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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
10 Erdarbeiten nach ATV DIN 18300
10
Erdarbeiten nach ATV DIN 18300
Allgemeine Angebotsbedingungen 01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden.
02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der Bauberufs- genossenschaft.
03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termin- gerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben.
04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten.
05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden.
06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet.
07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragneh- mer verpflichtet, die Massenberechnung in Überein- stimmung mit den Ausführungsplänen genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden.
08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unter- nehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern.
09. Die Umlagekosten betragen 1,0 % für Strom und Wasser, 0,9% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,6% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs- summe.
10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauf- tragten Kräften durchgeführt.
11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt.
12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preis- erhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise.
13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Auf- maßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen.
14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw.
15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichts- vereinbarung getroffen wird. Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist.
16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen.
17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis. Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen Leistungen erschöpfend unterrichtet. Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt.
Ort ....................., den................... 2025
Unterschrift und Stempel des Anbieters ................................................................
Allgemeine Angebotsbedingungen
Besondere Angebotsbedingungen Es handelt sich um die Errichtung eines teilunterkellerten 11-WE-Wohngebäudes ohne Tiefgarage, 3 Vollgeschosse.
Das Einholen von Information über im Bürgersteig verlegten Leitungen obliegt allein dem Auftragnehmer.
Das Einholen der Gestattungsgenehmigungen obliegt dem Auftraggeber.
Sollte die 45°-Baugrubenböschung in den öffentlichen Bereich fallen, muss parallel zur Grundstücksgrenze in diesem Teilbereich bauseits auf eigenem Grundstück ein "Berliner Verbau" hergestellt werden.
OK FFB EG: 47,40 m ü.NN = + 0,00
OK Gelände: i.M. 46,31 NN = -1,09
siehe amtlichen Lageplan
M 1: 250 ÖbVI
OK Sohle Baugrube, ca. 44,03 m ü NN = -3,37
Verbauhöhe: bis ca. 2,50 m
Grundlage für das LV ist die Ausführungsplanung M 1:50 Vorabzug Arch.-Büro Sindermann 16.06.2025 und die Positionspläne M 1:50 Vorabzug BHT Ingenieure 07/ 2025.. Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung.
Anliegend sind beigefügt:
04. Objektbeschreibung
Es handelt sich um die Errichtung eines teilunterkellerten 11-WE-Wohngebäudes. ohne Tiefgarage.
Das Einholen von Information über im Bürgersteig verleg- ten Leitungen obliegt allein dem Auftragnehmer.
Das Einholen einer Gestattungsgenehmigungen bei Erfor- dernis obliegt dem Auftraggeber.
OK Gelände: siehe amtliche Lagepläne , Anlage
Grundlage für das LV ist die Ausführungsplanung M 1:50 IB Dipl.-Ing. Sindermann .Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung.
05. Hinweis
Sofern der Auftragnehmer beabsichtigt Betonierabschnit te und Arbeitsfugen auszuführen, so geschieht dies in ei- gener Verantwortung, jedoch grundsätzlich nur nach vorheriger Abstimmung und nach Rücksprache mit dem Tragwerksplaner IB Dipl.-Ing. Daniel Westrup.
06. Anlagen
ANLAGE 1 Amtlicher Lageplan M 1:250 vom
09.05.2025 ÖbVI Cüppers & Bommes,
Konstadinstraße 58
41238 Mönchengladbach
ANLAGE 2. Geotechnische Kurzstellungnahme
in Anlehnung an die DIN 4020: 2010-12
GC 250228 vom 02.05.2025
IBL Laermann und Freidhof
Geo-Consulting GmbH
Korschenboicherstraße 173
41065 Mönchengladbach
ANLAGE 3 9 Bauantragspläne Nachtrag M 1:100, Arch.-Büro Dipl.-Ing. Sindermann
Bäumchesweg 14
41239 Mönchengladbach
ANLAGE 4 Postionspläne 1-5 (Vorabzug)
zur Statische Berechnung
IB BTH-Ingenieure,
Bahnhofstraße 42
46414 Rhede
ANLAGE 5 GEG 2024 - DIN 18599:2018 Wohngebaude vom 12.05.2025
IB Fürst Consulting
Deininger Weg 90
92318 Neumarkt i.d.Opf.
ANLAGE 6 Brandschutzkonzept 22-MRM-02
vom 18.10.2022
SV-Büro Brandschutz Hamacher
An der Eickesmühle 39
41238 Mönchengladbach
Besondere Angebotsbedingungen
20 Baugrube
20
Baugrube
20.0010 Oberboden (Mutterboden) abtragen, abfahren, d= 20 cm Oberboden (Mutterboden) nach DIN 18300,
Abtragdicke: 20 cm
abtragen, aufladen und abfahren.
20.0010
Oberboden (Mutterboden) abtragen, abfahren, d= 20 cm
700,00
m2
20.0020 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z0 - Boden Erdaushub für die Baugrube bis LAGA Z0 - Boden,
mittlere Geländehöhe: 46,31 NN
Aushubtiefe: bis ca. 3,50 m
+Aufzugunterfahrt 1,10 m
Sohle/ Planum bezogen auf OKE -3,36 m (44,04 NN)
Aufzugunterfahrt -4,46 m (42,94 NN)
OKE +/- 0,00 47,40 NN
Bodenklasse: BK 3-5
profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der
Kipp gebühren.
20.0020
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z0 - Boden
711,00
m3
20.0030 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Boden, Zulage Erdaushub für die Baugrube bis LAGA Z1.1 - Boden,
Aushubtiefe: bis ca. 3,50 m
bezogen auf +/- 0,00 OKE: -3,36 m (Sohle/ Planum)
Bodenklasse: BK 3-5
profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der Kipp- gebühren.
als Zulage zu Pos. 20.0030
20.0030
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Boden, Zulage
475,00
m3
20.0040 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Bauschutt, Zulage Erdaushub für die Baugrube, LAGA Z1.1 - Bauschutt
Aushubtiefe: bis ca. 3,50 m
bezogen auf +/- 0,00 OKE: -3,36 m (Sohle/ Planum)
Bodenklasse: BK 3-5
profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der Kipp- gebühren.
als Zulage zu Pos. 20.0020
20.0040
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Bauschutt, Zulage
201,00
m3
20.0050 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.2 - Boden, Zulage Erdaushub für die Baugrube bis LAGA Z1.2 - Boden,
Aushubtiefe: bis ca. 3,50 m
bezogen auf +/- 0,00 OKE: -3,36 m (Sohle/ Planum)
Bodenklasse: BK 3-5
profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der Kipp- gebühren.
als Zulage zu Pos. 20.0020
20.0050
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.2 - Boden, Zulage
33,00
m3
20.0060 Boden für Baugruben, Handschachtung, Zulage Boden für Baugruben
als Zulage zu den Vorpositionen
Bodenklasse: BK 3-5, jedoch in Handschach- tung
profilgerecht lösen, aufladen und abfahren, inkl. Kippgebühren.
20.0060
Boden für Baugruben, Handschachtung, Zulage
12,60
m3
20.0070 Naturschotter 0/45 mm als Ausgleichsschicht, d= 25 cm Naturschotter 0/45 mm als kapillarbrechende Ausgleichsschicht aus gebrochenem Material
Einbauort: Untergeschoss
Schichtdicke: 25 cm
unterhalb der Bodenplatte einbauen und auf DPr >100 % Proctordichte verdichten.
20.0070
Naturschotter 0/45 mm als Ausgleichsschicht, d= 25 cm
70,00
m3
20.0080 Naturschotter 0/45 mm als Ausgleichsschicht, d= 50 cm Naturschotter 0/45 mm als kapillarbrechende Ausgleichsschicht aus gebrochenem Material
Einbauort: Untergeschoss
Schichtdicke: 50 cm, ca.
unterhalb der Bodenplatte einbauen und auf DPr >100 % Proctordichte verdichten.
20.0080
Naturschotter 0/45 mm als Ausgleichsschicht, d= 50 cm
37,00
m3
20.0090 Feinplanum Sohle herstellen Feinplanum Sohle herstellen, +/- 1,0 cm
20.0090
Feinplanum Sohle herstellen
332,00
m2
20.0100 Feinplanum Sohle mit 2% Gefälle herstellen, Zulage Feinplanum Sohle nach Angabe des Bodengutachters im Gefälle bis 2% zu den Arbeitsräumen herstellen.
als Zulage zu Pos. 20.0090
20.0100
Feinplanum Sohle mit 2% Gefälle herstellen, Zulage
245,00
m2
20.0110 Verdichtungskontrolle, dynamisch Verdichtungskontrolle
als dynamischen Lastenplattenversuch
gemäß Bodengutachter.
20.0110
Verdichtungskontrolle, dynamisch
4,00
St
20.0120 Arbeitsraumverfüllung, Füllkies 0/32 mm Füllkies 0/32 mm, als Arbeitsraumverfüllung
bis ca 3,50 m unter Oberkante Gelände nach Angabe durch die örtliche Bauleitung
liefern, einbauen und lagenweise verdichten.
20.0120
Arbeitsraumverfüllung, Füllkies 0/32 mm
174,00
m3
20.0130 Kolonnenstunde für Stillstandszeiten Kolonnenstunden für Stillstandszeiten, die nicht der AN zu vertreten hat
20.0130
Kolonnenstunde für Stillstandszeiten
E
1,00
Std
20.0140 Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung
20.0140
Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung
E
1,00
Std
20.0150 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn Facharbeiter
20.0150
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
Std
30 Baustrasse
30
Baustrasse
30.0010 Tragschicht Fahr- und Arbeitsflächen, d= 40 cm Tragschicht Fahr- und Arbeitsflächen für den Einsatz von Drehbohr-, Anker- und Ziehgeräten, Bagger- und LKW- Einsatz
RCL-Material in Abstimmung mit dem Bodengutachter einbauen und verdichten inkl. Grobplanum und Rückbau
Stärke: 40 cm
30.0010
Tragschicht Fahr- und Arbeitsflächen, d= 40 cm
100,00
m2
30.0020 Geotextil der Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 4 Geotextil der Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 4
Hinsichtlich des zu verwendenden Geotextils/ Geogitters wird auf die Vorschriften "TL Geotex E-StB 95" und das "Merkblatt für die Anwendung von Geotextilien und Geogittern im Erdbau des Strassenbaus" sowie die Einbauhinweise des Herstellers hingewiesen.
liefern und einbauen.
30.0020
Geotextil der Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 4
100,00
m2
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