Dachbegrünung
Montpellier Carré, Heidelberg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Das Bauvorhaben in der Heidelberger Bahnstadt umfasst die Errichtung zweier Hauptbauteile: Bauteil B mit Serviced Apartments und Bauteil C mit Wohneinheiten. Die Gebäude sollen dem energetischen Standard eines Effizienzgebäudes 40 entsprechen. Der Standort liegt am Rande der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt, direkt angrenzend an das Bahngelände und die Montpellierbrücke, mit direkter Anbindung in die Innenstadt. In unmittelbarer Nähe befinden sich der neue Europaplatz sowie das „Congress Center Heidelberg“. Bauteil B – Serviced Apartments In Bauteil B entsteht ein Beherbergungsbetrieb mit insgesamt 146 Zimmern, verteilt auf fünf oberirdische Geschosse (E0–E4). Im Untergeschoss befinden sich Tiefgarage, Anlieferungsbereiche und Technikräume. Bauteil C – Wohneinheiten Bauteil C umfasst drei miteinander verbundene Häuser mit jeweils eigenem Treppenhaus und Aufzug, wodurch alle Geschosse barrierefrei erreichbar sind. Auf vier Geschossen entstehen insgesamt 86 Wohnungen: · Haus 1: 27 Einheiten · Haus 2: 31 Einheiten · Haus 3: 28 Einheiten Die meisten Wohnungen verfügen über Loggien, Balkone oder Terrassen; im obersten Geschoss sind Dachterrassen vorgesehen. Der begrünte Innenhof wird um eine Kinderspielfläche ergänzt. Flächenbilanz Bauteil B – Serviced Apartments · Obergeschosse (E0–E4):   6.075 m² · Untergeschoss:       2.765 m² Bauteil C – Wohneinheiten · Obergeschosse (E0–E4):   5.550 m² · Untergeschoss:       4.580 m² Gesamt Bauteile B + C · Summe:          18.890 m² Gemeinsame Tiefgarage (Grundfläche) · UG:                                             3.795 m² Tragkonzept Die Gründung erfolgt auf Grundlage des Bodengutachtens über Streifen- und Einzelfundamente oberhalb des Grundwassers. In den Untergeschossen der Bauteile B und C bilden Stützen und Außenwände die tragenden Bauteile. Die Decken werden als Flachdecken ausgebildet, ergänzt durch Unterzüge zur Aufnahme der Streckenlasten aus den darüber liegenden Wänden. Die Gebäudeaussteifung in den drei Bauteilen erfolgt durch zentral angeordnete Erschließungskerne und Teile der Außenwände. Innenliegende Wandscheiben sind gemäß Erdbebennachweis dimensioniert.
Allgemeine Projektbeschreibung
ZTV Dachbergrünung 1     Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18338- Dachdeckungsarbeiten. Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben. 2      Angaben zur Ausführung 2.1      Allgemeines Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt. Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen. 2.2      Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtungsflächen Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage gegebenenfalls ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben. Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch. Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt. Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt. Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG. Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN. Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen. Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen. 2.3      Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen. 2.4      Personal Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Dachbegrünungsarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen. Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig. Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein. 2.5      Dachbegrünungsarbeiten Der AG stellt, für die Dauer der geplanten Montageleistung des AN, ein Fassadengerüst zur Verfügung. Die Dachbegrünung muss als funktionsgerechte Einheit betrachtet werden, welche den Beanspruchungen durch die örtlichen klimatischen Bedingungen, der Nutzung der Dachfläche und des Gebäudes genügt. Im Leistungsumfang sind deshalb alle zur Erfüllung der Leistung erforderlichen Einbauteile, Befestigungsmitteln, Kleinmaterialien, usw., enthalten. Werden im Leistungsverzeichnis keine detaillierten Angaben über die Art der Vegetationsschicht gemacht, obliegt es dem Bieter, die geeignete Ausführung für den vorgesehenen Aufbau und die vorgesehene Begrünung anzubieten. Es dürfen nur aufeinander abgestimmte Systemprodukte verwendet werden. Das Pflanzsubstrat für extensive Dachbegrünungen muss weniger als 20 Gewichtsprozent an organischen Bestandteilen enthalten. Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs, Schädlingen bzw. Krankheiten sind verboten und dürfen nur mit Genehmigung des AG verwendet werden. Die Dach- und Wandverkleidungen sowie Einbauten dürfen keinesfalls beschädigt oder verschmutzt werden. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Einbauteile wie Dacheinläufe, Oberlichter etc. nicht durch Verunreinigungen oder Beschädigungen während der Bauzeit in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt werden. Diese Teile sind daher besonders zu schützen. Jahreszeitliche Termine für Pflanz- und Saatarbeiten sind zu beachten. Vor allem Sprossenaussaaten und Ansaaten sind in der passenden Jahreszeit auszuführen (Frühjahr oder Herbst). Die Dachbegrünung ist bis zur vollständigen Verwurzelung feucht zu halten, inkl. notwendige Schneide- und Anpassarbeiten ggf. Substratfehlstellen auffüllen. Fertigstellungspflege/Abnahme: Die Abnahme erfolgt nach einer Ruheperiode (vollständiger Neuaustrieb) und Überdauerung einer Trocken- und einer Frostphase (Pflegedauer mind. 1 Jahr nach der Pflanzung). Vor Beginn der Arbeiten ist eine Besichtigung der Dachabdichtungsfläche hinsichtlich vorhandener Beschädigungen oder fehlender Bereiche mit dem Gewerk Dachabdichtung durchzuführen und zu protokollieren. 3      Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18338 als Nebenleistungen: - Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben. - Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen. - Reinigen des Untergrundes. - Schnitte von Rabattensteinen bzw. Terrassenplatten. - Anpassungen jeder Art sowie Verschnitt. - sämtliche Eckausbildungen, Absätze, Abstufungen, Schrägen, Rundungen, Wandanschlüsse. - die Anarbeitung an Durchführungen aller Art (Medienleitungen, Rohre, Leerrohre, Blitzschutz, ...). 4      Abrechnungshinweise Zum Aufmaß kommen die Sichtflächen und sichtbaren Längen, ohne Berücksichtigung von Überlappungen, Naht- und Stoßüberdeckungen und Falze. 5      Revisionsunterlagen In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben. Diese müssen im Einzelnen enthalten: - Fachbauleitererklärung - Fachunternehmerbescheinigung - Errichterbescheinung bei bauaufsichtlichen Auflagen in Bezug auf Schütthöhen / Speichermodule - Materialnachweise bei bauaufsichtlichen Auflagen - Datenblätter aller verwendeten Materialien
ZTV Dachbergrünung
DGNB / QNG 1. Zertifizierung Das Projekt soll mit dem DGNB Zertifikat in "Silber" ausgezeichnet werden. Die offizielle Zertifizierungsversion ist DGNB Neubau Wohngebäude, Version 2023 (NBV23). Zudem wird QNG "Plus" angestrebt. Im Vorfeld wurde eine Bewertung des Projektes durchgeführt. Daraus resultieren Anforderungen an die weitere Planung und Ausführung. 1.1 Mitwirkung des AN Zum Erreichen des Zertifizierungsziels ist die aktive Mitarbeit und Verantwortungsübernahme des Auftragnehmers (AN) erforderlich. Hierbei ist die Koordination, Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen anderen an der Planung und Ausführung Beteiligten, insbesondere mit dem Zertifizierungsmanagement des AG sicherzustellen. Dafür ist seitens des AN ein zentraler Ansprechpartner für die Nachweisführung der Anforderungen auf der Baustelle zu benennen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe selbständig über die Anforderungen zu informieren und die in den untenstehenden Dokumenten genannten Anforderungen umzusetzen und die erforderlichen  Dokumentationen zu erbringen. Sämtliche in den Dokumenten beschriebenen Anforderungen und Dokumentationen sind bei der Angebotskalkulation zwingend zu berücksichtigen. Folgende Dokumente beschreiben die detaillierten Anforderungen und erforderlichen Dokumentationen seitens des AN und liegen der Ausschreibung bei: A_260115_DGNB23_QNG_LV_Ergänzungen_MPC-BTB+C_V3 B_251121_DGNB_Freigabeprozess_Bauökologie_MPC_BTB+C_V2 C_260812_DGNB23_QNG_Anforderungen_Gewerk_MPC-BTB+C_Dachbegrünung_V2 D_240604_DGNB-Neubau-Version2023-3Auflage_Kriterienmatrix_ENV1.2 E_QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Auftragserteilung_MPC-BTB+C_V2 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Fertigstellung_MPC-BTB+C_V2 G_DGNB23_Baustellenprotokoll_MPC-BTB+C H_DGNB23_Mitarbeitereinweisung_MPC-BTB+C
DGNB / QNG
Allgemeine Angaben zur Dachabdichtung und Dachnutzung Alle Dachflächen erhalten gemäß den Vorgaben des „Heidelberger Dach(g)arten – Handlungsleitfaden zu Dachbegrünung und Photovoltaik in Heidelberg“ eine extensive Dachbegrünung von mind. 66% der Dachflächen. Die Dachbegrünung wird in Verbindung mit einer auf den Dachflächen vorgesehenen Photovoltaikanlage ausgeführt. Die PV-Anlage ist in den Begrünungs- und Retentionsaufbau der Dachflächen zu integrieren. Für die extensive Dachbegrünung ist eine Sedum-Kräuter-Vegetation mit einer Wuchshöhe von ca. 5–30 cm vorgesehen. Bei der Auswahl der Saatgut- bzw. Pflanzenmischung ist die Pflanzenliste des Handlungsleitfadens zur extensiven Dachbegrünung und Photovoltaikanlage der Stadt Heidelberg zu berücksichtigen. Die Dachflächen werden als 0°-Warmdachkonstruktionen ohne Gefälle mit einer bituminösen Dachabdichtung gemäß DIN 18531 ausgeführt. Die Dachflächen werden als Retentionsdächer ausgebildet. Das anfallende Niederschlagswasser wird über den Begrünungs- und Retentionsaufbau teilweise zurückgehalten und über Retentionsabläufe zeitverzögert an das öffentliche Siel abgegeben. Dabei sind die Vorgaben der Stadtwerke Heidelberg zu berücksichtigen. Die Bemessung des Retentionsaufbaus erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Berechnung der Firma Optigrün. Für das Gesamtentwässerungskonzept ist eine Rückhaltung von mindestens 50 % des anfallenden Niederschlagswassers vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Retentionsmaßnahmen auf den Dachflächen sind entsprechend der vorliegenden Berechnung von Optigrün auszuführen. Die Retentionsmaßnahmen auf der Tiefgaragendecke werden in einer gesonderten Leistung berücksichtigt. Die Koordination und enge Abstimmung mit dem für die PV-Anlage zuständigen Fachunternehmen ist während der Planung und Ausführung sicherzustellen. Die Schnittstellen zwischen Dachabdichtung, Dachbegrünung, Retentionsaufbau und PV-Anlage sind frühzeitig abzustimmen und bei der Ausführung entsprechend zu berücksichtigen. Der grundsätzliche Aufbau der Dachflächen umfasst somit: 0°-Warmdach bituminöse Dachabdichtung Retentionsdach extensive Dachbegrünung integrierte PV-Anlage Die nachfolgenden Positionen beschreiben die hierfür erforderlichen Leistungen und Bauteile.
Allgemeine Angaben zur Dachabdichtung und Dachnutzung
01 Bauteil B
01
Bauteil B
01.01 Dachbegrünung
01.01
Dachbegrünung
01.02 Dach- / Loggien- / Balkonbeläge
01.02
Dach- / Loggien- / Balkonbeläge
02 Bauteil C
02
Bauteil C
02.01 Dachbegrünung
02.01
Dachbegrünung
02.02 Dach- / Loggien- / Balkonbeläge
02.02
Dach- / Loggien- / Balkonbeläge