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Modernisierung Kedenburgstraße
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Leistungsverzeichnis

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Beschreibung
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Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projekt: Energetische Modernisierung Kedenburgstr. 33 in 22043 Hamburg Bauherr: HBH Hanseatische Baugenossenschaft Hambueg eG Lämmersieth 1 in 22035 Hamburg 1.Angaben zum Objekt 1.1Objekt: Das Mehrfamilienhaus in der Kedenburgstr. 33 ist ein Eckgebäude in Blockrandbebauung und schliesst an das Wohngebäude Wandsbeker Zollstr. 166 und Kedenburgstr. 35 an. Über einen Hauseingang mit Treppenhaus werden die 13 Wohnungen erschlossen. Das Gebäude ist unterkellert, hat 5 Obergeschosse und ein Dachgeschoss. Es wurde 1983 erbaut. Die Gebäudehöhe beträgt bis zur Traufe ca. 18,5m und bis zum First ca. 21,0m.. Die Aussenwände entsprechen im wesentlichen dem ursprünglichen Zustand. Da der Energieverbrauch und Komfort für die Bewohner nicht mehr aktuellen Ansprüchen genügt, ist eine energetische Sanierung geplant. Dabei sollen die Dächer gedämmt und neu gedeckt werden, die Fenster werden ausgetauscht, die Aussenwände werden mit einem Wärmedämmverbundsystem verkleidet und die Kellerdecken werden gedämmt. Die Gesamtbaumaßnahme soll ab März 2026 durchgeführt werden. Aufschiebende Bedingung: Die im künftigen Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das die HBH eine Förderung über das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW beantragt hat. Der künftige Bauvertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA den Antrag zur Förderung der im Leistungsverzeichnis beschriebene Leistung bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der HBH zugesagt hat. Die HBH wird den Auftragnehmer über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen. 1.3 Einrichtung der Baustelle Die Flächen rund um das Gebäude sind sehr begrenzt. Zusätzliche Lagerplätze außerhalb der vorhandenen BE, für Lager- und Montagearbeiten während der Bauzeit, könnten öffentliche Flächen angemietet werden. Die Einholung der Genehmigung etc. und Einrichtung der Halteverbotszone obliegt dem AN. Verkehrsverhältnisse/Zuwegung/Lagermöglichkeiten etc.: Es wird den Anbietenden dringend empfohlen, vor Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um genaue Kenntnis des Zustandes, der Anfahrtswege und der sonstigen örtlichen Verhältnisse zu erhalten. Mehr- und Nachforderungen wegen nicht vorausgesetzter Beschaffenheit und Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht anerkannt. Die Baustelle befindet sich in einem reinen Wohngebiet. Gem. BundesImmissionsschutzgesetz i.V.m. der AVV Baulärm sind für die benachbarte Wohnbebauung Ruhezeiten von 20:00 - 7:00 Uhr einzuhalten. In dieser Zeit darf Baulärm den Grenzwert von 35 dB (A) nicht überschreiten, tagsüber gelten 50 dB (A). Am Wochenende gelten durchgehend 35 dB (A). Der Arbeitsbeginn auf der Baustelle darf demnach nicht vor 7:00 Uhr liegen. Und die Anlieferung nicht vor 6:30 Uhr! 2.Weitere Anforderungen 2.2Sicherheit auf der Baustelle Der Auftragnehmer haftet im Sinne der Bauordnung als verantwortlicher Bauleiter für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften und für die Einhaltung aller für die Unfallverhütung und Sicherheit der am Bau Beteiligten erforderlichen Schutzmaßnahmen für sich und seine Belegschaft. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaft, die Einhaltung der UVV. + sonstiger einschlägiger Sicherheits- u. Qualitätsvorschriften, insbesondere zum Schutz der Umwelt und Sicherheit und Gesundheit der Arbeitskräfte sind in vollem Umfang einzuhalten und obliegen eigenverantwortlich dem ausführenden Unternehmen. Für die Überwachung der Einhaltung durch seine Angestellten ist der AN haftbar. 2.2Art und Umfang besonderer Schutzmaßnahmen. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert ausgewiesen, sind ggf. weitere erforderliche Schutzmaßnahmen in den Einheitspreisen der Leistungen kalkulatorisch zu berücksichtigen (Schutz umliegender Bauteile etc.) 2.3Gewässerschutz Bestehen infolge regionaler Bestimmungen, Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen aufgrund örtlich zusätzlich geforderter Maßnahmen zum Schutz von Gewässern, ist dies unverzüglich und schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Jegliche Maßnahmen durch die Umwelt beeinträchtigt oder gefährdet werden kann, sind, soweit möglich, zu vermeiden. Unvermeidbare Maßnahmen sind durch entsprechende geeignete Schutz- und Entsorgungsverfahren weitestgehend zu entschärfen. Der AN ist auch weiterhin verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen. 2.4Abfallbeseitigung Jedes ausführende Gewerk hat seine Abfälle und den Unrat aus seiner Baustellentätigkeit unaufgefordert und sofort nach Anfall, auf seine Kosten, fachgerecht zu entsorgen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei den Arbeiten anfallenden Leergebinde nach den zur Zeit gütigen Umweltschutzbedingungen zu entsorgen sind. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten. Die unsachgemäße Entsorgung der anfallenden Stoffe berechtigt den AG zur sofortigen, fristlosen Vertragsauflösung. Die Verpflichtung zur sachgemäßen Entsorgung der bis dahin durch die Maßnahmen angefallenen Stoffe obliegt auch nach der Kündigung dem AN. Der AN ist auch weiterhin verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen. 2.5Ausführungshinweise Aus Planungsunterlagen sind die Abmessungen zu entnehmen, die Maße sind jedoch zwingend vor Ort zu prüfen !! Für Maßfehler haften allein die ausführenden Firmen!! Die Leistungen des AN sind dem Baufortschritt angepasst zu erbringen, Maschinen-, Geräte- und Personaleinsatz sind so vorzuhalten und einzusetzen, dass keine Verzögerungen im Gesamtablauf eintreten. Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten schließen alle zur Fertigstellung der Leistung nötigen Lieferungen und Nebenleistungen ein. Da das Haus während der Bauarbeiten bewohnt bleibt, sind die Belästigungen durch den Baubetrieb so gering wie möglich zu halten!! Die vorhandenen baulichen Anlagen, die erhalten bleiben, sind während der Bauphase entsprechend zu schützen. Die Baustelle ist aufgrund der gleichzeitigen Wohnnutzung jederzeit in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten. Für alle nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten sind alle geltenden Vorschriften, anerkannte Regeln der Technik, Verarbeitungshinweise der Hersteller und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Bei Vertragsabschluss wird die VOB/B und zur Abrechnung VOB/C zugrunde gelegt.
Projekt:
1 Wärmedämmverbundsystem
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Wärmedämmverbundsystem
1. 1 Straßenseite KBS 33+35, WZS 166
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Straßenseite KBS 33+35, WZS 166
1. 2 Hofseite KBS 33+35, WZS 166
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Hofseite KBS 33+35, WZS 166
3 Balkonsanierung
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Balkonsanierung
3. 1 Boden Balkone KBS 33+35, WZS 166
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Boden Balkone KBS 33+35, WZS 166
5 Mauer- und Putzarbeiten
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Mauer- und Putzarbeiten
5. 1 Mauerarbeiten KBS 33+35
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Mauerarbeiten KBS 33+35