Fliesenarbeiten
MTV-West Heidelberg
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Mark Twain Village - West Geschosswohnungsbau mit 122 Wohnungen, zwei Gewerbeeinheiten, einer Kita auf zwei Tiefgaragen mit 108 Stellplätzen. Projektanschrift: Rheinstraße 6 69126 Heidelberg ------------------------------------------------------------------------------------ Insgesamt Fläche Fliesenarbeiten: Bodenfläche:   ca. 1.084 m² Wandfläche:   ca. 2.060 m² Treppenhausfläche:   ca.    605 m² Voraussichtlicher Ausführungsbeginn: Los 2:          ca. März 2026 Los 1:          ca. April 2026 ------------------------------------------------------------------------------------ Allgemein Konstruktion:   Massivbauweise Gründung:   Stahlbetonbodenplatte Außenwände:   KS Mauerwerk/Stahlbeton Geschossdecken:   Stahlbetondecken mit schwimmenden Zement-/Heizestrich Fassade:   WDVS mit Putz und Klinkerriemchen und Dekorprofilen, Hauseingangsbereiche mit Metallverkleidung Fenster/Außentüre:   Kunststofffenster/Alu-Fenster mit elektrisch betriebenen Rollläden und/oder Raffstore. Eingangstüren als Alu-Glas Rahmentüren Dach:   Stahlbetondach mit Abdichtung und extensiver Dachbegrünung Nutzung (AV/Vermiet.) WA1 Haus 1, WA1 Haus 2, WA2 Haus 1, WA2 Haus 2 Nutzung (UV/ETW) WA1 Haus 3, WA3 gesamt Kindertagesstätte: Kindertagsstätte im Erdgeschoss Haus WA 2 Haus 2 Gewerbeeinheit: Gewerbeeinheit im Erdgeschoss Haus WA 1. Haus 3 und WA 3.Haus 1 (aktuell kein Ausbau) Gebäudehöhen (Attika): Los 1 WA1 Haus 1 und 2:   ca. 13,95m ü. GOK WA1 Haus 3:   ca. 20,19 m ü. GOK WA2 Haus 1:   ca.13,84 m ü. GOK WA2 Haus 2:   ca. 22,61 m ü. GOK Los 2 WA3 Haus 1:   ca. 20.09 m ü. GOK WA3 Haus 1 und 2:   ca. 14,03 m. ü. GOK AV (Anlagevermögenn, Miete): Wohnungen zur Vermietung, in den Häuser WA 1.1 und WA 1.2 sowie WA 2.1 und WA 2.2 UV (Umlagevermögen, Eigentum): Eigentumswohnungen Haus WA 1.3 und WA 3.1 sowie WA 3.2 und WA 3.3 Vorbemerkungen allgemein: 1) Der Ausbau auf dieser Baustelle wird mit der Lean Construction Taktplanung realisiert. 2) Die Fliesenarbeiten werden als pauschalierte Leistung beauftragt. 3) Alle aufgeführten Leistungen verstehen sich als Liefern inkl. Montage, soweit in den Einzelpositionen nicht anders beschrieben.
Projektbeschreibung
01 Fliesenarbeiten Los 1
01
Fliesenarbeiten Los 1
01.01 Vorarbeiten
01.01
Vorarbeiten
01.02 Bodenfliesen
01.02
Bodenfliesen
01.03 Wandfliesen
01.03
Wandfliesen
01.04 Sonstiges
01.04
Sonstiges
02 Fliesenarbeiten Los 2
02
Fliesenarbeiten Los 2
02.01 Vorarbeiten
02.01
Vorarbeiten
02.02 Bodenfliesen
02.02
Bodenfliesen
02.03 Wandfliesen
02.03
Wandfliesen
02.04 Sonstiges
02.04
Sonstiges
03 Los 1: Treppenhausbelag
03
Los 1: Treppenhausbelag
03.01 Treppenhausbelag
03.01
Treppenhausbelag
04 Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
04
Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
04.__.0010 Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz Für Arbeiten, die mit besonderem Auftrag der Bauleitung im       Stundenlohn auf Nachweis auszuführen sind auf Gegenseitigkeit.
04.__.0010
Gegenseitiger Stundenverrechnungssatz
E
1,00
h
05 ZTV
05
ZTV
ZTV Fliesenarbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage: Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) in Ihrer jeweils neuster Fassung. Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung. Die Allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei Abnahme gültigen Fassung; Hierzu gehören insbesondere die DIN-, EN und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind; Hierzu gehören weiterhin: a) Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen    Leistungsbereich / Gewerk b) Verarbeitungshinweise und Richtlinien der Material- und    Produkthersteller sowie der Fachverbände und    Gegemeinschaften c) Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände    und Arbeitskreise d) die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung    mit allen zutreffende Durchführungsverordnungen    und Sonderbaurichtlinien e) die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn.    Bestimmungen etc. f) die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit    den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen    bautechnischen Nachweisen / Gutachten g) die UVV der Berufsverbände Allgemeine    Ausführungshinweise Toleranzen Es werden die Anforderungen an die Genauigkeit und die Ebenheit gem. DIN 18202:2015-05, Tabelle 3, Zeile 4 gefordert. Material Es dürfen nur genormte und zugelassene Baustoffe und Bauteile (CE-Kennzeichnung) verwendet werden. Die verwendeten Baustoffe müssen hinsichlich Qualität, Abmessungen und Baustoffklasse der Baubeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis entsprechen. Die Verlegetemperatur muß den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers (Kleber und Spachtelmasse) entsprechen. Untergrund Der Auftragnehmer ist verpflichtet die zu bearbeitenden Flächen auf Eignung, ggf. haftungsmindernde Stoffe und Einhaltung der geforderten Ebenheitstoleranzen zu überprüfen. Über fehlerhafte Vorleistungen ist der AG zu informieren. Vor Belegung des Untergrundes ist eigenverantwortlich eine Restfeuchtmessung vorzunehmen. Alle Untergründe sind vor Beginn der Arbeiten so vorzubereiten, dass eine fachgerechte Herstellung der Fliesen- und Plattenbeläge möglich ist. Es sind alle lose und schlecht haftenden Substanzen, Schalölreste Mörtel-und Betongrad zu entfernen und Unebenheiten auszugleichen. Risse sind fachgerecht mit Reaktionsharzen zu schließen. Oberfläche Fugengröße, Fliesen- bzw. Plattengrößen sind entsprechend der Baubeschreibung/Leistungsverzeichnis zu wählen. Die Verfugung ist farblich auf die Fliesen und Platten abzustimmen. Sämtliche Kanten sind durch Schienen zu schützen. Falls nicht anders ausgeschrieben sind die Fliesen und Platten im Fugenschnitt bzw. Halbverband und parallel zu den Wänden zu verlegen. Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen durchlaufen. Wenn dies aufgrund der Raumgeometrie nicht möglich ist, ist eine Abstimmung vorzunehmen. Die Verlegung der Fliesen muß von der Raummitte aus erfolgen. Paßstück dürfen icht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Auf die Entfernung von Zementschleiern bei Verfugungen ist zu achten. Anschlüsse Gebäude-, Bauteil und Dehnungsfugen sind nach den Regeln der Technik anzulegen bzw. aus dem Untergrund zu übernehmen und geradlinig mit Profilen auszubilden. An Türen, Fenstern, Durchführungen und Einbauteilen sind umlaufend elastische Verfugungen anzuordnen. Beim Übergang von Boden- zu Wandfliesen/Sockelleisten sind ebenso alterungs- und temperaturbeständige elastische Verfugungen vorzusehen. Schutz Alle Bauteile incl. Beschläge, deren Flächen nicht zu bearbeiten sind, müssen durch geeignete Maßnahmen vor Verschmutzen und Beschädigungen geschützt werden. Sich daraus ergebende Kosten sind einzukalkulieren. Die fertig gestellten Beläge sind vor frühzeitiger Begehung, Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Witterung Der Temperaturempfehlung zur Verarbeitung der Baustoffe ist gem. Herstellervorgaben zu folgen. Die Restfeuchte der zu belegenden Zement- und Calciumsulfatestrichen ohne Fußbodenheizung darf die folgenden Grenzwerte, ermittlelt nach der CM Methode nicht überschreiben: - 2,0% bei Stein- und Keramikbelägen im Dünnbett - 3,0% bei Stein- und Keramikbelägen im Dickbett Bei Heizestrichen ist gem Merkblatt "Schnittstellen von beheizten Fußbodenkonstruktionen" vom Bundesverband Flächenheizungen zu verfahren. Muster Farb- und Oberflächenmuster sind in einer solchen Größe anzusetzen, dass eine Beurteilung der Oberflächen möglich ist. Ist ein Ansetzen von Mustern auf örtlichen Untergründen nicht möglich, so sind vom Auftragnehmer geeignete Mustertafeln mit einer Mindestgröße von 1,00 x 1,00 m anzufertigen. Alle sich daraus ergebenden Kosten sind einzurechnen. Besondere Hinweise Die Einheitpreise müssen jeweils die Lieferung aller Bau-, Bauhilfs-, Baubetriebsstoffe, die Ausführung der Arbeiten bzw. den funktionsfertigen Einbau und Gebrauch aller Zubehörteile und alle Nebenleistungen im Sinne der ATV für Bauleistungen (VOB/C) enthalten. Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung (Aufbau, Vorhaltung, Abbau) in die Preise einzubeziehen. Für alle anzuführenden Leistungspositionen können kostengünstigere Sondervorschläge angeboten werden, sofern die gestellten Forderungen erfüllt und die Gestaltung nicht verändert wird. Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den beigefügten Planunterlagen abzuleiten sind, dem Angebot beizufügen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen. Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen werden nicht besonders vergütet. Mit den Einheitspreisen abgegolten sind: - Musterlieferung - Werkstattplanung
ZTV Fliesenarbeiten
Los 1 + 2: FLB Fliesen
Los 1 + 2: FLB Fliesen