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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt L e i s t u n g s v e r z e i c h n i s
Art der Leistung:WDVS, Putz- und Stuckarbeiten
Bauvorhaben: Erweiterung Museum für Gegenwartskunst, Siegen
Bauort: Unteres Schloss, 1 (Zufahrt: Grabenstraße)
57072 Siegen
Bauherr: Museum für Gegenwartskunst Siegen gGmbH
Unteres Schloss 1
57072 Siegen
Angebot über: WDVS, Putz- und Stuckarbeiten
Deckblatt
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Kalkulationshinweise Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
1.0 Objekt und Baumaßnahme
1.1 Baugrundstück
Das Grundstück Unteres Schloss 1 liegt in zentraler und historisch bedeutsamer Lage der Innenstadt von Siegen zwischen unterem Schloss und den universitär genutzten Umgebungsgebäuden. Angrenzend befinden sich Fußgängerzonen, die Straßenführung ist aufgrund der historisch gewachsenen Struktur gewunden und stellenweise eng.
Die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der Kalkulation ist zwingend notwendig.
Das Museum ist derzeit in den Bestandsbaukörpern, bestehend aus dem ehemaligen, denkmalgeschützten Fernmeldeamt und dem Erweiterungsbau von 2000, beheimatet.
Als fremde Mieteinheit ist im Erdgeschoss des Erweiterungsbaus eine Gastronomie mit Küche und Lagerflächen vorhanden.
Es ist davon auszugehen, dass der Museumsbetrieb im Wesentlichen während der kompletten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt. Auf die Besucher, die Kunst, die Alarmsicherungen und die Belange des Denkmalschutzes ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Baustellenbetrieb ist hinsichtlich der Staub- und Lärmbelastung daraufhin anzupassen und stets abzustimmen.
Eigentümer:
Stadt Siegen. Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Bauherr:
Museum für Gegenwartskunst Siegen
Unteres Schloss 1
57072 Siegen
Bauort:
Unteres Schloss 1, 57072 Siegen
1.2
Baustellenerschließung / Baustelleneinrichtungsflächen / Bauablauf / Bauzeiten
Die Fläche für die Baustelleinrichtung befindet sich im Wesentlichen entlang der angrenzenden Straßen / Fußwege: Alte Poststraße, Grabenstraße, siehe auch beigefügten Baustelleneinrichtungsplan.
Eine Zufahrtsmöglichkeit besteht über die ansteigende Kohlbettstrasse, die auf der Höhe des Gebäudes schmal ist und dann in die Fußgängerzone übergeht.
Der Baumbestand ist alt und schützenswert, die dadurch begrenzten Durchfahrtshöhen sind beschränkt (Höhe 3,5 m).
Eine Besichtigung der Gegebenheiten ist dringend angeraten.
Eine Besichtigung von außen ist jederzeit und ohne Terminvereinbarung möglich.
Eine Besichtigung von innen kann nur während der Öffnungszeiten des Museums erfolgen und ist zuvor terminlich abzustimmen.
Baubeginn und Bauzeiten siehe Anlage Bauzeitenplan.
1.3 Bodenarchäologie
(gekürzt)
1.4 Gebäude / Liegenschaft
Die Stadt Siegen ist durch eine markante Topografie im Stadtbild geprägt. Die Lage am Unteren Schloss in Siegen befindet sich auf einer Höhe von ca.+256 m ü. NHN.
An der Schnittstelle des Platzes im Übergang zur Altstadtstruktur befindet sich das Museum für Gegenwartskunst. Das ehemalige Fernmeldeamt geht auf eine Bauzeit des späten 19. Jahrhunderts zurück.
Durch den Erweiterungsbau wird der Innenhof zu 100 % bebaut.
Ein zum Pyramidenstumpf abgeschnittenes Zeltdach nimmt die Dachform vom Bestand auf und bildet die quadratisch organisierten drei Hauptfunktionen Depot, Vortragssaal und Ausstellung ab. Die Trauf- und Firsthöhen werden dabei, aus dem Fernmeldeamt abgeleitet, aufgenommen. Das denkmalgeschützte Treppenhaus im Westen des Neubaus bleibt erhalten.
Der Fluchtweg hieraus, sowie auch aus den anderen Bestandstreppenhäusern ist jederzeit zugänglich zu halten.
Baubeschreibung:
Der Zugang zum Museum erfolgt über die Straße Unteres Schloss. Vom Foyer gibt es eine direkte Verbindung zum neuen Depot. Dieses liegt 4 Stufen abgesenkt zum Foyer, was eine Unterfangung des Bestandsbaukörpers erforderlich macht. Das Depot ist mit dem bestehenden Magazin im ehemaligen Fernmeldeamt verbunden.
Über einen Lastenaufzug werden die Ausstellungsräume in den Obergeschossen angebunden. Der Lastenaufzug ist die einzige vertikale Erschließung im Gebäude während der Bauzeit (Fluchtwege ausgenommen).
Der Neubau bedient sich der Infrastruktur der Bestandsgebäude.
Da die Alarmgrenze im Bestand - leicht umverlegt - aktiv bleibt, werden während der Baumaßnahme Provisorien für die Erschließung errichtet.
Im 1. Obergeschoss befindet sich die zweite Hauptfunktion, der Veranstaltungssaal. Dieser wird über die Galerie vom Bestand über zwei Zugänge mit einem vorgeschalteten Foyer erschlossen und bietet Platz für rund 150 Personen. Eine hohe Anforderung an die Raumakustik und an die Lichtplanung wird gestellt. Eine inklusive Hörakustik soll realisiert werden. Zur Entfluchtung des Raumes wird neben dem vorhandenen Rettungsweg, über das runde Treppenhaus im Altbau eine weitere Verbindung zum Treppenhaus an der Grabenstraße geschaffen. Der Lastenaufzug ist in diesem Geschoss als Durchlader organisiert und gleicht den Höhenversprung von ca. 60 cm zur Grabenstraße aus.
Das 2. Obergeschoss erschließt sich für die Besucher über das runde Treppenhaus oder barrierefrei über den vorhandenen Aufzug. Über einen Zugang wird ein fünfeckiger Ausstellungsraum mit Flachdecke erschlossen. Von hier gelangt man in den neuen Hauptausstellungsraum. Der quadratische Raum hat eine Abmessung von ca. 13,20 m auf 13,20 m. Die zur Ausstellung nutzbaren senkrechten Wände sind 4,75 m hoch, von da erstreckt sich ein unter ca. 53° geneigtes Schrägdach bis auf eine lichte Raumhöhe von ca. 11,30 m.
Das Erdgeschoss wird als WU-Stahlbetonkonstruktion mit integrierter Industriefußbodenheizung hergestellt.
Das Dach schließt mit einem Dachoberlicht ab.
Erschlossen vom Bestandstreppenhaus an der Grabenstraße wird die Haustechnikzentrale organisiert. Eine Wärmepumpe auf dem Dach kann so über kurze Wege erreicht werden.
Ein abgestimmtes Barrierefreikonzept wird umgesetzt. Alle Gebäudezugänge werden schwellenlos ausgeführt. Alle Geschossebenen des Erweiterungsbaus sind über einen Personenaufzug im Bestand erschlossen. Die erforderlichen Bewegungsflächen und Durchgangsbreiten in der Erweiterung sind sichergestellt.
Fassade und Dach
Der Einsatz der Materialien ist auf das Bestandsgebäude abgestimmt. Das Dach wird mit Naturschiefer gedeckt, das Fensterband samt Lisenen erhält Main-Sandstein Einfassungen, ebenso wie Türeinfassungen, Sockeln und Gesimsen.
Ausbau
Erdgeschoss:
Verbundestrich mit Anstrich.
Wand- und Deckenflächen verputzt mit Anstrich
TGA-Sichtinstallationen und Gemäldegalerieanlage.
1.Obergeschoss:
Eichenlamellen auf schwimmendem Heizestrich, im Vortragssaal schachbrettartig verlegte Dielen (Tafelparkett-Optik)
verputzte Wände mit Anstrich
Decke akustisch wirksame Deckenverkleidung, samt Wandverkleidung im Vortragssaal
Holz-Alu-Fenster mit außenliegendem Sonnenschutz und innenliegender Verdunklung.
Anlieferungsbereich mit Epoxidharzbeschichtung auf schwimmendem Estrich.
2. Obergeschoss:
Eichenparkett auf schwimmendem Estrich
verputzte Wände mit Anstrich
Decke verputzt mit absorbierender Decke
Oberlicht mit RWA, 3D Solarglas mit Verdunkelungsschutz und Tageslichtdecke
Umbauten im Bestand
(gekürzt)
Für die im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau stehenden notwendigen Maßnahmen im Bestand – Schließen von Fenstern, Erneuerung von Abhangdecken, Errichtung von Durchbrüchen u.a. für die Neuorganisation von Zu- und Abluft, sowie zur Entrauchung, sind Renovierungsmaßnahmen an Wand- und Deckenflächen erforderlich. Der Boden soll dabei geschützt werden und bleibt erhalten.
Die Türen im Übergang zum Bestand werden im Untergeschoss als Stahltüren ausgeführt. In den repräsentativen Bereichen, vor allem in den Obergeschossen, werden die Türen in Holz als Volltürblätter und Zargen ausgeführt.
2.0
Arbeitsumfang
2.1
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Arbeiten und Leistungen zur Erstellung von:
WDVS mit Putzfassade
Die wesentlichen Arbeiten umfassen:
Baustelleneinrichtung
Stellen von Gerüsten für die eigenen Arbeiten
Lieferung und Montage von Wärmedämmverbundsystemen einschl. Edelkratzputz an der Hauptfassade und an den Nebenfassaden in Streifen, einschl. aller Nebenarbeiten
2.2
Das Anfertigen der erforderlichen Aufmaß- und Abrechnungszeichnungen nach den Plänen des Architekten ist Sache des Auftragnehmers. Dieser Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren
3.0
Beschreibung der Zufahrten und Lagerplätze
3.1
Das Gebäude ist von der öffentlichen Verkehrsfläche erreichbar. Siehe auch Punkt 1.1 und 1.2.
3.2
Dem Leistungsverzeichnis ist ein Baustelleneinrichtungsplan beigefügt.
In dem Plan sind die angrenzenden Straßen, die Lagerflächen und Aufstellplätze der Container dargestellt. Kostenfreie Parkflächen stehen nicht zur Verfügung. Dauerhafte Lagerplätze stehen innerhalb des Gebäudes grundsätzlich nicht zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtung des AN ist mit der Bauüberwachung Hochbau, spätestens 14 Tage nach Beauftragung abzustimmen und schriftlich freigeben zu lassen, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben.
Achtung: innerhalb der BE-Fläche vor der Brasserie befindet sich im Gehweg ein Fettabscheider, der zugänglich bleiben muss.
3.3
Zusatzkosten und Aufwendungen, die aus diesen vorbeschriebenen Regelungen und Erschwernissen entstehen, werden nicht gesondert vergütet, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und mit den Einheitspreisen des Angebotes abgegolten.
4.0
Kalkulation, Aufmaß und Abrechnungen
4.1 Für die Kalkulation, Abrechnung der Leistung und Abnahmen gelten u. a. die beigefügten Unterlagen, sowie die nachstehenden Hinweise:
Es wird eine Objektbesichtigung empfohlen um u.a. die Thematik der An- und Abtransporte innerhalb und außerhalb der Baustelle zur Kenntnis zu nehmen. Dies gilt insbesondere für die Transportwege entlang der öffentlichen Flächen.
4.2
Tagelohnarbeiten erfolgen nur auf besondere Anweisung der Bauleitung und sind vor der Ausführung abzustimmen. Mit dem Stundenlohn sind alle erforderlichen Nebenkosten wie Aufsichtsstunden und Aufwendungen für die Einweisung auf der Baustelle abgegolten.
4.3
Die angebotenen Einheitspreise gelten für die komplette Ausführung einschl. Material, Lieferung der erforderlichen Materialien, Hilfsmittel, Gestellung der Geräte, Vorhaltung sämtlicher Gerätschaften und der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste zur Ausführung der beschriebenen Leistungen, sofern nicht anders beschrieben. Ebenso ist der Transport des Materials zur Arbeitsstelle in den Einheitspreisen entsprechend einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet.
5.0
Arbeitsunterbrechungen, Sicherheitshinweise und Schuttbeseitigung
5.1
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für den Bauablauf notwendigen Sicherheitsbestimmungen und Maßnahmen genau zu beachten. Dies gilt für die Einhaltung aller erforderlichen Vorschriften aus dem Arbeitsschutz, den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Versicherer.
Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist zwingend erforderlich. Unbefugten ist der Zutritt zur Baustelle zu untersagen, andernfalls obliegt dem Auftragnehmer die Haftung.
Für das Bauvorhaben wird ein Sigeko eingesetzt.
5.2
Alle vorhandenen Bauteile angrenzend zur Baumaßnahme sind während der Ausführungszeit vor Beschädigungen und Verschmutzungen mit geeignetem Material zu schützen. Insbesondere gilt dies für die Bestandsräumlichkeiten in Bereich der Zugänge zum Bestand, sowie für die denkmalgeschützte Fassaden des Telegrafenamtes und des Treppenhauses an der Straße.
5.3 Ein besonderer Hinweis gilt in diesem Zusammenhang dem Schutz der Personen, die sich ganztägig auf den angrenzenden öffentlichen Flächen rund um das Baufeld bewegen.
5.4
Der Einsatz von Baufahrzeugen sowie Lagerungen von Materialien außerhalb der zugewiesenen Plätze ist generell untersagt. Der Bauablauf ist so durchzuführen, dass eine Beschädigung der Bäume an den angrenzenden Straßen, sowie der Straßenflächen, Bürgersteige, Straßenlaternen, Beschilderungen, Parkscheinautomaten, Ladesäulen, Poller und Parkflächen unterbleibt.
5.5
Verkehrsflächen und Wegeflächen im Arbeitsbereich sind schuttfrei und besenrein vorzuhalten. Führt der Auftragnehmer die verlangten Reinigungen und Schuttentsorgungen nicht aus, kann der Auftraggeber eine Drittfirma einschalten und den Verursacher belasten. Für alle Schuttentsorgungen sind die erforderlichen Schuttmengen vorzusortieren und getrennt abzufahren, Sondermüll ist auf Nachweis zu entsorgen.
Insbesondere aufgrund der sehr begrenzten Baustelleneinrichtungsfläche ist Schutt und Müll kurzfristig abzufahren.
5.6
Der Schutz gegen Diebstahl und Beschädigung der angelieferten und eingebauten Baustoffe sowie
aller an der Baustelle vorhandenen und eingesetzten Materialien, Geräte und Baulichkeiten ist während der Baumaßnahme bis zur Abnahme Sache des Auftragnehmers. Ein verschlossener Raum / Lager im Inneren des Gebäudes steht nicht zur Verfügung.
5.7
Die Baustellenordnung ist einzuhalten.
6.0
Baumaßnahmen und Abwicklung
6.1 Baubeginn: siehe Formblätter zum Leistungsverzeichnis bzw. Bauzeitenplan in der Anlage.
Der Bauzeitenplan ist zur Durchführung der Arbeiten beigefügt. Der AN wird um weitere Detaillierung im Zuge seiner Arbeitsvorbereitung und im Rahmen der Werk- Montageplanung aufgefordert.
6.2
Die Bauleitung beabsichtigt einmal wöchentlich eine Baubesprechung mit den beteiligten Firmen durchzuführen, an denen jeweils ein verantwortlicher und entscheidungsbefugter Vertreter des AN teilzunehmen hat.
6.3
Für die Durchführung der gesamten Arbeiten muss durch den AN ein verantwortlicher Bauleiter eingesetzt werden, sowie täglich ein weisungsbefugter Polier an der Baustelle anwesend sein.
Mit Beginn der Bauarbeiten sind die mit diesen Aufgaben betreuten Personen schriftlich zu benennen. Die Baustelle ist im Übrigen mit ausreichendem Fachpersonal zu besetzen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen während der Ausführungszeit ständig auf der Baustelle anwesenden, verantwortlichen, der deutschen Sprache mächtigen Vertreter zu benennen und zur Verfügung zu stellen, der vom Auftragnehmer bevollmächtigt und verpflichtet ist, auf Verlangen des Auftraggebers an Baubesprechungen teilzunehmen und verbindliche Anweisungen des Auftraggebers entgegenzunehmen.
6.4
Es ist ein Bautagebuch zu führen, das wöchentlich der Bauüberwachung vorzulegen ist.
6.5
Die Ausschreibung ist in verschiedene Titel aufgeteilt mit zusätzlichen Vorbemerkungen und Hinweisen zu den ausgeschriebenen Positionen, deren Hinweise in den Kalkulationen zu berücksichtigen sind.
6.6
Gebäude- und Raumhöhen: Siehe Pläne der Anlagen und Positionen des Leistungsverzeichnisses. Im Gebäude werden seitens des Vermessers nach den Abbrucharbeiten bauseitig 1-2 Meterrisse je Geschoss angelegt.
7.0
Erschwernisse
7.1
Da das Telegrafenamt, sowie Treppenhaus 3 an der Grabenstraße, denkmalgeschützt sind und der Museumsbetrieb weiter aufrecht erhalten bleibt, müssen alle Arbeiten mit äußerster Vorsicht und in enger Abstimmung mit der Bauüberwachung durchgeführt werden. Schutzmaßnahmen sind in erforderlichem Umfang zu treffen. Unter Umständen ist mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen.
Arbeitsunterbrechungen von bis zu 5 Stunden pro Unterbrechung, maximal jedoch 3 x während der gesamten Bauzeit, sind in den Einheitspreisen enthalten und werden nicht gesondert vergütet. Bei längeren Abstimmungen muss der Auftragnehmer seine Arbeiten in anderen Teilbereichen der Baumaßnahme fortsetzen. Nach erfolgter Untersuchung steht der Teilbereich wieder für die weiteren Arbeiten zur Verfügung. Diese Flexibilität im Bauablauf wird nicht gesondert vergütet.
Die Arbeiten sind so einzuteilen, dass ausreichend Ausweicharbeiten zur Verfügung stehen.
7.2
Die Lärmbeeinträchtigungen müssen für benachbarte Einrichtungen, sowohl das Museum als auch die universitären Gebäude, so gering wie möglich gehalten werden. Der AN hat stets durch seine eigenen Überlegungen und Vorschläge am Erreichen des Erstellungsziels mitzuwirken.
7.3
Sämtliche Baustellenzugänge sind ständig geschlossen zu halten.
7.4
Kampfmittel: (gekürzt)
7.5
Aufgrund der räumlichen Enge und der Nähe zum denkmalgeschützten Museumsbereich ist davon auszugehen, dass Materialien, v.a. brennbare Materialien, nicht in der Nähe des Museums gelagert werden können. Die eigene Baustellenlogistik ist darauf abzustimmen.
7.6
Der Bauablauf, Arbeits-, Geräte- und Materialeinsätze und Montagen sind auf die Vorpunkte abzustimmen und jederzeit zu beachten.
8.0
Brandschutz während der Ausführung
8.1
Der für die Baumaßnahme verantwortliche Bauleiter des AN hat den Brandschutz für sein Gewerk sicherzustellen.
8.2
Während der Bauarbeiten sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen betrieblicher Art zu treffen. Auf das Merkblatt "Brandschutz bei Bauarbeiten" der Bau-Berufsgenossenschaft sowie des Verbandes der Sachversicherer wird hingewiesen. Im Gebäude dürfen brennbare Baustoffe und sonstige brennbare Gegenstände nur örtlich und mengenmäßig begrenzt gelagert werden. Dies gilt auch für Flüssigkeiten und Gase. Brennbare Abfallstoffe sind täglich aus dem Gebäude zu entfernen. Für brennbare Abfallstoffe sind auf der Baustelle grundsätzlich nicht brennbare Großbehälter (Container) aufzustellen, der Abstand von baulichen Anlagen muss mindestens 10m betragen. Da der Platz am vorliegendem Bauvorhaben nicht zur Verfügung steht, sind die Entsorgungen täglich zu organisieren.
8.3
Bei feuergefährlichen Arbeiten, z. B. Schweißen, Schneiden und artverwandte Arbeitsverfahren sowie beim Umgang mit offenem Feuer in Verbindung mit brennbaren Stoffen sind Brandschutzposten einzuteilen. Es sind geeignete Feuerlöschgeräte bereitzustellen. Nach Beendigung der feuergefährlichen Arbeiten sind Nachkontrollen durchzuführen. Auf die UVV; Schweißen, Schneiden und artverwandte Arbeitsverfahren (VBG 15) sowie das Merkblatt Brandschutz bei Bauarbeiten der Bau-Berufsgenossenschaften wird hingewiesen. Die Schweißerlaubnis ist zwingend vor Ausführung beizubringen.
8.4
Die Brandmeldeanlage der Bestandsgebäude ist in Betrieb.
Sollten in Bestandsräumlichkeiten Arbeiten stattfinden, sind diese über die Bauüberwachung anzumelden.
Die entsprechenden Rauchmelderzonen werden dann außer Betrieb genommen. Es ist eine Brandwache zu stellen. Dies ist miteinzukalkulieren.
8.5
Brennbare Baustoffe dürfen aus versicherungstechnischen Gründen nicht in der Nähe des denkmalgeschützten Museums gelagert werden.
Materialcontainer und Besprechungscontainer sind mit Funkrauchmelder auszustatten.
9.0
Vertragsgrundlagen / Vorschriften / Bestimmungen
9.1
Vorschriften/Bestimmungen: Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen, der VOB, der LBO NRW, AVV Baulärm, den DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden, den Arbeitsschutzbestimmungen sowie den Unfallverhütungsvorschriften sowie den Hinweisen der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten inhaltlich in ihrer jeweils neusten Fassung als Ergänzung der Leistungsbeschreibung.
9.2
Alle Eignungs-, Überwachungs- und Kontrollprüfungen sind nach den jeweils geltenden Vorschriften durchzuführen und die Ergebnisse der Bauleitung auszuhändigen. Es dürfen nur güteschutzüberwachte Materialien mit den entsprechenden Zulassungen eingebaut und verwendet werden. Diese Nachweise werden nicht gesondert vergütet und sind mit den Einheitspreisen des Angebotes abgegolten.
10.0
WC-Anlagen
Sanitärcontainer mit 1 wöchentlicher Reinigung sind vor Ort (entlang der Alten Post-Straße) werden seitens des AN Baustelleneinrichtung gestellt und organisiert.
11.0
Baustrom und Bauwasser
Die Herstellung des Baustromanschlusses an zentraler Stelle erfolgt.
Die Zuleitung zu den Verbrauchsstellen ist Sache des Auftragnehmers. Alle Leitungen, Kabel und Zubehör müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen. Eine Baubeleuchtung der Verkehrswege wird durch das Gewerk Elektro gestellt.
Der Bauwasseranschluss ist ebenso bauseits hergestellt.
Hydrant und Stromkasten befinden sich an der Ecke Kohlbettstraße/Grabenstraße, von dort werden über Versorgungsbrücken die Leitungen zu den Containeranlagen und an die Ecke Neubau zu Telegrafenamt gelegt.
12.0
Gerüste
Sämtliche Gerüste zur Erstellung der eigenen Leistungen sind, sofern nicht anders beschrieben, durch den Auftragnehmer in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Geschosshöhen siehe Schnitte.
Das Fassadengerüst für die WDVS-Arbeiten ist durch den AN WDVS zu stellen.
13.0
Baukran
Es wird bauseits kein Kran gestellt. Der AN Rohbau stellt für seine Arbeiten einen Kran, nach Ende der Rohbauarbeiten wird dieser abgebaut.
Der Einsatz eigener Hebewerkzeuge ist auf die jeweilige Ausführung abzustimmen, in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
14.0
Sonstiges
14.1
Die vollständige Konstruktionsplanung sowie die Werk-, Montageplanung ist soweit erforderlich durch den AN für das an ihn beauftragte Gewerk zu erstellen. Sämtliche dem Leistungsverzeichnis beigefügte Zeichnungen dienen zur Beschreibung der Bauteile sowie der Kalkulationshilfe für den Bieter und ersetzen nicht die eigene Konstruktionsplanung, bzw. die Werkstatt- und Montagezeichnungen. Dem Architekten/Planer sind vor der Ausführung der Arbeiten Systemdetails, Datenblätter, Zulassungen und Ausführungsbeschreibungen zu übermitteln, diese sind abzustimmen.
14.2
Toleranzen: Sofern Maße in den Plänen angegeben sind, sind diese stets vor Ort im Bestand zu überprüfen, da Toleranzen vorhanden sind können. Vorgegebene Fluchten gelten stets vor Maßangaben.
14.3
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
14.4
Der AG schließt eine Bauwesen/Bauleistungsversicherung ab.
Kalkulationshinweis
Alle vorbeschriebenen Vorbemerkungen und ZTV´s sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen und sind in die Einheitspreise des Angebotes einzukalkulieren.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Kalkulationshinweise
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination
01. Die Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung (BaustellV), die Vertragsbestandteil und von jedem Auftragnehmer durch Unterschrift anzuerkennen ist. Die BaustellV ist Bestandteil dieser Ausschreibung und entspricht den allgemeinen Regeln und Vorschriften und ist entsprechend zu beachten und anzuwenden.
02. Der Bauherr hat zum Zweck der Umsetzung der BaustellV einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) eingesetzt, die Verantwortung obliegt weiterhin dem Bauherren, siehe Baustellenverordnung §3, Abs. 1a.
03. Der SiGeKo wird die Baustelle in regelmäßigen Abständen begehen und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen achten. Seinen Informationen und Unterrichtungen zur Abstellung von Mängeln ist unverzüglich Folge zu leisten.
04. Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf gegenseitige Gefährdung, sowie Schutzmaßnahmen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind mit dem SiGeKo abzustimmen. Evt. zusätzlich erforderlich werdende Kontrollbegehungen des SiGeKo, die einzelne Auftragnehmer zu verantworten haben, werden dem betreffenden Unternehmen in Rechnung gestellt.
05. Jeder Arbeitsunfall ist der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zu melden, siehe SGB 7.
06. Die auf der Baustelle anwesenden Firmen haben untereinander einen Koordinator nach UVV "Grundsätze der Prävention", sowie nach Arbeitsschutzgesetz zu bestimmen.
07. Gemäß der BaustellV wird ein SiGe-Plan erstellt. Die Regelungen sind für alle auf der Baustelle tätigen Firmen Vertragsbestandteil und sind zwingend einzuhalten. Der SiGe-Plan wird auf der Baustelle sichtbar ausgehängt.
08. Sämtliche gemäß UVV, sowie geltenden Gesetzen und Verordnungen, erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind unmittelbar und parallel mit den Arbeiten aus- bzw. durchzuführen und gemäß Anweisung/Unterrichtung der Objektüberwachung des Architekten und des SiGeKo´s vorzuhalten, einschließlich eventuell erforderlicher Wartung und Reparatur.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG: allgemeine Grundpflichten), sowie §5, seine Arbeitsbedingungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und diese nach § 6 zu dokumentieren, damit rechtzeitig Gefährdungen abgestellt werden können.
09. Jeder Auftragnehmer hat die erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen während der Bauzeit auf der Baustelle gemäß ARS A4.3 und gem. 3. Abschnitt UVV 1 einzuhalten.
Folgende Unterlagen müssen dem SiGeKo mind. 2 Wochen vor Arbeitsbeginn unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden:
Bei Nicht-Einreichen der Unterlagen behält sich der Auftraggeber vor, die Arbeiten vor Ort zu untersagen.
Verzögerungen im Bauablauf und Behinderungen anderer Gewerke werden dem AN angelastet.
- Baustelleneinrichtungsplan
- Gefährdungsbeurteilung der Firma gem. §5 und §6 des ArbSchG
- Gefahrstoffliste mit Mengenangaben, auf gesondertes Verlangen
- Angabe der Nachunternehmer (Name, Anzahl der Beschäftigten, Einsatzdauer)
- Unterweisungsnachweis der Beschäftigten
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Angabe des Namens der Sicherheitsfachkraft
- Angabe der Namen der Sicherheitsbeauftragten auf der Baustelle, je Firma ab 20 Mann
- Angabe der Namen der Ersthelfer auf der Baustelle (min. 10 % der anwesenden Beschäftigten)
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination
Anlagenverzeichnis der Planunterlagen zum Leistungsverzeichnis : Anlagenverzeichnis der Planunterlagen zum Leistungsverzeichnis :
01 Allgemein:
Baustelleneinrichtungsplan: MGS_5_ARC_X_BSE_XXX_003_N
02 Bauzeiten / Baustellenablauf:
Bauzeitenplan: 250717_MGS Bauzeitenplan
03 Architektenpläne:
Grundrisse: MGS-5-ARC-X-GRU-E01-001-N, 1.Obergeschoss
Schnitt: MGS-5-ARC-X-SNI-A-A-001-N, Schnitt A
Ansicht: MGS-5-ARC-X-ANS-A-S-001-N
Details: MGS-5-ARC-X-DFE-XXX-001-N, 002-N, 003-N, 004-N, Fensterdetails
MGS-5-ARC-X-DFA-XXX-011-N, Sockelanschluss Fassade
MGS-5-ARC-X-DFA-XXX-014-N, Fassadendetail, Gebäudeecke
MGS-5-ARC-X-DTU-XXX-001-N, Anlieferungstür Fassade
MGS-5-ARC-X-DDA-XXX-005-N, Dachdetail, Traufe Pyramide MGS-5-ARC-X-DDA-XXX-008-N, 009-N, 012-N, 017-N, 019-N, Dachdetails,
aufgehende Bauteile
04 weitere Vereinbarungen: Hinweise BNB: Bewertungssystem nachhaltiges Bauen
Hinweise: Mindestanforderungen staubarmes Arbeiten auf Baustellen
BNB_BN2015_521_Auszug
Tabelle Steckbrief 116
Baustellenverordnung + Baustellenordnung
Anlagenverzeichnis der Planunterlagen zum Leistungsverzeichnis :
ZTV Allgemeines
Die ausgeschriebenen Oberputze und Fassadenfarben verfügen über eine langfristig hohe Resistenz gegenüber Algen- und Pilzbewuchs. Die ausgewählten Materialien sind besonders umweltschonend und enthalten keine auswaschbare Biozide. Sollen alternative Produkte angeboten werden, ist die erhöhte und langfristige Wirksamkeit gegen Algen und Pilze mittels Laborversuch oder einer anderen geeigneten Nachweismethode nachzuweisen. Produkte, aus denen Biozide ( auch verkapselte ) in Grund- oder Oberflächenwasser eingetragen werden können, werden nicht als gleichwertig anerkannt. Das ausgeschriebene WDV-System trägt das Umweltzeichen "Blauer Engel" (RAL-UZ 140). Sollen alternative Systeme angeboten werden, ist die Gleichwertigkeit der angebotenen Systeme nachzuweisen.
Siehe auch Vorgabe der BNB-Grundlage.
Außenseitig anzubringendes Wärmedämmverbundsystem mit Dämmplatten aus Mineralfasern und mineralischen Edelputzen nach DIN EN 998-1. Baustoffklasse A1 (nicht brennbar) gemäß DIN 4102.
Das ausgeschriebene System verfügt über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Die Zulassung gilt nur für das komplette System einschließlich aller Systemkomponenten. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht oder ersetzt werden.
Sollen alternative Systeme zum Einsatz kommen ist ein vollständiger Nachweis der Gleichwertigkeit in Bezug auf das Anwendungsgebiet und die stoffliche Zusammensetzung der verwendeten Systemkomponenten (Laboranalyse) zu erbringen.
Technische Bedingungen
Dieser Leistungsbeschreibung liegen folgende Teile der VOB zu Grunde:
- VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - DIN 1961
- VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen - ATV DIN 18299
Es gelten folgende Normen, Vorschriften und Merkblätter:
- DIN EN 998-1: Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau - Teil 1: Putzmörtel
- DIN 18550: Putz und Putzsysteme - Ausführung
- DIN EN 13914-1: Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen - Teil 1: Außenputz
- DIN EN: 15824: Putze mit organischen Bindemitteln
- DIN 55699: Verarbeitung von Wärmedämmverbundsystemen
- DIN 1055-4: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 4: Windlasten
- DIN 18195: Bauwerksabdichtungen
- DIN 18201: Toleranzen im Hochbau - Teil 1: Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
- DIN 18202: Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
- DIN 18350: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: ATV - Putz- und Stuckarbeiten
- DIN 18345: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: ATV - Wärmedämmverbundsysteme
- DIN 18352: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: ATV - Fliesen- und Plattenarbeiten
- DIN 18363: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: ATV - Maler- und Lackiererarbeiten
- DIN 18451: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: ATV - Gerüstarbeiten
- DIN 18540: Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen
- DIN 4108 Beiblatt 2: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Wärmebrücken
- DIN 4420: Arbeits- und Schutzgerüste
- Merkblatt Egalisationsanstriche auf Edelputzen
- Merkblatt BFS Nr. 25 Farbübereinstimmungen und Farbabweichung
- Merkblatt BFS Nr. 26 Farbveränderungen im Außenbereich
- Richtlinie Fassadensockelputz / Außenanlage
- Richtlinie Metallanschlüsse an Putz und Wärmedämmverbundsysteme
- Richtlinie Anschlüsse an Fenster und Rolläden bei Putz, Wärmedämmverbundsystem und Trockenbau
- Technisches Merkblatt Verputzen von Fensteranschlussfolien
- Jeweils gültige Landesbauordnung
- Allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt
- Der Auftragnehmer hat den Untergrund auf Tragfähigkeit und Eignung entsprechend DIN 18350 zu überprüfen. Bedenken gegen die angetroffenen Untergründe, insbesondere bei größeren Unebenheiten
(größer als nach DIN 18202 zulässig), Ausblühungen, Spannungs- und Setzrissen sowie nichttragfähigen
Flächen oder zu hoher Baufeuchtigkeit, sind dem Auftraggeber unverzüglich vor Beginn der Arbeiten
schriftlich mitzuteilen.
- Die in den Herstellervorschriften geforderten Haftabzugswerte des Untergrundes müssen für das Aufbringen
des WDVS gewährleistet sein.
- Die Ausführung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers. Während der Verarbeitung und
Trocknung darf die Temperatur der Luft, der zu verwendenden Materialien sowie des Putzgrundes nicht unter
+5C° absinken.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Dauer seiner Arbeiten das Gerüst benutzungssicher im Sinne
der Unfallverhütungsvorschriften vorzuhalten.
- Sämtliche Arbeiten verstehen sich einschl. Lieferung aller erforderlichen Materialien und der erforderlichen
Nebenleistungen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis anders vermerkt.
Brandschutzmaßnahmen
Bei den Anforderungen an das Brandverhalten der Fassadenbekleidung
ist immer die jeweils geltende Landesbauordnung (LBO) zu beachten.
Diese können von Anforderungen in anderen LBO's abweichen.
Vorhandene Brandschutzvorschriften sind einzuhalten. Das Brandverhalten richtet
sich nach der Gebäudehöhe, der Gebäudenutzung und der Funktionstüchtigkeit
von Gebäudeteilen. Darüber hinaus ist die für das BVH vorhandene
"Fachtechnische Stellungnahme zum Brandschutz" bei der endgültigen Erstellung
des LV WDVS zu berücksichtigen. Die durch die Mitarbeiter der Saint-Gobain Weber
zur Verfügung gestellten LV erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
und sind immer als Muster LV zu bewerten und an die tatsächlichen
Gegebenheiten / Anforderungen der Baumaßnahme anzupassen.
Die beschriebenen Leistungen sind komplett und als zusammenhängendes,
bauaufsichtlich zugelassenes Wärmedämm-Verbundsystem eines Herstellers
auszuführen. Die jeweilige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist zu beachten
und kann beim Systemhersteller angefordert werden. Die Zulassung gilt nur für
das komplette System. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht
oder ersetzt werden. Bei der Verwendung systemfremder Bestandteile erlischt
die Gewährleistung und die Zulassung.
ZTV
Leitfabrikat / Fabrikatsvorgabe Leitfabrikat / Fabrikatsvorgabe
Vorgabe Leitfabrikat:
Der Auftraggeber legt Wert auf eine produktneutrale Ausschreibung. Sofern in diesem Leistungsverzeichnis Leitfabrikate bzw. genau bestimmte Produkte angegeben werden, handelt es sich um "unechte" Produktvorgaben (OLG Düsseldorf 2013), die es den Bietern erleichtern sollen, den Beschaffungsbedarf zu erkennen.
Dementsprechend sind technisch, wirtschaftlich, funktional und optisch gleichwertige andere Produkte zulässig und aus Wettbewerbsgründen auch erwünscht. Gleichwertige Fabrikate und Typen sind ausdrücklich zugelassen. Diese sind in den dafür vorgesehenen Feldern aufzuführen.
Wird das Leitfabrikat gewählt, ist auch dieses in die Felder einzutragen.
Leitfabrikat WDVS, Putzsystem:
mineralischer, dickschichtiger Edelkratzputz, Fa. Weber, Saint-Gobain
angebotenes Produkt, Hersteller:
(Bieterangabe)
Bei der Ausführung ist darauf zu achten, dass die Materialien für Verklebung und Dämmung kompatibel sind mit der bereits beauftragten Dachabdichtung/Dampfsperre: Fa. Soprema (Produkte: Quick, G200 S4+AL, KSU, Sopraflex und Pye-PV200 S5)
Leitfabrikat / Fabrikatsvorgabe
wichtige Hinweise zum Projekt, Erläuterung Wichtige Hinweise zum Projekt
Erläuterung
Nach Beendigung der Rohbauarbeiten werden die Dachabdichtungen aufgebracht und die Fenster eingebaut.
Die Gebäudeabdichtung aller Attikahochzüge oder Wandanschlüsse werden durch den Dachdecker ausgeführt.
Die Arbeiten gliedern sich zeitlich in 2 Einsätze:
1. Schritt: Ausführung der Fassadenarbeiten in Streifen im Bereich der Flachdachflächen: hier: Streifen von ca. 50 / 60 cm, 110 / 120 cm oder 160 cm Höhe.
Als Aufstieg auf die Dachflächen kann das Gerüst des Dachdeckers mitbenutzt werden.
Nach Abschluss der grundsätzlichen Arbeiten im Gebäudeinneren werden außen die Fassadenarbeiten fortgesetzt: zunächst die Natursteinfassade, dann zuletzt die WDVS-Arbeiten.
Es ist davon auszugehen, dass die Umlage dann weitgehend fertig gestellt ist und geschützt werden muss.
Die Gerüste hierfür sind eigens zu bringen und ausgeschrieben.
Mengenermittlung
Die Hauptfassadenfläche und die Fassadenfläche über der Anlieferungstür ist in m2 ermittelt, einschließlich der verbleibenden Streifen über Eck, in der vollen Gebäudehöhe.
Für die seitlichen Streifen ist je Titel eine Zulageposition für die Kleinflächen in m vorgesehen.
Die aufgehenden Wandflächen im Bereich um die Pyramide und um Attikaaufkantungen sind trotz teilweise Höhe über 1 m als Streifen in m ausgeschrieben. Die Höhenangaben sind in den Positionen vermerkt.
Raumhöhen
Die Rohbauraumhöhen betragen in m:
EG: 2,82, 3,52
1.OG: 5,09, 4,23, 3,7, 4,11, 4,31
2.OG: 2,96, 3,91, 4,41, 4,88 (12,91)
Siehe hierzu Schnitte
Statische Rahmenbedingungen
Schneezone: 2a
Windzone: 1
Geländekategorie: III
Faktor für die Schneelast: k = 0.4
Anforderung an Fenster
Widerstand gegen Windlast nach EN 12210: B2
Schlagregendichtheit nach EN 12208: 4A
Luftdurchlässigkeit nach EN 12207: 2
Arbeitszeiten
Es gelten für den Erweiterungsbau grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen.
Für die Terminierung der Arbeiten im Bestand ist grundsätzlich von den Museumsöffnungszeiten auszugehen. Ausnahmen können abgestimmt werden:
MO.Geschlossen
DI.11–18 Uhr
MI.11–18 Uhr
DO.11–20 Uhr
FR.11–18 Uhr
SA.11–18 Uhr
SO.11–18 Uhr
Für die Arbeiten im Erweiterungsbau gelten die herkömmlichen Arbeitszeiten.
wichtige Hinweise zum Projekt, Erläuterung
Hinweis BNB Hinweis BNB
Es müssen für den Nachweis der Nachhaltigen Bauweise Steckbriefe nach BNB erfüllt werden. Hierzu sind entsprechende Nachweise und Mitwirkungen des AN erforderlich.
Es handelt sich um die Steckbriefe:
1.1.6: Planer-Teamseitig geführte Materialtabelle aller eingebauten Materialien mit den Kennungen der Grenzwerte für Schadstoffe, zu erreichender Wert: QN2
siehe Anlage
Mögliche Nachweisdokumente sind:
Gemische:
SDB, ggf. Herstellererklärung
Erzeugnisse:
Herstellerauskunft nach REACH,
Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung,
Produktkennzeichen, die SVHC ausschließen
5.2.1: Baustelle / Bauprozess
Kriterien siehe BNB:
1. Wertstoffoptimierte Baustelle
2. Lärmarme Baustelle
3. staubarme Baustelle
4. Bodenschutz auf der Baustelle
Die einzuhaltenden Regelwerke sind in der Anlage "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" benannt, zusätzlich liegen die Mindestanforderungen für staubarmes Arbeiten bei.
Die inhaltliche Zuarbeit im Rahmen der Werk- und Montageplanung, der Ausführung und die Abschlussdokumentation sind in gesonderter Position erfasst.
Hinweis BNB
01 PLANUNGSLEISTUNGEN
01
PLANUNGSLEISTUNGEN
01.01 Planungsleistungen
01.01
Planungsleistungen
02 BAUSTELLENEINRICHTUNG
02
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Hinweis Museumsbetrieb Das Museum ist während der Baumaßnahmen in Betrieb, die Alarmgrenze des Gebäudes ist in den Bauablaufplänen als rote Linie dargestellt.
Im Bereich der neuen Gebäudeöffnungen sind in trockenbauweise Einbruchschutzwände in RC3-Qualität erstellt.
Im Versicherungsschutz findet der Schutz vor Wasser und Feuer besondere Beachtung.
Wasser:
Der Unternehmer AN ist dazu verpflichtet, bei jedem Voranschreiten der Arbeiten die Sicherung des Bestandes gegen Tagwasser mit zu denken und die Maßnahmen aktiv zu fördern, zu sichern und bis zum Ende der eigenen Arbeiten vorzuhalten.
Feuer:
Es sind vorwiegend nicht-brennbare Baustoffe einzusetzen.
Die Lagerung von brennbaren Stoffen ist nur im Außenbereich möglich und muss mind. 20 m Abstand zum Bestand aufweisen.
Jeder Mitarbeiter muss vor Aufnahme der Arbeiten eine unternehmensseitige Unterweisung über die Gefahren sowie den sicheren Umgang mit feuergefährlichen Arbeiten erhalten. Die Teilnahme an dieser Unterweisung ist vom Mitarbeiter zu quittieren, und die unterschriebene Bestätigung ist dem Auftraggeber unaufgefordert vor Arbeitsbeginn zu übergeben.
Vor Beginn der täglichen Arbeiten ist der genaue Arbeitsbereich für feuergefährliche Tätigkeiten mit der Haustechnik des Museums abzustimmen und freizugeben. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Nachkontrolle der betroffenen Fläche durchzuführen.
All diese organisatorischen Vorgaben sind zu berücksichtigen und in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Dies gilt auch für den Außenbereich.
Hinweis Museumsbetrieb
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
03 GERÜSTARBEITEN
03
GERÜSTARBEITEN
ZTV : Gerüstarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) : Gerüstbauarbeiten
ZTV 01.
Die beschriebenen Leistungen umfassen die Erstellung, Vorhaltung und den Abbau von Gerüsten, Gerüst-Treppen und Schutzmaßnahmen die für den Transport von Materialien und Maschinen sowie für das Arbeiten und den Zugang zu den Arbeitsbereichen erforderlich sind.
Die Gerüste werden bauseits durch die Gewerke Blitzschutz, Sanitär etc. auch Bauüberwachung und Bauherr genutzt und benötigt.
Die Dachflächen werden über Gerüste und deren Gerüsttreppentürme erschlossen.
ZTV 02.
Ablauf: Das Gerüst an der Fassade mit Gerüsttreppe auf das Flachdach Bestand B2 dient den eigenen Fassadenarbeiten einschl. Bearbeitung der Eckbereiche.
ZTV 03.
Im Bereich der Baustellen- und Bauteilzugänge soll für die gesamte Bauzeit eine Überbrückung mit Gitterträgern hergestellt werden, damit der Zugang zum Gebäudeinneren und der Fluchtweg aus der bestehenden Brasserie gewährleistet ist.
ZTV 04.
Das Fassadengerüst wird mit einen Abstand zur Stahlbetonwand von max. 30 cm erstellt, zusätzlich 30er Konsolen, das Gerüst ist so zu stellen, dass im Zuge der Dämmarbeiten sukzessive die Konsolen entfernt werden können.
ZTV 05.
Statische Nachweise siehe gesonderte Position. Rechtzeitige Abstimmung mit der BauBG sind Nebenleistung. Der Gerüstersteller hat die Freigabe durch eine "Zur Prüfung befähigte Person" zu kennzeichnen.
ZTV 06.
Die Lagen aller Gerüstanker und Befestigungen sind vor Montage mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Siehe hierzu Vorgaben in der Fassadengerüst-Position. Am Denkmalgeschützten Bestand darf keine Befestigung erfolgen.
ZTV 07.
Die Gerüstfreigaben und Gerüst-Nutzungsfreigaben zur Ausführung der Leistungen muss seitens des Auftragnehmers an allen Gerüst-Treppenaufgängen deutlich gekennzeichnet sein - ansonsten gelten die Gerüste als nicht benutzbar und nicht aufgestellt.
Sind bestimmte Bereiche eines Gerüsts nicht verwendbar, z. B. während Auf-, Um- oder Abbauarbeiten, sind diese Bereiche mit dem Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“ zu kennzeichnen und durch Absperrungen, die den Zugang zu diesen Teilen verhindern, angemessen abzugrenzen
ZTV 08.
Die regelmäßige Kontrolle der durch den AN aufgestellten Gerüste in Bezug auf Standfestigkeit, Sicherheit und Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Unfallverhütungsvorschriften liegt in der Verantwortung des AN und ist durch diesen eigenverantwortlich durchzuführen.
ZTV 09.
Gerüstuntergrund bildet der dann vorhandene Straßenbelag.
ZTV 10.
Auf die eingeschränkte Zufahrt der Grabenstraße, der freizuhaltenden Durchfahrtsbreite von 3 m und die maximale Beeinträchtigung derer um max. 10 min. ist hier noch einmal gesondert hingewiesen, siehe Baustelleneinrichtungsplan.
ZTV 11
Es gelten alle Vorschriften des Arbeitsschutzes, sowie aller allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Als weitere Vertragsbestandteile gelten die Vorbemerkungen und die Angebotsanforderung der GWH, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - DIN zu den jeweiligen Gewerken in neuester Fassung - VOB/B, die allgemeinen Technischen Vorschriften - ATV - VOB/C.
Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers.
ZTV 12
Für die Kalkulation des LV`s und die darin beschriebenen Positionen sind sämtliche Anlagen zu berücksichtigen.
Die Verkehrssicherheit auf der Baustelle, im Bereich der Zu- und Abfahrten und der öffentlichen Straßen und Wege im Rahmen seines Auftrages und den behördlichen
Forderungen herzustellen und aufrecht zu erhalten sowie die Übernahme daraus entstehender Kosten ist Sache des AN.
Er hat dazu vor Ausführungsbeginn alle erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Behörden zu führen.
Der AN hat den bei seinen Arbeiten anfallenden Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial, sonst. Abfälle) ständig in entsprechenden Abfall- bzw. Schuttbehältern zu sammeln, regelmäßig zu einer genehmigten Deponie abzufahren und sachgemäß zu entsorgen.
Die Entsorgung sämtlicher von der Baustelle abzufahrender Stoffe erfolgt über die aktuelle Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Siegen.
Bei Verwertung von Materialien sind entsprechende Verwertungsnachweise vorzulegen.
Während der Ausführung der gesamten ausgeschriebenen Leistungen sind entsprechende Reinigungsmaßnahmen auf den Zufahrtswegen nach Erfordernis durchzuführen.
Der AN hat im Rahmen seines Auftrages während der Ausführung der Arbeiten für alle Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen zu sorgen.
Diese Leistungen sind in die entsprechenden LV-Positionen einzukalkulieren. Dies gilt ebenfalls für den Schutz des Baustellengeländes und Lagerflächen sowie von Maschinen, Werkzeugen und sonst. Baustelleneinrichtungen des AN gegen Diebstahl, Beschädigung, Störung und Missbrauch.
Notwendige Flächen für die Baustelleneinrichtungen werden dem AN in Abstimmung mit dem
AG auf dem Baustellengelände zugewiesen. Diese sind widerruflich.
Eine Entschädigung kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Der AN hat sofort nach Auftragserteilung evtl. benötigte Lagerflächen beim AG anzumelden.
Der Auftragnehmer hat sich über den Stand bauseitiger Vorleistungen zu informieren, um bei
Beginn und der Ausführung seiner Leistungen keine Verzögerungen auftreten zu lassen.
Entsprechende Genehmigungen der zuständigen Behörden sind rechtzeitig einzuholen und dem AG vorzulegen.
ZTV : Gerüstarbeiten
Achtung Hinweise: Erläuterung und nicht brennbare Materialien Erläuterung:
An der Grabenstraße muss für die eigenen Arbeiten ein Fassadengerüst gestellt werden, einschl. Gebrauchsüberlassung.
Am Gebäudeversprung muss mit tieferen Konsolen gearbeitet werden.
Links an der Fassade soll ein Treppenaufstieg montiert werden, der Ausgang in dem Bereich ist jedoch freizuhalten und mit einem Gitterträger zu überspannen.
Weiterer Hinweis:
Aus dem Museumsbetrieb ergibt sich:
Es sind nicht-brennbare Materialien einzusetzen!
D.h. Alu/Stahl-Beläge statt Holzbohlen
Achtung Hinweise: Erläuterung und nicht brennbare Materialien
03.01 Gerüstarbeiten Planungen
03.01
Gerüstarbeiten Planungen
03.02 Gerüstarbeiten Ausführungen
03.02
Gerüstarbeiten Ausführungen
04 WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM
04
WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM
04.01 Untergrundvorbehandlung
04.01
Untergrundvorbehandlung
04.02 Dämmplatten
04.02
Dämmplatten
04.03 Armierungsschicht
04.03
Armierungsschicht
04.04 Detailausbildung
04.04
Detailausbildung
04.05 Sonstiges
04.05
Sonstiges
05 WDVS AUF DACHFLÄCHEN STREIFEN 50-60 cm
05
WDVS AUF DACHFLÄCHEN STREIFEN 50-60 cm
Hinweis Streifenhöhe 50-60 cm Nachfolgende Positionen sind für die Bearbeitung auf den Flachdachflächen vorgesehen.
z.B. die verbleibenden Wandflächen an der Pyramide Achse 2-3, B-E und Attika Achse 1 AB
Höhe ca. 50-60 cm
Hinweis Streifenhöhe 50-60 cm
05.01 Untergrundvorbehandlung
05.01
Untergrundvorbehandlung
05.02 Dämmplatten
05.02
Dämmplatten
05.03 Armierungsschicht
05.03
Armierungsschicht
05.04 Detailausbildung
05.04
Detailausbildung
06 WDVS AUF DACHFLÄCHEN STREIFEN 110-160 cm
06
WDVS AUF DACHFLÄCHEN STREIFEN 110-160 cm
Hinweis Streifenhöhe 110-160 cm Nachfolgende Positionen sind für die Bearbeitung auf den Flachdachflächen vorgesehen.
z.B. die verbleibenden Wandflächen an der Pyramide Achse 3,4, B und E und quer dazu Achse 3 A bis B und E - Bestand
Höhe ca. 110-160 cm, wobei die Wandflächen an der Pyramide noch die übliche Dämmstärke besitzen und jene an den Querwänden auf die Dämmstärke von 120 mm verringert ist.
Hinweis Streifenhöhe 110-160 cm
06.01 Untergrundvorbehandlung
06.01
Untergrundvorbehandlung
06.02 Dämmplatten
06.02
Dämmplatten
06.03 Armierungsschicht
06.03
Armierungsschicht
06.04 Detailausbildung
06.04
Detailausbildung
07 ARBEITEN AM BESTAND
07
ARBEITEN AM BESTAND
07.01 Arbeiten am Bestand
07.01
Arbeiten am Bestand
08 STUNDENLOHNARBEITEN
08
STUNDENLOHNARBEITEN
08.01 Stundenlohnarbeiten
08.01
Stundenlohnarbeiten
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