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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
7 Innentüren
7
Innentüren
Allgemeinhinweis Innentüren 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Für das Angebot, die beschriebenen Leistungen und die Ausführung dieses Gewerkes sind als Grundlage die im Land der Ausführung geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie Bestimmungen, Verordnungen, europäischen und nationalen Normen, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter, VOB usw. in jeweils aktuellster Fassung, anzunehmen.
Im Weiteren sind die im Land der Bauausführung geltenden öffentlichen Rechtsvorschriften, insbesondere jedoch die Vorschriften des jeweiligen öffentlichen Baurechts, der Bauplanung und Bauausführung, zu Grunde zu legen.
Bei Widersprüchen zwischen den europäischen Regelwerken und dem öffentlichen Recht oder öffentlichem Baurecht des Landes der Bauausführung gilt das jeweilige Landesrecht vorrangig.
Ferner gelten die allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen, Herstellerverarbeitungsangaben, technischen Datenblätter und Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände.
1.2 Grundlagen für die Ausführung der Arbeiten werden: - die zur Ausführung freigegebenen Architektenpläne und die freigegebenen Ausführungspläne sowie sonstige Ausführungsunterlagen und Anordnungen durch den AG - diese Ausschreibungsunterlage mit Leistungsverzeichnis
2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Die Herkunft und der Hersteller von Stoffen, Materialien und Bauteilen sind vor Ausführung nachzuweisen. Es darf nur genormtes und zugelassenes oder durch ein in Deutschland anerkanntes Zertifikat nachweislich gütegeprüftes, ungebrauchtes Material verwendet und eingebaut werden.
Zur schadlosen Lagerung von einzubauenden Stoffen, Materialien und Bauteilen ist in Abstimmung mit den AG bzw. Logistikunternehmen ein dafür geeigneter Lagerplatz durch den AN einzurichten und vorzuhalten. Alle Bauteile sind bis zur Abnahme entsprechend den Witterungsverhältnissen durch den AN zu schützen. Beschädigungen, Verschmutzungen, Verunreinigungen etc sind nach Aufforderung des AG umgehend zu beseitigen. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung oder spezielle Sanierungen bei starken Beschädigungen sind vor Beginn der Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen und festzulegen. Der AN ist verpflichtet, die Güteeigenschaften der verwendeten Materialien unter Beachtung der entsprechenden DIN-Vorschriften kostenlos nachzuweisen. Die Prüfzeugnisse müssen spätestens zur Abnahme vorgelegt werden. Es muss auch DGNB-Zertifizierung nachgewiesen werden.
3 Angaben zur Ausführung
3.1 Allgemeines
Der Leistungsumfang des AN beinhaltet sämtliche Leistungen, die in diesen technischen Vorschriften und in den Leistungspositionen sowie den gültigen Vorschriften, Richtlinien und Regelwerke erwähnt und beschrieben sind. Alle Leistungen sind inklusive Lieferung und Montage zu verstehen, es sei denn, es ist ausdrücklich anders in der Position beschrieben. Es ist stets eine betriebsfertige Leistung anzubieten, erkannte Leistungslücken sind im Zuge des Bieterverfahrens anzuzeigen. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass die Unterlagen vollumfänglich zur Ausführung ausreichend und plausibel sind, Fragen sind vor Abgabe des Angebotes zu klären. Der AN schuldet hierfür den Erfolg in der Gesamtheit.
Der AN hat jederzeit ein sauberes und ordentliches sowie strukturiertes äußeres Erscheinungsbild seiner Baustelle und des Baufeldes, zu gewährleisten. Bei Beschwerden oder Vernachlässigung ist vom AN nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer angemessenen Zeit ein gutes Erscheinungsbild wieder herzustellen. Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist ist der AG ohne weitere Korrespondenz berechtigt Dritte zur Wiederherstellung des guten Erscheinungsbildes zu beauftragen. Die Kosten trägt der AN. Alle durch den AN verursachte Verschmutzungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch Sie keine Gefährdung im Baubetrieb und des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Alle Geräte, Maschinen, Hub- und Transportmittel, Hilfsmittel, Hilfskonstruktionen, Abstützungen, Durchsteifungen, Traggerüste der Bemessungsklassen A und B, Tragbühnen etc., die zur Ausführung der eigenen Leistungen darüber hinaus notwendig werden, auch für die Zwischenbauzustände, hat der AN eigenverantwortlich zu erbringen und in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Alle Arbeits-, Schutz- und Hilfsgerüste, die zur Ausführung der eigenen Leistungen notwendig werden hat der AN eigenverantwortlich zu erbringen und in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Alle weiteren bauablaufbedingten und nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, nach den Arbeitsschutzgesetzen und Verordnungen erforderlichen Sicherungs- und Absperrmaßnahmen, die zur Ausführung der eigenen Leistungen notwendig werden, auch für die Zwischenbauzustände, hat der AN eigenverantwortlich zu erbringen und in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Generell gilt: Der AN darf die bestehenden Sicherungsmaßnahmen nicht ohne vorherige Zustimmung durch den AG verändern, hat bei Sicherheitsrisiken unverzüglich den AG zu informieren und bei akuter Gefahr sofort eigene Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen.
Für die Ausbaugewerke wird der AG ein den Erfordernissen entsprechendes Netz von Vermessungsachsen und Vermessungspunkten vorgeben. Der AN hat nach Übergabe der Achsen und Höhenpunkte die Vermessungsarbeiten für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Leistung auf eigene Kosten fortzuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm eingesetzte Personal die technischen Vorschriften versteht und diese entsprechend bei der Leistungserbringung beachtet.
Die vom AN verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seiner Ausführungsplaner tragen, um Verwechselungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt.
3.2 Allgemeine Hinweise zur Ausführung
Sanitär und Aufenthalt-Container werden von AG gestellt.
Baustellenbeleuchtung ist vom Bauunternehmer selbst vorzusehen.
Warenannahme, Kontrolle von Wahren, schutzen von Wahren und transport der wahren auf der Baustelle sind teil der Leistung des AN. Ab Lieferung Wahren ist der AN Verantwortlich für die Wahren.
Es sind geeignete Vorkehrungen gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art zu treffen. Entstandene Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen
Das Anmelden von Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Vorleistungen anderer Unternehmer oder gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile bedarf der Schriftform. Bedenken sind unverzüglich schriftlich vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber mitzuteilen.
Arbeitsabläufe mit anderen Gewerken sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Leistungen sind gegebenenfalls abschnittsweise entsprechend den sich einstellenden Erfordernissen des Gesamtbauablaufes des Objektes nach Weisung des Arbeitgebers durchzuführen.
Rechtzeitig vor Arbeitsbeginn ist mit der Bauleitung eine Begehung zur Überprüfung der Vorleistung durchzuführen und zu protokollieren. Später vorgebrachte Beanstandungen werden nicht berücksichtigt und gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Über die Ausführung von Alternativpositionen ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen.
Vor der Ausführung der Leistungen sind sämtliche Maße in bauseitig zur Verfügung gestellten Zeichnungen am Bau zu kontrollieren. Auf etwaige Unstimmigkeiten hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hinzuweisen.
Dem Auftraggeber sind kostenlos Muster der angebotenen Materialien vorzulegen und zum Einbau schriftlich genehmigen zu lassen.
3.3 Hinweise zur Bauausführung
Der Einsatz von zusätzlichen Türbändern liegt im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers und des Herstellers, in Abhängigkeit von Größe und Taktfrequenz des Türelementes.
Der Einsatz von Türdichtungen hat in Abhängigkeit des Einsatzbereichs des Türelementes zu erfolgen.
Eventuelle Bautoleranzen sind zu berücksichtigen. Sollten diese jedoch über die Toleranzgrenzen nach DIN 18 202 hinausgehen, ist der Auftraggeber umgehend schriftlich zu benachrichtigen.
Anschlüsse zum Bauwerk müssen den bauphysikalischen Anforderungen (Wärme-, Feuchtigkeits- und Schallschutz sowie Fugenbewegungen) gerecht werden. Die Verankerungen der Tür-Elemente sind so auszuführen, dass Bewegungen des Baukörpers und die der Bauelemente aufgenommen werden können, ohne dass hieraus Belastungen auf die Türelemente übertragen werden.
Sämtliche RS-Türen müssen aus einem einheitlichen System bzw. von einem Fabrikat hergestellt sein.
Die Rauchschutztüren sind als geprüfte Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen auszuführen.
Es sind Türen von einer Konstruktionsart bzw. aus einem System/Fabrikat einzubauen.
Dem Auftraggeber sind vor Ausführung der Arbeiten Werkzeichnungen und Prüfzeugnisse, soweit erforderlich, zu übergeben.
Erforderliche Nebenleistungen wie z.B. die Werk- und Montageplanung, sind in die Einheitspreise einzuberechnen. Sie werden nicht separat vergütet.
Die zeitliche Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit dem AG und den nachfolgenden Gewerken (z.B. Estricharbeiten) abzustimmen und in EP zu berücksichtigen.
Bei Stahlzargen mit Bodeneinstand ist vor dem Einbau des Estrichs die untere Verbindungsschiene zu entfernen und die Löcher der Verschraubung der Verbindungsschiene zu schießen.
Durch die Abgabe dieses Angebotes entstehen dem Ausschreiber keine Kosten. Es können in keinem Fall Ansprüche, in welcher Form auch immer, abgeleitet werden.
3.4 Hinweise zur Kalkulation
Folgende Leistungen gehören zur Vertragsleistung, auch wenn es sich hierbei um Besondere Leistungen nach VOB C handeln sollte, und werden nicht gesondert vergütet:
Vorkehrungen gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art (z.B. Schutzlacke und Klebefolien für vorübergehenden Oberflächenschutz; es muss sichergestellt sein, dass sich die Schutzbeschichtungen restlos entfernen lassen).
Werkseitig angebrachte Schutzvorrichtungen vor Beschädigungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber nicht zu entfernen.
Werden vom Auftraggeber Schutzvorrichtungen gefordert für den Zeitraum zwischen der Abnahme der Leistung und der Gesamtfertigstellung des Bauwerks, so ist das eine besondere Leistung.
Vorlegen von Prüfzeugnissen und Abnahmebescheinigungen behördlicher Genehmigungen
Alle evt. für die nachfolgend beschriebenen Leistungen erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen (z. B. Zulassung im Einzelfall) welche zur Gebrauchsabnahme notwendig sind mit allen hierfür erforderlichen Nachweisen und den daraus entstehenden Kosten und Gebühren.
4. Angabe zu Lieferung
Lieferung von Türen erflogt geschossweiße. Flach geliefert auf Palette.
Die Transport- und Verpackungskosten sollten in den einzelnen Posten enthalten sein.
5. Angabe zu Baustellenabfälle Die durch die Arbeiten des Auftragnehmers entstehen, auch von bauseits geliefertem Material, sind vom Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Allgemeinhinweis Innentüren
Allgemeinhinweis zur DGNB-Zertifizierung Im Rahmen dieses Projekts wird eine Zertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) angestrebt. Sämtliche verwendeten Materialien, Bauprodukte und Bauweisen müssen den Anforderungen des DGNB-Systems entsprechen und sind entsprechend nachzuweisen.
Die Einhaltung der DGNB-Kriterien ist verbindlich und umfasst insbesondere:
Umweltverträglichkeit und Ressourcenschonung der Materialien, Gesundheitliche Unbedenklichkeit und Emissionsarmut, Recyclingfähigkeit und langfristige Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und ökologische Qualität. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle verwendeten Materialien und Produkte mit den erforderlichen DGNB-konformen Zertifikaten, Deklarationen und Nachweisen (z. B. Umweltproduktdeklarationen, EPDs) zu dokumentieren und auf Anforderung vorzulegen. Abweichungen von den DGNB-Anforderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Allgemeinhinweis zur DGNB-Zertifizierung
7.01 Wohnungseingangstüren
7.01
Wohnungseingangstüren
7.02 Wohnungsinnentüren
7.02
Wohnungsinnentüren
7.03 Tiefgarage- und Untergeschosstüren
7.03
Tiefgarage- und Untergeschosstüren