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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Berufsschulcampus Unstrut-Hainich
Brandschutzertüchtigungsmaßnahmen Gebäude B
Herstellung 2. Rettungsweg im EG und 1. OG
Sondershäuser Landstraße 39, 99974 Mühlhausen
Allgemeine und Besondere Hinweise zum Bauvorhaben und
zum Angebot:
Der Bieter wird hiermit auch aufgefordert, qualitativ
gleichwertige Vorschläge und wirtschaftliche Varianten
alternativ zu unterbreiten und der Ausschreibung mit
Angabe der Kosteneinsparungen als Nebenangebot
gegenüberzustellen.
1. Erläuterungen zum Bauvorhaben
Name und Anschrift des Auftraggebers:
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis FD
Schulverwaltung/Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
Beschreibung des Bauvorhabens:
Die Schulverwaltung/Gebäude- und
Liegenschaftsmanagement des Landratsamtes
Unstrut-Hainich-Kreis mit
Sitz am Lindenhof 1 in 99974 Mühlhausen beabsichtigt
die notwendigen 2. Flucht- und Rettungswege gemäß
Brandschutzkonzept 15 02 2014 vom 22.07.2015 für das
Gebäude B der beruflichen Schulen in der
Sondershäuser Landstraße 39 in 99974 Mühlhausen
umzusetzen.
Das Gebäude B hat die Abmaße max. Länge von 59,67m
(ohne Außentreppen) und max. Breite von 33,00m.
Das Gebäude B besteht aus acht Geschossen. Im Bereich
des 1. Obergeschosses befindet sich ein
Verbindungsbau aus einer Stahlkonstruktion. Das
Tragwerk des Gebäudes B besteht aus Stahlbetonstützen
und -wänden. Die Geschossdecken bilden
Stahlbetondecken mit einer Dicke von mind. 20cm.
Die Außenwände bilden die o.g. tragenden Wände, sowie
Mauerwerkswände. Eine äußere Wärmedämmung
ist nicht vorhanden.
Es sind 2 Treppenräume vorhanden. Weiterhin ist an den
Giebelwänden jeweils eine Außentreppe aus
Stahlelementen angeordnet.
Die Innenwände bestehen aus den bereits genannten
tragenden Wänden, sowie teilweise
Trockenbaukonstruktionen.
Im Objekt befinden sich 2 verschieden Dächer. Dies ist
zum einen der partielle Dachbereich im
1.Obergeschoss, welcher aus Bitumenbahnen, einer 5cm
dicken Bekiesung und mineralischen
Gehwegplatten besteht, sowie das Dach oberhalb des 6.
Obergeschosses. In diesem Bereich ist
Stahltrapezblech als Dachabdichtung vorhanden.
Gem. dem vorliegendem Brandschutzkonzept sollen im
nördlichen Gebäudeteil im EG und im nördlichen
Gebäudeteil im 1.OG die 2, Flucht- und Rettungswege
hergestellt werden.
Für diese Maßnahmen sind bauliche umstrukturierungen
erforderlich.
Im EG wird der Klassenraum an der Nord/West Ecke
verkleinert. Der Flur wird erweitert und das Fenster
zur
Türöffnung umgebaut. Eine kleine Stahltreppe wird
außen an der Fassade angebracht zur Überwindung des
Höhenunterschiedes zur Geländeoberkante.
Im 1.OG wird ein Lehrerzimmer im westlichen Bereich
verkleinert und der Flur erweitert. Hierfür wird das
Fensterband getrennt und eine Türöffnung eingebaut. Um
den Höhenunterschied vom neuen Flurabschnitt
zum Flachdach barrierefrei gewährleisten zu können,
wird im Bereich der Flurerweiterung in der Hälfte des
Raumes ein Podest mit 2 Steigungen angeordnet.
2. Angaben zur Örtlichkeit
Anschrift der Baustelle:
Sondershäuser Landstraße 39
99974 Mühlhausen
Lage des Grundstücks:
Das Grundstück der Beruflichen Schulen in Mühlhausen
befindet sich am östlichen Stadtrand von
Mühlhausen.
Die Erschließung erfolgt über die südlich verlaufende
öffentliche Verkehrsfläche "Sondershäuser
Landstraße".
Vor Ort Termin: Es besteht die Möglichkeit das Objekt
zu besichtigen. Termine können mit dem Landratsamt
UH-Kreis in Absprache durchgeführt werden.
3. Termine
gem. Ausführungsfristen BVB Formblatt 214 Pkt. 1
4. Angaben zur Baustelle
Das Gebäude B befindet sich im Norden des Grundstücks
der Beruflichen Schulen. Die Zufahrt zum
Gebäude ist gewährleistet, Parkmöglichkeiten sind nahe
dem Gebäude vorhanden. Es ist erforderlich, im
Vorfeld mit dem Schulleiter/ Hausmeister die
Parkmöglichkeit konkret abzustimmen. Die Arbeiten
sollen in
den Herbstferien 2026 beginnen.
5. Angaben/ Hinweise zur Ausführung der Arbeiten
Gebäude B:
Im Erdgeschoss sind folgende Leistungen auszuführen:
- Einbau eines neuen Alu-Glas-Fensters am Giebel; F90
festverglasung, 2 teilig
- Einbau einer neuen Alu-Glas-Notausgangstür für den
2. Rettungsweg
- Anbau einer Metallaußentreppe mit Gitterrostpodest
und Gitterroststufen und Handlauf als Fluchttreppe
Im 1. Obergeschoss sind folgende Leistungen
auszuführen:
- Rückbau Raffstore im Bereich der neuen Außentür
- Rückbau Fensterteile im Bereich der neuen Außentür
aus dem Fensterband
- Einbau einer neuen Alu-Glas-Notausgangstür für den
2. Rettungsweg
- Anbindung neue AT an Bestands-Fensterelemente
- Herrichten Bestands-Raffstoreanlage inkl. Ergänzung
Abdeckungen
- Einbau einer neuen Holztür mit Stahlzarge für das
neue Büro
In den Einzel-Preis sind sämtliche erforderlichen
Leistungen einzukalkulieren. Inklusive Material und
erforderlichen Gerüstarbeiten, sofern diese nicht im
Titel Gerüstbauarbeiten enthalten sind.
Bauwasser/Baustrom/Baustellen WC:
Bauwasser und Baustrom sind im Gebäude vorhanden. Bei
Erforderlichkeit ist mit dem Hausmeister
abzustimmen welche Entnahmestellen genutzt werden
können.
Die Verbrauchskosten werden anteilig auf alle AN
umgelegt - Regelung gem. BVB Formblatt 214 Pkt.9.
Materialtransport und Materiallager
Der Materialtransport an und auf der Baustelle ist dem
Auftragnehmer überlassen und in die Einheitspreise
einzukalkulieren (es erfolgt keine besondere Vergütung
für Aufzüge, Kräne o. Ähnliches). Die Ablagerung
von Baumaterialien hat auf geeignetem Untergrund zu
erfolgen. Es sind die Untergründe der
Ablagerungsplätze gegen Beschädigungen zu schützen.
Insbesondere die Fußböden und/ oder Wandflächen
in den Geschossen.
Parkmöglichkeiten:
Vor dem Gebäude besteht die Möglichkeit zur Be- und
Entladung. Das Abstellen/ Parken von Fahrzeugen ist
vor dem Gebäude nicht gestattet. Parkmöglichkeiten
sind mit dem Hausmeister abzustimmen.
Vorschriften:
Insbesondere wird u.a. auf die Einhaltung der
Thüringer Bauordnung, der Arbeitsstättenverordnung
(ArbStättV), der Arbeitsschutzverordnungen (ArbSchV)
und der Baustellenverordnung (BaustellV) verwiesen.
Brandschutz:
Zufahrten Flucht-und Rettungswege sind stets
freizuhalten.
Gewährleistung:
Generell sind 4 Jahre vorgesehen.
6. Sonstige Angaben
Sämtliche Maße im LV sind als Richtmaße zu verstehen.
Die genauen Maße sind vor Beginn der Fertigung
vom AN am Objekt zu ermitteln und zu prüfen.
Folgende Unterlagen sind der Leistungsbeschreibung im
Originalmaßstab im PDF-Format beigefügt:
- Bestandsunterlage Lageplan
- Grundriss EG_2211, M 1:100
- Grundriss 1.OG_2212, M 1:100
- Brandschutzkonzept
Berufsschulcampus Unstrut-Hainich
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Allgemein
1 Allgemeine Hinweise
Für nachfolgend beschriebene Leistungen gelten die
Verarbeitungsvorgaben und Einbauanweisungen der
Hersteller für die eingesetzten Baustoffe, -elemente
und -produkte, die Publikationen der im jeweiligen
Fachbereich allgemein anerkannten Verbände und der
sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern,
Empfehlungen etc. in der zum Zeitpunkt der Ausführung
gültigen Fassung als vereinbart.
Alle für ein Bauteil oder Bauelement erforderlichen
Bestandteile sind aus dem System eines
Materialherstellers zu beziehen und als durchgängige
Produktlinien anzubieten.
2 Baustelleneinrichtung
2.1 Anschlüsse für die Baustelleneinrichtung
Der AG stellt dem AN im Gebäude vorhandene Anschlüsse
zur Verfügung. Sind keine Anschlüsse vorhanden
oder reichen deren Kapazitäten für den
Baustellenbetrieb des AN nicht aus, so versorgt sich
der AN im
Rahmen seiner Leistungen eigenständig mit allen
erforderlichen Medien, Anschlüssen und Verteilungen.
2.2 Erscheinungsbild
Der AG legt großen Wert auf ein sauberes und
geordnetes Erscheinungsbild der Baustelle und der
Baustelleneinrichtung. Alle großflächigen oder
-formatigen Bestandteile der Baustelleneinrichtung des
AN
sind in sauberem, ordentlichem, neuwertigem Zustand an
der Baustelle aufzubauen. Dies betrifft
insbesondere Container, Gerüstplanen und Bauzäune.
2.3 Arbeitsgerüste
Arbeitsgerüste für Arbeiten über 2,00-4,00 m über OKF
des jeweiligen Geschosses, sind vom AN im
Rahmen seiner Leistungen mit vorzusehen und in den EP
einzukalkulieren, soweit solche Arbeitshöhen aus
den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind.
2.4 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Der AN schützt die übrigen Bauausführenden vor allen
aus seinen Tätigkeiten herrührenden Gefahren durch
(Absturz-)Sicherungen, Abschrankungen, Markierungen
etc. Die vom AN diesbezüglich auszuführenden
Leistungen verstehen sich einschließlich Aufbau,
Vorhaltung, Unterhalt, regelmäßiger Kontrolle und
Instandsetzung sowie Rückbau nach Beseitigung der
Gefahr bzw. nach Aufforderung durch den AG. Eine
verlängerte Vorhaltung bis zu 4 Wochen über den
Tätigkeitszeitraum des AN hinaus ist hierbei
vorzusehen.
2.5 Abrechnung
Insofern keine Baustelleneinrichtung als Position
ausgewiesen ist sind die Kosten auf die EP umzulegen.
3 Prüfungen, Abnahmen, Gebühren
3.1 Zustimmungen im Einzelfall (ZiE)
Der AN verwendet ausschließlich bauaufsichtlich
zugelassene (ABZ) oder bauaufsichtlich geprüfte (ABP)
Baustoffe und -elemente oder solche mit
CE-Konformitätserklärung des Herstellers. Sind solche
Baustoffe
oder -elemente in Ausnahmefällen nicht verfügbar, so
ist der AN für den Nachweis der Rechtmäßigkeit der
Ausführung verantwortlich. Soweit hierfür eine
Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich ist,
besorgt der AN
diese. In diesem Fall ist es Sache des AN, die ZiE
terminlich zu koordinieren und alle entstehenden Kosten
und Gebühren für Versuche, Berechnungen, Gutachten,
Prüfungen/Versuche und Genehmigungen zu
tragen.
4 Dokumentation
Der AN erstellt als Fortschreibung der Planung in
Bezug auf alle vom AN tatsächlich ausgeführten
Leistungen eine Dokumentation. Der AN übergibt
unaufgefordert wöchentlich ab Montagebeginn
Quellennachweise der eingebauten Produkte
(Lieferscheine, Produktdatenblätter etc.) an den AG,
gegliedert
nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller
und Chargennummer wegen eventueller
Nachbestellungen.
Die Herkunft (z. B. von Steinen, Ziegeln etc.) ist auf
Verlangen nachzuweisen.
Der AN übergibt dem AG im Rahmen der Dokumentation
alle erforderlichen Übereinstimmungsnachweise für
Bauprodukte und Bauarten.
5 Reinigung
Der im gesamten Baustellenbereich anfallende Schutt
und Abfall ist von jedem AN sortenrein zu sammeln
und umgehend abzufahren. Alle durch den Baubetrieb
verursachten Verschmutzungen im öffentlichen
Bereich, auf den Nachbargrundstücken und auf dem
Baugelände sind sofort zu beseitigen.
Der AN wird am Ende jeder Arbeitswoche seinen
Arbeitsbereich in besenreinen Zustand versetzen. Kommt
der AN seiner Verpflichtung nicht nach, ist der AG
berechtigt, diese Leistung auf Kosten des AN zu
veranlassen. Der AN ist verpflichtet, geeignete
Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen zu
ergreifen.
6 Bauausführung/Leistungsumfang
6.1 Anpassungen
Der AN erbringt sämtliche Anpassungen für
Schräganschnitte, schiefwinklige Ausführungen, nicht
rechtwinklige Konstruktionen usw. als Bestandteil
seiner Leistung, soweit diese aus den Ausschreibungs-
unterlagen erkennbar sind oder solche Leistungen in
der Beschreibung erwähnt werden. Gleichfalls sind
sämtliche Bestandskonstruktionen, auch solche mit
unregelmäßigem Verlauf, anzuarbeiten, soweit dies zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe erkennbar ist.
6.2 Aufmaß und Maßabweichungen
Tatsächliche bauliche Abweichungen von in den
Planungen angegebenen gleichartigen, wiederkehrenden
Maßen berechtigen den AN diesbezüglich nicht zur
Geltendmachung von Mehraufwendungen.
Kalkulationsgrundlage ist insofern ein örtliches
Aufmaß mit differierenden Maßen für gleichartige
Bauteile
oder Öffnungen.
6.3 Demontagen/Erneuerung
Sind Leistungen als Demontageleistung oder als
Erneuerung bereits bestehender Bauteile oder
-leistungen
beschrieben, so ist der Aufwand für eine geordnete,
weitestgehend zerstörungsfreie Demontage und
Entsorgung Bestandteil der Leistungen des AN.
7 Bautagesbericht
Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem
AG auf Verlangen wöchentlich abgestimmt zu
übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für
die Ausführung, die Abrechnung und die terminlichen
Auswirkungen des Auftrages von Bedeutung sein können.
Über besondere Vorkommnisse ist der AG
zusätzlich täglich zu informieren.
8 Stundenlohnarbeiten
8.1 Abforderung von Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG
auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte
Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei
Vergütungsanspruch des AN.
Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung
sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter
Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters,
der ausgeführten Arbeiten und ggf.
Materialaufstellung, der Bauleitung vorzulegen.
Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift
durch die Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im
Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des
Bautagebuches bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden.
Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht
anerkannt.
8.2 Später verdeckte oder untergegangene Leistungen
Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten
erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind
(Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so
sind vom AN geeignete Maßnahmen zur
Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen,
beispielsweise eine Fotodokumentation mit
Handykamera. Kann der AN seinen Vergütungsanspruch
mangels Beleg über die Leistungserbringung nicht
belegen, so entfällt die Vergütung!
8.3 Vergütung von Stundenlohnaufwendungen
Vergütet werden die tatsächlich am Arbeitsplatz
anfallende Arbeitszeit, verwendetes Material für diese
Leistungen (nach LV oder nachrangig Tagespreis des
Baustoffhandels).
Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die
LV-Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur
Ausführung dieser Arbeiten. Die Leistungen sind als
Eventualposition zu verstehen und können ggf. auch
unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann
keine Abrechnung.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__. 1 Werkplanung Metallbauarbeiten Dem Auftragnehmer wird nach der Auftragserteilung die
Ausführungsplanung des Planers übergeben.
Die weitere technische Bearbeitung, d. h.
- Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für
alle in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen
- Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem
Architekten
rechtzeitig vor Fertigungsbeginn
- örtliche Aufmaße
Die mit dem Architekten abgestimmten
Konstruktionspläne,
Beschreibungen und Muster sind vor Fertigungsbeginn
bzw. vor
Materialbestellung dem AG in einfacher Ausfertigung zu
liefern.
Nach Überprüfung auf Übereinstimmung mit der
Ausführungsplanung durch den AG hat dieser die
genannten
Unterlagen in einer Ausfertigung mit seinem
Prüfvermerk an
den AN zurückzugeben.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße,
Einbau,
Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die
Einbaufolge erkennbar sein.
Ort der Maßnahme: EG und 1.OG
01.__. 1
Werkplanung Metallbauarbeiten
1,00
psch
02 Metallaußentreppe
02
Metallaußentreppe
02.__. 1 Stahlaußentreppe, 8 Stg, verzinkt,
Gitterrost, Podest Liefern und montieren einer einläufigen
Stahl-Außentreppe mit
Austrittspodest, bestehend aus Stahl S235 JR,
Gitterroste für
Stufen und Austrittspodest, sowie Quadratrohrprofile
als Stützen
unterhalb des Podests.
Es sind die Befestigungspunkte inkl.
Befestigungsmittel auf dem
bauseits gestellten Fundament und an der
Stahlbeton-Deckenplatte sowie alle erforderlichen
Stützen,
Rahmen, Befestigungsmittel, Anschlussstellen,
Aussteifungsrippen, Wangen, Stegplatten zum Montieren
derTreppe im EP einzukalkulieren.
Sichtbare Befestigungsmittel/ Schrauben sind in
Edelstahl als
Senkkopfschrauben mit Hutmuttern auszuführen.
Ein Riffelblech im Bereich Austritt auf das Podest
inkl.
fachgerechter Befestigung, Auf-/Abkantungen ist zu
montieren.
B=ca. 1,40m, T=ca. 0,30m.
Geländer und Handlauf sind nicht Bestandteil dieser
Leistung
und werden in separater Position erfasst.
Vorleistung: Fundament; Fassade mit Außentür
Höhe Treppe: ca. 1,40 m
(OK Podest bis OK Gelände)
Breite Treppe: ca. 1,30m (Wangenaußenmaß)
Länge Treppenlauf: ca. 2,30 m
Maße Podest: ca. 1,30 x 1,50 m
Stufenanzahl: 8
Stufenbreite: ca. 1,28 m
Steigungsverhältnis: ca. 18/27cm
Treppe - Konstruktion:
Oberfläche: feuerverzinkt
Wangen: Stahlblech d=1cm
Stufen: seitl. angeschweißtes Blech, d=5mm,
mit Schrauben an Treppenwange
befestigt
Gitterroststufe: Pressrost, Stahl feuerverzinkt,
Tragstab 40/3mm, Stützweite bis
1300mm, Maschenweite
10x30mm, Antritt mit
Rutschhemmung gem. Bild
Wangenverbinder: Stahlprofil HQ50-3mm
Austrittspodest - Konstruktion:
3-seitig umlaufender Rahmen L-Profil, Rahmenverbinder
HQ50-3mm (sofern erforderlich), 4 Stck Pfosten/ Stützen
HQ70-3mm
Oberfläche: feuerverzinkt
Gitterrostpodest: Pressrost, Stahl feuerverzinkt,
Tragstab 30/3mm, Stützweite bis
1300mm, Maschenweite
10x30mm
Wangenbefestigung: L-Winkel Befestigung mit Schrauben
an Wange an Antrittstufe und
Fundament - Arretierung auf
Fundamentbodenplatte
Stützenbefestigung: Fußplatte d=10mm, mit Schrauben
auf der Fundamentbodenplatte
Aussteifung Stützen: Stahlstab d=10mm
Stahlprofil HQ50-3mm
Ort der Maßnahme: Außentreppe Nordseite
02.__. 1
Stahlaußentreppe, 8 Stg, verzinkt,
Gitterrost, Podest
1,00
St
02.__. 2 Stahlgeländer,PfostenStahlverz.,Füllung+
Handl., H=0,9m Stahlgeländer für Treppenlauf und Austrittspodest, mit
Pfosten
aus Stahl, verzinkt, Geländerfüllung-Flachstahlstäbe
und
Handlauf aus Stahl verzinkt liefern und montieren.
Befestigung
Geländerpfosten an Treppenwangen und Podestwangen
verlängert und mittels Schrauben befestigt.
Pfostenstellung
senkrecht zu Treppenstufen.
Sämtliche Befestigungsmittel sind zu berücksichtigen
und in den
EP einzukalkulieren.
Sichtbare Befestigungsmittel/ Schrauben sind in
Edelstahl als
Senkkopfschrauben mit Hutmuttern auszuführen.
Anprall-Last: 1,0 kN/m
Stahlbezeichnung nach: EN 10027-1: S235JR
EN 10027-2: 1.0037
Folgeleistung: endfertig
Pfosten/ Obergurt/
Untergurt: HQ 50-3 mm, Regelabstand: ca.
1.000 mm
Oberfläche: feuerverzinkt
Geländerfüllung: Flachstahl ca. 40x8 mm
Abstand: ca. 100 mm
Handlauf: HQ 50x3mm (wie Pfosten)
am Antritt 30cm Überstand und
gebundenes Ende, inkl.
Abschlusskappen
Handlaufhöhe: 0,90m
Geländerhöhe: ca. 0,80m
Einbauort: Außentreppe und Austrittspodest Nordseite
02.__. 2
Stahlgeländer,PfostenStahlverz.,Füllung+
Handl., H=0,9m
5,60
m
04 Stundenlohn-/ Materialarbeiten
04
Stundenlohn-/ Materialarbeiten
04.__. 1 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
04.__. 1
Facharbeiterstunden
5,00
h
04.__. 2 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
04.__. 2
Helferstunden
5,00
h
04.__. 3 Materialzuschlag zu vorgenannten Positionen Materialien in Kleinstmengen die im Zuge der
Facharbeiterstunden verarbeitet wurden, deren
Auflistung jedoch einen ungerechtfertigt hohen Aufwand
darstellt. wie z.Bsp.: Klebeband, Folie, Abdeckvlies,
Schleifpapier, Kleinstmengen an Material usw.
Prozentsatz Materialanteil auf Stundensatz
'.........'
04.__. 3
Materialzuschlag zu vorgenannten Positionen
10,00
h