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München, Plaza Hotel
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Projektdaten: Projekt: Neubau Hotel mit TG mit 156 Zimmern Bauort: Ingolstädter Straße 49A in 80807 München Bauherr: DIBAG Industriebau AG                        Lilienthalallee 25                        80939 München Kurzbeschreibung des Bauvorhaben: Projektbeschreibung – Neubau eines Hotels in München Der Bauherr, die DIBAG Industriebau AG, München, realisiert den Neubau eines Hotels mit insgesamt 156 Zimmern. Das Gebäude besteht aus einem Untergeschoss mit Tiefgarage, einem Erdgeschoss sowie sechs Obergeschossen und wird künftig von dem Mieter Plaza Hotelgruppe betrieben. Die Errichtung des Gebäudes erfolgt in Stahlbetonbauweise mit ergänzender Mauerwerkskonstruktion sowie einer Natursteinfassade. Teile der Fassade sind als Lochfassade und Pfosten-Riegel-Konstruktion ausgebildet. Ziel ist eine DGNB-Zertifizierung in Gold. Das Gebäude wird in eine bestehenden Tiefgarage gegründet. Dabei verbleiben die bestehenden Tiefgaragenwände auf drei Seiten erhalten, wodurch besondere statische und logistische Anforderungen an die Bauausführung gestellt werden. Zudem erfolgt der Bau zweiseitig angrenzend an bestehende Bebauung. Der Rückbau der bestehenden Tiefgarage erfolgt phasenweise, um eine kontinuierliche Bauabwicklung und die Sicherung der bestehenden Strukturen zu gewährleisten. Die verkehrstechnische Erschließung der Baustelle erfolgt ausschließlich über die Ingolstädter Straße.
Allgemeine Projektbeschreibung
1. Vorbemerkungen DGNB Vorbemerkungen DGNB Allgemeine Informationen Das Gebäude soll nach den Kriterien der ,,Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB e.V.) zertifiziert werden. Hierzu sind unter anderem die nachfolgenden Vorgaben strikt einzuhalten. Sollten Vorgaben der ,,Vorbemerkungen DGNB" mit anderen Vorbemerkungen oder Vorgaben dieses Leistungsverzeichnisses im Widerspruch stehen, so gilt die jeweils qualitativ höherwertige Anforderung als einzuhaltende Mindestanforderung. Ein Unterschreiten der qualitativen Anforderungen der ,,Vorbemerkungen DGNB" ist nicht zulässig. Gültige Version: DGNB: Version Neubau 2023 – Nutzungsprofil Hotel Das Gebäude wird bei der DGNB zur Zertifizierung als nachhaltiges Bauwerk mit dem Ziel „Gold" eingereicht. Die hierfür notwendigen Unterlagen, Anforderungen und Leistungen sind bei Angebotsabgabe und Produktauswahl zu berücksichtigen. Die Kosten sind, sofern nicht gesondert aufgeführt, in die Preise des Leistungsverzeichnisses einzurechnen. Die Zertifizierung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem vom AG beauftragten unabhängigen DGNB-Auditor. Die Umsetzung der Anforderungen ist vom AN ohne gesonderte Aufforderung nachzuweisen. Der AN stellt die Maße, Mengen, Bauteilaufbauten und -kombinationen und technischen Daten sämtlicher von ihm zu verarbeitenden und einzubauenden Bauteile, Bau- und Werkstoffe sowie Fertigteile im Rahmen der Werkplanung für die Bewertung nach DGNB mittels nachvollziehbarer Dokumentationen zur Verfügung. Hinsichtlich der genauen Gebäude- und Nutzungsbeschreibung können den vorliegenden Planunterlagen weitere Informationen entnommen werden. Reduktion und Vermeidung von Schadstoffen und Risiken für die lokale Umwelt: Die Verwendung besonders umweltverträglicher Materialien ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der lnnenraumluftqualität, sondern hilft auch das Sanierungsrisiko eines Gebäudes im Hinblick auf Schadstoffe zu begrenzen. Daher wird in diesem BV ein materialökologisch vollständiger Bauteilkatalog erstellt, um dem Bauherrn die Information bereitzustellen, an welcher Stelle des Bauwerkes welche Bauprodukte eingesetzt wurden. Schadstoffanforderungen Die DGNB-Schadstoffanforderungen sind gemäß der ,,Kriterienmatrix Risiken für die lokale Umwelt nach DGNB" einzuhalten. Es muss die Qualitätsstufe 4 hinsichtlich der Schadstoffe beachtet und eingehalten werden. Produktprüfungen Alle geplanten Produkte müssen seitens AN mit ausreichend Vorlauf vor Ausführung beim AG zur Prüfung eingereicht werden, sodass die termingerechte Ausführung des Gewerkes nicht beeinträchtigt wird. Dazu sind alle notwendigen Datenblätter, Nachweise, dazugehöriger Einbauort und geplante Massen ab- bzw. anzugeben. Der AG reicht die Unterlagen weiter zur Prüfung an den Auditor, dieser hat 10 Werktage Zeit, die Produkte zu prüfen. Bei „Nicht-Freigabe“ eines Produktes ist kurzfristig ein alternatives Produkt vorzulegen. Der Vorlauf ist entsprechend zeitlich so zu planen, dass die Bearbeitungszeit seitens AG, Auditor und eventuelle „Nicht-Freigaben“/alternative Produktvorlagen berücksichtigt sind. Erforderliche Unterlagen: - Datenblätter, Zertifikate und Nachweise - Angaben zu Einbauort und geplanter Masse - Materialliste mit tatsächlich ausgeführten Massenangaben (nach Fertigstellung) Materialkontrollen auf der Baustelle Der AG erstellt eine Freigabeliste, die regelmäßig fortgeschrieben wird und der Bauleitung bzw. Objektüberwachung zur Materialkontrolle auf der Baustelle zur Verfügung gestellt wird. Die Bauleitung überwacht die Materialtreue des AN in Form eines regelmäßigen Soll-/lst-Vergleichs. Bei Sichtung eines nicht geprüften Produktes müssen seitens AN kurzfristig alle Unterlagen für eine Produktprüfung bereitgestellt werden. Sollte das Produkt nicht freigegeben werden, ist gegebenenfalls ein Wieder-Ausbau des Produktes in Rücksprache mit der Bauleitung und dem DGNB-Auditor notwendig. Nachfolgend sind einzelne Anforderungen aus ausgewählten Kriterien des DGNB-Systems aufgelistet und weiter erläutert. Kriterium SOC1.2 Innenraumluftqualität (Ausschlusskriterium) Hintergrund Ziel des Kriteriums SOC1.2 ist die Verbesserung der Innenraumluftqualität durch Reduktion von Schadstoffen in Baumaterialien. Alle oberflächennahen Produkte wie Farben, Lacke, Klebstoffe und Abdichtungen müssen hinsichtlich ihrer Schadstoffemissionen deklariert werden. Anforderungen Für die Arbeitsräume sind alle Farben, Lacke und Beschichtungen vor der Verwendung durch den zuständigen DGNB-Auditor freizugeben. Es ist sicherzustellen, dass diese Produkte die Anforderungen der Qualitätsstufe 4 nach Kriterium ENV 1.2 erfüllen. Das Kriterium ist zwingend einzuhalten, da ansonsten keine Zertifizierung durchgeführt werden kann (Ausschlusskriterium). Aufgaben/Dokumentation des AN Nachfolgende Aufgaben/Dokumente sind vom AN zu erbringen: 1. Einholung der Freigabe zum Einbau relevanter Materialien nach ENV1.2 2. Einhaltung der DGNB-Anforderungen an die Lüftung des Gebäudes vor der Durchführung der chemisch-analytischen Innenraumluftmessung. Kriterium ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt Hintergrund Reduktion bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotential für Menschen sowie Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft enthalten. Hierzu sind von DGNB verschiedene Anforderungen für ausgewählte Produktgruppen in spezifischen Anwendungen definiert. Für die entsprechenden Produkte sind die Anforderungen grundsätzlich ohne Ausnahme einzuhalten. Maßgeblich sind die jeweiligen Vorgaben des DGNB-Kriteriums für die Qualitätsstufe 4. Der Kriterien- und Anforderungskatalog der DGNB  sind als Anhang beigelegt. Aufgaben/Dokumentation des AN 1. Schriftliche Dokumentation der eingebauten Material- und Stoffgruppen, - Schriftliche Dokumentation der eingebauten Material- und Stoffgruppen, Mindestangaben: Produkt-/Materialname, Hersteller, Materialart, Menge, Einbauort. - Betrifft alle Material- und Stoffgruppen (als Produkte oder als Bestandteil von Rezepturen), die in der DGNB-Kriterienmatrix aufgelistet sind. - Sollte die DGNB-Kriterienmatrix der Ausschreibung nicht beiliegen, sind diese vom AN selbstständig beim zuständigen DGNB-Auditor ohne Aufforderung einzuholen. 2. Einholung der Freigabe relevanter Material- und Stoffgruppen - Vor dem Einbau sind die für die Prüfung relevanten Produkte vom zuständigen DGNB-Auditor freizugeben. Für einen störungsfreien Bauablauf hat der AN dem DGNB-Auditor alle relevanten Nachweisdokumente zur Einhaltung der Anforderungen rechtzeitig und vollständig zur Prüfung bereitzustellen. Vom AN ist hierzu eine angemessene Vorlaufzeit zur Prüfung zu berücksichtigen (10 Werktage, Mo-Fr). Eine Verzögerung des Bauablaufs aufgrund verzögerter und/oder unvollständiger Bereitstellung der Daten liegt in der Verantwortung des AN. - Der Einbau relevanter Materialien ohne vorherige schriftliche Freigabe durch den zuständigen DGNB-Auditor sowie damit verbundene Konsequenzen liegen in der Verantwortung des AN. - Als Nachweis zur Einhaltung der Anforderungen zählen:         Technische Merkblätter (TM)         Sicherheitsdatenblätter (SDB)         Produktdatenblatt         Technisches Datenblatt         Nachhaltigkeitsdatenblatt         Herstellererklärungen         Umweltzeichen der Typen I (z.B. Blauer Engel) und III         (Umweltproduktdeklarationen, EPD) und Herstellererklärungen zu Inhaltsstoffen und Rezepturbestandteilen Technische Merkblätter (TM) und Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind für alle relevanten Produkte immer einzureichen! 3. Materialkontrollen auf der Baustelle - Regelmäßige Prüfung/Kontrolle der auf der Baustelle eingebauten Produkte einschließlich Soll-Ist-Vergleich mit den freigegebenen Materialien durch den AN. Die Dokumentation ist dem AG und dem vom AG beauftragten DGNB-Auditor regelmäßig gemäß Baufortschritt sowie am Ende der Baumaßnahme lückenlos und final zu übermitteln. - Fehlanwendungen sind vom AN selbstständig und unmittelbar der Bauleitung/Objektüberwachung sowie dem zuständigen DGNB-Auditor zu melden. Damit verbundenen Mehraufwände/Zeitaufwände liegen in der Verantwortung des AN. Kriterium PRO 2.1 Baustelle Bauprozess Negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase sind zu minimieren. Die betrifft Maßnahmen zur Reduktion von Lärm, Staub, von negativen Einflüssen auf Boden und Grundwasser sowie von Abfall. Das Baustellenpersonal ist nachweislich zu schulen. Seitens des AG werden zu den nachfolgend gelisteten Themen auch Baustellenkonzepte erstellt, die strikt einzuhalten sind. Nachfolgende Dokumente sind vom AN zu erbringen: 1.  Umsetzung relevanter Maßnahmen der Baustellenkonzepte. 2. Zuarbeit für Dokumentation der Bauleitung/Bauüberwachung bei regelmäßigen Kontrollen z.B. über Fotos und konkreten Umsetzungsbeispielen. 3. Auflistung der auf der Baustelle verwendeten Maschinen inkl. Fotos 4. Vor Beginn der Arbeiten ist das Baustellenpersonal vom AN entsprechend zu schulen und einzuweisen. Nachweise, z.B. in Form eines unterschriebenen Einweisungsprotokolls in die o.g. Konzepte, sind vor Beginn der Arbeiten an den AG zu übergeben. Nachfolgende Themen sind während der Bauphase zu beachten und einzuhalten. Abfallarme Baustellen Bei der Baustelleneinrichtung und während der Baudurchführung ist die Umwelt so gering wie möglich zu belasten. Es ist besonders darauf zu achten, dass: - die Vorgaben der Kreislaufwirtschaftsgesetze (KrWG) für Bauplanung und Bauausführung ohne Ausnahme einzuhalten sind. - Abfälle soweit möglich vermieden werden. - für anfallenden Schutt und Sonderabfälle die fachgerechte Entsorgung nachgewiesen wird - Paletten und Verpackungen an die Lieferanten zurückgegeben werden. - die Baustelle stets sauber gehalten wird, um Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten zu vermeiden - die Baustoffe mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle (z.B. asbesthaltige Materialien) getrennt werden. - die Einleitung von flüssigen Stoffen in das Erdreich verboten ist. Abwässer aus Reinigungsvorgängen sind aufzufangen und zu entsorgen. Lärmarme Baustellen Bei der Baustelleneinrichtung und während der Baudurchführung ist die Umwelt so gering wie möglich durch Lärm zu belasten. Es ist besonders darauf zu achten, dass: - für Arbeiten lärmarme Maschinen eingesetzt werden, die den Vorgaben der Tabelle 1 der RAL-UZ53 (Umweltzeichen "der blaue Engel") in der Ausgabe vom Februar 2015 genügen. - alle Maschinen und Aggregate mit den jeweilig erforderlichen Schallschutzanforderungen ausgerüstet sind. - in der Zeit von 22:00 Uhr - 6:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen keine lärmintensiven Arbeiten ausgeführt werden. Sollen in diesem Zeitraum lärmintensive Arbeiten ausgeführt werden, so ist  dies mit der Bauleitung und dem DGNB-Auditor vorab abzusprechen; die baurechtlich erforderlichen Genehmigungen sind einzuholen. - das Baustellenpersonal gemäß dem vorgelegten Lärmvermeidungskonzept zu schulen und einzuweisen ist. Staubarme Baustellen Bei der Baustelleneinrichtung und während der Baudurchführung ist die Umwelt so gering wie möglich durch Staub zu belasten. Es ist besonders darauf zu achten, dass: - Maschinen und Geräte mit einer wirksamen Absaugung versehen sind. - Stäube an der Entstehungsstelle möglichst vollständig erfasst und gefahrlos entsorgt werden. - soweit technisch möglich die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche verhindert wird. - zur Beseitigung von Staub das Feucht- bzw. Nassverfahren oder das saugende Verfahren durchgeführt wird. Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle Um Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeintragungen zu schützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Es ist besonders darauf zu achten, dass: - umweltgefährliche Materialien auf der Baustelle nicht gelagert oder verwendet werden dürfen. Notwendige Ausnahmen sind zu begründen und mit der Bauleitung und dem DGNB-Auditor vorab zu klären - für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie z.B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, auf der Baustelle sichergestellt wird, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen. Kriterium ENV1.3 Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung Hintergrund Für die Verwendung von Rohstoffen sollen vorrangig verantwortungsbewusste Materialien verwendet werden, die hinsichtlich ökologischer und sozialer Auswirkungen über die Wertschöpfungskette transparent sind und deren Rohstoffgewinnung und Verarbeitung anerkannten ökologischen und sozialen Standards entsprechen. Dies gilt vor allem für Holz und Holzwerkstoffe, Naturstein, Beton, Metalle, Glas und Pflanzsubstrate. Anforderungen Nachfolgende Anforderungen/Vorgaben sind maßgeblich: a) Natursteine - Für die Verwendung von Natursteinen muss darauf geachtet werden, dass diese frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen ist. - Eingebaute Natursteine müssen nachweislich aus der EU stammen. - Bei Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU werden die Mindest- sowie die inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt angenommen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt sowie, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. b) Holzprodukte Holz, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe, die nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen, sind zu bevorzugen. Es werden dabei nur die Zertifikate FSC und PEFC anerkannt. Sie sind jedoch nicht zwingend erforderlich. c) Beton mit erheblichem Sekundäranteil können ebenfalls eingereicht und für die Zertifizierung vorgelegt werden. Sie sind jedoch nicht zwingend erforderlich. d) Metalle und Glas mit erheblichem Sekundäranteil können ebenfalls eingereicht und für die Zertifizierung vorgelegt werden. Sie sind jedoch nicht zwingend erforderlich. Aufqaben/Dokumentation des AN Nachfolgende Dokumente sind vom AN zu erbringen: 1. Allgemein - Auflistung aller relevanten Produkte inkl. Angabe von Produktnamen, Hersteller und eingebaute Menge (s. ENV1.2) - Lieferscheine mit Produkt- und Mengenangabe (für Holz in m , für Beton und Erde in kg bzw. Tonnen) 2. Natursteine CE-Kennzeichnung oder Zertifikate (XertifiX, Fair Stone, o.ä.) zu den verwendeten Natursteinen, inkl. Lieferscheine mit Zertifikatsnummern, sofern verfügbar. Oder alternativ Bestätigung, dass keine Natursteine verwendet werden. 3. Holzprodukte - Handelszertifikat des Lieferanten bei Holzprodukten (Chain of Custody; CoC) - Nachweis der Registrierungsnummer des PEFC-Forstzertifikates in Lieferdokumenten (bei Prozentsatzmethode in CoC-Zertifikat) - Zertifikate (FSC, PEFC) für Holzprodukte - Bestätigung, dass tropische, subtropische und boreale Hölzer aus nicht zertifizierter Herkunft bei dem zu zertifizierenden Projekt nicht verwendet worden sind 4. Beton - Erklärung des Bauunternehmers über den normgerechten Einsatz von Recyclingbeton und ggf. CSC-Silber/Gold Zertifikat für Beton Alle eingebauten Produkte sind vor dem Einbau vom zuständigen DGNB-Auditor freizugeben. Der störungsfreie Bauablauf erfordert eine regelmäßige und enge Abstimmung mit dem DGNB-Auditor Vom AN ist eine angemessene Vorlaufzeit zur Prüfung zu berücksichtigen (10 Werktage, Mo-Fr). Kriterium TEC1.6 Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit Hintergrund Für die Konstruktion und die gewählten Bauteilaufbauten gilt der Grundsatz, diese, sofern nicht anders ausgeschrieben, recyclebar, rückbaubar und umnutzungsfähig auszuführen. Anforderungen Zur Gewährleistung einer Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit sind vom AN nachfolgende allgemeine Anforderungen zu berücksichtigen: - Lösbare Verbindungen sind im Allgemeinen zu bevorzugen (Schrauben, Stecken, etc.). - Verbundbaustoffe sind im Allgemeinen, soweit möglich und sofern nicht andersausgeschrieben, zu vermeiden und minimieren. - Bei der Auswahl der Produkte sollten Hersteller bevorzugt werden, die eine Rücknahme ihrer Produkte anbieten oder bei denen erwiesen ist, dass sie nach Lebensende dem Recycling zugeführt werden. - Der Einsatz von Baustoffen und Produkten mit entsprechender Zertifizierung ist zu bevorzugen (z.B. Cradle-to-cradle o. dgl.). - Die Bevorzugung recyclingfreundlicher Baustoffe und Materialien umfasst sowohl Materialien und Baustoffe, die im Gebäude verbleiben als auch Materialien und Baustoffe, die temporär baubegleitend vorgesehen sind (z.B. temporäre Baugrubensicherung, etc.). Aufgaben/Dokumentation des AN - Auflistung der verwendeten Materialien nach Bauteilen mit Angabe zu Einbauort, Menge und Verbindungsart (z.B. verklebt, verschraubt). - Nachweis zur Rückbaufähigkeit, Recyclingfähigkeit bzw. Nachweis der Herstellerrücknahme z.B. über eine Rücknahmeerklärung.
1. Vorbemerkungen DGNB
2. VORBEMERKUNGEN ELT Vorbemerkungen – Allgemein Grundlage der Ausschreibung sind die genehmigten Planunterlagen, Leistungsbeschreibungen, das jeweilige Fachkonzept sowie die anerkannten Regeln der Technik in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung. Hierzu zählen insbesondere die DIN‑Normen, VDE‑Bestimmungen, technischen Baubestimmungen sowie behördliche Auflagen und Genehmigungen. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über Art und Umfang der Leistungen, die örtlichen Gegebenheiten, die vorhandenen Schnittstellen zu anderen Gewerken sowie die Zugänglichkeit der Arbeitsbereiche zu informieren. Unklarheiten oder Widersprüche in den Unterlagen sind vor Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen. Die angebotenen Leistungen umfassen die vollständige, betriebsfertige und fachgerechte Ausführung inklusive aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, jedoch zur vollständigen Funktionsfähigkeit der Anlagen erforderlich werden. Die Koordination mit anderen am Bau Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf Schnittstellen, Terminabstimmungen sowie gegenseitige Abhängigkeiten der Gewerke, ist Bestandteil der Leistung. Behinderungen oder Verzögerungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Alle Materialien und Systeme müssen zugelassen, aufeinander abgestimmt sowie für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein. Abweichungen von den Ausschreibungsunterlagen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Einhaltung der Vorgaben aus dem Brandschutz‑, Schall‑ und Wärmeschutzkonzept sowie aus weiteren Fachgutachten ist zwingend. Entsprechende Nachweise und Dokumentationen sind vom Auftragnehmer zu führen und spätestens zur Abnahme zu übergeben. Die erforderlichen Prüfungen, Messungen, Funktionsnachweise sowie die Übergabe der vollständigen Revisions‑ und Bestandsunterlagen sind Bestandteil der Leistung und mit dem Angebot vollständig abgedeckt.
2. VORBEMERKUNGEN ELT
3. HINWEIS BRANDSCHUTZ Hinweis Brandschutz Die Ausführung sämtlicher Stark‑ und Schwachstromanlagen hat unter Beachtung der jeweils gültigen brandschutztechnischen Anforderungen zu erfolgen. Maßgeblich sind insbesondere das genehmigte Brandschutzkonzept, der Brandschutznachweis sowie die zugehörigen Planunterlagen des Fachplaners Brandschutz. Leitungsführungen, Durchdringungen von brandabschnittsbildenden Bauteilen, Installationsschächte sowie die Verlegung in Rettungswegen sind entsprechend den einschlägigen technischen Baubestimmungen, insbesondere der Leitungsanlagen‑Richtlinie (LAR), auszuführen. Erforderliche Abschottungen, Ummantelungen, Verkleidungen sowie Kabel‑ und Rohrabschottungen sind mit zugelassenen Systemen herzustellen und entsprechend den jeweiligen Verwendbarkeitsnachweisen auszuführen. Brandabschottungen sind systemgebunden auszuführen und eindeutig zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss dauerhaft und gut sichtbar erfolgen und Angaben zu System, Feuerwiderstandsklasse, ausführendem Unternehmen sowie Ausführungsdatum enthalten. Funktionserhaltende Leitungen (z. B. Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Alarmierungs‑ und RWA‑Anlagen) sind – sofern erforderlich – mit dem jeweils geforderten Funktionserhalt (z. B. E30 / E90) auszuführen. Die Trassenführung, Befestigungsart sowie der Abstand zu anderen Leitungen haben gemäß den Herstellerangaben und den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes zu erfolgen. Abweichungen von den genehmigten brandschutztechnischen Vorgaben sind nur nach vorheriger Abstimmung und schriftlicher Freigabe durch den Brandschutzplaner sowie den Auftraggeber zulässig. Die vollständige Dokumentation aller brandschutzrelevanten Ausführungen (Systemnachweise, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Fotodokumentation) ist Bestandteil der Leistung und spätestens zur Abnahme zu übergeben.
3. HINWEIS BRANDSCHUTZ
4. HINWEIS ELEKTRISCHER ANSCHLUSS H inweis-Elektrische Anschlüsse Für sämtliche Bauteile, Aggregate und Einrichtungen aus den Gewerken Heizung, Lüftung, Sanitär und Kälte (HLSK) sind die vollständigen elektrischen Zuleitungen einschließlich der erforderlichen Absicherungen, Schutzmaßnahmen und Anschlussarbeiten herzustellen. Die Ausführung hat gemäß den jeweils geltenden VDE‑Bestimmungen, den Herstellerangaben sowie den Vorgaben der Fachplanung zu erfolgen. Die Leistung umfasst die fachgerechte Herstellung aller notwendigen Stromversorgungen, Steuer‑ und Signalleitungen einschließlich der erforderlichen Absicherung in den zugehörigen Verteilungen. Provisorische Versorgungen sind nicht zulässig. Ebenfalls Bestandteil der Leistung sind sämtliche elektrischen Anschlüsse und Leitungsführungen für Tür‑ und Türnebenkomponenten, insbesondere für elektrische Türöffner, Motorschlösser, Fluchttür‑ und Panikfunktionen, Türkontakte, Magnetkontakte, Feststellanlagen, Drehtür‑ und Schiebetürantriebe sowie erforderliche Steuer‑ und Signalleitungen zu übergeordneten Systemen (z. B. Gebäudeautomation, Zutrittskontrolle, Brandmeldeanlage). Die Abstimmung der erforderlichen Anschlussleistungen, Leistungsteilungen, Absicherungen sowie der Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken hat durch den Auftragnehmer rechtzeitig zu erfolgen. Fehlende oder unvollständige Angaben sind vor Ausführung anzuzeigen. Zusätzliche Aufwendungen aufgrund fehlender Abstimmung oder unzureichender Koordination begründen keinen Anspruch auf Mehrvergütung.
4. HINWEIS ELEKTRISCHER ANSCHLUSS
5. HINWEIS FERTIGNASSZELLEN Fertignasszellen / Schnittstellen ELT Die Bäder des Hotels werden vollständig als Fertignasszellen ausgeführt. Die Fertignasszellen werden durch den jeweiligen Nasszellenhersteller inklusive komplettem Ausbau geliefert und eingebaut. Die im Bauvorhaben eingesetzten Fertignasszellen sind teilweise vorkonfektioniert und werkseitig verkabelt sowie teilweise lediglich mit Leerrohren ausgestattet. Der jeweilige Ausführungsstandard der Fertignasszellen ist bei der Ausführung zu berücksichtigen. Sämtliche bauseitig verlegten Leitungen sind vollständig in das elektrische Versorgungs‑ und Steuerungsnetz zu integrieren. Hierzu zählen insbesondere die Herstellung aller erforderlichen Stromversorgungen, Steuer‑ und Signalleitungen einschließlich der vollständigen Absicherung in den zugehörigen Verteilungen. Die Leistung umfasst die fachgerechte Herstellung aller erforderlichen Zuleitungen, Absicherungen und Schutzmaßnahmen bis zu den jeweiligen Übergabepunkten der Fertignasszellen sowie die ordnungsgemäße Einbindung der werkseitig vorbereiteten Installationen. Provisorische Lösungen sind nicht zulässig. Die Abstimmung der Schnittstellen zwischen Fertignasszellen, Elektroinstallation und angrenzenden Gewerken ist Bestandteil der Leistung. Fehlende oder unklare Angaben sind rechtzeitig vor Ausführung anzuzeigen. Mehraufwendungen aufgrund nicht erfolgter Abstimmung begründen keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.
5. HINWEIS FERTIGNASSZELLEN
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde,                        Der Bieter erklärt durch Unterschrift, dass er von                        allen Angebotsbestandteilen Kenntnis genommen hat und                        die geforderten Leistungen aus den ihm bekannten                        örtlichen Bedingungen klar und ohne Widerspruch                        erkennbar sind.
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde,
01 443 Niederspannungsschaltanlagen
01
443 Niederspannungsschaltanlagen
Standardbesch Anforderung Einbaugerät einheitl.Bauform Bei Einbaugeräten für Installationsverteiler und Schaltanlagen jeweils eine einheitliche Bauform eines Fabrikates verwenden. Die Kosten für anteilige Verdrahtungskanäle, Verdrahtung, Hilfs- und Verbindungsschienen in Installationskleinverteilern, Zählerplätzen, Installationsverteilern, Schaltanlagen und Rangierverteilern sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Standardbesch Anforderung Einbaugerät einheitl.Bauform
01.10 Verteileranlage
01.10
Verteileranlage
02 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
02
444 Niederspannungsinstallationsanlagen
02.10 Installationsgeräte
02.10
Installationsgeräte
02.20 Kabel und Leitungen
02.20
Kabel und Leitungen
02.30 Verlegesysteme
02.30
Verlegesysteme
03 445 Beleuchtungsanlage
03
445 Beleuchtungsanlage
03.10 Beleuchtung
03.10
Beleuchtung
03.20 Sicherheitsbeleuchtungsanlage
03.20
Sicherheitsbeleuchtungsanlage
04 449 Sonstiges
04
449 Sonstiges
04.10 Sonstiges
04.10
Sonstiges
05 452 Such- und Signalanlage
05
452 Such- und Signalanlage
05.10 Brandmeldeanlage
05.10
Brandmeldeanlage
05.20 RWA
05.20
RWA
05.30 Gegensprechanlage
05.30
Gegensprechanlage
05.40 Störmeldetableau
05.40
Störmeldetableau
06 457 Übertragungsnetz
06
457 Übertragungsnetz
06.10 IT-Netz
06.10
IT-Netz
06.20 Anschlussarbeiten
06.20
Anschlussarbeiten