Erdbauarbeiten
MMS - Mortonstraße
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 310 Erdbau
01
310 Erdbau
Vorbemerkung Das Bauvorhaben Mortonstraße 2-4, 80937 München TG, EG (KITA), OG1-2 + Staffelgeschoss (17 WE) TG gepflastert, Treppenhaus und Wohnungstrennwände werden als Stahlbetonkonstruktion errichtet. Die Wände werden mit Infraleichtbetonwänden als Fertigteile erstellt. Das Staffelgeschoss besteht aus einer Holzrahmenkonstruktion als Modulwänden. Bauherr: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Baustelleneinrichtung Baustellenzufahrt liegt am Morsering. Im direkten Gebäudeumfeld sind Lagerflächen begrenzt. Die Fa. Adldinger stellt ausreichend Mannschafts- und WC-Container für die beauftragten Firmen zur Verfügung. Eine Stellung von eigenen Containern ist nicht vorgesehen. Baukräne stehen durch die Fa. Adldinger zur Verfügung. Die Nutzung ist mit der Bauleitung der Fa. Adldinger abzusprechen. Baustrom und Bauwasser sind eingerichtet. Die Kosten für die Nutzung werden anteilig der Nettorechnungssumme abgerechnet. Grundsätzlich ist der vom Auftragnehmer verursachte Abfall selbst zu entsorgen. Sollten dennoch Bauabfälle zurückgelassen werden, behalten wir uns vor, entsprechende Kosten einzubehalten. Die ggf. erforderliche Bereitstellung eigener Müllcontainer ist vorab mit der Bauleitung der Fa. Adldinger zu besprechen. Grundlage des Angebotspreises Es gelten folgende Normen und Bedingungen: Die einschlägigen DIN und EN Normen und Vorschriften des jeweiligen Gewerkes in der neuesten Form und Fassung. Die baurechtlichen Vorschriften und Verordnungen sowie Auflagen der zuständigen Behörden und Versorgungsträger. Die Vorschriften kommunaler und übergeordneter Behörden, sowie die in der Baugenehmigung für diese Maßnahme enthaltenen Vorschriften und Bedingungen, die in der Bauleitung unaufgefordert einzusehen und zur Kenntnis zu nehmen sind. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistende (ATV) zur VOB Teil C. Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft und die Gerüstordnung DIN4420. Die Qualität der RAL-Gütegemeinschaft. Worte wie liefern, montieren und herstellen werden nicht immer gesondert erwähnt und verstehen sich von selbst. Baustellen-Abwicklung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen während der Ausführungszeit ständig auf der Baustelle anwesenden, verantwortlichen, der deutschen Sprache mächtigen Vertreter zu benennen, der vom Auftragnehmer bevollmächtigt und verpflichtet ist, auf Verlangen des Auftraggebers an Baubesprechungen teilzunehmen und verbindliche Anweisungen des Auftraggebers entgegenzunehmen. Montageunterbrechungen, die sich aus dem Einsatz und der Verflechtung der verschiedenen Gewerke ergeben, sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Bei Übernahme der Leistungen verpflichtet sich der Unternehmer, die Leistungen zügig und ohne Unterbrechung durchzuführen, der Fertigstellungstermin ist zwingend einzuhalten. Wenn nicht anders angegeben, sind die Baustellengemeinkosten auch während einer vom Auftraggeber angeordneten Stilliegezeit, einer witterungsbedingten Unterbrechung oder Winterpause in den Einheitspreisen enthalten. Auf die Sauberhaltung der Baustelle wird hiermit besonders hingewiesen. Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttbehältern des AN zu sammeln und von diesem ohne weitere Aufforderung täglich zu seinen Lasten zu entsorgen. Bei Nichteinhaltung und nach erfolgloser einmaliger Aufforderung durch den AG lässt dieser die Reinigungsarbeiten von anderen Firmen zu Lasten des AN ausführen. Strom, Wasser sowie WC werden durch den Auftraggeber vorgehalten. Der Verbrauch und die Vorhaltung, sowie eine projektspezifische Bauwesenversicherung wird dem Nachunternehmer zur Verfügung gestellt. Ausführung der Arbeiten Für das Gebäude wird durch einen beauftragten Statiker eine Statik erstellt, diese umfasst die Berechnungen, den Positionsplan und die Angaben der Bewehrung. Sind weitere Unterlagen für die Erstellung erforderlich, so sind diese in den Einheitspreisen zu kalkulieren. Änderungen an der nachgewiesenen Tragkonstruktion bedürfen der vorherigen Rücksprache mit dem Berechnungs-aufsteller und dürfen nur nach schriftlicher Stellungnahme des Berechnungsaufstellers ausgeführt werden. Zwischenzustände und Baubehelfe sind nicht Bestandteil der statischen Berechnung - entsprechende Berechnungen und das Unterstützen der Bauteile bis zur Endfestigkeit sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Ein Fassadengerüst wird gestellt. Alle inneren Gerüste, auch die, die für Arbeiten in Räumen mit einer lichten Höhe über 3 m erforderlich sind, sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Erforderliche Vermessungsarbeiten auf Basis bauseitiger Höhenbezugspunkte (Meterrisse) sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Fertigung auszuführen. Liegen Rohbautoleranzen über den Vorgaben der DIN 18202, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Auf die grundsätzliche Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers gem. § 4 Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich hingewiesen. Vor der Ausführung sind sämtliche Produkt-, Material- und Farbangaben usw., sowie Details, Prüfungen und Herstellungsverfahren nochmals mit der Bauleitung abzuklären. Es sind nach Aufforderung ggf. Musterplatten vorzulegen. Es ist eine Werkplanung vorzulegen. Die Elemente sind gemäß der genehmigten Werkplanung, der Architektenplanung und den Herstellervorschriften zu liefern und einzubauen. Die Werkplanung ist mit den Einheitspreisen abgegolten, wenn diese nicht gesondert erwähnt wird. Dem Auftragnehmer werden Ausführungs- und Detailpläne mit allen für die Ausführung relevanten Angaben in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen (Pläne, Leistungsverzeichnis usw.) müssen dem Fachbauleiter und dem Vorarbeiter auf der Baustelle zur Verfügung stehen. Alle Arbeiten sind nach den Ausführungsplänen und Angaben der Bauleitung durchzuführen. Der Auftragnehmer trägt außerdem die Kosten bzw. Gebühren für vorgeschriebene bzw. vom Auftraggeber gewünschte Leistungsmessungen und / oder Abnahmen, die durch den TÜV, den VDS oder ähnliche Institutionen durchgeführt werden. Diese Prüfzertifikate müssen zeitgerecht eingereicht werden und die mängelfreie Erbringung der Leistungen bescheinigen. Durch die Einheitspreise des Angebotes sind sämtliche Haupt und Nebenleistungen der DIN-Vorschriften und ATV abgegolten. Dabei sind alle bereits eingebauten Bauteile, wie Fenster, Verglasung, Zargen, Sonnenschutzsysteme usw. ausreichend gegen Verschmutzung und Beschädigungen bis zur Endabnahme ohne besondere Hinweise diesbezüglich zu schützen. Mehrkosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Regiearbeiten Regiestunden auf Anweisung des Bauleiters. Hier können nur vom Bauleiter beauftragte Stunden und abgezeichnete Regieberichte berücksichtigt werden. Regieberichte sind tagesaktuell vorzulegen. Erdbauarbiten Das Grundstück ist weitgehend eben. Gemäß Gutachten haben wir Bereiche mit Böden der Zuordnungsklasse Z1.1. Hierfür sind ggf. Laboruntersuchungen zu berücksichtigen. Weitere Angaben sind den beigefügten Plänen und Dokumenten zu entnehmen. Dokumentation Als Nebenleistung ohne gesonderten Vergütungsanspruch sind alle eingebauten Materialien in einer abschließenden Dokumentation zu erfassen und der Fa. Adldinger bei Abnahme der Leistung vollständig vorzulegen. Davon unabhängig hat Punkt „Materialökologie“ weiter Gültigkeit. Für den Fall, dass die Dokumentationsunterlagen fehlerhaft sind, hat der AG das Recht die Abnahme zu verweigern. Ende der Allgemeine Bau- und Leistungsbeschreibung
Vorbemerkung
01.__.__.__.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für die Dauer der Erdarbeiten. Dies umfasst alle für die Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Einrichtungen wie z.B. Geräte, Werkzeuge, Mannschafts- und Lagercontainer, sanitäre Anlagen, Beschilderung, Absperrungen, sowie die Sicherung des Baufeldes. Ebenso einzurechnen ist die Versorgung mit Baustrom und Bauwasser über bauseits gestellte Anschlüsse.
01.__.__.__.0010
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
01.__.__.__.0020 Baumfällarbeiten Baum fällen, bzw. inkl. Wurzelstock roden. Die Fäll- und Rodungsarbeiten arbeiten sind für den umgebenden Baumbestand schonend auszuführen. Fachgerechtes Fällen des Baumes unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der Sicherheit und eventueller behördlicher Auflagen. Zerkleinern und Abtransportieren des gesamten anfallenden Materials (Stammholz, Äste, Reisig). Das Material wird Eigentum des Auftragnehmers und ist fachgerecht zu entsorgen. Absperrung des Fällbereichs sowie alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an benachbarten Grundstücken, Gebäuden oder Verkehrsflächen. Die Arbeiten sind gemäß den Vorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft durchzuführen. Erforderliche Genehmigungen sind bauseits vorhanden.
01.__.__.__.0020
Baumfällarbeiten
E
11,00
Stk
01.__.__.__.0030 Aushub BoPla Boden für die Baugrube, Bodenklasse 3 bis 4 DIN 18300 (alt) bzw. Homogenbereich HB2 Boden entsprechend Bodengutachten (siehe Anlagen) aus beweisgesicherten Flächen (nach Altlastensanierung) profilgerecht lösen, laden und abfahren. Boden wird Eigentum des AN. Erhöhte pH-Werte natürlicher Kiese (Münchner Terrassenschotter) sind geogen bedingt und stellen kein Ausschlusskriterium für die Annahme dar. Eine vorsorgliche Untersuchung der Böden unterhalb der beweisgesicherten Flächen liegt im Verantwortungsbereich des AN. Boden beseitigen, einschließlich Verwertungs/ Entsorgungskosten und Übernahme aller Gebühren. Das Herstellen, Vorhalten, Unterhalten, sowie evtl. notwendige mehrfache Umsetzen der erforderlichen Abfahrtsrampe für Schwerlastverkehr einzurechnen Aushubtiefe: bis ca. 0,5 m uGOK gemäß Vorgaben der Objektüberwachung Abgerechnet wird der m3 ausgehobenes Material gemäß der aus der Vermessung rechnerisch ermittelte m3.
01.__.__.__.0030
Aushub BoPla
4.274,484
m3
01.__.__.__.0040 Aushub Rampe Aushub für die Herstellung der Tiefgaragenrampe. Die Leistung umfasst das profilgerechte Lösen, Laden und Abfahren von Boden der Bodenklasse 3 bis 4 nach DIN 18300. Der Boden wird Eigentum des Auftragnehmers. Die Abrechnung erfolgt nach abgefahrenem Volumen im verdichteten Zustand.
01.__.__.__.0040
Aushub Rampe
60,00
m3
01.__.__.__.0050 Aushub Streifenfundamente Aushub für Streifenfundamente gemäß Fundamentplan. Die Leistung umfasst das profilgerechte Lösen, Laden und Abfahren von Boden der Bodenklasse 3 bis 4 nach DIN 18300. Der Boden wird Eigentum des Auftragnehmers. Einzurechnen ist der seitlich erforderliche Arbeitsraum. Die Abrechnung erfolgt nach abgefahrenem Volumen im verdichteten Zustand.
01.__.__.__.0050
Aushub Streifenfundamente
271,36
m3
01.__.__.__.0060 Bodenaustausch Für den Fall das bindige Böden angetroffen werden, müssen diese durch Kiese ausgetauscht werden. Kies-Schottergemisch als kapillarbrechende Schicht auf den tragfähigen Grund bis zur Baugrubensohle lageweise aufbringen und verdichten.
01.__.__.__.0060
Bodenaustausch
E
1,00
01.__.__.__.0070 Zulage für Erschwernis bei Aushub Zulage zum Aushub für das Lösen, Freilegen und Entfernen von Einzelhindernissen im Baugrund mit einem Volumen > 0,1 m³, wie z.B. alte Fundamentreste, Findlinge oder Betonbrocken. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch die Bauleitung.
01.__.__.__.0070
Zulage für Erschwernis bei Aushub
10,00
h
01.__.__.__.0080 Zulage Profilierung der Sohle Herstellen von Sohlgefälle der Baugrube als Vouten und Übergänge zu den unterschiedlichen Höhenlagen. Die Leistung umfasst das profilgerechte Anarbeiten, Lösen, Laden und Abfahren von Boden der Bodenklasse 3 bis 4 nach DIN 18300. Der Boden wird Eigentum des Auftragnehmers. Die Abrechnung erfolgt nach abgefahrenem Volumen im verdichteten Zustand.
01.__.__.__.0080
Zulage Profilierung der Sohle
11,00
01.__.__.__.0090 Entsorgung Z1.1 Liefern, Laden, Transportieren und fachgerechtes Entsorgen von Bodenaushubmaterial der Zuordnungsklasse Z1.1 gemäß LAGA M20. Die Entsorgung ist auf einer dafür zugelassenen Deponie oder Verwertungsanlage durchzuführen. In den Einheitspreis sind alle Kosten für die Übernahme, den Transport, die Analyse (falls erforderlich), die Deponiegebühren sowie die Erstellung und Vorlage aller erforderlichen Entsorgungsnachweise (z. B. Wiegescheine, Entsorgungsdeklaration) einzurechnen. Grundlage für die Einstufung ist das bauseits zur Verfügung gestellte Bodengutachten (siehe Anlagen). Sollten während des Aushubs Materialien angetroffen werden, die von dieser Klassifizierung abweichen, ist die Bauleitung umgehend zu informieren. Abrechnungsgrundlage ist das auf der Deponie verwogene Tonnengewicht laut Wiegeschein.
01.__.__.__.0090
Entsorgung Z1.1
5.524,375
t
01.__.__.__.0100 Baugrubensohle Planieren Baugrubensohle in der Fläche sowie unter Fundamenten nach dem Aushub planieren. Ausführung als planebene Fläche, mit höchstens +/- 2 cm Höhendifferenz auf eine Länge von 5,0 m, einschl. des Ab Rüttelns und gem. statischen Vorgaben mit geeignetem Gerät verdichten. Überschüssiges Material ist zu entsorgen.
01.__.__.__.0100
Baugrubensohle Planieren
1.619,70
m2
01.__.__.__.0110 Hinterfüllung Außenwände Lieferkiese Außenwände und Außenfundamente profilgerecht und lagenweise hinterfüllen und verdichten mit vom AN zu liefernden sehr gut durchlässigen Kies (quartärer Kalkschotterkies) mit einem K f Wert von 5x10^-3m/s). Nachweis über Kiesprobe und Sieblinie durch den AN. Verdichtung auf 98 % DPr. Der Nachweis obliegt dem AN. Die Arbeiten sind laufend von einem Bodengutachter zu überwachen. Die Arbeiten sind nach Angabe der Bau- leitung nach Baufortschritt durchzufüh- ren. Material: Lieferkies Körnung: 0/32 mm Abrechnungsvorgabe:Fundamenthinterfüllung wird mit einem seitlichen Arbeitsraum von 40cm mit 45° Böschung ermittelt.
01.__.__.__.0110
Hinterfüllung Außenwände Lieferkiese
449,12
m3
01.__.__.__.0120 Hinterfüllung Fundamente Lieferkiese Fundamente profilgerecht und lagenweise hinterfüllen und verdichten mit vom AN zu liefernden geeigneten, nicht bindigen Kiesmaterial.Der Einbau hat lagenweise einschl. ordnungsgemäßen Verdichten auf 98 % DPr zu erfolgen. Der Nachweis obliegt dem AN. Die Arbeiten sind laufend von einem Bodengutachter zu überwachen. Material: Lieferkies Körnung: 0/32 mm Abrechnungsvorgabe:Fundamenthinterfüllung wird mit einem seitlichen Arbeitsraum von 40cm mit senkrechter Böschung ermittelt.
01.__.__.__.0120
Hinterfüllung Fundamente Lieferkiese
28,64
m3
01.__.__.__.0130 Kies örtlich einbauen Leistung gem. Vorposition, jedoch vorhanden, gewachsenen Kiesboden aus dem Baufeld aufnehmen und im Baufeld/ Baugrube nach Bedarf lagenweise einbauen. z.B. Böschungsbereiche nach Aushub/Altlastensanierung Die Abrechnung erfolgt nach Volumen im eingebauten Zustand.
01.__.__.__.0130
Kies örtlich einbauen
250,00
m3
01.__.__.__.0140 Böschung abdecken, Folie Böschung der Baugrube zur Sicherung gegen Tagwasser mit Polyethylenfolie abdecken, einschl. windsicherer Befestigung, laufender Unterhaltung und späterer Beseitigung.
01.__.__.__.0140
Böschung abdecken, Folie
E
1,00
01.__.__.__.0150 Bestimmung der Abfallklasse Durchführung der erforderlichen Probenahmen und Analysen zur Bestimmung der Abfallklasse(n) des anfallenden Bodenaushubs gemäß den Vorgaben der LAGA M20 (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) bzw. der regional geltenden Vorschriften.
01.__.__.__.0150
Bestimmung der Abfallklasse
1,00
psch
01.__.__.__.0160 Lastplattendruckversuch, Prüfprotokoll Prüfung zur Ermittlung der Verdichtung, bzw. Tragfähigkeitwerte mittels Lastplattendruckversuch gem. DIN 18134 durch ein unabhängiges Labor. Einschließlich An- und Abfahrt, Geräte und Prüfprotokolle in digitaler Form und in 3-facher Ausfertigung. Geforderter Verdichtungsgrad nach Angaben des Statikers.
01.__.__.__.0160
Lastplattendruckversuch, Prüfprotokoll
1,00
Stk
01.__.__.__.0170 Sauberkeitsschicht C 8/10, d=bis 6 cm Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton unter Gründungsbauteilen aller Art (Einzel- und Streifenfundamente, Boden- und Fundamentplatten) fachgerecht nach Höhen- und Lageplan einbauen. Betongüte : C 8/10 Schichtdicke: ca. 6 cm im Mittel Oberfläche: glatt abgezogen Ausführungsort: Sauberkeitsschicht unter Bodenplatten und Fundamenten.
01.__.__.__.0170
Sauberkeitsschicht C 8/10, d=bis 6 cm
E
843,56
m2
01.__.__.__.0180 Endreinigung der Baustelle und Verkehrsflächen Endreinigung des gesamten vom Auftragnehmer genutzten Baufeldes nach Abschluss der Erdarbeiten. Ebenso die Reinigung aller durch den Baustellenverkehr verschmutzten öffentlichen Straßen und Wege. Die Baustelle ist besenrein zu übergeben. Die Leistung ist vor der Abnahme zu erbringen.
01.__.__.__.0180
Endreinigung der Baustelle und Verkehrsflächen
1,00
psch

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