Vorbemerkungen der Bartram Bau-System VORBEMERKUNGEN ZU DEN SCHLOSSERARBEITEN
Die nachfolgenden Leistungen umfassen sämtliche Metallbauarbeiten gemäß Leistungsbeschreibung, Zeichnungen und ergänzenden Unterlagen. Der Auftragnehmer hat sämtliche Arbeiten fachgerecht, vollständig sowie nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen.
Bei der Ausführung sind alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, Richtlinien, anerkannten Regeln der Technik sowie die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Normen und Vorschriften (z. B. DIN-, EN-, VDI-, VDE-Normen) zu beachten und einzuhalten. Insbesondere sind die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV), die jeweiligen Landesbauordnungen sowie die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinien zu berücksichtigen.
Abweichungen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bauleitung bzw. des Auftraggebers.
Alle Maße sind vor Ort zu überprüfen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Unklarheiten, Widersprüche oder Lücken in den Unterlagen rechtzeitig vor Ausführung mitzuteilen.
Alle statischen Nachweise für nachfolgend beschriebene Bauteile wie Treppengeländer, Handläufe, Stahltreppen, Stahlkonstruktionen,
usw. sind in die einzelnen Positionen einzurechnen.
Die statischen Berechnungen inkl. Verbindungsmittel und Anschlüsse an Stahlbetonbauteile mit zugehöriger Werkplanung sowie die notwendigen
Schweißnachweise sind rechtzeitig vor Ausführung durch den Auftragnehmer an
den Prüfstatiker zu schicken.
Die Erwirkung der Prüffreigabe obliegt dem Auftragnehmer.
Prüfstatiker für dieses Bauvorhaben:
Prof. Dr.-Ing. Angelika Scheel
Prüfingenieurin für Standsicherheit
Heidekoppel 4
24558 Henstedt - Ulzburg
Tel. 04193/9008-0
info@boeger-jaeckle.de
Prüf-Nr.: 7004 / 26
Vorbemerkungen der Bartram Bau-System
01 Schlosserarbeiten
01.01 Geländer und Handläufe
01.02 Allgemeine Schlosserarbeiten
Allgemeine Schlosserarbeiten
02 Diverses
02.__.10 Helfer Helfer zum Nachweis und auf Anforderung der Bauleitung.
02.__.20 Facharbeiter Facharbeiter zum Nachweis und auf Anforderung der Bauleitung.