Grundleitungen
MG, Rheinbahnstraße
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS Art der Leistung:   KGR 411 | TGA im Rohbau Bauvorhaben:   Neubau Mehrfamilienhaus    mit 44 Wohneinheiten    Rheinbahnstraße 11    41063 Mönchengladbach Bauherr:   Jakob Durst GmbH & Cie.    Projektentwicklung    Talstraße 24    41199 Mönchengladbach Planung:    rapita Ingenieur GmbH & Co.KG    An der Eickesmühle 22    41238 Mönchengladbach    Fon +49 (0) 2166/940 399-0 · Fax 940 399-25    www.rapita.de · info@rapita.de Firma, Anschrift und Telefonnummer des Bieters:   ________________________    ________________________    ________________________ (mit Firmenstempel)    (vom Bieter auszufüllen)   (geprüfte Summe) Angebotssumme netto:   EURO ________________   EURO ________________ + 19 % MwSt.:   EURO ________________   EURO ________________ Angebotssumme Brutto:   EURO ________________   EURO ________________    =====================   =====================
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Vorbemerkungen ----------------------- Im Angebot muss eine Ausführung entsprechend der Ausschreibung angeboten werden. Punktfolgen (Freistellen) sind vom Bieter auszufüllen. Mit dem im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet 'Bauart' das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. STL-NR. 76 027/000 02 Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung 'nach besonderer Anordnung des AG' vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den AG zu beginnen ist. STL-NR. 76 027/000 20 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Das Leistungsverzeichnis ist automatisch sortiert. Der Bieter hat sich anhand der Blattnummern von der Vollzähligkeit des LV zu überzeugen und bei fehlenden Blättern die ausschreibende Stelle zu verständigen. Bei Arbeiten, bei denen chemische Mittel zur Anwendung gelangen, ist vom Bieter ein Produktenblatt über die jeweiligen Inhaltsstoffe dem Angebot beizufügen. Es dürfen nur noch umweltfreundliche Produkte zur Anwendung gelangen. Umweltfreundliche Produkte sind insbesondere die Erzeugnisse, denen das "Umweltzeichen (Blauer Engel)" erteilt worden ist. Abkürzungen im Leistungsverzeichnis für Abrechnungseinheiten (Einh) d= Tag Std= Stunde Jr= Jahr kg = Kilogramm km  = Kilometer km² = Quadratkilometer l = Liter m= Meter m²= Quadratmeter m³= Kubikmeter Mt= Monat psch  = pauschal Stck= Stück t = Tonne Wo= Woche Vorbemerkungen ---------------------- Gerüste und Leitern sind vom AN zu stellen, die Kosten hierfür sind mit den Einheitspreisen abgegolten. (als Ersatzmaßnahme für z. B. Nacharbeiten) Vom Auftraggeber werden Ausführungspläne zur Verfügung gestellt. Vom AN sind hieraus Installationspläne und Revisionszeichnungen anzufertigen und vor der Abnahme dem AG als CAD-Datei im dwg- Format sowie als Plot in 2-facher Ausfertigung, gefaltet DIN A 4 zu übergeben. Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen. Der bei Stemmarbeiten anfallende Bauschutt, sowie Materialreste, Verpackungsmaterial etc. sind abzufahren. Empfindliche Teile oder Geräte sind durch Abdecken, Überkleben usw. zu schützen. Für beschädigte Teile hat der Unternehmer vollen Ersatz zu leisten. In Zweifelsfällen entscheidet die Bauleitung unter Ausschluß des Rechtsweges. Die ausgeschriebenen Stundenlohnarbeiten können vom AN nur nach Rückfrage mit der Bauleitung (Amt) und deren Genehmigung für diesen Einzelfall durchgeführt werden. Der Bieter hat sämtliche zur betriebsfertigen Funktion erforderlichen Materialien und Arbeiten mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dies gilt besonders für Klein- und Befestigungsmaterial, auch wenn es im LV nicht besonders erwähnt ist. Werden Materialien angeboten, die gleichwertig mit den ausgeschriebenen Materialien sind, so ist dem AG auf Anforderung kurzfristig ein entsprechendes Muster zur Verfügung zu stellen. Die Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate ist vom AN anhand von technischen Unterlagen nachzuweisen. Entspricht das angebotene Fabrikat nicht der Ausschreibung, so wird dies Allgemeines ---------------- 1.Leistungsumfang Außer den nach VOB, Teil C, und im LV näher bezeichneten Leistungen und Nebenleistungen gehören zum Leistungsumfang und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren: 1.1 Die Lieferung aller benötigten Baustoffe und Bauteile, einschl. Abladen, Lagern und Befördern auf der Baustelle. 1.2 Das Vorhalten, der An- und Abtransport, der Auf- und Abbau aller nach Art und Umfang der Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen,Gerüste und  aller sonstigen Einrichtungen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen notwendig sind. 1.3 Die ausreichende Beleuchtung der Arbeitsstelle und Arbeitsbereiche. 1.4 Die Einholung aller notwendigen Genehmigungen von Behörden, TÜV, EVU, Vorbeugender Brandschutz und dergleichen einschließlich aller Kosten. Das Vorbereiten sämtlicher erforderlicher Anträge und Betriebserlaubnisbescheinigungen bei Behörden oder dergleichen in der Art, daß diese vom Auftraggeber bzw. Bauherrn nur noch unterschrieben werden müssen. 1.5 Das rechtzeitige Anfertigen und Einreichen von Konstruktions- und Ausführungszeichnungen, Linienbezeichnungen / Montage- und Werkstattpläne; diese müssen der  Bauleitung rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zur Genehmigung vorgelegt werden. Freigegebene Zeichnungen erhalten einen besonderen Stempel. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur nach solchen genehmigten Unterlagen zu arbeiten. 1.6 Das Fräsen, Bohren bzw. Stemmen der für die eigenen Arbeiten erforderlichen Schlitze und Durchbrüche, auch in Beton, soweit diese nicht in den Arbeitsplänen 1:50 gezeichnet sind. 1.7 Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) wird Eigentum des AN und ist in den von der Bauleitung angegebenen zeitlichen Abständen zu beseitigen. 1.8 Die ständige ingenieurmäßige Überwachung der Arbeiten an der Baustelle. Hierzu gehört auch die Teilnahme eines weisungsbefugten und über die Belange der Baustelle gut informierten Person an Baubesprechungen, das Festhalten dieser Besprechungsergebnisse in Niederschriften, die Weiterleitung der Besprechungsergebnisse an die Monteure, die Abstimmung der Arbeiten mit denen anderer Unternehmer und die diesbezüglichen Verhandlungen, außerdem die Gestellung von Hilfskräften bei der Ausführung und Prüfung der Aufmaße. 1.9 Die betriebsfertige Montage an der Verwendungsstelle, bestehend aus dem Zusammenbau der evtl. einzeln angelieferten Teile, dem Einbau oder Aufstellung der gelieferten bzw. beigestellten Teile, einschl. vorschriftsmäßiger Befestigung und dem Einsetzen der Zubehörteile. 1.10 Das gründliche Entrosten und Streichen sämtlicher zum Lieferumfang gehörenden Eisenteile mit zwei rostschützenden Grundanstrichen und einem Fertiganstrich (Farbton und Material nach Wahl der Bauleitung). Schnittstellen oder dergleichen bei feuerverzinkten Teilen müssen kaltverzinkt werden. 1.11 Eingehende Einweisung des Bedienungspersonals in sämtliche Anlagenteile. 1.12 An die Ausführung der Anlage hinsichtlich der Betriebssicherheit werden hohe Anforderungen gestellt. Deshalb wird auf eine saubere, zuverlässige und fachmännische Ausführung besonderer Wert gelegt. Evtl. im Leistungsverzeichnis nicht erwähnte Sicherheitsmaßnahmen sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren, wenn diese zur Betriebssicherheit der Anlage erforderlich sind. Um diese Betriebssicherheit zu garantieren, werden bei der Abnahme der Arbeiten strenge Maßstäbe angelegt. 2. Planungsunterlagen 2.1 Montageunterlagen Vom AN sind die unter 1.5 beschriebenen Montageunterlagen anzufertigen und dem AG zur Freigabe vorzulegen als Lichtpause, 2fach, gefaltet DIN A4. 3.Abnahmeunterlagen 3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Bauherrn oder dem von ihm bestellten Vertreter bei der Abnahme der Anlagenteile nachstehend aufgeführte Bescheinigungen, Prüfberichte, Unterlagen und dergleichen zu übergeben. Der Auftragnehmer trägt sämtliche Kosten und Gebühren, die durch das Einholen der Prüfberichte, Gutachten und Bescheinigungen entstehen. 3.2 Für die Bestandspläne und Revisionsunterlagen können die zeichnerischen Unterlagen, soweit vorhanden, geliefert werden. 3.3 Bestandspläne Vom AN sind Revisionsunterlagen anzufertigen und vor Abnahme der Leistungen dem AG zu übergeben. Als Ausdruck 3-fach in DIN A2, gefaltet DIN A4, sowie auf Basis PDF und DWG-File auf CD-ROM. Technische Unterlagen, bestehend aus Anlagenbeschreibungen, Bedienungs- und Wartungsanleitungen, evtl. Ersatzteillisten und Abnahme- und Meßprotokollen, sind in 3-facher Ausfertigung, in Mappen geordnet mit Inhaltsangabe vor Abnahme zu übergeben. Abnahme- bzw. Prüfprotokolle von Geräten, für die behördlichen Abnahmen - Alle erforderlichen Betriebs- und Anlagenbeschreibungen, sowie Bedienungs- und Wartungsanweisungen nach dem fertiggestellten Stand. - Quittierte Bescheinigung über die eingehende Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals in sämtliche technische Anlagenteile. - Mängelfreier Abnahmebericht eines unabhängigen Staat. anerk. Sachverständigen oder des zuständigen Technischen Überwachungsvereins für die Anlagenteile, die aufgrund der Bauordnung und der Sonderbauvorschriften einer Prüfung bedürfen. 4. Leistungsmaßstab 4.1 Die Beschreibungen der einzelnen Leistungen des Leistungsverzeichnisses sind an das Standardleistungsbuch für das Bauwesen angelehnt. Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind vom Bieter auszufüllen. 4.2 Beschaffenheit und Umfang Stoffe, Bauteile und Bauelemente müssen ungebraucht sein. Für die Güte der Stoffe und Bauteile gelten die jeweiligen Vorschriften. 4.3 Beistellung Werden Stoffe, Bauteile oder Bauelemente durch den AG beigestellt, ist dies bei den entsprechenden Positionen im LV erwähnt. 4.4 Gütenachweis Der AN hat dem AG den Gütenachweis (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile zu erbringen. 4.5 Fabrikate Als Leistungsmaßstab für die vom Auftragnehmer zu liefernden Materialien bzw. Anlagen sind im Bedarfsfalle Fabrikate aufgeführt. Der Auftragnehmer hat in seinem Angebot die als Beispiel genannten Fabrikate oder aber Materialien bzw. Anlagen zu liefern, die in Ausführung, Leistung, Ausrüstung, Qualität und Bedienungskomfort den als Leistungsmaßstab angegebenen Fabrikaten entsprechen. Sämtliche angebotenen Materialien müssen den geforderten technischen Werten entsprechen. Eine Fabrikat- oder Typenbezeichnung entbindet ihn nicht aus dieser Verpflichtung. Sollte es sich herausstellen, daß die geforderten technischen Werte nicht  eingehalten wurden, so ist der Auftraggeber bzw. die Bauleitung berechtigt, Fabrikat und Typ des einzubauenden Materials selbst zu bestimmen. Nachforderungen irgendwelcher Art können hieraus nicht abgeleitet werden.
Vorbemerkungen
1 Technische Anlagen (TGA) im Rohbau
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Technische Anlagen (TGA) im Rohbau
1. 1 Abwasserleitungen, Bogen, Abzweige etc.
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Abwasserleitungen, Bogen, Abzweige etc.
1. 2 Hauseinführungen
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Hauseinführungen
1. 3 Sonstiges
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Sonstiges