Sanitärinstallation
Nachrüstung einer externen Bäckerei in einer bestehenden ALDI-Filiale
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichniss Sanitär Bäcker Leistungsverzeichnis über Sanitäre-Installation nach DIN 18 381 Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden ALDI Filiale 001      in 67489 Kirrweiler      Staatsstraße 1 Bauherr:    Firma    ALDI Süd Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG    c/o ALDI SE & Co. KG, Kirchheim    Rosengartenweg 11    67281 Kirchheim Architekt:    Ingenieurbüro    Claus Finzel    Alte Kasernstraße 1    97082 Würzburg Planung:    Ingenieurbüro Oppermann    Kirchstraße 1123    67691 Hochspeyer Tel.    06305/993613 Mail:   udo.oppermann@ibo-hsp.de Angebot über: Sanitär- Installation nach DIN 18 381 Angebotsabgabe: 30.10.2025 12:00 Uhr Ausführungsbeginn: 01. KW 2026 Ungeprüfte Angebotssumme incl. MwSt.: Euro........................................... Geprüfte Angebotssumme incl. MwSt.: Euro........................................... Mit der Unterschrift werden die Vorbemerkungen anerkannt. ........................................................................ ................................................................... Datum        Stempel         Unterschrift Allgemeine Vorbemerkungen Auftragsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen 1. Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden ALDI Filiale 001, in 67489 Kirrweiler, Staatsstraße 1 2. Vertragsgrundlagen Folgende Teile werden bei einer Vertragsschließung Bestandteile des Vertrages: - Leistungsbeschreibung mit positionsmäßiger Auflistung und eventuell mit Planunterlagen oder Kopieauszügen - Besondere Vertragsbedingungen - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Zusätzliche technische Vorschriften - VOB, Teil A, B + C in der neusten gültigen Fassung - Vorschriften der Landes-Bauordnung, Unfallverhütungsvorschriften sowi sonstige allgemein gültige Vorschriften, jeweils in der neuesten Fassung Mit der Abgabe des Angebotes verlieren die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie alle anderen Bedingungen des Anbieters ihre Gültigkeit und werden durch die Bedingungen der Leistungsbeschreibung ersetzt und anerkannt. 3. Der Auftraggeber behält sich vor weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. 4. Der AN hat vor der Vergabe den Nachweis über seine Haftpflichtversicherung vorzulegen. Der Versicherungsschutz ist bis zum Ablauf der Gewährleistung zu garantieren. versichert bei: ........................................................................ .......................... unter der Nr.: ........................................................................ .......................... - für Personenschäden in Höhe von Euro .............................................. - für Sachschäden in Höhe von Euro .............................................. - für Vermögensschäden in Höhe von Euro .............................................. Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzend zu den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen,  VOB Teil B, wird folgendes festgelegt. 1. Art und Umfang der Leistungen: 1.1 Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. 1.2 Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z.B. Fertigtreppen, Stahlbaudetails). 2. Vergütung: 2.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise für alle zu erbringenden Leistungen bis zum Abschluss der Baumaßnahme, falls nichts anderes festgelegt wird. 2.2 Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetterzulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. 2.3 Der AN stellt den AG von allen Forderungen Dritter frei, die in Zusammenhang mit der Durchführung der Vertragsleistungen entstehen, wie Gebühren an Behörden, Strafmandate, Schadensersatzansprüche, Forderungen von Nachunternehmern usw. 3. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, daß für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Alle sonstigen Unterlagen, die für den AG von Interesse sind, sind vor der Ausführung, spätestens jedoch vor der Abnahme in doppelter Ausfertigung zu übergeben. 4. Ausführung: 4.1 Genehmigungen für Nacht- und Feiertagsarbeit, zur Sperrung von öffentlichen Verkehrswegen sowie zur Benutzung von Nachbargrundstücken sind ausschließlich vom AN zu erwirken. Eine Vergütung hierfür erfolgt nicht. 4.2 Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die es ermöglicht, in deutscher Sprache mit den Mitarbeitern des AN zu verhandeln. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz Mahnung nicht nach so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. 4.3 Es ist ein Bautagebuch zu führen und dem AG zur Verfügung zu stellen. 4.4 Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufge- fordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. 4.5 Die Weitergabe von Bauleistungen durch den AN an Nachunternehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Der AN hat die volle Adresse des Nachunternehmers zu benennen. Der AN bleibt auf alle Fälle allein für die vertragsmäßige Erfüllung des Auftrages verantwortlich. Der AN übernimmt auch die Haftung für den von ihm beauftragten Nachunternehmer. 4.6 Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. 5. Haftung: 5.1 Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterla- gen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt. 5.2 Der AN ist verpflichtet, dem Architekten den Schaden zu ersetzen, der daraus entsteht, dass der AG oder Dritte ihn in Anspruch nehmen, obwohl die Leistung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Dies gilt auch, wenn die Fristen, in denen der AN zur Gewährleistung verpflichtet ist, abgelaufen sein sollten. Der Architekt ist berechtigt, seinen Anspruch unmittelbar in seinem Namen geltend zu machen. 6. Abnahme: 6.1 Es wird eine förmliche Abnahme nach VOB B § 12 Absatz 4 vereinbart. Die fiktive Abnahme nach VOB B § 12 Absatz 5 wird ausdrücklich ausgeschlossen. 6.2 Die Nachweise für Gebrauchsfähigkeit seiner Arbeit hat der Unternehmer auf seine Kosten vorzu- nehmen (Prüfzeugnisse, Prüfprotokolle, Druckversuche, etc.) 7. Gewährleistung: 7.1 Die Gewährleistungsfrist wird gem. VOB Teil B, § 13, Abs. 4 auf 5 Jahre verlängert und beginnt am Tag der Abnahme. 7.2 Die Parteien vereinbaren eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Bruttoschlussrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistung. Der Sicherheitseinbehalt kann durch Übergabe einer Bankbürgschaft gem. VOB Teil B, § 17, Abs. 4 abgelöst werden. 7.3 Die Gewährleistungsfrist und der Gewährleistungsanspruch gehen in alle Fällen auf die Rechtsnach- folger über. 7.4 Durch Mängelrügen verursachte Kosten für Zeit, Porto, Telefon, Fahrt, usw. werden dem AN in Rechnung gestellt, oder können von der Schlussrechnung in Abzug gebracht werden. 8. Abrechnung: Alle Rechnungen, Aufmaße und sonstige Nachweise sind beim Architektur / Ingenieurbüro in 2-facher Ausfertigung vorzulegen. 9. Regiearbeiten und Nachtragsangebote: 9.1 Mit der Unterzeichnung der Stundenlohnzettel erklärt der AG lediglich, dass die Arbeiten erbracht sind. Ergibt eine spätere Nachprüfung, daß die Leistungen im Leistungsverzeichnis erfasst sind, werden sie nicht als Stundenlohnarbeiten vergütet, sondern im Rahmen des Vertrages. Entsprechend ist mit den Leistungen von Abschlagszahlungen auf Regiearbeiten keine Anerkennung als solche verbunden. Die eingesetzten Stundenlohnsätze sind Fest- preise, in denen sämtliche Zuschläge einkalkuliert sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung besteht. 9.2 Die Stundennachweise sind täglich zu führen und spätestens nach 5 Werktagen der Bauleitung vorzulegen. Später eingereichte Stundennachweise, wenn sie nicht mehr prüfbar sind, können nicht anerkannt werden. 9.3 Eventuell erforderliche Nachtragsangebote sind dem AG schriftlich und detailliert vorzulegen. Sie sind auf der Kalkulationsgrundlage des Hauptangebotes zu kalkulieren. Nachtragsangebote sind vor der Ausführung durch den AG bzw. dessen Bevollmächtigten zu bestätigen. 10. Zahlung und Sicherheitsleistungen: 10.1 Abschlagszahlungen erfolgen in Höhe von 90 % des Wertes der einwandfrei und nachgewiesenen Leistungen (steigendes, gemeinsames Aufmaß) 10.2 Nach der Vorlage der Schlussrechnung erfolgt innerhalb der in VOB Teil B, § 16 festgelegten Frist eine weitere Zahlung bis zu einer Höhe von 90 % des unbestrittenen Anspruches, einschl. der Mehrwertsteuer. Der AG behält sich vor: Die Festlegung der anerkannten Schlussrechnungssumme und die Schlusszahlung erfolgen nach Vorlage und Prüfung aller Schlussrechnungen, damit evtl. in anderen Rechnungen enthaltene Schadensersatzansprüche auf- gerechnet werden können. 10.3 Der AN verpflichtet sich, festgestellte und nachgewiesene Überzahlungen jederzeit innerhalb von 12 Tagen zurückzuzahlen. 11. Vertragsstrafe Als Vertragsstrafe wird bei einer schuldhaft verursachten Überschreitun der Vertragsfristen durch den AN eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Nettoschlussrechnungssumme pro Werktag geltend gemacht. Die anfallende Vertragsstrafe ist in der Höhe nach unabhängig von der Dauer der Fristüberschreitung - auf höchstens 5 % der Nettoschlussrechnungssumme begrenzt. 12. Urheberrecht: Veröffentlichungen sind nur mit Genehmigung des AG und des Architekten Ingenieurbüro zulässig. 13. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen. 14. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Im gegenseitigem Einvernehmen kann ein Schiedsgericht angerufen werden. Während der Streitigkeiten darf der Unternehmer ohne vorherige Zustimmung des Bauherrn seine vertraglichen Arbeiten weder ganz noch teilweise einstellen. 15. Verbot von Abtretungen: Dem AN ist es untersagt, Ansprüche gegenüber dem AG an Dritte abzutreten. Besondere Vertragsbedingungen 1. Ausführungszeiten - Die Arbeiten sollen voraussichtlich in der (siehe techn. Beschreibung ausgeführt werden. Bei Angaben von Fristen nach Werktagen behält sich der Auftraggeber die datumsmäßige Festlegung im Auftragsschreiben vor. Der Bauzeitenplan wird mit dem BLV zugeschickt 2. Eine Auftragsvergabe kann aufgrund nicht vorhandener Kapazitäten nicht erfolgen. 3. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Baugenehmigung. Sollte die Baugenehmigung durch die Genehmigungsbehörde nicht erteilt werden, wird die Ausschreibung ersatzlos zurückgezogen. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, Schadensersatz etc. können nicht erhoben werden. 4. Vertragserfüllungsbürgschaft Spätestens 10 Werktage nach Auftragserteilung und nach Aufforderung des AG bzw. der Bauleitung ist dem AG eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme durch eine Bankbürgschaft vorzulegen. 5. Bauwesenversicherung: Der AG schließt keine Bauwesenversicherung ab. 6. Zugangswege/Lage und Örtlichkeit der Baustelle: Der Zugang kann über die öffentliche Straße zum Grundstück erfolgen. Es handelt sich um einen eingeschossigen Verkaufsmarkt. Sofern zur Dachdeckung Aufzüge, Kräne o.ä. auf der Straße aufgestellt werden, hat der AN sich um die hierzu notwendigen Genehmigungen bei der Stadt zu kümmern. Bereiche für Lager- und Arbeitsplätze auf dem Grundstück sind mit dem Bauherren bzw. mit der örtlichen Bauleitung abzusprechen. 7. Örtliche Bauleitung: Die örtliche Bauleitung wird für den Bauherren durch den beauftragten Vertreter, in diesem Fall dem Ingenieur- und Planungsbüro Finzel, Alte Kasernstraße 1, 97082 Würzburg durchgeführt. Anordnung Dritter dürfen nicht befolgt werden. 8. Für die einzelnen Gewerke sind von den Auftragnehmern die verantwortlichen Fachbauleiter bei Auftragserteilung schriftlich zu benennen. Die bezeichneten Personen sind rechtsverbindliche Ansprechpartner des AG oder dessen Vertreters an der Baustelle. 9. Behindert der AN andere Firmen bei der Durchführung ihrer Leistungen durch lagernde Materialien und Belegung von Räumen in der Baustelle, so sind die notwendigen Umdispositionen auf Verlangen des AG unentgeltlich und umgehend vorzunehmen. Muß eine Beseitigung durch Veranlassung der Bauleitung erfolgen, werden die Kosten von der Rechnung des Verursachers in Abzug gebracht. 10. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbe- seitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12. zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzügl. zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Wird die Entsorgung vom Unternehmer trotz Aufforderung unterlassen, wir diese durch einen Dritten ausgeführt und der Aufwand dem AN in der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 11. Der Bauhauptunternehmer hat mit der Aufnahme der Arbeiten die entsprechenden Anschlüsse für Baustrom und -wasser auf seine Kosten herzustellen und den Nachfolgehandwerkern zur Verfügung zu stellen. Sofern diese später als Hauptanschlüsse verwendet werden können, übernimmt der AN die Kosten hierfür. Die anfallenden Verbrauchskosten werden anteilig auf alle beteiligten Handwerker umgelegt. Die Verbrauchskosten werden dem Bauhauptunternehmer vergütet. Bauseitige Umlagen, die während der Bauzeit anfallen und anteilig auf alle Unternehmer umgelegt werden. Dies betrifft folgende Insgemeinkosten der Baustelle: - Bauwasser - Baustrom - Container - etc. Die Umlage beträgt pauschal 0,35 % der Nettoabrechnungssumme, jedoch maximal Euro 1.000,00 je Gewerk. Vertragsbedingungen Technische Gebäudeausrüstung 1. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich für komplette Lieferung Montage einschließlich allem Zubehör, die zur betriebsfertigen und einwandfreien Funktion gehören. 2. Am Leistungsverzeichnis sind keine Änderungen vorzunehmen. Abweichende Ansichten sind durch Begleitschreiben oder in Form eines Nachtragsangebotes gesondert bekanntzugeben. 3. Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektrofirmen haben sich unter Führung der Bauleitung gegenseitig von vornherein auf eine reibungslose Rohrführung abzustimmen, wobei im allgemeinen Installations-, Kanal- und Abflussrohre den Vorrang haben werden. Wasser- und Heizungsrohre sind parallel aufzubauen und die Befestigung gleichartig zu gestalten. Die Firmen haben sich bei der Montage der Hauptträger und Rohrschellen soweit abzusprechen, das ein Befestigungsfabrikat Verwendung findet. Im Regelfall wird die Grundkonstruktion von der Heizungsfirma geliefert. 4. Die beauftragte Firma hat der am Bau beschäftigten Elektrofirma nach Montagebeginn genau die Montageplätze aller nötigen elektrischen Anschlüsse zu bezeichnen und alle Anschlusswerte zur Bemessung der erforderlichen Leistungsquerschnitte anzugeben. Nachträglich erforderliche Änderungen oder Ergänzungen gehen zu Lasten des Unternehmers. 5. Nach Möglichkeit hat die Sanitär- und Lüftungsfirma dafür zu sorgen, dass die von ihnen benötigten Motorschutzschalter, Zeitschaltuhren etc. mit im Schaltschrank der Heizungsfirma eingebaut werden. Die entsprechenden Geräte werden der Heizungsfirma zur Verfügung gestellt. 6. Örtliche Nachstemmarbeiten, die beim Rohbau in den Aussparungsplänen evtl. nicht erfasst worden sind, z.B. für Muffen-, Schlitzausweitungen, waagerechte und senkrechte Heizkörperanschlüsse und Anschlussschlitze zu den Einrichtungsgegenständen sowie waagerechte Wanddurchbrüche für die Verteilungsleitungen sind Sache der ausführenden Firma und sind mit aller Rücksicht auf den fertigen Baukörper durchzuführen. Diese Arbeiten gehören zur Rohmontage und sind dort mit einzurechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. 7. Stemm- bzw. Bohrarbeiten für Konsolen, Halter, Fixpunkte, Schellen, Aufhängungen etc. sind in den Preisen der Montage enthalten. 8. Alle Zementarbeiten wie Einmauern von Konsolen, Halterungen, Hängeeisen, Schellen etc. müssen vom Unternehmer einkalkuliert werden. Es darf kein Gips zum Einmauern verwendet werden. 9. Auf gute Ausdehnungsmöglichkeit und Schalldämmung ist zu achten. Alle Rohrschellen, Auf- hängungen, und Wandbefestigungen sind mit Gummieinlagen zu versehen. Befestigungen an Betonteilen erfolgen mit Metallspreizdübeln. Wand-, Decken- und Fußbodendurchführungen sind mit Mineralfaser-Schalen (nicht brennbar) zu versehen. 10. Alle unter Putz verlegten Rohrleitungen sind zu isolieren. In der Kalkulation sind die Form- und Verbindungsstücke mit einzurechnen, wenn eine separate Position im Leistungsverzeichnis nicht enthalten ist. 11. Bauseits verlegt werden die Stromleitungen sowie alle anderen Thermostat- und Elektroleitungen, soweit diese nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind. 12. Für Probeinbetriebnahme bzw. Druckproben wird bauseits Wasser, Gas, Öl, Strom, etc. zur Verfügung gestellt. 13. Der Unternehmer haftet für ordnungsgemäße Einlagerung aller Apparate und Materialien am Bau bis zur Montage. 14. Grundsätzlich wird eine fachtechnische und sorgfältige Ausführung, gemäß den z.Zt. gültigen Vorschriften und technischen Regeln, aller Arbeiten verlangt. Muster und Detailzeichnungen sind daher vor Ausführung zur endgültigen Genehmigung vorzulegen. 15. Der Unternehmer hat sein Werk und den Bau auf seine Verantwortung bis zur Übergabe von Schäden aller Art zu bewahren. Eine Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen. 16. Alle Rohrleitungen, auch in später verdeckten Kanälen oder abgehängten Decken, sind sauber, gerade und parallel und genau im Gefälle zu verlegen. Abstand der Rohre und Rücksicht auf die Isolierung - auch bei Kreuzungen etc. - genügend groß vorsehen, damit jedes Rohr einzeln isoliert werden kann. Regiearbeiten Diese Arbeiten dürfen nur auf Anforderung der Bauleitung ausgeführt werden. Der Auftragnehmer hat täglich Regielisten mit dem Materialverbrauch vorzulegen und bescheinigen zu lassen. Obermonteurstunden werden nur als Monteurstunden vergütet. In den Verrechnungssätzen sind enthalten: Allgemeine Unkosten, Sozialleistungen, Spesen, Steuern, Trennungszulagen, Auslösung, Werkzeugbereitstellung, Gewinn. a) Die Ausführung der Regel- und Schaltanlage muss von einer ausführenden Firma aus Gründen der Gewährleistung und der Koordination bearbeitet werden. Die Schalt- und Regelpläne sind dem Planungsbüro vor Ausführung der Schalt- und Regelanlage zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungs- und Genehmigungszeit beträgt 4 Wochen, d.h. dass diese Unterlagen eingereicht werden müssen, um einen Terminverzug auszuschließen. b) Ausführungsprojektierung In den Einheitspreisen der Schalt- und Regelanlagen müssen folgende Leistungen enthalten sein: Die Festlegung der Gesamtanlagenfunktion, gemeinsam mit dem Anlagenbauer. Das Erstellen der Schalt- und Regelpläne nach der neuen DIN 40719; Stücklisten, Ventillisten, Klemmpläne; Front-, Aufbau- und Aufstellungspläne der Schalttafeln; Funktionsbeschreibung; Bedienungs- und Wartungsanweisung; Prinzipschemata der Gesamtanlage; elektr. Positionspläne für die Elektroverdrahtung, Eintragung aller Regeldiagramme, Sollwerte, Führungsgrößen, Nachstellzeiten und P-Bänder in die Regelschematas. Klärung der Kabeleinführung, Türanschläge sowie Einbringung und Montage der Schalttafeln. Alle vorstehenden Unterlagen müssen, zusätzlich zum Genehmigungsexemplar, bei Abnahme der Anlage als Revisionsunterlage 3-fach abgegeben werden. Der Auftragnehmer erklärt hiermit: - dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat, insbesondere auch darauf, dass keine Seiten fehlen. - dass der Text in der Ausschreibung nicht unverständlich und nicht mehrdeutig ist. - dass er alle sonstigen preisbeeinflussenden Umstände geprüft und gewertet hat. - dass ihm bekannt ist, dass die Planungsunterlagen, die die Grundlage der Ausschreibung bilden, beim Planungsbüro eingesehen werden können. - dass er diese Ausschreibung ohne Einschränkung durch seine Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkennt. ........................................................................ .......................................................... Datum   Unterschrift/Stempel Zusätzliche Technische Vorschriften In Ergänzung der zusätzlichen technischen Vorschriften der VOB, Teil C, DIN 18 300, 18 306, 18 307, 18 381 und 18 421 sind folgende Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen bei der Erstellung der Anlage zu beachten. Gesetzliche und behördliche Vorschriften Verarbeitungsrichtlinien und techn. Vorschriften von Herstellern und Lieferanten einzelner Anlageteile DIN-Normen, VDI- und VDE-Richtlinien und sonst. techn. Vorschriften, soweit sie nicht schon in der VOB genannt sind Auflagen der Brandversicherungskammer Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft Vorschriften, Auflagen, Abfallentsorgungsvorschriften und Bedingungen der Kommunalbehörde
Leistungsverzeichniss Sanitär Bäcker
1 Los 1: Sanitärarbeiten Backraum
1
Los 1: Sanitärarbeiten Backraum
Pfandraum/Backraum
Pfandraum/Backraum
1. 1 Bewässerung
1. 1
Bewässerung
1. 2 Wärmedämmarbeiten
1. 2
Wärmedämmarbeiten
2 Los 2: Sanitärarbeiten Bäcker
2
Los 2: Sanitärarbeiten Bäcker
2. 1 Entwässerung Schmutzwasser
2. 1
Entwässerung Schmutzwasser
2. 2 Pumpen und Zubehör
2. 2
Pumpen und Zubehör
2. 3 Bewässerung
2. 3
Bewässerung
2. 4 Wärmedämmung
2. 4
Wärmedämmung