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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Los I - genehmigungsfreie Arbeiten
1
Los I - genehmigungsfreie Arbeiten
Allgemeine Grundlagen Bauwerk - Technische Anlagen Allgemeine Grundlagen zur Lieferung KG 400
Mit denen in den beigefügten Vertragsunterlagen enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang- und Herstellungsablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben. Hierzu bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile sowie Dichtungs- und Befestigungsmaterial einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung projektspezifisch nichts anderes vorgesehen ist.
Für das Projekt sind voll funktionsfähige, abnahmefähige Anlagen gemäß den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen zu erstellen. Alle für die Ausführung der Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen sind zu berücksichtigen.
Für das Angebot und die Ausführung gelten alle einschlägigen Normen, Vorschriften, Richtlinien, Bestimmungen und Verordnungen, die mit den Bau- Umbauarbeiten für das jeweilige Gewerk im Zusammenhang stehen.
Weiterhin ist die VOB/C zu beachten / bindend.
Ferner gelten die Herstellerverarbeitungsrichtlinien, Zulassungen und Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände. Dabei gilt die weitestgehende Anforderung als vereinbart. Die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme sind - soweit keine weitergehenden Anforderungen vereinbart wurden - mindestens zu erreichen.
Alle der Ausschreibung durch den Auftraggeber beigefügten Unterlagen sind bei der Preisermittlung zu berücksichtigen. Nach Erhalt der Ausschreibung ist eigenverantwortlich durch den AN bei Bedarf eine Ortsbegehung durchzuführen, um Fragen zum Bestand, der Baustellenlogistik sowie Planungs- und Ausschreibung vor Ort klären zu können.
Anmerkungen:
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Baumaßnahme obliegt dem Bieter die gesamte Koordination sowie die Bauablaufplanung für die fachgerechte Erbringung der beauftragten Leistungen. Wenn nicht anders beschrieben, sind folgende Leistungen - sofern zur Leistungserbringung zwingend erforderlich - bei der Angebotspreisfindung für die ausgeschriebenen TGA Leistungen generell mit zu berücksichtigen:
- Der Rückbau von kleineren Wand,- Boden- und Decken Ein- und Anbauten.
- Der Rückbau von anteiligen Revisionsklappen in Decken, Wand und Boden und Aussparungen.
- Der Rückbau von kleineren haustechnischen Ein- und Anbauten.
- Der Rückbau von anteiligen dauerplastischen Bauteil-Anschlussfugenausbildungen.
- Folienabklebung von Abluftöffnungen bei Rückbauarbeiten.
- Nach Rückbauarbeiten sind die Umbaubereiche mit einem Industriestaubsauger zu reinigen.
- Herstellen von anteiligen, erforderlichen Aussparungen, Schlitzen, Durchführungen, etc.
- Herstellen von anteiligen Bauteil-Anschlussfugen mittels dauerplastischer Dichtungsmasse.
- Arbeits- und Schutzgerüste zum Rückbau und Herstellung von Bauteilen.
Einhaltung von Installationshöhen
Für alle Mietbereiche gilt: Bei Mietbereichen mit abgehängten Decken ist ein Installationsfreiraum von 25 cm einzuhalten, gemessen von Unterkante abgehängter Decke zu Unterkante der tiefst gelegenen Bauteile der haustechnischen Installation (gilt für alle Gewerke).
In einer Fläche von 2 m Abstand von der Mall-Shop-Fassade in den Mietbereich hinein dürfen oberhalb dieser Fläche keinerlei haustechnische Installationen vorhanden sein mit Ausnahme von Sprinklerinstallationen und / oder durchlaufenden Transportleitungen.
Diese Festlegungen sind in der Ausführung zu berücksichtigen. Sollten sie aus bestimmten Zwängen nicht einhaltbar sein, muss der Auftragnehmer im Rahmen der Planung und vor Bauausführung dies dem Auftraggeber mitteilen, um gemeinsam eine befriedigende Lösung zu finden. Bei nicht abgestimmter Nichteinhaltung ist in jedem Fall eine kostenlose Korrektur durch den Auftragnehmer vorzunehmen.
Sämtliche Anlagen, Anlagenteile, Bauteile o. ä. sind, soweit sie in Gangbereichen oder Verkehrswegen o. ä. liegen und weniger als 2,20 m lichte Höhe haben, mit einem Warnanstrich gelb/schwarz zu versehen. Die Größe der Schilder ist entsprechend den einzelnen Bauteilen, Aggregaten und Komponenten anzupassen
Die vorgenannten Bedingungen gelten hiermit als festgelegt und werden durch den Auftraggeber bei der Freigabe der Planung nicht gesondert geprüft.
Belastung und Abhängung der Technikgewerke:
Bei Belastungen, größeren Einzellasten u.a. sowie Installationstrassen sind Lastverteilungsträger, Stützen, Rahmenkonstruktionen mit Bodenauflagen u.a. vorzusehen und einzukalkulieren.
Befestigungsmaterial:
Rohrbefestigung mittels 2-teiliger Rohrschelle und Schnellhängesystem (wie System Müpro). Lochband darf nicht verwendet werden. Befestigungen in Beton und Mauerwerk mittels Metall-Spreiz-Dübel, selbstbohrend (Schießdübel sind nicht zugelassen).
Einsetzen von Befestigungen in gestemmte Löcher in Beton und Mauerwerk mit Zementmörtelmischung 1:3 (Gips nicht zugelassen). Bei Gebäude-Stahlkonstruktion Befestigung mit Klammern. Bohrung oder Schweißung nur, wenn vom Statiker ausdrücklich zugelassen (schriftlich).
Werden mehrere Rohre oder Leitungen an einer gemeinsamen Quertraverse befestigt, so sind die Traversen-Haltkonstruktionen an der Berührungsfläche mit dem Baukörper mit Schalldämm-Elementen zu versehen.
Für Bereiche, in denen aufgrund der baulichen Statik eine Befestigung der Rohrleitungen an der Decke nicht möglich ist, sind vom AN Unterstützungskonstruktionen anzuordnen.
Es sind nur alterungsbeständige Materialien zu verwenden.
Alle Stahlteile müssen einen dem Einbauort und der Verwendung entsprechenden ausreichenden Korrosionsschutz enthalten:
In Feuchträumen und dergl. Feuerverzinkung nach DIN 50975, sonst: Entrosten, Entrostungsgrad 2 nach DIN 18364 (metallisch rein, wolkig), 2-fach Zinkstaub-Grundierung und Fertiganstrich nach DIN 18363, Gesamtanstrichdicke mind. 0,3 mm, Farbton nach Abstimmung.
Schrauben in feuerverzinkter oder kadmierter Ausführung (nicht schwarz).
Schutzmaßnahmen für Stahlteile
Alle gelieferten / montierten Stahlteile müssen, soweit nicht feuerverzinkt oder gleichwertig, anderweitig gegen Korrosion geschützt, einen zweimaligen Grundfarbenanstrich erhalten und mind. mit Entrostungsgrad 2 behandelt sein. Trockenfilmdicke mind. 0,1 mm je Anstrich. (Anzahl der Arbeitsgänge nach Erfordernis). Überdies gilt die DIN 18364.
Körperschalldämmung
Schalldämmung entsprechend DIN 4109, 52218 und 52219 sowie gem. den Auflagen des Akustikers.
Körperschalldämmung der Rohrleitungen in Wand- und Deckendurchführungen (Rohrhülsen) und in den Rohrbefestigungen aller Art. Zulässiger Maximalpegel haustechnischer Anlagen < 30 dB(A) bei Messungen nach DIN 52 218 (Labormessungen). Gegebenenfalls wird am Bau entsprechend DIN 52219 nachgemessen. Wert erreichbar z.B. durch MÜPRO-Dämmgulast-Walzenprofil-Rohrschelleneinlage verrutschsicher, 6 mm stark, Härte 40 ° Shore, MÜPRO-Gummi-Metall-Befestigungselemente oder gleichwertig.
Dämmung in den Rohrschellen erhalten auch die Kunststoffrohre. Hier nicht als Körperschalldämmung, sondern zur Schwingdämmung, insbesondere zum Schutz vor Kerbwirkung. Alle Rohrsysteme dürfen mit dem Baukörper an keiner Stelle direkt in Berührung kommen.
Aggregate, wie Pumpen, usw., welche störenden Körperschall verursachen, sind vom Rohrnetz akustisch und schwingungsfrei zu trennen, z.B. durch Gummi-Metall-Elemente, Kompensatoren oder Metallschläuche. Auf der Rohrnetzseite ist jeweils eine Festpunkt-Rohrhalterung anzuordnen.
Beschilderung
Alle Bauteile (mechanisch und elektrisch) sowie Klemmen sind ausreichend mit unverlierbaren Schildern zu kennzeichnen, wobei die Kennzeichnung mit der in Revisions-, Kabel- und Schaltplänen übereinstimmen muss. Die Form und der Umfang der Beschilderung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Alle Bezeichnungsschilder nur in gravierter Ausführung. Schildergröße 100 x 50 mm für Rohrleitungen und Armaturen, bzw. 300 x 200 mm für Anlagenteile. wie z. B.RLT-Geräte, Sockelpumpen, Schaltschränke, Wärmetauscher, Fettabscheider, Hebeanlagen, Schmutzfänger usw. einschließlich Anlagen-Nr., Technische Daten usw. Grundfarbe weiß mit Schrift in schwarz. Die Größe der Schilder ist entsprechend den einzelnen Bauteilen, Aggregaten und Komponenten anzupassen
An allen Leitungen und Kanälen sind in entsprechenden Abständen (ca. 5 m) farbige Kennzeichnungsschilder, die die Fließrichtung angeben, anzubringen.
Sämtliche Anlagen, Anlagenteile, Bauteile o. ä. sind, soweit sie in Gangbereichen oder Verkehrswegen o. ä. liegen und weniger als 2,20 m lichte Höhe haben, mit einem Warnanstrich gelb/schwarz zu versehen.
Einbauteile innerhalb von Abhangdecken, wie z. B. Armaturen, Wasserzähler, Volumenstromregler usw. durch entsprechende Markierungen bzw. Beschriftungen auf den Deckenfeldern bzw. der Stege der Abhangdecken dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen. Die Ausführung, Farb- und Textwahl bedarf der Abstimmung mit dem Bauherrn oder dessen Vertreter. Die Größe der Schilder ist entsprechend der Einbaulage und Erkennbarkeit anzupassen
Beschreibung der brandschutzechnischen Maßnahmen:
Es gelten die Angaben der Wandqualitäten in den Hochbauplänen, bzw. dem Brandschutzkonzept. Bei Querung von Wänden und Decken mit brandschutztechnischer Anforderung sind entsprechende Brandschottungen vorzusehen.
Der Auftragnehmer hat alle Details des künftig einzuhaltenden Brandschutzes zu berücksichtigen. Dazu gehören u.a. ausreichende Abstände zwischen Rohren, Kanälen und anderen Bauteilen, Festlegung der gewählten Brandschutzausführung für die einzelnen Gewerke sowie mögliche Vereinheitlichungen dieser Maßnahmen bei Rohrleitungen usw. einschl. der Kennzeichnung der Bauteile (Typenschilder gem. Zulassung).
Nebenleistungen
Die gesamte Umbaumaßnahme muss unter Verkaufsbedingungen stattfinden. Es stehen insofern nicht immer geräumte und außer Betrieb genommene Verkaufsflächen zur Verfügung. Daraus folgt, dass bestimmte Arbeiten nur außerhalb der Öffnungszeiten des Objektes durchgeführt werden können. Sofern Provisorien, erforderlich werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht näher definiert werden können, so werden diese bei späterer Angebotserstellung auf Grundlage der vereinbarten Einheitspreise abgerechnet.
Folgende zusätzliche Nebenleistungen sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet:
Durchführung von Probebetrieben aller Anlagenteile und Einweisungen des Bedienungspersonals vor Übergabe der Anlage, mit Protokoll.
Ausführungs-/Montageunterlagen gemäß Anforderungen in den allgemeinen Vertragsunterlagen des Aufraggebers
Einregulierung sämtlicher im Leistungsverzeichnis unter der Kostengruppe ausgeschriebener Baugruppen und Regelgeräte sowie Abgleichen sämtlicher Anzeigen und Messwerte mit den Sollwerten sowie zulässigen Toleranzen. Die Einregulierung beinhaltet die Gestellung sämtlicher schreibender Messinstrumente sowie die Erarbeitung von Schrägstreifen und Messprotokollen zur Übergabe. Die Einregulierung erfolgt zusammen mit allen beteiligten Firmen.
Überprüfung der angeschlossenen Kabel, Leitungen und Geräte auf richtigen Anschluss.
Durchführung der Schutzmaßnahmen. Funktion und Messen der Stromaufnahme aller elektrischen Verbraucher. Aufzeichnen sämtlicher Einstell-, Einregulierungs- und Messwerte in prüffähige Protokollen.
Erstellung von Revisionsunterlagen gemäß den Festlegungen in den vereinbarten Vertragsbedingungen / Planungsverzeichnis des Auftraggebers.
Der AN hat darüber hinaus alle Übersichtsschaltpläne der technischen Anlagen und Zentralen in einem dauerhaften Klarsichtwandrahmen in den entsprechenden Räumen, nach DIN farbig angelegt, zu aktualisieren und aufzuhängen. Die vorhandenen Schemata sind zu demontieren und zu entfernen.
Revisionsöffnungen in abgehängten Decken, egal ob Gipskarton oder Rasterdecken, zur Bedienung und Wartung von Bauteilen, die sich oberhalb der abgehängten Decke befinden, sind mit der entsprechenden Beschilderung der betreffenden Bauteile auszustatten.
Tägliche Material- und Schuttreinigung
Mitwirkung bei der Fortschreibung der Brandschutz-Qualitätsmanagements Akte (BQM) während der Bauzeit. Die Akte ist während der Bauzeit ständig auf aktuellem Einbaustand der brandschutztechnisch relevanten Bauteile zu halten.
Gerüststellungen für De- und Montagen auch über 2,00 m.
Bei Rohr- und Leitungstrennarbeiten zur De- und Neumontage an Bestandsleitungen, ist in einem angemessenen Vorlauf ca. 5-7 Arbeitstagen ein Zeitfenster vorzugeben - zur Information betroffener bzw. angebundener Nutzungen / Mietbereiche.
Prüfungen
Die zur abschnittsweisen Prüfung erforderlichen Einrichtungen und Materialien hat der Auftragnehmer zu stellen. Die Prüfung erfolgt in Anwesenheit eine Vertretung des AG. Über das Prüfergebnis ist durch den AN ein Protokoll mit Unterschrift der Beteiligten anzufertigen Dokumentation / Prüfprotokoll ist mit den Bestandsunterlagen zu übergeben. Grund- und Sammelleitungen sind mit einer Videokamera zu befahren und ein entsprechendes Auswertungsprotokoll zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Inbetriebnahme
Der Auftragnehmer hat für die im Rahmen des Vertrages zu erbringende Maßnahmen, Bauteile und Installationen erforderliche Zulassungen und Genehmigungen beizubringen. Vorbereitung und Durchführung von Abnahmen durch Spezialisten, Sachverständige, Behörden gemäß anwendbarer Prüf-Verordnungen und/ oder Behördenanforderungen nach Vorgabe durch den Bauherrn, Leistungsmessung zum Nachweis der Vertragsleistung, Protokolle, Zeichnungen, Zertifikate etc.
Vor der Inbetriebnahme sind alle Installationen zu reinigen und auf Dichtigkeit zu prüfen (z. B. Rohrnetz, Lüftungskanäle, Schaltschränke, Technikzentralen etc.), und die durch den Bauprozess hervorgerufene Verunreinigungen zu entfernen
Hinweise
Abnahmen und Freigaben sind gemäß Vertragsbedingungen mit dem notwendigen zeitlichen Vorlauf anzumelden. Sofern für das Gebäude vom AG bereits ein Sicherheits- und Wachdienst beauftragt worden ist, so sollte für zusätzliche Überwachungen dieser angefragt werden. Auskünfte erteilt das zuständige Centermanagement.
Der vom AG beauftragte Sicherheits- und Wachdienst kann ggfs. auch Brandwachen stellen. Auskünfte erteilt ebenfalls das zuständige Centermanagement.
Die De- und Neumontage der Schließzylinder sämtlicher Türen erfolgt bei Bedarf über das Centermanagement. Die Rück- und Neumontage von Türen ist mit dem Centermanagement abzustimmen.
Verunreinigungen durch Rückbau- und Anliefermaterialien auf den Transportwegen in Anlieferung, Anlieferfluren, Lastenaufzügen, Treppenhäusern, ggf. Parkflächen und in der Mall sind unverzüglich mit Staubsauger und Nassreinigung zu beseitigen.
Baustelleneinrichtung:
Die Baustelleneinrichtung wird übergreifend in dem Titel Baustelleneinrichtung beschrieben und ist dort zu kalkulieren.
Allgemeine Grundlagen Bauwerk - Technische Anlagen
Technische Baubeschreibung Projektspezifische Technische Baubeschreibung
Für den Umbau einer Mieteinheit in dem Objekt Milaneo sollen neue Übergabepunkte für die Medienversorgung errichtet werden. Die Übergabepunkte dienen als Anschlussstellen für den weiteren Mieterausbau, welcher nicht im Leistungsumfang dieses Auftrages enthalten ist. Die Mieteinheit ist unterteilt in Verkaufsfläche und Lager.
Die Anschlüsse für die einzelnen Gewerke erfolgen jeweils auf Bestandsleitungen.
Dazu sind im Wesentlichen folgende Installationsarbeiten auszuführen:
Wärmeversorgungsanlagen:
Abwasser- und Wasseranlagen:
Lufttechnische Anlagen
Elektrische- / Elektrotechnische Anlagen
Fernmelde- & Brandschutzeinrichtungen
Gebäudeautomation
Feuerlöschanlagen
Weitere Arbeiten:
Brandschutzmaßnahmen
Umpositionierung der Löschwasser-Entnahmestelle inkl. Umverlegung Löschwasserleitung
Demontage- und Anpassungsarbeiten
Stundenlohnarbeiten und sonstige Leistungen
Die Baumaßnahmen im Bereich Saturn werden während des laufenden Betriebes des Gebäudes ausgeführt.
Die Funktion sämtlicher technischen und sicherheitstechnischen Anlagen muss ständig gewährleistet sein.
Technische Baubeschreibung
1.03 430 Raumlufttechnische Anlagen
1.03
430 Raumlufttechnische Anlagen
2 Los II - genehmigungspflichtige Arbeiten
2
Los II - genehmigungspflichtige Arbeiten
Allgemeine Grundlagen Bauwerk - Technische Anlagen Allgemeine Grundlagen zur Lieferung KG 400
Mit denen in den beigefügten Vertragsunterlagen enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang- und Herstellungsablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben. Hierzu bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile sowie Dichtungs- und Befestigungsmaterial einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung projektspezifisch nichts anderes vorgesehen ist.
Für das Projekt sind voll funktionsfähige, abnahmefähige Anlagen gemäß den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen zu erstellen. Alle für die Ausführung der Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen sind zu berücksichtigen.
Für das Angebot und die Ausführung gelten alle einschlägigen Normen, Vorschriften, Richtlinien, Bestimmungen und Verordnungen, die mit den Bau- Umbauarbeiten für das jeweilige Gewerk im Zusammenhang stehen.
Weiterhin ist die VOB/C zu beachten / bindend.
Ferner gelten die Herstellerverarbeitungsrichtlinien, Zulassungen und Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände. Dabei gilt die weitestgehende Anforderung als vereinbart. Die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme sind - soweit keine weitergehenden Anforderungen vereinbart wurden - mindestens zu erreichen.
Alle der Ausschreibung durch den Auftraggeber beigefügten Unterlagen sind bei der Preisermittlung zu berücksichtigen. Nach Erhalt der Ausschreibung ist eigenverantwortlich durch den AN bei Bedarf eine Ortsbegehung durchzuführen, um Fragen zum Bestand, der Baustellenlogistik sowie Planungs- und Ausschreibung vor Ort klären zu können.
Anmerkungen:
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Baumaßnahme obliegt dem Bieter die gesamte Koordination sowie die Bauablaufplanung für die fachgerechte Erbringung der beauftragten Leistungen. Wenn nicht anders beschrieben, sind folgende Leistungen - sofern zur Leistungserbringung zwingend erforderlich - bei der Angebotspreisfindung für die ausgeschriebenen TGA Leistungen generell mit zu berücksichtigen:
- Der Rückbau von kleineren Wand,- Boden- und Decken Ein- und Anbauten.
- Der Rückbau von anteiligen Revisionsklappen in Decken, Wand und Boden und Aussparungen.
- Der Rückbau von kleineren haustechnischen Ein- und Anbauten.
- Der Rückbau von anteiligen dauerplastischen Bauteil-Anschlussfugenausbildungen.
- Folienabklebung von Abluftöffnungen bei Rückbauarbeiten.
- Nach Rückbauarbeiten sind die Umbaubereiche mit einem Industriestaubsauger zu reinigen.
- Herstellen von anteiligen, erforderlichen Aussparungen, Schlitzen, Durchführungen, etc.
- Herstellen von anteiligen Bauteil-Anschlussfugen mittels dauerplastischer Dichtungsmasse.
- Arbeits- und Schutzgerüste zum Rückbau und Herstellung von Bauteilen.
Einhaltung von Installationshöhen
Für alle Mietbereiche gilt: Bei Mietbereichen mit abgehängten Decken ist ein Installationsfreiraum von 25 cm einzuhalten, gemessen von Unterkante abgehängter Decke zu Unterkante der tiefst gelegenen Bauteile der haustechnischen Installation (gilt für alle Gewerke).
In einer Fläche von 2 m Abstand von der Mall-Shop-Fassade in den Mietbereich hinein dürfen oberhalb dieser Fläche keinerlei haustechnische Installationen vorhanden sein mit Ausnahme von Sprinklerinstallationen und / oder durchlaufenden Transportleitungen.
Diese Festlegungen sind in der Ausführung zu berücksichtigen. Sollten sie aus bestimmten Zwängen nicht einhaltbar sein, muss der Auftragnehmer im Rahmen der Planung und vor Bauausführung dies dem Auftraggeber mitteilen, um gemeinsam eine befriedigende Lösung zu finden. Bei nicht abgestimmter Nichteinhaltung ist in jedem Fall eine kostenlose Korrektur durch den Auftragnehmer vorzunehmen.
Sämtliche Anlagen, Anlagenteile, Bauteile o. ä. sind, soweit sie in Gangbereichen oder Verkehrswegen o. ä. liegen und weniger als 2,20 m lichte Höhe haben, mit einem Warnanstrich gelb/schwarz zu versehen. Die Größe der Schilder ist entsprechend den einzelnen Bauteilen, Aggregaten und Komponenten anzupassen
Die vorgenannten Bedingungen gelten hiermit als festgelegt und werden durch den Auftraggeber bei der Freigabe der Planung nicht gesondert geprüft.
Belastung und Abhängung der Technikgewerke:
Bei Belastungen, größeren Einzellasten u.a. sowie Installationstrassen sind Lastverteilungsträger, Stützen, Rahmenkonstruktionen mit Bodenauflagen u.a. vorzusehen und einzukalkulieren.
Befestigungsmaterial:
Rohrbefestigung mittels 2-teiliger Rohrschelle und Schnellhängesystem (wie System Müpro). Lochband darf nicht verwendet werden. Befestigungen in Beton und Mauerwerk mittels Metall-Spreiz-Dübel, selbstbohrend (Schießdübel sind nicht zugelassen).
Einsetzen von Befestigungen in gestemmte Löcher in Beton und Mauerwerk mit Zementmörtelmischung 1:3 (Gips nicht zugelassen). Bei Gebäude-Stahlkonstruktion Befestigung mit Klammern. Bohrung oder Schweißung nur, wenn vom Statiker ausdrücklich zugelassen (schriftlich).
Werden mehrere Rohre oder Leitungen an einer gemeinsamen Quertraverse befestigt, so sind die Traversen-Haltkonstruktionen an der Berührungsfläche mit dem Baukörper mit Schalldämm-Elementen zu versehen.
Für Bereiche, in denen aufgrund der baulichen Statik eine Befestigung der Rohrleitungen an der Decke nicht möglich ist, sind vom AN Unterstützungskonstruktionen anzuordnen.
Es sind nur alterungsbeständige Materialien zu verwenden.
Alle Stahlteile müssen einen dem Einbauort und der Verwendung entsprechenden ausreichenden Korrosionsschutz enthalten:
In Feuchträumen und dergl. Feuerverzinkung nach DIN 50975, sonst: Entrosten, Entrostungsgrad 2 nach DIN 18364 (metallisch rein, wolkig), 2-fach Zinkstaub-Grundierung und Fertiganstrich nach DIN 18363, Gesamtanstrichdicke mind. 0,3 mm, Farbton nach Abstimmung.
Schrauben in feuerverzinkter oder kadmierter Ausführung (nicht schwarz).
Schutzmaßnahmen für Stahlteile
Alle gelieferten / montierten Stahlteile müssen, soweit nicht feuerverzinkt oder gleichwertig, anderweitig gegen Korrosion geschützt, einen zweimaligen Grundfarbenanstrich erhalten und mind. mit Entrostungsgrad 2 behandelt sein. Trockenfilmdicke mind. 0,1 mm je Anstrich. (Anzahl der Arbeitsgänge nach Erfordernis). Überdies gilt die DIN 18364.
Körperschalldämmung
Schalldämmung entsprechend DIN 4109, 52218 und 52219 sowie gem. den Auflagen des Akustikers.
Körperschalldämmung der Rohrleitungen in Wand- und Deckendurchführungen (Rohrhülsen) und in den Rohrbefestigungen aller Art. Zulässiger Maximalpegel haustechnischer Anlagen < 30 dB(A) bei Messungen nach DIN 52 218 (Labormessungen). Gegebenenfalls wird am Bau entsprechend DIN 52219 nachgemessen. Wert erreichbar z.B. durch MÜPRO-Dämmgulast-Walzenprofil-Rohrschelleneinlage verrutschsicher, 6 mm stark, Härte 40 ° Shore, MÜPRO-Gummi-Metall-Befestigungselemente oder gleichwertig.
Dämmung in den Rohrschellen erhalten auch die Kunststoffrohre. Hier nicht als Körperschalldämmung, sondern zur Schwingdämmung, insbesondere zum Schutz vor Kerbwirkung. Alle Rohrsysteme dürfen mit dem Baukörper an keiner Stelle direkt in Berührung kommen.
Aggregate, wie Pumpen, usw., welche störenden Körperschall verursachen, sind vom Rohrnetz akustisch und schwingungsfrei zu trennen, z.B. durch Gummi-Metall-Elemente, Kompensatoren oder Metallschläuche. Auf der Rohrnetzseite ist jeweils eine Festpunkt-Rohrhalterung anzuordnen.
Beschilderung
Alle Bauteile (mechanisch und elektrisch) sowie Klemmen sind ausreichend mit unverlierbaren Schildern zu kennzeichnen, wobei die Kennzeichnung mit der in Revisions-, Kabel- und Schaltplänen übereinstimmen muss. Die Form und der Umfang der Beschilderung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Alle Bezeichnungsschilder nur in gravierter Ausführung. Schildergröße 100 x 50 mm für Rohrleitungen und Armaturen, bzw. 300 x 200 mm für Anlagenteile. wie z. B.RLT-Geräte, Sockelpumpen, Schaltschränke, Wärmetauscher, Fettabscheider, Hebeanlagen, Schmutzfänger usw. einschließlich Anlagen-Nr., Technische Daten usw. Grundfarbe weiß mit Schrift in schwarz. Die Größe der Schilder ist entsprechend den einzelnen Bauteilen, Aggregaten und Komponenten anzupassen
An allen Leitungen und Kanälen sind in entsprechenden Abständen (ca. 5 m) farbige Kennzeichnungsschilder, die die Fließrichtung angeben, anzubringen.
Sämtliche Anlagen, Anlagenteile, Bauteile o. ä. sind, soweit sie in Gangbereichen oder Verkehrswegen o. ä. liegen und weniger als 2,20 m lichte Höhe haben, mit einem Warnanstrich gelb/schwarz zu versehen.
Einbauteile innerhalb von Abhangdecken, wie z. B. Armaturen, Wasserzähler, Volumenstromregler usw. durch entsprechende Markierungen bzw. Beschriftungen auf den Deckenfeldern bzw. der Stege der Abhangdecken dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen. Die Ausführung, Farb- und Textwahl bedarf der Abstimmung mit dem Bauherrn oder dessen Vertreter. Die Größe der Schilder ist entsprechend der Einbaulage und Erkennbarkeit anzupassen
Beschreibung der brandschutzechnischen Maßnahmen:
Es gelten die Angaben der Wandqualitäten in den Hochbauplänen, bzw. dem Brandschutzkonzept. Bei Querung von Wänden und Decken mit brandschutztechnischer Anforderung sind entsprechende Brandschottungen vorzusehen.
Der Auftragnehmer hat alle Details des künftig einzuhaltenden Brandschutzes zu berücksichtigen. Dazu gehören u.a. ausreichende Abstände zwischen Rohren, Kanälen und anderen Bauteilen, Festlegung der gewählten Brandschutzausführung für die einzelnen Gewerke sowie mögliche Vereinheitlichungen dieser Maßnahmen bei Rohrleitungen usw. einschl. der Kennzeichnung der Bauteile (Typenschilder gem. Zulassung).
Nebenleistungen
Die gesamte Umbaumaßnahme muss unter Verkaufsbedingungen stattfinden. Es stehen insofern nicht immer geräumte und außer Betrieb genommene Verkaufsflächen zur Verfügung. Daraus folgt, dass bestimmte Arbeiten nur außerhalb der Öffnungszeiten des Objektes durchgeführt werden können. Sofern Provisorien, erforderlich werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht näher definiert werden können, so werden diese bei späterer Angebotserstellung auf Grundlage der vereinbarten Einheitspreise abgerechnet.
Folgende zusätzliche Nebenleistungen sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet:
Durchführung von Probebetrieben aller Anlagenteile und Einweisungen des Bedienungspersonals vor Übergabe der Anlage, mit Protokoll.
Ausführungs-/Montageunterlagen gemäß Anforderungen in den allgemeinen Vertragsunterlagen des Aufraggebers
Einregulierung sämtlicher im Leistungsverzeichnis unter der Kostengruppe ausgeschriebener Baugruppen und Regelgeräte sowie Abgleichen sämtlicher Anzeigen und Messwerte mit den Sollwerten sowie zulässigen Toleranzen. Die Einregulierung beinhaltet die Gestellung sämtlicher schreibender Messinstrumente sowie die Erarbeitung von Schrägstreifen und Messprotokollen zur Übergabe. Die Einregulierung erfolgt zusammen mit allen beteiligten Firmen.
Überprüfung der angeschlossenen Kabel, Leitungen und Geräte auf richtigen Anschluss.
Durchführung der Schutzmaßnahmen. Funktion und Messen der Stromaufnahme aller elektrischen Verbraucher. Aufzeichnen sämtlicher Einstell-, Einregulierungs- und Messwerte in prüffähige Protokollen.
Erstellung von Revisionsunterlagen gemäß den Festlegungen in den vereinbarten Vertragsbedingungen / Planungsverzeichnis des Auftraggebers.
Der AN hat darüber hinaus alle Übersichtsschaltpläne der technischen Anlagen und Zentralen in einem dauerhaften Klarsichtwandrahmen in den entsprechenden Räumen, nach DIN farbig angelegt, zu aktualisieren und aufzuhängen. Die vorhandenen Schemata sind zu demontieren und zu entfernen.
Revisionsöffnungen in abgehängten Decken, egal ob Gipskarton oder Rasterdecken, zur Bedienung und Wartung von Bauteilen, die sich oberhalb der abgehängten Decke befinden, sind mit der entsprechenden Beschilderung der betreffenden Bauteile auszustatten.
Tägliche Material- und Schuttreinigung
Mitwirkung bei der Fortschreibung der Brandschutz-Qualitätsmanagements Akte (BQM) während der Bauzeit. Die Akte ist während der Bauzeit ständig auf aktuellem Einbaustand der brandschutztechnisch relevanten Bauteile zu halten.
Gerüststellungen für De- und Montagen auch über 2,00 m.
Bei Rohr- und Leitungstrennarbeiten zur De- und Neumontage an Bestandsleitungen, ist in einem angemessenen Vorlauf ca. 5-7 Arbeitstagen ein Zeitfenster vorzugeben - zur Information betroffener bzw. angebundener Nutzungen / Mietbereiche.
Prüfungen
Die zur abschnittsweisen Prüfung erforderlichen Einrichtungen und Materialien hat der Auftragnehmer zu stellen. Die Prüfung erfolgt in Anwesenheit eine Vertretung des AG. Über das Prüfergebnis ist durch den AN ein Protokoll mit Unterschrift der Beteiligten anzufertigen Dokumentation / Prüfprotokoll ist mit den Bestandsunterlagen zu übergeben. Grund- und Sammelleitungen sind mit einer Videokamera zu befahren und ein entsprechendes Auswertungsprotokoll zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Inbetriebnahme
Der Auftragnehmer hat für die im Rahmen des Vertrages zu erbringende Maßnahmen, Bauteile und Installationen erforderliche Zulassungen und Genehmigungen beizubringen. Vorbereitung und Durchführung von Abnahmen durch Spezialisten, Sachverständige, Behörden gemäß anwendbarer Prüf-Verordnungen und/ oder Behördenanforderungen nach Vorgabe durch den Bauherrn, Leistungsmessung zum Nachweis der Vertragsleistung, Protokolle, Zeichnungen, Zertifikate etc.
Vor der Inbetriebnahme sind alle Installationen zu reinigen und auf Dichtigkeit zu prüfen (z. B. Rohrnetz, Lüftungskanäle, Schaltschränke, Technikzentralen etc.), und die durch den Bauprozess hervorgerufene Verunreinigungen zu entfernen
Hinweise
Abnahmen und Freigaben sind gemäß Vertragsbedingungen mit dem notwendigen zeitlichen Vorlauf anzumelden. Sofern für das Gebäude vom AG bereits ein Sicherheits- und Wachdienst beauftragt worden ist, so sollte für zusätzliche Überwachungen dieser angefragt werden. Auskünfte erteilt das zuständige Centermanagement.
Der vom AG beauftragte Sicherheits- und Wachdienst kann ggfs. auch Brandwachen stellen. Auskünfte erteilt ebenfalls das zuständige Centermanagement.
Die De- und Neumontage der Schließzylinder sämtlicher Türen erfolgt bei Bedarf über das Centermanagement. Die Rück- und Neumontage von Türen ist mit dem Centermanagement abzustimmen.
Verunreinigungen durch Rückbau- und Anliefermaterialien auf den Transportwegen in Anlieferung, Anlieferfluren, Lastenaufzügen, Treppenhäusern, ggf. Parkflächen und in der Mall sind unverzüglich mit Staubsauger und Nassreinigung zu beseitigen.
Baustelleneinrichtung:
Die Baustelleneinrichtung wird übergreifend in dem Titel Baustelleneinrichtung beschrieben und ist dort zu kalkulieren.
Allgemeine Grundlagen Bauwerk - Technische Anlagen
Technische Baubeschreibung Projektspezifische Technische Baubeschreibung
Für den Umbau einer Mieteinheit in dem Objekt Milaneo sollen neue Übergabepunkte für die Medienversorgung errichtet werden. Die Übergabepunkte dienen als Anschlussstellen für den weiteren Mieterausbau, welcher nicht im Leistungsumfang dieses Auftrages enthalten ist. Die Mieteinheit ist unterteilt in Verkaufsfläche und Lager.
Die Anschlüsse für die einzelnen Gewerke erfolgen jeweils auf Bestandsleitungen.
Dazu sind im Wesentlichen folgende Installationsarbeiten auszuführen:
Wärmeversorgungsanlagen:
Abwasser- und Wasseranlagen:
Lufttechnische Anlagen
Elektrische- / Elektrotechnische Anlagen
Fernmelde- & Brandschutzeinrichtungen
Gebäudeautomation
Feuerlöschanlagen
Weitere Arbeiten:
Brandschutzmaßnahmen
Umpositionierung der Löschwasser-Entnahmestelle inkl. Umverlegung Löschwasserleitung
Demontage- und Anpassungsarbeiten
Stundenlohnarbeiten und sonstige Leistungen
Die Baumaßnahmen im Bereich Saturn werden während des laufenden Betriebes des Gebäudes ausgeführt.
Die Funktion sämtlicher technischen und sicherheitstechnischen Anlagen muss ständig gewährleistet sein.
Technische Baubeschreibung
2.01 430 Raumlufttechnische Anlagen
2.01
430 Raumlufttechnische Anlagen
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