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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Globale Angaben zum Bauvorhaben Globale Angaben zum Bauvorhaben
MIAG
Flur Nr. 572/1, Am Gschwendt, 83714 Miesbach
Neubau von 6 Mehrfamilienhäuser mit verbindender Tiefgarage
Gesamtanzahl der Wohneinheiten: 78
1. Konstruktion:
Geschossdecken: Stahlbeton
Außenwände: Holzaußenwände
Tragende Innenwände : Stahlbeton-Halbfertigteilwände
Nicht tragende Innenwände: Trockenbau
Bäder: Fertignasszellen
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Allgemeine Angaben zum Objekt Allgemeine Angaben zum Objekt
1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.
2. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.
3. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über.
4. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 3,50m sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten.
5. Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren: Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen.
6. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
7. Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen.
8. Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und genehmigt werden.
9. Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungenständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich;Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt
10. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
11. Ausführungsunterlagen / Freigaben
Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und 3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben.
12. Unterlagen zur Abnahme
Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben:
Fachbauleitererklärungen,Revisionspläne / Bestandspläne,vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Baustoffen etc.eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnunglückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und Bauzeitraum.
Allgemeine Angaben zum Objekt
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Sämtliche zu erbringende Leistung sind unter Beachtung der "Allgemein anerkannten Regeln der Technik", der VOB/B und VOB/C sowie der leistungsbezogenen Fachrichtlinien und Normen zu erbringen, in der jeweils gültigen Fassung. Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben sowie die Landesbauordnung ist zu beachten.
Die in den Positionen beschriebenen Leistungen verstehen sich als fix und fertige Arbeit, einschl. erforderlicher Abbruch- und Entsorgungsleistungen, sofern es im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben ist, d.h. Wand- und Deckenanschlüsse, Fugen, veränderliche Abhängehöhen in den einzelnen Wohneinheiten, Zuschläge für Ecken usw. sind in den Flächenpositionen mit zu berücksichtigen. Zusätzlich ausgewiesen sind Abweichungen und Zusatzleistungen, die eine gesonderte Position erfordern.
Sämtliche Bauschutt- und Abbruchmaterialien gehen in das Eigentum des AN über und sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Anfallende Kippgebühren und evtl. erforderliche Analysen auf die Unbedenklichkeit des einzulagernden Bauschutts gehen zu Lasten des AN und sind in die Angebotspreise einzurechnen. Sofern nicht anders vermerkt, beziehen sich die Positionen auf alle Geschosse aller Baukörper.
Der AN hat die örtlichen Gegebenheiten des Geländes und der Gebäude vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Nachträgliche Mehrkostenforderungen, die aus der Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten begründet sind werden nicht akzeptiert.
Eine erforderlich werdende Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für die eigene Leistungserbringung hat der AN selbst rechtzeitig zu beantragen. Die Kosten und Gebühren hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für erforderliche Sicherungsmaßnahmen der in Anspruch genommenen Flächen.
Erforderliche behördlichen Abnahmen sind rechtzeitig durch den AN zu beantragen und einzuholen und vor Weiterarbeit zu erbringen.
7. HINWEIS: Es sind die beigelegten Spatenpläne zu beachten. Es müssen Rohre teilweise unter Leistungen (Strom usw.) verlegt werden. Die Erschwernisse sind in die EP-Positionen einzukalkulieren.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Kanalarbeiten
01
Kanalarbeiten
01.01 Regenwasser
01.01
Regenwasser
01.02 Schmutzwasser
01.02
Schmutzwasser
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