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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Deckblatt Seite 1
Titel-Aufstellung Seite 2
Inhaltsverzeichnis Seite 3
Terminplan Seite 4
Am Bau beteiligte Architekten + Ingenieure Seite 5
Kurzbaubeschreibung Seite 6
LV-Vorbemerkungen LEAN Management Seite 7
Allgemeine technische Vorbemerkungen zum Gewerk Seite 8 - 15
Ausführungsanforderungen GÜ-Vertrag Seite 16
Leistungsbeschreibung mit Preisen Seite 17 - 28
Angebotszusammenstellung Seite 29
Pläne:
- Grundrisse EG Haus 1-2 und 12
- Ansichten Haus 1-2 Ost, 2-4 Süd, 12 Ost, 12 Nord
Anl.: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
(VORBEMERKUNGEN ZUM ANGEBOT) 8 Seiten
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
T E R M I N P L A N UND A N G A B E N DES B I E T E R S T E R M I N P L A N UND A N G A B E N DES B I E T E R S
1. BEARBEITUNG- UND ANGEBOTSFRISTEN
Angebotsabgabe bis: siehe Deckblatt
Vergabeverhandlung bis: innerh. 8 Wo nach Angebotseingang
Preisbindefrist des Bieters: 8 Wochen
Rohbaubeginn: 07/2025
Vorges. Ausführungsfristen: siehe Deckblatt
Baufertigstellung bis: 08/2027
Genaue Termine werden bei der Auftragsvergabe unter
Berücksichtigung nachfolgender Angaben des Bieters spezifiziert.
2. ANGABEN DES BIETERS
An der Baustelle können .......... Facharbeiter eingesetzt werden.
Die Ausführung der angebotenen Leistungen ist innerhalb von ..........
Wochen möglich.
3. EINTRAGUNGEN DES BIETERS
Betriebshaftpflichtvers. bei: ......................... in .........................
Deckungssummen
Personen: ................................................
Sachschäden: ................................................
Der Bieter ist eingetragen im Handelsregister: ............................................
unter Mitgl.-Nr.: ................................................
Er gehört der Berufsgenossenschaft: ................................................
unter Mitgl.-Nr.: ............................. an und ist in der
Handwerksrolle unter Nr.: ..............................
eingetragen.
Der Bieter versichert hiermit, dass er einen von seiner
Berufsgenossenschaft anerkannten Betrieb führt und dass er bis
zum Tage des Vertragsabschlusses seinen Steuer- und
Beitragsverpflichtungen bei dem Finanzamt, den
Sozialversicherungsträgern und bei der Berufsgenossenschaft
nachgekommen ist. Der Bieter hat dem AG über die ordnungsgemässe
Steuer- und Beitragszahlungen bei Beauftragung entsprechende
zeitnahe Unbedenklichkeitsbescheinigungen unaufgefordert
vorzulegen.
T E R M I N P L A N UND A N G A B E N DES B I E T E R S
AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE
Bauherr: MTV Bauen und Wohnen GmbH & Co. KG
Rheinstraße 12/1
69126 Heidelberg
Auftraggeber: DIRINGER & SCHEIDEL
BAUUNTERNEHMUNG GmbH & Co. KG
Wilhelm-Wundt-Straße 19
68199 Mannheim
Planung: Kühnl + Schmidt AB
Liststrasse 22
76185 Karlsruhe
Baustatik: Tragwerk HD
Ingenieure GmbH
Georg-Boole-Weg 4
69124 Heidelberg
Brandschutz: Bauberatung Brandschutz Fakesch GmbH
Riedstraße 26
64584 Biebesheim
Bauphysik: vRP
von Rekowski und Partner mbH
Sommergasse 3
69469 Weinheim
HLS-Planung: Ingenieurbüro Marquard GmbH
Terrassenstrasse 18
55116 Mainz
E-Planung: EPL GmbH
Stielstrasse 11
65201 Wiesbaden
Freichflächen-
planung: Freiraumconzept
sinz-beerstecher + böpple
Landschaftsarchitekten PartGmbB
Ziegelhütte 9
72108 Rottenburg
AM BAU BETEILIGTE ARCHITEKTEN UND INGENIEURE
KURZBAUBESCHREIBUNG KURZBAUBESCHREIBUNG
Bei vorstehender Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau von drei unterkellerten Gebäudekomplexen mit gemeinsamer Tiefgarage, in welchen in Summe 120 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten realisiert werden.
In zwei Gebäudekomplexen werden in den Häusern Nr. 1-4 und 5-7 Mietwohnungen errichtet. Im dritten Gebäudekomplex kommen in den Häusern 8-12 Eigentumswohnungen zur Ausführung.
Die beiden Gewerbeeinheiten befinden sich im Erdgeschoss der Häuser 2 und 12.
KURZBAUBESCHREIBUNG
LV-Vorbemerkungen LEAN Management LV-Vorbemerkungen LEAN Management
Grundsätzlich ist für das Bauvorhaben das Anwenden der LEAN-Taktung vorgesehen.
Ausgenommen hiervon sind die Arbeiten in den gemeinsamen Keller- und Tiefgaragenbereichen.
Nach jetztiger Planung werden die Häuser 1-12 jeweils inkl. Gewerbe und Kita in folgender Abfolge begonnen und parallel weiter bearbeitet.
- Haus 4
- Haus 2
- Haus 1 + 3
- Haus 5
- Haus 6 + 7 + 8 + 9
- Haus 10 + 11
- Haus 12
Zwischen dem Ausführungbeginn der Häuser 1-5 liegen jeweils ca. 2-3 Wochen,
zwischen Haus 5 und den Häusern 6-9 ca. 7 Wochen,
zwischen den Häusern 6-9 und 10+11 ca. 6 Wochen und
zwischen den Häusern 10+11 und Haus 12 ca. 4 Wochen.
LV-Vorbemerkungen LEAN Management
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK METALLBAUARBEITEN
Grundlage der Ausführung sind die Bestimmungen der VOB sowie alle einschlägigen und während der Bauzeit gültigen DIN-Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Herstellerrichtlinien, jeweils in der neusten Fassung.
- Richtlinie des Institutes für Fenstertechnik e.V.
83026 Rosenheim
- Richtlinie der Gütegemeinschaft Fenster e.V.
35392 Giessen 1, Wilhelmstrasse 25
Darüber hinaus müssen die Einheitspreise beinhalten:
Ausführungsplanung:
Nach Auftragserteilung hat der AN Konstruktionszeichnungen anzufertigen und im Rahmen der vertraglichen Termine rechtzeitig zu liefern.
Die Positionen zeigen schematisch die Aufteilung und Funktion der anzubietenden Fenster.
Falls der Ausschreibung Skizzen oder Pläne beiliegen, gelten diese als Ausschreibungsgrundlage und zur Verdeutlichung der beschriebenen Einzelheiten und grundsätzlichen Erwartungen.
Vom AN gelieferte zeichnerische und beschriebene Darstellungen, aus denen Konstruktion, Maße, Befestigung und Anschlüsse an das Bauwerk zu ersehen sind, bedürfen der Genehmigung durch den AG.
Die Überprüfung der Zeichnungen durch den AG erstreckt sich nur auf Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis und auf grundsätzlichen Forderungen.
Die Erstellung der ausführungsreifen firmeneigenen Planung einschl. der zugehörigen Berechnungen wie Wärme-, Schallschutz und Festigkeitsnachweise sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Der AN ist für die Richtigkeit der Maße und für die Beachtung der im LV angeführten Vorschriften und Bedingungen selbst verantwortlich.
Konstruktionen der Elemente und Anlagen müssen alle auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können und den statischen und funktionellen Erfordernissen entsprechen.
Profile sind für eine Durchbiegung von max. 1/300 zu bemessen.
Für Elemente mit größeren Abmessungen sind die erforderlichen Querschnitte statisch nachzuweisen und prüfen zu lassen. Die Prüfkosten gehen zu Lasten des AN.
Die Verbindung der Rahmenteile hat nach DIN zu erfolgen. Die Vorschriften der Profilhersteller sind genauestens einzuhalten.
Einflüsse aus der vorhandenen Rohbaukonstruktion, wie Kriechen, Schwinden, Temperatureinflüsse, verschiedene Setzungen des Baukörpers usw. sind zu berücksichtigen.
Es müssen alle Konstruktionen und Befestigungen so ausgebildet werden, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik eine möglichst geräuscharme,
einwandfreie Dehnungsmöglichkeit gegeben ist und die sich aus verschiedenen Einflüssen ergebenden Längenänderungen ohne Beeinträchtigungen der Bauteile
und Fassadendichtigkeit an den Fugen aufgenommen werden kann.
Bauteile, die bei Längenbewegungen aufeinander gleiten, müssen zwischen gelegte Kunststoff-Gleitstücke erhalten.
Die Befestigung der Fenster und Türen im Außenbereich muss durch Schrauben unsichtbar erfolgen.
Der AN hat sich darüber zu informieren, welche Befestigungsmöglichkeiten einzukalkulieren sind.
Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen (z. B. Profile, Bleche, Bänder) sind entsprechend den Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen.
Ausführungen aller zu öffnenden Flügel mit Doppelfalz und Dichtungsprofil bzw. entsprechend dem erforderlichen Schallschutz.
Alle Profile sind so zu gestalten, dass das Wasser nach außen abgeleitet wird.
Statisch erforderliche Metall-Verstärkungen sowie alle zur Herstellung und Montage der Fenster benötigten Metallteile müssen hochwertig
korrosionsgeschützt (min. verzinkt) sowie kraftschlüssig und wasserdicht mit den Profilen verbunden sein.
Schweißnähte sind nach statischen Erfordernissen herzustellen.
Die Schweißnaht-Beurteilung erfolgt nach DIN EN ISO 5817 und ISO 6520-1 1998.
Sichtbare Schweißnähte sind nach Bewertungsgruppe B, verdeckte Schweißnähte nach Bewertungsgruppe C (sofern statisch zulässig) herzustellen.
Widerstandsklassen nach DIN und Pos.- Angabe.
Schallschutzanforderungen an die Gesamtkonstruktion einschließlich Verglasung, nach DIN und Pos.- Angabe.
Wärmeschutzforderungen an die Fensterkonstruktion als eine innen nach außen dampfdichte Fassade.
Die wärmegeschützte Konstruktion muss durch einen rechnerischen od. experimentellen Nachweis belegt werden, so dass sie der Wärmeschutzverordnung entspricht.
Dämmstoffe müssen aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen. Für die außenseitige Wärmedämmung sind Mineralfaser-Dämmplatten
in der errechneten Dicke zu verwenden. Die Platten müssen wasserabweisend und verrottungsfest sein.
Dichtigkeit. Innere Abdichtung dampfdicht, äußere Abdichtung wind- und schlagregendicht. Für die Fenster- und Fassadenelemente
sind die Dichtungswerte gemäß DIN 18 055 gefordert.
Dichtungsbaustoffe. Sämtliche Dichtungsbaustoffe müssen alterungsbeständig und, soweit sie Witterungseinflüssen ausgesetzt sind,
gegen diese beständig sein. Sie müssen ihre elastischen Eigenschaften im vorkommenden Temperaturbereich beibehalten
Zur Beurteilung und Bewertung des Angebotes sind vom Bieter nachstehende Angaben erforderlich:
1. Fabr. Profilsysteme: ................................................................
2. Rahmen-Materialgruppe:.......................................................................
3. Bautiefe Rahmen: ....................................................................
4. Bautiefe Flügel: .......................................................................
5. Bautiefe Pfosten Riegel: .................................................................
6. Materialdicke der Profile: .......................................................................
7. Material der Dämmzone: ..................................................
8. Breite der Dämmzone: ................................................
9. Fabr. Verglasung: ..........................................
10. Fabr. Beschlagsystem: ........................................
11. Spritzbare Dichtstoffe: .............................................
Nachweise, Prüfzeugnisse und Zeichnungen sind vom AN auf Anforderung nachzureichen.
Die brandschutztechnisch und bauaufsichtlich geforderten Nachweise sind durch den AN zu erbringen. Dies muss durch eine Sachkundigenabnahme einschließlich Prüfbücher erfolgen.
Die Sachkundigenabnahmen müssen vor der behördlichen Abnahme gemeinsam mit der vollständigen Dokumentation dem AG übergeben werden.
Falz und Dichtungen.Die Falzdichtungen zwischen Flügel und Blendrahmen sind rundumlaufend in einer Ebene einzubauen.
Die Dichtungsprofile müssen auswechselbar und in den Ecken auf Gehrung durch Vulkanisierung dicht sein.
Die Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller sind zu beachten. Die Profilierungen für den Anschluss innerer und äußerer Fensterbänke sowie Rollladenkastendeckel sind vorzusehen.
Verglasungen. Zur Ausführung dürfen nur Gläser von ausgesuchter Qualität kommen die eine Planität von min. 1/1000 haben.
Verglasungen und Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Schall- und Wärmeschutz sowie an die Windbelastung
nach den Vorschriften der Glashersteller zu ermitteln und sind gemäß der Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppe
zur Verglasung von Fenstern, herausgegeben vom Institut der Fenstertechnik e.V. Rosenheim, auszuführen.
Absturzsichernde Verglasung ist nach DIN 18008 zu bemessen.
Die Befestigung der Verglasung erfolgt über die raumseitig angebrachten Glashalteleisten.
In den einzelnen Positionen des LV ist die genaue Bezeichnung der jeweils zur Verwendung kommenden Glasarten beschrieben.
Zur Verglasung gehören Chloroprene-Kautschuk-Profile mit kontrollierbarem Anpressdruck die an der Innen- und Außenseite der Scheiben
angeordnet sind und in die Aluminium-Konstruktion eingedrückt werden.
Verbundpaneele. Glas-Verbundpaneele sind aus ESG-Scheiben als Außenschale und Alublech, min. d = 2 mm, als Innenschale mit einem
nicht brennbaren Wärmedämmstoff und einem druckfesten, jedoch wärmedämmenden Randverbund, dampfdicht herzustellen und ein- zubauen.
Einbau wie Verglasung. Es wird darauf hingewiesen, dass auch der Randverbund dampfdicht ausgebildet sein muss.
Alu-Verbundpaneele sind aus jeweils einem Alublech, d min. 2 mm, als Außen- bzw. Innenschale einzubauen. Wärmedämmung,
Randverbund und Einbau wie Glas-Paneele.
Oberfläche der Profile - Farbgebung. Sämtliche sichtbare Profilteile sind eloxiert oder beschichtet anzubieten. Die Beschichtung kann mit Naßlack oder Pulverlack erfolgen.
Beide Verfahren müssen eingebrannt werden. Die Farbbeschichtung kann auf PUR oder Polyester-Basis erfolgen.
Die Schichtdicke wird min. 60 my (innen) und 80 my (außen) vorgeschrieben.
Temperaturbeständigkeit im Bereich von -50 bis +80 Grad C. Lichtbeständigkeit entsprechend der Bewertungsnote 8 der Lichtechtheitsskala.
Verträglichkeit mit Zweikomponenten-Abdichtmassen auf Thiokolbasis.
Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB (Gütegemeinschaft für Stückbeschichtung) von Bauteilen sein.
Farbton nach Wahl des AG. Farbmuster sind dem AG auf Anforderung umgehend vorzulegen.
Profilverbindungen.Die Herstellung von Eck-, Stoß- und Winkelverbindungen müssen absolut planeben sein und dürfen keine Versätze aufweisen.
Verbindungen müssen eine ausreichende Festigkeit, Steifigkeit und Dichtheit aufweisen, damit eine einwandfreie Funktion sichergestellt wird.
Blitzschutz. Einzelne Konstruktionsteile der LM-Fassade werden an die vorgesehene Blitzschutzfassade angeschlossen.
Die hierfür erforderlichen Vorkehrungen sind im LV nicht besonders aufgeführt, sind aber in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Anschlüsse und Verbindungen müssen in Zusammenarbeit mit der beauftragten Firma, die die Blitzschutzanlage ausführt,
abgestimmt und hergestellt werden und den leittechnischen Grundsätzen des Anschlusses für Blitzableiterbau entsprechen.
Antidröhn. Fensterbänke, Verkleidungen, Anschlussbleche und dergl. sind auf der Unter- bzw. Rückseite mit einer
mind. 3 mm starken Antidröhnmasse zu beschichten. Die Kosten sind in den EP einzukalkulieren.
Beschläge. Für die Konstruktion sind hochwertige Qualitätserzeugnisse in stabiler Ausführung zu verwenden.
Es sind grundsätzlich Einhandbeschläge zu verwenden. Sofern im LV nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile,
mit Ausnahme der Bedienungshebel und Flügelbänder, verdecktliegend angeordnet werden. Die im Falz angeordneten Beschläge sind
form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden.
Die Beschläge müssen aus nichtrostendem Material (Aluminium oder Edelstahl) bestehen.
Für alle Beschläge sind vor der Ausführung Muster vorzulegen. Alle Beschläge incl. Griffe sind in die Angebotspreise einzurechnen.
Unter Berücksichtigung der Lastannahmen sind Zusatzteile, wie Zweitscheren, zusätzliche Bänder und Verriegelungen, nach den Bemessungstabellen
des Herstellers einzusetzen.
Der Einbau erfolgt nach den Vorschriften der Herstellerfirma.
Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigungen und Verunreinigungen mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und zu ölen.
Dreh-Kipp-Beschläge sind mit einer wirksamen Fehlbedienungssperre auszustatten. Öffnungsbegrenzer nach Erfordernis.
Fenstertüren sind mit Einhandbedienung auszustatten einschl.:
Verriegelung senkrecht
Zusatzeinheit für Türen (Rollschnäpper)
Türziehgriff
Handhebel-Getriebe, verdecktliegend, mit Rastpunkten in Drehverschluss- und Kippstellung
Fensterbänke, außen. Fensterbänke für die vorbeschriebenen Fenster aus Leichtmetall.
Die Befestigung muss materialbedingte Wärmeausdehnungen geräuschlos ausgleichen. Tropfnase 25 bis 40 mm.
Einzellängen nach Erfordernis. Endstücke und Abdichtungsarbeiten sind einzurechnen.
Unterseite der vorbeschriebenen Fensterbänke mit Antidröhnbeschichtung, Hohlraum mit Mineralwolle oder PU-Schaum gefüllt.
Bauwerksanschlüsse. Anordnung und Ausbildung der Wärmedämmung im Anschlussbereich der Fenster- und
Fassadenelemente sowie die Abdichtung der Fugen unter Berücksichtigung der bauphysikalischen und klimatischen
Gegebenheiten (Wärme, Feuchtigkeit, Schall und Fugenbewegung).
Innenfugen luftdicht und dampfbremsend, Außenfugen wo erforderlich wetterdicht. Ausführung sinngemäß DIN 18540.
Bodenanschlüsse bei Balkonen oder Terrassen sind nach Detail auszuführen.
Sonstiges:
Alle Leistungen umfassen Lieferung, Zusammenbau und Einbau der beschriebenen Bauteile und Stoffe einschl. abladen,
lagern und Transport auf der Baustelle, wenn nicht anders im Pos. Text beschrieben.#
Bei Türen mit Elektronikkomponenten sind folgende Leistungen vom AN zu erbringen:
- Montage von systembedingten Rauchmeldern
- Verlegen der Anschlussleitungen in bauseitigem Leerrohr bis Übergangsdose
- Auflegen der E-Komponenten in Übergangsdose inkl. Funktionsprüfung
- Inbetriebnahme der E-Komponenten gemeinsam mit bauseitigem Elektro-NU
- Einweisung für das Betriebspersonal
Allgemein gilt:
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Maße sind Rohbaumaße Elemente, welche bis zu Fußboden reichen, sind ab Oberkante Rohdecke gemessen.
Vor Fertigungsbeginn sind die Maße entweder am Bau zu nehmen oder gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung zu bestimmen.
Während der Bauzeit stehen dem AN keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume zur Verfügung.
Der AN hat seine Leistungen je nach Baustand und Baufortschritt evtl. abschnittsweise ohne Mehrkosten zu erbringen.
Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Leistungen müssen die Forderungen der "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" in vollen Umfang erfüllen.
Die Einheitspreise sind entsprechend zu ermitteln, auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht besonders vermerkt wird.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK SONNENSCHUTZANLAGEN
Grundlagen der Ausführung sind die Bestimmungen der VOB sowie alle einschlägigen und während der Bauzeit gültigen DIN-Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Herstellerrichtlinien, jeweils in der neuesten Fassung.
Darüber hinaus müssen die Einheitspreise beinhalten:
Die Leistungen umfassen Lieferung, Zusammenbau und Einbau der beschriebenen Bauteile und Stoffe, einschl. Abladen, Lagern und Transport auf der Baustelle, wenn im Pos.-Text nicht anders beschrieben.
Alle erforderlichen Bohrungen zur Durchführung von Antriebswellen oder Elektroanschlüssen sind herzustellen.
Falls elektrotechnische Bauteile einzubauen sind, erhält der AG spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung einen verbindlichen Geräteplan, einen Schaltplan oder Stromlaufplan mit Klemmenplan zur bauseitigen Verlegung der elektrischen Leitungen.
Leitungsquerschnitte sind vom AN verbindlich anzugeben.
Im Lieferumfang Motoreinheit ist das Motoranschlusskabel mit Stecker und Kupplung und die evtl. erforderliche Motorsteuereinheit enthalten. Gruppensteuergeräte und die Steuerung über Windwächter ist besonders zu ermitteln.
Während der Inbetriebnahme ist ein mit der Anlage vertrauter Fachmann zur Prüfung der elektrischen Leitungsanlage zur Verfügung zu stellen.
Bauseitige Leistungen sind :
Das Liefern und Verlegen der Zuleitungskabel, der Steuerleitungen, der Taster. Die Montage der Steuereinheiten sowie alle erforderlichen Auflegearbeiten an Schaltern und Motorkupplungen erfolgt bauseits. Leitungsquerschnitte sind vom AN verbindlich anzugeben.
Während der Montagezeit stehen dem AN keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume bauseits zur Verfügung.
Der AN hat seine Leistung je nach Baustand und Baufortschritt evtl. abschnittsweise und ohne Mehrkosten zu erbringen.
Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Leistungen müssen die Forderungen der "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" in vollem Umfang erfüllen. Die Einheitspreise sind entsprechend zu ermitteln, auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht besonders vermerkt wird
Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB (Gütegemeinschaft für Stückbeschichtung) von Bauteilen sein.
Farbton nach Wahl des AG. Farbmuster sind dem AG auf Anforderung umgehend vorzulegen.
Profilverbindungen.Die Herstellung von Eck-, Stoß- und Winkelverbindungen müssen absolut planeben sein und dürfen keine Versätze aufweisen.
Verbindungen müssen eine ausreichende Festigkeit, Steifigkeit und Dichtheit aufweisen, damit eine einwandfreie Funktion sichergestellt wird.
Blitzschutz. Einzelne Konstruktionsteile der LM-Fassade werden an die vorgesehene Blitzschutzfassade angeschlossen.
Die hierfür erforderlichen Vorkehrungen sind im LV nicht besonders aufgeführt, sind aber in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Anschlüsse und Verbindungen müssen in Zusammenarbeit mit der beauftragten Firma, die die Blitzschutzanlage ausführt,
abgestimmt und hergestellt werden und den leittechnischen Grundsätzen des Anschlusses für Blitzableiterbau entsprechen.
Antidröhn. Fensterbänke, Verkleidungen, Anschlussbleche und dergl. sind auf der Unter- bzw. Rückseite mit einer
mind. 3 mm starken Antidröhnmasse zu beschichten. Die Kosten sind in den EP einzukalkulieren.
Beschläge. Für die Konstruktion sind hochwertige Qualitätserzeugnisse in stabiler Ausführung zu verwenden.
Es sind grundsätzlich Einhandbeschläge zu verwenden. Sofern im LV nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile,
mit Ausnahme der Bedienungshebel und Flügelbänder, verdecktliegend angeordnet werden. Die im Falz angeordneten Beschläge sind
form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden.
Die Beschläge müssen aus nichtrostendem Material (Aluminium oder Edelstahl) bestehen.
Für alle Beschläge sind vor der Ausführung Muster vorzulegen. Alle Beschläge incl. Griffe sind in die Angebotspreise einzurechnen.
Unter Berücksichtigung der Lastannahmen sind Zusatzteile, wie Zweitscheren, zusätzliche Bänder und Verriegelungen, nach den Bemessungstabellen
des Herstellers einzusetzen.
Der Einbau erfolgt nach den Vorschriften der Herstellerfirma.
Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigungen und Verunreinigungen mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und zu ölen.
Dreh-Kipp-Beschläge sind mit einer wirksamen Fehlbedienungssperre auszustatten. Öffnungsbegrenzer nach Erfordernis.
Fenstertüren sind mit Einhandbedienung auszustatten einschl.:
Verriegelung senkrecht
Zusatzeinheit für Türen (Rollschnäpper)
Türziehgriff
Handhebel-Getriebe, verdecktliegend, mit Rastpunkten in Drehverschluss- und Kippstellung
Fensterbänke, außen. Fensterbänke für die vorbeschriebenen Fenster aus Leichtmetall.
Die Befestigung muss materialbedingte Wärmeausdehnungen geräuschlos ausgleichen. Tropfnase 25 bis 40 mm.
Einzellängen nach Erfordernis. Endstücke und Abdichtungsarbeiten sind einzurechnen.
Unterseite der vorbeschriebenen Fensterbänke mit Antidröhnbeschichtung, Hohlraum mit Mineralwolle oder PU-Schaum gefüllt.
Bauwerksanschlüsse. Anordnung und Ausbildung der Wärmedämmung im Anschlussbereich der Fenster- und
Fassadenelemente sowie die Abdichtung der Fugen unter Berücksichtigung der bauphysikalischen und klimatischen
Gegebenheiten (Wärme, Feuchtigkeit, Schall und Fugenbewegung).
Innenfugen luftdicht und dampfbremsend, Außenfugen wo erforderlich wetterdicht. Ausführung sinngemäß DIN 18540.
Bodenanschlüsse bei Balkonen oder Terrassen sind nach Detail auszuführen.
Sonstiges:
Alle Leistungen umfassen Lieferung, Zusammenbau und Einbau der beschriebenen Bauteile und Stoffe einschl. abladen,
lagern und Transport auf der Baustelle, wenn nicht anders im Pos. Text beschrieben.#
Bei Türen mit Elektronikkomponenten sind folgende Leistungen vom AN zu erbringen:
- Montage von systembedingten Rauchmeldern
- Verlegen der Anschlussleitungen in bauseitigem Leerrohr bis Übergangsdose
- Auflegen der E-Komponenten in Übergangsdose inkl. Funktionsprüfung
- Inbetriebnahme der E-Komponenten gemeinsam mit bauseitigem Elektro-NU
- Einweisung für das Betriebspersonal
Allgemein gilt:
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Maße sind Rohbaumaße Elemente, welche bis zu Fußboden reichen, sind ab Oberkante Rohdecke gemessen.
Vor Fertigungsbeginn sind die Maße entweder am Bau zu nehmen oder gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung zu bestimmen.
Während der Bauzeit stehen dem AN keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume zur Verfügung.
Der AN hat seine Leistungen je nach Baustand und Baufortschritt evtl. abschnittsweise ohne Mehrkosten zu erbringen.
Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Leistungen müssen die Forderungen der "Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen" in vollen Umfang erfüllen.
Die Einheitspreise sind entsprechend zu ermitteln, auch wenn in den einzelnen Positionen dies nicht besonders vermerkt wird.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK
Ausführungsanforderungen gem. GÜ-Vertragsunterlagen: Ausführungsanforderungen gem. GÜ-Vertragsunterlagen:
- Aluminiumfenster und - Zugangstüren, einfarbig, Standardfarbton nach RAL
- Widerstandsklasse RC2N
- Griffhöhen nach Vorschrift
- Fensterbänke aussen: Alublech, Standardfarbton nach RAL
- Äusserer Sonnenschutz: Jalousien, seilgeführt, elektrischer Antrieb
- Jalousiesteuerung: Einzelsteuerung, Automatik-Schalter, ohne Fernbedienung
Die Gewährleistung für die "Fassadenabdichtung" beträgt 10 Jahre und 4 Monate.
D.h. für die kompletten Fenster-/Tür-Elemente inkl. Jalousiekästen etc. und deren Einbau.
Ausführungsanforderungen gem. GÜ-Vertragsunterlagen:
1 Neubau Wohnen + Gewerbe
1
Neubau Wohnen + Gewerbe
1.01 Gewerbeeinheiten
1.01
Gewerbeeinheiten