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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
10 Trockenbauarbeiten
10
Trockenbauarbeiten
Allgemeine Angebotsbedingungen 01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden.
02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft.
03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termingerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben.
04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten.
05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden.
06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet.
07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden.
08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern.
09. Die Umlagekosten betragen 1,0% für Strom und Wasser, 0,9% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,6% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs- summe.
10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften durchgeführt.
11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt.
12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise.
13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen.
14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw.
15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichts- vereinbarung getroffen wird. Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist.
16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen.
17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis.
Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen Leistungen erschöpfend unterrichtet.
Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt.
Ort ....................., den................... 2025
Unterschrift und Stempel des Anbieters
................................................................
Allgemeine Angebotsbedingungen
Besondere Angebotsbedingungen Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten
01. Allgemeine technische Vorschriften
Grundlage für das LV ist die Bauantragsplanung M 1:100 Fa. Jakob Durst . Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung.
Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind u.a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung:
VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C)
GEG Wärmeschutznachweis
Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft.
Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller aller verwendeten Materialien.
Auf folgende DIN-Normen wird besonders hingewiesen:
DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18550 Putz, Baustoffe und Ausführungen
DIN 18181 Gipskartonplatten im Hochbau
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bau- teilen
DIN 18180 Gipskartonplatten
DIN 18183E Leichtwände aus Gipskartonplatten und Gipskartonwandbautafeln
02. Zusätzliche technische Vorschriften
Ergänzend zur VOB gelten die nachstehenden Ausführungen:
Alle vorstehenden Ecken erhalten bis ca. 1,80 m Höhe Eckschutzschienen.
Sämtliche zur Verwendung kommenden Metalle (Eckschutzschienen, Stifte und Drähte) müssen verzinkt sein. Rostschäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Die Fenster sind bei Innen- und Außenputzarbeiten sorgfältig mit Kunststoffolie zu schützen. Die Folie darf nicht durch Klammern oder Nägel am Fenster befestigt werden.
Abgenommene Heizkörper, die in dem zu putzenden Raum liegen, müssen vor Beschädigungen und Verunreinigungen ausreichend geschützt werden.
Vor Ausführung des Außenputzes sind an allen gebäudeecken, Dehnfugen, Gebäudeanschlüssen, Fenster- und Türleibungen und als unterer Abschluß zum Sockelputz jeweils passende Putzschienen vorzusehen. Die Längen der Putzschienen sind so zu begrenzen, dass durch Ausdehnung keine Putzschäden auftreten.
Putzuntergründe sind so vorzubereiten, dass eine gute Putzhaftung dauerhaft gewährleistet ist.
Schnittfugen zur Trennung des Wand- und Deckenputzes von angrenzenden Bauteilen, sowie als Trennung zwischen Wandputz und Gipskarton sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Bei Fassaden-Vollwärmeschutz-System (Thermohaut) dürfen nur Materialien des gleichen Systemherstellers, mit bauaufsichtlicher Zulassung, verwendet werden.
Trockenbauarbeiten
01. Allgemeine technische Vorschriften
Grundlage für das LV ist die Bauantragsplanung M 1:100 Fa. Jakob Durst . Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung.
Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind u.a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung:
VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Titel C)
Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen
Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenos- senschaft
Auf folgende DIN-Normen wird besonders hingewiesen:
DIN 18355 Tiischlerarbeiten
DIN 18357 Beschlagarbeiten
DIN 18360 Metallbauarbeitren
DIN 18165 Faserdämmstoffe im Hochbau
DIN 18181 Gipskartonplatten im Hochbau
DIN 4102 Abgehängte aus nicht brennbarem
Material
DIN 18181 Unterkonstruktion der abgehängten Decken,
Decken aus nicht brennbarem Material
02. Zusätzliche technische Vorschriften
Ergänzend zur VOB, Teil C, wird festgelegt:
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Ausführung der gesamten Leistungen genauestens zu unterrichten. Nach Abgabe des Angebotes werden keinerlei Ansprüche auf Preisänderungen (Preis- erhöhungen) aufgrund ungenauer Kenntnisse der geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse bzw. miß- verständlicher Auffassung der Beschreibungen usw. berücksichtigt.
Die Ausschreibung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Bieter hat auf jeden Fall im Sinne der Beschreibung funktionsgerechte Konstruktionen zu erstellen. Hat der Bieter den Eindruck, dass einzelne Teile der Leistung nicht ausreichend oder überhaupt nicht beschrieben sind, so hat er vor Abgabe des Angebotes diese Punkte mit dem Architekten zu klären. Mehrkosten, die durch Nichtbeachtung dieses Hinweises entstehen, werden nicht vergütet.
Bestehen von Seiten des Bieters Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart, so sind diese in detailierter Form dem Angebot schriftlich beizufügen. Fehlende Beschreibungen sind zu ergänzen. Eventuell Mängel oder Auslassungen hat der Bieter mit der Angebotsabgabe zu fixieren. Soweit Mehrkosten dadurch entstehen, sind 04diese in einem Zusatzangebot mit dem Hauptangebot anzubieten. Sämtliche Unklarheiten aus der Ausschreibung sind vom Bieter vor Angebotsabgabe mit dem Architekten zu klären. Es ist eine in allen Belangen nach den Vorstellungen des Architekten voll funktionsfähige Konstruktion anzubieten. Mehrkosten aus Nichtbeachten dieses Hinweises können nicht anerkannt werden.
Sämtliche aus der Ausschreibung und den Plänen des Architekten ersichtlichen Arbeiten sind einschließlich aller zur Fertigstellung benötigten Hilfsmittel (auch Gerüste), Leistungen und Werkstoffe zu erbringen. Die Vergütung für alle geforderten Leistungen (schriftliche, zeichnerische, bauvorbereitende, baudurchführende, baubeendigende) sind im Angebotspreis enthalten.
Sämtliche Arbeiten sind vom Auftragnehmer in Detail und Ausführung mit den in Berührung kommenden Firmen (z.B. Rohbauunternehmen, Trennwandhersteller, Fensterbauer, Elektroinstallationsfirmen usw.) verant- wortlich abzusprechen und zu koordinieren. Unstimmigkeiten und daraus resultierende Mehrarbeiten und Mehrkosten werden nicht besonders vergütet.
03. Objektbeschreibung
Es handelt sich um die Errichtung eines teilunter kellerten, 5-geschossigen Wohngebäudes mit 44 Wohnungen und einer Mittelgarage.
04. Anlagen
ANLAGE 1 Amtlicher Lageplan M 1:250 vom 12.06.2025 ÖbVI Cüppers & Bommes, Mönchengladbach
ANLAGE 2 Baugenehmigungspläne M 1:100,
Fa. Jakob Durst GmbH & Cie
ANLAGE 3 GEG-Wärmeschutznachweis,
IB Westrup vom 04.08.2025
ANLAGE 4 Prüfbericht Brandschutz SV Hamacher vom 29.08.2025
Besondere Angebotsbedingungen
WÄNDE
WÄNDE
10.0010 Freistehende Vorsatzschale, (GKFI), 2-lagig, Q2, raumhoch Freistehende, raumhohe Vorsatzschalen nach DIN 18183 aus CW-50- Wandprofilen nach DIN 18182/ Teil-1, 1- bis 2-seitig, 2-lagig mit Gipskarton-Bauplatten GKFI nach DIN 18180, 12,5 mm dick, beplankt,
Einbauort: Bad
Wanddicke: mindestens 75 mm
maximale Wandhöhe ca.: bis 3,00 m
Fugenverspachtelung nach Qualitätsstufe Q2 als Standardver- spachtelung,
liefern und nach Werksvorschrift einbauen.
10.0010
Freistehende Vorsatzschale, (GKFI), 2-lagig, Q2, raumhoch
176,00
m2
10.0020 Halbhohe Vorsatzschalen (GKFI), 2-lagig Bekleidung von Vorwandinstallationen mit halbhohen senk- rechten Vorsatzschalen nach DIN 18183 und horizontalen Ab- deckungen, aus CW-50-Wandprofilen nach DIN 18183/ Teil 1, 1- bis 2-seitig, 2-lagig mit Gipskarton-Bauplatten (GKFI) nach DIN 18180, 12,5 mm dick, beplankt,
Einbauort: Bad
Wanddicke: mindestens 75 mm
Wandhöhe: 1,40 bis 1,60 m
Fugenverspachtelung nach Qualitätsstufe Q2 als Standardver- spachtelung,
liefern und nach Werksvorschrift einbauen.
10.0020
Halbhohe Vorsatzschalen (GKFI), 2-lagig
185,00
m2
10.0030 Verkofferungen (GKB), HVK, raumhoch Verkofferungen aus verzinkten CW-50-Wandprofilen nach DIN 18182, 2- bis 3-seitig, 1-lagig mit Gipskarton-Bauplatten (GKB) nach DIN 18180, 12,5mm dick, beplankt, Einbauhöhe max. bis 3,00 m, Fugenversiegelung nach Qualitätsstufe Q2 als Standardverspachtelung, liefern und nach Werksvorschrift ein- bauen.
10.0030
Verkofferungen (GKB), HVK, raumhoch
196,00
m2
10.0040 Installationslöcher H-L-S und Elektro Installationslöcher für die Gewerke Heizung-Sanitär-Lüftung und Elektro anlegen und herstellen,
pauschal
10.0040
Installationslöcher H-L-S und Elektro
P
1,00
psch
10.0050 Aussparungen von 0,50 bis 1,00 m², Elt-UV, Zulage Viereckige Aussparungen (Elektro-UV) Einzelgröße von 0,50 bis 1,00 m² nach Zeichnung bzw. nach Angabe der örtlichen Bauleitung anlegen, herstellen und falls erforderlichen die Unterkonstruktion fachgerecht auswechseln in fix und fertiger Arbeit,
als Zulage zu Pos. 10.0030
10.0050
Aussparungen von 0,50 bis 1,00 m², Elt-UV, Zulage
88,00
St
10.0060 Aussparungen von 1,00 bis 1,50 m², HVK, Zulage Viereckige Aussparungen (HVK), Einzelgröße von 1,00 bis 1,50 m² nach Zeichnung bzw. nach Angabe der örtlichen Bauleitung anlegen, herstellen und falls erforderlichen die Unterkon- struktion fachgerecht auswechseln in fix und fertiger Arbeit,
als Zulage zu Pos. 10.0030
10.0060
Aussparungen von 1,00 bis 1,50 m², HVK, Zulage
44,00
St
10.0070 Alu-Kantenprofile Kantenprofile für den Trockenbau, aus Aluminium 0,50 mm, lie- fern, auf allen vorstehenden Ecken lot- und fluchtrecht ansetzen und sauber überspachteln.
Im Bereich von gefliesten Flächen kommen keine Kantenprofile zur Ausführung.
10.0070
Alu-Kantenprofile
267,00
m
10.0080 Revisionsöffnung in Montagewand, 400/ 400 mm Revisionsöffnung in Montagewand herstellen, mit vorgefertigter Revisionsklappe aus Metallblech, mit Gipsplatten beplankt, inklusive Herstellen der Öffnung und aller sonst notwendigen Nebenarbeiten sowie aller Zubehörteile.
Beplankung: 2x 12,5 mm
GKBI Größe: 400/ 400 mm
10.0080
Revisionsöffnung in Montagewand, 400/ 400 mm
E
1,00
St
D E C K E N
D E C K E N
10.0090 Unterdecken, GKB -1-lagig, 12.5 mm, Q2 Unterdecken nach DIN 18168/ Teil-1 aus verzinkten CD- Deckenprofilen nach DIN 18182/ Teil-1 1-lagig mit Gipskarton- Bauplatten (GKB) nach DIN 18180, 12,5 mm dick, beplankt, Abhängehöhe bis 50 cm, Einbauhöhe: bis 3,00 m. Befestigung der Unterkonstruktion an der vorhandenen Holz-Dachkonstruk- tionn, Fugenverspachtelung nach Qualitätsstufe Q2 als Stan- dardverspachtelung inkl. Fugenversiegelungen von Wand- und Deckenanschlüssen mit Acryl-Dichtungsmasse
Einbauort: Kind, Schlafen
liefern und nach Werksvorschrift einbauen.
10.0090
Unterdecken, GKB -1-lagig, 12.5 mm, Q2
4,21
m2
10.0100 Deckenschürze senkrecht, Zulage Deckenschürze senkrecht, bis 30 cm
als Zulage zu Pos. 10.0090
10.0100
Deckenschürze senkrecht, Zulage
5,00
m
DECKEN -- optional --
DECKEN -- optional --
10.0110 Unterdecken. (Greenboard), GKBI, 1-lagig, 12.5 mm, Q2 Unterdecken nach DIN 18168/ Teil-1 aus verzinkten CD- Deckenprofilen nach DIN 18182/ Teil-1 1-lagig mit imprägnier- ten Gipskarton-Bauplatten (Greenboard GKBI) nach DIN 18180, 12,5 mm dick, beplankt, Abhängehöhe bis 50 cm, Einbauhöhe: bis ca. 4,00 m. Befestigung der Unterkonstruktion an den vorhandenen Rohbaudecken Beton, Fugenver- spachtelung nach Qualitätsstufe Q2 als Standardver-spachtelung inklusive Fugenversiegelungen von Wand- und Deckenanschlüssen mit Acryl-Dichtungsmasse
Einbauort: Bad
liefern und nach Werksvorschrift einbauen.
10.0110
Unterdecken. (Greenboard), GKBI, 1-lagig, 12.5 mm, Q2
G
312,00
m2
10.0120 Unterdecken, GKB -1-lagig, 12.5 mm, Q2 Unterdecken nach DIN 18168/ Teil-1 aus verzinkten CD- Deckenprofilen nach DIN 18182/ Teil-1 1-lagig mit Gipskarton- Bauplatten (GKB) nach DIN 18180, 12,5 mm dick, beplankt, Abhängehöhe bis 50 cm, Einbauhöhe: bis 4,00 m. Befestigung der Unterkonstruktion an der vorhandenen Holz-Dachkonstruk- tionn, Fugenverspachtelung nach Qualitätsstufe Q2 als Stan- dardverspachtelung inkl. Fugenversiegelungen von Wand- und Deckenanschlüssen mit Acryl-Dichtungsmasse
Einbauort: Bad
liefern und nach Werksvorschrift einbauen.
10.0120
Unterdecken, GKB -1-lagig, 12.5 mm, Q2
A
312,00
m2
TAGELOHNARBEITEN TAGELOHNARBEITEN
TAGELOHNARBEITEN
10.0130 Stunden eines Spezialfachbauarbeiters Stunden eines Spezialfachbauarbeiters für diverse, nicht vor- hersehbare Arbeiten, die nur auf Anordnung der örtlichen Bau- leitung zum besonderen Nachweis auszuführen sind.
10.0130
Stunden eines Spezialfachbauarbeiters
E
1,00
Std
10.0140 Stunden eines Baufachwerkers Stunden eines Baufachwerkers, für diverse, nicht vorherseh- bare Arbeiten, die nur auf Anordnung der örtlichen Bauleitung zum besonderen Nachweis auszuführen sind.
10.0140
Stunden eines Baufachwerkers
E
1,00
Std