Projektbeschreibung Mark Twain Village - West
Geschosswohnungsbau mit 122 Wohnungen, zwei Gewerbeeinheiten, einer Kita auf zwei Tiefgaragen mit 108 Stellplätzen.
Projektanschrift:
Rheinstraße 6
69126 Heidelberg
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Insgesamt Fläche Tapezier- und Anstricharbeiten:
LOS 1: 27.666 m²
LOS 2: 11.812 m²
Voraussichtlicher Ausführungsbeginn:
Los 2: ca. Anfang Dezember 2025
Los 1: ca. Februar 2026
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Allgemein
Konstruktion: Massivbauweise
Gründung: Stahlbetonbodenplatte
Außenwände: KS Mauerwerk/Stahlbeton
Geschossdecken: Stahlbetondecken mit schwimmenden Zement-/Heizestrich
Fassade: WDVS mit Putz und Klinkerriemchen und Dekorprofilen, Hauseingangsbereiche mit Metallverkleidung
Fenster/Außentüre: Kunststofffenster/Alu-Fenster mit elektrisch betriebenen Rollläden und/oder Raffstore. Eingangstüren als Alu-Glas Rahmentüren
Dach: Stahlbetondach mit Abdichtung und extensiver Dachbegrünung
Nutzung (AV/Vermiet.)
WA1 Haus 1, WA1 Haus 2, WA2 Haus 1, WA2 Haus 2
Nutzung (UV/ETW)
WA1 Haus 3, WA3 gesamt
Kindertagesstätte:
Kindertagsstätte im Erdgeschoss Haus WA 2 Haus 2
Gewerbeeinheit:
Gewerbeeinheit im Erdgeschoss Haus WA 1. Haus 3 und WA 3.Haus 1 (aktuell kein Ausbau)
Gebäudehöhen (Attika):
Los 1
WA1 Haus 1 und 2: ca. 13,95m ü. GOK
WA1 Haus 3: ca. 20,19 m ü. GOK
WA2 Haus 1: ca.13,84 m ü. GOK
WA2 Haus 2: ca. 22,61 m ü. GOK
Los 2
WA3 Haus 1: ca. 20.09 m ü. GOK
WA3 Haus 1 und 2: ca. 14,03 m. ü. GOK
AV (Anlagevermögenn, Miete):
Wohnungen zur Vermietung, in den Häuser WA 1.1 und WA 1.2 sowie WA 2.1 und WA 2.2
UV (Umlagevermögen, Eigentum):
Eigentumswohnungen Haus WA 1.3 und WA 3.1 sowie WA 3.2 und WA 3.3
Angebotene Fabrikate Spachtelarbeiten:
Dispersionsanstrich:
Raufaser:
Vliestapete:
Lack:
01 Los 1: Maler- und Lackierarbeiten
Los 1: Maler- und Lackierarbeiten
01.01 Spachtelarbeiten WE AV+UV, KITA
Spachtelarbeiten WE AV+UV, KITA
01.02 Spachtelarbeiten TRH
01.03 Tapezier- und Anstricharbeiten AV+UV, KITA
Tapezier- und Anstricharbeiten AV+UV, KITA
01.04 Tapezier- und Anstricharbeiten TRH, UG, TG
Tapezier- und Anstricharbeiten TRH, UG, TG
01.05 Lackierarbeiten
02 Los 2: Maler- und Lackierarbeiten
Los 2: Maler- und Lackierarbeiten
02.01 Spachtelarbeiten WE UV
02.02 Spachtelarbeiten TRH
02.03 Tapezier- und Anstricharbeiten UV
Tapezier- und Anstricharbeiten UV
02.04 Tapezier- und Anstricharbeiten TRH, UG, TG
Tapezier- und Anstricharbeiten TRH, UG, TG
02.05 Lackierarbeiten
03 Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
03.__.0010 Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
04 ZTV
ZTV Maler- und Lackierarbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Es gelten alle einschlägigen DIN- / EN-Normen und Vorschriften in der jeweiligen letztgültigen Fassung, insbesondere: VOB/C DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten und alle darin aufgeführten Regelwerke. Ebenso gelten die Werksvorschriften der Material- und Zubehörlieferanten.
Allgemeine Hinweise
Es wir darauf hingewiesen dass in die Einheitspreise
nachfolgende Leistungen einzukalkulieren sind und diese nicht
gesondert vergütet werden:
- Anbringen von Mustern
- generell haben Anstriche 2-fach zu erfolgen.
- Anstriche im Wohnbereich generell schadstoffarm.
- Abkleben und Schutz der zu schützenden Oberflächen sowie
entfernen und entsorgen nach der Arbeit.
- Entfernen der Randdämmstreifen 1 cm über Estrich.
- Grundierung und Voranstriche, wo erforderlich.
- Erstellen einer Farbliste zur Dokumentation.
- Schließen der Schlitze der haustechnischen
Installationen, wie Elektro, Heizung, etc. in Außen- und
Betonwänden.
- Übergeben von Restgebinden.
- Vor Beginn der Beschichtungsarbeiten hat der AN die
Oberfläche auf Haftzugfestigkeit, Rautiefe und
Oberflächenfeuchtigkeit / Restfeuchte zu überprüfen. Die
Protokolle sind dem AG zu übergeben
- Absperren von frisch ausgeführten Beschichtungsflächen
einschließlich liefern und entfernen des benötigten
Absperrmaterials.
- Anarbeiten an Einbauteile wie Anschlagschienen, Zargen,
Fußbodenkanäle und Fußbodeneinläufe.
Zulassungsbescheide
Die Ausführung aller Gewerke hat ausschließlich mit bauaufsichtlich zugelassenen Materialien, Befestigungsmitteln, Bausystemen usw. zu erfolgen. Bei Bestehen von Zulassungsbescheiden des Instituts für Bautechnik in Berlin sind die dort aufgeführten Vorgaben (Bauart, Materialien, Anordnungen usw.) einzuhalten. Der AN hat für alle ausgeführten Systeme / Anschlüsse bei Auffforderung durch die Bauleitung
die entsprechenden Zulassungsnachweise des Herstellers zu übergeben.
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