Dachabdichtung & Klempnerarbeiten
Montpellier Carré, Heidelberg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Das Bauvorhaben in der Heidelberger Bahnstadt umfasst die Errichtung zweier Hauptbauteile: Bauteil B mit Serviced Apartments und Bauteil C mit Wohneinheiten. Die Gebäude sollen dem energetischen Standard eines Effizienzgebäudes 40 entsprechen. Der Standort liegt am Rande der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt, direkt angrenzend an das Bahngelände und die Montpellierbrücke, mit direkter Anbindung in die Innenstadt. In unmittelbarer Nähe befinden sich der neue Europaplatz sowie das „Congress Center Heidelberg“. Bauteil B – Serviced Apartments In Bauteil B entsteht ein Beherbergungsbetrieb mit insgesamt 146 Zimmern, verteilt auf fünf oberirdische Geschosse (E0–E4). Im Untergeschoss befinden sich Tiefgarage, Anlieferungsbereiche und Technikräume. Bauteil C – Wohneinheiten Bauteil C umfasst drei miteinander verbundene Häuser mit jeweils eigenem Treppenhaus und Aufzug, wodurch alle Geschosse barrierefrei erreichbar sind. Auf vier Geschossen entstehen insgesamt 86 Wohnungen: · Haus 1: 27 Einheiten · Haus 2: 31 Einheiten · Haus 3: 28 Einheiten Die meisten Wohnungen verfügen über Loggien, Balkone oder Terrassen; im obersten Geschoss sind Dachterrassen vorgesehen. Der begrünte Innenhof wird um eine Kinderspielfläche ergänzt. Flächenbilanz Bauteil B – Serviced Apartments · Obergeschosse (E0–E4):   6.075 m² · Untergeschoss:       2.765 m² Bauteil C – Wohneinheiten · Obergeschosse (E0–E4):   5.550 m² · Untergeschoss:       4.580 m² Gesamt Bauteile B + C · Summe:          18.890 m² Gemeinsame Tiefgarage (Grundfläche) · UG:                                  3.795 m² Tragkonzept Die Gründung erfolgt auf Grundlage des Bodengutachtens über Streifen- und Einzelfundamente oberhalb des Grundwassers. In den Untergeschossen der Bauteile B und C bilden Stützen und Außenwände die tragenden Bauteile. Die Decken werden als Flachdecken ausgebildet, ergänzt durch Unterzüge zur Aufnahme der Streckenlasten aus den darüber liegenden Wänden. Die Gebäudeaussteifung in den drei Bauteilen erfolgt durch zentral angeordnete Erschließungskerne und Teile der Außenwände. Innenliegende Wandscheiben sind gemäß Erdbebennachweis dimensioniert.
Allgemeine Projektbeschreibung
ZTV Dachabdichtungen 1     Grundlagen 1.1     Normen / Richtlinien ergänzend zu den Vertragsgrundlagen die der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten: - die Herstellerrichtlinien - die Richtlinien der Fachverbände - die relevanten DIN-Normen - die relevanten VDE-Richtlinien - die relevanten VDI-Richtlinien - die Flachdachrichtlinien - die FLL Richtlinien in der jeweils neuesten Fassung Die in den ZTV  festgelegten Forderungen sind als Nebenleistungen auszuführen und in die Einheitspreise der Hauptpositionen einzurechnen. 2     Dämmschichten Zur Vermeidung von Kältebrücken sind Hartschaumplatten entweder 2-lagig im Verband mit versetzten Stößen oder mit Stufenfalz oder mit Nut-und Feder zu verlegen. Dämmplatten sind generell press gestoßen zu verlegen. Der Auftragnehmer haftet für die Ausführung der Dämmschicht ohne Wärmebrücken, auch an den Auf- kantungen und Anschlüssen. Mineralfasern müssen entsprechend Gefahrstoffverordnung "gesundheitlich unbedenklich" sein. 3     Holzschutz Holzteile sind nach DIN 68800 zu imprägnieren, wirksam gegen Pilze, Fäulnis und Insekten, Prüfprädikat P, Iv und Ib, geeignet für Arbeits-, Lager- und Wohnräume sowie für Holz im Freien, ggf. auch zusätzlich geeignet für bauseitige Anstriche nach Angabe der Bauleitung. 4     Metallschutz Alle Stahlteile, -befestigungen und -verbindungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben, feuerverzinkt einzubauen. Kaltzinkanstriche sind nicht zugelassen. Beim Zusammentreffen verschiedener Metallteile darf keine Korrosion entstehen. Kontaktstellen sind deshalb durch geeignete Zwischenlagen, z.B. aus Neoprene oder Fiber, zu trennen. Grundsätzlich müssen alle Metall-Befestigungen nichtrostend und geschraubt sein. Bei technisch erforderlichem Bohren, Schneiden usw. an der Baustelle sind alle bearbeiteten Kanten zu entgraten oder zu schleifen und der entsprechende Metallschutz - z.B. Kaltverzinken - ist wieder herzustellen. Edelstahlteile, -befestigungen usw. sind zu verwenden, wenn sie auf Grund von Normen, Vorschriften, Hersteller-/Richtlinien und ähnlichem, bzw. nach dem Stand der Technik erforderlich sind. Bandbeschichtete / bandverzinkte Bleche sind in einer Mindestbeschichtungsstärke von 25  auszuführen. Farbtöne (auch Metallicfarben) nach RAL, NCS, DB nach Angabe AG. Bei beschichteten Konstruktionen sind Schweißverbindungen/-arbeiten an der Baustelle unzulässig. Zu verwenden sind Qualitätsbleche: -    verzinkte Bleche nach DIN 1623 St III 23 -    Zinkbleche nach DIN 9712, 9722, DIN EN 988 -    Kupferbleche nach DIN EN 1652 -    Alubleche nach DIN EN 485-2 5     Antidröhnbeschichtung Alle Blechbekleidungen, z.B. Wetterbänke, Stützenbekleidungen, Abdeckbleche usw., sind wirksam zu entdröhnen. Das Antidröhnschutzmaterial, nicht brennbar, wird vor dem Einbau auf die Rückseite aufgespritzt oder aufgespachtelt. Aufgeklebte Antidröhnplatten sind nicht zugelassen. Der aufgetragene Antidröhnbelag soll mindestens so dick wie die Bekleidung selbst sein. Er ist aus bis zu 60°C temperaturfestem und alterungsbeständigem Material herzustellen. 6     Dachbegrünung Die Begrünungs-Leistung darf nur von Fachfirmen des Garten- und Landschaftsbaus, die über entsprechend gut ausgebildete Führungs- und Fachkräfte verfügen, ausgeführt werden. 7     Nebenleistungen einzukalkulieren sind: - Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen - Besondere Vorkehrungen zur Ausführung der Arbeiten bei Frost und Feuchtigkeit sowie Vorkehrungen bei   zu erkennender Gefahr auch Dritten gegenüber - Befestigungen jeder Art auf allen Untergründen - Einarbeiten der Gullyflansche in die Wärmedämmschicht, diese dürfen fertig eingeklebt nicht höher als die   umgebende Dachhaut sein - Reinigen des Untergrundes - Schiebenähte und Dehnungsstöße bei Blecheinbauteilen in vorschriftsmäßigen Abständen - Schutz gegen Feuchtigkeit - Vorkehrungen gegen Verschmutzung und Beschädigung an und von Bauteilen - Eckausbildungen der Sperr-und Dichtungsbahnen - Eckausbildungen der Klempnerarbeiten - Erstellung von Dämmungsverlegeplänen einschl. der Freigabe gegenüber dem Hersteller - Der Auftragnehmer erhält vom Architekten einen Satz Zeichnungen M 1:100/:50, ggf. mit Details, alle   weiteren Planungsleistungen, Werk- und Detailpläne sind in die Einheitspreise einzurechnen - Herstellen und Schließen von für die Ausführung bzw. Befestigung der Leistungen erforderlichen Löchern,   Schlitzen und Durchbrüchen werden nicht besonders aufgemessen und abgerechnet - Anklemmen von elektrischen Bauteilen, soweit diese vom AN geliefert werden (beheizbare Gullies,   Lichtkuppeln etc.) - Blechverbindungen, Verwahrungen und Befestigungen sind rückstausicher und wasserdicht auszuführen,   Nagel- oder Schraubstellen sind mit Lötkappen zu versehen - Wandanschluss- oder Überhangstreifen sind mit dauerelastischem wetterfestem Material zu verfugen. - Tropfnasen über Wänden, Brüstungen etc. sind mit 4 cm Abstand von der endgültigen Oberflächenstruktur   zu berücksichtigen - Erstellung von Windsogberechnungen - erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Dachabdichtung gegen Windsog sind in die Positionen der   Dachabdichtungsbahnen einzurechnen - Schnitte von Rabattensteinen und Terrassenplatten 8     Revisionsunterlagen In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Diese müssen im Einzelnen enthalten:    - Prüfzeugnisse und Zulassungen    - Dokumentation der verwendeten Materialien    - Wartungs-, Bedienungs- und Pflegeanweisungen    - Prüfprotokolle soweit erforderlich    - Abnahmebescheinigungen Die Revisionsunterlagen sind 2-fach in Papierform sowie 2-fach auf Datenträger als PDF und DWG (DXF) geordnet zu übergeben. 9     Wartung Der AN hat einen detaillierten Wartungsvertrag vorzulegen.
ZTV Dachabdichtungen
ZTV Klempnerarbeiten 1     Grundlagen 1.1     Normen / Richtlinien ergänzend zu den Vertragsgrundlagen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten:    - die Herstellerrichtlinien    - die Richtlinien der Fachverbände    - die relevanten DIN-, DIN EN-Normen    - die relevanten VDE-Richtlinien    - die relevanten VDI-Richtlinien usw., in der jeweils neuesten Fassung. Besonders hingewiesen wird auf die Regeln und Hinweise, aufgestellt vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V., insbesondere die "Regeln für Dächer mit Abdichtungen" mit der Neufassung der Flachdachrichtlinien, die Regeln des Deutschen Klempnerhandwerks sowie für Metalldachdeckungen auch die Regeln vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVHD) usw., Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften und der Bauaufsichtsbehörden sowie die Energieeinsparverordnung. 2     Besondere Anforderungen 2.1     Angaben zur Ausführung 2.1.1     Allgemeines Ein Arbeits- und Schutzgerüst an der Gebäudefassade wird bauseits gestellt. Hilfs- und Arbeitsgerüste, die der AN evtl. zusätzlich benötigt, sind von diesem zu stellen und die Kosten dafür in die Einheitspreise einzurechnen. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen, sowie bei sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe brennbarer Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten. Hitzeempfindliche Bauteile sind vor Beschädigung zu schützen. Jede Vorleistung ist - auch arbeitstäglich - zu überprüfen. Die Abdeckung der Dichtungen und der Dachhaut mit Arbeitsbühnen, die Ablage von Werkzeugen und Hilfsmitteln hat so zu erfolgen, dass der Schutz fremder Arbeiten garantiert ist. Sofern dem Leistungsverzeichnis keine Detailunterlagen beigefügt sind, treffen die Pläne des Architekten in erster Linie eine formale Aussage. Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Stöße, Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse u. dgl. in Absprache mit dem AG, den geltenden Regeln der Bautechnik und gemäß dem zu erwartenden Gebrauchswert herzustellen. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen u. dgl.). Attikaabdeckungen sollen ein ausreichendes Gefälle zur Dachseite erhalten. Die Höhe der Abkantung und der Tropfabstand zur endgültigen Oberfläche der Wand richtet sich, wenn im LV nicht anders beschrieben, entsprechend der Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk nach der Gebäudehöhe: Fensterbankabdeckungen sind mit einer Neigung  5° auszuführen. Um eine wirksame Tropfkante zu erreichen, ist ein Fassadenüberstand von 30mm notwendig. Ansonsten gelten dieselben Anforderungen wie bei den Attikaabdeckungen. Attika- und Fensterabdeckungen aus Kupfer müssen mit einem Tropfabstand von mindestens 50 mm ausgeführt werden. Nach Fertigstellung der gesamten Leistung sind in Abstimmung mit der Bauleitung alle Schutzfolien zu entfernen. 2.1.2     Dübel Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. 2.1.3     Holzschutz Alle evtl. eingebauten Holzteile sind, auch wenn im LV nicht extra erwähnt oder als Position beschrieben nach DIN 68 800 zu imprägnieren, wirksam gegen Pilze, Fäulnis und Insekten, Prüfprädikat P, Iv und Ib; geeignet für Arbeits-, Lager- und Wohnräume sowie für Holz im Freien, evtl. auch zusätzlich geeignet für bauseitige Anstriche nach Angabe der Bauleitung. 2.1.4     Metallschutz / Beschichtungen Schutz verschiedener Metalle untereinander und gegen schädigende Einflüsse durch andere Stoffe (z.B. Holzimprägnierungen) gemäß DIN. Alle Stahlteile, -Befestigungen und Verbindungen sind, außer wenn ausdrücklich anders beschrieben, bereits vor der Anlieferung an die Baustelle einwandfrei zu entrosten und mit einem bleifreien Rostschutzanstrich gemäß VOB / DIN 18 364 zu versehen. Die Grundierung muss - ohne besondere, weitere Behandlung - für eine bauseitige Lackierung nach Wahl des AG geeignet sein. Die Art der Grundierung ist deshalb mit der Bauleitung und/oder dem Nachunternehmer einvernehmlich festzulegen. An der Baustelle sind alle durch Schweißen usw. verursachten Beschädigungen sofort ausbessern. Ist eine verzinkte Ausführung vorgesehen, sind die Konstruktionen nach dem Feuer- oder    Flammspritzverfahren zu verzinken, Schichtdicke nach VOB / DIN 18 364, DIN EN ISO 1461, Tabelle 2 und 3 usw. Schweißen an der Baustelle und Kaltzinkanstriche sind nur nach Absprache mit der Bauleitung zugelassen. Dies ist bereits bei der Werkstattplanung zu berücksichtigen. Ist eine anodisch oxidierte Ausführung vorgesehen, sind die Teile entsprechend den einschlägigen Normen und Vorschriften auszuführen. Insbesondere gelten hier DIN 17611 und die Güterichtlinien für anodisch erzeugte Oxidschichten auf Aluminium (EURAS/ EWAA). Farbabweichungen sind durch Farbmuster abzugrenzen und vor Ausführung entsprechend zu bemustern. Ist eine beschichtete Ausführung vorgesehen, sind die Teile entsprechend dem Verwendungszweck (innen, außen, Feucht-/Nassräume) und den besonderen Anforderungen (siehe Objektbeschreibung) mit einer geeigneten Beschichtung und Schichtdicke gemäß DIN EN ISO / Vorschriften, herzustellen. Der Betrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International, 73525 Schwäbisch Gmünd sein. Zuschläge für Sonderfarben beinhalten Farben gemäß Farbherstellerkarte oder RAL-Mischfarben. Standard sind RAL- und NCS-Farben. Bei beschichteten Konstruktionen sind Schweißverbindungen bzw. -arbeiten an der Baustelle unzulässig. Beim Zusammentreffen verschiedener Metallteile darf keine Korrosion entstehen. Kontaktstellen sind deshalb durch geeignete Zwischenlagen, z. B. Neoprene oder Fiber, zu trennen. Bei technisch erforderlichem Bohren, Schneiden, Schweißen usw. an der Baustelle sind alle bearbeiteten Kanten zu entgraten, Schweißnähte zu schleifen und der entsprechende Metallschutz, z. B. rostschutzgrundieren/kaltverzinken, ist wieder herzustellen. Edelstahlteile, -Befestigungen usw. sind, auch ohne besondere Erwähnung in der Leistungsbeschreibung, zu verwenden, wenn sie auf Grund von Normen, Vorschriften, Hersteller-/Richtlinien und ähnlichem, bzw. nach dem Stand der Technik erforderlich sind. Zu verwenden sind nur Qualitätsbleche    -    verzinkte Bleche nach DIN 1623 St III 23,    -    Zinkbleche nach DIN 9712, 9722, 17 770,    -    Kupferbleche nach DIN EN 1652,    -   Alubleche nach DIN EN 485-2. Freie Kanten der Bleche sind zu entgraten. Bleche unter 1 mm Dicke sind umzukanten bzw. umzubördeln. 2.1.5     Antidröhnbeschichtung Sämtliche horizontale und schräge Blechfläche des Außenbereiches sind auf der Unter- bzw. Rückseite mit 2/3 der Fläche einer mindestens 3 mm dicken Antidröhnmasse zu beschichten. Der Auftrag hat der Baustoffklasse A1 nach DIN 4102 zu entsprechen. Die Kosten sind in den Einheitspreisen enthalten. 3     Besondere Leistungen / Nebenleistungen Alle besonderen Bauteile, Formstücke, Verbindungen, Kleber, Dichtungen, Hilfsmittel und Erschwernisse im Sinne der VOB, DIN 18 339 usw., Abschnitte 4.2 (Besondere Leistungen), die im LV nicht besonders beschrieben wurden, die aber zur einwandfreien Ausführung der Arbeiten gehören, sind in die Einheitspreise der Hauptpositionen einzurechnen. Hierzu gehören besonders:    - Blechverbindungen, Verwahrungen und Befestigungen sind rückstausicher und wasserdicht auszuführen,      Nagel- oder Schraubstellen sind mit Lötkappen zu versehen.    - Wandanschluss- oder Überhangstreifen sind in Sichtbeton, Sichtmauerwerk und anderen Wandanschlüssen      mind. 2 cm einzulassen und mit dauerelastischem wetterfestem Material zu verfugen. Die zur Kalkulation erforderliche Einsichtnahme in die Planunterlagen und sich daraus evtl. ergebende Zusatzangebote hat der Anbieter mit dem Hauptangebot abzugeben. 4     Sonstige zusätzliche Leistungen / Planungsleistungen Alle für die Ausführung notwendigen Planungsleistungen, Werk- und Detailpläne, sowie die Abstimmung mit den von anderen AN einzubauenden Leistungen, z.B. Attika-, Holz-Unterkonstruktionen, sind recht zeitig und in allseitigem Einvernehmen in Abstimmung mit der Bauleitung zu liefern bzw. zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten zu klären. Auf Grundlage der AG-Unterlagen und Beschreibungen sind vom AN Zeichnungen zu den wesentlichen Details der Bauteile, Konstruktionen und Baukörperanschlüsse zu erstellen und in die Einheitspreise einzurechnen. 5     Revisionsunterlagen In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Diese müssen im Einzelnen enthalten:    - alle erforderlichen Werkstattzeichnungen    - Prüfzeugnisse und Zulassungen    - Dokumentation der verwendeten Materialien    - Wartungs-, Bedienungs- und Pflegeanweisungen    - Prüfprotokolle soweit erforderlich    - Abnahmebescheinigungen Die Revisionsunterlagen sind 2-fach in Papierform sowie 2-fach auf Datenträger als PDF und DWG (DXF) geordnet zu übergeben. 6     Aufmass und Abrechnung erfolgen nach VOB DIN 18 339. 7     Wartung Der AN hat einen detaillierten Wartungsvertrag vorzulegen.
ZTV Klempnerarbeiten
DGNB / QNG 1. Zertifizierung Das Projekt soll mit dem DGNB Zertifikat in "Silber" ausgezeichnet werden. Die offizielle Zertifizierungsversion ist DGNB Neubau Wohngebäude, Version 2023 (NBV23). Zudem wird QNG "Plus" angestrebt. Im Vorfeld wurde eine Bewertung des Projektes durchgeführt. Daraus resultieren Anforderungen an die weitere Planung und Ausführung. 1.1 Mitwirkung des AN Zum Erreichen des Zertifizierungsziels ist die aktive Mitarbeit und Verantwortungsübernahme des Auftragnehmers (AN) erforderlich. Hierbei ist die Koordination, Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen anderen an der Planung und Ausführung Beteiligten, insbesondere mit dem Zertifizierungsmanagement des AG sicherzustellen. Dafür ist seitens des AN ein zentraler Ansprechpartner für die Nachweisführung der Anforderungen auf der Baustelle zu benennen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe selbständig über die Anforderungen zu informieren und die in den untenstehenden Dokumenten genannten Anforderungen umzusetzen und die erforderlichen  Dokumentationen zu erbringen. Sämtliche in den Dokumenten beschriebenen Anforderungen und Dokumentationen sind bei der Angebotskalkulation zwingend zu berücksichtigen. Folgende Dokumente beschreiben die detaillierten Anforderungen und erforderlichen Dokumentationen seitens des AN und liegen der Ausschreibung bei: A_260115_DGNB23_QNG_LV_Ergänzungen_MPC-BTB+C_V3 B_251121_DGNB_Freigabeprozess_Bauökologie_MPC_BTB+C_V2 C_260115_DGNB23_QNG_Anforderungen_Gewerk_MPC-BTB+C_Dachabdichtung_Klempnerarbeiten_V1 D_240604_DGNB-Neubau-Version2023-3Auflage_Kriterienmatrix_ENV1.2 E_QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Auftragserteilung_MPC-BTB+C_V2 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Fertigstellung_MPC-BTB+C_V2 G_DGNB23_Baustellenprotokoll_MPC-BTB+C H_DGNB23_Mitarbeitereinweisung_MPC-BTB+C
DGNB / QNG
Anforderungsprofil Dachabdichtung und Dachnutzung Alle Dächer erhalten gemäß den Vorgaben des „Handlungsleitfadens zur extensiven Dachbegrünung“ der Stadt Heidelberg eine extensive Dachbegrünung. Die Dachabdichtung erfolgt als Warmdachkonstruktion ohne Gefälle gemäß DIN 18531 mit bituminöser Dachabdichtung. Die Dachflächen sind als Retentionsdächer auszubilden. Das Regenwasser ist durch den Begrünungs- und Retentionsaufbau zu mindestens 50 % zurückzuhalten und über Retentionsabläufe zeitverzögert an das öffentliche Siel abzugeben (Vorgaben Stadtwerke Heidelberg). Die Dachabdichtung ist für dauerhaft erhöhte mechanische, thermische und hygrische Beanspruchungen aus Begrünung, Retention, Wartungsverkehr sowie aus Errichtung und Betrieb einer PV-Anlage auszulegen. Die Ausführung hat dem erhöhten Anforderungsniveau für genutzte Dachflächen gemäß DIN 18531 zu entsprechen. Dachkonstruktion: 0°-Warmdach Retentionsdach extensive Dachbegrünung PV-Anlage
Anforderungsprofil Dachabdichtung und Dachnutzung
01 Bauteil B
01
Bauteil B
01.01 Dachabdichtung Hauptdach
01.01
Dachabdichtung Hauptdach
01.02 Dachabdichtung Decke über EG
01.02
Dachabdichtung Decke über EG
01.03 Dichtigkeitsprüfung
01.03
Dichtigkeitsprüfung
02 Bauteil C
02
Bauteil C
02.01 Dachabdichtung Hauptdach
02.01
Dachabdichtung Hauptdach
02.02 Dachabdichtung Dachterrassen
02.02
Dachabdichtung Dachterrassen
02.03 Dachabdichtung Balkone und Loggien
02.03
Dachabdichtung Balkone und Loggien
02.04 Dachabdichtung Decke über 1.UG
02.04
Dachabdichtung Decke über 1.UG
02.05 Dichtigkeitsprüfung
02.05
Dichtigkeitsprüfung