Dachbegrünung
MTV-West Heidelberg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
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Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Mark Twain Village West Neubau von Geschosswohnungsbauten mit 122 Wohnungen, zwei Gewerbeeinheiten, einer Kita auf zwei Tiefgaragen mit 108 Stellplätzen. Projektanschrift: Rheinstraße 6 69126 Heidelberg ------------------------------------------------------------------------------------ Kurzübersicht: Extensive Dachbegrünung:      ca. 2.000 m² Pflanztröge aus Aluminium:      2 Stück Voraussichtlicher Ausführungsbeginn: Los 2: ca. Dezember 2025 Los 1: ca. Februar 2026 ------------------------------------------------------------------------------------ Allgemein Konstruktion:   Massivbauweise Gründung:   Stahlbetonbodenplatte Außenwände:   Mauerwerk, Teilbereiche Stahlbeton Geschossdecken:   Stahlbetondecken mit schwimmenden       Zementestrich/Heizestrich auf       Wärmedämmung/ Trittschalldämmung       und Bodenbelägen Fassade:      Wärmedämmverbundsystem mit Putz       und Klinkerriemchen und       Dekorprofilen, Hauseingangsbereiche       mit Metallverkleidung Fenster/Außentüren:   Kunststofffenster, Aluminiumfenster,       zweifarbig mit elektrisch       betriebenen Rolläden bzw. Raffstore,        teilweise mit außenliegenden       Absturzsicherungen, Eingangstüren als       Aluminium-Glas-Rahmentüren Dach:      Flachdach als Retentionsdach,        Dachterrassen mit Terrassenbelag und       extensiver Dachbegrünung,       Entwässerungsführung vor der Fassade AV-(Anlagevermögenn, Miete): Wohnungen zur Vermietung, in den Häuser WA1.1 und WA1.2 sowie WA2.1 und WA2.2 UV-(Umlagvermögen, Eigentum): Eigentumswohnungen Haus WA1.3 und WA-3.1 sowie WA3.2 und WA3.3 Kindertagesstätte: Kindertagsstätte im Erdgeschoss Haus WA2.2 Gewerbeeinheit: Gewerbeeinheit im Erdgeschoss Haus WA1.3 und WA3.1 Gebäudehöhen (Attika): Los 1 WA1 Haus 1 und 2:   ca. 13,95m ü. GOK WA1 Haus 3:   ca. 20,19 m ü. GOK WA2 Haus 1:   ca.13,84 m ü. GOK WA2 Haus 2:   ca. 22,61 m ü. GOK Los 2 WA3 Haus 1:   ca. 20.09 m ü. GOK WA3 Haus 1 und 2:   ca. 14,03 m. ü. GOK
Projektbeschreibung
Gewerkespezifische Beschreibung Die Hauptdächer der Gebäude, die Dachflächen im Staffelgeschoss und das Dach der Kindertagesstätte (Decke über EG) werden als Flachdach in Form eines Warmdachs ausgebildet. Die Ausführung erfolgt als Retensionsdach mit temporären Wasserrückhalteelementen, Gefälledämmung und mit bituminöser Dachabdichtung. Die Dachaufbauten gem. beigefügter Planung mit extensiver Begrünung. Es ist auf der Hauptdachfläche AV+UV eine PV Anlage geplant, als auflastgehalten und durchdringungsfrei im Gründachaufbau, deren Planung und Einbau durch Drittanbieter gesondert erfolgen wird. Die Hauptdächer der Gebäude, die Dachflächen im Staffelgeschoss und das Dach der Kindertagesstätte (Decke über EG) erhalten eine extensive Dachbegrünung. Teile der Dachflächen werden als Dachterrasse ausgebildet. Randbereiche entlang der Attiken oder aufgehenden Bauteile, um Einbauteile und um Dach und Notabläufe herum werden bekiest. In dieser Position sind alle Leistungen der Dachbegrünung zu erfassen, die bei Objekten gleicher Art üblicherweise zu erbringen sind oder sein könnten, so unter anderem auch: Untergrund Warmdach mit Gefälledämmung und bitum. Abdichtung Der Umfang der Leistungen besteht im Wesentlichen aus Extensivbegrünung als Gesamtaufbau ab Oberkante Dachabdichtung Randausbildung als Kiesstreifen mit Kiesfangleiste Wechsel des Drainagesystems zur Montage der Unterkonstruktion bereichstrennender Geländer Technische Anforderungen / Ausführung Zugelassenes Dachbegrünungssystem des Herstellers Optigrün o. glw. bestehend aus Schutzschicht gegen Durchwurzelung, Speichervlies, Drän und Wasserspeicherelement, Filtervlies und Vegetationsschicht als Extensivsubstrat mit bienenfreundlicher Sedum Kräuter Begrünung, siehe Bemusterungsliste Wechsel des Dachbegrünungssystems des Herstellers Optigrün o. glw., als auflastgehaltene Unterkonstruktion zur Montage von Fremdgeländern, einschl. werkseitig vormontierter Adapterplatten zur Verschraubung der Geländerpfosten, Geländerkonstruktion gesondert in Metallbauarbeiten beschrieben Zusätzliche Drainagematte im Bereich der PV Module Kombikontrollschacht über den Dacheinläufen, Material Stahl feuerverzinkt, Farbton: natur Randausbildung als 50 cm breiter umlaufender Streifen mit Kiesschüttung aus Grobkies einschließlich Schutzlage, Kiesmaterial Körnung 16 32 mm, gewaschen Trennung durch Kiesfangleiste aus Aluminium, perforiert, vor allen aufgehenden Bauteilen wie Dachrändern, Brandwänden, Aufzugsüberfahrten, Lichtkuppeln und sonstigen Durchdringungen gem. Planung des Architekten und nach Erfordernis zur Begrenzung begrünter und bekiester Bereiche, mit Schlitz oder Rundlochung im senkrechten Schenkel Fertigstellungspflege einschl. Bewässerung, Flächenschnitt, Entfernung von unerwünschtem Aufwuchs, Laub und Unrat, Start und Folgedüngungen, Nachpflanzungen bei Fehlstellen, Nachfüllen von Substrat oder Systemerde, Pflanzenschutz.
Gewerkespezifische Beschreibung
Ortsangabe Ortsangabe: - Hauptdächer alle Häuser WA1 + WA2 + WA3 - Dachflächen in den Staffelgeschossen WA1 Haus 1+2 und  WA2 Haus 1 und WA3 Haus 2+3 - Dachfläche der KITA WA2 Haus 1/Haus 2 1. O - Pflanztröge WA3 Haus 2+3
Ortsangabe
01 Dachbegrünung
01
Dachbegrünung
01.01 Extensive Dachbegrünung
01.01
Extensive Dachbegrünung
01.02 Pflanztröge
01.02
Pflanztröge
ZTV Dachbegrünung ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage: - Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten Fassung - Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung - Die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik in der bei Abnahme gültigen Fassung; Hierzu gehören insbesondere die DIN-, EN- und ISO Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind; Hierzu gehören weiterhin: a)   Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen Leistungsbereich/Gewerk b)   Verarbeitungshinweise und Richlinien der Material- und Produkthersteller sowie der Fachverbände und Güte- gemeinschaften c)   Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände    und    Arbeitskreise d)   die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen zutreffenden Durchführungsverordnungen und    Sonderbaurichtlinien e)   die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde,    techn.    Baubestimmungen etc. f)   die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung    mit    den hierzu erteilten Auflagen und    vorhandenen    bautechnischen Nachweisen/Gutachten g)   die UVV der Berufsverbände h)   DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von    Betonbauteilen ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUAUSFÜHRUNG Nachfolgende Anforderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten und berechtigen nicht zu Nachforderungen: Der AN muss sich vor Abgabe seines Angebotes über alle örtlichen Verhältnisse unterrichten, die für die Ausführung der Leistungen und für die Preisermittlung bedeutsam sein können. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Mit der Abnahme ist eine gemeinsame Niederschrift anzufertigen, in der etwaige Beanstandungen, Änderungen und Ergänzungen zu vermerken sind. Es dürfen nur die Produkte/Systeme eines Materialherstellers angeboten werden. Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller ist aus Gewährleistungsgründen und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung untereinander, nicht erlaubt. Falls der AN zulässige Abmaße bzw. Toleranzen überschritten hat, hat der AN die Kosten, die aus den Mehraufwendungen entstehen zu tragen. Die Vorbehandlung der ausgewiesenen Untergründe zur Aufnahme der Abdichtungen ist eigenverantwortlich zu bestimmen und auszuführen. Der ggf. anfallende Bauschutt ist durch den AN zu entsorgen. Sofern dem LV keine Detailunterlagen beigefügt sind, treffen die Pläne des Architekten in erster Linie eine formale Gestaltungsaussage. Es bleibt Aufgabe des AN, die Elementstöße, Verbindungen, toleranz- aufnehmende Anschlüsse u. dgl. nach Rücksprache mit dem Architekten, den anerkannten Regeln der Bautechnik und entsprechend dem zu erwartendem Gebrauchswert vorzunehmen. Alle Anschlüsse sind einzurechnen. Die Bekiesung von Dachflächen darf erst nach einer technischen Abnahme der fertiggestellten Dachhaut (einschl. aller Anschlüsse) durch die Bauleitung erfolgen. Ggf. ist eine Dichtigkeitsprüfung in Eigenüberwachung vorzunehmen. Unter der Bekiesung ist eine Schutzlage vorzusehen und in den EP einzurechnen. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen gegen Windsog in Rand- und Eckbereichen sind einzukalkulieren inkl. deren Berechnung. Bei WD ohne bituminöser Beschichtung ist die 1. Dichtungslage mechanisch zu befestigen. Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechungen offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sind. Alle angebotenen Materialien sind vor dem Einbau der Bauleitung zur Begutachtung und Genehmigung vorzulegen, ebenso Produkt- informationen und Prüfzeugnisse. Sämtliche Maße sind eigenverantwortlich durch den AN am Bau zu überprüfen. Alle angegebenen Dimensionierungen sind vom Bieter eigen- verantwortlich zu prüfen. Alle nicht angegebenen Dimensionen sind vom AN zu bemessen. BESONDERE  HINWEISE Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung bzw. den Planunterlagen abzuleiten sind, dem Angebot beizufügen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewähreistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen. Sollten sich Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Planunterlagen, Gutachten etc. ergeben, so sind diese vom Bieter mit dem Angebot aufzuzeigen, ansonsten ist die qualitativ hochwertigere Ausführung zu realisieren. Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Vollständigkeit, d.h., Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den LV-Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzurechnen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen oder Arbeitsbeschränkungen werden nicht gesondert vergütet. Das Fassadengerüst stellt der AG. Erforderliche Arbeits-und Schutzgerüste bzw. Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit, sowie Schutzmaßnahmen der hergestellten Leistungen gehören zum Leistungsumfang des Bieters und werden nicht gesondert vergütet. Der AG behält sich eine Teilung der Arbeiten in einzelne Abschnitte vor.
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