Allgemeine Vertragsbedingungen Grundlage für die Ausführung der Bauleistungen ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teile B und C, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die VOB/B wird nur als Ganzes vereinbart.
Alle Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse, Zufahrtswege und Gegebenheiten auf der Baustelle zu informieren. Etwaige Bedenken sind unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für die Ausführung seiner Leistungen erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Die Baustelleneinrichtung, einschließlich der erforderlichen Lager- und Arbeitsflächen, wird vom Auftraggeber nach Absprache zugewiesen. Für die Entsorgung von Bauschutt und Abfällen, die durch die Leistungen des Auftragnehmers anfallen, ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Die Abrechnung erfolgt nach den im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheiten und auf Basis von gemeinsam erstellten Aufmaßen.
Grundlage für die Angebotserstellung sind die zugehörigen Grundrisse und Details sowie die allgemeine Baubeschreibung des Bauherrn. Das Projekt wurde bereits in Teilbereichen begonnen. Teilleistungen sind bereits erbracht oder liegen teilfertig vor. Dies gilt insbesondere für Hausnummer 106. Die Leistungsabgrenzung erfolgt vor Ort mit der Bauoberleitung (BOL) und wird vor Ausführungsbeginn dokumentiert.
Besondere Vertragsbedingungen
01 Haus 106
01.01 Straßenseite
01.02 Hofseite
02 Haus 110
02.01 Straßenseite
02.02 Hofseite