppertal hat zur Revitalisierung und zur Umstrukturierung des Standortes die Aufstellung des Bebauungsplanes 1270 beschlossen. Gegenstand dieser Planung war die Schaffung von Planungsrecht für das Nahversorgungszentrum, inklusive ergänzender Nutzungen wie beispielweise einer Apotheke, einem Optiker und einer Bäckerei sowie für den Wohnungsbau.
Vor dem Hintergrund des voranschreitenden Klimawandels soll der Fokus auf eine behutsame und klimaschonende Entwicklung gelegt werden. Demnach ist zum Teil eine kompakte mehrgeschossige Bauweise sowie die Herstellung der erforderlichen Stellplätze auf zwei Ebenen, eine Durchgrünung des Gebietes, inklusive Dachbegrünung, Baumerhalt und Grünflächen vorgesehen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung desstädtebaulichen Konzeptes auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geschaffen. Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde, musste der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Grund dafür ist, dass dieser künftig ein Sondergebiet sowie eine Wohnbaufläche darstellen soll.
Auf dem nördlich des Mirker Bachlaufes gelegenen Grundstücks mit einer Grundstücksgröße von 23.345qm, befinden sich die Bauteile 1 bis 4 - auf dem südlichen Grundstück befindet sich das Bauteil 5. Gegenstand der Abfrage sind die Bauleistungen für die Bauteile 1.01,1.02 sowie 2 bis einschl. 4.
Bauteil 1.01 Vollsortimenter REWE
Bauteil 1.02 Arztpraxen_ ca. 740qm, NGF / Ebene +1
Bauteil 1.03 Bestandsgebäude Griechische Schule ( nicht Gegenstand der Aussschreibung)
Bauteil 2 offene Parkebenen
Bauteil 3 Discounter LIDL
Bauteil 4 Drogeriemarkt DM
Bauteil 5 Wohnen (nicht Gegenstand der Ausschreibung)
DGNB Zertifizierung Gold
Der AG wird durch Zertifizierung DGNB Gold angestreben. Einzurechnen sind alle Leistungen die
in den beigefügten Unterlagen ersichtlich sind. Sollten nach Vertragsschluss zusätzliche
Anforderungen gewünscht werden, sind diese anzubieten.
Qualität der Baustoffe
Die Qualität der Baustoffe sind den beigefügten Unterlagen, Baubeschreibung der einzelnen
Bauteile, Grundriss, Schnitte, Leitdetails, TGA, Brandschutz- Bauphysikbeschreibung.
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen.
Grundlage der Ausschreibung sind nachfolgende Unterlagen, die dem Bieter gemeinsam mit der Ausschreibung übermittelt werden:
-Ausführungsplanung
-Statik
-EnEV
-Bodengutachten
-Baugenehmigung
Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an die Projektleitung der
Runkel Hochbau GmbH
Herr Markus Lopata
Tel . 0171-7769002
E-Mail: Markus.Lopata@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen zum Nachweis der DGNB Qualitätsstufe 4 Allgemeine Vorbemerkungen DGNB
Für den Neubau des Verbrauchmarktes in Wuppertal wird eine Zertifizierung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in der DGNB Version 2023 angestrebt. Hieraus ergeben sich Anforderungen an die Auswahl der einzubauenden Materialien, zur Minimierung des Risikos für die lokale Umwelt. Bestimmte Stoffe, Bauprodukte und Zubereitungen stellen eine Gefahr für Boden, Luft, Grund- und Oberflächenwasser sowie für Mensch, Flora und Fauna dar. Dies betrifft deren gesamten Lebenszyklus - von der Herstellung, der Verarbeitung auf der Baustelle, der Nutzung im (Gebäude-) Bestand sowie ihrer Beseitigung (Rückbau, Recycling, Deponierung). Die lokalen Risiken werden stoff- und produktbezogen bewertet. Die Anforderungen der DGNB sind in Stufen unterteilt und in einer Kriterienmatrix zusammengefasst (siehe Kriterienkatalog). Im vorliegenden Fall ist ein Nachweis der DGNB-Qualitätsstufe 4 gemäß der DGNB Kriterienmatrix für alle Materialien und Produkte sowie zugehörige Hilfsstoffe, wie Kleber, Grundierungen, Beschichtungen, etc. erforderlich. Im DGNB Zertifizierungssystem werden risikoreiche Material- und Stoffgruppen einzeln und produktbezogen abgefragt und bewertet. Berücksichtigt werden derzeit unter anderem folgende Stoffgruppen (als Produkte oder als Bestandteil von Rezepturen):
-Halogenierte und teilhalogenierte Kältemittel
-Halogenierte und teilhalogenierte Treibmittel
-Schwermetalle
-Stoffe, die unter die Biozid-Verordnung (528/2012/EG) fallen
-Stoffe, die unter die POP-Verordnung (850/2004/EG) fallen
-Gefahrstoffe gemäß CLP-Verordnung (1272/2008/EG)
-Organische Lösungsmittel und Weichmacher
-Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC nach REACH (1907/2006/EG))
Als besonders besorgniserregend werden Chemikalien/Stoffe eingestuft, die besonders gefährlich im Sinne der folgenden toxischen Endpunkte sind:
- krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (CMR)
- persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT)
- sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) sowie
- ähnlich besorgniserregend (z. B. endokrine Disruptoren)
Darüber hinaus sind Anforderungen an die nachfolgend aufgeführten Materialien, Werkstoffe, Produkte, die fertig auf die Baustelle geliefert werden, zu beachten, nachzuweisen und zu dokumentieren.
-Werkseitige Beschichtungen für Fenster, Fassadenbauteile, Türen, Zargen, Heizkörper, Systemtrennwände, Deckensysteme, Kälterohre: Gemäß dem Schutzziel (Vermeidung von VOC-Emissionen in die Umwelt) gilt als Nachweis die Einhaltung der Produktgrenzwerte der Kriterienmatrix. Die Einhaltung des Schutzziels kann alternativ durch den Beschichter / Betreiber von Abluftnachbehandlungsanlagen auch durch Nachweis der gesetzlichen Grenzwerte nach Verordnung 2010/75/EU anhand von aktuellen, behördlich akzeptierten Überwachungsprotokollen erfolgen.
-Bauseitige Beschichtung: Gemäß dem Schutzziel (Vermeidung von VOC-Emissionen in die Umwelt) gilt als Nachweis nur die Einhaltung der Produktgrenzwerte der Kriterienmatrix.
-Kunstschaum-Dämmstoffe hinsichtlich halogenierter Treibmittel
-Aluminium und Edelstahlbauteile hinsichtlich der Behandlung mit Cr-(VI)-Verbindungen
-Kältemittel in Kühlanlagen
-Fenster, Fußbodenbeläge und Wandbekleidungen aus Kunststoffen hinsichtlich Blei, Cadmium- und Zinnstabilisatoren
-Kunststoffe, Dämmstoffe, funktionale Beschichtungen, Dichtstoffe, Gummiprodukte u. a. hinsichtlich
-besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs nach REACH-VO)
-Bodenbeläge in Bezug auf Risikostoffe und Emissionen
Tragende Bauteile aus Holz wie Brettschichtholzbinder, Pfosten/ Riegel eines Tragwerkes und
- Fensterrahmen hinsichtlich biozider Wirkstoffe (chemischer Holzschutz nach DIN 68 800).
- Werkseitige Beschichtungen auf tragenden und nichttragenden Bauelementen des Holzbaues wie Lacke, Lasuren, Öle und Wachse hinsichtlich VOC.
- Werkseitige Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen wie Fassaden- und Akustikelemente, Türen, Verkleidungen an Decke & Wand, Parkett, Treppen und Fensterbänke hinsichtlich VOC. Die Einhaltung des Schutzziels kann alternativ durch den Beschichter / Betreiber von Abluftnachbehandlungsanlagen auch durch Nachweis der gesetzlichen Grenzwerte nach Verordnung 2010/75/EU anhand von aktuellen, behördlich akzeptierten Überwachungsprotokollen erfolgen.
- Holz, Holzprodukte, Holzwerkstoffe sind aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu beziehen. Nachweise müssen über PEFC, FSC oder gleichwertige Zertifikate erfolgen
Zur Erlangung des Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) müssen sich alle bauausführenden Firmen vertraglich zur Einhaltung der QNG-Anforderungen an die Schadstoffvermeidung nach Anlage "DGNB-Zertifizierung Ergänzung der Leistungsverzeichnisse-ENV1.2": QNG-Anforderungskatalog Dokument 3.1.3 verpflichten. Nach Fertigstellung ihrer erbrachten Leistungen müssen sie deren Erfüllung erklären. Es ist zu beachten, dass mindestens 70 % der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Hierfür müssen PEFC und FSC-Zertifi-kate vorgelegt werden. Zusätzlich müssen mindestens 30 % der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate
einen erheblichen Recyclinganteil haben.
Als Baustoffe mit erheblichen Recyclinganteil gilt:
- Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 in den maximal zulässigen Anteilen nach der jeweils gültigen Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb).
- Bei ungebundenen Erdbaustoffen aus zertifizierten güteüberwachten Recyclingmaterialien z.B. für den Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder im Bereich des Wegebaus auf dem Grundstück.
- Bei Pflanzsubstraten aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen wie Ziegelsplitt für
die Gebäude- und Landschaftsbegrünung. Zum Nachweis sind Zertifikate, Schlussrechnungen, Lieferscheine, Herstellererklärungen erforderlich.
Ziel ist die Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch Lärm, Staub, Schmutz und Abfall.
Die Einhaltung der u.s. Vorgaben wird in regelmäßigen Abständen vom AG (Bauleitung) kontrolliert und dokumentiert und sollte vom AN unterstützt werden. Der AN schult seine Mitarbeitenden und eventuelle Nachunternehmer bezüglich der folgenden Vorgaben und dokumentiert dies.
Lärmarme Baustelle
Grundsätzlich ist die Baustelle so zu planen, einzurichten und zu betreiben, dass der Baulärm den allgemeinen Geräuschpegel der Umgebung nicht überschreitet bzw. dieser mit geeigneten Maßnahmen reduziert wird. Es ist auf lärmmindernde Arbeitstechniken zu achten.
Die verwendeten Maschinen müssen dem aktuellen technischen Standard entsprechen und sollten nach Möglichkeit die Vorgaben nach RAL-UZ53 (Blauer Engel) einhalten. Es ist eine Liste der eingesetzten Baumaschinen mit Nachweis des Schallleistungspegels LWA zu führen und vor Einsatz entsprechend mit der Bauleitung abzustimmen.
Besonders lärmintensive Arbeiten sind vom AN vorab anzuzeigen und mit der Bauleitung und/oder SiGeKo abzustimmen.
Die Schutzzeiten gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG § 47) sind einzuhalten. Ist ein Einsatz außerhalb der Schutzzeiten unvermeidbar, ist eine Ausnahmegenehmigung einzuholen und entsprechend zu dokumentieren. Die Nachbarschaft ist darüber in Kenntnis zu setzen.
Staubarme Baustelle
Alle verwendeten Geräte und Maschinen müssen mit einer wirksamen und modernen Absaugmechanik ausgestattet sein. Der Staub ist umgehend an der Entstehungsstelle mit einem saugenden Verfahren oder idealerweise mit einem Feucht-/Nassverfahren zu beseitigen, sodass keine Ablagerungen entstehen. Wenn es technisch möglich ist, ist die Ausbreitung des Staubs in nicht betroffene Bereiche zu unterbinden.Bei der Auswahl der Materialien sind vorzugsweise staubarme Materialen zu wählen, zum Beispiel Granulate oder fertige Mischungen statt pulvriger Stoffe. Es ist eine Liste der eingesetzten staubarmen Baumaschinen und Geräte gemäß BG-Bau zu führen und entsprechend vor Einsatz mit der Bauleitung abzustimmen. Besonders staubintensive Arbeiten sind vom AN vorab anzuzeigen und mit der Bauleitung und/oder SiGeKo abzustimmen.
Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle
Boden und Grundwasser sind vor Verunreinigung durch Baustoffe, Betriebsmittel etc. zu bewahren. Stoffe mit H-Sätzen sollen vermieden werden und keinesfalls in Kontakt mit dem Boden kommen. Sollte die Verwendung solcher Stoffe unumgänglich sein, ist die Bauleitung zu informieren. Der Einsatz ist zu überwachen, jede Verunreinigung des Bodens ist der Bauleitung zu melden und fachgerecht zu sanieren. Auch die Lagerung umweltschädlicher Baustoffe ist zu beachten und mit der Bauleitung und/oder SiGeKo abzustimmen. Alle Maschinen sind regelmäßig auf schädliche Umweltwirkungen zu überprüfen (Ölaustritt u.ä.) und es ist ggf. umgehend Abhilfe zu schaffen. Zudem sollte der Boden vor starken mechanischen Einflüssen geschützt werden. Verdichtungen und Vermischungen von Bodenschichten sollten vermieden werden, zum Beispiel durch die Bewegung schwerer Geräte auf befestigtem Untergrund.
Abfallarme Baustelle
Es sind die gesetzlichen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einzuhalten. Abfall sollte grundsätzlich vermieden oder weiterverwertet werden. Ist dies nicht möglich, sind die Abfälle fachgerecht zu entsorgen nach mineralischen Abfällen, Wertstoffen, gemischten Bauabfällen und Problemabfälle. Durch eine sortenreine Trennung wird eine spätere Recyclingfähigkeit ermöglicht. Misch- und Problemabfälle sollten entsprechend vermieden werden. Umweltfreundliche Verpackungen bzw. geringe Verpackungsanteile sind bei der Wahl der Baustoffe zu bevorzugen (z.B. Großgebinde, verpackungslose Anlieferung, recyclebare Verpackungen etc.).Abfälle müssen direkt, spätestens beim täglichen Verlassen der Baustelle beseitigt werden.
DGNB Nachweisunterlagen
Der Nachweis der einzusetzenden Bauprodukte und Materialien kann über folgende Doku-
mente erfolgen.
-Technische Informationen
-Sicherheitsdatenblätter (SDB)
-Umweltproduktdeklarationen der Typen I und III und Herstellererklärungen zu Inhalts-
stoffen und Rezepturbestandteilen
-Herstellererklärung
-SVHC-Erklärung der Hersteller von Erzeugnissen.
Die Dokumentation der aufgeführten Werkstoffe, Produkte und Elemente muss mindestens folgende Angaben enthalten. Eine Excel-basierte Übersichtstabelle zur Abstimmung zwischen dem Auditor bzw. zuständigen Bauökologen und ausführendem Unternehmen wird zur Verfügung gestellt.
-Bauprodukt
-Hersteller
-Mengen- /Flächenangaben
-Beschreibung der einzelnen Schichten
-Nachweisdokument (TM, SDB, EPD, Herstellererklärung, ...)
-Rohstoffliste mit Herkunftsnachweis für die relevanten Materialgruppen
Prüfung und Freigabe
Die Prüfung und Freigabe der einzusetzenden Bauprodukte durch den Auditor bzw. zuständigen Bauökologen ist vor Einbau erforderlich. Dazu Soll-/Ist-Vergleich nebst Freigabeliste und Baustellenprotokolle der Materialkontrollen sowie Mängelanzeige / Mängelfreimeldung entsprechend Anlage 5 (siehe DGNB Kriterienkatalog Gebäude Neubau Version 2023 bei Fehlanwendungen).
Allgemeine Vorbemerkungen zum Nachweis der DGNB Qualitätsstufe 4
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung
des Auftraggebers.
Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. Falls der AN fremdsprachige Mitarbeiter einsetzt, hat er für die Übersetzung der nach UVV geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen.
Für die Baumaßnahme stellt der Auftraggeber einen SIGE-Koordinator. Seinen Anweisungen hat der Auftragnehmer unbedingt Folge zu leisten.
Neben den gesetzlichen Bestimmungen gelten auch die der autonomen Unfallversicherungsträger (vgl. §1 BGV A 1). Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Aufsichtführenden, einschließlich seiner Subunternehmer.
- die jeweiligen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
- den SiGePlan
- die Baustellenordnung
- die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften haben.
Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen.
Stellt der Auftragnehmer Mängel an sicherheitstechnischen Einrichtungen fest, sind diese unverzüglich der örtlichen Bauleitung bzw. der Objektüberwachung zu melden und es ist auf deren Abstellung hinzuwirken.
Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten. Der Auftragnehmer hat der Objektüberwachung und dem Koordinator nach BGV A1 und dem SiGeKo Name und Anschrift seiner Montageleiter bzw. Aufsichtführende und der Sicherheitsfachkräfte und Ersthelfer mitzuteilen.
Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen.
Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen
Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert vergütet.
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINES UND GELTUNGSBEREICH
Ausführungsgrundlage Zur Ausführung sind alle gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze, sowie die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien, Befestigungsmittel, Transport, Löhne und Geräte- und Krangestellungskosten sowie Kosten für: Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei Frost, Schnee, Eis und Regen, Vorkehrungen bei zu erkennender Gefahr, auch Dritten gegenüber; Verschnitt; evtl. Baustellenbeleuchtung; Sicherung von oberirdischen Leitungen und Kabeln; Arbeits- und Schutzgerüste.
Abdecken und Umwehren von Öffnungen über die eigenen Benutzungsdauer hinausgehend; Stemmarbeiten zur Herstellung von Auflagern, Verankerungen usw.; Höhenausgleichung und Unterlagen bei unterschiedlichen Höhen; Auswechselungen jeder Art; Sprießungen an Pfetten und Balken, soweit das Mauerwerk nicht vollständig ist bzw. eine Stahlkonstruktion zum Einbau kommt und bei zu erwartender Gefahr; Unterlagshölzer; Schraub- und Bohrarbeiten; Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen bzw. Arbeitsunterbrechungen und Baubesprechungen.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtungen der Vollständigkeit, d. h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Pos. zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Dies betrifft auch eventuelle Erschwerniszulagen. Ausführungs- und Gütebestimmung:
Die technischen Vorschriften für Bauleistungen - DIN EN 115 (Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen); DIN 4102 (Brandverhalten von Baustoffen); Richtlinien für Verwendung brennbarer Baustoffe im Hochbau - RbBH; Landesbauordnung; DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau); DIN 18164 Dämmstoffe für das Bauwesen); DIN 1055 (Verkehrslasten - Windlasten); DIN 18540 (Maßtoleranzen); außerdem ist der jeweils neueste Stand der Technik und/oder die anerkannten Regel der Technik zu berücksichtigen.
Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien und Bedingungen des Herstellers einzubauen.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Baustellen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton und Sichtmauerwerk.
Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik. Zusätzlich sind folgende technischen Bestimmungen zu beachten:
STOFFE UND BAUTEILE
- Anzubietende Fabrikate Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Typen oder Fabrikate anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 21, Nr. 2., soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. -
Die verwendeten Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein. Sofern für Stahlteile nach diesem Leistungsverzeichnis, einschlägigen Normen oder Richtlinien eine bestimmte Art von Korrosionsschutz nicht vorgegeben ist, sind mindestens folgende Anforderungen zu erfüllen: - Verwendung von Hutmuttern - nach der Ausführung zugängliche Anlagenteile: korrosionsgeschützt nach DIN 18363, verzinkte Oberflächen DIN 18363, - nach der Ausführung nicht zugängliche Anlagenteile, korrosionsgeschützt nach DIN 18363, verzinkte Oberflächen DIN 18363, Die Oberflächen sind vor dem Grundanstrich entspr. DIN 18363 Nr. 3.2.3.1.1 vorzubehandeln.
AUSFÜHRUNGSHINWEISE-
Der Auftragnehmer erhält als Grundlage für die Erbringung seiner Leistungen folgende Unterlagen:
- Zeichnungen Maßstab '1: 50 ',
Diese Unterlagen sind vom Auftragnehmer entspr. DIN 18360 Nr. 3.1.1 zu prüfen. - Anzufertigende Unterlagen Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind.
Folgende Unterlagen sind dem AG vorzulegen:
- Konstruktionszeichnungen bis zum Maßstab 1:10
- eventuelle zusätzlche statische Nachweise
Die genannten Unterlagen müssen mit den anderen Gewerken koordiniert werden und sind vor Beginn der Ausführung dem Auftraggeber zur Einsicht, Prüfung und Freigabe vorzulegen. -
Die Dokumentationsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen und vor der Abnahme in '3 '-facher Ausfertigung vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat in eigener Verantwortung alle Vorkehrungen zum Schutz anderer Bauteile, wie z.B. Sichtmauerwerk, Fenster, Türen, Dämmschichten, sowie sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zur Gewährleistung eines einwandfreien Brandschutzes zu treffen.
NEBENLEISTUNGEN
Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18360 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen: -Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinken) -Mustermontagen für folgende Baugruppen entfallen -Mustervorlagen für sichtbare Bauteile.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Fahrtreppen
01
Fahrtreppen
01.0010 Fahrtreppe/ Rollsteig, Förderhöhe 2980 mm, Palettenbreite 1000 mm, liefern und montieren Fahrtreppe/ Rollsteig, nach den geltenden Normen und Richtlinien, insbesondere DIN EN 115-1 (Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen) sowie den geltenden Arbeitsstättenrichtlinien und VDE-Vorschriften liefern und montieren. Einschl. aller erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie der Gestellung des Hebezeug.
Förderhöhe: 2980 mm
Geschwindigkeit: 0.5 m/s
Einspeise-Spannung: 3 x 400 V, 50 Hz, 230 V
Gerüst: Standard Gerüst
Stufenweite / Palettenweite 1000 mm
Neigung: 12°
Mittel-Auflager: Standard-Position
horizontale Paletten: 0 mm unten, 400 mm oben
Anordnung Parallel
Betriebsart: Lastabhängige Stern-Dreieck Schaltung
Regelwerk / Norm: EN115-1: 2017
Antriebstyp: Schneckengetriebe
Palettenketten: automatisch geschmiert
Handlauf-Führungsprofile: Edelstahl 1.4301, matt geschliffen
Balustraden-Typ: ESG-Glasbalustrade
Balustraden-Höhe: 1000 mm
Balustraden-Stöße: Balustraden-Paneel senkrecht zum Gerüst
Material und Farbe des Handlaufs: Gummi mit Stahlcordeinlage, schwarz
Material der Seitenverkleidung: Edelstahl 1.4301 in Abkantbauweise, matt geschliffen
Ausführung der Seitenverkleidung: Stöße senkrecht zum Gerüst Anordnung der Seitenverkleidung: einseitig
Material der Untersichtsverkleidung: Edelstahl 1.4301 in Abkantbauweise, matt geschliffen
Material der Dächer: Edelstahl 1.4301, matt geschliffen
Center Deck: Edelstahl 1.4301, matt geschliffen
Sockel-Material: Edelstahl 1.4301, mit Blechstärke 2 mm und klarer Gleitbeschichtung - ohne Sockelbürsten
Paletten-Typ: Aluminium
Paletten-Farbe: Silber (RAL9006) mit Rutschfaktor R11
Kamm-Material: Aluminium, natur
Handlauf-Einlaufbox: Kunststoff, Schwarz
Grubenabdeckung: Aluminium gerippt
Einkaufswagen-Abweiser:Gummiblock auf den Grubendeckeln
Weitere Komponenten sind in das Angebot einzukalkulieren:
-Betriebs-Umgebung Semi-Outdoor
-Korrosionsschutz für das Gerüst feuerverzinkt
-Wasserablauf im unterem Gerüstkopf mit Ölabscheider
-Motorschutz IP55 mit IP65 Klemmen
-Kettenabdeckung
-Gerüstheizung
-Kamm-Plattenheizung
-Kammplattenträger feuerverzinkt
-Taupunktheizung im Schaltschrank
-Handlaufheizung
-Handlauf-Führungsprofile Edelstahl 1.4301, matt geschliffen
-Schaltschranklüfter
-Wasserstandsmelder/Grubensensor
-Handlauf-Überwachung
-Schlüsselschalter tastend mit Halbprofilzylindern (tauschbar)
-Potentialfreie Kontakte
-Fußboden-Abhebekontakt
-Fehlstufen-Überwachung
-Bremslüftungsüberwachung
Erstellung der Werk- und Montageplanung, statische Berechnungen der Fahrtreppe und Berechnungen aller Befestigungspunkte auf bauseitiger Fundamentierung.
Fachgerechte Montage auf bauseitiger Fundamentierung bzw. im bauseitigen Grubenschacht, Anschluss an bauseitigen Verteiler (Stromversorgung), Justierung der Steuerung.
Die erforderlichen Einbauteile sind dem Rohbauunternehmen mit einer Ausführungsplanung für den Einbau zu überreichen. Der Einbau dieser erforderlichen Einbauteile wie Rüsthülsen, Ankerschienen und Lastaufnahmemittel nach Anlagenzeichnungen des Herstellers unter Berücksichtigung der Aufbau- und Verwendungsanleitung der Einbauteile sowie Reinigung dieser Einbauteile erfolgt bauseits.
Veranlassung und Begleitung der Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor der erstmaligen Inbetriebnahme.
Übergabe von Revisionsunterlagen wie Schaltplänn, CE-Konformitätserklärung etc. an den Auftraggeber. Einweisung des Betreiberpersonals.
Lage: Fahrtreppe/ Rollsteig PA_UG.02; Untergeschoss PA_UG.01 zu Erdgeschoss PA_00.01
01.0010
Fahrtreppe/ Rollsteig, Förderhöhe 2980 mm, Palettenbreite 1000 mm, liefern und montieren
2,00
St
02 Stundenlohnarbeiten Personal
02
Stundenlohnarbeiten Personal
Vorbemerkungen Verrechnungssätze für Löhne
Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten:
In ihnen sind enthalten:
- Lohn- und Gehaltskosten
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten
- Sozialkosten einschl. Sozialkassenbeiträge
- Gemeinkostenanteile
- Gewinn
Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tariflichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht,- Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet.
Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet. Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn-/ Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und statt dessen den Einsatz möglichst gleichwertiger
Arbeitskräfte anzubieten.
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlöhne ist erst nach ausdrücklicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistung wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind arbeitstäglich einzureichen.
Verrechnungssätze für Stoffe
Baustoffe frei Baustelle liefern einschl. abladen und Transport zur Verwendungsstelle. In den nachstehenden Verrechnungssätzen sind alle Zuschläge, nicht jedoch die Umsatzsteuer einzurechnen,
Verrechnungssätze für Geräte
Geräte-, Maschinen- und Kraftfahrzeugstunden. In den nachstehenden Verrechnungssätzen sind alle Zuschläge, die Kosten der Betriebsstoffe, nicht jedoch die Umsatzsteuer und die Löhne für das Bedienungs- und Fachpersonal eingerechnet. Abrechnung nach tatsächlicher Einsatzzeit sowie der tatsächlichen LKW-Nutzlast (ohne Erhöhung der Nutzlaststufe für Sonderfahrzeuge).
Nachweisleistungen werden nur auf Anordnung der Bauleitung des AG ausgeführt und müssen von ihr direkt bestätigt werden. Die Positionen sind Eventualpositionen.
Vorbemerkungen
02.0010 Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Vorarbeiter
02.0010
Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter
E
1,00
h
02.0020 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Facharbeiter
02.0020
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
E
1,00
h
02.0030 Stundenlohnarbeiten Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
02.0030
Stundenlohnarbeiten Helfer
E
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