Metallaußentreppe
Mühlhausen Berufsschulcamps
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Berufsschulcampus Unstrut-Hainich Brandschutzertüchtigungsmaßnahmen Gebäude B Herstellung 2. Rettungsweg im EG und 1. OG Sondershäuser Landstraße 39, 99974 Mühlhausen Allgemeine und Besondere Hinweise zum Bauvorhaben und zum Angebot: Der Bieter wird hiermit auch aufgefordert, qualitativ gleichwertige Vorschläge und wirtschaftliche Varianten alternativ zu unterbreiten und der Ausschreibung mit Angabe der Kosteneinsparungen als Nebenangebot gegenüberzustellen. 1. Erläuterungen zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Auftraggebers: Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis FD Schulverwaltung/Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Lindenhof 1 99974 Mühlhausen Beschreibung des Bauvorhabens: Die Schulverwaltung/Gebäude- und Liegenschaftsmanagement des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis mit Sitz am Lindenhof 1 in 99974 Mühlhausen beabsichtigt die notwendigen 2. Flucht- und Rettungswege gemäß Brandschutzkonzept 15 02 2014 vom 22.07.2015 für das Gebäude B der beruflichen Schulen in der Sondershäuser Landstraße 39 in 99974 Mühlhausen umzusetzen. Das Gebäude B hat die Abmaße max. Länge von 59,67m (ohne Außentreppen) und max. Breite von 33,00m. Das Gebäude B besteht aus acht Geschossen. Im Bereich des 1. Obergeschosses befindet sich ein Verbindungsbau aus einer Stahlkonstruktion. Das Tragwerk des Gebäudes B besteht aus Stahlbetonstützen und -wänden. Die Geschossdecken bilden Stahlbetondecken mit einer Dicke von mind. 20cm. Die Außenwände bilden die o.g. tragenden Wände, sowie Mauerwerkswände. Eine äußere Wärmedämmung ist nicht vorhanden. Es sind 2 Treppenräume vorhanden. Weiterhin ist an den Giebelwänden jeweils eine Außentreppe aus Stahlelementen angeordnet. Die Innenwände bestehen aus den bereits genannten tragenden Wänden, sowie teilweise Trockenbaukonstruktionen. Im Objekt befinden sich 2 verschieden Dächer. Dies ist zum einen der partielle Dachbereich im 1.Obergeschoss, welcher aus Bitumenbahnen, einer 5cm dicken Bekiesung und mineralischen Gehwegplatten besteht, sowie das Dach oberhalb des 6. Obergeschosses. In diesem Bereich ist Stahltrapezblech als Dachabdichtung vorhanden. Gem. dem vorliegendem Brandschutzkonzept sollen im nördlichen Gebäudeteil im EG und im nördlichen Gebäudeteil im 1.OG die 2, Flucht- und Rettungswege hergestellt werden. Für diese Maßnahmen sind bauliche umstrukturierungen erforderlich. Im EG wird der Klassenraum an der Nord/West Ecke verkleinert. Der Flur wird erweitert und das Fenster zur Türöffnung umgebaut. Eine kleine Stahltreppe wird außen an der Fassade angebracht zur Überwindung des Höhenunterschiedes zur Geländeoberkante. Im 1.OG wird ein Lehrerzimmer im westlichen Bereich verkleinert und der Flur erweitert. Hierfür wird das Fensterband getrennt und eine Türöffnung eingebaut. Um den Höhenunterschied vom neuen Flurabschnitt zum Flachdach barrierefrei gewährleisten zu können, wird im Bereich der Flurerweiterung in der Hälfte des Raumes ein Podest mit 2 Steigungen angeordnet. 2. Angaben zur Örtlichkeit Anschrift der Baustelle: Sondershäuser Landstraße 39 99974 Mühlhausen Lage des Grundstücks: Das Grundstück der Beruflichen Schulen in Mühlhausen befindet sich am östlichen Stadtrand von Mühlhausen. Die Erschließung erfolgt über die südlich verlaufende öffentliche Verkehrsfläche "Sondershäuser Landstraße". Vor Ort Termin: Es besteht die Möglichkeit das Objekt zu besichtigen. Termine können mit dem Landratsamt UH-Kreis in Absprache durchgeführt werden. 3. Termine gem. Ausführungsfristen BVB Formblatt 214 Pkt. 1 4. Angaben zur Baustelle Das Gebäude B befindet sich im Norden des Grundstücks der Beruflichen Schulen. Die Zufahrt zum Gebäude ist gewährleistet, Parkmöglichkeiten sind nahe dem Gebäude vorhanden. Es ist erforderlich, im Vorfeld mit dem Schulleiter/ Hausmeister die Parkmöglichkeit konkret abzustimmen. Die Arbeiten sollen in den Herbstferien 2026 beginnen. 5. Angaben/ Hinweise zur Ausführung der Arbeiten Gebäude B: Im Erdgeschoss sind folgende Leistungen auszuführen: - Einbau eines neuen Alu-Glas-Fensters am Giebel; F90 festverglasung, 2 teilig - Einbau einer neuen Alu-Glas-Notausgangstür für den 2. Rettungsweg - Anbau einer Metallaußentreppe mit Gitterrostpodest und Gitterroststufen und Handlauf als Fluchttreppe Im 1. Obergeschoss sind folgende Leistungen auszuführen: - Rückbau Raffstore im Bereich der neuen Außentür - Rückbau Fensterteile im Bereich der neuen Außentür aus dem Fensterband - Einbau einer neuen Alu-Glas-Notausgangstür für den 2. Rettungsweg - Anbindung neue AT an Bestands-Fensterelemente - Herrichten Bestands-Raffstoreanlage inkl. Ergänzung Abdeckungen - Einbau einer neuen Holztür mit Stahlzarge für das neue Büro In den Einzel-Preis sind sämtliche erforderlichen Leistungen einzukalkulieren. Inklusive Material und erforderlichen Gerüstarbeiten, sofern diese nicht im Titel Gerüstbauarbeiten enthalten sind. Bauwasser/Baustrom/Baustellen WC: Bauwasser und Baustrom sind im Gebäude vorhanden. Bei Erforderlichkeit ist mit dem Hausmeister abzustimmen welche Entnahmestellen genutzt werden können. Die Verbrauchskosten werden anteilig auf alle AN umgelegt - Regelung gem. BVB Formblatt 214 Pkt.9. Materialtransport und Materiallager Der Materialtransport an und auf der Baustelle ist dem Auftragnehmer überlassen und in die Einheitspreise einzukalkulieren (es erfolgt keine besondere Vergütung für Aufzüge, Kräne o. Ähnliches). Die Ablagerung von Baumaterialien hat auf geeignetem Untergrund zu erfolgen. Es sind die Untergründe der Ablagerungsplätze gegen Beschädigungen zu schützen. Insbesondere die Fußböden und/ oder Wandflächen in den Geschossen. Parkmöglichkeiten: Vor dem Gebäude besteht die Möglichkeit zur Be- und Entladung. Das Abstellen/ Parken von Fahrzeugen ist vor dem Gebäude nicht gestattet. Parkmöglichkeiten sind mit dem Hausmeister abzustimmen. Vorschriften: Insbesondere wird u.a. auf die Einhaltung der Thüringer Bauordnung, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Arbeitsschutzverordnungen (ArbSchV) und der Baustellenverordnung (BaustellV) verwiesen. Brandschutz: Zufahrten Flucht-und Rettungswege sind stets freizuhalten. Gewährleistung: Generell sind 4 Jahre vorgesehen. 6. Sonstige Angaben Sämtliche Maße im LV sind als Richtmaße zu verstehen. Die genauen Maße sind vor Beginn der Fertigung vom AN am Objekt zu ermitteln und zu prüfen. Folgende Unterlagen sind der Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab im PDF-Format  beigefügt: - Bestandsunterlage Lageplan - Grundriss EG_2211, M 1:100 - Grundriss 1.OG_2212, M 1:100 - Brandschutzkonzept
Berufsschulcampus Unstrut-Hainich
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein 1   Allgemeine Hinweise Für nachfolgend beschriebene Leistungen gelten die Verarbeitungsvorgaben und Einbauanweisungen der Hersteller für die eingesetzten Baustoffe, -elemente und -produkte, die Publikationen der im jeweiligen Fachbereich allgemein anerkannten Verbände und der sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern, Empfehlungen etc. in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als vereinbart. Alle für ein Bauteil oder Bauelement erforderlichen Bestandteile sind aus dem System eines Materialherstellers zu beziehen und als durchgängige Produktlinien anzubieten. 2   Baustelleneinrichtung 2.1 Anschlüsse für die Baustelleneinrichtung Der AG stellt dem AN im Gebäude vorhandene Anschlüsse zur Verfügung. Sind keine Anschlüsse vorhanden oder reichen deren Kapazitäten für den Baustellenbetrieb des AN nicht aus, so versorgt sich der AN im Rahmen seiner Leistungen eigenständig mit allen erforderlichen Medien, Anschlüssen und Verteilungen. 2.2   Erscheinungsbild Der AG legt großen Wert auf ein sauberes und geordnetes Erscheinungsbild der Baustelle und der Baustelleneinrichtung. Alle großflächigen oder -formatigen Bestandteile der Baustelleneinrichtung des AN sind in sauberem, ordentlichem, neuwertigem Zustand an der Baustelle aufzubauen. Dies betrifft insbesondere Container, Gerüstplanen und Bauzäune. 2.3   Arbeitsgerüste Arbeitsgerüste für Arbeiten über 2,00-4,00 m über OKF des jeweiligen Geschosses, sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen mit vorzusehen und in den EP einzukalkulieren, soweit solche Arbeitshöhen aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind. 2.4   Sicherungs- und Schutzmaßnahmen Der AN schützt die übrigen Bauausführenden vor allen aus seinen Tätigkeiten herrührenden Gefahren durch (Absturz-)Sicherungen, Abschrankungen, Markierungen etc. Die vom AN diesbezüglich auszuführenden Leistungen verstehen sich einschließlich Aufbau, Vorhaltung, Unterhalt, regelmäßiger Kontrolle und Instandsetzung sowie Rückbau nach Beseitigung der Gefahr bzw. nach Aufforderung durch den AG. Eine verlängerte Vorhaltung bis zu 4 Wochen über den Tätigkeitszeitraum des AN hinaus ist hierbei vorzusehen. 2.5           Abrechnung Insofern keine Baustelleneinrichtung als Position ausgewiesen ist sind die Kosten auf die EP umzulegen. 3   Prüfungen, Abnahmen, Gebühren 3.1   Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) Der AN verwendet ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene (ABZ) oder bauaufsichtlich geprüfte (ABP) Baustoffe und -elemente oder solche mit CE-Konformitätserklärung des Herstellers. Sind solche Baustoffe oder -elemente in Ausnahmefällen nicht verfügbar, so ist der AN für den Nachweis der Rechtmäßigkeit der Ausführung verantwortlich. Soweit hierfür eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich ist, besorgt der AN diese. In diesem Fall ist es Sache des AN, die ZiE terminlich zu koordinieren und alle entstehenden Kosten und Gebühren für Versuche, Berechnungen, Gutachten, Prüfungen/Versuche und Genehmigungen zu tragen. 4   Dokumentation Der AN erstellt als Fortschreibung der Planung in Bezug auf alle vom AN tatsächlich ausgeführten Leistungen eine Dokumentation. Der AN übergibt unaufgefordert wöchentlich ab Montagebeginn Quellennachweise der eingebauten Produkte (Lieferscheine, Produktdatenblätter etc.) an den AG, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargennummer wegen eventueller Nachbestellungen. Die Herkunft (z. B. von Steinen, Ziegeln etc.) ist auf Verlangen nachzuweisen. Der AN übergibt dem AG im Rahmen der Dokumentation alle erforderlichen Übereinstimmungsnachweise für Bauprodukte und Bauarten. 5   Reinigung Der im gesamten Baustellenbereich anfallende Schutt und Abfall ist von jedem AN sortenrein zu sammeln und umgehend abzufahren. Alle durch den Baubetrieb verursachten Verschmutzungen im öffentlichen Bereich, auf den Nachbargrundstücken und auf dem Baugelände sind sofort zu beseitigen. Der AN wird am Ende jeder Arbeitswoche seinen Arbeitsbereich in besenreinen Zustand versetzen. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht nach, ist der AG berechtigt, diese Leistung auf Kosten des AN zu veranlassen. Der AN ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen zu ergreifen. 6   Bauausführung/Leistungsumfang 6.1   Anpassungen Der AN erbringt sämtliche Anpassungen für Schräganschnitte, schiefwinklige Ausführungen, nicht rechtwinklige Konstruktionen usw. als Bestandteil seiner Leistung, soweit diese aus den Ausschreibungs- unterlagen erkennbar sind oder solche Leistungen in der Beschreibung erwähnt werden. Gleichfalls sind sämtliche Bestandskonstruktionen, auch solche mit unregelmäßigem Verlauf, anzuarbeiten, soweit dies zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erkennbar ist. 6.2   Aufmaß und Maßabweichungen Tatsächliche bauliche Abweichungen von in den Planungen angegebenen gleichartigen, wiederkehrenden Maßen berechtigen den AN diesbezüglich nicht zur Geltendmachung von Mehraufwendungen. Kalkulationsgrundlage ist insofern ein örtliches Aufmaß mit differierenden Maßen für gleichartige Bauteile oder Öffnungen. 6.3   Demontagen/Erneuerung Sind Leistungen als Demontageleistung oder als Erneuerung bereits bestehender Bauteile oder -leistungen beschrieben, so ist der Aufwand für eine geordnete, weitestgehend zerstörungsfreie Demontage und Entsorgung Bestandteil der Leistungen des AN. 7   Bautagesbericht Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem AG auf Verlangen wöchentlich abgestimmt zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung, die Abrechnung und die terminlichen Auswirkungen des Auftrages von Bedeutung sein können. Über besondere Vorkommnisse ist der AG zusätzlich täglich zu informieren. 8   Stundenlohnarbeiten 8.1   Abforderung von Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN. Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der ausgeführten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung, der Bauleitung vorzulegen. Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch die Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden. Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt. 8.2   Später verdeckte oder untergegangene Leistungen Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind (Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine Fotodokumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen Vergütungsanspruch mangels Beleg über die Leistungserbringung nicht belegen, so entfällt die Vergütung! 8.3   Vergütung von Stundenlohnaufwendungen Vergütet werden die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit, verwendetes Material für diese Leistungen (nach LV oder nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels). Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV-Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung dieser Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu verstehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__. 1 Werkplanung Metallbauarbeiten Dem Auftragnehmer wird nach der Auftragserteilung die Ausführungsplanung des Planers übergeben. Die weitere technische Bearbeitung, d. h. - Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen - Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem Architekten rechtzeitig vor Fertigungsbeginn - örtliche Aufmaße Die mit dem Architekten abgestimmten Konstruktionspläne, Beschreibungen und Muster sind vor Fertigungsbeginn bzw. vor Materialbestellung dem AG in einfacher Ausfertigung zu liefern. Nach Überprüfung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung durch den AG hat dieser die genannten Unterlagen in einer Ausfertigung mit seinem Prüfvermerk an den AN zurückzugeben. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. Ort der Maßnahme: EG und 1.OG
01.__. 1
Werkplanung Metallbauarbeiten
1,00
psch
02 Metallaußentreppe
02
Metallaußentreppe
02.__. 1 Stahlaußentreppe, 8 Stg, verzinkt, Gitterrost, Podest Liefern und montieren einer einläufigen Stahl-Außentreppe mit Austrittspodest, bestehend aus Stahl S235 JR, Gitterroste für Stufen und Austrittspodest, sowie Quadratrohrprofile als Stützen unterhalb des Podests. Es sind die Befestigungspunkte inkl. Befestigungsmittel auf dem bauseits gestellten Fundament und an der Stahlbeton-Deckenplatte sowie alle erforderlichen Stützen, Rahmen, Befestigungsmittel, Anschlussstellen, Aussteifungsrippen, Wangen, Stegplatten zum Montieren derTreppe im EP einzukalkulieren. Sichtbare Befestigungsmittel/ Schrauben sind in Edelstahl als Senkkopfschrauben mit Hutmuttern auszuführen. Ein Riffelblech im Bereich Austritt auf das Podest inkl. fachgerechter Befestigung, Auf-/Abkantungen ist zu montieren. B=ca. 1,40m, T=ca. 0,30m. Geländer und Handlauf sind nicht Bestandteil dieser Leistung und werden in separater Position erfasst. Vorleistung:  Fundament; Fassade mit Außentür Höhe Treppe:   ca. 1,40 m      (OK Podest bis OK Gelände) Breite Treppe:  ca. 1,30m (Wangenaußenmaß) Länge Treppenlauf:  ca. 2,30 m Maße Podest:  ca. 1,30 x 1,50 m Stufenanzahl:  8 Stufenbreite:   ca. 1,28 m Steigungsverhältnis: ca. 18/27cm Treppe - Konstruktion: Oberfläche:   feuerverzinkt Wangen:   Stahlblech d=1cm Stufen:   seitl. angeschweißtes Blech, d=5mm,      mit Schrauben an Treppenwange      befestigt Gitterroststufe:  Pressrost, Stahl feuerverzinkt,      Tragstab 40/3mm, Stützweite bis      1300mm, Maschenweite      10x30mm, Antritt mit      Rutschhemmung gem. Bild Wangenverbinder:  Stahlprofil HQ50-3mm Austrittspodest - Konstruktion: 3-seitig umlaufender Rahmen L-Profil, Rahmenverbinder HQ50-3mm (sofern erforderlich), 4 Stck Pfosten/ Stützen HQ70-3mm Oberfläche:   feuerverzinkt Gitterrostpodest:  Pressrost, Stahl feuerverzinkt,      Tragstab 30/3mm, Stützweite bis      1300mm, Maschenweite      10x30mm Wangenbefestigung: L-Winkel Befestigung mit Schrauben      an Wange an Antrittstufe und      Fundament - Arretierung auf      Fundamentbodenplatte Stützenbefestigung: Fußplatte d=10mm, mit Schrauben      auf der Fundamentbodenplatte Aussteifung Stützen: Stahlstab d=10mm      Stahlprofil HQ50-3mm Ort der Maßnahme: Außentreppe Nordseite
02.__. 1
Stahlaußentreppe, 8 Stg, verzinkt, Gitterrost, Podest
1,00
St
02.__. 2 Stahlgeländer,PfostenStahlverz.,Füllung+ Handl., H=0,9m Stahlgeländer für Treppenlauf und Austrittspodest, mit Pfosten aus Stahl, verzinkt, Geländerfüllung-Flachstahlstäbe und Handlauf aus Stahl verzinkt liefern und montieren. Befestigung Geländerpfosten an Treppenwangen und Podestwangen verlängert und mittels Schrauben befestigt. Pfostenstellung senkrecht zu Treppenstufen. Sämtliche Befestigungsmittel sind zu berücksichtigen und in den EP einzukalkulieren. Sichtbare Befestigungsmittel/ Schrauben sind in Edelstahl als Senkkopfschrauben mit Hutmuttern auszuführen. Anprall-Last:     1,0 kN/m Stahlbezeichnung nach:  EN 10027-1: S235JR        EN 10027-2: 1.0037 Folgeleistung: endfertig Pfosten/ Obergurt/ Untergurt:   HQ 50-3 mm, Regelabstand: ca. 1.000 mm Oberfläche:   feuerverzinkt Geländerfüllung:  Flachstahl ca. 40x8 mm   Abstand: ca. 100 mm Handlauf:  HQ 50x3mm (wie Pfosten)   am Antritt 30cm Überstand und gebundenes Ende, inkl. Abschlusskappen Handlaufhöhe: 0,90m Geländerhöhe: ca. 0,80m Einbauort: Außentreppe und Austrittspodest Nordseite
02.__. 2
Stahlgeländer,PfostenStahlverz.,Füllung+ Handl., H=0,9m
5,60
m
04 Stundenlohn-/ Materialarbeiten
04
Stundenlohn-/ Materialarbeiten
04.__. 1 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
04.__. 1
Facharbeiterstunden
5,00
h
04.__. 2 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
04.__. 2
Helferstunden
5,00
h
04.__. 3 Materialzuschlag zu vorgenannten Positionen Materialien in Kleinstmengen die im Zuge der Facharbeiterstunden verarbeitet wurden, deren Auflistung jedoch einen ungerechtfertigt hohen Aufwand darstellt. wie z.Bsp.: Klebeband, Folie, Abdeckvlies, Schleifpapier, Kleinstmengen an Material usw. Prozentsatz Materialanteil auf Stundensatz '.........'
04.__. 3
Materialzuschlag zu vorgenannten Positionen
10,00
h