Estrich
Mönchengladbach, Ritterstraße
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
10 Estricharbeiten
10
Estricharbeiten
Allgemeine Angebotsbedingungen 01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden. 02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der    Bauberufsgenossenschaft. 03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termingerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben. 04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten. 05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden. 06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet. 07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen  genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden. 08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern. 09. Die Umlagekosten betragen 0,5% für Strom und Wasser, 0,5% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,4% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs- summe. 10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften durchgeführt. 11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt. 12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise. 13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen. 14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw. 15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichts- vereinbarung getroffen wird. Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist. 16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen. 17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis. Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen  Leistungen erschöpfend unterrichtet. Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt. Ort ....................., den................... 2025 Unterschrift und Stempel des Anbieters ................................................................
Allgemeine Angebotsbedingungen
Besondere Angebotsbedingungen 01. Allgemeine technische Vorschriften Grundlage für das LV ist die von der Fa. Jakob Durst zur Verfügung gestellte Ausführungsplanung M 1:50 (Vorabzug vom 00.02.2025) Dipl.-Ing. Sindermann. Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die vom AG frei gegebene Ausführungs planung. Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind u.a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung. VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C) Die Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller aller verwendeten Materialien Energieeinsparverordnung Auf folgende DIN-Normen wird besonders hinge- wiesen: DIN 18353 Estricharbeiten DIN EN 13813/ DIN 18560 Zementestrich DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 4117 Abdichtung von Bauwerken gegen Durchfeuchtigkeit DIN 18337 Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser DIN 18164/ DIN EN 13163 Schaumkunststoffe als Dämmstoffe im Hochbau DIN 18165 Faserdämmstoffe für den Hochbau 02. Zusätzliche technische Vorschriften Ergänzend zur VOB, Teil C, wird festgelegt: Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Ausführung der gesamten Leistungen genauestens zu unterrichten. Nach Abgabe des Angebotes werden keinerlei Ansprüche auf Preisänderungen (Preis- erhöhungen) aufgrund ungenauer Kenntnisse der geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse bzw. miß- verständlicher Auffassung der Beschreibungen usw. berücksichtigt. Die Ausschreibung erhebt keinen Anspruch auf  Vollständigkeit. Der Bieter hat auf jeden Fall im Sinne der Beschreibung funktionsgerechte Konstruktionen zu erstellen. Hat der Bieter den Eindruck, dass einzelne Teile der Leistung nicht ausreichend oder überhaupt nicht beschrieben sind, so hat er vor Abgabe des Angebotes diese Punkte mit dem Architekten zu klären. Mehrkosten, die durch Nichtbeachtung dieses Hinweises  entstehen, werden nicht vergütet. Bestehen von Seiten des Bieters Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart, so sind diese in detailierter Form dem Angebot schriftlich beizufügen. Fehlende Beschreibungen sind zu ergänzen. Eventuell Mängel oder Auslassungen hat der Bieter mit der Angebotsabgabe zu fixieren. Soweit Mehrkosten dadurch entstehen, sind diese in einem Zusatzangebot mit dem Hauptangebot anzubieten. Sämtliche Unklarheiten aus der Ausschreibung sind vom Bieter vor Angebotsabgabe mit dem Architekten zu klären. Es ist eine in allen Belangen nach den Vorstellungen des Architekten voll funktionsfähige Konstruktion anzubieten. Mehrkosten aus Nichtbeachten dieses Hinweises können nicht anerkannt werden. Sämtliche aus der Ausschreibung und den Plänen des Architekten ersichtlichen Arbeiten sind einschließlich aller zur Fertigstellung benötigten Hilfsmittel (auch Gerüste), Leistungen und Werkstoffe zu erbringen. Die Vergütung für alle geforderten Leistungen (schriftliche, zeich- nerische, bauvorbereitende, baudurchführende, baube- endigende) sind im Angebotspreis enthalten. Sämtliche Arbeiten sind vom Auftragnehmer in Detail und Ausführung mit den in Berührung kommenden Firmen (z.B. Rohbauunternehmen, Trennwandhersteller, Fenster- bauer, Elektroinstallationsfirmen usw.) verant- wortlich abzusprechen und zu koordinieren. Unstimmigkeiten und daraus resultierende Mehrarbeiten und Mehrkosten werden nicht besonders vergütet. Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind ua. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung. VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C) Die Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller aller verwendeten Materialien Energieeinsparverordnung Auf folgende DIN-Normen wird besonders hinge- wiesen: DIN 18353 Estricharbeiten DIN EN 13813/ DIN 18560 Zementestrich DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 4117 Abdichtung von Bauwerken gegen Durchfeuchtigkeit DIN 18337 Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser DIN 18164/ DIN EN 13163 Schaumkunststoffe als Dämmstoffe im Hochbau DIN 18165 Faserdämmstoffe für den Hochbau 1.2 Zusätzliche technische Vorschriften 1.2.1 Schallschutz Die Estrichbeläge sind schallbrückenfrei auszuführen. Der Auftragnehmer haftet für ein Trittschallschutzmaß (TSM) von mindestens +13 dB (gemessen unmittelbar nach Fertigstellung. Randstreifen mindestens 8 mm dick aus Schaumstoffkunststoff mit Folienlappen oder Mineralfaserstreifen auf die Rohdecke gestellt, sind an sämtlichen Bauteilen, Türzargen usw. durchzuführen. Rohre und Bodentrennschienen müssen mit einem ca. 3 mm dicken, selbstklebenden Moltoprenstreifen als Randisolierung versehen werden. Sind Verputz oder Wandplatten nicht bis zur Rohdecke geführt und findet sich die Versatzstelle noch in der Estrichstärke, so müssen zur Vermeidung von Schallbrücken Schaumstoffstreifen als einwandfreies Widerlager für die abgewinkelten Randstreifen aufgefüttert werden. Seitlich aufgestellte Trennstreifen sind nach Abschluß der Arbeiten unaufgefordert innerhalb von 10 Tagen oberflächenbündig +10 mm abzuschneiden und fachgerecht zu entsorgen. 1.2.2 Dämmschichten Schaumstoffkunststoffplatten sind entsprechend DIN 18164/ DIN EN 13163 schwer entflammbar vorzusehen (B1). Die Dämmplatten sind entsprechend DIN 4109 Blatt 4/4 zu verlegen. Auf dem Untergrund liegende Rohrleitungen sind mit einem Dämmplattenstreifen 10/7,5 mm bzw. wenn nicht anders möglich, mit einem Spezialwellpappenstreifen abzudecken. 1.2.3 Zementestrich Biegefestigkeit, Druckfestigkeit und Dicken nach DIN 4109, Blatt 4. Mit glatter und geschlossener Oberfläche verschleißfest während des Baubetriebs. Soweit erforderlich sind Fugen anzuordnen, vor allem bei einspringenden Ecken, bei zu großen Flächen und bei Einzellasten, wie Badewannen und dgl. Bei höheren Verkehrslasten wird eine Bewehrung verlangt. Der Estrich über Rohrleitungen ist mit einem Gewebe ausreichend zu bewehren. Abflußleitungen, Abläufe und Rohre jeder Art in Bädern dürfen keine direkte Berührung mit dem Estrich haben. Die Anschlussstellen sind solide mit Dämmstoffen zu ver- wahren. 1.2.4 Abdeckung der Dämmstoffe mit einer nackten Bitumenpappe 250 g/ m² bzw. 500 g/ m² oder einer Polyäthylenfolie 0,2 mm Dicke. Die Abdeckung ist an den Anschlüssen bis auf eine Höhe der Randisolierung hochzuziehen und die einzelnen Bahnen müssen sich an den einzelnen Stößen ausreichend, jedoch mindestens  8 cm über- lappen. 1.2.5 Abdichtungen Für die Abdichtungsarbeiten ist die DIN 18337 (Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser) zu beachten. Die Abdichtungen sind ausreichend gegen eventuelle Beschädigungen zu schützen. 1.2.6 Festigkeit Sämtliche Estriche müssen in ihrer Zusammen- set- zung und Verarbeitung Stuhlrollenfestigkeit gewähr- leisten. 1.2.7 Estrich in Naßräumen Der schwimmende Estrich wird in Bädern und Duschen unter den Badewannen und Brausetassen durch- gezogen. Nassräume erhalten eine Abdichtung entsprechend DIN 18337, Abschnitt 3.32 oder 3.34, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt ist. 1.2.8 Armierungen Soweit für den Estrich Armierungen erforderlich sind, werden verzinkte Estrichmatten verwendet soweit nicht anders ausgeschrieben. 2.0. Objektbeschreibung Es handelt sich um die Errichtung eines teilunter- kellerten 3-geschossigen 11-WE-Wohngebäudes mit einem Staffelgeschoss. 3.0. Anlagen ANLAGE Bauantragspläne M 1:100 ANLAGE GEG-Nachweis IB Sommer
Besondere Angebotsbedingungen
Massenermittlung Die Massen wurden anhand der von der Fa. Jakob Durst zur Verfügung gestellten Ausführungspläne M 1: 50 ermittelt und dem LV zugrunde gelegt. Bauseits wird von der Installationsfirma für das Gewerk Heizung kostenfrei das Estrichzusatzmittel -falls erforderlich- zur Verfügung gestellt. Die Zugabe ist mit einzukalkulieren. Die Wannen werden auf den Estreich gestellt. Die Duschbereiche werden ausgespart. Die Unter- und Trittschalldämmung im Bereich der FB-Heizung in den Wohnungen wird bauseits vom Installateur verlegt,
Massenermittlung
10.0010 Betonsohlenflächen reinigen, UG-3-OG Betonsohlenflächen Einbauort: Unter- bis Staffelgeschoss ohne Wohnungen/ FP-Heizung vor Ausführung der Estricharbeiten von Bauresten gründlich abfegen, säubern bzw. reinigen. Die Baureste sind zu entsorgen.
10.0010
Betonsohlenflächen reinigen, UG-3-OG
1.010,00
m2
10.0040 TZ-Leichtbeton, THERMOZELL Type 250, 140 mm, SG TZ-Leichtbeton Fabrikat: THERMOZELL Type 250 Art.-Nr.: 37000001 Bauaufsichtlich zugelassen nach DIN 18164-1 Zulassungs- Nr. Z-23.11-266 fugenlos eingebaut und eben abgezogen, Konsistenz Einbau cremig Einbauort: Staffelgeschoss Mindesteinbaudicke: 140 mm Einbautoleranz nach DIN 18202 für Unterböden Da laut Bauordnung nur zugelassenes oder genormtes Material eingebaut werden darf, werden nur Leistungsverzeichnisse gewertet, denen bei der Eröffnung eine aktuelle Zulassung beiliegt. Technische Daten: Trockenrohdichte: 250 kg/m³, zulässige Toleranz: - 10% / + 10% Druckfestigkeit: DIN EN 826 - 0,2 N/mm² Wärmeleitzahl: l,10 tr. DIN 52612- 0,078 W/mk Wärmeleitzahl: l, R - 0,09 W/mK Brandklasse: DIN 4102 - B2 Dampfdiffusion: DIN 4108-3  µ = 7 Mindesteinbaudicke: > 40 mm Einbaudicke: 140 mm Abrechnung erfolgt nach tatsächlich eingebauten m² liefern und einbauen. Hersteller/ Kontakt für Deutschland: Fabrikat: Hans-Willi Thyssen Telefon 02163/ 5390 Mobil 0172/ 2155067 Fax 02163/ 58989 Email hans-willi.thyssen@hirsch-gruppe.com
10.0040
TZ-Leichtbeton, THERMOZELL Type 250, 140 mm, SG
163,00
m2
10.0020 Zementestrich CT-C20-F4-S60, UG_Mieterkeller und Nebenräume Zementestrich CT-C20-F4-S60 auf Trennlage 60 mm dick, liefern und verlegen. Einbauort: Untergeschoss, Mieterkeller, Nebenräume für Bereiche mit Belastung von bis zu 2 kN/m² bis 60 mm liefern und verlegen. Die Estrichoberfläche ist zur späteren Nutzung sauber unter Einhaltung des Meterrisses horizontal abzuziehen bzw. zu glätten, in fix und fertiger Arbeitsleistung.
10.0020
Zementestrich CT-C20-F4-S60, UG_Mieterkeller und Nebenräume
138,00
m2
10.0030 Zementestrich CT-C20-F4-S50, Treppenhaus, Zementestrich CT-C20-F4-S50 auf Trennlage 50-60 mm dick, liefern und verlegen. Einbauort: Erd -bis  Staffelgeschoss Treppenhaus für Bereiche mit Belastung von bis zu 2 kN/m² bis 60 mm liefern und verlegen. Die Estrichoberfläche ist zur späteren Nutzung sauber unter Einhaltung des Meterrisses horizontal abzuziehen bzw. zu glätten, in fix und fertiger Arbeitsleistung als Vorleistung für den Natursteinbelag.
10.0030
Zementestrich CT-C20-F4-S50, Treppenhaus,
64,00
m2
10.0040 Wärmedämmung EPS 035 DEO, 150 kPa, 40 mm, FBH, UG-SG, Treppenhaus Wärmedämmung aus Styropor EPS-Hartschaum 035 DEO, 150 kPa nach DIN EN 13163, 40 mm dick, zweilagig Einbauort: Unter- bis Staffelgeschoss Treppenhaus zum Ausgleich auf Stahlbetonsohlen verlegter Rohrleitungen liefern und verlegen inkl. Anbringung von Schaumstoff- Randdämmstreifen zur Schallentkopplung in den Wandan- schlussbereichen, d= 8/120 mm hoch mit Folienlappen; eventuelle Rohrausschnitte in der Dämmschicht sind mit geeigneter Schüttung zu verschließen. In fix und fertiger Arbeitsleistung.
10.0040
Wärmedämmung EPS 035 DEO, 150 kPa, 40 mm, FBH, UG-SG, Treppenhaus
64,00
m2
10.0050 Trittschalldämmung EPS 040 DES sg, 20-2 mm, UG-SG inkl. Treppenhaus Trittschalldämmung aus Styropor EPS-Hartschaum 040 DES sg, 20-2 mm dick nach DIN 13163 für Bereiche ohne Fußbodenheizung Einbauort: Unter- bis  Staffelgeschoss inkl. Treppenhaus liefern und verlegen. Die Dämmplatten sind im Versatz zur unteren Wärmedämmplatte zu verlegen in fix und fertiger Arbeitsleistung.
10.0050
Trittschalldämmung EPS 040 DES sg, 20-2 mm, UG-SG inkl. Treppenhaus
64,00
m2
10.0060 Türdurchgänge bis 240 mm, A1-Dämmstreifen Türdurchgänge Treppenhaus und Wohnungen bis 240 mm, A1-Dämmstreifen, Schmelzpunkt > 1.000°C, euinbauen, als Zulage zu Pos. 10.0040 10.0050
10.0060
Türdurchgänge bis 240 mm, A1-Dämmstreifen
12,00
m
10.0080 Heizestrich Bauart A, CT-C20-F4-S60-H45, 70 mm, EG und SG Zementestrich als Heizestrich Bauart A CT-C20-F4-S65-H45 Einbauort: Erd- bis Staffelgeschoß Wohnungen (Estrichüberdeckung über Fußbodenheizungsrohr > 45 mm) für Bereiche mit Belastung von bis zu 2 kN/m² bis 70 mm liefern und auf bauseitiger Zusatz- und Trittschalldämmung verlegen. Die Estrichoberfläche ist zur späteren Nutzung mit Vinyl  und keramischen Oberbelägen, sauber unter Einhaltung des Meterrisses horizontal abzuziehen bzw. zu glätten, in fix und fertiger Arbeitsleistung.
10.0080
Heizestrich Bauart A, CT-C20-F4-S60-H45, 70 mm, EG und SG
808,00
m2
10.0090 10 mm Mehrstärke Zementestrich, Zulage 10 mm Mehrstärke Zementestrich Einbauort: Erd- bis Staffelgeschoß als Zulage zu Pos.  10.0080
10.0090
10 mm Mehrstärke Zementestrich, Zulage
E
808,00
m2
10.0100 PP-Fasern, EG-SG, Zulage PP-Fasern Einbauort: Unter- bis Staffelgeschoß Wohnungen und Treppenhäuser als Zulage zu Pos. 10.003010.0080 und 10.0090
10.0100
PP-Fasern, EG-SG, Zulage
872,00
m2
10.0110 Rapid Floor Compound BZ12, EG-SG, Zulage Rapid Floor Compound BZ12 oder gleichwertiges Produkt: ..................................................... Einbauort: Erd- bis Staffelgeschoß Wohnungen als Zulage zum Heizestrich Pos. 10.0080 und 10.0090
10.0110
Rapid Floor Compound BZ12, EG-SG, Zulage
808,00
m2
10.0120 Bewegungs- bzw. Dehnfugen anlegen, EG-3.OG Bewegungs- bzw. Dehnfugen in einer Breite von 8-10 mm mittels Dämmstreifen im Bereich von Türöffnungen sowie bei  auf 8 m zu begrenzende Estrichfeldlängen geradläufig und scharfkantig anlegen. Einbauort: Erd- bis Staffelgeschoss Die Dehnungsfuge ist gegen Versatz durch Einbau von 30 cm langen und 4 mm starken kunststoffummantelte Stahlstäben z.B. Schlüter-DILEX-HVD im Abstand von 30 cm zu sichern.
10.0120
Bewegungs- bzw. Dehnfugen anlegen, EG-3.OG
59,00
m
10.0130 Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters auf Nachweis Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters für unvorhergesehene Arbeiten auf Nachweis und nach Absprache mit der Bauleitung einschließlich aller Nebenkosten.
10.0130
Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters auf Nachweis
E
1,00
Std