Fassaden und Geruestarbeiten
MRI Stamm, Neubau ZDMG
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbezeichnung: Neubau Zentrum für Digitale Medizin Projektbezeichnung: Neubau Zentrum für Digitale Medizin und Gesundheit Projektkürzel: ZDMG Weitere Besondere Vertragsbedingungen (Fortsetzung zu FB 214.H) 11.1 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Detailplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen und terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderung der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber nach Auftragserteilung in der lt. LV-Position angegebenen Frist und im Folgenden bei Überarbeitungen unverzüglich digital im PDF-Format zu übergeben. 11.2 Bauwasser und Baustrom Die Verbrauchskosten für Baustrom und Bauwasser werden vom Auftraggeber übernommen. 11.3 Freistellungsbescheinigung / Rücknahme Widerruf Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb von einem Werktag, von der Rücknahme oder dem Widerruf der Freistellungsbescheinigung schriftlich zu unterrichten. Für den Fall, dass keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt, gilt als Tag der Zahlung die Zahlung an den Auftragnehmer, nicht die Zahlung an das Finanzamt. 11.4 Koordinationsbesprechungen Es ist geplant, während der Errichtung vor Ort wöchentliche Koordinationsbesprechungen mit dem AN durchzuführen. Der Auftragnehmer hat hierzu auf Anforderung einen der deutschen Sprache in Wort und Schrift fähigen Projektleiter bzw. einen mit der Baustelle vertrauten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Das Ergebnis dieser Besprechungen wird in Protokollen durch den Auftraggeber festgehalten. Einsprüche gegen das Protokoll sind schriftlich geltend zu machen. Sind innerhalb der genannten Frist keine Einsprüche erhoben worden, gilt der Protokollinhalt als einvernehmlich verabschiedet. 11.5 Bauleiter Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle während der gesamten Bauzeit mit einem der deutschen Sprache mächtigen Bauleiter besetzt zu halten, der als Ansprechpartner für die Objektüberwachung fungiert, sowie verantwortlich die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen gemäß BayBO, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien und Auflagen der Berufsgenossenschaften überwacht und entsprechende Maßnahmen ergreift. Darüber hinaus ist der SiGe-Plan zu beachten und den Weisungen des SiGe-Koordinators Folge zu leisten. Die Verantwortung erstreckt sich auf die Baustelle und die angrenzenden Flächen, für die Verkehrssicherungspflicht besteht. Vom Auftragnehmer ist darüber hinaus ein firmeneigener verantwortlicher Sicherheitsbeauftragter zu benennen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem AG schriftlich den Firmenbauleiter (bevollmächtigter Vertreter) zu benennen und jeden Personalwechsel in dieser Position anzuzeigen. 11.6 Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und diese dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigen Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Zu- und Abgang von Hauptbaustoffen und Großgeräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dgl.), Abnahmen, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Bei Behinderung und Unterbrechung der Ausführung sowie Arbeitseinstellung sind auch die Gründe hierfür anzugeben. 11.7 Arbeitszeit Für die Ausführung der Arbeiten gelten nachfolgende Rahmenarbeitszeiten: Montag bis Freitag: 07:00 Uhr 20:00 Uhr Samstag: 07:00 Uhr 16:00 Uhr 11.8 Baustellenordnung Auf der Baustelle gilt ein generelles Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot. Zuwiderhandlungen können mit dem Verweis von der Baustelle geahndet werden. 11.9 Baureinigung Die Baustelle ist sauber und aufgeräumt zu betreiben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle durch ihn verursachten Abfälle (Bauschutt, Abbruch- und eigenes Verpackungsmaterial), Verunreinigungen und Beschädigungen auf dem Baugrundstück, den umliegenden Grundstücken sowie den öffentlichen Verkehrswegen grundsätzlich täglich zu trennen und zu beseitigen. Für die Entsorgung stellt der AG Container im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche m Rahmen eines vom AG betriebenen Wertstoffhofes zur Verfügung. Geschieht die Beräumung trotz Aufforderung der Objektüberwachung und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, ist die Objektüberwachung nach Ablauf der Nachfrist berechtigt, eine Fremdfirma mit der Leistung zu beauftragen und dem Auftragnehmer die entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. 11.10 Abrechnung Alle Rechnungen sind mit folgender Rechnungsadresse zu versehen: Staatliches Bauamt München 2, Ludwigstraße 18, 80539 München und beim Auftraggeber einzureichen. Als rechtsverbindlicher Rechnungseingang zählt der Eingang beim Auftraggeber. Darüber hinaus sind alle Abrechnungsunterlagen 1-fach im Original mit allen Rechnungsanlagen und Aufmaßen in Papierform sowie in digitaler Form (PDF) an die Objektüberwachung des AG mit Rechnungsanschrift des Auftraggebers zu überstellen. Auf allen Rechnungen ist die Baumaßnahme, Auftragsnummer des Auftraggebers und die Art der Rechnung anzugeben. Abschlagsrechnungen sind kumulativ abzüglich bereits gestellter Rechnungen zu erstellen. Sie sind fortlaufend zu nummerieren und haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen/Leistungen und Maßnahmen getrennt und prüfbar aufzuführen. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Abrechnungsunterlagen müssen das durch die Objektüberwachung des AG bestätigte Aufmaß enthalten. Aufmaßpläne und Aufmaßblätter sind dazu 10 Tage vor Rechnungsstellung der Bauleitung 2-fach im Original und als PDF zur Prüfung zu übergeben. Sämtliche Aufmaße sind grundsätzlich soweit möglich anhand der Pläne zu fertigen, Leistungen, die aus den Plänen nicht ersichtlich sind, sind gemeinsam mit der Objektüberwachung festzustellen. Für Bauteile und Leistungen, die durch den weiteren Baufortschritt nicht mehr prüfbar sind, hat der AN rechtzeitig örtliche Aufmaße und Aufmaß-Zeichnungen zu erstellen und vorzulegen. 11.11 Sonstiger Schriftverkehr Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist ausschließlich wie folgt zu führen: a) Schriftverkehr mit dem Auftraggeber über Behinderungen und deren Anzeige, Anmeldung von Nachträgen oder Vergütungsansprüchen, Bedenkenanmeldungen und Schreiben mit Auswirkungen auf den Inhalt des geschlossenen Bauwerkvertrages (Vertragsänderungen) erhält der Auftraggeber im Original sowie per E-Mail. An die Objektüberwachung des AG ist dieser Schriftverkehr parallel per E-Mail zu übermitteln. b) alle anderen Schreiben per E-Mail an das beauftragte Planungsbüro/ die Objektüberwachung des AG. 11.12 Pläne und sonstige Arbeitsunterlagen Zur Ausführung freigegebene Pläne und sonstige Arbeitsunterlagen werden durch den Planer, bzw. die Objektüberwachung an den Auftragnehmer in digitaler Form übersandt bzw. zur Verfügung gestellt. Planunterlagen in Papierform hat der Auftragnehmer auf seine Kosten bei Bedarf selbst zu erstellen. Planungsunterlagen, die im weiteren Verlauf der Bauabwicklung geändert werden, erhält der Auftragnehmer digital im PDF-Format. Der AN ist verpflichtet, Planungsunterlagen hinsichtlich seiner Belange zu überprüfen. 11.13 Firmenangehörige Der Auftragnehmer einschließlich seiner Nachunternehmer hat sicherzustellen, dass die jeweils auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmer sich jederzeit als Firmenangehörige ausweisen können. Der Auftraggeber behält sich vor, durch seine bevollmächtigen Vertreter Stichproben zur Einhaltung dieser Maßnahme auf der Baustelle durchzuführen. 11.14 Koordinierung Der Auftragnehmer hat seine vertraglichen Leistungen verantwortlich zu koordinieren. Er hat seine Leistungen ferner mit anderen Bauunternehmen und Lieferanten, Vor- und Nachfolgegewerken abzustimmen, so dass es nicht zu Behinderungen oder sonstigen Störungen im Projektablauf kommt. 11.15 Urkalkulation Der Auftragnehmer hat die seinem Angebot zugrunde liegende Urkalkulation nach Zuschlagserteilung innerhalb von 6 Werktagen in einem verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber zu hinterlegen. Der Umschlag ist deutlich mit der Aufschrift "Neubau eines Zentrums für Digitale Medizin und Gesundheit" mit Angabe der Maßnahmen- und Auftragsnummer und dem Zusatz des jeweiligen Gewerks sowie dem Firmenstempel zu versehen. Die Kalkulation bleibt bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages in Verwahrung des Auftraggebers und wird nur in Beisein des Auftragnehmers geöffnet. Bei Vereinbarung von Zusatzleistungen oder bei Preisprüfungen kann der Auftraggeber die Einsichtnahme in die Urkalkulation verlangen. 11.16 Nachtragsforderungen Für nicht im Angebot enthaltende oder geänderte Leistungen sind rechtzeitig unaufgefordert schriftliche Nachtragsangebote im Original direkt bei der Objektüberwachung einzureichen. Parallel erhält der AG eine Kopie der Angebotsunterlagen per E-Mail im PDF-Format. Nachtragsangebote haben in jedem Fall neben den Einheitspreisen auch die zugehörigen Mengenangaben zu enthalten. Bei Nachtragsangeboten ist zu jeder Einzelposition eine detaillierte Kalkulation aufzustellen, aus der Material-, Geräte- und Lohnkosten sowie der Mittellohn und die Zuschlagsätze ersichtlich sind. Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.
Projektbezeichnung: Neubau Zentrum für Digitale Medizin
1. Baubeschreibung, Angaben zur Baustelle und 1. Baubeschreibung, Angaben zur Baustelle und Ausführung 1.1 Bauaufgabe / -leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen für den Neubau eines Zentrums für Digitale Medizin und Gesundheit (ZDMG) auf dem Stammgelände des Klinikums rechts der Isar (MRI), Ismaninger Straße 22, 81675 München. Das Gebäude wird als zweiter Bauabschnitt und direkter Anbau an den Neubau für den medizinischen Forschungsbereich der Multiplen Sklerose (MSG) errichtet. 1.2 Baufeld Das für den Neubau vorgesehene Baufeld befindet sich im südöstlichen Randbereich des Klinikums rechts der Isar der TU München. Das Baufeld wird auf der Nordseite von einem öffentlichen Durchgang als Fortsetzung der Schneckenburgerstraße begrenzt, im Westen schließt das Gebäude direkt an die Brandwand des MSG-Neubaus an. Im Osten wird die Grundstücksfläche durch ein nicht dem MRI zugehöriges Nachbargrundstück mit Wohnbebauung in Form von Mehrfamilienhäusern begrenzt. Südwestlich des Neubaus ist die restliche Baustelleneinrichtungsfläche der Maßnahme MSG angeordnet. Teile der Baustelleneinrichtung und die Zufahrt von Süden wird durch beide Maßnahmen (ZDMG und MSG) genutzt. Die Maßnahme MSG befindet sich zu diesem Zeitpunkt in der Fertigstellung der Inbetriebnahmearbeiten. Die Schneckenburgerstraße im Norden des Baufeldes wird als öffentlicher Durchgang sowie als Feuerwehrzufahrt genutzt und ist vom Baustellenbereich mit einem ortsfesten Zaun H=2,0m abgegrenzt. Die spätere postalische Adresse für das Bauvorhaben lautet: Schneckenburgerstr. 8 81675 München. Das Baufeld ist annähernd eben. Die Geländehöhe liegt im Mittel bei ca. 524,78 m ü. NN (DHHN 12). Die Größe des Baufelds beträgt ca. 1.750 m2. Das Baufeld wurde gegenüber dem umliegenden Gelände (Höhe im Mittel bei ca. 524,78 m ü NN) im Rahmen der Vorabmaßnahmen im Bereich der BE-Flächen um ca. 60cm abgesenkt. Bodensituation Schicht 1 - Mutterboden Unterhalb der Geländeoberfläche wurden Mutterboden mit Schichtdicken von ca. 0,5 m angetroffen Mutterboden und überlagernde Befestigungen wurden im Rahmen der Vorabmaßnahme Abbruch sowie der Erstellung der Baugrube weitestgehend abgetragen. Schicht 2 Auffüllung Die Schicht 2 besteht aus Auffüllungen mit sandigen, schluffigen Kiesen und Ziegelresten bis zu einer Tiefe von ca. 2,0 m Schicht 3 - Kiese Die Schicht 3 sind sandige, schwach schluffige Kiese mit einer mittelschweren Bohrbarkeit von ca. 2,0 bis 8,0 m. Schicht 4 - Kiese Die Schicht 4 sind sandige, stark schluffige bis fester Sand/Schluff mit einer mittelschweren bis schweren Bohrbarkeit von ca. 8,0 m bis 20,0 m. Grundwassersituation Der angetroffene Grundwasserstand lag in einer Tiefe von 5,4 m mit der Kote 519,5 m ü NHN und 5,1 m mit der Kote 519,2,8 m ü. NHN. Als Ermittlungsgrundlage für den Höchstgrundwasserstand HW gilt in München der Hochwasserstand vom Sommer 1940 (HW40). Dieser wurde für das Grundstück nach dem Kartenwerk des U-Bahn-Referates auf Kote 520,8 m ü NN rekonstruiert. Zur Festlegung des Bemessungsgrundwasserstandes im Bauendzustand (HHW) ist auf die HW40-Kote ein amtlicher Sicherheitszuschlag von 0,3 m zu erheben, so dass sich für das Grundstück der höchste zu erwartende Grundwasserstand auf Kote 521,1 m ü. NHN ergibt. Der Mittlere Höchste Grundwasserstand (MHGW) ist gemäß den Angaben des Referates für Klima- und Umweltschutz (RKU) der Landeshauptstadt München (Geodatenserver) auf Kote 519,0 m ü. NHN anzusetzen. Bauzeitlicher Bemessungswasserstand Der bauzeitliche Bemessungswasserstand ist auf Kote 520,3 m ü. NHN anzusetzen 1.3 Kampfmittel Der Baustellenbereich stellt gemäß einem dem Bauherrn vorliegenden Gutachten grundsätzlich eine Kampfmittelverdachtsfläche dar. Die Luftbildauswertung weist Kampfmitteleinwirkungen auf dem Baufeld bzw. in unmittelbarer Nähe zum Baufeld auf. Im Rahmen der Vorabmaßnahmen und der Baugrube wurden bereits viele Flächen untersucht und als kampfmittelfrei deklariert. Grabarbeiten in Bereichen nicht freigegebener Flächen müssen aber von einem bauseits bereitgestellten Kampfmittelräumdienst begleitet werden. Die Bestellung der Begleitung erfolgt durch die Auftragnehmer mit ausreichendem Vorlauf. 1.4 Verkehrserschließung Die Baustelle ist über folgende Straßen zu erreichen. Für die Anbindung zum nördlichen Baufeld und der nördlich gelegenen BE-Fläche ist vorrangig die Zufahrt über die Schneckenburger Straße vorgesehen. Die Anfahrt erfolgt über einen Siedlungsbereich mit begrenzten Verkehrswegen. Die Zufahrt auf das Baufeld wird durch eine Kabelbrücke für die Medienversorgung mit einer nutzbaren Durchfahrtsbreite von mind. 4,0 m und einer Durchfahrtshöhe von mind. 4,5m überspannt. Die Zufahrt zur südlich gelegenen BE-Fläche erfolgt über eine Durchfahrt Ecke Einstein-/Trogerstraße zwischen Trogerstraße 4 und 6 noch vor dem eigentlichen Klinikgelände (Schranke). Die Zufahrt wird auch für die Restarbeiten Baumaßnahme MSG sowie den Betrieb des südlich des Baufeldes im Innenhof gelegenen Bauhofs und als Feuerwehrzufahrt zur Rückseite des Gebäudes Trogerstr. 4/Einsteinstr. 65 genutzt. Die gemeinsamen Verkehrswege sowie die Bewegungs- und Aufstellflächen für die Feuerwehr sind jederzeit freizuhalten. Die Zufahrt zum Innenhof ist mit einer Schranke mit Gegensprechanlage gesichert. Die Zufahrt bis zur eigentlichen Baustellenumgrenzung im Innenhof in Verlängerung der Nordkante des Bauhofgeländes erfolgt über eine bestehende Asphaltdecke. Die weitere Zufahrt verläuft über eine Rampe zu den abgesenkten, befahrbaren Kiesflächen der BE-Flächen. Die Zufahrtsbreite des Tores am Eingang zur BE-Fläche beträgt ca. 3,60m. Sowohl die Durchfahrtsbreite als auch die Kurvenradien sind bei beiden beschriebenen Zufahrten begrenzt. Die Wahl der Transportfahrzeuge und Großgeräte ist auf die lokalen Gegebenheiten abzustimmen. Eine Zufahrt von Westen über die Trogerstraße zum nördlichen BE-Bereich ist nicht möglich. Diese Fläche darf außer als Feuerwehrzufahrt nicht befahren werden. 1.5 Parkmöglichkeiten Auf dem Baufeld stehen keine Stellflächen für Baufahrzeuge zur Verfügung. Anlieferung und Abfuhr von Materialien kann nur in Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG und nach Freigabe durch diese erfolgen. Gesonderte gebäudenahe, sich auf dem Klinikgelände befindliche KFZ-Stellplätze können ebenfalls nicht gestellt werden. Das Parken ist auf dem Klinikgelände und dem Baufeld bzw. den Baustelleneinrichtungsflächen nicht zulässig. Geparkte Fahrzeuge können vom Sicherheitsdienst des MRI kostenpflichtig entfernt werden. Es ist auf Parkplatzflächen außerhalb des Klinikgeländes auszuweichen. Hieraus evtl. resultierende Kosten sind vom AN einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 1.6 Transportwege Für den Materialtransport sind die mit der Objekt-/ Bauüberwachung des AG festgelegten Wege einzuhalten. Nach Einbau der Fassadenbauteile sind Materialtransporte nur über die definierten Einbringöffnungen zulässig. Darüber hinaus sind Materialtransporte entlang oder über die Fassade ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann dies in Abstimmung mit dem AN Fassadenarbeiten gestattet werden. Hebezeuge anderer Unternehmer, die für alle Firmen nutzbar wären, stehen auf der Baustelle nicht zur Verfügung. 1.7 Verkehrslasten Zufahrten und Außenbauteile, Anlagen im Baubereich Für die Zufahrten und Bauteile in den Außenanlagen werden folgende Verkehrslasten angesetzt: SLW 30, Schwerlastbefahrbar bis 16,7 kN/m2 für LKWs bis 30 to. Die baulichen Anlagen im Bereich des Baufeldes und in unmittelbarer Nähe dazu bleiben unverändert erhalten und sind während der Bauphase zu schützen. Dies betrifft insbesondere: * Nachbargebäude MSG: Die Herstellung des Gebäudes ZDMG erfolgt unmittelbar im Anschluss an das Nachbargebäude. Die gedämmte Außenwand des Gebäudes dient als Abgrenzung der Baugrube und darf durch die Arbeiten nicht beschädigt werden. Arbeiten in direkter Nähe der Wand sind entsprechend vorsichtig auszuführen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Positionen einzuberechnen. * Fernwärmekanal und Schachtbauwerk Fernwärme: Der Fernwärmekanal und das Schachtbauwerk dürfen nicht mit schwerem Gerät überfahren werden. Die Standsicherheit der unterirdischen Anlagen darf durch die Arbeiten im näheren Umfeld nicht beeinträchtigt werden. Eine Beweissicherung oder jegliches Betreten des Fernwärmeschachtes durch den AN ist vorab mit der SWM abzustimmen. Vor Betreten des Schachtes ist eine Gasfreimessung erforderlich. Der Zugangsdeckel des Fernwärmeschachtes darf nicht als Lagerfläche genutzt werden. * Weitere Schächte: Sickerschächte, Drainageschächte und Revisionsschächte müssen zur Überfahrung mit Baufahrzeugen durch Lastverteilungsplatten so geschützt werden, dass ihre Unversehrtheit über die Bauzeit hinweg gewährleistet wird. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen und dgl. beim Auftraggeber und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten. 1.8 Materialanlieferung und Lagermöglichkeiten Die Lagerflächen befinden sich ausschließlich innerhalb des Baugeländes. Die nutzbaren Flächen sind sehr begrenzt. Lagerflächen müssen grundsätzlich im Rahmen der Baubesprechung mit der örtlichen Objektüberwachung abgestimmt und durch diese freigegeben werden. Lagerflächen sind nach Aufforderung durch die Objektüberwachung auch wieder unverzüglich zu räumen. Das Be- und Abladen ist ausschließlich innerhalb der Bauzaunumrandung erlaubt. Lade- und Abladevorgänge sind bei der Objektüberwachung des AG mit entsprechendem Vorlauf vorab anzumelden und mit dieser zu koordinieren. 1.9 Baubetrieb und Immissionen Während der durchzuführenden Arbeiten befinden sich die an die Baustelle angrenzenden Gebäude des MRI und der Nachbargrundstücke in Nutzung. Diese Gebäude dürfen nicht betreten werden. Die öffentlichen Erschließungen der Nachbargebäude (Zufahrten, Zuwegungen, Fluchtwege, etc.) dürfen durch den Baubetrieb nicht eingeschränkt werden. Auf der Baustelle dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen und zwar in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr eingesetzt werden. Der Geräuschpegel der Maschinen darf bei Vollbelastung die Richtwerte der AVV Baulärm nicht überschreiten. Der Auftragnehmer hat den Nachweis hierfür zu führen. 1.10 Bauseitige Baustelleneinrichtung Der dem Leistungsverzeichnis beiliegende Baustelleneinrichtungsplan Zeichnung Nr. P6_553_A_LP BE Baustelleneinrichtung gibt grundsätzliche Hinweise zu AG-seitigen Baustelleneinrichtungen. Die Leistungen Sanitäts- und Sanitärcontainer, Baustrom- und Bauwasseranschluss und verschiedene Sicherungsmaßnahmen, soweit nicht Nebenleistung des AN bzw. im LV aufgeführt, werden als Leistung vom AN Baustelleneinrichtung erbracht. Die Baustelleneinrichtungen und Sicherungsmaßnahmen für eigene Zwecke des Auftragnehmers, die er für die Erbringung der Gesamtleistung für sich benötigt - wie Material- und Aufenthaltscontainer, Hebezeuge usw.-, sind in die nachfolgenden Positionen der Leistungsbeschreibung einzukalkulieren. Beschädigungen dieser Einrichtung werden durch das Gewerk Baustelleneinrichtung zu Lasten des Schädigenden beseitigt. Der AN hat seine Beschäftigten auf die Einhaltung der sanitären Hygiene hinzuweisen und darauf aufmerksam zu machen, dass Zuwiderhandlungen mit Baustellenverbot geahndet werden. Für die eigenen Tagesunterkünfte hat der AN selbst zu sorgen, die zur Verfügung stehenden Flächen sind der Anlage Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Die Aufstellung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Objektüberwachung. Unterkünfte für Übernachtungen, Aufenthaltsräume für die Freizeit sowie Kantinen dürfen in der Liegenschaft nicht aufgestellt werden. Bei der Kalkulation ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Containeranlage des AN aus Platzgründen doppel- bis dreistöckig aufgebaut werden muss. Einzusetzen sind standardisierte 20-Fuß-Container (TEU-Container), mehrgeschossig stapelbar, die auf den vom AG ausgewiesenen Containeraufstellflächen so zu errichten sind, dass sie mit Containeranlagen anderer Unternehmer gekoppelt/erweitert werden können. Vor Aufstellung ist die geplante Containeranlage mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Der Laufsteg ist seitens des AN herzustellen und kann an das Treppenhaus der bauseitigen Containeranlage angeschlossen werden. 1.11 Müllentsorgung / AG-seitiger Wertstoffhof Seitens des AN Baustelleneinrichtung werden bauseits Entsorgungscontainer als gemeinsamer Wertstoffhof vorgehalten. Der AN Baustelleneinrichtung stellt für die Schuttbeseitigung zur sicheren Entsorgung und Baureinhaltung nachfolgend beschriebene Container auf: gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Verpackungsmaterial Kunststoffe, Baustoff auf Gipsbasis, Bau-/Abbruchabfall Kunststoff, Verpackungen Papier und Pappe, Bauabfall Holz, Bauabfall Metall, Kunststoffdämmmaterialien. Die Entsorgung vom Arbeitsplatz bis in die Container auf dem Baufeld ist einzukalkulieren, die Mitarbeiter sind in die korrekte Mülltrennung einzuweisen. 1.12 Bauwasser/ Baustrom/Bauheizung Südlich des Baufeldes an der östlichen Grundstücksgrenze ist bereits für die Maßnahme ZDMG eine Bauwasserentnahmestelle eingerichtet. Ein Baustromhauptverteiler ist bereits an gleicher Stelle errichtet. Hier kann ggf. auch die Containerversorgung angeschlossen werden. Im Bereich der nördlichen Baustelleneinrichtungsfläche wird eine zusätzliche Anschlussmöglichkeit für Baustrom und Bauwasser geschaffen. Eine Abwasserentsorgungsmöglichkeit steht bauseits nicht zur Verfügung. Im zu errichtenden Gebäude wird vom Gewerk Baustelleneinrichtung mit Baufortschritt auf jedem Geschoß im Haupttreppenhaus ein Baustromunterverteiler eingerichtet, an dem die Auftragnehmer dann den Strom entnehmen können. Der Transport des Stroms vom Unterverteiler bis zum Einsatzort ist Aufgabe des jeweiligen Auftragnehmers und in die Positionen einzurechnen. Die Leitungsführung ist mit der Objektüberwachung des AN abzustimmen. In der Ausbauphase wird bei entsprechender Witterung vrss. ab Ende 2026 vom AN Baustelleneinrichtung eine Bauheizung im Gebäude installiert und betrieben. 1.13 Hubschrauber-Flugbetrieb Der Hubschrauberlandeplatz für das Klinikum befindet sich auf dem westlich der Trogerstraße gelegenen Bau 552 in einer Höhe von 540,15 m ü. NN. Bei Einsatz von Großgerät (z. B. Kran, Autokran, Betonpumpe), welches durch Eingriffe in die Ein- und Ausflugschneisen des Hubschraubers Auswirkungen auf den Flugbetrieb haben könnte, müssen die Belange des Luftfahrtrechtes durch Einholung einer gesonderten luftrechtlichen Zustimmung bei der Regierung von Oberbayern durch den AN berücksichtigt werden. Die erforderlichen Unterlagen mit Angaben zu Art, Zeitpunkt und Aufstellort des Geräts sind mindestens zwei Wochen vor Einsatztermin beim Luftamt Südbayern einzureichen. Aufwand und Kosten hierfür sind in die Positionen einzurechnen. Wird Großgerät eingesetzt, welches in die Sicherheitszone der Anflugfläche hineinragt, muss sichergestellt sein, dass die Sicherheitszone innerhalb von maximal 15 Minuten durch Abdrehen oder Einfahren des Großgerätes freigemacht wird. Bei Meldung eines Hubschrauberanflugs wird durch die Sicherheitszentrale des MRI ein direkter Kontakt mit dem Kranführer aufgenommen und für den Zeitraum des Hubschraubereinsatzes aufrechterhalten. Durch den AN ist für den Kranführer ein betriebsbereites Mobiltelefon vorzuhalten, dessen Nummer der Sicherheitszentrale zur Kontaktaufnahme weitergegeben werden kann. Grundsätzlich ist Großgerät, welches über die Traufhöhen der umliegenden Gebäude hinausragt und in die Höhenstaffelung der Abflugfläche Neigung 4,5% zzgl. 30cm Sicherheit nach unten eingreift mit einer Tages-/Nachtkennzeichnung gemäß Auflagen des Luftamtes Südbayern auszustatten (z. B. Befeuerung, Warntafeln, Beflaggung etc. abhängig von eingesetztem Gerät). Auch für diese Maßnahmen sind Aufwand und Kosten je nach Wahl des Arbeitsgerätes des AN in die Positionen einzurechnen. Siehe hierzu Plananlage: P3_553_A_LP_03 Lageplan/Schnitt Hubschrauberüberflug Winddruck- und -soglasten Aufgrund der geringen Überflughöhe des Hubschraubers über das Gebäude ist mit wirksamen Winddruck- und -Soglasten bis zu 1 KN/m2 zu rechnen. Lose bzw. unbeschwerte Materiallagerungen auf dem Dach sind unter diesem Gesichtspunkt zu vermeiden. 1.14 Gebäudebeschreibung Nutzung Forschungsgebäude mit Computer-Büros, Einzelbüros und Aufenthalts- und Besprechungsräumen, mit ca. 142 Arbeitsplätzen und zusätzlicher temporärer Belegung im öffentlichen Bereich im EG in ähnlichem Umfang. Baukörper 4-geschossiger Baukörper mit nord- und südseitig zurückspringendem Sockelgeschoss, sowie zurückgesetzter Technikzentrale im 4. OG (Staffelgeschoss), Sockel im Osten auf ein 2-geschossiges Volumen erweitert, Geschossebenen als Dreibund mit zentralem Lichthof ab 1. OG bis ins 4. OG. Der Baukörper schließt westlich an die Stahlbeton-Außenwand des benachbarten MS-Gebäudes an. Gebäudeorganisation UG: Technikzentralen, Ver- und Entsorgungsräume, Trafostation mit NS- und MS-Schaltanlagenräumen, Einbringschacht EG: Zentraler Eingangsbereich mit Kommunikationsbereich und Seminarbereich, Büroräume, Visualisierungsstudio, 1.-3. OG: Computerbüros und Besprechungsräume 4.OG: Technikzentralen, Kälteanlagen im Rücksprung auf dem Flachdach. Die vertikale technische Installation erfolgt über ein Zentralschachtsystem. Die vertikale Erschließung über ein zentrales Treppenhaus. Die zweite vertikale Erschließung befindet sich im angrenzenden MS-Gebäude und ist durch Übergänge in der Gebäudetrennwand erreichbar. Bauart und -konstruktion Stahlbetonskelettbau mit unterzugslosen Flachdecken, punktgestützt auf Stützen sowie tragenden Innenwänden der Erschließungskerne und partiell auf Außenwänden, Treppenläufe als Beton-Fertigteile, Untergeschosskonstruktion als "weiße Wanne" aus Stahlbeton, aufgrund des gemäß Bodengutachten anstehenden Grundwassers, mitzusätzliche außenliegender Abdichtung, Gründung über eine ca. 80 cm starke Stahlbetonplatte, auf zwei Gründungsniveaus. Innenausbau in Leichtbauweise aus Gipskartonwänden mit ergänzenden Systemglastrennwänden in Fluren und Besprechungsräumen. Fassaden Zurückspringendes Sockelgeschoss mit vorgehängter Putzfassade auf Trägerplatten, Hauptbaukörper mit vertikal strukturierten Keramikplatten und horizontalen Bändern aus Fensterelementen mit in die Vorhangfassade integrierten Raffstoreanlagen, Technikzentrale im 4. Obergeschoss mit vorgehängter Blechpaneelverkleidung, südlich zusätzlich mit Photovoltaik-Elemente, mit Schallschutzwand im nördlichen Bereich des Technikgeschosses aus Schalldämmlamellen auf Unterkonstruktion Dächer Dachflächen über 1., 3. und 4. OG: bituminöse Warmdachkonstruktion mit Betonplatten- und Kiesdachaufbau bzw. extensiver Dachbegrünung und Grüninseln. Gebäudekenndaten Gebäudeklasse: Sonderbau Vollgeschosse: 4+Terrassengeschoss Gebäudehöhe: 21,32 m Grundstücksgröße Baufeld: ca. 1.750m2 Grundfläche Neubau: 1.579 m2 Geschossfläche Neubau: 6.955 m2 Außenwandhöhe Gebäude: 16,62 m. Höhenverhältnisse 0,00 m entspricht 524,80 m ü NN = Höhenbezugspunkt -0,15 m entspricht 524,65 m ü NN = OK RFB EG -4,93 m entspricht 519,87 m ü NN = OK RFB Bodenplatte UG höhere Lage -5,68 m entspricht 519,12 m ü NN = OK RFB Bodenplatte UG tiefere Lage (Bereich Doppelboden) Geschosshöhen OKRFB - UKRD * 4,48/5,23 m Untergeschoss * 3,69 m Erdgeschoss (4,20 Bereich Doppelboden Visualisierungsstudio) * 3,65 m 1. Obergeschoss * 3,65 m 2. Obergeschoss * 3,73 m 3. Obergeschoss * 4,48 m 4. Obergeschoss 1.15 Besichtigung des Baufeldes Eine Besichtigung des Baufeldes und der beschriebenen Zufahrtsituationen vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen. Ende der Baubeschreibung und Angaben zur Baustelle
1. Baubeschreibung, Angaben zur Baustelle und
2. Pläne und sonstige Anlagen 2. Pläne und sonstige Anlagen Dem LV liegen folgende Pläne und/oder Unterlagen (pdf) bei, die als zusätzliche Erläuterung der Leistung dienen. Die Pläne/Unterlagen sind verbindlich bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen! 2.1. BAUSTELLENEINRICHTUNG/ANGABEN HUBSCHRAUBERBETRIEB Übersichtspläne P6_553_A_LP BE 10-1 ZDMG Lageplan Baustelleneinrichtung Phase 1 P6_553_A_LP BE 10-2 ZDMG Lageplan Baustelleneinrichtung Phase 2 P3_553_A_LP_03 Lageplan, Schnitt Hubschrauberüberflug 2.2. HOCHBAUPLANUNG Grundrisse P5_553_A_GR_U1 Grundriss Untergeschoss P5_553_A_GR_00 Grundriss Erdgeschoss P5_553_A_GR_01 Grundriss 1. Obergeschoss P5_553_A_GR_02 Grundriss 2. Obergeschoss P5_553_A_GR_03 Grundriss 3. Obergeschoss P5_553_A_GR_04 Grundriss 4. Obergeschoss P5_553_A_GR_DA Grundriss Dachaufsicht Schnitte P5_553_A_SC_AA Schnitt A-A P5_553_A_SC_BB Schnitt B-B P5_553_A_SC_CC Schnitt C-C P5_553_A_SC_DD Schnitt D-D Ansichten P5_553_A_AN_01 Ansicht Nord P5_553_A_AN_02 Ansicht Ost P5_553_A_AN_03 Ansicht Süd Übersichten Fassadensteuerung P5_553_A_UE_0400 Übersicht Fassadensteuerung EG P5_553_A_UE_0401 Übersicht Fassadensteuerung OG1 P5_553_A_UE_0402 Übersicht Fassadensteuerung OG2 P5_553_A_UE_0403 Übersicht Fassadensteuerung OG3 P5_553_A_UE_0404 Übersicht Fassadensteuerung OG4 P5_553_A_UE_0405 Übersicht Fassadensteuerung Dachaufsicht Bereichspläne P5_553_A_BP_0401 Fassadenschnitt Nord P5_553_A_BP_0402 Fassadenschnitt Ost P5_553_A_BP_0403 Fassadenschnitt Süd P5_553_A_BP_0404 Dachoberlicht ü. OG1 FA 4.1 und FA 4.2 P5_553_A_BP_0405 Dachoberlicht ü. OG4 FA 3.1 P5_553_A_BP_0406 Lärmschutzwand OG4 Detailpläne Fassade P5_553_A_DT_0401 Fassade Plattenformate Keramik P5_553_A_DT_0402 Fassade OG 1-3 Nord Anschluss Keramik an MSG P5_553_A_DT_0403 Fassade OG 1-3 Süd Anschluss Keramik an MSG P5_553_A_DT_0404 Fassade EG/OG1 Vertikalschnitt Nord/Süd vor Brandwand MSG P5_553_A_DT_0405 Fassade OG 1-3 Nord Keramikecke, OG 1-2 Übergang Keramik-Putz P5_553_A_DT_0406 Fassade OG 1-3 Süd Keramikecke, OG 1-2 Übergang Keramik-Putz P5_553_A_DT_0407 Fassade Attika OG3 Keramikfassade P5_553_A_DT_0408 Fassade Attika über OG3 Notentwässerung EBT 3 P5_553_A_DT_0409 Fassade Gartenwasseranschluss durch Keramikf EBT 4.1 P5_553_A_DT_0410 Fassade OG 1-3 horizontale Brandsperre Keramikfassade P5_553_A_DT_0411 Fassade EG Nord Anschluss Putz an MS-Gebäude P5_553_A_DT_0412 Fassade EG Süd Anschluss Putz an MS-Gebäude P5_553_A_DT_0413 Fassade EG Süd Putz Sockel / Deckensprung und EBT 4.2 P5_553_A_DT_0414 Fassade Attika OG2 Ost Notentwässerung Speier P5_553_A_DT_0415 Fassade Attika über OG 2 Nord P5_553_A_DT_0416 Fassade Attika OG2 Ecke zu Keramik P5_553_A_DT_0421 Fassade EG Nord PR-Fassade Büro Vertikal P5_553_A_DT_0422 Fassade EG Nord PR-Fassade Büro Ansicht von innen P5_553_A_DT_0423 Fassade EG Nord PR-Fassade Büro Horizontal P5_553_A_DT_0424 Fassade EG Nord PR-Fassade Büro Horizontal Trennwandanschl. WV1.1 P5_553_A_DT_0425 Fassade EG Nord Löschwassereinspeisung Vertikal P5_553_A_DT_0426 Fassade EG Nord Löschwassereinspeisung Horizontal P5_553_A_DT_0427 Fassade EG Nord Nebeneingang Vertikal P5_553_A_DT_0428 Fassade EG Nord PT1.3 Vertikal P5_553_A_DT_0429 Fassade EG Nord Notausgang OT1.2 Horizontal / Paneel Typ PT1.3 P5_553_A_DT_0430 Fassade EG Nord Haupteingang OT1.1, Vertikal P5_553_A_DT_0431 Fassade EG Nord Haupteingang OT1.1-innen, Vertikal P5_553_A_DT_0432 Fassade EG Nord Haupteingang OT1.1, Horizontal P5_553_A_DT_0433 Fassade EG Nord PR-Fassade Kommunikation Vertikal P5_553_A_DT_0434 Fassade EG Nord PR-Fassade Kommunikation Horizontal / Ganzglasecke P5_553_A_DT_0435 Fassade EG Ost PR-Fassade Kommunikation Tür Vertikal P5_553_A_DT_0436 Fassade EG Ost PR-Fassade Kommunik. / Seminar Tür Horizontal P5_553_A_DT_0437 Fassade EG Ost PR-Fassade Seminar Vertikal P5_553_A_DT_0438 Fassade EG Süd PR FA 2.2 mit OT2.1 vertikal ü. Einbringschacht P5_553_A_DT_0440 Fassade EG Süd PR-Fassade Süd, Horizontal, Trennwandanschl. WV1.2 P5_553_A_DT_0441 Fassade OG 1-3 Nord / OG 1+2 Süd PR Fassade Büro Vertikal P5_553_A_DT_0442 Fassade OG2 Süd PR-Fassade Büro Vertikal P5_553_A_DT_0443 Fassade OG 1-3 Nord/Süd PR Fass. Büro Horizontal Trennwandanschl. WV1.1 und WV3.1 P5_553_A_DT_0444 Fassade OG 2 Süd PR-Fassade Trennwandanschl. WV1.2 und WV3.2 P5_553_A_DT_0445 Fassade OG 1 Ost PR-Fassade Vertikal P5_553_A_DT_0446 Fassade OG 1 Ost PR-Fassade Horizontal P5_553_A_DT_0447 Fassade OG 2 Ost PR-Fassade Vertikal 1 P5_553_A_DT_0448 Fassade OG 2 Ost PR-Fassade Vertikal 2 P5_553_A_DT_0449 Fassade OG 2 Ost PR-Fassade Horizontal P5_553_A_DT_0460 Fassade OG 4 FA 7.1 Technikzentrale mit PV-Anlage P5_553_A_DT_0461 Fassade OG 4 Attika Technikzentrale tieferliegende Dachfläche P5_553_A_DT_0462 Fassade OG 4 West Lamellenfassade auf Dach MSG P5_553_A_DT_0463 Fassade OG 4 Süd Anschluss Technikzentrale an MSG P5_553_A_DT_0464 Fassade OG 4 Nord TZ Stahlblechtür OT1.4 P5_553_A_DT_0465 Fassade OG 4 Ost TZ Stahlblechtür OT1.5 P5_553_A_DT_0466 Fassade OG 4 Steigleiter 1, Zustieg Dach über OG4 P5_553_A_DT_0467 Fassade OG 4 Steigleiter 2, Zustieg abgesenkte Dachfläche P5_553_A_DT_0468 Fassade OG 4 Attika über Keramik an Fassadensprung Achsen A-B P5_553_A_DT_0470 Fassade OG 4 EBT 1.1-1.4 Wetterschutzlamellen Vertikal P5_553_A_DT_0471 Fassade OG 4 EBT 1.1 Wetterschutzlamellen Horizontal P5_553_A_DT_0472 Fassade OG 4 EBT 1.2 Wetterschutzlamellen Horizontal P5_553_A_DT_0473 Fassade OG 4 EBT 1.3 Wetterschutzlamellen Horizontal P5_553_A_DT_0474 Fassade OG 4 EBT 1.4 Wetterschutzlamellen Horizontal P5_553_A_DT_0475 Fassade OG 4 EBT 1.5 Wetterschutzlamellen Vertikal P5_553_A_DT_0476 Fassade OG 4 EBT 1.5 Wetterschutzlamellen Horizontal P5_553_A_DT_0477 Fassade OG 4 EBT 5 Wetterstation Sonnenschutz P5_553_A_DT_0478 Fassade OG 4 Attika zu MSG P5_553_A_DT_0479 Fassade OG 4 Attika zu MSG über OG4 P5_553_A_DT_0481 Fassade Türen UG OT1.4 Stahlblechtür o.A. Blockzarge vor Leibung P5_553_A_DT_0482 Fassade Türen UG OT1.5-OT1.7 Stahlblechtür o.A./fhs/fbs Blockzarge in Porenbeton P5_553_A_DT_0483 Fassade Türen UG OT1.8 Stahlblechtür mit Blockzarge fbs(F90), Offenhaltung Gangflg. Detailpläne Boden P5_553_A_DT_0484 Fassade Türen UG OT1.9 Trafotüren P5_553_A_DT_0485 Fassade UG Druckentlastung 3 (OT3.1) vertikal, FA 10.1 und FA 10.2 P5_553_A_DT_0486 Fassade UG Flankendämmung Einbringschacht P5_553_A_DT_0487 Fassade UG Entrauchung 1 und 4 (OT 2.6), Druckentlastung 2 (OT 3.1) vertikal P5_553_A_DT_0488 Fassade UG Entrauchung 1 und 4 (OT 2.6), Druckentlastung 2 (OT 3.1) horizontal P5_553_A_DT_0489 Fassade UG Entrauchung 2 und 3 (OT 2.7), Druckentlastung 1 (OT 3.2) vertikal P5_553_A_DT_0490 Fassade UG Entrauchung 2 und 3 (OT 2.7), Druckentlastung 1 (OT 3.2) horizontal Detailpläne Geländer P5_553_A_DT_0501 Attika Geländer über OG3 Grundriss + Übersicht Elemente P5_553_A_DT_0502 Attika Geländer über OG3 Details P5_553_A_DT_0503 Geländer über OG2 Grundriss Terrasse Nord + Übers. 1 Elemente P5_553_A_DT_0504 Geländer über OG2 Grundriss Terrasse Süd + Übers. 2 Elemente P5_553_A_DT_0505 Geländer über OG2 Details Attikageländer P5_553_A_DT_0506 Geländer über OG2 Details Geländer Oberlicht P5_553_A_DT_0507 Geländer Dachoberlicht Lichthof P5_553_A_DT_0508 Geländer Dachoberlicht Lichthof Übersicht Elemente P5_553_A_DT_0509 Attika Geländer Steigleiter 1+2 P5_553_A_DT_0510 Attika Geländer Steigleiter 1+2 Details Sonstiges: FB 412.H Baustellenausweis_Vorlage Ende der Pläne und sonstigen Anlagen
2. Pläne und sonstige Anlagen
01 FASSADENARBEITEN
01
FASSADENARBEITEN
1.1 Technische Angaben - Fassadenarbeiten 1.1 Technische Angaben - Fassadenarbeiten 1.1.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte Die Ausführung der Fassadenkonstruktionen erfolgt in folgenden - zum Teil parallelen - Arbeitsabschnitten: 1. Arbeitsabschnitt: Aufmaß Rohbau, schnellstmögliche Vorlage Muster aller Fassadenkonstruktionen (Metall, Keramik, Putz, Verglasung), Erstellen der Werkstatt- und Montageplanung, Anfertigen der statischen Nachweise und Materialbestellung, 2. Arbeitsabschnitt: Baustelleneinrichtung, Aufstellen Gerüste Hauptbaukörper Erdgeschoss bis 3. Obergeschoss sowie freistehendes Gerüst an Erweiterungsbaukörper Ost EG-1.OG; Aufstellen Gerüst mit flächiger oberster Arbeitsebene im Lichthof sowie Rollgerüst im Raum Kommunikation EG; Montage Winkel für Geländer an allen Attiken; Montage Stahlfüße für Lärmschutz-Wand 4. Obergeschoss; Aufbau Gerüste auf Dachfläche im 4. Obergeschoss, Montage der Oberlichtkonstruktion im Lichthof über 4. Obergeschoss, danach erfolgt bauseitig die Abdichtung Flachdach mit Begrünung über 4. Obergeschoss; 3. Arbeitsabschnitt: Montage der Pfosten-Riegel-Fassaden- und Türelemente Erdgeschoss bis 3. Obergeschoss sowie der Keramikfassaden 1.-3. Obergeschoss, Montage der Metallblechfassade 4. Obergeschoss mit Einsatzelementen, mit Fertigstellungs-Ziel "Gesamtgebäude witterungsdicht"; Montage aller Absturzsicherungen; Abbau Gerüste 4. Obergeschoss; anschließend erfolgt bauseitig die Abdichtung Flachdach mit Begrünung über 3. Obergeschoss; 4. Arbeitsschritt Fertigstellung der Metall- und Keramik-Fassadenkonstruktionen am Hauptbaukörper einschl. Raffstore-Anlagen, Fertigstellung der Konstruktionen je Einzelfassade (mit nachgezogener Montage letzte Reihe der Keramikfassaden-Bänder über den Flachdächern) sowie Reinigung; Montage Kassettenfüllung und Lamellenbekleidung Lärmschutz-Wand 4. Obergeschoss; Anschließend Abbau der Gerüste (komplette Nord- und Südfassade sowie Ostfassade 2. und 3. OG) je Einzelfassade (die Reihenfolge ist mit der Objektüberwachung abzustimmen). Abbau Bauaufzug und Absetzbühnen Südseite; parallel dazu Ausbau der provisorischen Bautüren und Verschließen der Fassaden-Konstruktionen 5. Arbeitsschritt Aufbau freistehende Gerüste Erd- und 1. Obergeschoss an Nord-, Ost- und Südfassade des Erweiterungsbaukörpers Ost und Erdgeschoss Nord- und Südseite an Hauptbaukörper; Fertigstellung der vorgehängten Putzfassaden und der abgehängten Decken. Die Funktionsfähigkeit der Öffnungseinrichtungen und Raffstore-Anlagen ist mit Baustrom zu testen und zu dokumentieren. Anschließend Abbau der freistehenden Gerüste. 6. Arbeitsschritt Montagen der innenliegenden Blendschutz- und Verdunkelungsanlagen - nach Fertigstellung der vertraglichen Hauptleistung. Die Funktionsfähigkeit der Blendschutz und Verdunklungsanlagen ist mit Baustrom zu testen und zu dokumentieren. 7. Arbeitsschritt Gewerkeübergreifende Inbetriebnahmen der vom AN erstellten Anlage und Anlagenteile zusammen mit der bauseitigen Elektrofirma und Firma für Mess-, Steuer- und Regeltechnik nach Fertigstellung der vertraglichen Hauptleistung In den jeweiligen Positionen ist der Aufwand für die notwendigen mehreren Anfahrten aufgrund der vor beschriebenen Aufgliederung der Arbeitsschritte enthalten. Die Terminvorgaben zu den jeweiligen Arbeitsschritten gemäß Formblatt 214. H Vertragsfristen sind zu beachten. Die Fertigstellung von Teilleistungen, deren Überprüfung durch die Objektüberwachung (OÜ) des AG bei weiterem Arbeitsfortschritt nicht mehr möglich sein wird, da diese durch weitere Schichten verdeckt werden oder nach Abbau von Gerüsten nicht mehr zugänglich sind, ist rechtzeitig der OÜ zur Zustandsfeststellung nach §4 Abs. 10 VOB/B anzuzeigen. Eine Abnahme der Hauptleistung ist frühestens nach Anbringung der inneren Blendschutz- und Verdunkelungsanlagen, kompletter Inbetriebnahme der Anlagen, der Beseitigung von Schutzfolien und Reinigung der Elemente möglich. 1.1.2 Toleranzen/ Vermessung Der AN hat die Vermessungsarbeiten für die Ausführung seiner Vertragsleistung - ausgehend von den vom AG vorgegebenen Hauptachsen und Höhen - eigenverantwortlich durchzuführen. Grundlage der einzuhaltenden Toleranzen sind die AG-seitig übergebenen Fassaden-Achsen und Höhenpunkte zusammen mit dem planmäßigen Achsraster sowie die Vermaßungen in den Ausführungsplänen der Architekten zu diesen. Folgende Maßtoleranzen sind vom AN Metallbau - Fassade unter Berücksichtigung der oben genannten Vorgaben einzuhalten: Herstelltoleranzen: Die Herstelltoleranzen für die Fassadenprofile / Profile (Stahl und Aluminium) richten sich nach den Grenzmaßen für Längenmaße gemäß DIN EN ISO 13920, Tabelle 1, Toleranzklasse A. Die zulässigen Grenzabmaße für Winkelmaße richten sich nach DIN EN ISO 13920, Tabelle 2, Toleranzklasse A; Die zulässigen Geradheits-, Ebenheits- und Parallelitätstoleranzen richten sich nach DIN EN ISO 13920, Tabelle 2, Toleranzklasse E. Montagetoleranzen: Es werden ergänzend zu DIN 18202, Tabelle 1 und 2 folgende maximal zulässigen Grenzabweichungen festgelegt: Grenzabweichungen - Maße im Grund- und Aufriss: maximale Abweichung zum Planmaß bezogen auf die nächstgelegene Planachse: * senkrechte Verblechungen: lotrechte Flucht über alle Geschosse: maximal +/- 4 mm; * Riegel: waagrechte Flucht über komplette Gebäudelänge: maximal +/- 4 mm; * Metallfassaden: für horizontale und vertikale Fugen: maximal +/- 2 mm; * Keramikfassaden: für horizontale und vertikale Fugen: maximal +/- 2 mm; * Putzfassaden: für horizontale und vertikale Fugen: maximal +/- 2 mm. Die Vorderkanten der Pfosten-Riegel Konstruktionen sind in Grund- und Aufriss flucht- und lotrecht auszuführen. Die in den Plänen vorgegebenen Fugen zwischen den Pfosten-Riegel Konstruktionen sowie den Keramik- und Putzfassaden sind flucht- und lotrecht auszubilden. Der AN muss weitgehend nach theoretischen Maßen fertigen. Alle inneren Anschlussbleche müssen später auf der Baustelle aufgemessen werden und dann entsprechend gefertigt werden. In der Montageplanung sind durch den AN die Toleranzvorgaben für den Rohbau als Maximal-/Minimalwerte einzuplanen und die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen vorzuhalten. Dies gilt ebenso für Bewegungen bzw. Verformungen der Fassadenelemente aufgrund von Last-, Temperatur- sowie sonstigen Witterungseinflüssen. Die vertraglich vereinbarten Toleranzen werden nicht durch die Ausführung von Gebäude- oder Bauteilen in mehreren Arbeitsabschnitten verändert oder außer Kraft gesetzt. Die planmäßigen Maße von den Höhenpunkten oder Fassaden-Achsen je Bauteil und Geschoss gelten in jedem Fall. Die Überprüfung der Maßtoleranzen im Grund- und Aufriss erfolgt von der nächstgelegenen Hauptachse/Höhenpunkt zum jeweiligen Einbauort. Die Ebenheit von Bauteilen wird mit Stichmaßen und mittels geeichter Messlatte und Messkeil überprüft. 1.1.3 Einmessung/ Maße Der AN hat für die zu erbringenden Montageplanungen - vor der Ausführung - alle Maße auf der Baustelle - soweit möglich - eigenverantwortlich zu ermitteln. Bauseits werden folgende Hauptachsen sowie Höhenfestpunkte eingerichtet: - 1 Stück Fassaden-Achse, horizontal umlaufend im Bereich des Erdgeschosses; - 1 Stück Fassaden-Achse, horizontal umlaufend im Bereich der Attika, 3. und 4 Obergeschoss; - 4 Stück Höhenfestpunkte pro Geschoss; Der AN muss die genaue Lage der Fassaden-Achsen mit der Objektüberwachung abstimmen und die Hilfskonstruktionen hierfür montieren. Es ist Leistung des AN, für die Ausführung der eigenen Leistung die notwendige Maßvorgaben von den bauseitigen Fassaden-Achsen (Gebäuderaster) und Höhenfestpunkten zum Einbauort abzuleiten und zu übertragen. 1.1.4 Arbeiten anderer Unternehmer Die nachfolgenden Arbeiten finden zeitgleich zu den Metallbauarbeiten - Fassade statt. Vergütungen für organisatorisch bedingte Unterbrechungen erfolgen nicht - dies ist bei der Bildung der Einheitspreise zu berücksichtigen. - Rohbauarbeiten 4.OG und innen; - Dachabdichtungsarbeiten und Dachbegrünung; - Stahlbauarbeiten Haupttreppenhaus; - Installationsarbeiten der HLS- und Elektrogewerke einschließlich Blitzschutz; - Landschaftsbauarbeiten; - Allgemeine Ausbauarbeiten; Der AN ist zur Kooperation mit allen anderen Gewerken sowie zur rechtzeitigen Abstimmung seiner eigenen Leistungen mit den Arbeiten der anderen Gewerke verpflichtet. Die Abstimmungen hierzu müssen rechtzeitig, insbesondere mit der Objektüberwachung stattfinden. 1.1.5 Werkstoffe Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe ist zu gewährleisten, dass keine Kontaktkorrosion und keine anderen ungünstigen Beeinflussungen entstehen. Es sind entsprechende Zwischenlagen vorzusehen. 1.1.5.1 Werkstoff Aluminium Sämtliche Aluminium-Bleche sind mit einer Mindestdicke von 3 mm, bei Attikablechen von 4 mm vorzusehen sofern in der Position nichts anderes angegeben ist. Die Kanten sind zu entgraten und abzufasen. Die Ablängung hat werkseitig zu erfolgen. Bei sichtbar verbleibenden Blechen ist eine einheitliche Walzrichtung aus der gleichen Charge im eingebauten Zustand einzuhalten. 1.1.5.2 Werkstoff Stahl Verankerungselemente und Befestigungsmittel sind grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl 1.4301 und mit Nachweis der entsprechenden bauaufsichtlichen Zulassung herzustellen. Alle anderen Stahlteile sind - soweit nicht anders angegeben - feuerverzinkt mit Schichtdicke mindestens 170 µm auszuführen. 1.1.5.3 Werkstoff Kunststoff Zur Vermeidung von Kontaktkorrosion - auch zwischen Metallen und Baukörper - oder Spaltkorrosionen bei Verschraubungen und sonstigen Spalten auf Grund von mangelnder Sauerstoffzufuhr, sind Kunststoffbeilagen mit folgenden Eigenschaften auszuführen: - feuchtigkeits-, alterungs- und versprödungsbeständig; - resistent gegenüber Metallen, Kleber; - dicht an den Oberflächen anliegend und druckfest bei kraftschlüssigen Verbindungen; 1.1.5.4 Werkstoff Dichtungen Alle Dichtprofile und Bänder für Verglasungen und Abdichtungen innerhalb der Konstruktion müssen aus Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM) hergestellt und in Form und Härte dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst sein. Der Elastomere-Anteil muss mindestens 50% betragen. Das Material muss ultraviolett-, licht-, ozon-, witterungs- und alterungsbeständig sein. Ein hohes Rückstellvermögen der Dichtprofile muss auch über lange Zeit garantiert sein. 1.1.5.5 Werkstoff Dampfsperr- und Dichtfolien Die Anschlussdichtbahnen sind aus Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM) oder Butylkautschuk mit Mindestdicken von 1,2 mm auszuführen. Raumseitige Dichtfolie mit Wasserdampfdiffusionswiderstand ca. 300.000 µ, außenseitige Dichtfolie mit Wasserdampfdiffusionswiderstand von ca. 32.000 µ. Die Klebe- und Anschlussflächen sind von allen Verschmutzungen zu befreien, Unebenheiten auszugleichen, staubfrei zu halten und vorzuprimern. Die Dichtbahn ist mittels anvulkanisiertem Dichtungsfuß an die Aluminium-Konstruktion dicht anzuschließen und wasserdicht am Baukörper zu verkleben. 1.1.5.6 Werkstoff Dämmungen Alle Hohlräume zwischen den Elementen und angrenzenden Bauteilen sind vollständig mit Kerndämmmineralwolle satt auszustopfen. Senkrechte Dämmung ist gegen Abrutschen mechanisch zu sichern. Mineralfaserdämmung ist nur in hydrophobierter Einstellung zu verwenden. Bei hinterlüfteten Konstruktionen ist die Oberseite mit einer Glasvlieskaschierung, Farbton durchgehend schwarz, auszuführen. Die Dämmung ab einer Breite von 10 cm ist mittels Kunststoffdübeln nach Herstellerrichtlinien, jedoch mindestens 4 Stück/m2 mechanisch zu sichern und schwarz zu beschichten. An den Stößen sind die Platten press zu verlegen und ein Aufwölben dauerhaft zu verhindern. Von der Dämmung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach TRGS 905 und RAL-Gütezeichen vorzulegen. 1.1.5.7 Werkstoffe Beschläge Die Beschlagswerkstoffe müssen den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet, verschleißfrei, leicht bedienbar und aus Edelstahl, Werkstoffnummer 1.4301 sein. Verzinkte Stahlteile sind nicht gestattet. Mit Ausnahme der Betätigungsgriffe und teilweise der Bänder müssen alle Beschlagsteile verdeckt in den Falzbereichen eingebaut sein. Dreh-, Klapp-, Drehkipp-, Kippbeschläge sind, wenn nicht anders vermerkt, als Einhebelbeschlag auszuführen. Es dürfen nur vierseitig umlaufende Zentralverschlüsse verwendet werden, eine Verriegelung oben und unten auch auf der Bandseite muss gewährleistet sein. Die Auslegung der Beschläge ist auf das Flügelgewicht abzustimmen. Die Elemente müssen für den Beschlagseinbau werkseitig vorgerichtet sein, die Beschläge sind in der Position aufgeführt. Die Beschläge müssen kraftschlüssig mit den Profilen verbunden sein. 1.1.6 Oberflächenbehandlung Die Qualitätsrichtlinien der GSB International (Gütegemeinschaft zur Beschichtung von Bauteilen), QUALICOAT, QUALINOD oder gleichwertig sind einzuhalten. Es ist der Nachweis zu führen, dass sowohl der Lieferant des Beschichtungsmaterials als auch der Beschichtungsbetrieb eine entsprechende Lizenz haben. Die Einhaltung der aktuellen Normen, technischen Werte und die gesundheitliche Unbedenklichkeit sind anhand von Zertifikaten vorzulegen. 1.1.7 Farbbeschichtung von Aluminiumprofilen und -blechen Für farbige Beschichtungen auf Aluminium gilt: es sind nur Farbbeschichtungen im Pulververfahren als elektrostatische Einspritzverfahren zugelassen. Folgende nach GSB (Gütegemeinschaft zur Beschichtung von Bauteilen) oder gleichwertig geprüfte Lacksysteme sind zugelassen: - Polyester-Pulverlack als Einkomponentenlack, Aushärtung bei ca. 170 bis 200° C, Schichtdicke bei PE-Pulverlack mindestens 60 bis 80 µm. Der Glanzgrad ist nach Gardner ISO 2813 angegeben. Für die Fassaden-Konstruktionen sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: - Pfosten-/Riegel-Konstruktionen: hochwetterfest: GSB: Master oder Qualicoat: Cl 2, Farbton gemäß Position, Glanzgrad matt 20 - 35, Oberfläche glatt; - Metallbekleidungen: hochwetterfest: GSB: Master oder Qualicoat: Cl 2, Farbton gemäß Position, Glanzgrad matt 20 - 35, Oberfläche glatt; Der Farbton ist in der jeweiligen Position aufgeführt. Die Farbbeschichtung hat alle Anforderungen in Bezug auf Dehnbarkeit, Abriebfestigkeit, Elastizität, Lichtbeständigkeit, Glanzgrad, Farbkonstanz und Wetterbeständigkeit zu gewährleisten. Die Vorbehandlung der Aluminiumflächen hat fachgerecht zu erfolgen. Die Beschichtung darf die Kunststoffbauteile der Profile und eventuelle Verklebungen nicht angreifen oder beschädigen. 1.1.8 Farbbeschichtung von Stahlprofilen und -blechen Stahlteile mit Korrosionsschutz C3 und in sichtbaren Bereichen mit Duplexbeschichtung: Vorbehandlung, Reinigung und Beschichtung sind entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers auszuführen. Grundsätzlich sind die Vorgaben der EN ISO 12944 (in den entsprechenden Teilen) sowie der EN 55633 bzw. GSB ST 663 oder gleichwertig einzuhalten und durchzuführen. - Korrosionsschutz C3 - hoch nach EN ISO 12944; - Reinigung und Entfettung der Konstruktionsteile; - Vorbehandlung der Konstruktionsteile; - Verspachtelung von Schweißporen für durchgehend ebene Oberflächen; - 1 Mal Epoxyd - Grundbeschichtung, Schichtdicke größer/gleich 80 µm; - 1 Mal Polyester-Deckbeschichtung, Schichtdicke größer/gleich 80 µm; Herstellung eines diffusionsdichten Duplex-System Beschichtungsaufbaus, Gesamtdicke =160 µm. 1.1.9 Elektroinstallation Folgende elektrotechnischen Geräte sind vom AN in Betrieb zu nehmen (insoweit in den Positionen nichts anderes beschrieben ist): - Öffnungsantriebe für die Türelemente gemäß Zulassung; - Motorschlösser für Türen sowie Vorrichten und Einziehen der Verkabelung; - Motore für Sonnenschutzanlagen mit Steuerung (Taster bauseits); - Öffnungsantriebe für Fensterflügel mit Steuerung; - Öffnungsantriebe für Dach-Oberlicht mit Steuerung; - Antriebe für Verdunkelungsanlagen mit Steuerung; Die Leistung umfasst folgende Nebenleistungen: - Übergabe der Kabelzuglisten für die bauseitige Installation bis zu den vorgegebenen Schnittstellen; - Verzug der notwendigen Leitungen von der Verteilerdose bis zum Tür-, Fenster- bzw. Fassadenelement bzw. durch die Fassadenprofile (werkseitiges Vorrichten); am Gerät verschweißte Kabel sind in mindestens 10 m Länge auszuführen. Die Funktionsfähigkeit der Öffnungseinrichtung ist mit Baustrom zu testen und zu dokumentieren. Die Kabel sind gemäß Kabelliste zu beschriften. - Auflegen der Stromversorgungs- und Steuerungsleitungen an den vom AN gelieferten Geräten; - Inbetriebnahme der vom AN erstellten Anlage und Anlagenteile zusammen mit der bauseitigen Elektrofirma und Firma für Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Übergabe der Messprotokolle an den AG; - Mängelbeseitigung bei Störungen; - Übergabe aller Schema-, Klemm-, Leitungs- und Verlegepläne, Bedienungs- und Wartungsanleitungen. 1.1.10 Ablauf Werk- und Montageplanung + Bemusterung Folgende Abläufe sind einzuhalten: 1. Die Übergabe der Ausführungsplanung an den Auftragnehmer durch die Planungsbüros erfolgt in digitaler Form als pdf- oder dwg-Dateien (dwg-Dateien werden nur von M1:100 bis M1:20 Plänen erstellt, Detailpläne werden nur als pdf-Dateien übergeben) - nach Auftragsvergabe innerhalb von 1 Kalenderwoche 2. Vorlage der Produktunterlagen und technischen Datenblätter gemäß beauftragter Leistung durch den Auftragnehmer und Prüfung der Ausführungsplanung hinsichtlich Vollständigkeit und Inhalt; Vorlage des Baufristenplanes; abschließend technische Klärung und Koordinationsbesprechung mit Auftragnehmer und Planungs-/ und Objektüberwachungsbüros - nach Auftragsvergabe innerhalb von 3 Kalenderwochen 3. Vorlage "Paket 1" M+W-Planung durch den Auftragnehmer bei den zuständigen Planungsbüros zur Abstimmung. Paket 1 muss enthalten: - Leitdetails für alle ausgeschriebenen Fassadenkonstruktionen - statische Vorbemessungen für alle Leistungen des Leistungsverzeichnisses - Handmuster für alle ausgeschriebenen Leistungen, Umfang gemäß Position Bemusterung - nach Auftragsvergabe innerhalb von 8 Kalenderwochen 4. Prüfung des "Paket 1" des AN durch die zuständigen Planungsbüros hinsichtlich Übereinstimmung mit der übergebenen Ausführungsplanung - innerhalb von 2 Kalenderwochen nach Vorlage 5. Überarbeitung der M+W-Planung "Paket 1" durch den Auftragnehmer hinsichtlich der Hinweise aus der Abstimmung/Prüfung und finale Vorlage bei den zuständigen Planungsbüros - Überarbeitungsfrist 2 Kalenderwochen 6. Vorlage der abgeschlossenen statischen Berechnungen zusammen mit der von den Planungsbüros geprüften und vom AN überarbeiteten M+W Planung durch den Auftragnehmer beim Prüfstatiker - Prüffrist 4 Kalenderwochen 7. Vorlage "Paket 2" M+W-Planung durch den Auftragnehmer bei den zuständigen Planungsbüros zur Abstimmung Paket 2 muss enthalten: - komplette M+W-Planung für alle ausgeschriebenen Fassadenkonstruktionen einschl. Oberlichtern und Absturzsicherungen - nach Auftragsvergabe innerhalb von 12 Kalenderwochen 8. Prüfung des "Paket 2" des AN durch die zuständigen Planungsbüros hinsichtlich Übereinstimmung mit der übergebenen Ausführungsplanung - innerhalb von 2 Kalenderwochen nach Vorlage 9. Überarbeitung der M+W-Planung "Paket 2" durch den Auftragnehmer hinsichtlich der Hinweise aus der Abstimmung/Prüfung und finale Vorlage bei den zuständigen Planungsbüros - Überarbeitungsfrist 2 Kalenderwochen 10. Vorlage "Paket 3" M+W-Planung durch den Auftragnehmer bei den zuständigen Planungsbüros zur Abstimmung Paket 3 muss enthalten: - Komplettierung der M+W-Planung für alle ausgeschriebenen Leistungen - nach Auftragsvergabe innerhalb von 16 Kalenderwochen 11. Prüfung des "Paket 3" des AN durch die zuständigen Planungsbüros hinsichtlich Übereinstimmung mit der übergebenen Ausführungsplanung - innerhalb von 2 Kalenderwochen nach Vorlage 12. Überarbeitung der M+W-Planung "Paket 3" durch den Auftragnehmer hinsichtlich der Hinweise aus der Abstimmung/Prüfung und finale Vorlage bei den zuständigen Planungsbüros - Überarbeitungsfrist 2 Kalenderwochen Der jeweils überarbeitete Stand der M+W-Planung ist dem Auftraggeber gemäß dem in der "Anlage Vertragsfristen zu Formblatt 214.H" genannten Termin vorzulegen. Es erfolgt keine Freigabe der Planung durch den Auftraggeber und/oder die Planungsbüros. Die vorbeschriebenen Abläufe sind mit ihren Fristen vom Auftragnehmer in den Bauzeitenplan für seine Leistungen aufzunehmen und bei der Einhaltung der vertraglichen Ausführungsfristen einzurechnen. 1.1.11 Abkürzungen AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer B = Breite H = Höhe L = Länge T = Tiefe
1.1 Technische Angaben - Fassadenarbeiten
01.01 Planung, Bemusterung
01.01
Planung, Bemusterung
01.02 Pfosten-Riegel-Fassaden
01.02
Pfosten-Riegel-Fassaden
01.03 Äußere Sonnenschutzanlagen
01.03
Äußere Sonnenschutzanlagen
01.04 Dach-Oberlichter
01.04
Dach-Oberlichter
01.05 Einsatzelemente in Rohbau
01.05
Einsatzelemente in Rohbau
01.06 Vorgehängte Fassaden mit Metallbekleidungen
01.06
Vorgehängte Fassaden mit Metallbekleidungen
01.07 Vorgehängte Fassaden mit Keramikbekleidungen
01.07
Vorgehängte Fassaden mit Keramikbekleidungen
01.08 Vorgehängte Fassaden mit Putzträgerplatten
01.08
Vorgehängte Fassaden mit Putzträgerplatten
01.09 Metalluntersichten Abhangdecken
01.09
Metalluntersichten Abhangdecken
01.10 Attikaverblechungen
01.10
Attikaverblechungen
01.11 Sockelbekleidungen
01.11
Sockelbekleidungen
01.12 Ergänzende Stahlbau-/Schlosserarbeiten
01.12
Ergänzende Stahlbau-/Schlosserarbeiten
01.13 Innerer Sonnenschutz / Blendschutz / Verdunkelung
01.13
Innerer Sonnenschutz / Blendschutz / Verdunkelung
01.14 Innendämmungen
01.14
Innendämmungen
01.15 Reinigung
01.15
Reinigung
01.16 Rückbau Schutzmaßnahmen
01.16
Rückbau Schutzmaßnahmen
01.17 Stundenlohnarbeiten Fassadenbau
01.17
Stundenlohnarbeiten Fassadenbau
02 GERÜSTBAUARBEITEN
02
GERÜSTBAUARBEITEN
2.1 Technische Angaben - Gerüstkonstruktionen Gliederung der Arbeitsschritte und Ablauf der W+M-Planung gemäß Einzelbeschreibung 1.1 Technische Angaben Fassade allgemein. 2.1.1 Nutzungsanforderungen Die nachfolgend beschriebenen Gerüste sind allen am Bau Beteiligen zur Verfügung zu stellen. Die Nutzungsdauer geht teils über die der Fassadenarbeiten hinaus. Die Einrüstung der Hauptfassadenflächen an Nord-, Ost- und Südseite, 1. -3. Obergeschoss, dient der Montage der vorgehängten Fassade mit Keramikbekleidungen sowie zur Sicherung der Arbeiten auf der Dachfläche über 3. Obergeschoss. Für die Erstellung der vorgehängten Putzfassade im EG an Nord- und Südseite unterhalb der Rücksprungs unter der Keramikfassade ist nach Abbau des vorgenannten Gerüstes ein freistehendes Gerüst zu errichten. Die Einrüstung der Fassaden mit vorgehängter Putzfassade am östlich auskragenden Bauteil im EG und 1. OG (Nord-, Ost und Südseite) erfolgt ebenfalls ohne Verankerung im Baukörper. Das Gerüst dient außer für die Montage der vorgehängten Fassade auch der Sicherung der Arbeiten auf der Dachfläche über 1. Obergeschoss. Für die Anbringung der vorgehängten Metallfassade an der Technikzentrale im 4. Obergeschoss und zur Sicherung der Arbeiten auf der darüberliegenden Dachfläche ist nachgezogen - nach erster Abdichtung der Aufstellfläche (Dachfläche über 3. OG) - ein freistehendes Gerüst zu errichten und nach Fertigstellung der Arbeiten auch in einem separaten Arbeitsschritt wieder abzubauen, um die Dachdämm- und abdichtungsarbeiten über 3. OG zu ermöglichen. Auf der Südseite des Gebäudes ist ein Fassadenaufzug mit Absetzbühnen zu den Geschossen EG bis 3. OG anzubringen. Treppentürme bis auf die Dachfläche über 3. OG werden an der nord- und südseitigen Fassade angebracht, zusätzlich an der Ostseite bis auf die Dachfläche über 1. OG, sowie auf der Dachfläche über 3. OG zur Dachfläche über 4. OG. Im Bereich der Gebäudezugänge sind zur Herstellung der Fassadenbekleidungen in diesen Bereichen temporär kleinteilige Gerüstergänzungen erforderlich. Ebenso im Bereich des Einbringschachtes auf der Gebäudesüdseite. Im Gebäude ist im Lichthof für die Montage des Dachoberlichts (Stahlkonstruktion mit Glas-Aufsatzkonstruktion) ein Gerüst mit vollflächiger oberster Arbeitsebene aufzustellen und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzubauen. Die unteren Ebenen des Gerüstes werden in diesem Arbeitsschritt nicht für Arbeiten benutzt. Das Gerüst ist auf der Rohdecke aufzustellen und abhängig von der Statik des AN und den anfallenden Gerüstlasten bis ins UG durchzustützen. Für die weiteren Ausbauarbeiten im Lichthof (Trockenbau, Maler, Haustechnik und Glastrennwände) ist ein dann ein freistehendes Gerüst zu errichten, bei welchem alle Arbeitsebenen genutzt werden. Das Gerüst ist als Leichtgerüst auszubilden. Es ist auf fertigen Estrichflächen (Zementestrich auf Trittschalldämmung) mit entsprechenden lastverteilenden Konstruktionen zu errichten. Für die Arbeiten im Bereich der Oberlichter über dem Raum Kommunikation im EG/1.OG sind Rollgerüste einzusetzen, die für die verschiedenen Arbeitsschritte auf- und wieder abzubauen sind. Innenseitige Belagverbreiterungen und innerer Seitenschutz sind mit Arbeitsfortschritt der Fassadenarbeiten auf- und abzubauen, so dass jederzeit die Forderungen der Unfallverhütungsvorschriften erfüllt werden. Die Veränderungen am Gerüst sind der Objektüberwachung des AG anzuzeigen. In der Ausschreibung wird davon ausgegangen, dass in den Bereichen mit vorgehängter hinterlüfteter Fassade und der Pfosten-Riegel-Konstruktionen im Zuge des schrittweisen Einbaus üblicherweise ein einmaliger Auf- und Abbau von Innenkonsolen, sowie ein einmaliger Auf- und Abbau einen Innenseitenschutzes zusammen mit den zugehörigen Vorhaltezeiten erforderlich werden. Über dieses normale Maß hinaus gehende Leistungen liegen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers und werden nicht gesondert vergütet. Umbauarbeiten am Gerüst (z. B. Umankern, Demontieren von Innengeländern, Konsolen und weiteren Sonderkonstruktionen) dürfen nur durch den fachlich qualifizierten Gerüstersteller erfolgen. Der Aufwand für die Begleitung der Fassadenarbeiten durch qualifiziertes Gerüst-Personal sowie der Aufwand für die zeitversetzte Ausführung der vorbeschriebenen einzelnen Arbeitsabschnitte ist in die Leistungspositionen einzurechnen. Ein Aufwand für gesonderte Anfahrten und evtl. mehrfache Baustelleneinrichtung wird nicht vergütet. Die Befestigungen sind auf die Fassadenkonstruktionen anzupassen. Bei Befestigung am Bauwerk ist von einem unregelmäßigen Verankerungsraster auszugehen. Eingänge und Einbringöffnungen sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten. Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden. Die Gerüste auf der Ostseite im 2. und 3. OG oberhalb des östlich auskragenden Bauteils dürfen nur bedingt auf der Dachfläche abgelastet werden und sind daher auf Weitspannträgern abzulasten. Aufgrund der großen frei zu überbrückenden Strecke von insgesamt bis zu 25 m sind Sonderkonstruktionen zur Ablastung erforderlich. Eine Ablastung auf der Dachfläche ist nur unter Berücksichtigung der maximalen Belastbarkeit der Decke von 5,0 kN/m2 möglich. Über dem Einbringschacht ins UG auf der Gebäudesüdseite ist zur Einbringung von größeren Bauteilen der haustechnischen Anlagen eine weitere Überbrückung in Höhe von ca. 6m über Gelände erforderlich. Als Witterungsschutz (gegen Sonneneinstrahlung) sind insbesondere für die süd- und ostseitigen Putzflächen Kunststofffolien während der Putzarbeiten anzubringen. 2.1.2 Gerüstkennzeichnung Alle Gerüste sind am Beginn jedes Leiteraufstiegs mit fest montierten, witterungsbeständigen Schildern gemäß Betriebssicherheitsverordnung zu kennzeichnen. Die Kennzeichnungen müssen folgende Daten enthalten: - ausführende Firma / Gerüstersteller mit Anschrift, Telefon- und E-Mail-Kontaktdaten - Gerüstbauart nach entsprechender DIN EN, DIN bzw. EN -Norm - Lastklasse - Breitenklasse - flächenbezogenes Nutzgewicht in kg/m2 - Angaben über evtl. Verwendungsbeschränkungen und ggf. Warnhinweise - Datum der Gerüstfreigabe 2.1.3 Benutzungsfreigabe Der AN hat nach Fertigstellung der einzelnen Gerüste/Gerüstabschnitte unverzüglich eine schriftliche Freigabe zur Benutzung an den AG zu senden. Noch nicht zur Benutzung durch Dritte freigegebene Gerüste sind vom AN wirksam zu sperren und entsprechend zu kennzeichnen. 2.1.4 Übergänge Der AN hat zu gewährleisten, dass sämtliche Übergänge bestimmungsgemäß und sicher benutzt werden können und entsprechend dem Gerüst mit der jeweils höheren Belastungsklasse ausgeführt werden. 2.1.5 Verankerungen Der AN hat zu gewährleisten, dass die Befestigung der Verankerung im Einzelfall zur erforderlichen Lastabtragung geeignet ist. Zusätzlich sind die Verankerungen derart zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Verschließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauelementes (einschließlich Fassadenverkleidungen / Verblendungen) abgestimmt ist. Als Befestigungsuntergrund ist Stahlbeton mindestens der Stärke 25cm anzutreffen. Der Ausgleich von Ebenheitsabweichungen des Untergrunds bis +/- 50 mm ist einzukalkulieren, ebenso alle Forderungen, die sich aus der bauaufsichtlichen Zulassung der Verankerungselemente ergeben. Beim Gerüstabbau sind die Gerüstankerlöcher materialgerecht zu verschließen. Für den AG sind Dauergerüstanker aufgrund der ausgeschriebenen Fassadenkonstruktion nicht erforderlich. Dem AN wird die Option eingeräumt auf die Fassadenkonstruktionen abgestimmte Dauergerüstanker zur eigenen Leistungssteigerung zu verwenden. Die Kosten für die Dauergerüstanker werden nicht gesondert vergütet und sind vom AN bei Verwendung in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren. Ein Umankern wird nur vergütet, wenn dieses zur Koordination mit anderen Gewerken erforderlich ist. Die Erfordernis eines Umankerns im Zusammenhang mit dem Baufortschritt der Fassadenarbeiten ist abhängig von der Fassaden- und Gerüstplanung des AN und damit außerhalb des Einflußbereiches des AG. Hierin begründetes Umankern wird nicht gesondert vergütet. Der Aufwand ist in die jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren. 2.1.6 Gerüstabbau Der Beginn des Gerüstabbaus hat in einer Frist von 5 Werktagen nach Freimeldung durch den AG zu erfolgen. 2.1.7 Überwachung/Prüfung/Nachweise Für sämtliche Gerüste sind folgende Nachweise zu erbringen: - Typengenehmigungen / Zulassungen Gerüstbereiche, die nicht dem Aufbau- und Verwendungszweck entsprechen, müssen statisch nachgewiesen werden. 2.1.8. Gebrauchsüberlassung Beginn der Gebrauchsüberlassung ist die Gesamtfertigstellung im Zusammenhang mit der Vorlage einer schriftlichen Freigabe für die einzelnen Gerüste durch den AN. Die Gebrauchsüberlassung endet mit dem Tag der Gerüstabmeldung durch den AG. Die Abmeldungen von Teilabschnitten haben unmittelbar entsprechend dem Arbeitsfortschritt durch den AN zu erfolgen. 2.1.9 Abrechnung Generell werden alle für den Aufbau der Gerüste erforderlichen Positionen nach erfolgtem Aufbau und angebrachter Gerüstkennzeichnung und der beginnenden Gebrauchsüberlassung zu 70% vergütet. Die restlichen 30% werden nach mängelfreiem Abbau vergütet. Als Abrechnungsgrundlage hat der AN vermaßte Aufmaßzeichnungen zu fertigen und diese von der Objektüberwachung zeitnah (spätestens 5 Tage nach Aufstellung) prüfen und gegenzeichnen zu lassen. Dies gilt auch für sämtliche Zwischenbauzustände, bei welchen die Gerüste umgebaut, abgebaut o. ä. werden müssen. Aus den Aufmaßzeichnungen muss eindeutig der Gebäudeteil, die Himmelsrichtung, die Räumlichkeit und dergleichen hervorgehen. Mit dem Datum der Freimeldung durch den AG endet die Gerüstmiete / Vorhaltung. 2.1.10 Systembeschreibung Fassade Der Außenwandaufbau stellt sich gemäß Planunterlagen wie folgt dar: Hauptbaukörper, Nord-, Süd- und Ostseite, Sockelzone im EG: vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF) als Putzfassade auf Trägerplatten, zurückversetzt zu darüber aufgehender Keramikplatten-Fassade dezidierter Aufbau gemäß Leistungsbeschreibung Fassade Gesamtstärke des Aufbaus: ca. 36cm maximale Wandhöhe ab OK Gelände: ca. 4,0m mit eingesetzten Tür- und Fensterelementen (teilweise als Pfosten-/Riegelkonstruktion), mit Sonnenschutzanlagen, dezidierte Ausführung gemäß Leistungsbeschreibung Fassade Hauptbaukörper, Nord-, Süd- und Ostseite, 1. OG bis OK Attika über 3.OG: vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF), mit Bekleidung aus Keramikplatten, dezidierter Aufbau gemäß Leistungsbeschreibung Fassade Gesamtstärke des Aufbaus: ca. 36cm maximale Wandhöhe ab OK Gelände: ca. 17,5m mit eingesetzten Tür- und Fensterelementen (teilweise als Pfosten-/Riegelkonstruktion), mit Sonnenschutzanlagen, dezidierte Ausführung gemäß Leistungsbeschreibung Fassade Hauptbaukörper, Nord-, Süd- und Ostseite + Westseite über MS-Gebäude, 4.OG: vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF), mit Bekleidung aus Aluminiumblech-Platten oder Aluminium-Lamellen, dezidierter Aufbau gemäß Leistungsbeschreibung Fassade Gesamtstärke des Aufbaus: ca. 26cm maximale Wandhöhe ab OK Dachfläche über 3.OG: ca. 5,3m mit eingesetzten Tür- und Lüftungselementen dezidierte Ausführung gemäß Leistungsbeschreibung Fassade Erweiterungsbaukörper Ostseite, EG bis Attika über 1. OG vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF) als Putzfassade auf Trägerplatten, dezidierter Aufbau gemäß Leistungsbeschreibung Fassade Gesamtstärke des Aufbaus: nordseitig ca. 54cm, ostseitig ca. 39cm, südseitig ca. 36cm, maximale Wandhöhe ab OK Gelände: ca. 9,0m mit eingesetzten Tür- und Fensterelementen (teilweise als Pfosten-/Riegelkonstruktion), mit Sonnenschutzanlagen, dezidierte Ausführung gemäß Leistungsbeschreibung Fassade.
2.1 Technische Angaben - Gerüstkonstruktionen
02.01 Planungsleistungen
02.01
Planungsleistungen
02.02 Fassadengerüste
02.02
Fassadengerüste
02.03 Innengerüste / Rollgerüste
02.03
Innengerüste / Rollgerüste
02.04 Absetzbühnen
02.04
Absetzbühnen
02.05 Lastenaufzug
02.05
Lastenaufzug
02.06 Gerüstergänzungen
02.06
Gerüstergänzungen
02.07 Stundenlohnarbeiten Gerüstbau
02.07
Stundenlohnarbeiten Gerüstbau

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