Fliesenarbeiten
MTV 3.2 Sickingerplatz
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Deckblatt Seite  1 Titel-Aufstellung Seite  2 Inhaltsverzeichnis Seite  3 Terminplan Seite  4 Am Bau beteiligte Architekten + Ingenieure Seite  5 Kurzbaubeschreibung Seite  6 LV-Vorbemerkungen LEAN Management Seite  7 Allgemeine technische Vorbemerkungen zum Gewerk Seite  8 - 9 Leistungsbeschreibung mit Preisen Seite  10 - 35 Angebotszusammenstellung Seite  36 Pläne: - Grundrisse EG bis 4.OG - Beispiel-Bad-Plan "Haus 11 - Bad Wohnung 2" für Bäder + WC´s der Häuser 8-12 - Werkplan "Fertigbadzelle Typ 3" als Beispiel für Bäder + WC´s der Häuser 1-4 - Regeldetails D4. 701/702/705/706/707 Anl.: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (VORBEMERKUNGEN ZUM ANGEBOT)    8 Seiten
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
T E R M I N P L A N UND A N G A B E N DES B I E T E R S T E R M I N P L A N  UND  A N G A B E N  DES  B I E T E R S 1. BEARBEITUNG- UND ANGEBOTSFRISTEN Angebotsabgabe bis: siehe Deckblatt Vergabeverhandlung bis: innerh. 8 Wo nach Angebotseingang Preisbindefrist des Bieters: 8 Wochen Rohbaubeginn: 07/2025 Vorges. Ausführungsfristen: siehe Deckblatt Baufertigstellung bis: 08/2027 Genaue Termine werden bei der Auftragsvergabe unter Berücksichtigung nachfolgender Angaben des Bieters spezifiziert. 2. ANGABEN DES BIETERS An der Baustelle können .......... Facharbeiter eingesetzt werden. Die Ausführung der angebotenen Leistungen ist innerhalb von .......... Wochen möglich. 3. EINTRAGUNGEN DES BIETERS Betriebshaftpflichtvers. bei: ......................... in ......................... Deckungssummen Personen: ................................................ Sachschäden: ................................................ Der Bieter ist eingetragen im Handelsregister: ............................................ unter Mitgl.-Nr.: ................................................ Er gehört der Berufsgenossenschaft: ................................................ unter Mitgl.-Nr.: ............................. an und ist in der Handwerksrolle unter Nr.: .............................. eingetragen. Der Bieter versichert hiermit, dass er einen von seiner Berufsgenossenschaft anerkannten Betrieb führt und dass er bis zum Tage des Vertragsabschlusses seinen Steuer- und Beitragsverpflichtungen bei dem Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und bei der Berufsgenossenschaft nachgekommen ist. Der Bieter hat dem AG über die ordnungsgemässe Steuer- und Beitragszahlungen bei Beauftragung entsprechende zeitnahe Unbedenklichkeitsbescheinigungen unaufgefordert vorzulegen.
T E R M I N P L A N UND A N G A B E N DES B I E T E R S
AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE Bauherr: MTV Bauen und Wohnen GmbH & Co. KG Rheinstraße 12/1 69126 Heidelberg Auftraggeber: DIRINGER & SCHEIDEL BAUUNTERNEHMUNG GmbH & Co. KG Wilhelm-Wundt-Straße 19 68199 Mannheim Planung: Kühnl + Schmidt AB Liststrasse 22 76185 Karlsruhe Baustatik: Tragwerk HD Ingenieure GmbH Georg-Boole-Weg 4 69124 Heidelberg Brandschutz: Bauberatung Brandschutz Fakesch GmbH Riedstraße 26 64584 Biebesheim Bauphysik: vRP von Rekowski und Partner mbH Sommergasse 3 69469 Weinheim HLS-Planung: Ingenieurbüro Marquard GmbH Terrassenstrasse 18 55116 Mainz E-Planung: EPL GmbH Stielstrasse 11 65201 Wiesbaden Freichflächen- planung: Freiraumconzept sinz-beerstecher + böpple Landschaftsarchitekten PartGmbB Ziegelhütte 9 72108 Rottenburg
AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE
KURZBAUBESCHREIBUNG KURZBAUBESCHREIBUNG Bei vorstehender Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau von drei unterkellerten Gebäudekomplexen mit gemeinsamer Tiefgarage, in welchen in Summe 120 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten realisiert werden. In zwei Gebäudekomplexen werden in den Häusern Nr. 1-4 und 5-7 Mietwohnungen errichtet. Im dritten Gebäudekomplex kommen in den Häusern 8-12 Eigentumswohnungen zur Ausführung. Die beiden Gewerbeeinheiten befinden sich im Erdgeschoss der Häuser 2 und 12.
KURZBAUBESCHREIBUNG
LV-Vorbemerkungen LEAN Management LV-Vorbemerkungen LEAN Management Grundsätzlich ist für das Bauvorhaben das Anwenden der LEAN-Taktung vorgesehen. Ausgenommen hiervon sind die Arbeiten in den gemeinsamen Keller- und Tiefgaragenbereichen. Nach jetztiger Planung werden die Häuser 1-12 jeweils inkl. Gewerbe und Kita in folgender Abfolge begonnen und parallel weiter bearbeitet. - Haus 4 - Haus 2 - Haus 1 + 3 - Haus 5 - Haus 6 + 7 + 8 + 9 - Haus 10 + 11 - Haus 12 Zwischen dem Ausführungbeginn der Häuser 1-5 liegen jeweils ca. 2-3 Wochen, zwischen Haus 5 und den Häusern 6-9 ca. 7 Wochen, zwischen den Häusern 6-9 und 10+11 ca. 6 Wochen und zwischen den Häusern 10+11 und Haus 12 ca. 4 Wochen.
LV-Vorbemerkungen LEAN Management
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN Grundlage der Ausführung sind die Bestimmungen der VOB sowie alle einschlägigen und während der Bauzeit gültigen Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Herstellerrichtlinien, jeweils in der neuesten Fassung. Darüber hinaus müssen die Einheitspreise beinhalten: Es darf nur völlig einwandfreies Material, evtl. unter Vorlage entsprechender Gütezeugnisse verwendet werden. Soweit von der Bauleitung verlangt, sind Muster vorzulegen. Für Güte und Beschaffenheit der zur Verwendung kommenden Baustoffe haftet der Bauherrschaft gegenüber allein der Auftragnehmer, nicht etwa die Hersteller- oder Lieferfirma. Wandfliesen müssen auf GK-Ständerwände, unverputzten Beton oder verputztes Mauerwerk geklebt werden, soweit in den Positionen nichts anderes verlangt wird. Bodenfliesen werden im Dünnbettverfahren auf bauseitigem Zement- bzw. Anhydritestrich verlegt. Das Verlegen erfolgt planeben oder im  Gefälle, je nach vorhandenem Untergrund. Das Verfugen durch Einschlämmen mit grauem Zementmörtel sowie erforderliches Abkehren mit Trockenmischung und Reinigen ist im Einheitspreis enthalten. Erforderliche Höhenausgleiche gegenüber den zulässigen Maßtoleranzen im Hochbau nach DIN 18 202 für Estricharbeiten, sind zu berücksichtigen und einzurechnen. Das Abschneiden und Entsorgen des Estrich-Randdämmstreifens ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Einarbeiten von Elektroauslässen und Dosen nach Plattenmaß ist vom Fliesenleger durchzuführen. Fugenkreuzinstallation soweit erforderlich. Die Verlegeeinteilung ist von Raummitte mit Fuge oder Plattenmitte zu beginnen, so dass keine Plattenstreifen verbleiben, die schmaler als 1/2 Plattenbreite sind. Das Anarbeiten an Rohrdurchführungen, Aussparungen, Einbauten, Bodeneinläufe und dgl., ist im Einheitspreis enthalten. Montage und Demontage von Schalter- und Steckdosenabdeckungen sowie Gurtrollerblenden (einschl. erforderlicher Bohrungen) ist einzurechnen. GK-Ständerwände und verputzte Flächen sind mit einer absperrenden Haftbrücke bzw. Tiefengrundierung zu versehen. Bade- und Duschwannen werden auf bauseitig eingebrachtem Estrich gestellt. Boden- oder Wandabdichtungen sind vor Montage der Wannen aufzubringen. Rohrdurchführungen sind besonders sorgfältig einzudichten. Bei der Verlegung auf Abdichtung darf es zu keinen Beschädigungen an Boden- oder Wandabdichtung kommen. Materialtrennfugen bei unterschiedlichen Untergründen (Wand/Boden, Gipswand/Mauerwerk und Rohrdurchführungen) sind offen zu halten und später dauerelastisch zu versiegeln. Bei der Durchführung der Arbeiten sind Bewegungsfugen gem. den "Richtlinien des Fachverbandes des Deutschen Fliesenhandwerks" anzuordnen. Die nach diesem Merkblatt erforderl. Gebäudetrennfugen, Randfugen und Anschlussfugen sind planerisch festgelegt. Sind darüber hinaus noch Feldbegrenzungsfugen (Dehnungsfugen) im Belag erforderlich, so hat sie der Unternehmer eigenverantwortlich festzulegen und auszubilden. Dies gilt auch für Fugen zu Wannen, Türen und Fenstern. Hier ist besonders darauf zu achten, Schallübertragung zu vermeiden. Während der Bauzeit stehen dem AN keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume bauseits zur Verfügung. Der AN hat seine Leistungen je nach Baustand und Baufortschritt evtl. abschnittsweise ohne Mehrkosten zu erbringen. Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Leistungen müssen die Forderungen der "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" in vollem Umfang erfüllen. Die Einheitspreise sind entsprechend zu ermitteln, auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht besonders vermerkt wird.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK
1 Neubau Wohnen + Gewerbe
1
Neubau Wohnen + Gewerbe
1.01 Fliesen- und Abdichtungsarbeiten
1.01
Fliesen- und Abdichtungsarbeiten