Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Teil A: Vorbemerkungen Ausschreibung
Teil A: Vorbemerkungen
(Stand: 08.03.2024)
Nachfolgend beschriebenes Bauvorhaben ist unter Berücksichtigung sämtlicher DIN-Vorschriften und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Grundlagen für die Ausführung sind die Baugenehmigung mit den genehmigten Plänen, die fortgeschriebenen Ausführungspläne, die statischen Berechnungen mit Schal- und Bewehrungsplänen und zugehörigen Stahllisten, das Bodengutachten, der Brandschutznachweis, der Wärmeschutznachweis nach GEG, der Erschütterungsnachweis, der Schallschutznachweis, die Ausführungsvorschriften der Versorger, der amtliche Lageplan, die Baubeschreibung und die Leistungsbeschreibung des jeweiligen Gewerks sowie der Bauablaufplan.
Bei Unklarheiten, Widersprüchen oder verschiedenen Angaben in der Baubeschreibung oder der Ausführungsplanung und allen weiteren Ausführungsgrundlagen, ist mit der Bauleitung Rücksprache zu halten. Details werden gemäß Ausführungsplanung gelöst. Die ausführenden Firmen haben gegen Ausführungsvorschläge im Voraus schriftlich Bedenken anzumelden, wenn diese nicht den DIN-Vorschriften oder den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Ausführungen, die eine Vereinfachung mit gleichem Ziel ergeben, sind ausdrücklich erwünscht. In jedem Fall sind Änderungen der Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen.
Unvorhergesehenes ist dahingehend zu lösen, dass es in der Ausführung dem Anspruch an das Gesamtwerk genügt.
Bei der Wahl zwischen gleichwertigen Bauprodukten ist dasjenige zu wählen, welches mindestens mit dem Gütesiegel bdquo;Blauer Engelldquo; hinsichtlich des Schadstoffgehalts oder durch höherwertige Gütesiegel ausgezeichnet ist. Gibt es mehrere technisch mögliche Arten der Leistungserbringung, so ist - in Abstimmung mit der Bauleitung - die qualitativ bessere zu wählen. In jedem Fall sind gesundheitlich unbedenkliche Baustoffe zu verwenden. Die Unbedenklichkeit ist für jedes Produkt durch Herstellerangaben vor Ausführung der Leistung nachzuweisen.
Zur Angebotsabgabe sind die anliegenden Zeichnungen maßgeblich. Freigegebene Ausführungspläne im Maßstab 1:50 und Detailpläne erhalten die ausführenden Firmen bei der Auftragsvergabe. Nachträge bei Planungsänderungen werden durch Planausschnitte geliefert und an alle Beteiligten verteilt.
Unabhängig von den gesetzlichen Abnahmen finden Qualitätskontrollen im Rahmen der Bauüberwachung statt. Für alle Gewerke besteht die Erfordernis der förmlichen Abnahme in Anwesenheit des Bauherrn, Bauleiters und Unternehmers. Eine Abnahme vor Fertigstellung ist ausgeschossen, es sei denn, dass das Gewerk oder die Teilleistung durch Baufortschritt nicht mehr begutachtet werden könnte.
Bis zur Abnahme ist jeder Unternehmer für seine Leistung verantwortlich und hat diese vor Fremdbeschädigungen und Verunreinigungen zu schützen. Sofern Schäden entstehen und der Verursacher nicht ermittelt werden kann, geht die Schadensbehebung und einhergehend Mangelbeseitigung zu Lasten des Auftragnehmers.
Jeder Unternehmer hat eigenverantwortlich die Beseitigung seines Bauschuttes vorzunehmen. Die Baustelle ist stets bdquo;besenreinldquo; zu hinterlassen bzw. an die Folgegewerke zu übergeben.
Diese Vorbemerkungen ersetzen nicht die Vorschriften zur Bauausführung eines mangelfreien Werks.
Das Baugrundstück liegt nicht in einem kampfmittelbelasteten Gebiet. Sollten bei den Erdarbeiten dennoch Kampfmittel gefunden werden, ist die Bautätigkeit sofort zu unterbrechen und die Bauleitung zu informieren!
A.1 Bauabschnitte
Abschnitt 1: Baumfällungen/Freimachen
Abschnitt 2: Errichtung Bauwerk
Abschnitt 3: Herstellung der Außenanlagen
A.2 Termine
Gesamtmaßnahme:
Planung: September 2022 bis Dezember 2023
Genehmigung: Dezember 2023
Vorbereitung: Januar 2024 bis April 2024
Baubeginn: Mai 2024
Baufertigstellung avisiert: Juli 2025
Bauabschnitt 1:
Beginn: erfolgt
Fertigstellung: erfolgt
Bauabschnitt 2:
Beginn: Mai 2024
Fertigstellung: April 2025
Bauabschnitt 3:
Beginn: Mai 2025
Fertigstellung: Juli 2025
Teil A: Vorbemerkungen
Teil B: Kurzfassung Baubeschreibung Ausschreibung
Teil B: Kurzfassung Baubeschreibung
(Stand: 24.03.2024)
B.1 Zusammenfassung
Für die Fa. GEPARD Bau GmbH, Geschäftsführung durch Herrn Falk Deparade, soll ein nicht unterkellertes Geschäftsgebäude in massiver Bauweise in Oranienburg, Ortsteil Lehnitz, errichtet werden.
Der Entwurf sieht ein freistehendes Gebäude vor, welches als Doppelhaus konzipiert ist und somit vier baulich voneinander getrennte Nutzungseinheiten vorsieht.
Im Erdgeschoss befinden sich Lagerflächen, ein Hausanschlussraum und ein Heizraum.
Im Obergeschoss und unter Nutzung des ausgebauten Dachraums, sind straßenseitig eine Betriebswohnung und gartenseitig eine Bürofläche geplant.
Die Erschließung der Lager im Erdgeschoss erfolgt über eine Zufahrt zu den Toren auf der Traufseite. Beide Lager sind zudem mit separaten Zugängen straßen- und gartenseitig ausgestattet, die gleichzeitig als Fluchtwege dienen.
Das Obergeschoss wird über eingehauste Aussentreppen erschlossen.
In der Betriebswohnung können über ein Entrée ein offener Wohnraum mit Essbereich und Küchenzeile einerseits, ein Dusch-Wc mit Waschmaschinenanschluss, ein Gästezimmer und über eine Massivtreppe das Dachgeschoss andererseits erreicht werden. Unterhalb der Treppe befindet sich ein Abstellraum. Aus dem offenen Wohnbereich ist der Zugang zu einer Dachterrasse vorgesehen. Im Dachgeschoss ist über eine Galerie der Zugang zu zwei Schlafräumen und dem Bad möglich. Die großflächige Abseite hat keine Kopfhöhe, ist jedoch als Kellerersatzraum oder Dachraumersatz für Abstellzwecke geeignet und über eine Schlupftür im Bad erreichbar.
In der Bürofläche können über ein Entrée ein offener Besprechungsraum mit Pausenmöglichkeit und Küchenzeile einerseits, ein Dusch-Wc mit Waschmaschinenanschluss, ein Büroraum und über eine Massivtreppe das Dachgeschoss andererseits erreicht werden. Unterhalb der Treppe befindet sich ebenfalls ein Abstellraum. Aus dem offenen Besprechungsraum ist der Zugang zu einer Dachterrasse möglich. Im Dachgeschoss ist über eine Galerie der Zugang zu zwei weiteren Büros und einem Bad vorgesehen. Die Abseite ist vom Bad erreichbar und zu Abstellzwecken geeignet.
Ein Pultdach überdeckt den quaderförmigen Baukörper. Die Einhausungen der Außentreppen sind flächig gedeckt. Die Terrassen bilden als Flachdächer die Teilüberdeckung der Lager im Erdgeschoss.
Das Grundstück ist - wie in einem Gewerbegebiet üblich - mit hoher Grundfläche überbaut. Im rückwärtigen Grünstreifen sind gemäß Bebauungsplan Grünpflanzungen und die Dachentwässerung vorgesehen. Stellplätze für die Nutzungseinheiten rahmen das Gebäude; sodann sind zwei Zufahrten geplant.
Besonderer Beachtung bedarf der freizuhaltende Rettungsweg und die nicht überbaubaren Anleiterflächen für die zweiten Rettungswege im Ober- und Dachgeschoss.
B.1.1 Konstruktion/Ausführung:
Gründung:Bodenplatte aus Beton mit unterseitiger Dämmung auf Frostschürzen (gemäß Statik und Wärmeschutznachweis)
Außenwände:Kalksandsteinmauerwerk mit mineralischer Wärmedämmung als Verbundsystem mit durchgefärbtem, gekörnten Silikonharzoberputz; wasserabweisender, gefilzter Sockelputz auf Sockeldämmung; Innenputz in Lagern und Bädern aus Kalkzement, in den Wohnräumen aus Gipsputz
Innenwände: Innenmauerwerk im EG und OG aus Kalksandstein, nichttragend und tragend gemäß Statik, mit beidseitig Innenputz, partiell Wandfliesen in Nassräumen und ggf. an den Küchenzeilen; Innenwände im DG aus Trockenbau
Decken:Stahlbetonfertigteildecke (Filigrandecke) über EG und OG, Dachkonstrukton/Sparren als Decke über DG
Böden:abriebfester Anstrich in den Lagern und Hausanschlussräumen im EG, Fliesen/keramische Platten in den Bädern, Vinyl in den Wohn-, Nutz- und Büroräumen auf Heizestrich
Dachtragwerk:Pultdach, 14° Dachneigung, mit Drempel
Holzdachstuhl gemäß Statik in konventionellem Zimmermannsabbund;
Zwischenbalkendämmung gem. Wärmeschutznachweis
Dachhaut:Betondachsteine auf Unterdeckung auf dem Pultdach, Zinkblechdeckung der Flachdächer über den Eingangseinhausungen, Kunststoffdielen auf Gefälledämmung und Abdichtung als Flachdach auf den Terrassen
Dachüberstände:ohne Regenrinne an der Traufe: ca. 50 cm, giebelseitig: ca. 20cm, Pultüberstand: ca. 75cm; geschlossener Dachkasten und Sparrenköpfe gemäß Detailplanung;
Flachdächer und Attikaabdeckungen: ca. 4cm über Vorderkante der Wandkonstruktionen
Treppen:vom EG zum OG: Einhausung und Außentreppe als Stahlkonstruktion mit Gitterroststufen, Metallhandlauf und -geländer, Verkleidung aus Holzrhombusleisten; vom OGzum Dachraum: Massivtreppen aus Stahlbeton mit Holzstufen, Holzhandlauf auf Metallgeländer mit Absturzsicherungen an der Galerie
Fenster:Kunststofffenster zweifarbig, mit erhöhter Grundsicherung, 3-Scheiben-Isolierverglasung gemäß Wärmeschutznachweis; Dachflächenfenster
Sonnenschutz:im OG und DG Raffstores in gedämmten und überputzbaren Aufsatzkästen, elektrisch betrieben
Insektenschutz:nicht vorgesehen
Türen/Tore:Außentüren aus Kunststoff, stahlverstärkt mit Sichtfenstern, mehrfarbig; Innentüren aus Holz mit Röhrenspansteg-Einlage; Sektionaltore elektrisch betrieben, mehrfarbig
Anlagentechnik: Wärmepumpe mit Innen- und Außeneinheit, Fußbodenheizung im OG und DG (EG unbeheizt), Handtuchheizkörper, Wasserspeicher, Wasserenthärtungsanlage, ohne Solarthermie, dezentrale Be- und Entlüftung der Lager; Küchenabluft über Dach; Sanitärinstallation gemäß Detailplanung, Küchen- und Waschmaschinenanschlüsse, Außenwasserzapfstelle, Ausgussbecken im EG-Lager
Elektroinstallation: Grundausstattung der Räume gemäß Detailplanung, ohne Bus-Technik; TV über zentrale Satellitenanlage; keine Alarmanlage
Abgasanlagen: keine
B.2 Angaben zum Grundstück
B.2.1 Allgemein/Baustelleneinrichtung
Das Grundstück befindet sich an einer öffentlichen Straße mit Bitumendeckung. Die Straße verfügt über je eine Fahrspur für beide Richtungen, in der keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren. Das Parken am Straßenrand ist nur eingeschränkt möglich. Vor dem Grundstück ist eine Bitumenfläche als Vorstreckung für eine Überfahrt vorhanden.
Die Anreiner werden über die anstehenden Baumaßnahmen informiert.
Mit der Ausführung der Bauvorhabens darf gemäß Baugenehmigung begonnen werden. Die erforderlichen Anzeigen sind durch die Bauleitung/Projektleitung dem Bauamt vor Baubeginn zu übersenden. Die Baugenehmigung wurde am 27.11.2023 durch das Bauordnungsamts des Landkreises Oberhavel erteilt (Aktenzeichen: 52/010-02671/2023/fie). Es ist zur Zeit kein Nachtragsverfahren anhängig. Die Auflagen in der Genehmigung sind zu beachten.
Während der Baumaßnahmen ist ggf. ein temporäres Halteverbot im Bereich der Baustellenzufahrt einzurichten. Eine provisorische Baustellenüberfahrt wird vorgesehen. Der Lieferverkehr ist jederzeit möglich. Das Grundstück wird mit einem Bauzaun an der Straßenfront gesichert. Eine Baustellentoilette wird für die Bauzeit durch den Auftraggeber gestellt. Für den Einsatz eines Krans ist eine Stellfläche auf dem Grundstück aus Platzgründen nicht möglich. Eine Straßennutzung ist bei der Gemeinde/Stadt anzuzeigen. Der Einsatz von Kranwagen ist möglich. Die Stellflächen von Baufahrzeugen und das Befahren des Grundstücks ist von Lieferanten und Baufirmen durch geeignete Befestigung des Untergrundes in Eigenregie und -verantwortung durchzuführen.Straßenbäume sind nicht vorhanden bzw. zu schützen. In unmittelbarer Nähe der Grundstückszufahrt befindet sich eine Straßenlaterne und eine pfahlhängende Telefonoberleitung. Lagerfläche für Baumaterial ist auf dem Grundstück nicht vorhanden. Die beauftragten Baufirmen sind für die Sicherung Ihrer Maschinen, des Werkzeugs und des Baumaterials selbst verantwortlich. Der Baustelleneinrichtungsplan ist von allen Baubeteiligten zu berücksichtigen.
B.2.2 Erschließung/Versorger
Auf dem Grundstück liegt eine Versorgervorstreckung für Strom und Wasser an. Eine Stromanschlusssäule ist vorhanden. Alle weiteren Versorgerleitungen (Telefon) müssen neu verlegt werden. Ein Schmutzwasserübergabeschacht wird auf dem Grundstück hinter der Grundstücksgrenze hergestellt. Der Baustromanschluss ist gewährleistet. Die Versorgung mit Bauwasser ist eingerichtet. Die Verbrauchskosten des Baustroms und Bauwassers trägt der Auftraggeber. Mit den Ressourcen ist sparsam umzugehen.
Das Gebäude wird durch eine Luftwärmepumpe mit Heizwärme und Warmwasser versorgt. Die Verwendung von Solarthermie ist nicht vorgesehen. Eine PV-Anlage wird aufgrund des erhöhten Stromverbrauchs für die Wärmepumpe dringend empfohlen.
Alle neu herzustellenden Hauseinführungen sind nach DIN 18533 fachgerecht abzudichten und durch eine Mehrspartenhauseinführung zu realisieren. Des Weiteren sind bei der Ausführung die technischen Regelwerke der Versorger und die Angaben im Baugrundgutachten zu beachten.
B.3 Angaben zum Gebäude
B.3.1 Allgemein
Das herzustellende Gebäude wird bezugsfertig errichtet. Eigenleistungen des Auftraggebers sind vorgesehen. Zur Fertigstellung des Gebäudes gehören alle erforderlichen Bauleistungen (siehe auch gewerkebezogene Leistungsbeschreibungen), inklusive Anbindung aller Versorger und Anschluss der Heizungsanlage, einschließlich Außenanlagen (Podeste, Kiesbettstreifen, Bepflanzung, Randborde Einfriedung, Zuwege, Zufahrten), sowie aller Einbauten (Küche, Beleuchtung, ohne Möblierung).
B.3.2 Statiker/Prüfstatiker
Die statischen Berechnungen und die Bewehrungspläne der Gründung und Geschossdecken, sowie der Stahlbetonbauteile und Dachkonstruktion wurden vom Ingenieurbüro Meyer, Ingenieurbüro für Baustatik aus Calau, erstellt. Unstimmigkeiten, insbesondere bezüglich der Dimensionierung der Bauteile, sind mit der Bauleitung zu klären.
Eine Prüfstatik ist nicht erforderlich, sodass kein Prüfstatiker für die externe Bauüberwachung der Baumaßnahme bestellt wurde. Alle statisch relevanten Bauteile (Gründung/Bewehrung der Bodenplatte, Bewehrung der Decken, Dachstuhl) werden von der Bauleitungabgenommen. Zur Terminabstimmung ist die Bauleitung rechtzeitig über den Fertigstellungstag in Kenntnis zu setzen. Die Fortsetzung der Arbeiten ohne vorherige Abnahme durch die Bauleitung ist ausgeschlossen.
B.3.3 Schornsteinfeger
Ein Bezirksschornsteinfegermeister für die Abnahme vonFeuerungsanlagen ist nicht zu bestellen.
B.3.4 Wärmeschutz
Der Wärmeschutznachweis nach GEG wurde von der Gesellschaft für energieeffizientes Bauen und Sanieren mbH (GEEBS mbH) aus Berlin, erstellt. Die Auftragnehmer sichern die Ausführung der Bauteile und der haustechnischen Anlagen mindestens mit den Eigenschaften zu, die der Berechnung des Wärmeschutznachweis zugrunde lagen. Sind in dieser Baubeschreibung höhere Anforderungen beschrieben als im Wärmeschutznachweis angegeben, sind die höheren Anforderungen auszuführen.
Dem Mieter ist durch Aushändigung einen Energiepasses, der auf Grundlage des Wärmeschutznachweises erstellt wurde, Kenntnis über die Verbräuche der Mietsache zu verschaffen.
B.3.5 Luftdichtheit
Alle ausführenden Unternehmer werden hiermit eindringlich darauf hingewiesen, dass eine Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test) durchgeführt wird. Die maximal zulässige Luftwechselrate liegt bei 50 Pascal Druckdifferenz pro Stunde. Bei der Messung der Luftdichtheit nach DIN EN 13829, wird für die Luftwechselrate bei 50 Pascal ein Mindestwert von N50 = 1,0 1/h angestrebt. Diese Anforderungen sind bei der Ausführung zu berücksichtigen.
Die Sichtkontrolle unter Zuhilfenahme einer Wärmebildkamera wird von einem unabhängigen Sachverständigen durchgeführt. Der Blower-Door-Test wird nach Abschluss aller Installationen in Anwesenheit aller beteiligten Baufirmen ausgeführt (Ausführungszeitpunkt: Nach Herstellung des Innenputzes und Sicherung der gedämmten Dachebene durch die Dampfbremsfolie).
B.3.6 Schallschutz/Erschütterungsschutz
Der Schallschutz des Gebäudes soll den Mindestanforderungen der DIN 4109 genügen und ist gemäß Schallschutznachweis, erstellt durch das Büro für ingenieurgeophysikalische Messungen GmbH (Big-M GmbH) aus Weitenhagen, bei der Ausführung zu berücksichtigen. Weiterhin ist der Erschütterungsnachweis der Big-M GmbH bei der Ausführung, insbesondere hinsichtlich der Vorgaben für die Rüttelmaschinen, zu berücksichtigen.
B.3.7 Brandschutz
Die allgemeinen Anforderungen des baulichen Brandschutzes sind einzuhalten und gemäß dem Brandschutznachweis, erstellt durch das Fachplanungsbüro für Brandschutz Walter aus Kleinmachnow, herzustellen.
Gemäß Brandenburgischer Bauordnung sind bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Der Einbau von Rauchmeldern ist vorzusehen.
B.3.8 Lüftung
Bei der Realisierung des Bauwerks sind Maßnahmen zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung zu treffen. Hierzu ist ein Lüftungskonzept zu erstellen, in dem der erforderliche Außenluftvolumenstrom und die Lösung zur Umsetzung unter Anwendung der DIN 1946-6 zu spezifizieren ist. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr.
Dem Mieter ist durch Aushändigung eines Lüftungskonzeptes, Kenntnis über die lüftungstechnischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Feuchteschutzes der Mietsache zu verschaffen.
B.3.8 Flächen/Rauminhalte
Grundstücksfläche: ca. 409 qm
Geschäftsgebäude:
überbaute Fläche (Bruttogrundfläche EG): ca. 214 qm
Bruttogeschossflächen (EG+OG+DG): ca. 517 qm
Rohbauflächen:
EG: ca. 169 qm
OG: ca. 123 qm
DG: ca. 120 qm
gesamt: ca. 412 qm
Terrassenflächen: ca. 38 qm
Bruttorauminhalt: ca. 1690 cbm
Die folgende Flächenaufstellung dient dem Überblick. Bei fortgeschrittenem Planungsstand sind die maßgeblichen Größen in den Ausführungsplänen der jeweiligen Grundrisse/Detailplänen abzulesen.
Geschoss Raum-Nr. Grundrissbezeichnung Rohbaufläche Raumumfang
EG 1.01 HAR 1/Abstl. Wohnen 10,75 qm 14,17 m
1.02 Lager B 73,63 qm 40,04 m
1.03 HAR 2/Abstl. Büro 10,75 qm 14,17 m
1.04 Lager A 73,63 qm 40,04 m
OG - Wohnen 2.01 Entrée 6,24 qm 12,08 m
2.02 Wohnen/Küche/Essen 38,19 qm 25,16 m
2.03 Abstellraum 1,22qm 4,43 m
2.04 Gast 11,21 qm 13,44 m
2.05 Wc/Du 5,19 qm 10,22 m
2.06 Terrasse 19,10 qm 18,73 m
OG - Büro 2.07 Entrée 5,46 qm 10,66 m
2.08 Besprechung/Aufenthalt 38,19 qm 25,16 m
2.09 Abstellraum 1,22 qm 4,43 m
2.10 Büro 1 11,21 qm 13,44 m
2.11 Wc/Du 5,19 qm 10,22 m
2.12 Terrasse 19,10 qm 18,73 m
DG - Wohnen 3.01 Galerie 5,85 qm 13,00 m
3.02 Bad 8,90 qm 13,78 m
3.03 Schlafen 15,19 qm 16,64 m
3.04 Zimmer 12,01 qm 14,66 m
3.05 Abstellraum 18,48 qm 18,67 m
DG - Büro 3.06 Galerie 5,95 qm 11,63 m
3.07 Bad 7,20 qm 11,83 m
3.08 Büro 2 15,19 qm 16,64 m
3.09 Büro 3 12,01 qm 14,66 m
3.10 Abstellraum 18,67 qm 18,67 m
gesamt: 449,73 qm
Teil B: Kurzfassung Baubeschreibung
Teil C: Allgemeine Vertragsbedingungen Ausschreibung
Teil C: Allgemeine Vertragsbedingungen
(Stand: 24.03.2024)
C.1 Grundlagen für Angebot, Auftrag, Ausführung und Abrechnung sind:
a) das anliegende Leistungsverzeichnis/die Leistungsbeschreibung
b) die Kurzfassung Baubeschreibung
c) die folgenden Anlagen:
Bauablaufplan (Stand: 24.03.2024)
Baustelleneinrichtungsplan [Eigenregie BH]
Ausführungsplanung/Architekturbüro Wienke/VORABZUG vom
24.03.2024:
Objektlageplan
Grundriss Erdgeschoss (Plan-Nr.: G 03-02-1)
Grundriss Obergeschoss (Plan-Nr.: G 03-04-1)
Grundriss Dachgeschoss (Plan-Nr.: G 03-06-1)
Gebäudeschnitt A - A (Plan-Nr.: S 04-01-1)
WC/Du OG (Plan-Nr.: D 05-02-1)
Bad DG (Plan-Nr.: D 05-03-1)
Legende
Sonstiges..............................................
d) die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen, die einschlägigen DIN- und Unfallverhütungsvorschriften, alle bau- und ortspolizeilichen Vorschriften sowie die Landes-Bauordnung in der jeweils letzten Fassung
e) die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), Teil B und C in der jeweils neuesten Fassung
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (DIN196: 2016-09)
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (DIN18299: 2019-09)
C.2 Auftragsvergabe
Die Art der Vergabe bestimmt der Auftraggeber. Er behält sich vor, einzelne Positionen nicht oder nur teilweise zu vergeben. Ebenso behält sich der Auftraggeber eine losweise Vergabe offen.
Es dürfen keinerlei Änderungen im Text vorgenommen werden. Mehrungen oder Minderungen, auch die, die über das vorgeschriebene Maß der VOB hinausgehen, bedingen keine Änderung der Preise.
C.3 Außervertragliche Leistungen
Leistungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind, sind außervertragliche Leistungen, sofern sie nicht zum Leistungsumfang gehören, der für eine vollständige, vertragsgemäße, funktionsgerechte und funktionstaugliche Erstellung des Gewerks nach dem Grundsatz der anerkannten Regeln der Baukunst und Technik erforderlich ist. Außervertragliche Leistungen müssen vom Auftragnehmer mindestens 8 Tage vor der Ausführung in Form eines Nachtrages eingereicht werden.
C.4 Allgemeine Vorbemerkungen
Durch die Abgabe des Angebotes erkennt der Auftragnehmer diese Bedingungen als für ihn verbindlich an. Bedingungen des Auftragnehmers sind für das Auftragsverhältnis nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung schriftlich bestätigt werden.
Der Auftragnehmer bestätigt mit der Abgabe des Angebotes, dass er sich über die örtlichen Gegebenheiten des Objektes informiert hat, dass er die Pläne, Ausschreibung und sonstige Unterlagen eingesehen und geprüft hat und dass vor der Angebotsabgabe alle Unklarheiten in der Ausschreibung geklärt wurden. Bestehen Bedenken gegen ausgeschriebene Ausführungen, so hat der Auftragnehmer sie vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsverzeichnisses sind unzulässig, es sind aber alle geforderten Angaben über Fabrikate usw. einzutragen und alle für notwendig gehaltenen Änderungsvorschläge und Ergänzungen in einer besonderen Anlage dem Angebot beizufügen. Werden keine Änderungsvorschläge gemacht, so gelten etwa notwendige Änderungen als in die Einheitspreise einkalkuliert.
C.5 Angebotspreise
Die Angebotspreise sind für die gesamte Vertragsdauer Festpreise. Lohnerhöhung und Materialpreiserhöhung haben keinen Einfluss auf die Preisgestaltung.
C.6 Vertragsgrundlagen
Bei Zustandekommen eines Vertrages zwischen Bieter und Auftraggeber bildet die VOB/B (in der jeweils gültigen Fassung) die vertragliche Grundlage und die VOB/C mit entsprechender DIN (in der jeweils gültigen Fassung) die technische Grundlage. Eine Bindung über Pauschalpreisverträge wird bevorzugt.
C.7 Fachbauleiter
Der Auftragnehmer stellt den Fachbauleiter für alle Auftragsgewerke. Änderungen in der Person des Fachbauleiters sind sofort der Bauleitung anzuzeigen. Kenntnisse der deutschen Sprache sind Voraussetzungen zum Einsatz des Fachbauleiters.
C.8 Fachunternehmer-Erklärung
Sämtliche erforderlichen Fachunternehmer-Erklärungen für die einzelnen auszuführenden Leistungen, notwendigen TÜV-Abnahmen, Prüfzeugnisse für die Betongüten oder andere Materialien, sind Sache des Auftragnehmers und in die Einheitspreise einzukalkulieren und unaufgefordert bei der Abnahme zu übergeben.
C.9 Kostenfreie Angebotsausarbeitung
Die Abgabe des rechtsverbindlich unterzeichneten Angebotes erfolgt für den Auftraggeber oder dessen Vertreter kostenlos und unverbindlich.
C.10 Unvollständige Angebote
Unvollständige und/oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
C.11 Rechnungen
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber im Original und beim Architekten des Auftraggebers per Email einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind anzufügen. Für das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gelten die Zustellbedingungen für die Rechnungen im Postverkehr für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen. Maßgeblich für Zahlungsfristen ist der Eingang der Rechnung beim Auftraggeber.
C.12 Abnahmen
Nach Fertigstellung seiner Leistungen hat der Auftragnehmer eine förmliche Abnahme zu verlangen. Fiktive Abnahmen bzw. Abnahmen durch Ingebrauchnahme oder Fristablauf sind ausgeschlossen. Die Abnahme findet im Beisein des Auftraggebers statt und wird protokolliert.
C.13 Nachtragsangebote
Für Zusatzleistungen, die nicht im Leistungsumfang des Hauptangebotes enthalten sind, ist rechtzeitig vor Ausführung der Arbeiten ein prüfbares, nachvollziehbares Nachtragsangebot einzureichen und vom Auftraggeber zu bestätigen. Andernfalls werden entsprechende Forderungen des Auftragnehmers hinfällig.
C.14 Nebenangebote / Materialien
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Materialien sind mit den spezifischen Kennwerten im Hauptangebot anzubieten. Gleichwertige Materialien anzubieten ist grundsätzlich zulässig, jedoch sind alle vom Leistungsbeschrieb abweichenden Materialien oder Produkte zu beschreiben oder zu kennzeichnen. Gegebenenfalls sind dem Angebot Muster oder Prospektmaterial beizufügen. Ohne derartige Hinweise gelten die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen als angeboten. Diese sind bei einer Beauftragung auszuführen.
C.15 Haftung
Mit Auftragserteilung tritt der Auftragnehmer für das Grundstück und alle vorhandenen Aufbauten die Haftungs- und Sicherungspflichten des Eigentümers und Bauherren an. Diese Pflichten enden mit der förmlichen Abnahme zum Gesamtauftrag. Bis zur förmlichen Abnahme verbleiben alle Leistungen des Auftragnehmers bezüglich Beschädigung und Diebstahl im vollen Risikobereich des Auftragnehmers.
C.16 Stundenlohnarbeiten
Vom Auftragnehmer oder dessen Beauftragtem anerkannte Stundenlohnarbeiten gelten nur hinsichtlich der Ausführung der Leistungen. Ergibt sich bei der Abrechnungsprüfung, dass eine Zuordnung zu den Festpreiskonditionen möglich ist, erkennt der Auftragnehmer die Abrechnung über diese Positionen an. Bautageberichte sind zu führen.
C.17 Material-Prüfzeugnisse
Die angebotenen Eigenschaften verwendeter Materialien sind der Objektüberwachung durch entsprechende Prüfzeugnisse zu belegen, soweit der Auftraggeber dies fordert.
C.18 Vorleistungen
Bauseitige Lieferungen und Vorleistungen müssen vom Auftragnehmer so rechtzeitig abgerufen werden, dass den anderen am Bau Beteiligten ausreichend Zeit für Arbeitsdispositionen und Ausführung der jeweiligen Leistung bleibt.
C.19 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre.
Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters einzuholen.
C.20 Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch des Bieters besteht nicht.
Teil C: Allgemeine Vertragsbedingungen
Besondere Vorbemerkungen Besondere Vorbemerkungen
(Stand: 24.03.2024)
Allgemein
Die Fliesenlegerarbeiten sind im Ober- und Dachgeschoss der Wohnung und des Büros an Wänden und auf Böden, sowie auf den Terrassen auszuführen.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugenmaterialreste sind vom Verursacher zu beseitigen.
Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche, muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Abdichtungen in Feuchträumen, auch häuslichen Bädern, sind unter und hinter Wannen und Duschwannen nahtlos durchzuführen. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken.
Stellt der Auftragnehmer fest, dass vorhandene Bauteile, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern und dieser noch nicht erfolgt ist, hat er die Bauleitung rechtzeitig zu informieren, wenn der Anschluss nach dem Abschluss der Fliesen- und Plattenarbeiten nicht mehr problemlos erfolgen kann.
Unabhängig der Regelung von Abschnitt 3.2.1.2 der ATV DIN 18352 sind vor Beginn der Arbeiten die Verlegerichtung, der Einsatz von Schmuckelementen u. dgl. mit Bauleitung und Auftraggeber festzulegen. Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich, ist eine Abstimmung vorzunehmen.
Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in Nassräumen sind Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu vermeiden.
Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden.
Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Für Außenbeläge, Feuchträume und über Fußbodenheizungen sind die besonderen Anforderungen an den Belag auch für den Fugenmörtel zu berücksichtigen. In der Regel sind hierbei flexiblere Mörtel einzusetzen.
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten.
Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein.
Der Auftragnehmer ist angehalten, vor dem Verlegen von Belägen die Belegreife durch eine CM-Messung festzustellen. Bei Zementestrich darf ein Feuchtigkeitsgehalt von 2%, bei Anhydritestrich von 0,3% nicht überschritten werden.
Scheinfugen und Risse im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen.
Fußbodeneinläufe erhalten im Anschlussbereich zusätzlich ein leichtes Gefälle. Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen.
Es darf keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich. Hierauf ist insbesondere bei Stufenbelägen zu achten,
Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist der Nachweis für den jeweiligen Anwendungsfall zu liefern.
Die Dickbettverlegung von Bodenplatten ist erst nach ausreichender Erhärtung des Verlegemörtels zu verfugen. Ist eine Imprägnierung vorgesehen (z.B. bei Cotto-Platten), ist erst nach der Imprägnierung (gemäß Herstellervorschrift) zu verfugen.
Bei Fliesen ohne Randglasur sind an allen sichtbaren Kanten Kantenprofile einzubauen, die farblich auf die Fliesen abgestimmt sein müssen.
Der Fliesenschnitt ist in Abhängigkeit vom Rastermaß auf die Lage sanitärer Einrichtungen, Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u. ä. mit der Bauleitung abzustimmen. Sofern Dosen oder Kästen für Installationen nur lose oder geheftet angebracht sind, sind sie bei der Verlegung der Platten endgültig zu fixieren.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Wannen oder Brausetassen auf schwimmendem Estrich müssen durch geschlossenzelligen Schaumstoffstreifen, 10 mm dick, von den flankierenden, ungefliesten Wänden getrennt werden.
Sind vom Auftragnehmer Bauteile einzubauen, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern, darf dieser nur von einem Elektrofachbetrieb ausgeführt werden; fehlt ein solcher, ist die Bauleitung zu informieren.
Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen.
Besondere Vorbemerkungen
00 Baustelleneinrichtung
00
Baustelleneinrichtung
00.__.__.0001 Allgemeine Baustelleneinrichtung Baustelle einrichten, vorhalten und beräumen, einschließlich:
- Werkzeug und Maschinen bereitstellen
- Entsorgung überschüssigen Materials
- Besenreinheit herstellen zum Wochenende
- Baureinigung nach Fertigstellung der Arbeiten
00.__.__.0001
Allgemeine Baustelleneinrichtung
1,00
Psch
01 Fliesenarbeiten Innenraum
01
Fliesenarbeiten Innenraum
01.01 OG
01.01
OG
01.02 DG
01.02
DG
02 Fliesenarbeiten Aussenraum
02
Fliesenarbeiten Aussenraum
02.__.__.0001 Bodenfliesen Terrasse liefern Bodenfliesen liefern:
Vorauswahl Bodenfliesen Terrasse:
Hersteller: jonastone
Produkt: Vulkano, Artikel-Nr.: FPBOVU30041
Farbe: Betonoptik - used look, Anthrazit
Format: 60cm x 60cm x 2cm
Fuge: offen
Sockelfliese: keine
02.__.__.0001
Bodenfliesen Terrasse liefern
38,20
m2
02.__.__.0002 Bodenfliesen aufgeständert verlegen Bodenfliesen der Vorposition auf höhenvariablen Punktständern verlegen.
Untergrund: Bitumenabdichtung in Bahnen auf Gefälledämmung der Terrassen
Verlegung gemäß Detailplan
Einbauort: Terrassenflächen im OG (Büro und Wohnen)
02.__.__.0002
Bodenfliesen aufgeständert verlegen
38,20
m2
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.__.__.0001 Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Facharbeiter
03.__.__.0001
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
h
03.__.__.0002 Revisionsklappen Lieferung und Einbau von Revisionsklappen in Fliesenflächen einarbeiten.
Lage in Abstimmung mit dem Haustechnikinstallateur und dem Fliesenspiegel.
Material: Stahl, feuerverzinkt
Farbe: weiß, lackiert
Größe: 30x30
03.__.__.0002
Revisionsklappen
4,00
St
Ihre Angebotsdetails
Ihre Dokumente
Ziehen Sie Dateien und Ordner in diesen Bereich, um sie hochzuladen.