00 Vorbemerkungen
00.01 Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
00.02 Technische Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen
Vorbemerkungen zu Abbrucharbeiten Vorbemerkungen zu Abbrucharbeiten:
1) Bodenklassifizierung: siehe auch Bodengutachten
2) Eine Schadstoffuntersuchung liegt noch nicht vor und wird noch nachgereicht.
3) Anmerkung:
In den folgenden Einzelpositionen ist unter dem Begriff
Kippe oder Entsorgung zu verstehen:
A: Bei Aushub-, Schutt- und Abfallmassen eine jeweils
zugelassene und geordnete Deponie.
B: Bei aufbereitungsfähigem Material eine genehmigte
Wiederaufbereitungsanlage.
Die Zuführung zu der jeweils erforderlichen Anlage liegt
in der Verantwortung des AN. Werden bei der Aufnahme
von Boden oder Abbruch o.ä. Schadstoffe festgestellt, die nicht im Schadstoffkataster der Bausubstanzuntersuchungen angegeben sind, ist der AG unverzüglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimmung mit dem AG einer Sondermüll-Deponie zuzuführen.
Die entstehenden Mehrkosten werden vergütet. Dies trifft
besonders zu, wenn in den nachfolgenden Positionen nicht
bereits auf die o. g. Schadstoffe hingewiesen wird oder die
evtl. vorhandene chemische Deklarationsanalyse die Schad-
stoffgehalte eindeutig beschreibt.
3) Es gelten folgende rechtliche Bestimmungen
VOB ATV DIN 18459 Abbruch- und RückbauarbeitenBodenklassen nach DIN 18300,Erdarbeiten gem. ZTVE-STB 76,Trageschichten gem. ZTVT-STB 86,Bit. Deckschichten gem. ZTVBIT-STB 84Ergänzend zu den o. g. ATV´s gelten alle in der VOB/C, Ausgabe 2012, aufgeführten Normen und DIN-Vorschriften als vereinbart.
4) In den EP´s sind einzurechnen:
Lieferung aller Materialien, Gestellen und Vorhalten aller
erforderlichen Arbeitsgeräte und Gerüste, sowie die entsprechenden Transporte und Kippgebühren.
Schadstoffsanierung, Entkernung, Totalabbruch des Gebäudes mit Garage
5) Erd- und Verbauarbeiten:
Die Festlegung der Aushubarbeiten erfolgt nach DIN
4124 bzw. nach den Unfall-Verhütungs-Vorschriften
der TBG. Die Bodenklassen werden nach DIN 18300
begutachtet.
Grabensohle nach Angabe des AG und nach DIN 4033
abgleichen (ohne besondere Vergütung).
6)Weiterverwendung des Aushubbodens
Die Weiterverwendung des Aushubbodens erfolgt in
Abstimmung mit der Bauleitung. Nicht verdichtungs-
fähigen Boden und verrdrängte Bodenmassen ohne
Zwischenlagerung abfahren. Die Abrechnung erfolgt
nach m3 fester Masse..
7) Hinterfüllen und Überschütten
Baugruben nach dem Merkblatt über das Zufüllen von
Leitungsgräben lagenweise verfüllen und verdichten.
8) Abrechnung
Bei Abrechnung nach Lieferschein werden gelieferte
nichtbindige Füllböden, Sand oder Mittelkies bei Vor-
lage der Lieferscheine in m3 mit einem Verdichtungs-
faktor von 1,2 berechnet.
Bei Vorlage der Lieferscheine in t wird ein Verdicht-
ungsfaktor von 1,2 und ein Berechnungsgewicht
von 18 KN/m3 (1800 KP/m3) zugrunde gelegt.
Das Aufmaß erfolgt im verdichteten Zustand nach m3
Vorbemerkungen zu Abbrucharbeiten
00.04 Technische Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen
02 Erd- u. Abbrucharbeiten
02.00 Abbrucharbeiten ohne Schadstoffgutachten
Abbrucharbeiten ohne Schadstoffgutachten
02.01 Erdarbeiten