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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Deckblatt Seite 1
Titel-Aufstellung Seite 2
Inhaltsverzeichnis Seite 3
Terminplan Seite 4
Am Bau beteiligte Architekten + Ingenieure Seite 5
Kurzbaubeschreibung Seite 6
Allgemeine technische Vorbemerkungen zum Gewerk Seite 7
Leistungsbeschreibung mit Preisen Seite 8 - 43
Angebotszusammenstellung Seite 44
Pläne: Grundrisse UG, EG, 1.-4.OG + Dachaufsicht; Schnitte Häuser 1-12
Anl.: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
(VORBEMERKUNGEN ZUM ANGEBOT) 8 Seiten
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
T E R M I N P L A N UND A N G A B E N DES B I E T E R S T E R M I N P L A N UND A N G A B E N DES B I E T E R S
1. BEARBEITUNG- UND ANGEBOTSFRISTEN
Angebotsabgabe bis: siehe Deckblatt
Vergabeverhandlung bis: innerh. 8 Wo nach Angebotseingang
Preisbindefrist des Bieters: 8 Wochen
Rohbaubeginn: 07/2025
Vorges. Ausführungsfristen: siehe Deckblatt
Baufertigstellung bis: 07/2027
Genaue Termine werden bei der Auftragsvergabe unter
Berücksichtigung nachfolgender Angaben des Bieters spezifiziert.
2. ANGABEN DES BIETERS
An der Baustelle können .......... Facharbeiter eingesetzt werden.
Die Ausführung der angebotenen Leistungen ist innerhalb von ..........
Wochen möglich.
3. EINTRAGUNGEN DES BIETERS
Betriebshaftpflichtvers. bei: ......................... in .........................
Deckungssummen
Personen: ................................................
Sachschäden: ................................................
Der Bieter ist eingetragen im Handelsregister: ............................................
unter Mitgl.-Nr.: ................................................
Er gehört der Berufsgenossenschaft: ................................................
unter Mitgl.-Nr.: ............................. an und ist in der
Handwerksrolle unter Nr.: ..............................
eingetragen.
Der Bieter versichert hiermit, dass er einen von seiner
Berufsgenossenschaft anerkannten Betrieb führt und dass er bis
zum Tage des Vertragsabschlusses seinen Steuer- und
Beitragsverpflichtungen bei dem Finanzamt, den
Sozialversicherungsträgern und bei der Berufsgenossenschaft
nachgekommen ist. Der Bieter hat dem AG über die ordnungsgemässe
Steuer- und Beitragszahlungen bei Beauftragung entsprechende
zeitnahe Unbedenklichkeitsbescheinigungen unaufgefordert
vorzulegen.
T E R M I N P L A N UND A N G A B E N DES B I E T E R S
AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE
Bauherr: MTV Bauen und Wohnen GmbH & Co. KG
Rheinstraße 12/1
69126 Heidelberg
Auftraggeber: DIRINGER & SCHEIDEL
BAUUNTERNEHMUNG GmbH & Co. KG
Wilhelm-Wundt-Straße 19
68199 Mannheim
Planung: Kühnl + Schmidt AB
Liststrasse 22
76185 Karlsruhe
Baustatik: Tragwerk HD
Ingenieure GmbH
Georg-Boole-Weg 4
69124 Heidelberg
Brandschutz: Bauberatung Brandschutz Fakesch GmbH
Riedstraße 26
64584 Biebesheim
Bauphysik: vRP
von Rekowski und Partner mbH
Sommergasse 3
69469 Weinheim
HLS-Planung: Ingenieurbüro Marquard GmbH
Terrassenstrasse 18
55116 Mainz
E-Planung: EPL GmbH
Stielstrasse 11
65201 Wiesbaden
Freichflächen-
planung: Freiraumconzept
sinz-beerstecher + böpple
Landschaftsarchitekten PartGmbB
Ziegelhütte 9
72108 Rottenburg
AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE
KURZBAUBESCHREIBUNG KURZBAUBESCHREIBUNG
Bei vorstehender Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau von drei unterkellerten Gebäudekomplexen mit gemeinsamer Tiefgarage, in welchen in Summe 113 Wohnungen, ein Kindergarten und eine Gewerbeeinheit realisiert werden.
In zwei Gebäudekomplexen werden in den Häusern Nr. 1-4 und 5-7 Mietwohnungen errichtet. Im dritten Gebäudekomplex kommen in den Häusern 8-12 Eigentumswohnungen zur Ausführung.
Die Kindertagesstätte ist im Erdgeschoss der Häuser 1-3 vorgesehen, die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss des Haus 12.
KURZBAUBESCHREIBUNG
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK GERÜSTBAUARBEITEN
Grundlage der Ausführung sind die Bestimmungen der VOB sowie alle einschlägigen und während der Bauzeit gültigen DIN-Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Herstellerrichtlinien, jeweils in der neuesten Fassung.
Darüber hinaus müssen die Einheitspreise beinhalten:
● Die behördlichen Auflagen, Unfallverhütungsvorschriften. Hierbei ist der SiGe-Plan der Baustelle einzuhalten. Forderungen und Beanstandungen des SiGeKo während der Standzeit sind umgehend in Abstimmung mit der Bauleitung des AG zu beseitigen bzw. zu erfüllen.
● Die Abrechnung der Gerüstbauarbeiten erfolgt auf Basis der DIN 18451 als Arbeitsgerüste.
● Während der Bauausführung muss der AN davon ausgehen, dass keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume bauseits zur Verfügung stehen.
Sollte eine Nutzung des Baukrans vor Ort zur Montageerleichterung möglich sein ist dies vor Ort mit der Bauleitung des AGs abzustimmen.
● Der AN hat seine Leistungen je nach Baustand und Baufortschritt abschnittsweise ohne Mehrforderungen zu erbringen.
● Dem Bieter wird empfohlen evtl. Besonderheiten durch eine Besichtigung des bereits bestehenden Gebäudes näher zu erfassen.
● Die Standsicherheit ist für alle Bauteile durch einen statischen Nachweis DIN EN 12811-1 einschließlich erforderlicher Ausführungszeichnungen, oder typengeprüfte Unterlagen prüffähig zu belegen und dem AG zur Genehmigung vorzulegen.
● Der notwendige Geländeausgleich zum Aufsetzen der Gerüstunterlagen ist Leistungsbestandteil des AN.
● Alle Gerüstbauteile sind so anzuordnen, dass bei sachgerechter Nutzung des Gerüsts keine Gebäudeteile beschädigt werden. Leitergänge z.B. sind so anzuordnen, dass die Öffnungsklappen nicht an die Fassade schlagen.
● Gerüstfüsse im Bereich von Abdichtungen sind so einzuplanen, dass eine punktuelle Gerüstrücknahme möglich ist, um etwaige Abdichtungsarbeiten auszuführen. (Stützenfüsse müssen im ausgeschraubten Zustand montiert werden).
● Der AN muss den Aufbau der Gerüste mit der Bauleitung Diringer + Scheidel vor Ort abstimmen. Die Freigabe der Arbeiten ist zu dokumentieren. Sofern keine Freigabe vorliegt , gehen Gerüst-Um- und Rückbauten zu Lasten des AN.
● Verankerungen die im Bauwerk bleiben, müssen nichtrostend sein.
● Verankerungspunkte sind beim Abbau der Gerüste fachgerecht mit Gerüstankerstopfen aus Schaumstoff und entsprechend der Wandoberfläche und -farbe mit Oberputz zu schließen. Die Gerüstankerstopfen und der Oberputz werden bauseits durch die Putzfirma gestellt.
● Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Leistungen müssen die Forderungen der "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" in vollem Umfang erfüllen. Die Einheitspreise sind entsprechend zu ermitteln auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht besonders vermerkt wird.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK
1 Neubau Wohnen, Kita + Gewerbe
1
Neubau Wohnen, Kita + Gewerbe
1.01 Gebäudekomplex Haus 1-4
1.01
Gebäudekomplex Haus 1-4
1.02 Gebäudekomplex Haus 5-7
1.02
Gebäudekomplex Haus 5-7
1.03 Gebäudekomplex Haus 8-12
1.03
Gebäudekomplex Haus 8-12
1.04 Gesamter Gebäudekomplex Haus 1-12
1.04
Gesamter Gebäudekomplex Haus 1-12
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