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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
DGNB Zertifizierung Allgemeine Vorbemerkung
Der Bauherr beabsichtigt das/die Gebäude nach dem Standard der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) zu zertifizieren. Ziel der Nachhaltigkeitszertifizierung ist es, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und kultureller Qualitäten im Sinne der Nachhaltigkeit zu bewerten. Hierzu sind durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen Kriterien definiert worden, die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen werden. Folgende Kriteriengruppen werden bewertet:
- Ökologische Qualität
- Ökonomische Qualität
- Soziokulturelle und funktionale Qualität
- Qualität der technischen Ausführung
- Prozessqualität
- Standortqualität
Die DGNB-Zertifizierung sowie die baubiologische Beratung, insbesondere die Prüfung, Ergänzung und Freigabe von Ausschreibungen sowie die Materialfreigabe aller bei der Baumaßnahme verwendeten Bauprodukte wid durch einen externen DGNB-Auditor durchgeführt.
Sämtliche Bauprodukte sind rechtzeitig vor deren Bestellung durch den Auditor auf Konformität zu den Vorgaben/Anforderungen der angestrebten DGNB-Zertifizierung zu prüfen (max. Prüfdauer: 5 Arbeitstage). Hierzu sind von dem Unternehmen alle Produkte mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung über das Formblatt Materialdeklaration sowie das entsprechende Formblatt zu übermitteln.
Die bearbeitbaren Excel-Dateien erhält das Unternehmen nach Beauftragung durch den AG. Sofern gewünscht, lässt der Auditor, dem Bieter im Rahmen der Angebotserstellung die o.g. Formblätter vorab zukommen.
Wenn darüber hinaus weitere Informationen gefordert werden, sind diese innerhalb von 5 Arbeitstagen zu liefern, um die Produktfreigabe und damit den Bauablauf nicht zu verzögern. Der Auditor prüft anschließend die Produkte und nennt ggf. Alternativprodukte.
Das Formblatt ist unternehmerseitig vollständig ("Deklaration durch Unternehmer") auszufüllen und per E-Mail innerhalb des o.g. Zeitraums - mindestens 20 Arbeitstage vor Bestellung zur Prüfung zu zusenden.
Bitte weiterführende Informationen zu Materialanforderungen und Hinweise zur Lärm-, staub- und abfallarmen Baustelleneinrichtung, sowie zu Boden- und Grundwasserschutz, gemäß Anlage zu diesem LV "DGNB Produktanforderungen" beachten.
Erst nach erfolgter Freigabe darf das jeweilige Produkt durch den Unternehmer eingebaut werden!
Bauökologische Materialanforderung - Gewerkespezifische Vorbemerkung
Maler- und Lackiererarbeiten
Baustoffe, welche die unten genannten Anforderungen nicht erreichen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die Einhaltung von DGNB-konformen Produkten ersetzt keine Materialdeklaration vor Einbau, es muss also in jedem Fall die Deklaration eingereicht werden. Alle eingesetzten Produkte müssen gemäß EU-Bauproduktverordnung über eine CE-Kennzeichnung verfügen.
1.1 Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit
Folgende bauökologische Materialforderungen bestehen an Baustoffe, sofern sie im technischen LV gefordert sind:
Anforderungen
1) Dekorative Farbbeschichtung (Lacke, Lasuren und Grundierung) auf nicht mineralischen Untergründen:
falls Einsatz
- werkseitig: <100 g/l VOC aus Lösemittel; alternativ: Einhaltung 31. BImSchV (Verordnung 2010/75/EU)
- bauseitig: DE-UZ 12 a
2) Beschichtungen, Grundierungen und Spachtelmassen auf überwiegend mineralischen Untergründen innen:
lösemittel-, weichmacher- und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102
3) Staubbindende Beschichtungen, Betonkontakt, Aufbrennsperre, Sperrgrund innen:
VOC aus Lösemittel < 5 g/l
4) Tapetenkleber:
Pulverprodukt oder weichmacherfrei (nach VdL-RL01) mit GISCODE D1
5) Dekorative Farben, Putze und Dispersionsdämmstoffkleber außen:
- bei dekorativen Farben: zulässig nur wasserbasierte Produkte mit VOC-Gehalt = 30 g/l und Deklaration biozider Wirkstoffe (über SDB)
- bei Dispersionsklebstoffen: zulässig nur Stoffe mit VOC-Gehalt = 40 g/l und Chlorparaffingehalt = 0,1 %
11) Dichtungsmassen, Dichtstoffe und Kleber (punkt - und linienförmig) innen, z.B. PU-Kleber, SMP-Kleber:
GISCODE PU10, PU20, RS10 oder DSC20 und EMICODE EC1PLUS und LCCPs = 0,1 % und Deklaration biozider Wirkstoffe (über SDB, sofern eingesetzt)
Die geforderten Emissionseigenschaften können (alternativ für EMICODE) auch mit dem eco-INSTITUT-Label oder der eurofins-Auszeichnung "Indoor Air Comfort Gold" nachgewiesen werden.
15) Brandschutzbeschichtung von innenliegenden Metallbauteilen; wenn > 50 m²:
Emissionsbewertetes Bauprodukt nach den DIBt Grundsätzen für "Reaktive Brandschutzsysteme auf Stahlbauteilen" oder deutsche allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) und halogenfreies Produkt und VOC < 5 g/l
19) Korrosionsschutz- und Effekt-Beschichtungen nicht tragender Metallbauteile; wenn > 10 m²:
Wasserverdünnbare Produkte mit VOC < 140 g/l (Ausnahme: Für Metalliceffektlacke nur wasserverdünnbare Produkte)
20) Reaktive PU-Produkte zur Beschichtung von mineralischen Oberflächen von Boden, Decke und Wand - auch in Systemaufbauten ohne spezielle Anforderungen; z.B. Versiegelungen, 2K-PU-Lacke, PU-Bodenbeschichtungen:
GISCODE PU10 und Emissionsnachweis gemäß MVVTB als Einzelprodukt oder im System
Die geforderten Emissionseigenschaften können alternativ auch mit dem eco-INSTITUT-Label oder dem "TÜV PROFiCERT-product Interior PREMIUM" nachgewiesen werden.
23) EP-Beschichtung von mineralischen Oberflächen:
GISCODE RE05, RE10 oder RE20 und Emissionsnachweis gemäß MVVTB als Einzelprodukt oder im System
24) Oberflächenschutzsysteme mit Epoxid/ Polyurethan, z.B. im Sockelbereich, Tiefgarage, Rampe, Industrieboden, kaltverarbeitender Gussasphalt:
GISCODE PU10, PU40, PU60, RE05, RE10 oder RE20
33) Beschichtungen von nichttragenden Metallbauteilen, auch Pulverbeschichtung; wenn > 100m²:
kein Einsatz von Chrom-VI-Verbindungen
43) Flammhemmend ausgerüstete Erzeugnisse:
a) Dämmstoffe der Haustechnik und Wandbeläge (z.B. Wasserleitungen, Heizungs- und Kälterohre, Lüftungskanäle): Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und PBB < 0,1 % und PBDE < 0,1 % und SVHC = 0,1 %. Zusätzlich müssen Dämmstoffe frei von halogenierten Treibmitteln und Altreifengranulat sein.
b) Polyethylen (PE) Dampfbrems-/Sperrfolien an Außenwand und Dach: Antimontrioxid < 0,1 %
1.2 Technische Aspekte
Es sind folgende Aspekte zu beachten, sofern sie im technischen LV gefordert sind:
Aspekte
Grundsätzlich ist bei der Baustoffwahl auf die Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit zu achten.
Befestigungen: Sofern technisch möglich, sind mechanische Befestigungen Verklebungen vorzuziehen, um die Rückbaufähigkeit zu gewährleisten
Abfälle sind gemäß GewAbV zu bilanzieren und auszuhändigen. 70% der Abfälle werden der Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt.
1.3 Recycling- und Sekundärmaterialien
Es wird explizit die Wiederverwendung oder Nutzung von Recycling- und Sekundärmaterialien empfohlen.
DGNB Zertifizierung
03 Bodenbeschichtung
03
Bodenbeschichtung
03.24 Bodenbeschichtung
03.24
Bodenbeschichtung