Gerüstarbeiten
Montpellier Carré, Heidelberg
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Das Bauvorhaben in der Heidelberger Bahnstadt umfasst die Errichtung zweier Hauptbauteile: Bauteil B mit Serviced Apartments und Bauteil C mit Wohneinheiten. Der Standort liegt am Rande der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt, direkt angrenzend an das Bahngelände und die Montpellierbrücke, mit direkter Anbindung in die Innenstadt. In unmittelbarer Nähe befinden sich der neue Europaplatz sowie das „Congress Center Heidelberg“. Bauteil B – Serviced Apartments In Bauteil B entsteht ein Beherbergungsbetrieb mit insgesamt 146 Zimmern, verteilt auf fünf oberirdische Geschosse (E0–E4). Im Untergeschoss befinden sich Tiefgarage, Anlieferungsbereiche und Technikräume. Bauteil C – Wohneinheiten Bauteil C umfasst drei miteinander verbundene Häuser mit jeweils eigenem Treppenhaus und Aufzug, wodurch alle Geschosse barrierefrei erreichbar sind. Auf vier Geschossen entstehen insgesamt 86 Wohnungen: · Haus 1: 27 Einheiten · Haus 2: 31 Einheiten · Haus 3: 28 Einheiten Die meisten Wohnungen verfügen über Loggien, Balkone oder Terrassen; im obersten Geschoss sind Dachterrassen vorgesehen. Der begrünte Innenhof wird um eine Kinderspielfläche ergänzt. Flächenbilanz Bauteil B – Serviced Apartments · Obergeschosse (E0–E4):   6.075 m² · Untergeschoss:       2.765 m² Bauteil C – Wohneinheiten · Obergeschosse (E0–E4):   5.550 m² · Untergeschoss:       4.580 m² Gesamt Bauteile B + C · Summe:          18.890 m² Gemeinsame Tiefgarage (Grundfläche) · UG:                                             3.795 m² Tragkonzept Die Gründung erfolgt auf Grundlage des Bodengutachtens über Streifen- und Einzelfundamente oberhalb des Grundwassers. In den Untergeschossen der Bauteile B und C bilden Stützen und Außenwände die tragenden Bauteile. Die Decken werden als Flachdecken ausgebildet, ergänzt durch Unterzüge zur Aufnahme der Streckenlasten aus den darüber liegenden Wänden. Die Gebäudeaussteifung in den drei Bauteilen erfolgt durch zentral angeordnete Erschließungskerne und Teile der Außenwände. Innenliegende Wandscheiben sind gemäß Erdbebennachweis dimensioniert.
Allgemeine Projektbeschreibung
Technische Vorbemerkungen 1     Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus der ATV/DIN 18451 – Gerüstarbeiten in der jeweils gültigen Fassung. Ergänzend gelten die einschlägigen europäischen, nationalen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung., insbesondere: 1.1 Normen und technische Regeln DIN EN 12811-1 – Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Arbeitsgerüste – Leistungsanforderungen, Bemessung und Entwurf DIN EN 12810-1 / -2 – Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen – Produktanforderungen und Strukturbemessung DIN EN 13374 – Temporäre Seitenschutzsysteme – Produktfestlegungen und Prüfverfahren DIN EN 1263-1 / -2 – Schutznetze – Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren / Montagevorschriften DIN 4420-1 / -3 – Arbeits- und Schutzgerüste – Allgemeine Festlegungen DIN 4426 – Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Sicherheitsanforderungen an Planung und Ausführung DIN EN 13414-1 – Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit – Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke DIN EN 13411-5 – Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht – Sicherheit – Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel DIN 685-100 – Geprüfte Rundstahlketten VDE 0682-742 – Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V / DC 1500 V (jeweils gültige Fassung) 1.2 Berufsgenossenschaftliche Regelwerke (DGUV) Statt der bisherigen BGR/BGI-Bezeichnungen gelten die folgenden aktuellen DGUV-Titel: DGUV Regel 101-011 – Einsatz von Schutznetzen (ehem. BGR 179) DGUV Information 201-011 – Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten (ehem. BGI 663) DGUV Information 201-026 – Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten (ehem. BGI 825) 1.3 Güteschutz und Qualitätssicherung RAL-RG 637 – Stahlgerüstbau – Gütesicherung Bei Verweisen auf technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, europäische technische Zulassungen, internationale Normen) sind stets gleichwertige technische Spezifikationen anzuwenden, auch ohne ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“. 2     Angaben zur Ausführung Gerüste werden nur aufgebaut und berechnet bei Arbeitsbühnenhöhen über 2,00 m (gem. VOB). An allen Gerüsten ist vom AN ein Freigabeschild anzubringen. Bis zur Freigabe sind die Gerüste mit dem Verbotsschild "Zutritt verboten" zu kennzeichnen. Alle für die beschriebenen bauseitigen Leistungen erforderlichen  Schutzeinrichtungen an den Gerüsten, z.B. Fangnetze gegen Absturz, am Dachrand, sind entsprechend den Vorschriften von Behörden, Berufsgenossenschaften usw. auszuführen und in die entsprechende Position einzurechnen. Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Vermarkungen u. Dgl. zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Eingänge, Zu- und Ausfahrten, Schächte, Schaltschränke, Schaufenster, Firmenschilder, Pflanzen usw. sind freizuhalten. Es wird ein tragfähiger Untergrund mit Unebenheiten im Bereich von +/- 10 cm bereitgestellt. Bedenken hinsichtlich des Untergrundes, der vorgesehenen Ausführung und der Möglichkeit der Verankerung und Abstützung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Ausführung der Leistung, sich vor Ort mit dem Auftraggeber abzusprechen, um den Gerüstaufbau nach den Belangen der am Bau Beteiligten zu gewährleisten. Die Kennzeichnung der Fassaden-, Raum- und Schutzgerüste mit der Bezeichnung der aufstellenden Firma einschl. Telefonnummer sowie des flächenbezogenen Nutzungsgewichtes ist unverzichtbar. Der Auftraggeber ist berechtigt an den Gerüsten des Auftragnehmers Reklame- / Werbeeinrichtungen nach Wahl anzubringen bzw. anbringen zu lassen. Die ggf. hiermit erzielten Einnahmen stehen uneingeschränkt dem Auftraggeber zu. Wird ein Schwenkarmaufzug benötigt, soll pro Gerüstseite ein Montagepunkt für diesen angegeben werden. Das Gerüst ist an diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der Wand zu verankern. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist. Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Ebene bzw. Abdichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren. Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen. Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden. Hubarbeitsbühnen, die im Bereich spannungsführender Leitungen (Niederspannung) eingesetzt werden, müssen bis 1000 V isoliert sein. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen. Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung werden im Zuge des Gerüstabbaus durch den Auftragnehmer der Fassadenbekleidung geschlossen. Dazu ist mit der Bauleitung und dem Auftragnehmer der Fassadenbekleidung rechtzeitig der Abbautermin zu vereinbaren. 3     Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18451 gelten als Nebenleistung: -  Das Abstützen der Gerüste über Lichtschächten, ebenso das Überbauen von ebenen Stufen, sofern es  systemgerecht möglich ist. -  Die Vorlage statischer Nachweise für Systemgerüste - die auf Verlangen zu übergeben sind -, sofern nicht  von der Regelausführung abgewichen wird. -  Abstandsverlängerungen bis zu 30 cm über den Regelabstand von der Fassade. 4     Sonstige Angaben zur Bauausführung Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung. Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
Technische Vorbemerkungen
01 Bauteil B
01
Bauteil B
01.01 Fassadengerüst
01.01
Fassadengerüst
01.02 Raumgerüste
01.02
Raumgerüste
01.03 Sonstiges
01.03
Sonstiges
02 Bauteil C
02
Bauteil C
02.01 Fassadengerüst
02.01
Fassadengerüst
02.02 Raumgerüste
02.02
Raumgerüste
02.03 Sonstiges
02.03
Sonstiges