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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbezeichnung: Neubau Zentrum für Digitale Medizin Projektbezeichnung: Neubau Zentrum für Digitale Medizin
und Gesundheit
Projektkürzel: ZDMG
Weitere Besondere Vertragsbedingungen (Fortsetzung zu
FB 214.H)
11.1 Baufristenplan
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als
Detailplan über seine vertraglichen Leistungen zu
erstellen, anhand dessen die Einhaltung der
Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann.
Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen
Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des
Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen und terminlichen
Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind
zu berücksichtigen.
Bei Änderung der Vertragsfristen oder bei erheblichen
Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan
durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten.
Der Plan ist dem Auftraggeber nach Auftragserteilung in
der lt. LV-Position angegebenen Frist und im Folgenden
bei Überarbeitungen unverzüglich digital im PDF-Format
zu übergeben.
11.2 Bauwasser und Baustrom
Die Verbrauchskosten für Baustrom und Bauwasser werden
vom Auftraggeber übernommen.
11.3 Freistellungsbescheinigung / Rücknahme Widerruf
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich,
innerhalb von einem Werktag, von der Rücknahme oder
dem Widerruf der Freistellungsbescheinigung schriftlich
zu unterrichten. Für den Fall, dass keine gültige
Freistellungsbescheinigung vorliegt, gilt als Tag der
Zahlung die Zahlung an den Auftragnehmer, nicht die
Zahlung an das Finanzamt.
11.4 Koordinationsbesprechungen
Es ist geplant, während der Errichtung vor Ort
wöchentliche Koordinationsbesprechungen mit dem AN
durchzuführen. Der Auftragnehmer hat hierzu auf
Anforderung einen der deutschen Sprache in Wort und
Schrift fähigen Projektleiter bzw. einen mit der
Baustelle vertrauten bevollmächtigten Vertreter zu
entsenden. Das Ergebnis dieser Besprechungen wird in
Protokollen durch den Auftraggeber festgehalten.
Einsprüche gegen das Protokoll sind schriftlich geltend
zu machen. Sind innerhalb der genannten Frist keine
Einsprüche erhoben worden, gilt der Protokollinhalt als
einvernehmlich verabschiedet.
11.5 Bauleiter
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle
während der gesamten Bauzeit mit einem der deutschen
Sprache mächtigen Bauleiter besetzt zu halten, der als
Ansprechpartner für die Objektüberwachung fungiert,
sowie verantwortlich die Einhaltung aller
Sicherheitsmaßnahmen gemäß BayBO,
Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien
und Auflagen der Berufsgenossenschaften überwacht und
entsprechende Maßnahmen ergreift. Darüber hinaus ist
der SiGe-Plan zu beachten und den Weisungen des
SiGe-Koordinators Folge zu leisten. Die Verantwortung
erstreckt sich auf die Baustelle und die angrenzenden
Flächen, für die Verkehrssicherungspflicht besteht. Vom
Auftragnehmer ist darüber hinaus ein firmeneigener
verantwortlicher Sicherheitsbeauftragter zu benennen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem AG schriftlich
den Firmenbauleiter (bevollmächtigter Vertreter) zu
benennen und jeden Personalwechsel in dieser Position
anzuzeigen.
11.6 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu
führen und diese dem Auftraggeber wöchentlich zu
übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für
die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von
Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter,
Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle
beschäftigen Arbeitskräfte, Zahl und Art der
eingesetzten Großgeräte, Zu- und Abgang von
Hauptbaustoffen und Großgeräten, Art, Umfang und Ort
der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben
über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen
größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dgl.),
Abnahmen, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,
Arbeitseinstellung, Unfälle und sonstige wichtige
Vorkommnisse. Bei Behinderung und Unterbrechung der
Ausführung sowie Arbeitseinstellung sind auch die
Gründe hierfür anzugeben.
11.7 Arbeitszeit
Für die Ausführung der Arbeiten gelten nachfolgende
Rahmenarbeitszeiten:
Montag bis Freitag: 07:00 Uhr 20:00 Uhr
Samstag: 07:00 Uhr 16:00 Uhr
11.8 Baustellenordnung
Auf der Baustelle gilt ein generelles Alkohol-, Drogen-
und Rauchverbot. Zuwiderhandlungen können mit dem
Verweis von der Baustelle geahndet werden.
11.9 Baureinigung
Die Baustelle ist sauber und aufgeräumt zu betreiben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle durch ihn
verursachten Abfälle (Bauschutt, Abbruch- und eigenes
Verpackungsmaterial), Verunreinigungen und
Beschädigungen auf dem Baugrundstück, den umliegenden
Grundstücken sowie den öffentlichen Verkehrswegen
grundsätzlich täglich zu trennen und zu beseitigen.
Für die Entsorgung stellt der AG Container im Bereich
der Baustelleneinrichtungsfläche m Rahmen eines vom AG
betriebenen Wertstoffhofes zur Verfügung.
Geschieht die Beräumung trotz Aufforderung der
Objektüberwachung und unter Setzung einer angemessenen
Nachfrist nicht, ist die Objektüberwachung nach Ablauf
der Nachfrist berechtigt, eine Fremdfirma mit der
Leistung zu beauftragen und dem Auftragnehmer die
entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
11.10 Abrechnung
Alle Rechnungen sind mit folgender Rechnungsadresse zu
versehen:
Staatliches Bauamt München 2, Ludwigstraße 18, 80539
München
und beim Auftraggeber einzureichen. Als
rechtsverbindlicher Rechnungseingang zählt der Eingang
beim Auftraggeber.
Darüber hinaus sind alle Abrechnungsunterlagen 1-fach
im Original mit allen Rechnungsanlagen und Aufmaßen in
Papierform sowie in digitaler Form (PDF) an die
Objektüberwachung des AG mit Rechnungsanschrift des
Auftraggebers zu überstellen.
Auf allen Rechnungen ist die Baumaßnahme,
Auftragsnummer des Auftraggebers und die Art der
Rechnung anzugeben. Abschlagsrechnungen sind kumulativ
abzüglich bereits gestellter Rechnungen zu erstellen.
Sie sind fortlaufend zu nummerieren und haben alle bis
zum Stichtag erbrachten Leistungen nach
Positionen/Leistungen und Maßnahmen getrennt und
prüfbar aufzuführen. Die Umsatzsteuer ist getrennt
auszuweisen. Die Abrechnungsunterlagen müssen das durch
die Objektüberwachung des AG bestätigte Aufmaß
enthalten.
Aufmaßpläne und Aufmaßblätter sind dazu 10 Tage vor
Rechnungsstellung der Bauleitung 2-fach im Original und
als PDF zur Prüfung zu übergeben.
Sämtliche Aufmaße sind grundsätzlich soweit möglich
anhand der Pläne zu fertigen, Leistungen, die aus den
Plänen nicht ersichtlich sind, sind gemeinsam mit der
Objektüberwachung festzustellen. Für Bauteile und
Leistungen, die durch den weiteren Baufortschritt nicht
mehr prüfbar sind, hat der AN rechtzeitig örtliche
Aufmaße und Aufmaß-Zeichnungen zu erstellen und
vorzulegen.
11.11 Sonstiger Schriftverkehr
Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist ausschließlich
wie folgt zu führen:
a) Schriftverkehr mit dem Auftraggeber über
Behinderungen und deren Anzeige, Anmeldung von
Nachträgen oder Vergütungsansprüchen,
Bedenkenanmeldungen und Schreiben mit Auswirkungen auf
den Inhalt des geschlossenen Bauwerkvertrages
(Vertragsänderungen) erhält der Auftraggeber im
Original sowie per E-Mail. An die Objektüberwachung des
AG ist dieser Schriftverkehr parallel per E-Mail zu
übermitteln.
b) alle anderen Schreiben per E-Mail an das beauftragte
Planungsbüro/ die Objektüberwachung des AG.
11.12 Pläne und sonstige Arbeitsunterlagen
Zur Ausführung freigegebene Pläne und sonstige
Arbeitsunterlagen werden durch den Planer, bzw. die
Objektüberwachung an den Auftragnehmer in digitaler
Form übersandt bzw. zur Verfügung gestellt.
Planunterlagen in Papierform hat der Auftragnehmer auf
seine Kosten bei Bedarf selbst zu erstellen.
Planungsunterlagen, die im weiteren Verlauf der
Bauabwicklung geändert werden, erhält der Auftragnehmer
digital im PDF-Format. Der AN ist verpflichtet,
Planungsunterlagen hinsichtlich seiner Belange zu
überprüfen.
11.13 Firmenangehörige
Der Auftragnehmer einschließlich seiner Nachunternehmer
hat sicherzustellen, dass die jeweils auf der Baustelle
eingesetzten Arbeitnehmer sich jederzeit als
Firmenangehörige ausweisen können. Der Auftraggeber
behält sich vor, durch seine bevollmächtigen Vertreter
Stichproben zur Einhaltung dieser Maßnahme auf der
Baustelle durchzuführen.
11.14 Koordinierung
Der Auftragnehmer hat seine vertraglichen Leistungen
verantwortlich zu koordinieren. Er hat seine Leistungen
ferner mit anderen Bauunternehmen und Lieferanten, Vor-
und Nachfolgegewerken abzustimmen, so dass es nicht zu
Behinderungen oder sonstigen Störungen im Projektablauf
kommt.
11.15 Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat die seinem Angebot zugrunde
liegende Urkalkulation nach Zuschlagserteilung
innerhalb von 6 Werktagen in einem verschlossenen
Umschlag beim Auftraggeber zu hinterlegen. Der Umschlag
ist deutlich mit der Aufschrift "Neubau eines Zentrums
für Digitale Medizin und Gesundheit" mit Angabe der
Maßnahmen- und Auftragsnummer und dem Zusatz des
jeweiligen Gewerks sowie dem Firmenstempel zu versehen.
Die Kalkulation bleibt bis zur vollständigen Abwicklung
des Vertrages in Verwahrung des Auftraggebers und wird
nur in Beisein des Auftragnehmers geöffnet. Bei
Vereinbarung von Zusatzleistungen oder bei
Preisprüfungen kann der Auftraggeber die Einsichtnahme
in die Urkalkulation verlangen.
11.16 Nachtragsforderungen
Für nicht im Angebot enthaltende oder geänderte
Leistungen sind rechtzeitig unaufgefordert schriftliche
Nachtragsangebote im Original direkt bei der
Objektüberwachung einzureichen. Parallel erhält der AG
eine Kopie der Angebotsunterlagen per E-Mail im
PDF-Format.
Nachtragsangebote haben in jedem Fall neben den
Einheitspreisen auch die zugehörigen Mengenangaben zu
enthalten. Bei Nachtragsangeboten ist zu jeder
Einzelposition eine detaillierte Kalkulation
aufzustellen, aus der Material-, Geräte- und Lohnkosten
sowie der Mittellohn und die Zuschlagsätze ersichtlich
sind.
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.
Projektbezeichnung: Neubau Zentrum für Digitale Medizin
1. Baubeschreibung, Angaben zur Baustelle und 1. Baubeschreibung, Angaben zur Baustelle und
Ausführung
1.1 Bauaufgabe / -leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen für den
Neubau eines Zentrums für Digitale Medizin und
Gesundheit (ZDMG) auf dem Stammgelände des Klinikums
rechts der Isar (MRI), Ismaninger Straße 22, 81675
München.
Das Gebäude wird als zweiter Bauabschnitt und direkter
Anbau an den Neubau für den medizinischen
Forschungsbereich der Multiplen Sklerose (MSG)
errichtet.
1.2 Baufeld
Das für den Neubau vorgesehene Baufeld befindet sich im
südöstlichen Randbereich des Klinikums rechts der Isar
der TU München. Das Baufeld wird auf der Nordseite von
einem öffentlichen Durchgang als Fortsetzung der
Schneckenburgerstraße begrenzt, im Westen schließt das
Gebäude direkt an die Brandwand des MSG-Neubaus an.
Im Osten wird die Grundstücksfläche durch ein nicht dem
MRI zugehöriges Nachbargrundstück mit Wohnbebauung in
Form von Mehrfamilienhäusern begrenzt.
Südwestlich des Neubaus ist die restliche
Baustelleneinrichtungsfläche der Maßnahme MSG
angeordnet.
Teile der Baustelleneinrichtung und die Zufahrt von
Süden wird durch beide Maßnahmen (ZDMG und MSG)
genutzt. Die Maßnahme MSG befindet sich zu diesem
Zeitpunkt in der Fertigstellung der
Inbetriebnahmearbeiten.
Die Schneckenburgerstraße im Norden des Baufeldes wird
als öffentlicher Durchgang sowie als Feuerwehrzufahrt
genutzt und ist vom Baustellenbereich mit einem
ortsfesten Zaun H=2,0m abgegrenzt.
Die spätere postalische Adresse für das Bauvorhaben
lautet:
Schneckenburgerstr. 8
81675 München.
Das Baufeld ist annähernd eben. Die Geländehöhe liegt
im Mittel bei ca. 524,78 m ü. NN (DHHN 12). Die Größe
des Baufelds beträgt ca. 1.750 m2.
Das Baufeld wurde gegenüber dem umliegenden Gelände
(Höhe im Mittel bei ca. 524,78 m ü NN) im Rahmen der
Vorabmaßnahmen im Bereich der BE-Flächen um ca. 60cm
abgesenkt.
Bodensituation
Schicht 1 - Mutterboden
Unterhalb der Geländeoberfläche wurden Mutterboden mit
Schichtdicken von ca. 0,5 m angetroffen
Mutterboden und überlagernde Befestigungen wurden im
Rahmen der Vorabmaßnahme Abbruch sowie der Erstellung
der Baugrube weitestgehend abgetragen.
Schicht 2 Auffüllung
Die Schicht 2 besteht aus Auffüllungen mit sandigen,
schluffigen Kiesen und Ziegelresten bis zu einer Tiefe
von ca. 2,0 m
Schicht 3 - Kiese
Die Schicht 3 sind sandige, schwach schluffige Kiese
mit einer mittelschweren Bohrbarkeit von ca. 2,0 bis
8,0 m.
Schicht 4 - Kiese
Die Schicht 4 sind sandige, stark schluffige bis fester
Sand/Schluff mit einer mittelschweren bis schweren
Bohrbarkeit von ca. 8,0 m bis 20,0 m.
Grundwassersituation
Der angetroffene Grundwasserstand lag in einer Tiefe
von 5,4 m mit der Kote 519,5 m ü NHN und 5,1 m mit der
Kote 519,2,8 m ü. NHN.
Als Ermittlungsgrundlage für den Höchstgrundwasserstand
HW gilt in München der Hochwasserstand vom Sommer 1940
(HW40). Dieser wurde für das Grundstück nach dem
Kartenwerk des U-Bahn-Referates auf Kote 520,8 m ü NN
rekonstruiert. Zur Festlegung des
Bemessungsgrundwasserstandes im Bauendzustand
(HHW) ist auf die HW40-Kote ein amtlicher
Sicherheitszuschlag von 0,3 m zu erheben, so dass sich
für das Grundstück der höchste zu erwartende
Grundwasserstand auf Kote 521,1 m ü. NHN ergibt. Der
Mittlere Höchste Grundwasserstand (MHGW) ist gemäß den
Angaben des Referates für Klima- und Umweltschutz (RKU)
der Landeshauptstadt München (Geodatenserver) auf Kote
519,0 m ü. NHN anzusetzen.
Bauzeitlicher Bemessungswasserstand
Der bauzeitliche Bemessungswasserstand ist auf Kote
520,3 m ü. NHN anzusetzen
1.3 Kampfmittel
Der Baustellenbereich stellt gemäß einem dem Bauherrn
vorliegenden Gutachten grundsätzlich eine
Kampfmittelverdachtsfläche dar. Die Luftbildauswertung
weist Kampfmitteleinwirkungen auf dem Baufeld bzw. in
unmittelbarer Nähe zum Baufeld auf. Im Rahmen der
Vorabmaßnahmen und der Baugrube wurden bereits viele
Flächen untersucht und als kampfmittelfrei deklariert.
Grabarbeiten in Bereichen nicht freigegebener Flächen
müssen aber von einem bauseits bereitgestellten
Kampfmittelräumdienst begleitet werden. Die Bestellung
der Begleitung erfolgt durch die Auftragnehmer mit
ausreichendem Vorlauf.
1.4 Verkehrserschließung
Die Baustelle ist über folgende Straßen zu erreichen.
Für die Anbindung zum nördlichen Baufeld und der
nördlich gelegenen BE-Fläche ist vorrangig die Zufahrt
über die Schneckenburger Straße vorgesehen.
Die Anfahrt erfolgt über einen Siedlungsbereich mit
begrenzten Verkehrswegen.
Die Zufahrt auf das Baufeld wird durch eine Kabelbrücke
für die Medienversorgung mit einer nutzbaren
Durchfahrtsbreite von mind. 4,0 m und einer
Durchfahrtshöhe von mind. 4,5m überspannt.
Die Zufahrt zur südlich gelegenen BE-Fläche erfolgt
über eine Durchfahrt Ecke Einstein-/Trogerstraße
zwischen Trogerstraße 4 und 6 noch vor dem eigentlichen
Klinikgelände (Schranke). Die Zufahrt wird auch für die
Restarbeiten Baumaßnahme MSG sowie den Betrieb des
südlich des Baufeldes im Innenhof gelegenen Bauhofs und
als Feuerwehrzufahrt zur Rückseite des Gebäudes
Trogerstr. 4/Einsteinstr. 65 genutzt. Die gemeinsamen
Verkehrswege sowie die Bewegungs- und Aufstellflächen
für die Feuerwehr sind jederzeit freizuhalten.
Die Zufahrt zum Innenhof ist mit einer Schranke mit
Gegensprechanlage gesichert.
Die Zufahrt bis zur eigentlichen Baustellenumgrenzung
im Innenhof in Verlängerung der Nordkante des
Bauhofgeländes erfolgt über eine bestehende
Asphaltdecke. Die weitere Zufahrt verläuft über eine
Rampe zu den abgesenkten, befahrbaren Kiesflächen der
BE-Flächen.
Die Zufahrtsbreite des Tores am Eingang zur BE-Fläche
beträgt ca. 3,60m.
Sowohl die Durchfahrtsbreite als auch die Kurvenradien
sind bei beiden beschriebenen Zufahrten begrenzt. Die
Wahl der Transportfahrzeuge und Großgeräte ist auf die
lokalen Gegebenheiten abzustimmen.
Eine Zufahrt von Westen über die Trogerstraße zum
nördlichen BE-Bereich ist nicht möglich. Diese Fläche
darf außer als Feuerwehrzufahrt nicht befahren werden.
1.5 Parkmöglichkeiten
Auf dem Baufeld stehen keine Stellflächen für
Baufahrzeuge zur Verfügung. Anlieferung und Abfuhr von
Materialien kann nur in Abstimmung mit der
Objektüberwachung des AG und nach Freigabe durch diese
erfolgen.
Gesonderte gebäudenahe, sich auf dem Klinikgelände
befindliche KFZ-Stellplätze können ebenfalls nicht
gestellt werden. Das Parken ist auf dem Klinikgelände
und dem Baufeld bzw. den Baustelleneinrichtungsflächen
nicht zulässig. Geparkte Fahrzeuge können vom
Sicherheitsdienst des MRI kostenpflichtig entfernt
werden.
Es ist auf Parkplatzflächen außerhalb des
Klinikgeländes auszuweichen. Hieraus evtl.
resultierende Kosten sind vom AN einzukalkulieren und
werden nicht gesondert vergütet.
1.6 Transportwege
Für den Materialtransport sind die mit der Objekt-/
Bauüberwachung des AG festgelegten Wege einzuhalten.
Nach Einbau der Fassadenbauteile sind
Materialtransporte nur über die definierten
Einbringöffnungen zulässig. Darüber hinaus sind
Materialtransporte entlang oder über die Fassade
ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann dies in
Abstimmung mit dem AN Fassadenarbeiten gestattet
werden.
Hebezeuge anderer Unternehmer, die für alle Firmen
nutzbar wären, stehen auf der Baustelle nicht zur
Verfügung.
1.7 Verkehrslasten Zufahrten und Außenbauteile, Anlagen
im Baubereich
Für die Zufahrten und Bauteile in den Außenanlagen
werden folgende Verkehrslasten angesetzt:
SLW 30, Schwerlastbefahrbar bis 16,7 kN/m2 für LKWs bis
30 to.
Die baulichen Anlagen im Bereich des Baufeldes und in
unmittelbarer Nähe dazu bleiben unverändert erhalten
und sind während der Bauphase zu schützen. Dies
betrifft insbesondere:
* Nachbargebäude MSG: Die Herstellung des Gebäudes ZDMG
erfolgt unmittelbar im Anschluss an das Nachbargebäude.
Die gedämmte Außenwand des Gebäudes dient als
Abgrenzung der Baugrube und darf durch die Arbeiten
nicht beschädigt werden. Arbeiten in direkter Nähe der
Wand sind entsprechend vorsichtig auszuführen. Die
Aufwendungen hierfür sind in die Positionen
einzuberechnen.
* Fernwärmekanal und Schachtbauwerk Fernwärme: Der
Fernwärmekanal und das Schachtbauwerk dürfen nicht mit
schwerem Gerät überfahren werden. Die Standsicherheit
der unterirdischen Anlagen darf durch die Arbeiten im
näheren Umfeld nicht beeinträchtigt werden. Eine
Beweissicherung oder jegliches Betreten des
Fernwärmeschachtes durch den AN ist vorab mit der SWM
abzustimmen. Vor Betreten des
Schachtes ist eine Gasfreimessung erforderlich. Der
Zugangsdeckel des Fernwärmeschachtes darf nicht als
Lagerfläche genutzt werden.
* Weitere Schächte: Sickerschächte, Drainageschächte
und Revisionsschächte müssen zur Überfahrung mit
Baufahrzeugen durch Lastverteilungsplatten so geschützt
werden, dass ihre Unversehrtheit über die Bauzeit
hinweg gewährleistet wird.
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten
über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen
und dgl. beim Auftraggeber und bei den für die Ver- und
Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten.
1.8 Materialanlieferung und Lagermöglichkeiten
Die Lagerflächen befinden sich ausschließlich innerhalb
des Baugeländes. Die nutzbaren Flächen sind sehr
begrenzt. Lagerflächen müssen grundsätzlich im Rahmen
der Baubesprechung mit der örtlichen Objektüberwachung
abgestimmt und durch diese freigegeben werden.
Lagerflächen sind nach Aufforderung durch die
Objektüberwachung auch wieder unverzüglich zu räumen.
Das Be- und Abladen ist ausschließlich innerhalb der
Bauzaunumrandung erlaubt. Lade- und Abladevorgänge sind
bei der Objektüberwachung des AG mit entsprechendem
Vorlauf vorab anzumelden und mit dieser zu
koordinieren.
1.9 Baubetrieb und Immissionen
Während der durchzuführenden Arbeiten befinden sich die
an die Baustelle angrenzenden Gebäude des MRI und der
Nachbargrundstücke in Nutzung. Diese Gebäude dürfen
nicht betreten werden.
Die öffentlichen Erschließungen der Nachbargebäude
(Zufahrten, Zuwegungen, Fluchtwege, etc.) dürfen durch
den Baubetrieb nicht eingeschränkt werden.
Auf der Baustelle dürfen nur schallgedämmte
Baumaschinen und zwar in der Zeit von 7:00 bis 20:00
Uhr eingesetzt werden. Der Geräuschpegel der Maschinen
darf bei Vollbelastung die Richtwerte der AVV Baulärm
nicht überschreiten. Der Auftragnehmer hat den Nachweis
hierfür zu führen.
1.10 Bauseitige Baustelleneinrichtung
Der dem Leistungsverzeichnis beiliegende
Baustelleneinrichtungsplan
Zeichnung Nr. P6_553_A_LP BE Baustelleneinrichtung
gibt grundsätzliche Hinweise zu AG-seitigen
Baustelleneinrichtungen.
Die Leistungen Sanitäts- und Sanitärcontainer,
Baustrom- und Bauwasseranschluss und verschiedene
Sicherungsmaßnahmen, soweit nicht Nebenleistung des AN
bzw. im LV aufgeführt, werden als Leistung vom AN
Baustelleneinrichtung erbracht. Die
Baustelleneinrichtungen und Sicherungsmaßnahmen für
eigene Zwecke des Auftragnehmers, die er für die
Erbringung der Gesamtleistung für sich benötigt - wie
Material- und Aufenthaltscontainer, Hebezeuge usw.-,
sind in die nachfolgenden Positionen der
Leistungsbeschreibung einzukalkulieren.
Beschädigungen dieser Einrichtung werden durch das
Gewerk Baustelleneinrichtung zu Lasten des Schädigenden
beseitigt. Der AN hat seine Beschäftigten auf die
Einhaltung der sanitären Hygiene hinzuweisen und darauf
aufmerksam zu machen, dass Zuwiderhandlungen mit
Baustellenverbot geahndet werden.
Für die eigenen Tagesunterkünfte hat der AN selbst zu
sorgen, die zur Verfügung stehenden Flächen sind der
Anlage Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Die
Aufstellung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen
Objektüberwachung. Unterkünfte für Übernachtungen,
Aufenthaltsräume für die Freizeit sowie Kantinen dürfen
in der Liegenschaft nicht aufgestellt werden.
Bei der Kalkulation ist insbesondere zu
berücksichtigen, dass die Containeranlage des AN aus
Platzgründen doppel- bis dreistöckig aufgebaut werden
muss.
Einzusetzen sind standardisierte 20-Fuß-Container
(TEU-Container), mehrgeschossig stapelbar, die auf den
vom AG ausgewiesenen Containeraufstellflächen so zu
errichten sind, dass sie mit Containeranlagen anderer
Unternehmer gekoppelt/erweitert werden können. Vor
Aufstellung ist die geplante Containeranlage mit der
örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Der Laufsteg ist
seitens des AN herzustellen und kann an das Treppenhaus
der bauseitigen Containeranlage angeschlossen werden.
1.11 Müllentsorgung / AG-seitiger Wertstoffhof
Seitens des AN Baustelleneinrichtung werden bauseits
Entsorgungscontainer als gemeinsamer Wertstoffhof
vorgehalten. Der AN Baustelleneinrichtung stellt für
die Schuttbeseitigung zur sicheren Entsorgung und
Baureinhaltung nachfolgend beschriebene Container auf:
gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Verpackungsmaterial
Kunststoffe, Baustoff auf Gipsbasis, Bau-/Abbruchabfall
Kunststoff, Verpackungen Papier und Pappe, Bauabfall
Holz, Bauabfall Metall, Kunststoffdämmmaterialien.
Die Entsorgung vom Arbeitsplatz bis in die Container
auf dem Baufeld ist einzukalkulieren, die Mitarbeiter
sind in die korrekte Mülltrennung einzuweisen.
1.12 Bauwasser/ Baustrom/Bauheizung
Südlich des Baufeldes an der östlichen
Grundstücksgrenze ist bereits für die Maßnahme ZDMG
eine Bauwasserentnahmestelle eingerichtet. Ein
Baustromhauptverteiler ist bereits an gleicher Stelle
errichtet.
Hier kann ggf. auch die Containerversorgung
angeschlossen werden.
Im Bereich der nördlichen Baustelleneinrichtungsfläche
wird eine zusätzliche Anschlussmöglichkeit für Baustrom
und Bauwasser geschaffen.
Eine Abwasserentsorgungsmöglichkeit steht bauseits
nicht zur Verfügung.
Im zu errichtenden Gebäude wird vom Gewerk
Baustelleneinrichtung mit Baufortschritt auf jedem
Geschoß im Haupttreppenhaus ein Baustromunterverteiler
eingerichtet, an dem die Auftragnehmer dann den Strom
entnehmen können. Der Transport des Stroms vom
Unterverteiler bis zum Einsatzort ist Aufgabe des
jeweiligen Auftragnehmers und in die Positionen
einzurechnen. Die Leitungsführung ist mit der
Objektüberwachung des AN abzustimmen.
In der Ausbauphase wird bei entsprechender Witterung
vrss. ab Ende 2026 vom AN Baustelleneinrichtung eine
Bauheizung im Gebäude installiert und betrieben.
1.13 Hubschrauber-Flugbetrieb
Der Hubschrauberlandeplatz für das Klinikum befindet
sich auf dem westlich der Trogerstraße gelegenen Bau
552 in einer Höhe von 540,15 m ü. NN.
Bei Einsatz von Großgerät (z. B. Kran, Autokran,
Betonpumpe), welches durch Eingriffe in die Ein- und
Ausflugschneisen des Hubschraubers Auswirkungen auf den
Flugbetrieb haben könnte, müssen die Belange des
Luftfahrtrechtes durch Einholung einer gesonderten
luftrechtlichen Zustimmung bei der Regierung von
Oberbayern durch den AN berücksichtigt werden. Die
erforderlichen Unterlagen mit Angaben zu Art, Zeitpunkt
und Aufstellort des Geräts sind mindestens zwei Wochen
vor Einsatztermin beim Luftamt Südbayern einzureichen.
Aufwand und Kosten hierfür sind in die Positionen
einzurechnen.
Wird Großgerät eingesetzt, welches in die
Sicherheitszone der Anflugfläche hineinragt, muss
sichergestellt sein, dass die Sicherheitszone innerhalb
von maximal 15 Minuten durch Abdrehen oder Einfahren
des Großgerätes freigemacht wird.
Bei Meldung eines Hubschrauberanflugs wird durch die
Sicherheitszentrale des MRI ein direkter Kontakt mit
dem Kranführer aufgenommen und für den Zeitraum des
Hubschraubereinsatzes aufrechterhalten. Durch den AN
ist für den Kranführer ein betriebsbereites
Mobiltelefon vorzuhalten, dessen Nummer der
Sicherheitszentrale zur Kontaktaufnahme weitergegeben
werden kann.
Grundsätzlich ist Großgerät, welches über die
Traufhöhen der umliegenden Gebäude hinausragt und in
die Höhenstaffelung der Abflugfläche Neigung 4,5% zzgl.
30cm Sicherheit nach unten eingreift mit einer
Tages-/Nachtkennzeichnung gemäß Auflagen des Luftamtes
Südbayern auszustatten (z. B. Befeuerung, Warntafeln,
Beflaggung etc. abhängig von eingesetztem Gerät).
Auch für diese Maßnahmen sind Aufwand und Kosten je
nach Wahl des Arbeitsgerätes des AN in die Positionen
einzurechnen.
Siehe hierzu Plananlage:
P3_553_A_LP_03 Lageplan/Schnitt Hubschrauberüberflug
Winddruck- und -soglasten
Aufgrund der geringen Überflughöhe des Hubschraubers
über das Gebäude ist mit wirksamen Winddruck- und
-Soglasten bis zu 1 KN/m2 zu rechnen. Lose bzw.
unbeschwerte Materiallagerungen auf dem Dach sind unter
diesem Gesichtspunkt zu vermeiden.
1.14 Gebäudebeschreibung
Nutzung
Forschungsgebäude mit Computer-Büros, Einzelbüros und
Aufenthalts- und Besprechungsräumen,
mit ca. 142 Arbeitsplätzen und zusätzlicher temporärer
Belegung im öffentlichen Bereich im EG in ähnlichem
Umfang.
Baukörper
4-geschossiger Baukörper mit nord- und südseitig
zurückspringendem Sockelgeschoss, sowie zurückgesetzter
Technikzentrale im 4. OG (Staffelgeschoss), Sockel im
Osten auf ein 2-geschossiges Volumen erweitert,
Geschossebenen als Dreibund mit zentralem Lichthof ab
1. OG bis ins 4. OG.
Der Baukörper schließt westlich an die
Stahlbeton-Außenwand des benachbarten MS-Gebäudes an.
Gebäudeorganisation
UG: Technikzentralen, Ver- und Entsorgungsräume,
Trafostation mit NS- und MS-Schaltanlagenräumen,
Einbringschacht
EG: Zentraler Eingangsbereich mit Kommunikationsbereich
und Seminarbereich, Büroräume, Visualisierungsstudio,
1.-3. OG: Computerbüros und Besprechungsräume
4.OG: Technikzentralen, Kälteanlagen im Rücksprung auf
dem Flachdach.
Die vertikale technische Installation erfolgt über ein
Zentralschachtsystem.
Die vertikale Erschließung über ein zentrales
Treppenhaus. Die zweite vertikale Erschließung befindet
sich im angrenzenden MS-Gebäude und ist durch Übergänge
in der Gebäudetrennwand erreichbar.
Bauart und -konstruktion
Stahlbetonskelettbau mit unterzugslosen Flachdecken,
punktgestützt auf Stützen sowie tragenden Innenwänden
der Erschließungskerne und partiell auf Außenwänden,
Treppenläufe als Beton-Fertigteile,
Untergeschosskonstruktion als "weiße Wanne" aus
Stahlbeton, aufgrund des gemäß Bodengutachten
anstehenden Grundwassers, mitzusätzliche außenliegender
Abdichtung,
Gründung über eine ca. 80 cm starke Stahlbetonplatte,
auf zwei Gründungsniveaus.
Innenausbau in Leichtbauweise aus Gipskartonwänden mit
ergänzenden Systemglastrennwänden in Fluren und
Besprechungsräumen.
Fassaden
Zurückspringendes Sockelgeschoss mit vorgehängter
Putzfassade auf Trägerplatten,
Hauptbaukörper mit vertikal strukturierten
Keramikplatten und horizontalen Bändern aus
Fensterelementen mit in die Vorhangfassade integrierten
Raffstoreanlagen,
Technikzentrale im 4. Obergeschoss mit vorgehängter
Blechpaneelverkleidung, südlich zusätzlich mit
Photovoltaik-Elemente, mit Schallschutzwand im
nördlichen Bereich des Technikgeschosses aus
Schalldämmlamellen auf Unterkonstruktion
Dächer
Dachflächen über 1., 3. und 4. OG: bituminöse
Warmdachkonstruktion mit Betonplatten- und
Kiesdachaufbau bzw. extensiver Dachbegrünung und
Grüninseln.
Gebäudekenndaten
Gebäudeklasse: Sonderbau
Vollgeschosse: 4+Terrassengeschoss
Gebäudehöhe: 21,32 m
Grundstücksgröße Baufeld: ca. 1.750m2
Grundfläche Neubau: 1.579 m2
Geschossfläche Neubau: 6.955 m2
Außenwandhöhe Gebäude: 16,62 m.
Höhenverhältnisse
0,00 m entspricht 524,80 m ü NN = Höhenbezugspunkt
-0,15 m entspricht 524,65 m ü NN = OK RFB EG
-4,93 m entspricht 519,87 m ü NN = OK RFB Bodenplatte
UG höhere Lage
-5,68 m entspricht 519,12 m ü NN = OK RFB Bodenplatte
UG tiefere Lage (Bereich Doppelboden)
Geschosshöhen OKRFB - UKRD
* 4,48/5,23 m Untergeschoss
* 3,69 m Erdgeschoss (4,20 Bereich Doppelboden
Visualisierungsstudio)
* 3,65 m 1. Obergeschoss
* 3,65 m 2. Obergeschoss
* 3,73 m 3. Obergeschoss
* 4,48 m 4. Obergeschoss
1.15 Besichtigung des Baufeldes
Eine Besichtigung des Baufeldes und der beschriebenen
Zufahrtsituationen vor Angebotsabgabe wird dringend
empfohlen.
Ende der Baubeschreibung und Angaben zur Baustelle
1. Baubeschreibung, Angaben zur Baustelle und
2. Pläne und sonstige Anlagen 2. Pläne und sonstige Anlagen
Dem LV liegen folgende Pläne und/oder Unterlagen (pdf)
bei, die als zusätzliche Erläuterung der Leistung
dienen. Die Pläne/Unterlagen sind verbindlich bei der
Angebotskalkulation zu berücksichtigen!
2.1. BAUSTELLENEINRICHTUNG/ANGABEN HUBSCHRAUBERBETRIEB
Übersichtspläne
P6_553_A_LP BE 10-1 ZDMG Lageplan
Baustelleneinrichtung Phase 1
P6_553_A_LP BE 10-2 ZDMG Lageplan
Baustelleneinrichtung Phase 2
P3_553_A_LP_03 Lageplan, Schnitt Hubschrauberüberflug
2.2. HOCHBAUPLANUNG
Grundrisse
P5_553_A_GR_U1 Grundriss Untergeschoss
P5_553_A_GR_00 Grundriss Erdgeschoss
P5_553_A_GR_01 Grundriss 1. Obergeschoss
P5_553_A_GR_02 Grundriss 2. Obergeschoss
P5_553_A_GR_03 Grundriss 3. Obergeschoss
P5_553_A_GR_04 Grundriss 4. Obergeschoss
P5_553_A_GR_DA Grundriss Dachaufsicht
Schnitte
P5_553_A_SC_AA Schnitt A-A
P5_553_A_SC_BB Schnitt B-B
P5_553_A_SC_CC Schnitt C-C
P5_553_A_SC_DD Schnitt D-D
Ansichten
P5_553_A_AN_01 Ansicht Nord
P5_553_A_AN_02 Ansicht Ost
P5_553_A_AN_03 Ansicht Süd
Übersichten Fassadensteuerung
P5_553_A_UE_0400 Übersicht Fassadensteuerung EG
P5_553_A_UE_0401 Übersicht Fassadensteuerung OG1
P5_553_A_UE_0402 Übersicht Fassadensteuerung OG2
P5_553_A_UE_0403 Übersicht Fassadensteuerung OG3
P5_553_A_UE_0404 Übersicht Fassadensteuerung OG4
P5_553_A_UE_0405 Übersicht Fassadensteuerung
Dachaufsicht
Bereichspläne
P5_553_A_BP_0401 Fassadenschnitt Nord
P5_553_A_BP_0402 Fassadenschnitt Ost
P5_553_A_BP_0403 Fassadenschnitt Süd
P5_553_A_BP_0404 Dachoberlicht ü. OG1 FA 4.1 und FA 4.2
P5_553_A_BP_0405 Dachoberlicht ü. OG4 FA 3.1
P5_553_A_BP_0406 Lärmschutzwand OG4
Detailpläne Fassade
P5_553_A_DT_0401 Fassade Plattenformate Keramik
P5_553_A_DT_0402 Fassade OG 1-3 Nord Anschluss Keramik
an MSG
P5_553_A_DT_0403 Fassade OG 1-3 Süd Anschluss Keramik
an MSG
P5_553_A_DT_0404 Fassade EG/OG1 Vertikalschnitt
Nord/Süd vor Brandwand MSG
P5_553_A_DT_0405 Fassade OG 1-3 Nord Keramikecke,
OG 1-2 Übergang Keramik-Putz
P5_553_A_DT_0406 Fassade OG 1-3 Süd Keramikecke,
OG 1-2 Übergang Keramik-Putz
P5_553_A_DT_0407 Fassade Attika OG3 Keramikfassade
P5_553_A_DT_0408 Fassade Attika über OG3
Notentwässerung EBT 3
P5_553_A_DT_0409 Fassade Gartenwasseranschluss durch
Keramikf EBT 4.1
P5_553_A_DT_0410 Fassade OG 1-3 horizontale Brandsperre
Keramikfassade
P5_553_A_DT_0411 Fassade EG Nord Anschluss Putz an
MS-Gebäude
P5_553_A_DT_0412 Fassade EG Süd Anschluss Putz an
MS-Gebäude
P5_553_A_DT_0413 Fassade EG Süd Putz Sockel /
Deckensprung und EBT 4.2
P5_553_A_DT_0414 Fassade Attika OG2 Ost Notentwässerung
Speier
P5_553_A_DT_0415 Fassade Attika über OG 2 Nord
P5_553_A_DT_0416 Fassade Attika OG2 Ecke zu Keramik
P5_553_A_DT_0421 Fassade EG Nord PR-Fassade Büro
Vertikal
P5_553_A_DT_0422 Fassade EG Nord PR-Fassade Büro
Ansicht von innen
P5_553_A_DT_0423 Fassade EG Nord PR-Fassade Büro
Horizontal
P5_553_A_DT_0424 Fassade EG Nord PR-Fassade Büro
Horizontal Trennwandanschl. WV1.1
P5_553_A_DT_0425 Fassade EG Nord Löschwassereinspeisung
Vertikal
P5_553_A_DT_0426 Fassade EG Nord Löschwassereinspeisung
Horizontal
P5_553_A_DT_0427 Fassade EG Nord Nebeneingang Vertikal
P5_553_A_DT_0428 Fassade EG Nord PT1.3 Vertikal
P5_553_A_DT_0429 Fassade EG Nord Notausgang OT1.2
Horizontal / Paneel Typ PT1.3
P5_553_A_DT_0430 Fassade EG Nord Haupteingang OT1.1,
Vertikal
P5_553_A_DT_0431 Fassade EG Nord Haupteingang
OT1.1-innen, Vertikal
P5_553_A_DT_0432 Fassade EG Nord Haupteingang OT1.1,
Horizontal
P5_553_A_DT_0433 Fassade EG Nord PR-Fassade
Kommunikation Vertikal
P5_553_A_DT_0434 Fassade EG Nord PR-Fassade
Kommunikation Horizontal / Ganzglasecke
P5_553_A_DT_0435 Fassade EG Ost PR-Fassade
Kommunikation Tür Vertikal
P5_553_A_DT_0436 Fassade EG Ost PR-Fassade Kommunik. /
Seminar Tür Horizontal
P5_553_A_DT_0437 Fassade EG Ost PR-Fassade Seminar
Vertikal
P5_553_A_DT_0438 Fassade EG Süd PR FA 2.2 mit OT2.1
vertikal ü. Einbringschacht
P5_553_A_DT_0440 Fassade EG Süd PR-Fassade Süd,
Horizontal, Trennwandanschl. WV1.2
P5_553_A_DT_0441 Fassade OG 1-3 Nord / OG 1+2 Süd PR
Fassade Büro Vertikal
P5_553_A_DT_0442 Fassade OG2 Süd PR-Fassade Büro
Vertikal
P5_553_A_DT_0443 Fassade OG 1-3 Nord/Süd PR Fass. Büro
Horizontal Trennwandanschl. WV1.1 und WV3.1
P5_553_A_DT_0444 Fassade OG 2 Süd PR-Fassade
Trennwandanschl. WV1.2 und WV3.2
P5_553_A_DT_0445 Fassade OG 1 Ost PR-Fassade Vertikal
P5_553_A_DT_0446 Fassade OG 1 Ost PR-Fassade Horizontal
P5_553_A_DT_0447 Fassade OG 2 Ost PR-Fassade Vertikal 1
P5_553_A_DT_0448 Fassade OG 2 Ost PR-Fassade Vertikal 2
P5_553_A_DT_0449 Fassade OG 2 Ost PR-Fassade Horizontal
P5_553_A_DT_0460 Fassade OG 4 FA 7.1 Technikzentrale
mit PV-Anlage
P5_553_A_DT_0461 Fassade OG 4 Attika Technikzentrale
tieferliegende Dachfläche
P5_553_A_DT_0462 Fassade OG 4 West Lamellenfassade auf
Dach MSG
P5_553_A_DT_0463 Fassade OG 4 Süd Anschluss
Technikzentrale an MSG
P5_553_A_DT_0464 Fassade OG 4 Nord TZ Stahlblechtür
OT1.4
P5_553_A_DT_0465 Fassade OG 4 Ost TZ Stahlblechtür
OT1.5
P5_553_A_DT_0466 Fassade OG 4 Steigleiter 1, Zustieg
Dach über OG4
P5_553_A_DT_0467 Fassade OG 4 Steigleiter 2, Zustieg
abgesenkte Dachfläche
P5_553_A_DT_0468 Fassade OG 4 Attika über Keramik an
Fassadensprung Achsen A-B
P5_553_A_DT_0470 Fassade OG 4 EBT 1.1-1.4
Wetterschutzlamellen Vertikal
P5_553_A_DT_0471 Fassade OG 4 EBT 1.1
Wetterschutzlamellen Horizontal
P5_553_A_DT_0472 Fassade OG 4 EBT 1.2
Wetterschutzlamellen Horizontal
P5_553_A_DT_0473 Fassade OG 4 EBT 1.3
Wetterschutzlamellen Horizontal
P5_553_A_DT_0474 Fassade OG 4 EBT 1.4
Wetterschutzlamellen Horizontal
P5_553_A_DT_0475 Fassade OG 4 EBT 1.5
Wetterschutzlamellen Vertikal
P5_553_A_DT_0476 Fassade OG 4 EBT 1.5
Wetterschutzlamellen Horizontal
P5_553_A_DT_0477 Fassade OG 4 EBT 5 Wetterstation
Sonnenschutz
P5_553_A_DT_0478 Fassade OG 4 Attika zu MSG
P5_553_A_DT_0479 Fassade OG 4 Attika zu MSG über OG4
P5_553_A_DT_0481 Fassade Türen UG OT1.4 Stahlblechtür
o.A. Blockzarge vor Leibung
P5_553_A_DT_0482 Fassade Türen UG OT1.5-OT1.7
Stahlblechtür o.A./fhs/fbs Blockzarge in Porenbeton
P5_553_A_DT_0483 Fassade Türen UG OT1.8 Stahlblechtür
mit Blockzarge fbs(F90), Offenhaltung Gangflg.
Detailpläne Boden
P5_553_A_DT_0484 Fassade Türen UG OT1.9 Trafotüren
P5_553_A_DT_0485 Fassade UG Druckentlastung 3 (OT3.1)
vertikal, FA 10.1 und FA 10.2
P5_553_A_DT_0486 Fassade UG Flankendämmung
Einbringschacht
P5_553_A_DT_0487 Fassade UG Entrauchung 1 und 4 (OT
2.6), Druckentlastung 2 (OT 3.1) vertikal
P5_553_A_DT_0488 Fassade UG Entrauchung 1 und 4 (OT
2.6), Druckentlastung 2 (OT 3.1) horizontal
P5_553_A_DT_0489 Fassade UG Entrauchung 2 und 3 (OT
2.7), Druckentlastung 1 (OT 3.2) vertikal
P5_553_A_DT_0490 Fassade UG Entrauchung 2 und 3 (OT
2.7), Druckentlastung 1 (OT 3.2) horizontal
Detailpläne Geländer
P5_553_A_DT_0501 Attika Geländer über OG3 Grundriss +
Übersicht Elemente
P5_553_A_DT_0502 Attika Geländer über OG3 Details
P5_553_A_DT_0503 Geländer über OG2 Grundriss Terrasse
Nord + Übers. 1 Elemente
P5_553_A_DT_0504 Geländer über OG2 Grundriss Terrasse
Süd + Übers. 2 Elemente
P5_553_A_DT_0505 Geländer über OG2 Details
Attikageländer
P5_553_A_DT_0506 Geländer über OG2 Details Geländer
Oberlicht
P5_553_A_DT_0507 Geländer Dachoberlicht Lichthof
P5_553_A_DT_0508 Geländer Dachoberlicht Lichthof
Übersicht Elemente
P5_553_A_DT_0509 Attika Geländer Steigleiter 1+2
P5_553_A_DT_0510 Attika Geländer Steigleiter 1+2
Details
Sonstiges:
FB 412.H Baustellenausweis_Vorlage
Ende der Pläne und sonstigen Anlagen
2. Pläne und sonstige Anlagen
01 FASSADENARBEITEN
01
FASSADENARBEITEN
1.1 Technische Angaben - Fassadenarbeiten 1.1 Technische Angaben - Fassadenarbeiten
1.1.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte
Die Ausführung der Fassadenkonstruktionen erfolgt in
folgenden - zum Teil parallelen - Arbeitsabschnitten:
1. Arbeitsabschnitt:
Aufmaß Rohbau, schnellstmögliche Vorlage Muster aller
Fassadenkonstruktionen (Metall, Keramik, Putz,
Verglasung), Erstellen der Werkstatt- und
Montageplanung, Anfertigen der statischen Nachweise und
Materialbestellung,
2. Arbeitsabschnitt:
Baustelleneinrichtung, Aufstellen Gerüste
Hauptbaukörper Erdgeschoss bis 3. Obergeschoss sowie
freistehendes Gerüst an Erweiterungsbaukörper Ost
EG-1.OG; Aufstellen Gerüst mit flächiger oberster
Arbeitsebene im Lichthof sowie Rollgerüst im Raum
Kommunikation EG;
Montage Winkel für Geländer an allen Attiken;
Montage Stahlfüße für Lärmschutz-Wand 4. Obergeschoss;
Aufbau Gerüste auf Dachfläche im 4. Obergeschoss,
Montage der Oberlichtkonstruktion im Lichthof über 4.
Obergeschoss,
danach erfolgt bauseitig die Abdichtung Flachdach mit
Begrünung über 4. Obergeschoss;
3. Arbeitsabschnitt:
Montage der Pfosten-Riegel-Fassaden- und Türelemente
Erdgeschoss bis 3. Obergeschoss sowie der
Keramikfassaden 1.-3. Obergeschoss,
Montage der Metallblechfassade 4. Obergeschoss mit
Einsatzelementen,
mit Fertigstellungs-Ziel "Gesamtgebäude
witterungsdicht";
Montage aller Absturzsicherungen;
Abbau Gerüste 4. Obergeschoss;
anschließend erfolgt bauseitig die Abdichtung Flachdach
mit Begrünung über 3. Obergeschoss;
4. Arbeitsschritt
Fertigstellung der Metall- und
Keramik-Fassadenkonstruktionen am Hauptbaukörper
einschl. Raffstore-Anlagen,
Fertigstellung der Konstruktionen je Einzelfassade (mit
nachgezogener Montage letzte Reihe der
Keramikfassaden-Bänder über den Flachdächern) sowie
Reinigung;
Montage Kassettenfüllung und Lamellenbekleidung
Lärmschutz-Wand 4. Obergeschoss;
Anschließend Abbau der Gerüste (komplette Nord- und
Südfassade sowie Ostfassade 2. und 3. OG) je
Einzelfassade (die Reihenfolge ist mit der
Objektüberwachung abzustimmen).
Abbau Bauaufzug und Absetzbühnen Südseite;
parallel dazu Ausbau der provisorischen Bautüren und
Verschließen der Fassaden-Konstruktionen
5. Arbeitsschritt
Aufbau freistehende Gerüste Erd- und 1. Obergeschoss an
Nord-, Ost- und Südfassade des Erweiterungsbaukörpers
Ost und Erdgeschoss Nord- und Südseite an
Hauptbaukörper; Fertigstellung der vorgehängten
Putzfassaden und der abgehängten Decken.
Die Funktionsfähigkeit der Öffnungseinrichtungen und
Raffstore-Anlagen ist mit Baustrom zu testen und zu
dokumentieren. Anschließend Abbau der freistehenden
Gerüste.
6. Arbeitsschritt
Montagen der innenliegenden Blendschutz- und
Verdunkelungsanlagen - nach Fertigstellung der
vertraglichen Hauptleistung. Die Funktionsfähigkeit der
Blendschutz und Verdunklungsanlagen ist mit Baustrom zu
testen und zu dokumentieren.
7. Arbeitsschritt
Gewerkeübergreifende Inbetriebnahmen der vom AN
erstellten Anlage und Anlagenteile zusammen mit der
bauseitigen Elektrofirma und Firma für Mess-, Steuer-
und Regeltechnik nach Fertigstellung der vertraglichen
Hauptleistung
In den jeweiligen Positionen ist der Aufwand für die
notwendigen mehreren Anfahrten aufgrund der vor
beschriebenen Aufgliederung der Arbeitsschritte
enthalten. Die Terminvorgaben zu den jeweiligen
Arbeitsschritten gemäß Formblatt 214. H Vertragsfristen
sind zu beachten.
Die Fertigstellung von Teilleistungen, deren
Überprüfung durch die Objektüberwachung (OÜ) des AG bei
weiterem Arbeitsfortschritt nicht mehr möglich sein
wird, da diese durch weitere Schichten verdeckt werden
oder nach Abbau von Gerüsten nicht mehr zugänglich
sind, ist rechtzeitig der OÜ zur Zustandsfeststellung
nach §4 Abs. 10 VOB/B anzuzeigen.
Eine Abnahme der Hauptleistung ist frühestens nach
Anbringung der inneren Blendschutz- und
Verdunkelungsanlagen, kompletter Inbetriebnahme der
Anlagen, der Beseitigung von Schutzfolien und Reinigung
der Elemente möglich.
1.1.2 Toleranzen/ Vermessung
Der AN hat die Vermessungsarbeiten für die Ausführung
seiner Vertragsleistung - ausgehend von den vom AG
vorgegebenen Hauptachsen und Höhen -
eigenverantwortlich durchzuführen. Grundlage der
einzuhaltenden Toleranzen sind die AG-seitig
übergebenen Fassaden-Achsen und Höhenpunkte zusammen
mit dem planmäßigen Achsraster sowie die Vermaßungen in
den Ausführungsplänen der Architekten zu diesen.
Folgende Maßtoleranzen sind vom AN Metallbau - Fassade
unter Berücksichtigung der oben genannten Vorgaben
einzuhalten:
Herstelltoleranzen:
Die Herstelltoleranzen für die Fassadenprofile /
Profile (Stahl und Aluminium) richten sich nach den
Grenzmaßen für Längenmaße gemäß DIN EN ISO 13920,
Tabelle 1, Toleranzklasse A.
Die zulässigen Grenzabmaße für Winkelmaße richten sich
nach DIN EN ISO 13920, Tabelle 2,
Toleranzklasse A;
Die zulässigen Geradheits-, Ebenheits- und
Parallelitätstoleranzen richten sich nach DIN EN ISO
13920, Tabelle 2, Toleranzklasse E.
Montagetoleranzen:
Es werden ergänzend zu DIN 18202, Tabelle 1 und 2
folgende maximal zulässigen Grenzabweichungen
festgelegt:
Grenzabweichungen - Maße im Grund- und Aufriss:
maximale Abweichung zum Planmaß bezogen auf die
nächstgelegene Planachse:
* senkrechte Verblechungen: lotrechte Flucht über alle
Geschosse: maximal +/- 4 mm;
* Riegel: waagrechte Flucht über komplette
Gebäudelänge: maximal +/- 4 mm;
* Metallfassaden: für horizontale und vertikale Fugen:
maximal +/- 2 mm;
* Keramikfassaden: für horizontale und vertikale Fugen:
maximal +/- 2 mm;
* Putzfassaden: für horizontale und vertikale Fugen:
maximal +/- 2 mm.
Die Vorderkanten der Pfosten-Riegel Konstruktionen sind
in Grund- und Aufriss flucht- und lotrecht auszuführen.
Die in den Plänen vorgegebenen Fugen zwischen den
Pfosten-Riegel Konstruktionen sowie den Keramik- und
Putzfassaden sind flucht- und lotrecht auszubilden.
Der AN muss weitgehend nach theoretischen Maßen
fertigen. Alle inneren Anschlussbleche müssen später
auf der Baustelle aufgemessen werden und dann
entsprechend gefertigt werden. In der Montageplanung
sind durch den AN die Toleranzvorgaben für den Rohbau
als Maximal-/Minimalwerte einzuplanen und die
notwendigen Ausgleichsmaßnahmen vorzuhalten. Dies gilt
ebenso für Bewegungen bzw. Verformungen der
Fassadenelemente aufgrund von Last-, Temperatur- sowie
sonstigen Witterungseinflüssen.
Die vertraglich vereinbarten Toleranzen werden nicht
durch die Ausführung von Gebäude- oder Bauteilen in
mehreren Arbeitsabschnitten verändert oder außer Kraft
gesetzt. Die planmäßigen Maße von den Höhenpunkten oder
Fassaden-Achsen je Bauteil und Geschoss gelten in jedem
Fall.
Die Überprüfung der Maßtoleranzen im Grund- und Aufriss
erfolgt von der nächstgelegenen Hauptachse/Höhenpunkt
zum jeweiligen Einbauort.
Die Ebenheit von Bauteilen wird mit Stichmaßen und
mittels geeichter Messlatte und Messkeil überprüft.
1.1.3 Einmessung/ Maße
Der AN hat für die zu erbringenden Montageplanungen -
vor der Ausführung - alle Maße auf der Baustelle -
soweit möglich - eigenverantwortlich zu ermitteln.
Bauseits werden folgende Hauptachsen sowie
Höhenfestpunkte eingerichtet:
- 1 Stück Fassaden-Achse, horizontal umlaufend im
Bereich des Erdgeschosses;
- 1 Stück Fassaden-Achse, horizontal umlaufend im
Bereich der Attika, 3. und 4 Obergeschoss;
- 4 Stück Höhenfestpunkte pro Geschoss;
Der AN muss die genaue Lage der Fassaden-Achsen mit der
Objektüberwachung abstimmen und die Hilfskonstruktionen
hierfür montieren. Es ist Leistung des AN, für die
Ausführung der eigenen Leistung die notwendige
Maßvorgaben von den bauseitigen Fassaden-Achsen
(Gebäuderaster) und Höhenfestpunkten zum Einbauort
abzuleiten und zu übertragen.
1.1.4 Arbeiten anderer Unternehmer
Die nachfolgenden Arbeiten finden zeitgleich zu den
Metallbauarbeiten - Fassade statt. Vergütungen für
organisatorisch bedingte Unterbrechungen erfolgen nicht
- dies ist bei der Bildung der Einheitspreise zu
berücksichtigen.
- Rohbauarbeiten 4.OG und innen;
- Dachabdichtungsarbeiten und Dachbegrünung;
- Stahlbauarbeiten Haupttreppenhaus;
- Installationsarbeiten der HLS- und Elektrogewerke
einschließlich Blitzschutz;
- Landschaftsbauarbeiten;
- Allgemeine Ausbauarbeiten;
Der AN ist zur Kooperation mit allen anderen Gewerken
sowie zur rechtzeitigen Abstimmung seiner eigenen
Leistungen mit den Arbeiten der anderen Gewerke
verpflichtet. Die Abstimmungen hierzu müssen
rechtzeitig, insbesondere mit der Objektüberwachung
stattfinden.
1.1.5 Werkstoffe
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe ist zu
gewährleisten, dass keine Kontaktkorrosion und keine
anderen ungünstigen Beeinflussungen entstehen. Es sind
entsprechende Zwischenlagen vorzusehen.
1.1.5.1 Werkstoff Aluminium
Sämtliche Aluminium-Bleche sind mit einer Mindestdicke
von 3 mm, bei Attikablechen von 4 mm vorzusehen sofern
in der Position nichts anderes angegeben ist. Die
Kanten sind zu entgraten und abzufasen. Die Ablängung
hat werkseitig zu erfolgen. Bei sichtbar verbleibenden
Blechen ist eine einheitliche Walzrichtung aus der
gleichen Charge im eingebauten Zustand einzuhalten.
1.1.5.2 Werkstoff Stahl
Verankerungselemente und Befestigungsmittel sind
grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl 1.4301 und mit
Nachweis der entsprechenden bauaufsichtlichen Zulassung
herzustellen. Alle anderen Stahlteile sind - soweit
nicht anders angegeben - feuerverzinkt mit Schichtdicke
mindestens 170 µm auszuführen.
1.1.5.3 Werkstoff Kunststoff
Zur Vermeidung von Kontaktkorrosion - auch zwischen
Metallen und Baukörper - oder Spaltkorrosionen bei
Verschraubungen und sonstigen Spalten auf Grund von
mangelnder Sauerstoffzufuhr, sind Kunststoffbeilagen
mit folgenden Eigenschaften auszuführen:
- feuchtigkeits-, alterungs- und versprödungsbeständig;
- resistent gegenüber Metallen, Kleber;
- dicht an den Oberflächen anliegend und druckfest bei
kraftschlüssigen Verbindungen;
1.1.5.4 Werkstoff Dichtungen
Alle Dichtprofile und Bänder für Verglasungen und
Abdichtungen innerhalb der Konstruktion müssen aus
Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM) hergestellt und
in Form und Härte dem jeweiligen Verwendungszweck
angepasst sein. Der Elastomere-Anteil muss mindestens
50% betragen. Das Material muss ultraviolett-, licht-,
ozon-, witterungs- und alterungsbeständig sein. Ein
hohes Rückstellvermögen der Dichtprofile muss auch über
lange Zeit garantiert sein.
1.1.5.5 Werkstoff Dampfsperr- und Dichtfolien
Die Anschlussdichtbahnen sind aus
Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM) oder
Butylkautschuk mit Mindestdicken von 1,2 mm
auszuführen. Raumseitige Dichtfolie mit
Wasserdampfdiffusionswiderstand ca. 300.000 µ,
außenseitige Dichtfolie mit
Wasserdampfdiffusionswiderstand von ca. 32.000 µ.
Die Klebe- und Anschlussflächen sind von allen
Verschmutzungen zu befreien, Unebenheiten
auszugleichen, staubfrei zu halten und vorzuprimern.
Die Dichtbahn ist mittels anvulkanisiertem Dichtungsfuß
an die Aluminium-Konstruktion dicht anzuschließen und
wasserdicht am Baukörper zu verkleben.
1.1.5.6 Werkstoff Dämmungen
Alle Hohlräume zwischen den Elementen und angrenzenden
Bauteilen sind vollständig mit Kerndämmmineralwolle
satt auszustopfen. Senkrechte Dämmung ist gegen
Abrutschen mechanisch zu sichern. Mineralfaserdämmung
ist nur in hydrophobierter Einstellung zu verwenden.
Bei hinterlüfteten Konstruktionen ist die Oberseite mit
einer Glasvlieskaschierung, Farbton durchgehend
schwarz, auszuführen. Die Dämmung ab einer Breite von
10 cm ist mittels Kunststoffdübeln nach
Herstellerrichtlinien, jedoch mindestens 4 Stück/m2
mechanisch zu sichern und schwarz zu beschichten. An
den Stößen sind die Platten press zu verlegen und ein
Aufwölben dauerhaft zu verhindern. Von der Dämmung ist
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach TRGS 905 und
RAL-Gütezeichen vorzulegen.
1.1.5.7 Werkstoffe Beschläge
Die Beschlagswerkstoffe müssen den zu erwartenden
Belastungen entsprechend ausgebildet, verschleißfrei,
leicht bedienbar und aus Edelstahl, Werkstoffnummer
1.4301 sein. Verzinkte Stahlteile sind nicht gestattet.
Mit Ausnahme der Betätigungsgriffe und teilweise der
Bänder müssen alle Beschlagsteile verdeckt in den
Falzbereichen eingebaut sein. Dreh-, Klapp-, Drehkipp-,
Kippbeschläge sind, wenn nicht anders vermerkt, als
Einhebelbeschlag auszuführen. Es dürfen nur vierseitig
umlaufende Zentralverschlüsse verwendet werden, eine
Verriegelung oben und unten auch auf der Bandseite muss
gewährleistet sein. Die Auslegung der Beschläge ist auf
das Flügelgewicht abzustimmen.
Die Elemente müssen für den Beschlagseinbau werkseitig
vorgerichtet sein, die Beschläge sind in der Position
aufgeführt. Die Beschläge müssen kraftschlüssig mit den
Profilen verbunden sein.
1.1.6 Oberflächenbehandlung
Die Qualitätsrichtlinien der GSB International
(Gütegemeinschaft zur Beschichtung von Bauteilen),
QUALICOAT, QUALINOD oder gleichwertig sind einzuhalten.
Es ist der Nachweis zu führen, dass sowohl der
Lieferant des Beschichtungsmaterials als auch der
Beschichtungsbetrieb eine entsprechende Lizenz haben.
Die Einhaltung der aktuellen Normen, technischen Werte
und die gesundheitliche Unbedenklichkeit sind anhand
von Zertifikaten vorzulegen.
1.1.7 Farbbeschichtung von Aluminiumprofilen und
-blechen
Für farbige Beschichtungen auf Aluminium gilt: es sind
nur Farbbeschichtungen im Pulververfahren als
elektrostatische Einspritzverfahren zugelassen.
Folgende nach GSB (Gütegemeinschaft zur Beschichtung
von Bauteilen) oder gleichwertig geprüfte Lacksysteme
sind zugelassen:
- Polyester-Pulverlack als Einkomponentenlack,
Aushärtung bei ca. 170 bis 200° C, Schichtdicke bei
PE-Pulverlack mindestens 60 bis 80 µm. Der Glanzgrad
ist nach Gardner ISO 2813 angegeben. Für die
Fassaden-Konstruktionen sind folgende Anforderungen zu
berücksichtigen:
- Pfosten-/Riegel-Konstruktionen: hochwetterfest: GSB:
Master oder Qualicoat: Cl 2, Farbton gemäß Position,
Glanzgrad matt 20 - 35, Oberfläche glatt;
- Metallbekleidungen: hochwetterfest: GSB: Master oder
Qualicoat: Cl 2, Farbton gemäß Position, Glanzgrad matt
20 - 35, Oberfläche glatt;
Der Farbton ist in der jeweiligen Position aufgeführt.
Die Farbbeschichtung hat alle Anforderungen in Bezug
auf Dehnbarkeit, Abriebfestigkeit, Elastizität,
Lichtbeständigkeit, Glanzgrad, Farbkonstanz und
Wetterbeständigkeit zu gewährleisten. Die Vorbehandlung
der Aluminiumflächen hat fachgerecht zu erfolgen. Die
Beschichtung darf die Kunststoffbauteile der Profile
und eventuelle Verklebungen nicht angreifen oder
beschädigen.
1.1.8 Farbbeschichtung von Stahlprofilen und -blechen
Stahlteile mit Korrosionsschutz C3 und in sichtbaren
Bereichen mit Duplexbeschichtung:
Vorbehandlung, Reinigung und Beschichtung sind
entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des
Systemherstellers auszuführen. Grundsätzlich sind die
Vorgaben der EN ISO 12944 (in den entsprechenden
Teilen) sowie der EN 55633 bzw. GSB ST 663 oder
gleichwertig einzuhalten und durchzuführen.
- Korrosionsschutz C3 - hoch nach EN ISO 12944;
- Reinigung und Entfettung der Konstruktionsteile;
- Vorbehandlung der Konstruktionsteile;
- Verspachtelung von Schweißporen für durchgehend ebene
Oberflächen;
- 1 Mal Epoxyd - Grundbeschichtung, Schichtdicke
größer/gleich 80 µm;
- 1 Mal Polyester-Deckbeschichtung, Schichtdicke
größer/gleich 80 µm;
Herstellung eines diffusionsdichten Duplex-System
Beschichtungsaufbaus, Gesamtdicke =160 µm.
1.1.9 Elektroinstallation
Folgende elektrotechnischen Geräte sind vom AN in
Betrieb zu nehmen (insoweit in den Positionen nichts
anderes beschrieben ist):
- Öffnungsantriebe für die Türelemente gemäß Zulassung;
- Motorschlösser für Türen sowie Vorrichten und
Einziehen der Verkabelung;
- Motore für Sonnenschutzanlagen mit Steuerung (Taster
bauseits);
- Öffnungsantriebe für Fensterflügel mit Steuerung;
- Öffnungsantriebe für Dach-Oberlicht mit Steuerung;
- Antriebe für Verdunkelungsanlagen mit Steuerung;
Die Leistung umfasst folgende Nebenleistungen:
- Übergabe der Kabelzuglisten für die bauseitige
Installation bis zu den vorgegebenen Schnittstellen;
- Verzug der notwendigen Leitungen von der
Verteilerdose bis zum Tür-, Fenster- bzw.
Fassadenelement bzw. durch die Fassadenprofile
(werkseitiges Vorrichten); am Gerät verschweißte Kabel
sind in mindestens 10 m Länge auszuführen. Die
Funktionsfähigkeit der Öffnungseinrichtung ist mit
Baustrom zu testen und zu dokumentieren. Die Kabel sind
gemäß Kabelliste zu beschriften.
- Auflegen der Stromversorgungs- und
Steuerungsleitungen an den vom AN gelieferten Geräten;
- Inbetriebnahme der vom AN erstellten Anlage und
Anlagenteile zusammen mit der bauseitigen Elektrofirma
und Firma für Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie
Übergabe der Messprotokolle an den AG;
- Mängelbeseitigung bei Störungen;
- Übergabe aller Schema-, Klemm-, Leitungs- und
Verlegepläne, Bedienungs- und Wartungsanleitungen.
1.1.10 Ablauf Werk- und Montageplanung + Bemusterung
Folgende Abläufe sind einzuhalten:
1. Die Übergabe der Ausführungsplanung an den
Auftragnehmer durch die Planungsbüros erfolgt in
digitaler Form als pdf- oder dwg-Dateien (dwg-Dateien
werden nur von M1:100 bis M1:20 Plänen erstellt,
Detailpläne werden nur als pdf-Dateien übergeben)
- nach Auftragsvergabe innerhalb von 1 Kalenderwoche
2. Vorlage der Produktunterlagen und technischen
Datenblätter gemäß beauftragter Leistung durch den
Auftragnehmer und Prüfung der Ausführungsplanung
hinsichtlich Vollständigkeit und Inhalt; Vorlage des
Baufristenplanes; abschließend technische Klärung und
Koordinationsbesprechung mit Auftragnehmer und
Planungs-/ und Objektüberwachungsbüros
- nach Auftragsvergabe innerhalb von 3 Kalenderwochen
3. Vorlage "Paket 1" M+W-Planung durch den
Auftragnehmer bei den zuständigen Planungsbüros zur
Abstimmung.
Paket 1 muss enthalten:
- Leitdetails für alle ausgeschriebenen
Fassadenkonstruktionen
- statische Vorbemessungen für alle Leistungen des
Leistungsverzeichnisses
- Handmuster für alle ausgeschriebenen Leistungen,
Umfang gemäß Position Bemusterung
- nach Auftragsvergabe innerhalb von 8 Kalenderwochen
4. Prüfung des "Paket 1" des AN durch die zuständigen
Planungsbüros hinsichtlich Übereinstimmung mit der
übergebenen Ausführungsplanung
- innerhalb von 2 Kalenderwochen nach Vorlage
5. Überarbeitung der M+W-Planung "Paket 1" durch den
Auftragnehmer hinsichtlich der Hinweise aus der
Abstimmung/Prüfung und finale Vorlage bei den
zuständigen Planungsbüros
- Überarbeitungsfrist 2 Kalenderwochen
6. Vorlage der abgeschlossenen statischen Berechnungen
zusammen mit der von den Planungsbüros geprüften und
vom AN überarbeiteten M+W Planung durch den
Auftragnehmer beim Prüfstatiker
- Prüffrist 4 Kalenderwochen
7. Vorlage "Paket 2" M+W-Planung durch den
Auftragnehmer bei den zuständigen Planungsbüros zur
Abstimmung
Paket 2 muss enthalten:
- komplette M+W-Planung für alle ausgeschriebenen
Fassadenkonstruktionen einschl. Oberlichtern und
Absturzsicherungen
- nach Auftragsvergabe innerhalb von 12 Kalenderwochen
8. Prüfung des "Paket 2" des AN durch die zuständigen
Planungsbüros hinsichtlich Übereinstimmung mit der
übergebenen Ausführungsplanung
- innerhalb von 2 Kalenderwochen nach Vorlage
9. Überarbeitung der M+W-Planung "Paket 2" durch den
Auftragnehmer hinsichtlich der Hinweise aus der
Abstimmung/Prüfung und finale Vorlage bei den
zuständigen Planungsbüros
- Überarbeitungsfrist 2 Kalenderwochen
10. Vorlage "Paket 3" M+W-Planung durch den
Auftragnehmer bei den zuständigen Planungsbüros zur
Abstimmung
Paket 3 muss enthalten:
- Komplettierung der M+W-Planung für alle
ausgeschriebenen Leistungen
- nach Auftragsvergabe innerhalb von 16 Kalenderwochen
11. Prüfung des "Paket 3" des AN durch die zuständigen
Planungsbüros hinsichtlich Übereinstimmung mit der
übergebenen Ausführungsplanung
- innerhalb von 2 Kalenderwochen nach Vorlage
12. Überarbeitung der M+W-Planung "Paket 3" durch den
Auftragnehmer hinsichtlich der Hinweise aus der
Abstimmung/Prüfung und finale Vorlage bei den
zuständigen Planungsbüros
- Überarbeitungsfrist 2 Kalenderwochen
Der jeweils überarbeitete Stand der M+W-Planung ist dem
Auftraggeber gemäß dem in der "Anlage Vertragsfristen
zu Formblatt 214.H" genannten Termin vorzulegen.
Es erfolgt keine Freigabe der Planung durch den
Auftraggeber und/oder die Planungsbüros.
Die vorbeschriebenen Abläufe sind mit ihren Fristen vom
Auftragnehmer in den Bauzeitenplan für seine Leistungen
aufzunehmen und bei der Einhaltung der vertraglichen
Ausführungsfristen einzurechnen.
1.1.11 Abkürzungen
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer
B = Breite
H = Höhe
L = Länge
T = Tiefe
1.1 Technische Angaben - Fassadenarbeiten
01.01 Planung, Bemusterung
01.01
Planung, Bemusterung
01.02 Pfosten-Riegel-Fassaden
01.02
Pfosten-Riegel-Fassaden
01.03 Äußere Sonnenschutzanlagen
01.03
Äußere Sonnenschutzanlagen
01.04 Dach-Oberlichter
01.04
Dach-Oberlichter
01.05 Einsatzelemente in Rohbau
01.05
Einsatzelemente in Rohbau
01.06 Vorgehängte Fassaden mit
Metallbekleidungen
01.06
Vorgehängte Fassaden mit
Metallbekleidungen
01.07 Vorgehängte Fassaden mit
Keramikbekleidungen
01.07
Vorgehängte Fassaden mit
Keramikbekleidungen
01.08 Vorgehängte Fassaden mit
Putzträgerplatten
01.08
Vorgehängte Fassaden mit
Putzträgerplatten
01.09 Metalluntersichten Abhangdecken
01.09
Metalluntersichten Abhangdecken
01.10 Attikaverblechungen
01.10
Attikaverblechungen
01.11 Sockelbekleidungen
01.11
Sockelbekleidungen
01.12 Ergänzende Stahlbau-/Schlosserarbeiten
01.12
Ergänzende Stahlbau-/Schlosserarbeiten
01.13 Innerer Sonnenschutz / Blendschutz /
Verdunkelung
01.13
Innerer Sonnenschutz / Blendschutz /
Verdunkelung
01.14 Innendämmungen
01.14
Innendämmungen
01.15 Reinigung
01.15
Reinigung
01.16 Rückbau Schutzmaßnahmen
01.16
Rückbau Schutzmaßnahmen
01.17 Stundenlohnarbeiten Fassadenbau
01.17
Stundenlohnarbeiten Fassadenbau
02 GERÜSTBAUARBEITEN
02
GERÜSTBAUARBEITEN
2.1 Technische Angaben - Gerüstkonstruktionen
Gliederung der Arbeitsschritte und Ablauf der
W+M-Planung gemäß Einzelbeschreibung 1.1 Technische
Angaben Fassade allgemein.
2.1.1 Nutzungsanforderungen
Die nachfolgend beschriebenen Gerüste sind allen am Bau
Beteiligen zur Verfügung zu stellen.
Die Nutzungsdauer geht teils über die der
Fassadenarbeiten hinaus.
Die Einrüstung der Hauptfassadenflächen an Nord-, Ost-
und Südseite, 1. -3. Obergeschoss, dient der Montage
der vorgehängten Fassade mit Keramikbekleidungen sowie
zur Sicherung der Arbeiten auf der Dachfläche über 3.
Obergeschoss.
Für die Erstellung der vorgehängten Putzfassade im EG
an Nord- und Südseite unterhalb der Rücksprungs unter
der Keramikfassade ist nach Abbau des vorgenannten
Gerüstes ein freistehendes Gerüst zu errichten.
Die Einrüstung der Fassaden mit vorgehängter
Putzfassade am östlich auskragenden Bauteil im EG und
1. OG (Nord-, Ost und Südseite) erfolgt ebenfalls ohne
Verankerung im Baukörper. Das Gerüst dient außer für
die Montage der vorgehängten Fassade auch der Sicherung
der Arbeiten auf der Dachfläche über 1. Obergeschoss.
Für die Anbringung der vorgehängten Metallfassade an
der Technikzentrale im 4. Obergeschoss und zur
Sicherung der Arbeiten auf der darüberliegenden
Dachfläche ist nachgezogen - nach erster Abdichtung der
Aufstellfläche (Dachfläche über 3. OG) - ein
freistehendes Gerüst zu errichten und nach
Fertigstellung der Arbeiten auch in einem separaten
Arbeitsschritt wieder abzubauen, um die Dachdämm- und
abdichtungsarbeiten über 3. OG zu ermöglichen.
Auf der Südseite des Gebäudes ist ein Fassadenaufzug
mit Absetzbühnen zu den Geschossen EG bis 3. OG
anzubringen.
Treppentürme bis auf die Dachfläche über 3. OG werden
an der nord- und südseitigen Fassade angebracht,
zusätzlich an der Ostseite bis auf die Dachfläche über
1. OG, sowie auf der Dachfläche über 3. OG zur
Dachfläche über 4. OG.
Im Bereich der Gebäudezugänge sind zur Herstellung der
Fassadenbekleidungen in diesen Bereichen temporär
kleinteilige Gerüstergänzungen erforderlich.
Ebenso im Bereich des Einbringschachtes auf der
Gebäudesüdseite.
Im Gebäude ist im Lichthof für die Montage des
Dachoberlichts (Stahlkonstruktion mit
Glas-Aufsatzkonstruktion) ein Gerüst mit vollflächiger
oberster Arbeitsebene aufzustellen und nach Beendigung
der Arbeiten wieder abzubauen.
Die unteren Ebenen des Gerüstes werden in diesem
Arbeitsschritt nicht für Arbeiten benutzt.
Das Gerüst ist auf der Rohdecke aufzustellen und
abhängig von der Statik des AN und den anfallenden
Gerüstlasten bis ins UG durchzustützen.
Für die weiteren Ausbauarbeiten im Lichthof
(Trockenbau, Maler, Haustechnik und Glastrennwände) ist
ein dann ein freistehendes Gerüst zu errichten, bei
welchem alle Arbeitsebenen genutzt werden.
Das Gerüst ist als Leichtgerüst auszubilden. Es ist auf
fertigen Estrichflächen (Zementestrich auf
Trittschalldämmung) mit entsprechenden lastverteilenden
Konstruktionen zu errichten.
Für die Arbeiten im Bereich der Oberlichter über dem
Raum Kommunikation im EG/1.OG sind Rollgerüste
einzusetzen, die für die verschiedenen Arbeitsschritte
auf- und wieder abzubauen sind.
Innenseitige Belagverbreiterungen und innerer
Seitenschutz sind mit Arbeitsfortschritt der
Fassadenarbeiten auf- und abzubauen, so dass jederzeit
die Forderungen der Unfallverhütungsvorschriften
erfüllt werden.
Die Veränderungen am Gerüst sind der Objektüberwachung
des AG anzuzeigen.
In der Ausschreibung wird davon ausgegangen, dass in
den Bereichen mit vorgehängter hinterlüfteter Fassade
und der Pfosten-Riegel-Konstruktionen im Zuge des
schrittweisen Einbaus üblicherweise ein einmaliger Auf-
und Abbau von Innenkonsolen, sowie ein einmaliger Auf-
und Abbau einen Innenseitenschutzes zusammen mit den
zugehörigen Vorhaltezeiten erforderlich werden. Über
dieses normale Maß hinaus gehende Leistungen liegen im
Verantwortungsbereich des Auftragnehmers und werden
nicht gesondert vergütet.
Umbauarbeiten am Gerüst (z. B. Umankern, Demontieren
von Innengeländern, Konsolen und weiteren
Sonderkonstruktionen) dürfen nur durch den fachlich
qualifizierten Gerüstersteller erfolgen.
Der Aufwand für die Begleitung der Fassadenarbeiten
durch qualifiziertes Gerüst-Personal sowie der Aufwand
für die zeitversetzte Ausführung der vorbeschriebenen
einzelnen Arbeitsabschnitte ist in die
Leistungspositionen einzurechnen.
Ein Aufwand für gesonderte Anfahrten und evtl.
mehrfache Baustelleneinrichtung wird nicht vergütet.
Die Befestigungen sind auf die Fassadenkonstruktionen
anzupassen. Bei Befestigung am Bauwerk ist von einem
unregelmäßigen Verankerungsraster auszugehen.
Eingänge und Einbringöffnungen sind im vollen
Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage
freizuhalten. Metallgerüste sind gegen statische
Aufladung zu erden.
Die Gerüste auf der Ostseite im 2. und 3. OG oberhalb
des östlich auskragenden Bauteils dürfen nur bedingt
auf der Dachfläche abgelastet werden und sind daher auf
Weitspannträgern abzulasten. Aufgrund der großen frei
zu überbrückenden Strecke von insgesamt bis zu 25 m
sind Sonderkonstruktionen zur Ablastung erforderlich.
Eine Ablastung auf der Dachfläche ist nur unter
Berücksichtigung der maximalen Belastbarkeit der Decke
von 5,0 kN/m2 möglich.
Über dem Einbringschacht ins UG auf der Gebäudesüdseite
ist zur Einbringung von größeren Bauteilen der
haustechnischen Anlagen eine weitere Überbrückung in
Höhe von ca. 6m über Gelände erforderlich.
Als Witterungsschutz (gegen Sonneneinstrahlung) sind
insbesondere für die süd- und ostseitigen Putzflächen
Kunststofffolien während der Putzarbeiten anzubringen.
2.1.2 Gerüstkennzeichnung
Alle Gerüste sind am Beginn jedes Leiteraufstiegs mit
fest montierten, witterungsbeständigen Schildern gemäß
Betriebssicherheitsverordnung zu kennzeichnen.
Die Kennzeichnungen müssen folgende Daten enthalten:
- ausführende Firma / Gerüstersteller mit Anschrift,
Telefon- und E-Mail-Kontaktdaten
- Gerüstbauart nach entsprechender DIN EN, DIN bzw. EN
-Norm
- Lastklasse
- Breitenklasse
- flächenbezogenes Nutzgewicht in kg/m2
- Angaben über evtl. Verwendungsbeschränkungen und
ggf. Warnhinweise
- Datum der Gerüstfreigabe
2.1.3 Benutzungsfreigabe
Der AN hat nach Fertigstellung der einzelnen
Gerüste/Gerüstabschnitte unverzüglich eine schriftliche
Freigabe zur Benutzung an den AG zu senden. Noch nicht
zur Benutzung durch Dritte freigegebene Gerüste sind
vom AN wirksam zu sperren und entsprechend zu
kennzeichnen.
2.1.4 Übergänge
Der AN hat zu gewährleisten, dass sämtliche Übergänge
bestimmungsgemäß und sicher benutzt werden können und
entsprechend dem Gerüst mit der jeweils höheren
Belastungsklasse ausgeführt werden.
2.1.5 Verankerungen
Der AN hat zu gewährleisten, dass die Befestigung der
Verankerung im Einzelfall zur erforderlichen
Lastabtragung geeignet ist. Zusätzlich sind die
Verankerungen derart zu wählen, dass die
Verankerungstechnik und das Verschließen der
Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des
Bauelementes (einschließlich Fassadenverkleidungen /
Verblendungen) abgestimmt ist.
Als Befestigungsuntergrund ist Stahlbeton mindestens
der Stärke 25cm anzutreffen.
Der Ausgleich von Ebenheitsabweichungen des Untergrunds
bis +/- 50 mm ist einzukalkulieren, ebenso alle
Forderungen, die sich aus der bauaufsichtlichen
Zulassung der Verankerungselemente ergeben.
Beim Gerüstabbau sind die Gerüstankerlöcher
materialgerecht zu verschließen.
Für den AG sind Dauergerüstanker aufgrund der
ausgeschriebenen Fassadenkonstruktion nicht
erforderlich.
Dem AN wird die Option eingeräumt auf die
Fassadenkonstruktionen abgestimmte Dauergerüstanker zur
eigenen Leistungssteigerung zu verwenden. Die Kosten
für die Dauergerüstanker werden nicht gesondert
vergütet und sind vom AN bei Verwendung in die
Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren.
Ein Umankern wird nur vergütet, wenn dieses zur
Koordination mit anderen Gewerken erforderlich ist. Die
Erfordernis eines Umankerns im Zusammenhang mit dem
Baufortschritt der Fassadenarbeiten ist abhängig von
der Fassaden- und Gerüstplanung des AN und damit
außerhalb des Einflußbereiches des AG. Hierin
begründetes Umankern wird nicht gesondert vergütet. Der
Aufwand ist in die jeweiligen Leistungspositionen
einzukalkulieren.
2.1.6 Gerüstabbau
Der Beginn des Gerüstabbaus hat in einer Frist von 5
Werktagen nach Freimeldung durch den AG zu erfolgen.
2.1.7 Überwachung/Prüfung/Nachweise
Für sämtliche Gerüste sind folgende Nachweise zu
erbringen:
- Typengenehmigungen / Zulassungen
Gerüstbereiche, die nicht dem Aufbau- und
Verwendungszweck entsprechen, müssen statisch
nachgewiesen werden.
2.1.8. Gebrauchsüberlassung
Beginn der Gebrauchsüberlassung ist die
Gesamtfertigstellung im Zusammenhang mit der Vorlage
einer schriftlichen Freigabe für die einzelnen Gerüste
durch den AN. Die Gebrauchsüberlassung endet mit dem
Tag der Gerüstabmeldung durch den AG.
Die Abmeldungen von Teilabschnitten haben unmittelbar
entsprechend dem Arbeitsfortschritt durch den AN zu
erfolgen.
2.1.9 Abrechnung
Generell werden alle für den Aufbau der Gerüste
erforderlichen Positionen nach erfolgtem Aufbau und
angebrachter Gerüstkennzeichnung und der beginnenden
Gebrauchsüberlassung zu 70% vergütet. Die restlichen
30% werden nach mängelfreiem Abbau vergütet.
Als Abrechnungsgrundlage hat der AN vermaßte
Aufmaßzeichnungen zu fertigen und diese von der
Objektüberwachung zeitnah (spätestens 5 Tage nach
Aufstellung) prüfen und gegenzeichnen zu lassen. Dies
gilt auch für sämtliche Zwischenbauzustände, bei
welchen die Gerüste umgebaut, abgebaut o. ä. werden
müssen. Aus den Aufmaßzeichnungen muss eindeutig der
Gebäudeteil, die Himmelsrichtung, die Räumlichkeit und
dergleichen hervorgehen.
Mit dem Datum der Freimeldung durch den AG endet die
Gerüstmiete / Vorhaltung.
2.1.10 Systembeschreibung Fassade
Der Außenwandaufbau stellt sich gemäß Planunterlagen
wie folgt dar:
Hauptbaukörper,
Nord-, Süd- und Ostseite,
Sockelzone im EG:
vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF) als Putzfassade
auf Trägerplatten,
zurückversetzt zu darüber aufgehender
Keramikplatten-Fassade
dezidierter Aufbau gemäß Leistungsbeschreibung Fassade
Gesamtstärke des Aufbaus: ca. 36cm
maximale Wandhöhe ab OK Gelände: ca. 4,0m
mit eingesetzten Tür- und Fensterelementen (teilweise
als Pfosten-/Riegelkonstruktion),
mit Sonnenschutzanlagen,
dezidierte Ausführung gemäß Leistungsbeschreibung
Fassade
Hauptbaukörper,
Nord-, Süd- und Ostseite,
1. OG bis OK Attika über 3.OG:
vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF), mit Bekleidung
aus Keramikplatten,
dezidierter Aufbau gemäß Leistungsbeschreibung Fassade
Gesamtstärke des Aufbaus: ca. 36cm
maximale Wandhöhe ab OK Gelände: ca. 17,5m
mit eingesetzten Tür- und Fensterelementen (teilweise
als Pfosten-/Riegelkonstruktion),
mit Sonnenschutzanlagen,
dezidierte Ausführung gemäß Leistungsbeschreibung
Fassade
Hauptbaukörper,
Nord-, Süd- und Ostseite + Westseite über MS-Gebäude,
4.OG:
vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF), mit Bekleidung
aus Aluminiumblech-Platten oder Aluminium-Lamellen,
dezidierter Aufbau gemäß Leistungsbeschreibung Fassade
Gesamtstärke des Aufbaus: ca. 26cm
maximale Wandhöhe ab OK Dachfläche über 3.OG: ca. 5,3m
mit eingesetzten Tür- und Lüftungselementen
dezidierte Ausführung gemäß Leistungsbeschreibung
Fassade
Erweiterungsbaukörper Ostseite,
EG bis Attika über 1. OG
vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF) als Putzfassade
auf Trägerplatten,
dezidierter Aufbau gemäß Leistungsbeschreibung Fassade
Gesamtstärke des Aufbaus:
nordseitig ca. 54cm, ostseitig ca. 39cm, südseitig ca.
36cm,
maximale Wandhöhe ab OK Gelände: ca. 9,0m
mit eingesetzten Tür- und Fensterelementen (teilweise
als Pfosten-/Riegelkonstruktion),
mit Sonnenschutzanlagen,
dezidierte Ausführung gemäß Leistungsbeschreibung
Fassade.
2.1 Technische Angaben - Gerüstkonstruktionen
02.01 Planungsleistungen
02.01
Planungsleistungen
02.02 Fassadengerüste
02.02
Fassadengerüste
02.03 Innengerüste / Rollgerüste
02.03
Innengerüste / Rollgerüste
02.04 Absetzbühnen
02.04
Absetzbühnen
02.05 Lastenaufzug
02.05
Lastenaufzug
02.06 Gerüstergänzungen
02.06
Gerüstergänzungen
02.07 Stundenlohnarbeiten Gerüstbau
02.07
Stundenlohnarbeiten Gerüstbau
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